Archiv der Kategorie: Andere Länder und Internationales

Samenspende und Reproduktionsmedizin in anderen Ländern, Themen von internationaler Bedeutung

Interview mit Aktivistin gegen Leihmutterschaft

In der österreichischen Tageszeitung DER STANDARD erschien am 14. März 2026 ein Interview mit Olivia Maurel, Sprecherin der Casablanca-Deklaration. Die Initiative setzt sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft ein, weil diese die Rechte der Kinder und Frauen verletzt und wie eine Ware behandelt. Besonders bemerkenswert ist, dass Olivia Maurel selbst von einer Leihmutter geboren wurde. Sie hat kürzlich auch ihre Biografie veröffentlicht mit dem Titel: Wo bist du, Mama? Die Wahrheit über Leihmutterschaft.

Der Verein Spenderkinder lehnt Leihmutterschaft ebenfalls ab und hat dazu 2022 ein Positionspapier veröffentlicht.

Spenderkinder-Jahresrückblick 2025

1. Verein

Am 13. September 2025 fand unser offizielles Vereinstreffen in Berlin bzw. hybrid statt.

Im Februar, April, Juli und November fanden Online-Spenderkindertreffen statt. Jan organisiert und moderiert die Treffen. Vorgesehen ist ein Treffen alle zwei bis drei Monate. Das nächste Online-Treffen findet am 17. Februar 2026 statt.

2. Verwandtentreffer

Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir weiterhin Ancestry, weil dies die größte DNA-Datenbank ist und man die Rohdaten dieses Tests auch bei FamilyTreeDNA kostenlos hochladen kann, den die Schweizer Spenderkinder weiterhin empfehlen. Viele Treffer gibt es aber auch über MyHeritage, so dass eine Registrierung hier ebenfalls sinnvoll zu Verwandtensuche ist.

Dieses Jahr haben unsere Mitglieder weitere genetische Väter identifiziert, darunter eine größere Gruppe älterer Halbgeschwister: Das Novum war bereits 2017 verurteilt worden, in diesem Fall Auskunft zu geben, behauptete aber bis zuletzt, keine hinreichenden Unterlagen mehr zu beistzen, um den genetischen Vater zuordnen zu können. Anfang 2025 haben die Halbgeschwister es mit der Hilfe von DNA-Detektiv Alexander geschafft. Insgesamt habenüber 200 Spenderkinder ihre genetischen Väter identifiziert. Außerdem haben wir 38 neue Halbgeschwistergruppen (insgesamt 120), die größte Gruppe umfasst 39 Kinder.

3. Veranstaltungen

  • Online-Vortrag und Diskussion im interdisziplinären Ethikseminar an der Uni Duisburg-Essen im August
  • Online-Workshop „Doppelte Anwaltschaft in der Praxis – die Perspektive der Spenderkinder im Fokus“ bei der donum vitae-Jahrestagung „Vom Kinderwunsch zur Elternschaft“ Psychosoziale Beratung im Kontext von Kinderwunsch, Reproduktionsmedizin und verantworteter Elternschaft im September
  • Vortrag zum Verein Spenderkinder beim von DI-Netz organisierten Workshopwochenende in Würzburg im Oktober
  • Workshop „Verborgene Verwandtschaft? Samenspende – ein Balanceakt in einem komplexen Familiensystem“ beim 21. Jahreskongress des Hochschulverbundes Psychotherapie NRW und der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfahlen in Bochum im November
  • Online-Vortrag und Diskussion im Heilpädagogikseminar an der Ev. Hochschule Nürnberg im November

4. Öffentlichkeitsarbeit / Internetseite

Sehr präsent war 2025 das Thema Massenspender. Das spiegelt sich insbesondere in den Punkten Rechtliches, Beratung und Internationales wider.

5. Rechtliches

Politik

DerVerein Spenderkinder hat sich mit einem Schreiben ans BMG gewandt und gefragt, ob Eltern benachrichtigt wurden, deren Kinder von dem genetisch erkrankten Spender aus Dänemark gezeugt wurden (Antwort: Es gibt ein europäisches Schnellwarnsystem bis zur Aufsichtsbehörde auf Ebene der Länder, die jeweils die reproduktionsmedizinische Einrichtung kontaktiert. Die Eltern sollten dann durch die reproduktionsmedizinische Einrichtung informiert werden.

Nach Bildung der neuen Bundesregierung wird es einen weiteren Entwurf zur Reform des Kindschaftsrechts geben. Der Diskussionsentwurf aus der letzten Legislaturperiode sah einen Anspruch gegen die Eltern auf Informationen über die Abstammung vor (Kodifizierung der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs). Eine Reform des Abstammungsrechts wurde im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.

Gerichtsverfahren

Es laufen weiterhin mehrere Gerichtsverfahren unserer Mitgieder gegen Novum, die nun über ein Jahr stilllagen.

