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Anhörung zur Embryonenspende beim Deutschen Ethikrat am 26. Mai 2015

Spenderkinder-Mitglied Anne hat am 26. Mai 2015 die Perspektive der Spenderkinder auf die so genannte „Embryonenspende“ (aus unserer Sicht „Embryonenadoption“) bei einer Anhörung des Deutschen Ethikrates in Berlin vertreten. Der Deutsche Ethikrat bereitet derzeit eine Stellungnahme zu diesem Thema vor und hat neben uns auch die Elternvertretung des sogenannten DI-Netzes, das bayerische Netzwerk Embryonenspende sowie die britische Forscherin Fiona McCallum als ReferentInnen zu der Thematik befragt. Wir bedanken uns herzlich beim Deutschen Ethikrat für die Einladung und die sich anschließende interessante und lebhafte Diskussion und sind gespannt auf die Stellungnahme.

Ist der Wunsch nach Kenntnis der Abstammung heteronormativ?

Samenspenden werden zunehmend auch von lesbischen Frauen in Anspruch genommen, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Wir haben Kontakt zu vielen lesbischen Paaren, die einen bekannten Spender oder einen später identifizierbaren Spender gerade aus Achtung der Rechte ihrer Kinder gewählt haben. Leider scheint zumindest bei offiziellen VertreterInnen des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) kein Bewusstsein dafür zu existieren, dass bei der Entscheidung für eine Samenspende auch die Würde und Rechte des Kindes beachtet werden müssen.

In dem Beitrag „Lesbische Paare – Welche Unterstützung gibt es für uns?“ des Ratgebers des Beratungsnetzwerks Kinderwunsch Deutschland schreibt die Autorin Lisa Green vom LSVD Baden–Württemberg Folgendes:

„Die „Vater-Frage“ beinhaltet die Abwägungen, wie viel von der Person des Spenders bekannt sein soll und was dies für die Kinder, das Elternpaar und die gesamte Familie bedeutet. Auch müssen lesbische Paare ihre persönliche Einstellung bezüglich der Notwendigkeit eines gegengeschlechtlichen Elternteils in der Familie und einer männlichen Bezugsperson für das Kind sowie der Wichtigkeit der biologischen Abstammung des Kindes klären: (…)“1

Die Eltern entscheiden, die Kinder müssen akzeptieren

Schon durch diese Textstelle wird klar: nur die Eltern sollen abwägen, wie ihre Einstellung zur Bedeutung der biologischen Abstammung des Kindes ist und danach ihre Entscheidung treffen. Eine Hinterfragung ihrer Einstellung und ein Hinweis auf die bestehenden Rechte des Kindes findet nicht statt. Daraufhin werden gleichberechtigt die Möglichkeiten eines bekannten Spenders, eines absolut anonymen Vaters und eines für das 18jährige Kind identifizierbaren Spenders dargestellt. Zur absolut anonymen Spende wird ausgeführt:

„Paare, die sich für die Insemination mit dem Samen eines anonymen Spenders im medizinischen System entscheiden, machen sich zwar Sorgen, ob dem Kind ein Vater fehlen wird, schätzen jedoch den „Wunsch nach Wurzeln“ als sozial auferlegt ein. Für sie steht der maximale Schutz vor sexuell übertragbaren Erkrankungen, die Klarheit der eigenen Familiengrenzen sowie der Wunsch nach einer Elternschaft zu zweit im Mittelpunkt. In dieser Konstellation besteht die Herausforderung im Umgang mit dem gesellschaftlichen Druck durch den Wegfall eines identifizierbaren biologischen Vaters sowie ihre Ambivalenzen, die diesbezüglich entstehen können.

Paare, die sich für einen für das Kind identifizierbaren Spender (in der Regel mit Volljährigkeit) entscheiden, sind der Ansicht, das Beste beider Alternativen zu vereinen. Obwohl der Spender in diesen Familien nicht mehr als bei einem anonymen Spender als Vater für die Kinder zur Verfügung steht, leiden die Eltern weniger diesbezüglich unter Schuldgefühlen. Die Herausforderung, die ihnen bevorsteht, liegt im Umgang mit den Auswirkungen und Konsequenzen, wenn die volljährigen Kinder die Identität des Spenders erfahren wollen.“2

Bei einem Vergleich dieser Alternativen stellt man fest: bei einem anonymen Spender ist die Herausforderung der Umgang mit gesellschaftlichen Druck. Bei dem identifizierbaren Spender leiden die Paare zwar weniger unter Schuldgefühlen, aber dort droht die vermeintliche Herausforderung der Auswirkungen und Konsequenzen, wenn die volljährigen Kinder die Identität des Spenders erfahren möchten. Ein paar Schuldgefühle werden dem Spender als potentiellen Konkurrenten zu den Eltern gegenübergestellt. Kein Wort dazu, dass auch die Kinder homosexueller Eltern Rechte haben und Eltern durchaus ihre eigenen Wünsche hinterfragen sollten, bevor sie für ihre Kinder Entscheidungen treffen, die deren Persönlichkeitsrechte ignorieren.

Die Bedeutung von Abstammung als Auseinandersetzung mit angeblich heteronormativen Vorstellungen von Familie

Die Bedeutung der biologischen Abstammung liegt für Lisa Green augenscheinlich woanders als in einer Abwägung mit den Rechten des Kindes: „Die Vater-Frage stellt Sie auf die Probe und zwingt sie, sich mit heteronormativen Vorstellungen von Familie und internalisierter Homophobie (gegen Lesben und Schwule gerichtete Feindseligkeit) auseinanderzusetzen.3

Ist der Wunsch nach Kenntnis der Abstammung also heteronormativ? Zum Hintergrund dieses Vorwurfs: Heteronormativität beschreibt eine Weltsicht, die Heterosexualität als soziale Norm postuliert und ein ausschließlich zweiteiliges Geschlechtssystem vorsieht, in welchem das biologische Geschlecht mit Geschlechtsidentität, Geschlechtsrolle und sexueller Orientierung für alle gleichgesetzt wird. Normen sind Verhaltenserwartungen – aber die Erwartung, dass ein Mensch eine Mutter und einen Vater hat, ist eine biologische Tatsache und keine Verhaltenserwartung. Ohne männlichen Samen und eine weibliche Eizelle entsteht kein neues Leben. Dass ein Mensch als soziale Eltern nicht unbedingt einen Mann und eine Frau haben muss, ist eine andere Sache.

Dabei ist die Vorstellung, dass ein Mensch nur zwei Eltern haben kann, viel eher heteronormativ begründet als die nicht widerlegbare Tatsache, dass es biologisch immer einen Vater und eine Mutter gibt und dass diese beiden Personen auch für das Kind Bedeutung erlangen können. Gerade die Vorstellung, dass nur zwei Personen die Eltern eines Kindes sein können, ist geprägt von der genetischen Komponente und der Idee, dass die eigenen Gene an das gemeinsame Kind weitergegeben werden.

Vorwurf der Heteronormativität soll sorgsam konstruierte Eltern-Zweisamkeit schützen

Was Lisa Green mit dem Vorwurf der Heteronormativität im Sinne von „Angriff ist die beste Verteidigung“ eigentlich rechtfertigten möchte, ist die Zementierung des lesbischen Paares in seiner sozialen Elternrolle. Der Spender als genetischer Vater ist potentieller Konkurrent, er droht die sorgsam konstruierte Eltern-Zweisamkeit, die durch das Kind zur Familie wird, zu sprengen und um einen dritten Elternteil zu erweitern. Anstatt die biologische Notwendigkeit eines Mannes zur Zeugung eines Kindes anzuerkennen und dem biologischen Vater des Kindes seinen Platz und Raum, den er zumindest biologisch innerhalb der Familie innehat, zuzugestehen, wird es für legitim gehalten, seine biologische Bedeutung mit einer anonymen Spende zu leugnen und zu versuchen, ihn auf diese Weise für immer aus der Familie fernzuhalten und gleichzeitig auch aus dem Leben des Kindes zu verbannen. Der Vorwurf der Heteronormativität soll eine Absicht rechtfertigen, die auch heterosexuelle Paare teilweise äußern: Die Beziehung zueinander als Paar und zu dem Kind soll vor Konkurrenz geschützt werden. Die Wunscheltern konstruieren nach ihrem Willen eine Familie und definieren dabei selbst deren (enge) Grenzen nach ihren Wünschen. Dabei ist es nicht vorgesehen und nicht erwünscht, dass das Kind auf die Idee kommt, dass eine dritte Person außerhalb der Paarbeziehung der Wunscheltern ebenfalls ein Elternteil ist und Bedeutung für das Kind haben könnte.

Dazu passt der Ratschlag von Lisa Green dazu, was man dem Kind sagen könnte, wenn es im Alter von drei Jahren nach seinem Vater fragt: „Du hast keinen Papa. Deine Eltern sind Mami und Mama. Oder: Du hast keinen Vater. Ein netter Mann hat uns seinen Samen gespendet.4

Auch lesbische Paare müssen sich von der Vorstellung eines biologisch eigenen, gemeinsamen Kindes zu zweit verabschieden

Aus unserer Sicht müssen sich lesbische Paare – wie auch heterosexuelle Paare, die den Weg der Familiengründung zu Dritt wählen – von biologisch eigenen, gemeinsamen Kind zu zweit verabschieden. Ein biologisch gemeinsames Kind ist bei heterosexuellen Paaren nicht möglich, wenn ein Wunschelternteil unfruchtbar ist. Bei lesbischen Paaren ist es biologisch nicht möglich. Dieser Schritt ist wichtig, damit das vermeintliche gemeinsame „Wunschkind“ durch Samenspende kein „Ersatzkind“ für das eigentlich gewünschte biologisch gemeinsame Kind wird. Nur wenn diese Tatsache akzeptiert wurde, kann sich das Wunschelternpaar auf einen Spender einlassen, der nicht sofort wieder ausgegrenzt werden muss, sondern dessen Bedeutung respektiert werden kann. Das Kind trägt einen Teil des Spenders biologisch in sich. Versuchen die Wunscheltern den Spender auszugrenzen und seine Bedeutung zu minimieren, erschwert das die vollständige Akzeptanz des Kindes, das eben nicht nur Kind von „Mami und Mama“4 ist, sondern auch Kind des Spenders, eines real existierenden Mannes aus Fleisch und Blut.