Zwei Mitglieder der großen Halbgeschwistergruppe von Dr. Weiß hatten Klage erhoben, um zu erfahren, wie oft der Samen ihres gemeinsamen genetischen Vaters verwendet wurde. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, ein Mitglied hat Berufung eingelegt.

Januar:

Februar:

März:

Juli:

November:

Sunny hat auf ihrem privaten YouTube-Kanal Reagenzglasbaby auch wieder einige Videos zu unserem Themenkomplex veröffentlicht. Die Verantwortung für die Inhalte und für den Kanal liegt bei Sunny privat, nicht bei unserem Verein.

7. Beratung

Beratung von Wunscheltern: Auch in diesem Jahr haben sich wieder einige Wunscheltern bei unserem Verein mit Beratungsbedarf gemeldet. Es gab insbesondere Anfragen von Frauen, die darüber nachdenken, als „Single-mother“ ein Kind mit Samenvermittlung zu bekommen. Außerdem ging es um Auskunft für minderjährige Spenderkinder über die Identität des genetischen Vaters und Kontakt zu Halbgeschwistern, teilweise ging es dabei um Massenspende wissen. Die Anfragen beantwortet Katharina Kühne, seit Ende 2025 wird sie von Kay Büttner unterstützt. Weiterhin bieten wir für Eltern (von Spenderkindern) einen Austausch über einen eigenen Mail-Verteiler an.

Kontakt zu ehemaligen „Samenspendern“/Beratung: Gelegentlich melden sich Männer bei uns, die in der Vergangenheit Samen „gespendet“ haben und mehr oder weniger offen für Kontakt sind. Wir informieren diese Männer über die Möglichkeiten der Suche über DNA-Datenbanken und unterstützen bei der Kontaktaufnahme zu genetischen Kindern. Dietrich (Brittas Vater) hat angeboten, die Personen ebenfalls direkt zu beraten.

8. Internationales

Massenspende ist ein internationales Problem und birgt gesundheitliche Risiken für Spenderkinder: Im Frühsommer 2025 wurde bekannt, dass die in Dänemark sitzende European Sperm Bank den Samen eines Mannes vermittelt hat, der eine Genmutation hatte, die zu einer stark erhöhten Krebswahrscheinlichkeit führt. Mit dem Samen wurden mindestens 197 Kinder in ganz Europa gezeugt. Der Skandal verdeutlichte, wie viele Kinder durch eine Person gezeugt werden können und welches gesundheitliche Risiko dies beinhaltet. Er machte auch deutlich, dass viele europäische Länder inzwischen Samen aus Dänemark importieren. In Belgien kam heraus, dass die Kliniken die dort gesetzlich vorgesehen Obergrenze nicht kontrolliert hatten.

Wir informieren in mehreren Beiträgen auf unserer Homepage darüber:

Einige EU-Mitgiedsstaaten haben eine Initiative gestartet, um eine europäische Obergrenze von Kindern vorzusehen, die durch eine Person gezeugt wurden können.

Klage dänischer Spenderkinder könnte dort noch mögliche Spenderanonymität verhindern: Im Frühjahr 2025 haben in Dänemark zwei durch Samenvermittlung gezeugte Personen eine Klage gegen den dänischen Staat eingereicht. Sie machen geltend, dass das Gesetz, das anonyme Vermittlung von Samen und Eizellen erlaubt, ihre Menschenrechte verletzt, insbesondere ihr Recht auf Familienleben. Eine erfolgreiche Klage könnte auch das dänische Gesetz ändern. Dies würde die Rechte der rund 20.000 Kinder, die in Dänemark durch Eizell- und Samenspenden gezeugt wurden, unmittelbar verbessern. Da dänischer Samen in viele andere Länder geliefert wird und viele Eltern auch nach Dänemark kommen, um Samen und Eizellen zu kaufen, würde dies auch die Rechte vieler Spenderkinder in anderen Ländern verbessern. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich in zwei Jahren getroffen.

„Committee of Experts on Access to Origins“ (CJ-OR) beim Europarat eingerichtet: Beim Europarat wurde ein „Committee of Experts on Access to Origins“ (CJ-OR) eingerichtet. Das Komitee wird in mehreren Sitzungen Leitlinien erarbeiten, wie die Mitgliedsstaaten des Europarates mit dem Thema unter Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention umgehen sollen. Das wird vermutlich auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte prägen. Die ersten Treffen haben bereits stattgefunden. Die Mitglieder des Kommittees stammen aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Kroatien, Tschechien, Dänemark und England. Damit sind auch Länder vertreten, die nach wie vor anonyme Spenden vorsehen oder erlauben. Das Komitee stellt eine Chance dar, auch diese Staaten von der Bedeutung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung zu überzeugen. Allerdings besteht auch das Risiko, dass die Empfehlung – die von allen Mitgliedstaaten angenommen werden muss – zu sehr Rücksicht auf diese Staaten nehmen wird

9. Ausblick auf 2026

Am 17. Februar findet das nächste Online-Spenderkindertreffen statt.