Das Recht auf Kenntnis der Abstammung hindert lesbische Paare nicht daran, ein Kind zu bekommen

Dabei kann der Wunsch von lesbischen Paaren, ein Kind zu bekommen, und das Recht des zukünftigen Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung unproblematisch miteinander vereinbart werden. In Deutschland sind anonyme Samenspenden nicht möglich, und auch hier gibt es Ärzte, die lesbischen Paare trotz der bestehenden rechtlichen Risiken eine Samenspende vermitteln. Das Kind hat dann mit 18 Jahren das Recht, die Identität seines genetischen Vaters zu erfahren. Eltern sollten es ihrem Kind dann selbst überlassen, zu entscheiden, welche Bedeutung es seinem biologischen Vater geben möchte. Wünschenswert wäre es außerdem, wenn die Wunscheltern ihre Situation für sich soweit geklärt hätten, dass sie das Kind in der Phase des Erwachsenwerdens und möglicherweise sein wachsendes Interesse am biologischen Vater begleiten könnten. Das Kind sollte nicht das Gefühl haben, sich gegen die Wunscheltern zu richten, wenn es seinem Interesse folgt.

  1. Lisa Green, Lesbische Paare – Welche Unterstützung gibt es für uns, in: Dorothee Wallraff, Petra Thorn, Tewes Wischmann: Kinderwunsch – Der Ratgeber des Beratungsnetzwerks Kinderwunsch Deutschland (BkiD), Kohlhammer Verlag 2014, S. 98-105, S. 99. []
  2. Lisa Green, Lesbische Paare – Welche Unterstützung gibt es für uns, in: Dorothee Wallraff, Petra Thorn, Tewes Wischmann: Kinderwunsch – Der Ratgeber des Beratungsnetzwerks Kinderwunsch Deutschland (BkiD), Kohlhammer Verlag 2014, S. 98-105, S. 99-100. []
  3. Lisa Green, Lesbische Paare – Welche Unterstützung gibt es für uns, in: Dorothee Wallraff, Petra Thorn, Tewes Wischmann: Kinderwunsch – Der Ratgeber des Beratungsnetzwerks Kinderwunsch Deutschland (BkiD), Kohlhammer Verlag 2014, S. 98-105, S. 100-101. []
  4. Lisa Green, Lesben und Samenspende – Familie, ganz normal anders, in: Andreas Hammel, Petra Thorn: Spendersamenbehandlung in Deutschland – Alles was Recht ist?! Mörfelden 2014, S. 57-65, 63. [] []

Wunschkind – Elternwunsch oder Kinderwunsch?

Eltern, die sich für eine Samenspende oder Embryonenadoption entscheiden, wünschen sich ein Kind. Den Kindern wird deswegen oft gesagt, dass sie „echte Wunschkinder“ seien. Spätestens seit Einführung der Antibabypille ist die Zahl der Abtreibungen und ungewollte Schwangerschaften rückläufig und der Kinderwunsch planbar geworden. Dennoch wird die Betitelung als Wunschkind häufig damit in Verbindung gebracht, angenommen zu sein und dankbar sein zu sollen.

„Ich erinnere mich mehrfach von Wunscheltern und Ärzten gehört zu haben ‚aber Sie sind doch ein absolutes Wunschkind‘. Ich frage mich dann immer, was das eigentlich ausdrücken soll. Es klingt nach ‚Sei dankbar und beklag Dich nicht – Dir gehts sowieso schonmal besser als vielen anderen.'“

Trotz der Vorstellung, dass die Kinder voll und ganz angenommen werden, mussten Spenderkinder leider auch andere Erfahrungen machen: Dass sie im Nachhinein doch nicht so gewollt waren und voll angenommen wurden, weil ihre Eltern mit der Familiengründung zu Dritt nicht zurechtkommen. Zudem ist es fraglich, ob die Kinder oder späteren Erwachsenen sich über die Gewolltheit der Eltern definieren.

„Als ich noch Kind war, war ich froh zu wissen, dass ich per Samenspende gezeugt wurde. Ich war kein Unfall, dem man im Streit sagen konnte ‚du bist nicht gewollt gewesen‘. Gründe für Streit gab es genug. Meine Eltern haben sich nämlich kurz nach dem dritten Kind per Samenspende geschieden.“

„Bezeichnenderweise sagt mir das Wunschkind-Argument nie jemand ins Gesicht, sondern immer nur übers Internet. Ich vermute weil bei einem persönlichen Kontakt klar ist, dass eine über 30jährige sich nicht über die Gewolltheit von ihren Eltern definiert.“

Oft wird die Bezeichnung auch damit verbunden, dass Spenderkinder ihren Eltern, dem Samenspender oder gar den Ärzten deswegen dankbar sein sollen. Dabei sind es die Eltern, die dankbar dafür sein sollten, dass sie ein Kind beim Aufwachsen begleiten dürfen. Während der Wunsch der Eltern klar im Vordergrund steht, sind eigene Wünsche und Bedürfnisse vieler „Wunschkinder“ nur in begrenztem Rahmen erlaubt und enden häufig da, wo sie die von den Wunscheltern mühsam konstruierte Familie zu sprengen drohen, wenn also die engen Familiengrenzen um die Person des Spenders erweitert werden sollen.

Fabian

Social Freezing als neues Geschäftsmodell der Reproduktionsmedizin

Im Moment wird das Angebot von Apple und Facebook heiß diskutiert, für ihre weiblichen Angestellten das Einfrieren von Eizellen zu ermöglichen, damit diese mit ihrem Kinderwunsch nicht mehr ganz so festgelegt auf die fruchtbaren Jahre sind. Einige sehen dieses so genannte „social freezing“ als Akt weiblicher Selbstbestimmung, andere als Ökonomisierung auch der Fortpflanzung. Uns Spenderkinder betrifft das Thema nicht direkt, denn es werden ja die eigenen Eizellen für eine spätere Schwangerschaft eingefroren.

Was mich an social freezing in diesem Rahmen aber beunruhigt, ist die Festigung des Gedankens, dass Reproduktionsmedizin alles möglich mache und man die Realisierung des Kinderwunsches damit absichern könne

Genau dieser Gedanke, dass Reproduktion alles möglich macht, führt dazu, dass Paare mit Kinderwunsch häufig denken, sie müssten alle Möglichkeiten ausschöpfen, die ihnen die Reproduktionsmedizin bietet, um alles Machbare probiert zu haben: Samen-, Eizell- und Embryonenspende und am besten auch noch die Leihmutterschaft – auch wenn diese Verfahren in Deutschland – aus ethischen Gründen, abseits der technischen Machbarkeit – teilweise verboten sind. Mir fehlt dabei die Achtung davor, dass es nicht vollkommen planbar ist, Kinder ins Leben zu bringen. Entsprechend vermissen wir aufgrund dieses Machbarkeitsdogmas bei einigen Wunscheltern das Bewusstsein, dass die Würde der Kinder von manchen dieser Verfahren verletzt werden.

In der Süddeutschen Zeitung vom Wochenende war ein dazu passender Artikel über eine Frau, die erst im Alter von 40 Jahren ihren Kinderwunsch realisieren wollte. Als es dann nicht funktioniert hat, ist sie, als sei das ein probates Mittel, erfolglos auf eine anonyme Eizellspende im Ausland ausgewichen, für eine Leihmutterschaft fehlt ihr dann „leider“ das Geld. Sowohl bei der – zudem noch anonymen – Eizellspende als auch bei der Leihmutterschaft, werden die Rechte der dadurch entstehenden Menschen nicht gewahrt. Für eine Adoptionsbewerbung war sie zu alt. So begibt man sich durch den Aufschub des Kinderwunsches freiwillig in die Hände der Reproduktionsmedizin, die entgegen ihrer Versprechen kein Kind garantieren kann.

Auch bei social freezing ist nicht sicher, wie lange die Eizellen das Einfrieren überleben und ob eine Schwangerschaft überhaupt entstehen kann – die Erfolgsquoten bei künstlicher Befruchtung sind nicht so gut. Die Entnahme der Eizellen erfordert außerdem eine vorherige hormonelle Stimulierung und Entnahme unter Vollnarkose – Eingriffe in den Körper, die Risiken, auch für die eigene Fruchtbarkeit bergen. Wenn sich das durch social freezing geplante Kind dann doch nicht realisieren lässt, wird die Inanspruchnahme von Eizellspenden und Leihmutterschaft vermutlich steigen, denn das Kind ja war geplant und vermeintlich abgesichert. So schafft sich die Reproduktionsmedizin neue Geschäftsfelder auf Kosten der betroffenen Kinder und nennt es Selbstbestimmung der Frau – eine clevere Geschäftsidee.

Wir können jedem nur empfehlen, sein Bestes zu tun, um nicht auf Reproduktionsmedizin angewiesen zu sein – die Verfahren sind sowohl für die Eltern wie auch die Kinder belastend. Manche Menschen haben wirklich keine Wahl – aber wenn es nur den richtigen Zeitpunkt betrifft, kann man sich auch durchaus früher Gedanken darüber machen, wann man wie eine Familie gründen möchte.

 

Rezension des Buches Ungestillte Sehnsucht von Millay Hyatt

Ich habe lange Zeit gezögert, ein Buch über Kinderwunsch zu lesen. Vielleicht weil ich befürchtet habe, die absolute Verteidigung dieses Wunsches und aller möglichen Mittel auf Buchformat ausgewalzt zu bekommen. Über eine Talkshow zu Reproduktionsmedizin bin ich dann auf Millay Hyatts Buch Ungestillte Sehnsucht aufmerksam geworden, habe es gelesen und bin sehr angetan. Ich wünschte, mehr Wunscheltern würden dieses Buch lesen und sich ebenfalls derart differenzierte Gedanken machen.

Millay Hyatt erfährt mit 30 Jahren, dass sie frühzeitig in die Wechseljahre gekommen ist. Die Verarbeitung dieser Diagnose, die Überlegung woher ihr Kinderwunsch kommt und welche Schritte sie bereit ist für ein Kind zu gehen, schildert sie in ihrem Buch, begleitet von den Geschichten von anderen Menschen mit Kinderwunsch, darunter auch homosexuelle und alleinstehende Menschen. Bei manchen wird der Kinderwunsch später erfüllt – durch Reproduktionsmedizin, Adoption, oder auch anderweitigen Kontakt zu Kindern – während andere nach erfolglosen Behandlungen mit dem Wunsch abschließen.