Das jährliche Spenderkindertreffen 2026 wird am 5. September stattfinden (vermutlich wieder hybrid).

Euer Vorstandsteam Anne, Sunny, Christina, Britta, Jan, Janina und Sophia

Mindestens 197 Kinder durch vermittelten Samen mit Krebs-Gen gezeugt

Im Frühsommer 2025 wurde bekannt, dass die in Dänemark sitzende European Sperm Bank den Samen eines Mannes vermittelt hat, der eine Genmutation hatte, die zu einer stark erhöhten Krebswahrscheinlichkeit führt. Jetzt wurde bekannt: das Ausmaß ist noch viel größer als zunächst angenommen1.

Während zunächst angenommen wurde, dass 67 Kinder mit dem Samen des „Spenders 7069“ mit den Alias „Kjeld“ gezeugt wurden, stellte sich nun heraus, dass die Zahl mit mindestens 197 Kinder deutlich höher ist. Dies ergab eine Recherche eines investigativen Reporternetzwerks der Europäischen Rundfunkunion (EBU), einem Zusammenschluss öffentlich-rechtlicher Sender. Das Recherche Netzwerk fragte bei den Behörden in den betroffenen Ländern nach der Anzahl der Kinder, deren biologischer Vater Kjeld ist. Allerdings führen nicht alle Länder ein Register für Spenderkinder, sodass das Netzwerk davon ausgeht, dass die Informationen möglicherweise unvollständig sind.

Es ist nicht bekannt, wie viele dieser Kinder von dem Gendefekt betroffen sind.

Spenderkinder mit ungeklärten genetischen Auffälligkeiten werden gebeten, sich vertraulich beim internationalen Rechercheteam zu melden, gerne auch über unsere Infoadresse: info(at)spenderkinder.de.

Aktuell unzuverlässiger Informationsweg stellt gesundheitliches Risiko für Spenderkinder dar

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf die Anfrage des Vereins Spenderkinder die Funktionsweise des Warnsystems am 19. August 2025 folgendermaßen erläutert: Bei schwerwiegenden Zwischenfällen im Rahmen der Gewebespende (wozu Samenvermittlung gehört) erfolgen auf der Ebene der Europäischen Union Schnellwarnungen (Rapid Alerts) unter den Mitgliedstaaten auf Grundlage der Richtlinien 2004/23/EG und 2006/86/EG. Gehe eine Schnellwarnung bei der zuständigen Bundesoberbehörde ein, werde diese an die obersten Landesgesundheitsbehörden weitergeleitet, die für die Überwachung der Einrichtungen, in dem Fall der Samenbanken, zuständig seien. Zudem würden die betroffenen Einrichtungen kontaktiert, sobald die dafür erforderlichen Informationen vorliegen. Für die weitere Kommunikation mit den Familien seien die Einrichtungen verantwortlich. Ab dem 7. August 2027 würden die Schnellwarnungen und die Kommunikationswege in Art. 34 der Verordnung (EU) 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO-Verordnung) geregelt, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sei. In dem Fall von Kjeld sei das Paul Ehrlich Institut unverzüglich nach Schnellwarnung aktiv geworden.

Obwohl das Problem mit dem Samen von Kjeld seit 2023 bekannt ist, sind dem Bericht zufolge noch immer nicht alle potenziell betroffenen Familien kontaktiert worden2. Andere erfuhren erst mit einer Verspätung von über einem Jahr, dass sie ihre Kinder auf den Gendefekt testen lassen sollten. Manche Kliniken haben laut dem Bericht Schwierigkeiten, die betroffenen Frauen zu kontaktieren, weil die Komtaktdaten der Patientinnen sich geändert haben. Der Bericht weistjedoch auch darauf hin, dass Daten zum Teil nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurden, insbesondere wenn der Eigentümer der Kinderwunschklinik wechselte.

Nationale Obergrenzen werden häufig überschritten

Der Fall zeigt, dass die national bestehenden Obergrenzen für die Anzahl von Kindern, die durch den Samen eines Mannes gezeugt werden, oft nicht eingehalten werden. In Belgien wurden 53 Kinder von 38 verschiedenen Müttern mit dem Sperma von Kjeld gezeugt, obwohl es in dem Land ein Limit von maximal sechs Familien gibt, die Sperma eines einzigen Spenders erhalten dürfen. Auch in Dänemark ist Kjeld der biologische Vater von 49 Kindern, obwohl die damaligen Richtlinien in der Region maximal 25 Kinder pro Spender vorsahen. In Spanien wurden 35 Kinder gezeugt.