Achtung der Individualität des Kindes und seiner Bedürfnisse

Beeindruckt hat mich Millay Hyatts konsequente Sicht des Kindes als Individuum und ihre Orientierung am Kindeswohl, die ich mir bei mehr Kinderwunscheltern wünschen würde. Sie sagt ganz deutlich am Ende des Buches: „(.) es gibt kein Recht darauf, Kinder zu haben. (…) Ein Kind ist auch kein Geschenk, dass mir jemand (eine Behörde, abgebende Eltern, die Medizin) zukommen lässt, um mir meinen Wunsch zu erfüllen. Ein Kind ist ein Mensch, der noch nicht eigenständig ist und (seine) Eltern braucht.“

Eines der von ihr porträtierten Paare bekommt im Alter von 45 bzw. 60 Jahren ein Kind mit einer anonymen Eizellspende aus Spanien. Das kritisiert sie nicht ausdrücklich, deutlich wird aber, dass dies ein Weg ist, den sie selbst nicht gehen würde. Das Angebot einer Freundin aus den USA, ihre Leihmutter zu sein, lehnt sie ab, als sie im Internet Berichte von Kindern von Leihmüttern findet, die diese Praxis entwürdigend finden und Gefühle äußern, verlassen und verkauft worden zu sein. Eine Eizellspende möchte sie wegen der Gesundheitsgefahren für die Spenderin und deren Anonymität in vielen Ländern nicht. Nach einem längeren Prozess des Abschieds der Idee von einem genetisch eigenem Kind entschließt sie sich mit ihrem Mann zu einer Adoptionsbewerbung, legt aber Wert darauf, dass es eine ethisch arbeitende Agentur ist, damit nicht zur Erfüllung ihres Kinderwunsches ein Kind von seiner Familie getrennt wird. Sie kritisiert die zu oft auftretende Verdinglichung von Kinder und der Nichtachtung ihrer Würde.

Nicht richtig finde ich allerdings ihre Darstellung, dass vor allem die Verheimlichung der Zeugungsart und mangelnde Offenheit in der Familie den mit Samen- oder Eizellspende gezeugten Menschen zu schaffen macht. Das wirkt so, als könnten anonyme Spender unter diesen Umständen doch okay sein. Das ist aus unserer Sicht nicht so. Auch früh aufgeklärte Spenderkinder wollen wissen, von wem sie abstammen, und das Unwissen darüber macht ihnen ebenfalls zu schaffen.

Beschäftigung mit Kinderwunsch auch als Chance, sich selbst besser kennenzulernen

Millay Hyatt schildert auch die Notwendigkeit, sich mit dem Kinderwunsch selbst zu beschäftigen und nicht nur damit, wie man ihn erfüllen kann. Sie gibt sie zu, dass es in den ersten Jahren ihrer Kinderwunschgeschichte vor allem um sich selbst ging. Mit der Zeit wich jedoch ihr Bedürfnis, möglichst schnell ein Kind zu bekommen, der Sorge um die Bedürfnisse des Kindes. Ihren unerfüllten Kinderwunsch sieht sie auch als Chance, sich selbst besser kennenzulernen und von der Situation, ein Kind haben zu wollen, zu ein Kind lieben zu wollen über zu gehen.

Neben Paaren, die ihr Wunschkind doch noch bekommen haben, schildert sie genauso die Geschichten von Paaren, die sich vom Kinderwunsch verabschiedet haben und trotzdem ein erfülltes Leben führen, weil sie zum Beispiel die Beziehung zu ihrem Partner noch mehr zu schätzen gelernt haben. Das fand ich wiederum sehr tröstlich. Wir von Spenderkinder möchten keinem Menschen mit Kinderwunsch sagen, dass er sich mit einem Leben ohne Kinder abfinden soll. Genauso befremdlich finde ich aber die oft vehement vorgetragene Ansicht, man könne sich ein Leben ohne Kinder auf keinen Fall vorstellen. Ein Kind als alleinige Sinnstiftung zu sehen, spricht von einer seltsamen Konzeption des eigenen Lebens – vor allem da man sich ja klar machen muss, dass das Kind nur einen Teil des Lebens wirklich präsent sein wird.

Unabhängige Beratung erforderlich

Die von Millay Hyatt und ihren Interviewpartnern geschilderten Gefühle und Geschichten haben mich in der Ansicht bestätigt, dass unsere Forderung sehr wichtig ist, dass Wunscheltern vor Inanspruchnahme von Samenspenden zu einer unabhängigen Beratung verpflichtet werden sollten.

Dabei ist eine freiwillig aufgesuchte Beratung natürlich wirksamer. Wie Millay Hyatt jedoch schreibt, ist die Hemmschwelle von Kinderwunschpatienten groß, sich selbst einzugestehen, man könnte ganz gut eine Außenperspektive oder Unterstützung gebrauchen, wenn man in dem Prozess drin steckt. An anderer Stelle schildert sie, dass viele Wunscheltern gar nicht oder nur mit wenigen Menschen über ihren Kinderwunsch oder die reproduktionsmedizinische Behandlung sprechen – auch aus Angst, nicht verstanden zu werden. Diese fehlende Kommunikation ist aber weder gut für sie und wird es bestimmt auch nicht einfacher machen, mit dem entstehenden Kind hierüber zu sprechen. Wir von Spenderkinder stellen immer wieder fest – auch bei unseren eigenen Eltern – dass der Scham über die eigenen Unfruchtbarkeit und die daraus resultierende Scheu, über den Kinderwunsch zu sprechen, eine der Hauptgründe für das spätere Verschweigen uns gegenüber darstellt. Eine Kinderwunsch-Beratung könnte daher auch Kontakt zu anderen Betroffenen wie zum Beispiel DI-Netz vermitteln.

Sog der Erfüllungsmaßnahmen

Die unabhängige Beratung ist auch deswegen nötig, weil die Reproduktionsmedizin auch nach der Ansicht von Millay Hyatt nicht am Wohl der Patienten ausgerichtet ist, sondern nur auf die Erzielung einer Schwangerschaft. Die meisten Betroffenen, mit denen sie spricht, hätten das starke Gefühl, alles was in Reichweite ist versuchen zu müssen. Sei man aber einmal in den Sog der Erfüllungsmaßnahmen geraten, könne es sehr schwer sein zu erkennen, wie weit zu weit ist.

Eine gewinnbringende Lektüre

Für mich war es sehr gewinnbringend, Millay Hyatts Buch zu lesen, und ich glaube dass ich ein tieferes Verständnis für die Situation von Eltern mit Kinderwunsch dadurch bekommen habe. Das soll übrigens nicht bedeuten, dass ich – oder die anderen Spenderkinder-Mitglieder – vorher kein Verständnis für Kinderwunsch-Eltern hatten. Schließlich stammen unsere eigene Eltern auch aus diesem Personenkreis, ich kenne einige Kinderwunsch-Eltern in meinem Alter, und viele von uns haben auch selbst Kinder. Genauso wenig bedeutet es, dass ich deswegen jetzt alles akzeptiere, was manche Eltern zur Erfüllung ihres Kinderwunsches machen. Das tut Millay Hyatt genauso wenig, denn sie fordert zum Beispiel nicht, dass Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland zugelassen werden sollten.

Aber ich verstehe jetzt vielleicht besser, in welchem Sog sich manche Eltern befinden. Vieles, was Millay Hyatt schreibt, habe ich so oder so ähnlich gewusst oder geahnt, auch weil ich mir nach meiner späten Aufklärung selbst sehr viele Gedanken darüber gemacht habe, woher eigentlich der Kinderwunsch kommt. Aber es so fundiert, differenziert und auch hinterfragend zu lesen, war ein echter Genuss, und ich wünsche dem Buch noch viel mehr Leser.

Teilnahme an der Tagung des deutschen Ethikrates

Stina und Anne haben an der diesjährigen Tagung des deutschen Ethikrates zum Thema (zum Thema) „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland. Individuelle Lebensentwürfe – Familie – Gesellschaft“ am 22. Mai in Berlin teilgenommen. Bei der Tagung wurde diskutiert, was Familie heute vor dem Hintergrund von Reproduktionsmedizin bedeutet, inwiefern Menschen ein Recht auf Fortpflanzung haben und ob bestimmte Verfahren – die Eizellhüllenspende, Eizellspende, Leihmutterschaft und social freezing – in Deutschland zugelassen werden sollten.

Schon im Vorhinein hatten wir kritisiert, dass das Programm nur vorsah, dass über die mit Reproduktionsmedizin gezeugten Menschen gesprochen wird, wir als unmittelbar Betroffene aber nicht selbst eine Stellungnahme dazu abgeben konnten. Vielleicht ist bei manchen Menschen immer noch nicht angekommen, dass es uns gibt und wir auch nicht mehr alle im Kindesalter sind. Daher konnten wir unsere Perspektive nur wie jeder andere Teilnehmer nach den Vorträgen am Mikrophon äußern.

In dem morgendlichen Vortrag von Georg Griesinger vom universitären Kinderwunschzentrum Lübeck übermögliche reproduktive Verfahren wurde sehr deutlich, dass Kinderwunsch für viele Ärzte eine Dienstleistung ist, bei der die Frage, wie es den damit verbundenen Menschen damit geht, eher untergeordnet ist. Frau Prof. Coester-Waltjen, deren Meinung wir im Zusammenhang mit dem Recht auf Kenntnis der Abstammung sehr schätzen, forderte in ihrem rechtlichen Vortrag die Zulassung von Eizellspende in Deutschland und die Anerkennung von Leihmutterschaftsverträgen aus anderen Ländern. Auch hierbei kamen die Belange der gezeugten Kinder – gespaltene Mutterschaft und Behandlung des mit einer Leihmutterschaft gezeugten Kindes als Handelsobjekt – nicht vor.

In dem Vortrag von Claudia Wiesemann, Mitglied des Deutschen Ethikrates, wurde die „reproduktive Autonomie“ der Eltern stark betont. Die Darstellung dieses „Rechts“ vor dem Hintergrund von in der Vergangenheit in einigen Ländern erfolgten Zwangssterilisationen und -adoptionen und der Vergleich mit dem Recht auf Bildung ließen das Recht auf die Inanspruchnahe von Reproduktionsmedizin jedoch geradezu zwingend erscheinen und ließen aus unserer Sicht außer Acht, dass bei Reproduktionsmedizin ein neuer Mensch entsteht, dessen Rechte ebenfalls geachtet werden müssen. Pervertiert auf die Spitze getrieben wurde das ganze mit dem Argument, dass Eizellspende gerade zum Schutze des Kindeswohls in Deutschland erlaubt werden müsse, damit Paare nicht auf anonyme Spenden im Ausland zurückgreifen „müssten“, so dass es dem Kind nahezu unmöglich ist, seine Abstammung zu erfahren.

Kindzentrierter gab sich Eberhard Schockenhoff, MItglied des Deutschen Ethikrates, der vor allem auf die Bedeutung der Familie für die Entwicklung eines Kindes hinwies, in der sich das Kind bedingungslos angenommen weiß. Er wies darauf hin, dass es für Kinder wichtig sei, zwei Eltern zu erleben, die auch untereinander füreinander da sind und dem Kind eine erwachsene Beziehung vorleben. Kritisch äußerte er sich in diesem Zusammenhang für Singlefrauen, die eine Samenspende zur Befriedigung ihres Kinderwunsches in Anspruch nehmen. Er erinnerte daran, Kinder als Subjekte und nicht als Projektion elterlicher Wünsche wahrzunehmen.

In dem Forum zu Eizellspende und Leihmutterschaft waren die Vorträge immerhin kritisch zu diesen Verfahren, allerdings vor allem aus Gründen des Schutzes der Eizellspenderin und der Leihmutter. In der Diskussion verglich dann ein Mitglied des Ethikrates eine Eizellspende sogar mit einer Blutspende, die ja auch risikoreich sei, und natürlich durfte auch das beliebte Argument nicht fehlen, das die damit gezeugten Kinder doch „gewolllt“ seien, was viele wohl als gleichbedeutend mit dem Kindeswohl sahen. Stina trug am Publikumsmikrophon die Position von Spenderkinder zu Eizellspende vor und wies darauf hin, dass Samenspenden in Deutschland immer noch unzureichend rechtlich geregelt sind und dies der Zulassung neuer Reproduktionsverfahren voran gehen müsse.

Zu dieser eher elternbezogenen und reproduktionstechnologie-freundlichen Diskussion hob sich die Abschlussdiskussion mit den Politikern Hubert Hüppe (CDU), Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und Kathrin Vogler (Die Linke) wohltuend hervor (Audioprotokoll). Diese ließen insbesondere nicht das Argument gelten, man müsse Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland anerkennen, weil es ansonsten im Ausland durchgeführt würde. Dies würde ansonsten zu einem Ethikdumping führen.

Sarah am 16. April um 22.25 Studiogast bei ZDF log in

Spenderkinder-Vorständin Sarah war am 16. April 2014, einer der Gäste bei ZDF log in zum Thema „Unter allen Umständen: Gibt es das Recht auf ein Kind?“ Die Sendung kann in der ZDF-Mediathek angesehen werden.

Bei der Sendung log in diskutieren die Gäste Giovanni Maio, Professor für Medizinethik, und Matthias Bloechle, Reproduktionsmediziner, das Thema in einer Pro-und-Contra-Konstellation. Weitere Gäste wie Sarah und die Autorin Millay Hyatt bringen im Verlauf der Sendung neue Aspekte in die Diskussion. Die Zuschauer können sich durch Kommentare, Tweets, Chat und Abstimmung aktiv an der Sendung beteiligen.

Die Sendung läuft ab 22.25 Uhr auf ZDF info und kann auch im webstream gesehen werden.

Der Ankündigungstext von ZDF log in:

„Kinderwunsch mit 50? Kein Problem. Der Natur ein Schnippchen schlagen, der Traum vieler kinderloser Paare. Doch muss alles, was medizinisch geht, auch gemacht werden? Gibt es ethische Grenzen? Was ist erlaubt, was nicht? Welche Konsequenzen haben die unterschiedlichen Methoden für Frauen, Männer und Kinder? Samenspende, Hormonspritze, Leihmutter: Das Geschäft mit dem Kinderwunsch boomt. Falsche Versprechen oder Happy End im Labor?“

Der Vergleich von Frau Lewitscharoff mit Halbwesen ist treffender als in der Diskussion angenommen

Wir vom Verein Spenderkinder haben überlegt, ob wir uns überhaupt zu den Aussagen der Schriftstellerin und Georg-Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff äußern sollen, die in einer Rede am Sonntag durch Reproduktionsmedizin gezeugte Menschen als „Halbwesen“ und „ekelhaft“ bezeichnet hat. Da wir mehrere Anfragen zu dem Thema erhalten haben, möchten wir jetzt aber doch noch unsere Gedanken zu dieser Debatte sagen. Natürlich sind wir grundsätzlich entsetzt, mit derart diskriminierenden Äußerungen konfrontiert zu werden. Viele von uns wären vorher nie auf den Gedanken gekommen, dass wir als „nicht normal“ angesehen werden. Andererseits war Frau Lewitscharoff den meisten von uns vorher nicht bekannt, und die Abwertung einer gesamten Gruppe als nicht vollständige Menschen ist derartig primitiv, dass sie eigentlich schon selbstentlarvend ist und nicht noch durch eine breitflächige Auseinandersetzung mit dieser Meinung aufgewertet werden muss. Selbstverständlich wohnt einem Menschen, ungeachtet dessen, wie andere ihn sehen oder was andere sagen, seine Würde inne und natürlich auch uns.

Zwar hat Frau Lewitscharoff die Äußerungen zu Ekel und den Halbwesen inzwischen zurückgenommen und bedauert. Trotzdem überrascht es doch sehr, dass eine Autorin, die ihren Lebensunterhalt mit dem Gebrauch von Sprache verdient, solche Äußerungen in einer vermutlich vorbereiteten Rede unbedacht gemacht haben will.

Wir unterscheiden dabei aber deutlich zwischen unserer eigenen Würde und den Methoden der Reproduktionsmedizin. Nur weil wir mit Hilfe der Reproduktionsmedizin entstanden sind, müssen wir das Verfahren nicht für würdevoll halten und auch sonst die Methoden der Reproduktionsmedizin nicht verteidigen – insbesondere weil diese Verfahren oft angewandt werden, ohne die Würde der entstehenden Menschen zu achten. Es ist daher bedauernswert, dass angesichts dieser schrillen Bezichtigungen in Frau Lewitscharoffs Rede die Auseinandersetzung damit, welche Methoden zu Beginn und am Ende eines Lebens würdevoll sind und was zur Umsetzung des Kinderwunsches erlaubt sein soll, aus dem Fokus geraten sind. Ganz abgesehen von ihren Darstellungen ist damit eine besondere Verantwortung verbunden, der man sich bewusst sein sollte, wenn man sich dafür entscheidet.

Uns freut, aber überrascht auch, wie selbstverständlich in Leserkommentaren zu Frau Lewitscharoffs Äußerungen plötzlich von allen Seiten unsere Würde verteidigt wird und Achtung uns gegenüber gefordert wird. Diese Reaktionen hätten uns vor einem Jahr, rund um den Prozess vor dem OLG Hamm, sehr gefreut. Da sah das aber teilweise ganz anders aus. Von vielen Seiten mussten wir uns anhören, wir seien selbstsüchtig und sollten froh sein, überhaupt am Leben zu sein und Eltern zu haben, die uns wollten.

Von der Art, wie wir von solchen Kommentaren, manchen Kinderwunschpaaren und Reproduktionsmedizinern behandelt werden, ist der Vergleich mit Halbwesen treffender, als diesen vermutlich lieb ist. Wenn uns gesagt wird, dass wir überhaupt nicht von unserer Zeugungsart oder unserer Abstammung wissen sollen, werden wir nicht wie normale Menschen mit Anspruch auf Respekt und Würde behandelt. Daher ist es erfreulich, dass wir auf diese Weise von so breiter Masse unsere Würde bestätigt bekommen. Da kann der Schritt zur Respektierung unserer Rechte und Bedürfnisse ja nicht mehr weit sein. Insofern vielen Dank an Frau Lewitscharoff!

Vortrag auf dem Symposium in Erlangen: Ein Recht auf Identität

Hier endlich der Vortrag, den ich am 22. November 2013 auf dem Symposium in Erlangen gehalten habe. Er wird im Frühjahr des Jahres auch in einem Reader zusammen mit den Vorträgen der anderen Referenten erscheinen. Sobald der Reader draußen ist, werden wir darauf natürlich noch einmal hinweisen.

Spenderkinder – ein Recht auf Identität

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe hier vor Ihnen als Vertreterin des Vereins Spenderkinder, einer Interessenvertretung von durch Samenspende gezeugten Menschen. Zu meinem Hintergrund: ich bin 33 Jahre alt – sieben davon weiß ich, dass ich durch eine Samenspende an der Universitätsklinik Essen gezeugt wurde. Von der Ausbildung her bin ich Juristin und Politikwissenschaftlerin und wohne in Berlin. Auf der Internetseite unseres Vereins schreibe ich unter meinem Spitznamen Stina.

Als Vorbereitung für diesen Vortrag hat Herr Dr. Hammel mir mit auf den Weg gegeben, dass etwa 50 Reproduktionsmediziner anwesend sein werden, die mehrheitlich noch nie ein Spenderkind gesehen, geschweige denn mit ihm gesprochen haben. Insofern möchte ich mich ganz herzlich für die Gelegenheit bedanken, vor einer so relevanten Zielgruppe als unmittelbar Betroffene unsere Sicht auf Familiengründung mit Samenspenden darstellen zu können.

Jetzt sehen sie mich und stelle wahrscheinlich 3 Dinge fest: ich sehe ganz normal aus, habe keine zwei Köpfe, und ich bin eindeutig kein Kind mehr, sondern werde selbst bald Mutter. Das zeigt, dass wir Wunschkinder keine Kinder bleiben, sondern uns zu Erwachsenen mit eigenen Interessen entwickeln. Dazu gehört: wer bin ich – von wem stamme ich ab. Daher haben wir diesen Vortragstitel gewählt – ein Recht auf Identität.