Die Dänische Patientensicherheitsbehörde hat die European Sperm Bank bei der dänischen Polizei angezeigt3. Die 2004 gegründete und in Kopenhagen ansässige Eurpean Sperm Bank ist heute eine der größten Samenbanken der Welt. Seit 2022 besitzt der europäische Private-Equity-Fonds Perwyn die Samenbank.

Der Fall führte auch in Dänemark dazu, dass mehrere Politiker strengere Gesetze fordern, insbesondere eine europäische Obergrenze und ein Register4.

Liste gesperrter Samenspender offenbart Weitergabe von Erbkrankheiten durch Samenspender als strukturelles Problem

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über den Fall „Kjeld“ hat die belgische Spenderkinderorganisation donorkinderen eine Liste mit 29 weiteren dänischen „Samenspendern“ veröffentlicht, die gesperrt wurden, weil sie nachweislich Erbkrankheiten weitergegeben haben5. Allein in Belgien wurde in diesen Fällen jeweils die nationale Obergrenze von sechs Familien pro „Samenspender“ überschritten. Das zeigt, dass es sich nicht nur um einen Einzelfall handelt, sondern um ein strukturelles Problem von Samenbanken.

Grenzen genetischer Screenings und Risiken großer Halbgeschwistergruppen

Diese Fälle zeigen sehr deutlich, dass genetische Screenings Risiken reduzieren, aber niemals ausschließen können. Weder bei „Samenspendern“ noch bei natürlicher Fortpflanzung ist es möglich, alle existierenden oder zukünftigen genetischen Risiken zu testen; viele Mutationen sind noch unzureichend erforscht oder werden bei den üblichen Screenings nicht erfasst.

Bei natürlicher Fortpflanzung betreffen unbekannte genetische Risiken in der Regel nur die Kinder einer einzelnen Familie. Bei „Samenspendern“ dagegen sind hunderte Kinder in vielen Familien betroffen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Betroffenen sich oft nicht kennen und oft nicht wissen, dass sie mit Samenvermittlung entstanden sind. Die Koordination von Information, genetischer Beratung und medizinischer Vorsorge wird dadurch stark erschwert. Je größer und international verteilter die Halbgeschwistergruppe ist, desto unwahrscheinlicher wird es, dass tatsächlich alle informiert werden und frühzeitig Zugang zu notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen erhalten.

Internationale Obergrenze und Register notwendig zur Sicherheit von Spenderkindern

Die aufgedeckten Fälle machen deutlich: Wenn Samenbanken ihren Samen weltweit vertreiben, werden nationale Obergrenzen unterlaufen, weil derselbe „Samenspender“ in mehreren Ländern parallel eingesetzt wird. Die Auf diese Weise entstehen große, grenzüberschreitende Halbgeschwistergruppen mit gemeinsamen genetischen Risiken. Samenbanken überblicken nicht, wie viele Kinder bereits entstanden sind.

Deshalb ist die Einrichtung einer internationalen Obergrenze für die Anzahl der Familien pro „Samenspender“ ist notwendig. Zentrale bzw. verknüpfte Register, die die Identität von Samenspendern und der Frauen, an die der Samen vermittelt wird, erfassen, sind notwendig, damit die Einhaltung der Obergrenze überprüft werden kann und Spenderkinder bei unverzüglich informiert werden können, wenn Erbkrankheiten bekannt werden.

  1. https://www.dw.com/de/krebsrisiko-durch-samenspender-europas-samenbank-in-kritik/video-75082905 []
  2. https://www.dr.dk/nyheder/indland/ikke-alle-moedre-har-faaet-vide-deres-donorbarn-kan-udvikle-kraeft []
  3. https://www.dr.dk/nyheder/indland/den-danske-saedbank-european-sperm-bank-er-blevet-politianmeldt []
  4. https://www.dr.dk/nyheder/indland/dansk-donor-leverede-saed-med-risiko-kraeft-nu-raabes-der-efter-nye-regler []
  5. https://www.donorkinderen.com/lijst29spermadonoren []

Liste gesperrter „Samenspender“ veröffentlicht

Im Mai wurde öffentlich bekannt, dass ein Mann aus Dänemark als Samenspender unwissentlich eine Gen-Mutation weitergegeben hat, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Entstehung von Krebs führt. (Wir berichteten dazu.) In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass mit dem Samen mindestens 67 Kinder in über zehn verschiedenen Ländern gezeugt wurden. Allein in Belgien entstanden 52 Kinder, obwohl dort eine Obergrenze von 6 Frauen besteht, an die der Samen desselben Mannes vermittelt werden darf.