Ich möchte Ihnen in diesem Vortrag die Arbeit unseres Verein vorstellen, und zwar folgendermaßen: ich werde ihnen zuerst ein paar Basisinformationen über unseren Verein und unsere Arbeitsbereiche geben. Dann möchte ich Ihnen fünf Grundaussagen vorstellen, die uns Spenderkindern in der Diskussion über Familiengründung mit Samenspende wichtig sind und die unseren Forderungen – die sie auf unserer Internetseite und in unserer Kurzdarstellung nachlesen können – zugrunde liegen. Diese sind:

1. Das Wissen um die genetische Abstammung ist Teil menschlicher Identität und ein Grundrecht.
2. Spenderkinder wurden um einen Teil ihrer Identität gebracht.
3. Reproduktionsmediziner tragen Verantwortung für die mit ihrer Hilfe entstehenden Familien und Menschen.
4. Spenderkinder-Familien sind keine ganz normalen Familien.
5. Auch der Samenspender trägt eine gewisse Verantwortung.

Zuletzt werde ich ein kurzes Fazit ziehen.

I. Der Verein Spenderkinder

Wir sind eine Interessenvertretung von durch Samenspende gezeugten Menschen in Deutschland und haben uns 2009 als nicht eingetragener Verein gegründet. In den zwei Jahren davor gab es uns bereits als losen Zusammenschluss, aber ohne rechtliche Organisation. Kennengelernt haben wir uns vor allem über die Internetseite www.spenderkinder.de.

Die Organisation als Verein bedeutet, dass wir nach innen demokratische Strukturen besitzen, einen gewählten Vorstand haben, wichtige Entscheidungen abstimmen und dass wir uns mindestens einmal jährlich persönlich treffen. Wir haben inzwischen über 50 Mitglieder zwischen 18 und 48 Jahren.

Manche finden unseren Vereinsnamen Spenderkinder etwas irreführend, weil wir alle erwachsen sind. Viele von uns stehen schon mitten im Berufsleben und sind selbst Eltern. Auf Englisch heißen Menschen wie wir „donor offspring“ oder „donor conceived. Hierfür gibt es leider keine entsprechenden deutschen Begriffe, und „Menschen die durch Samenspende gezeugt wurden“ klingt auf Dauer doch recht umständlich. Aber alle Menschen sind in der Beziehung zu ihren Eltern – wozu wir auch unseren genetischen Vater, den Samenspender zählen – ein Leben lang „Kinder“. Und genau um diese Beziehung zu dem Spender geht es uns bei diesem Namen. Er entspricht außerdem dem Namen unserer belgischen und niederländischen Pendants: donorkind.

Die Arbeit unseres Vereins erstreckt sich hauptsächlich auf drei Bereiche:

1. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung

Zuerst möchten wir die Öffentlichkeit über eine Familiengründung mit Samenspende aus Sicht der hierdurch entstandenen Menschen, der unmittelbar Betroffenen, informieren. Eine der prägenden Erfahrungen für viele von uns war, dass bis vor einigen Jahren die Perspektive der Spenderkinder selbst nicht präsent war. Wir nehmen wahr, dass sich die Öffentlichkeit viel stärker mit Paaren mit Zeugungsproblemen identifizieren können – was vielleicht auch daran liegt, dass die Öffentlichkeit zum Großteil aus Erwachsenen besteht, die ebenfalls an eine Familiengründung denken oder diese hinter sich haben. Dadurch bedingt werden Kinder oft nur als Ziel und Ergebnis der Wunscherfüllung wahrgenommen. Dementsprechend werben die meisten Reproduktionskliniken mit niedlichen lachenden Babys. Zu diesem Zeitpunkt ist das Kind als Ziel präsent, nicht aber der erwachsene Mensch, der es einmal wird, mit eigenen Wünschen und Bedürfnissen.

Wir möchten daher Eltern, Ärzte und Spender dafür sensibilisieren, dass das Wissen um die genetische Abstammung wichtiger Teil der Identität von uns Spenderkindern ist – genau wie bei Adoptierten. Eltern möchten wir dazu ermutigen, ihre Kinder früh über ihre Entstehung durch eine Samenspende aufzuklären.

Das machen wir vor allem über unsere Internetseite, über die Mitwirkung an Medienberichten und auch über die Beratung per Email, da es einige Eltern gibt, die sich mit Fragen an uns wenden.

2. Lobbyarbeit

Der zweite Teil unserer Arbeit ist die klassische Lobbyarbeit – die Forderung von Änderungen, die unserer Ansicht nach im deutschen Recht erforderlich sind, um die Rechte von Spenderkindern zu schützen. Hierzu zählt insbesondere die Freistellung des Spenders von Unterhalts- und Erbansprüchen, aber auch eine verpflichtende Beratung der Eltern vor Inanspruchnahme einer Samenspende und eine stärkere Regulierung von Samenbanken und Ärzten bei der Dokumentation und Spenderauswahl, zum Beispiel bei der Zahl der durch einen Spender gezeugten Kinder.

3. Kontakt

Der letzte Teil unserer Arbeit ist die Förderung von Kontakt unter uns Spenderkindern. Wir tauschen Erfahrungen aus und suchen nach Halbgeschwistern und unserem Spender über den genetischen Test Family Finder einer US-amerikanischen Firma. Das machen wir auch international und vertiefen im Moment insbesondere die Kooperation zwischen Spenderkindern auf europäischer Ebene.
II. Was ist aus Perspektive der Spenderkinder wichtig?

Damit komme ich zum zweiten Teil meines Vortrags, nämlich den Grundaussagen, die aus der Perspektive von uns Spenderkindern wichtig sind.

1. Das Wissen um die genetische Abstammung ist Teil menschlicher Identität und ein Grundrecht

Das Wissen um die genetische Abstammung ist Teil menschlicher Identität und ein Grundrecht. Dieses Grundrecht gilt für alle – auch für Spenderkinder.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1988 ausdrücklich festgestellt, dass jeder Mensch das Recht auf Kenntnis über erlangbare Informationen über seine Abstammung hat.1 Dies war aber bereits seit den 60er Jahren herrschende juristische Meinung.2 Von diesem Rechtsanspruch abgesehen ist es Teil unserer persönlichen Geschichte und damit unserer Identität, durch eine Samenspende und damit eine dritte Person außerhalb der Beziehung unserer Eltern entstanden zu sein.

Oft wird uns entgegengehalten, dass doch die soziale Familie wesentlich wichtiger für die Entwick­ lung der eigenen Persönlichkeit sei. Wir möchten soziale und genetische Verwandtschaft nicht gegeneinander aufwiegen. Unsere Eltern sind unsere Eltern, egal ob wir genetisch verwandt sind. Keines unserer Mitglieder würde sagen, dass allein die genetische Verwandtschaft entscheidend ist. Aber wir haben das Gefühl, dass sie auch wichtig ist und dass sie zu uns gehört, und dass uns durch das Unwissen um die genetische Herkunft ein Teil unserer persönlichen Identität fehlt. Dieses Wissen über die genetische Herkunft ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Sie wachsen damit auf, müssen es nie hinterfragen und sind sich daher der grundlegenden Bedeutung nicht bewusst.

Das Wissen um die genetische Abstammung ist Teil der Identität.3 Das zeigt sich auch auf der Ebene der Eltern. Aus diesem Grund – Bewahrung der genetischen Verwandtschaft – möchten viele Menschen auch möglichst gerne ein genetisch eigenes Kind bekommen. Und Reproduktionskliniken bemühen sich, diesen Wunsch zu erfüllen. Zur Not auch mit einer Samenspende, damit wenigstens ein Elternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist. Und aus diesem Grund bekommt man im Krankenhaus nach der Geburt auch nicht irgendein Kind mitgegeben, sondern das Eigene. Für mich ist das immer noch der am schwierigsten nachvollziehbare Teil in der öffentlichen Debatte der Samenspende: dass der Wunsch von Eltern nach einem teilweise genetisch eigenen Kind als so selbstverständlich akzeptiert wird, der Wunsch der durch Samenspende gezeugten Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung, der doch auf dem gleichen Grundverständnis der Bedeutung von genetischer Abstammung für ein Individuum resultiert, so wenig.4

Die Bedeutung der genetischen Verwandtschaft setzt sich bei der Kindesentwicklung fort: Kinder werden von ihrer Geburt an ständig auf Ähnlichkeit zu ihrer näheren und entfernteren Verwandtschaft abgeglichen. Jeder von uns hat sicherlich schon einmal Sprüche gehört wie: Das hast Du von Papa, der Apfel fällt nicht weit vom Stamm oder Вlut ist dicker als Wasser. Bei all diesen Sprüchen fragen wir Spenderkinder uns jedoch: von wem haben wir das wirklich? Wer ist dieser andere Mann?

Kein Mitglied unseres Vereins möchte mit dem Spender den sozialen Vater ersetzen. Beide gehören zu uns, beide haben einen Platz im Familiengefüge und wir möchten deshalb auch beide kennen. Uns ist bewusst, dass genetische Verwandtschaft die Erfahrungen und Erlebnisse nicht ersetzen kann, miteinander aufzuwachsen. Der Spender und wir sind uns erst einmal fremd. Das schließt aber nicht aus, dass man sich trotzdem ähnlich ist oder gut versteht. Das kann so sein, muss aber nicht. Manchmal werden wir gefragt, ob wir den Spender auch kennenlernen wollten, wenn er ganz anders ist, als wir ihn uns vielleicht vorstellen. Das beinhaltet zwei falsche Annahmen: das wir uns überhaupt Vorstellungen machen, und dass wir eine Art idealen Vater finden möchten. Es geht uns aber darum, diesen Teil von uns in unser Selbstverständnis zu integrieren – egal wie der Spender ist. Die in den Medien vielbeschworenen Unterhaltsansprüche spielen dabei für die Spenderkinder, die ich kenne, überhaupt gar keine Rolle. Aus diesem Grund setzen wir uns auch für die rechtliche Absicherung der Spender ein.