Mittlerweile kam heraus, dass in Belgien in mindestens 29 weiteren Fällen die Obergrenze von 6 Frauen überschritten wurde und verschiedene Krankheitsveranlagungen vererbt wurden. Der Samen kam von den dänischen Samenbanken Cryos International und European Sperm Bank. Die belgische Spenderkinderorganisation donorkinderen hat eine aktuelle Liste der gesperrten „Spender“ veröffentlicht. Vermutlich wurden noch nicht alle betroffenen Familien informiert.

Wenn Sie befürchten, dass Sie bzw. ihre Kinder, betroffen sind, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Spendernummer an die belgische Spenderkinderorganisation. Dort erhalten Sie weitere Informationen und können sich mit weiteren Betroffenen vernetzen.

67 Kinder durch Samenvermittlung eines Mannes mit Krebs-Gen gezeugt

Die in Dänemark sitzende European Sperm Bank hat den Samen eines Mannes vermittelt, der eine Genmutation hatte, die zu einer stark erhöhten Krebswahrscheinlichkeit führt. In acht europäischen Ländern wurden so zwischen 2008 und 2015 mindestens 67 Kinder gezeugt. Mindestens 23 dieser Kinder tragen die Mutation, mindestens zehn sind bereits an Krebs erkrankt.

Der Fall wurde in den Medien bekannt, als eine Expertin für genetische Krebsanlagen am Universitätsklinikum der nordfranzösischen Stadt Rouen im Mai auf dem Kongress der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (ESHG) in Mailand davon berichtete.

Die Mutation befindet sich auf dem TP53-Gen, das ein Tumorsupressor-Protein codiert. Bei der Mutation ist die Menge des erzeugten Proteins zu gering. Der Spender selbst ist bis heute gesund. Zum Zeitpunkt der Spende im Jahr 2008 sei die Mutation nicht nachweisbar gewesen.

Die betroffenen Kinder müssen nun engmaschige Vorsorgeuntersuchungen einhalten. Die Erkrankung selbst ist nicht heilbar, aber bei frühzeitigem Erkennen einer Krebserkrankung besteht die Aussicht auf erfolgreiche Behandlung. Leider besteht eine Chance von 50 %, dass sie das Gen an ihre eigenen Kinder weitergeben werden.

Der Samen wurde nach Belgien, Bulgarien, Zypern, Deutschland, Spanien, Ungarn, Irland, Griechenland, die Niederlande und Polen vermittelt. Die in Deutschland betroffenen Familien sind dem Verein Spenderkinder nicht bekannt.

Mit 52 betroffenen Kindern stammt eine besonders hohe Anzahl betroffener Familien aus Belgien. Hierdurch wurde deutlich, dass sich einige belgische Kliniken nicht an die seit 2007 geltende gesetzliche Obergrenze gehalten hatten. Nach dieser darf der Samen einer Person höchstens an sechs Frauen gegeben werden. Die Kliniken behaupteten zunächst, ihnen habe der Gesamtüberblick in Belgien gefehlt. Einige Kliniken hatten die Zahl von sechs Frauen jedoch schon allein bei ihnen überschritten.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Spender eine genetische Krankheit an eine große Anzahl von Nachkommen weitergibt. Schon vor 12 Jahren gab es bei dem Vorgänger der European Sperm Bank, der Nordic Cryobank einen ähnlichen Fall : Ein Samenspender, der die genetische Krankheit Neurofibromatose Typ 1 (kurz: NF1) trug, auch Morbus Recklinghausen oder Periphere Neurofibromatose genannt, gab diese an mindestens 9 der 45 durch ihn gezeugten Kinder weiter. Die Samenbank hatte hier zunächst die betroffenen Familien nur zögerlich informiert.

Der Fall zeigt deutlich, dass die grenzüberschreitende Vermittlung von Samen auch europaweit einheitlich geregelt sein muss.

Wenn eine Person über Samenvermittlung eine erhebliche Anzahl von Nachkommen zeugt, erhöht dies das Risiko, dass auch Krankheiten an viele Kinder weitergegeben werden. Dieses Risiko ist mit Samenvermittlung eng verbunden. Eine derart hohe Anzahl von Kindern ist bei natürlichen Zeugungen extrem selten. Die Spenderkinder-Organisationen anderer Länder berichten auch von weiteren Fällen, in denen mit der Samenvermittlung vermutlich eine genetische Erkrankung übertragen wurde. Diese Fälle sind bislang jedoch noch nicht öffentlich. Neben diesen gesundheitlichen Risiken birt eine zu hohe Zahl von Nachkommen auch Risiken für das Wohlbefinden der so entstandenen Kinder (siehe hierzu unser Artikel 100 Halbgeschwister und mehr).

Nationale Obergrenzen für die Anzahl der gezeugten Kinder oder entstehenden Familien sind besser, als wenn ein Land wie Deutschland keine Obergrenze hat. Wenn der Samen europaweit vermittelt wird, können hierdurch aber dennoch eine erhebliche Anzahl von Kindern gezeugt werden. Daher sollte eine europaweite Obergrenze geschaffen werden.