Weil dieses Wissen so grundlegend für unser Selbstverständnis ist, halten wir es für sehr wichtig, dass Eltern ihre Kinder so früh wie möglich über eine Zeugung durch Samenspende aufklären. Es gibt Schätzungen, dass nur etwa 5 bis 10 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit einer Samenspende bekommen, diese tatsächlich hierüber aufklären. Genau weiß man dies aber natürlich nicht, da allgemein noch nicht einmal Daten vorhanden sind, wie viele Kinder in Deutschland tatsächlich durch eine Samenspende entstanden sind. Bei einer späten Aufklärung oder einer zufälligen Entdeckung droht ein Vertrauensbruch.5 Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass es ein sehr schmerzhafter, teilweise stark belastender Prozess sein kann, etwas so wichtiges wie die Abstammung im Erwachsenenalter noch revidieren zu müssen.6

Noch schmerzhafter wird er dadurch, dass die Menschen, die uns so verletzen, diejenigen sind, denen wir vorher vertraut haben: die eigenen Eltern. Diese Erfahrung eines Vertrauensbruchs haben zum Glück nicht alle Mitglieder unseres Vereins machen müssen, da einige bereits im Kindesalter von ihrer Zeugung durch eine Samenspende erfahren haben. Aber auch sie möchten wissen, von wem sie abstammen.7

Die Problematik der späten Aufklärung ist aus dem Bereich der Adoption gut bekannt.8 Dort ist die Aufklärungsrate in Deutschland mittlerweile mit geschätzten 90 Prozent deutlich höher – wahrscheinlich deswegen, weil die genetischen Eltern in einem amtlichen Dokument, dem Geburtenregister, festgehalten werden.9

2. Spenderkinder wurden in Deutschland rechtswidrig um einen Teil ihrer Identität gebracht

Fast alle Spenderkinder, die von der Klinik oder dem Arzt ihrer Eltern mehr über ihre Abstammung erfahren wollten, haben dieselbe Erfahrung machen müssen: Die Ärzte unserer Eltern behaupten, dass der Spender ein Recht auf Anonymität habe und dass die Daten wegen einer angeblichen Mindestaufbewahrungsdauer von 10 Jahren nicht mehr vorhanden seien. Persönliche Erinnerungen seien nach so langer Zeit natürlich nicht mehr vorhanden.

Wie fühlt man sich, wenn man erfährt, dass man ein Recht hat, dieses aber bereits faktisch zunichte gemacht wurde, als man selbst 9 Jahre alt war? Um es höflich auszudrücken: man fühlt sich in seinen Rechten missachtet und bevormundet.

Wir hören bis heute von vielen Ärzten, dass es eine ausdrückliche Aufbewahrungspflicht für Daten zu Samenspenden erst seit 2007 gibt. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung sei auch erst 1988 festgestellt worden und dessen Reichweite außerdem unklar. Dazu kann ich auch als Juristin nur sagen: das ist rechtlich nicht haltbar.

Bis zum Jahr 1970 galt eine Samenspende in Deutschland durch Ärzte als standeswidrig. Das bedeutete, dass einem Arzt bei Zuwiderhandlung die Arztzulassung entzogen werden konnte. Dies wurde dann 1970 durch die Bundesärztekammer revidiert. Allerdings wurde in dem Beschluss der Ärztekammer darauf hingewiesen, dass Ärzte den betroffenen Kindern die Identität der Spender schon aus familienrechtlichen Gründen nennen müssen. Daher seien anonyme Spenden nicht erlaubt.10 Gleichzeitig wiesen, die damaligen Muster-Berufsordnungen der Ärzte auch darauf hin, dass Behandlungsdaten länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, wenn dies die ärztliche Erfahrung nahelegt.11

Trotz dieser Regelungen entschieden sich die Ärzte unserer Eltern, den Spendern vertraglich Anonymität zuzusichern und auch unseren Eltern eine entsprechende – rechtswidrige – Erklärung abzuverlangen.12

Dabei hören wir Geschichten, weswegen die Daten entweder nicht aufbewahrt werden mussten und was mit ihnen angeblich passiert ist: das reicht von einem Wasserrohrbruch zu einem Brand oder einer Aktenvernichtung wegen Selbstmordgedanken. Es fällt uns schwer, diese Geschichten zu glauben. Fast alle von uns müssen sich aber bis heute damit arrangieren, eine Lücke in ihrem Selbstverständnis zu akzeptieren.

Was wir von den Ärzten unserer Eltern jedoch bisher nie gehört haben, ist eine ernsthafte Entschuldigung dafür, dass unseren Interessen in der Vergangenheit so wenig Rechnung getragen wurde. Stattdessen wird uns entgegnet, dass der Spender ein Recht auf Anonymität habe und dass wir für unsere Existenz dankbar sein sollten. Das empfinden wir als Anmaßung.13

Aufgrund dieser Erfahrungen habe ich viel Hochachtung vor der Samenbank Erlangen, die von der Gründung an versucht hat, die Interessen der Kinder stärker zu berücksichtigen. Die Tatsache, dass sie Samenspender finden, obwohl sie keine Anonymität zusichern, zeigt dass die Anonymität von Samenspenden noch nie die Erfolgsbedingung war. Hierfür sprechen auch die Erfahrungen aus verschiedenen anderen europäischen Ländern wie Schweden, Großbritannien, den Niederlanden, die Schweiz und Österreich, die anonyme Samenspenden schon längst ausdrücklich verboten haben.14

3. Reproduktionsmediziner tragen eine Verantwortung für die mit ihrer Hilfe entstehenden Familien und Menschen

Das bringt mich zum nächsten Punkt: Auch Reproduktionsmediziner tragen eine Verantwortung für die mit ihrer Hilfe entstehenden Familien und Menschen. Diese wurde in der Vergangenheit nicht immer wahrgenommen. Teilweise wurde sie sogar ins Gegenteil umgekehrt, wenn Ärzte den Paaren die Geheimhaltung der Samenspende gegenüber ihren Kindern empfahlen.

Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch befinden sich in einer emotional sehr schwierigen Situation – oft stellt eine Samenspende für sie die letzte Möglichkeit dar, doch noch ein Kind zu bekommen. Dazu kommt die Belastung durch Unfruchtbarkeit. Daher sind viele Paare in dieser Situation nicht in der Lage, über ihren Kinderwunsch hinaus an die Auswirkungen ihrer Entscheidung für ihre zukünftigen Kinder zu denken. Sie brauchen daher Beratung – und der die Samenspende durchführende Arzt ist der nächste Ansprechpartner. Die Eltern vertrauen ihm oft deswegen haben seine Ratschläge Auswirkungen auf ihr Verhalten.15

Meine Eltern sagten mir, dass es für sie ein langsamer Erkenntnisprozess war, zu der Feststellung zu gelangen, dass ich von der Art meiner Zeugung wissen sollte. Ausdrücklich dazu geraten haben ihnen die damals behandelnden Ärzte nicht. Sie wurden mit ihrer Entscheidung nach der Samenspende alleine gelassen. Das wird dieser Form der Familiengründung nicht gerecht. Leider gibt es bis heute Reproduktionsmediziner, die ausdrücklich vertreten, man sollte vor den Kindern die Zeugung durch Samenspende geheim halten, gerne begleitet durch den Zusatz: sie wollen doch schnell eine ganz normale Familie werden.16 Damit nehmen Sie ihre Verantwortung für die mit ihrer Hilfe entstehenden Familien nicht wahr, schaden der entstehenden Familie und verletzen die Rechte der Kinder.17 Das Verschweigen ist auch für die Eltern oft schwierig. Manche berichten von jahrelangen Gewissensbissen gegenüber ihren Kindern.18

Wir wünschen uns, dass Reproduktionsmediziner, die Samenspenden anbieten, die damit verbundene Verantwortung ernst nehmen. Das bedeutet, dass sie Eltern mit auf den Weg geben sollten, dass die Person des Spenders für ihr Kind einmal Bedeutung erlangen könnte. Sie sollten ihnen zu einer frühen Aufklärung raten, um das Kind nicht zu bevormunden und eine kontinuierliche Identitätsentwicklung zu ermöglichen. Sie sollten sie außerdem bestärken, dass Ehrlichkeit und Offenheit entscheidend zu einem langfristig guten Familienklima beitragen. Gleichzeitig könnten sie die Eltern beruhigen, dass eine enge soziale Bindung auch durch die genetische Verwandtschaft zum Spender nicht in Frage gestellt werden wird. Sie sollten aber betonen, dass eine soziale Bindung anders als bei biologischer Verwandtschaft aktiv hergestellt werden.

4. Spenderkinder-Familien sind keine ganz normalen Familien

Das knüpft wieder an den nächsten Aspekt an, der uns wichtig ist: Spenderkinder-Familien sind keine ganz normalen Familien. Sie sehen nur meistens von außen so aus, und daher ist die Verlockung möglicherweise groß, so zu tun als ob. Nicht normal zu sein ist aber nicht schlimm – wir Spenderkinder wünschen uns mehr Mut zu der Tatsache, anders zu sein und dazu zu stehen.

Natürlich kann man insgesamt darüber streiten, was „normal“ eigentlich bedeutet. Im Rahmen von Familienstrukturen kann man sich aber wahrscheinlich darauf einigen, dass „normal“ eine Familie ist, bei der das Kind mit beiden Eltern genetisch verwandt ist. Wenn ein Dritter an der Zeugung beteiligt ist, den die Eltern nicht kennen, handelt es sich um eine Ausnahmesituation. Ich glaube nicht, dass die Eltern diesen Aspekt je vergessen, auch wenn sie sich dazu entschließen, es zu einem Geheimnis zu machen.19 Für den Mann bedeutet die Familiengründung mit Samenspende, dass er genetisch nicht mit dem Kind verwandt ist, die Mutter aber schon. Das kann eine ungleiche Ausgangslage zu dem Kind herstellen, insbesondere wenn dieser Aspekt in der Familie nicht bewusst wahrgenommen wird.

Ab der Entscheidung für die Samenspende ist der Spender aber Teil des Familiengefüges. Er ist ein unsichtbarer Dritter, der auch auf das Verhalten der Eltern den Kindern gegenüber Einfluss nimmt. Viele Kinder spüren instinktiv, dass da „etwas nicht stimmt“.20 Viele unserer Mitglieder bestätigen dies.

Ein nicht offener Umgang mit der Samenspende bringt unserer Erfahrung nach Väter oft dazu, sich entweder von den Kindern zu distanzieren oder empfindlicher auf bestimmte Trübungen des Verhältnisses zum Kind zu reagieren. Ich bin mir sicher, dass meine Zeugung durch Samenspende das Verhältnis zu meinem Vater in der Vergangenheit negativ beeinflusst hat, weil er mir gegenüber eine unangenehme Mischung aus unsicher und eifersüchtig war. Seitdem ich von meiner Abstammung durch eine Samenspende weiß, ist unser Verhältnis wesentlich besser. Ich kann mich besser in in hinein versetzen und glaube, dass ich das auch als Kind schon hätte tun können. Ihm ist die Angst genommen worden, dass ich ihn ablehnen würde, sobald ich die Wahrheit weiß. Ehrlich gesagt bin ich jedoch traurig über die verpasste Chance, schon viel früher eine ehrlichere Beziehung zu ihm aufbauen zu können.

Wir verstehen natürlich die Ängste der Eltern und insbesondere der Väter. Ein offener Umgang bedeutet immer auch, dass Dritte von der Samenspende und der eigenen Unfruchtbarkeit erfahren. Manche befürchten eine Ausgrenzung ihrer Familie und der Kinder. Das ist unserer Erfahrung nach aber unbegründet. Keines unserer Mitglieder wurde bislang aus diesem Grund ausgegrenzt. Ein offener Umgang mit dem Thema und eine selbstbewusste Familie vermittelt dem Kind außerdem ein Selbstwertgefühl, das auch mit negativen Reaktionen umgehen kann.

5. Auch ein Samenspender trägt eine gewisse Verantwortung

Damit komme ich zu dem letzten Aspekt, der uns wichtig ist: auch der Samenspender trägt eine gewisse Verantwortung. Damit ist natürlich keine Verantwortung finanzieller oder sorgerechtlicher Art gemeint, sondern eine moralische Verantwortung. Er weiß, dass mit seinem Erbgut ein Mensch entsteht. Daher sollte ihm bewusst sein, dass dieses Kind sich möglicherweise irgendwann auch für seine Abstammung interessiert. Das Motiv, für die Spende Geld zu erhalten, sollte daher nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend sollte viel mehr sein, dass er kinderlosen Paaren helfen und Leben schenken möchte.

Wir hatten im Laufe der Jahre unserer Arbeit Kontakt zu ganz unterschiedlichen Spender-Persönlichkeiten. Darunter waren absolut verantwortungslose Personen, die uns ganz klar gesagt haben, dass sie nur wegen des Geldes Samen gespendet haben und nicht möchten, dass ihre „Brut“ bei ihnen auftaucht. Andere haben auch zugegeben, dass sie bei mehreren Samenbanken spenden.

Auf der anderen Seite gab es aber auch sehr positive Kontakte zu Spendern, die bereit zu einem Kontakt sind. Einige konnten nachvollziehen, dass die genetische Abstammung wichtig für das Selbstverständnis ist. Andere wiederum sind selbst neugierig darauf, wie sich ihre Kinder entwickelt haben. Für einige war der Beweggrund, dass sie inzwischen eine eigene Familie haben und es schlimm fänden, wenn ihre Kinder sich so fühlen würden wie wir. Sie wiesen auch darauf hin, dass sie selbst damals keine offene Spende wählen konnten.21

Daher meine Bitte, insbesondere an die Reproduktionsmediziner: suchen sie solche verantwortungsbewussten und offenen Spender. Es gibt sie – man findet sie nur eher nicht durch Werbung wie „Kommen Sie bei uns“ oder „Geld verdienen mit einer Samenspende“, sondern indem man den Aspekt des Helfen und Leben schenken in den Vordergrund stellt.22 Und schließen sie nicht Gruppen wie Homosexuelle aus, die besonders interessiert an einem späteren Kontakt zu dem Kind sind.23 Und kommen Sie den Interessen solcher offener Spender entgegen. Diese hätten teilweise auch gerne nach der Spende mehr Informationen, zum Beispiel darüber, wie viele Kinder schon mit ihrer Hilfe gezeugt wurden und ob diese gesund sind.24 Viele sind auch durchaus bereit für einen offenen oder halb-anonymen Kontakt, bevor die Kinder 16 oder 18 Jahre alt werden.

III. Fazit

Damit komme ich zum Schluss meines Vortrags. Wir hören in Zusammenhang mit Samenspenden viel Negatives – von drohenden Unterhaltsverpflichtungen der Spender, Spenderkindern, die die Familie des Spenders zerstören könnten, und Familiengeheimnissen die notwendig sind um die Familie vor der Bedrohung durch einen Dritten zu schützen.

Wir Spenderkinder plädieren dafür, die Erweiterung der Familie durch Samenspenden bei aller Herausforderung, die sie darstellt, auch als Chance zu begreifen – für die gesamte Familie und die Spender. Grundsätzlich ist es eine schöne Sache, mehr Menschen in seinem Leben zu haben, mit denen man verwandt ist und potentielle Gemeinsamkeiten hat. Das gilt insbesondere für die Erweiterung der Familie durch Halbgeschwister. Für mich war das ein schöner Aspekt daran, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, weil ich Einzelkind bin und mir immer Geschwister gewünscht habe. Jetzt muss ich sie nur noch finden. In den USA finden seit mehreren Jahren Treffen von ganzen Familien statt, die den selben Spender haben. Hierzu kann man sich bewegende Videos auf Youtube ansehen.25 Für sie ist die Familienerweiterung ein wunderschönes Ereignis, und oft finden sich interessante Gemeinsamkeiten. Auch für die Eltern ist es schön, Halbgeschwister ihrer Kinder kennenzulernen und andere Eltern, mit denen sie über ihre Kinder verbunden sind.26 Viele würden sich auch gerne bei dem Spender bedanken, dass er ihnen geholfen hat, ihre Kinder zu bekommen.

Und zuletzt kann es auch für den Spender ein gewinnbringendes und sogar bewegendes Ereignis sein, 17 Jahre später einen Menschen, ein Kind kennen zu lernen.27

Deswegen unser Wunsch: lassen sie uns Samenspenden in Deutschland mit einem menschlicheren – und damit meinen wir offeneren – Zugang regeln – im Sinne aller Beteiligten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  1. BVerfG NJW 1988 3010, NJW 1989, 891. []
  2. BGH NJW 1956, 668; OLG Oldenburg NJW 1956, 677; OLG Stuttgart, MDR 1956, 621; Neumann-Duesberg, NJW 1957, 1341, 1342; Pasquay, Die künstliche Insemination, Diss. Freiburg 1968, 155-156; Herzog, Die heterologe Insemination in verfassungsrechtliche Sicht, Diss. Würzburg 1971, 36-37; Kleineke, Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, Diss. Göttingen 1976, 51, 299; Zimmermann, FamRZ 1981, 929, 932; Giesen, FamRZ 1981, 413, 419; Lauff/Arnold, ZRP 1984, 279, 282; Kollhosser, JA 1985, 553, 557; Benecke, Die heterologe künstliche Insemination im geltenden Zivilrecht, Frankfurt 1986, 66-67; Deutscher Juristinnenbund, JZ 1986, 777; Müller FamRZ 1986, 635; Harder, JUS 1986, 505, 508; Laufs JZ 1986, 769, 772; Schumacher FamRZ 1987, 313, 319. []
  3. Klotz M (2013) Genetic Knowledge and Family Identity: Managing Gamete Donation in Britain and Germany. Sociology 47: 939-956, S. 940; Rose J (2009) A Critical Analysis of Sperm Donation Practices: The Personal and Social Effects of Disrupting the Unity of Biological and Social Relatedness for the Offspring: 291, PhD Thesis 2009, Queensland University of Technology. []
  4. vgl. Rose 2009 S. 74, 93, 112 ff. []
  5. Turner A, Coyle A (2000) What does it mean to be a donor offspring? The identity experiences of adults conceived by donor insemination and the implications for counselling and therapy. Human Reproduction 15 (9): 2041-2051, 2045. []
  6. vgl. zu den Gefühlen der Spenderkinder in dieser Situation Daniels K, Meadows L (2006) Sharing information with adults conceived as a result of donor insemination. Human Fertility (2) 9, S. 93 – 99. []
  7. vgl. Scheib J, Riordan M, Rubin S (2005): Adolescents with open-identity sperm donors: reports from 12–17 year olds. Human Reproduction 20 (1): 239-252, 246: 82,2% der befragten früh aufgeklärten 12-17jährigen Spenderkinder mit einem open identity Spender haben vor, den Spender in der Zukunft zu kontaktieren. Die frühe Aufklärung führt zu einer positiveren Einstellung zur Zeugung durch Samenspende, so auch Jadva V, Freeman T, Kramer W, Golombok S (2009): The experiences of adolescents and adults conceived by sperm donation: comparisons by age of disclosure and family type. Human Reproduction 24 (8): 1909–1919,1917. []
  8. Knobbe W (2001) Psychologische Aspekte der Adoption. Familie Partnerschaft Recht S. 315-316, S. 309; zu anderen Gemeinsamkeiten zur Adoption vgl. Adams D (2013) Is a Donor Conceived Person „Half Adopted?“ Australian Journal of Adoption 7 (2). []
  9. §§ 21, 27 Abs. 3 Nr. 1, 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 PStG. []
  10. Deutsches Ärzteblatt 1970, 1982. []
  11. zum Beispiel die Muster-Berufsordnung aus dem Jahr 1979, Deutsches Ärzteblatt 1979, 2442. []
  12. OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2013, Az. I-14 U 7/12 = NJW-Spezial 2013, 165; AG Essen FamRZ 1992, 936. []
  13. sehr zutreffend hierzu Oelsner W (2013) Gespendet wird Samen. Heran wachsen Menschen. Kölner Stadtanzeiger 14.02.2013; Rose 2009 S. 103. []
  14. zu Großbritannien siehe die Darstellung der Regulierungsbehörde HFEA; zur Situation in Schweden Lalos A, Daniels K, Gottlieb C, Lalos O (2003) Recruitment and motivation of semen providers in Sweden. Human Reproduction 18 (1): S. 213-216, S. 216. []
  15. Lalos A, Gottlieb C, Lalos O (2007) Legislated right for donor-insemination children to know their genetic origin: a study of parental thinking. Human Reproduction 22 (6): 1759-1768, 1767. []
  16. siehe zum Beispiel die Internetseite von Dr. Poluda aus München: Die Anonymität ist eine wichtige und hilfreiche Maßnahme. Sie garantiert, daß der Samenspender keine Möglichkeit hat, über unsere Praxis den Weg zu den Kindern, die mit seinem Samen gezeugt wurden, zurückzuverfolgen.Andererseits ermöglicht sie einem betroffenen heterosexuellen Paar, sich ihren Kindern als biologische Eltern darzustellen. Damit werden emotionale Konflikte für das Kind, die ja bei dieser Konstellation vorstellbar sind, ausgeschlossen. []
  17. vgl. zu den Argumenten gegen Geheimhaltung McGee G, Brakman S, Gurmankin A (2001) Disclosure to children conceived with donor gametes should not be optional. Human Reproduction 16 (6): 2033-2038, 2034. []
  18. Daniels K, Grace V, Gillett W (2011) Factors associated with parents’ decisions to tell their adult offspring about the offspring’s donor conception. Human Reproduction (10) 26, S. 2783–2790. []
  19. vgl. Rose 2009, S. 171. []
  20. Turner A, Coyle A (2009), 2045. []
  21. vgl. zur Motivation und Gefühlen von ehemaligen Spendern Smith I (2013), Sperm donors – Moving out of the Shadows. Contact and connection between former sperm donors and their offspring – experiences and perspectives. Australian Journal of Adoption 7 (2). []
  22. vgl. Lalos A, Daniels K, Gottlieb C, Lalos O (2003) S. 216. []
  23. Riggs D, Russell L (2011) Characteristics of men willing to act as sperm donors in the context of identity-release legislation. Human Reproduction 26 (1): 266 – 272, 271. []
  24. Thorn P, Katzorke T, Daniels K (2008) Semen donors in Germany: A study exploring motivations and attitudes. Human Reproduction 23 (11): 2415–2420, 2417; Raes I, Ravelingien A, Pennings G (2013) The Right of the Donor to Information About Children Conceived From His or Her Gametes. Human Reproduction 28 (3): 560-565. []
  25. California Cryobank, Kids of Donor 5114. []
  26. Freeman T, Jadva V, Kramer W, Golombok S (2009) Gamete donation: parents’ experiences of searching for their child’s donor siblings and donor. Human Reproduction 24 (3): 505-516, 511. []
  27. Smith I. (2013) S. 7. ff. []