Die Handhabung in Belgien zeigt zudem, dass die Einhaltung der Obergrenzen auch kontrolliert werden muss.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze von Familien, die durch Samenvermittlung einer Person entstehen können. Ein Spender kann an mehreren Samenbanken spenden. Das Samenspenderregister könnte eine Obergrenze gut kontrollieren, da ihnen die Identität der Samen abgebenden und empfangenden Personen bekannt ist. Dies gehört jedoch bislang nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Samenspenderregisters.

Der Verein Spenderkinder fordert eine Begrenzung auf sechs Familien. Diese Grenze sollte vom Samenspenderregister kontrolliert werden und auch international gelten.

Spenderkinder-Jahresrückblick 2024

1. Verein

Am 14. September 2024 fand unser offizielles Vereinstreffen in Berlin bzw. hybrid statt. Katharina unterstützt seitdem bei der Beantwortung von Elternanfragen.

Im Februar und November fanden Online-Spenderkindertreffen statt. Jan organisiert und moderiert die Treffen. Vorgesehen ist ein Treffen alle zwei bis drei Monate. Das nächste Online-Treffen findet am 18. Februar 2025 statt.

2. Verwandtentreffer

Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir weiterhin Ancestry, weil man die Rohdaten dieses Tests auch bei FamilyTreeDNA und MyHeritageDNA kostenlos hochladen kann.

Dieses Jahr haben unsere Mitglieder mindestens 4 weitere genetische Väter identifiziert. Insgesamt haben wir 60 genetische Väter identifiziert. Außerdem haben wir 8 neue Halbgeschwistergruppen (insgesamt 82), die größte Gruppe umfasst 35 Kinder.

3. Veranstaltungen

  • Öffentlicher Abend von terre des femmes zum Thema Leihmutterschaft in Berlin im Mai
  • Workshop der ev. Kirche Deutschland (EKD) in Hannover im September
  • Online-Vortrag bei Fortbildungsveranstaltung für ErzieherInnen „Eltern-Kind-Beziehung ohne biologische Verwandtschaft“ des Fortbildungszentrums Köln/Kalk im Oktober

4. Öffentlichkeitsarbeit / Internetseite

Tobias Bauer und Anne Meier-Credner haben den zweiten Artikel über die Befragung von Spenderkindern in Deutschland veröffentlicht, die mit 59 Teilnehmenden zwischen 21 und 46 Jahren die Studie mit den bislang meisten Befragten in Deutschland darstellt: Bauer, T., & Meier-Credner, A. (2024). Intra-familial dynamics of knowledge and ignorance experienced by donor-conceived adults in Germany. SN Social Sciences, 4, 163. doi.org/10.1007/s43545-024-00967-w

Spenderkinder-Mitglied Roman Rübe hat mit einem kleinen Team aus seiner eigenen Geschichte ein Solo-Theaterstück entwickelt. Das Theaterstück „Kein Bild von dir“ hat den Schweizer Nachwuchspreis für Kleinkunst „Jungsegler“ beim Theaterfestival „nordart“ in Stein am Rhein gewonnen. Unseres Wissens ist es das erste Theaterstück eines Spenderkindes über diese Thematik.

Spenderkinder-Mitglied Julia Walerian hat für ihre Bachelorarbeit in Kommunikationsdesign an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin schon im letzten Jahr eine Videoinstallation mit dem Titel „Dein Papa ist nicht dein Papa“ gestaltet. Der Film der Videoinstallation ist jetzt auch auf Youtube zu sehen.

Donum vitae e.V., einer der großen Anbieter von Schwangerschafts(konflikt)beratung hat Ende 2024 sein Konzept zur psychosozialen Kinderwunschberatung veröffentlicht. Wir freuen uns besonders, dass donum vitae sich ausdrücklich dem Grundsatz einer „doppelten Anwaltschaft“ verpflichtet, bei der die Beratungsfachkraft an der Seite der ratsuchenden Person steht und gleichzeitig die Rechte anderer involvierter Personen aufzeigt, die in dem Moment nicht für sich selbst sprechen können. In den vergangenen Jahren brachten wir als Referentinnen bei Fortbildungsveranstaltungen von donum vitae mehrfach die Perspektive von Spenderkindern ein.

Das Projekt Kompetenzzentrum Kinderwunsch (KompKi) endete im Juli mit einem virtuellen Fachtag in Berlin. Der Abschlussbericht und das im Rahmen des Projektes entwickelte Konzept für ein Kompetenzzentrum Kinderwunsch sind bis März auf der Projekthomepage und anschließend auch auf dem Informationsportal Kinderwunsch des BMFSFJ unter Publikationen abrufbar. Spenderkinder hatte sich bei dem Projekt vielfältig als Gesprächspartner an Fachgesprächen und mit einem Workshop eingebracht. Wir freuen uns, die Perspektive der Spenderkinder auch im Konzept und im Abschlussbericht wiederzufinden.

Infos zu Beiträgen von, über und mit uns oder unser Thema posten wir gelegentlich auch auf unserer Internetseite, Twitter, Facebook und Instagram.

Sunny hat auf ihrem YouTube Kanal Reagenzglasbaby einige spannende Beiträge veröffentlicht, die über die Playlist für Spenderkinder zu finden sind:

Sehr präsent waren auch 2024 die Themen Eizellspende und Leihmutterschaft sowie Massenspender. Das spiegelt sich insbesondere in den Punkten Rechtliches, Medienbeiträge und Beratung wider.

5. Rechtliches

Die Beratung von Spenderkindern findet vor allem zum Thema Vaterschaftsanfechtung und Überprüfung der Vaterschaft statt, von Wunscheltern in Bezug auf Durchsetzung von Auskunft für ihre Kinder. Immer wieder geht es dabei um Keimzellvermittlung im Ausland.

Gerichtsverfahren

Es laufen weiterhin mehrere Gerichtsverfahren unserer Mitgieder gegen Novum sowie eins gegen einen Arzt aus Bad Nauheim.

Politik

Im Januar 2024 hat das Bundesministerium der Justiz Eckpunkte veröffentlicht zur Reform des Abstammungsrechts sowie des Kindschaftsrechts. Der Verein Spenderkinder hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Die Reform des Abstammungsrechts sah eine Weiterentwicklung des Abstammungsrechts insofern vor, dass eine Elternstellung auch durch eine Vereinbarung vor Zeugung des Kindes geschaffen werden sollte. Wichtig für Spenderkinder ist insbesondere, dass ein Anspruch geschaffen werden sollte, die leibliche Abstammung auch gegenüber Dritten gerichtlich zu klären, ohne dass damit Rechtsfolgen wie eine Feststellung als Elternteil verbunden sind. Bislang gab es den Anspruch auf Klärung der Abstammung nur gegen die rechtlichen Eltern (§ 1598a BGB). Außerdem sollte der in der Rechtsprechug anerkannte Anspruch des Kindes gegen die Eltern auf Informationen über seine Abstammung ausdrücklich im Gesetz festgehalten werden.

Mit dem vorzeitigen Ende der Regierungskoalition Anfang November 2024 werden die Vorhaben nun erst einmal nicht weiterverfolgt. Das Bundesministerium der Justiz hat die Gesetzentwürfe jedoch als Diskussionsetwürfe veröffentlicht. Inwiefern diese weiterverfolgt werden, wird sich erst mit der Zusammensetzung einer neuen Regierung nach der voraussichtlichen Bundestagswahl Ende Februar 2025 klären.

7. Beratung

Beratung von Wunscheltern: Auch in diesem Jahr haben sich wieder einige Wunscheltern bei unserem Verein mit Beratungsgedarf gemeldet. Es gab insbesondere einige Anfragen von Müttern, die wissen oder vermuten, ein Kind des Massenspenders Jonathan Jacob Meijer zu haben sowie Anfragen von Frauen, die überlegen, als Single-Mother ein Kind zu bekommen. Seit September unterstützt Katharina bei der Elternberatung. Weiterhin bieten wir für Eltern (von Spenderkindern) einen Austausch über einen eigenen Mail-Verteiler an.

Kontakt zu ehemaligen „Samenspendern“/Beratung: Gelegentlich melden sich Männer bei uns, die in der Vergangenheit Samen „gespendet“ haben und mehr oder weniger offen für Kontakt sind. Wir informieren diese Männer über die Möglichkeiten der Suche über DNA-Datenbanken und unterstützen bei der Kontaktaufnahme zu genetischen Kindern. Frühere Spender haben angeboten, die Personen ebenfalls direkt zu beraten.

8. Internationales

Beim Europarat wurde ein „Committee of Experts on Access to Origins“ (CJ-OR) eingerichtet. Das Komitee wird in mehreren Sitzungen Leitlinien erarbeiten, wie die Mitgliedsstaaten des Europarates mit dem Thema unter Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention umgehen sollen. Das wird vermutlich auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte prägen. Die Mitglieder des Kommittees stammen aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Kroatien, Tschechien, Dänemark und England. Damit sind auch Länder vertreten, die nach wie vor anonyme Spenden vorsehen oder erlauben.

In Belgien, das bislang ausschließlich die anonyme Vermittlung von Samen- und Eizellen erlaubt hat, hat das Verfassungsgericht diese Regelungen Ende September für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Regelung zu finden, die auch die Interessen der Kinder einbezieht und dafür eine Frist bis 2027 gesetzt (Pressemeldung des belgischen Verfassungsgerichts (auf französisch)) sowie ein Artikel auf Englisch.