Eindrücke vom 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen

Letzten Freitag und Samstag (22.-23. November 2013) fand das 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen statt. Dabei handelte es sich um die erste Veranstaltung dieser Art zu Samenspenden in Deutschland. Anwesend waren etwa 150 Teilnehmer, darunter Eltern, Ärzte, Mitarbeiter von Samenbanken, Spenderkinder, und Forscher. Auf dem Programm standen zahlreiche Vorträge von Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind, sowie Vorträge zu Rechtsthemen. Von unserem Verein Spenderkinder waren Freitags vier und Samstags sieben Mitglieder anwesend. Sarah hat uns auf der Pressekonferenz am Freitag und am Samstag bei der (leider sehr kurz geratenen) Podiumsdiskussion vertreten. Stina hielt am Freitag einen Vortrag zum Thema „Ein Recht auf Identität„.

Wir Spenderkinder empfanden das Symposium im Großen und ganzen als eine sehr spannende und aufregende Veranstaltung. Wir haben viele interessante Leute kennengelernt und hatten überwiegend das Gefühl, dass viele Teilnehmer unseren Forderungen positiv und offen gegenüber standen. Mit solchen Leuten müsste es eigentlich zu schaffen sein, das bisherige System in Deutschland zu ändern.

Wir werden Stinas Vortrag in Kürze auf unserer Internetseite veröffentlichen, und Anfang nächsten Jahres wird es auch einen Reader mit allen Vorträgen geben. Daher hier nur eine kurze Reaktion zu einigen Vorträgen:

Besonders spannend war das Gespräch von Herrn Dr. Hammel von der Samenbank Erlangen mit zweien seiner Spender im Alter von 27 und 33 Jahren, bei denen mich ihre Offenheit sehr beeindruckte. Es war schön zu hören, dass beide sich für die Tätigkeit als Samenspender nicht aus Geldgründen entschieden haben, sondern um zu helfen – der eine, weil seine Schwester selbst Zeugungsprobleme hatte. Beide berichten offen darüber gegenüber ihrer Familie und dem Freundeskreis. Der eine hatte von einer Familie, die durch seine Spende ein Kind bekommen hat, auch einen Dankesbrief mit Bildern des Kindes bekommen. Darüber hat er sich sichtlich gefreut und sie auch seinen Eltern und seiner Freundin gezeigt. Hoffentlich entsprechen mehr der heutigen Spender diesem Typ.

Die ehemalige Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries gab zu Beginn ihres Festbeitrags bekannt, dass die künftige große Koalition in den Koalitionsvertrag aufnehmen möchte, dass wir Spenderkinder einen Auskunftsanspruch gegen den behandelnden Arzt über unsere Abstammung haben. Das hat uns natürlich sehr gefreut, da es sich hierbei um eine Forderung handelt, die wir seit unserer Vereinsgründung vertreten. In ihrem Vortrag hat Frau Zypries dann sieben weitere Vorschläge gemacht, wie Samenspenden in Deutschland geregelt sein müsste.

Diese finden größtenteils unsere Zustimmung. Nicht einverstanden sind wir jedoch mit 2 Punkten: das Recht von Spenderkindern, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, soll zum Schutz des sozialen Vaters und des Spenders ausgeschlossen werden. Wir haben in der darauffolgenden Diskussion darauf hingewiesen, dass wir das – entsprechend einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz – für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Das Ziel, den Spender vor Erb- und Unterhaltsansprüchen zu schützen, lässt sich auch durch andere Regelungen erreichen. Der andere Punkt betraf die Dokumentation der Spenderdaten, bei der Frau Zypries das Modell der Samenbank Erlanger für verallgemeinerungswürdig hielt, die Daten bei einem Notar zu hinterlegen. So gut wir das Modell als einen ersten Schritt finden, so lange es keinen Eintrag in das Geburtenregister und/oder ein Zentralregister gibt, bleibt hierbei aber das Problem, dass auf die Eltern kein Anreiz zur Aufklärung der Kinder ausgeübt wird und die Kinder auch erst mal wissen müssen, bei welcher Klinik ihre Eltern waren und mit welchem Notar diese kooperiert. Außerdem kann so nicht nachvollzogen werden, wie viele Kinder ein Spender gezeugt hat. Frau Zypries sagte jedoch ausdrücklich, dass diese Gedanken noch nicht abschließend seien. Davon abgesehen ist es schon ein sehr großer Schritt, dass die Politik diesen Problembereiche überhaupt endlich angehen möchte.

Leider wurde im Vortrag des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) deutlich, dass dieser ungeachtet des bestehenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstimmung es weiterhin als legitime Entscheidung ansieht, wenn lesbische Paare dieses Grundrecht ihres künftigen Kindes ignorieren und sich bewusst für eine anonyme Samenspende aus dem Ausland entscheiden, zum Beispiel um die Familie eindeutiger allein über die sozialen Grenzen zu definieren. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung wird dabei als „hetero-normativ“ abgekanzelt und sie berufen sich darauf, dass es Studien zufolge Kindern mit anonymen Spendern nicht schlechter ginge als Kindern mit offenem Spender. Es bleibt aber dabei, dass auch die Kinder lesbischer Paare ein Recht darauf haben, selbst zu entscheiden, ob sie wissen möchten, woher sie genetisch kommen. Insbesondere muss man für dieses Recht nicht nachweisen, dass man psychopathologisch auffällig ist. Andere Studien wie die von Scheib, Riordan und Rubin aus dem Jahr 2005 haben außerdem ergeben, dass die meisten (89%) der aufgeklärten Kinder (12-17 Jahre) aus den unterschiedlichsten Familienformen (Single-Mütter, Heteropaare, lesbische Paare) in Erfahrung bringen möchten, wer ihr biologischer Vater ist. Man kann nie wissen, ob das eigene Kind zu dieser Gruppe gehört, und vor allem kann man die Bevormundung des Kindes durch eine Entscheidung für eine anonyme Samenspende nicht rückgängig machen. Die Haltung des LSVD ist insbesondere deswegen traurig, weil damit gerade eine Minderheit, die selbst so lange für ihre Rechte kämpfen musste, jetzt die Schwäche einer anderen Gruppe ausnutzt und die Rechte der Kinder missachtet.

Am Samstag gab es einen sehr guten und auch für Nicht-Juristen gut nachvollziehbaren Vortrag von Frau Professor Coester-Waltjen zu Familienrechtlichen Überlegungen zur Rolle des Samenspenders und möglichen Reformüberlegungen. In der darauffolgenden Diskussion fand ich besonders überraschend, wie wenig viele Reproduktionsmediziner offenbar über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten unterrichtet sind und dass auch Handlungen, die nicht ausdrücklich unter Strafe stehen, trotzdem zu Schadensersatzansprüchen führen können. Insbesondere teilt Prof. Coester-Waltjen unsere Auffassung, dass die lange Zeit üblichen Anonymitätsversprechen der Ärzte niemals eine rechtliche Grundlage hatten und dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderaten niemals nur 10 Jahre betragen hat. Sie hält deswegen Schadensersatzforderungen in 4-5stelliger Höhe für möglich. Das war anscheinend für viele anwesende Ärzte neu. Vielleicht motiviert dieser Gedanke zu einer etwas engagierteren Suche verschollener Behandlungsunterlagen.

Besonders eindrucksvoll war zuletzt der Vortrag der britischen Elterninitiative Donor Conception Network, die bereits vor 20 Jahren gegründet wurde und im Jahr 2005 – gegen den Widerstand fast aller Reproduktionsärzte – in Großbritannien ein Verbot anonymer Samenspenden und ein nationales Register durchsetzen konnte. Der Vortrag begann entsprechend mit den Worten: „I am going to make you jealous…“

Wir freuen uns auf weitere Veranstaltungen dieser Art und haben die Gelegenheit zum Austausch sehr genossen!