9. Ausblick auf 2025

Am 18. Februar findet das nächste Online-Spenderkindertreffen statt.

Das jährliche Spenderkindertreffen 2025 wird am 13. September stattfinden (vermutlich wieder hybrid).

Euer Vorstandsteam Anne, Sunny, Christina, Britta, Jan, Janina und Sandra

Spenderkinder-Theaterstück „Kein Bild von dir“ – Tournee in der Schweiz vom 8. November 2024 bis 8. Mai 2025

Spenderkinder-Mitglied Roman Rübe hat mit einem kleinen Team aus seiner eigenen Geschichte ein Solo-Theaterstück entwickelt. Das Theaterstück „Kein Bild von dir“ hat den Schweizer Nachwuchspreis für Kleinkunst „Jungsegler“ beim Theaterfestival „nordart“ in Stein am Rhein gewonnen. Unseres Wissens ist es das erste Theaterstück eines Spenderkindes über diese Thematik.

Das Festival schreibt als Begründung für den Preis: „Die Fragen, die ihn seither beschäftigen, sind die Grundlage für ein fein gearbeitetes Bühnensolo, das immer wieder weit über den persönlichen Lebensbericht hinausgeht. Die kluge Regie von Leonardo Raabe, das stimmige Bühnen- und Kostümbild von Andrea Castañon Gillessen und das wandelbare Spiel von Roman Rübe zeichnen dieses Theatererlebnis aus.

Roman hat „Kein Bild von dir“ bislang fünf mal in Zürich und zwei mal in Basel aufgeführt. Der Nachwuchspreis für Kleinkunst beinhaltet nun eine Tournee des Stücks mit 22 Shows vom 8. November 2024 bis 8. Mai 2025 in der ganzen Deutschschweiz. Roman und sein Team freuen sich über ein interessiertes Publikum und ganz besonders darauf, mit Spenderkindern über das Stück ins Gespräch zu kommen!

Erstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Rechten von Spenderkindern

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 7. September 2023 in dem Fall Gauvin-Fournis and Silliau v. France (application
no. 21424/16; Urteil bisher nur auf Französisch
) die erste Entscheidung zu den Rechten von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung getroffen. Es hat dabei bestätigt, dass das Recht auf Privatsphäre aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) grundsätzlich auch das Recht beinhaltet, Informationen über die Identität der Elternteile zu erhalten, aber im Ergebnis einen Verstoß der derzeitigen Rechtslage in Frankreich gegen die EMRK verneint.

Die französische Rechtslage sah von 1994 bis 2022 eine fast absolute Anonymität für Personen vor, die Samen oder Eizellen „gespendet“ haben. Ausnahmen gab es nur für den Zugriff von Ärzten bei einer medizinische Notwendigkeit oder wenn eine ernsthafte genetische Anomalie diagnostiziert wurde. Spenderinnen konnten noch nicht einmal freiwillig auf ihre Anonymität verzichten. Am 2. August 2021 änderte Frankreich sein Bioethik Gesetz (während des bereits laufenden EGMR-Verfahrens). Die Änderungen traten am 1. September 2022 in Kraft. Seitdem haben Spenderkinder eigentlich das Recht, die Identität ihrer genetischen Elternteile zu erfahren. Bis zum 31. März 2025 ist es jedoch weiterhin zulässig, unter der alten Rechtslage gespendete Samen, Eizellen und Embryonen zu verwenden. Daher haben eigentlich erst ab dem 31. März 2025 gezeugte Kinder das Recht, mit Volljährigkeit die Identität ihrer genetischen Elternteile zu erfahren. Für Spenderkinder, die wie die Kläger*innen des Verfahrens vor dem 31. März 2025 gezeugt wurden, gilt das nur, wenn der Spender oder die Spenderin zustimmen – was aber voraussetzt, dass sie noch leben.

Der EGMR betonte in seiner Entscheidung, dass der französische Gesetzgeber die betroffenen Interessen und Rechte in einem informierten und schrittweisen Reflektionsprozess abgewogen habe, der auch öffentliche Konsultationen beinhaltet habe. Frankreich habe daher innerhalb seines zulässigen Einschätzungsspielraums gehandelt. Auch das von 1994 bis 2022 geltende Gesetz habe mit den Zugriffsmöglichkeiten von Ärzten Ausnahmen von der absoluten Anonymität der Spender vorgesehen. Dabei betonte das Gericht, dass es keinen klaren Konsens unter den Mitgliedsstaaten der EMRK zur Frage der Anonymität von Spenderinnen gebe, sondern lediglich einen gewissen Trend zur Aufhebung der Anonymität. In Bezug auf die seit 2022 geltende Rechtslage entschied der EGMR, dass Frankreich auch hier den zulässige Einschätzungsspielraum eingehalten habe, indem er den Zugang von Spenderkindern davon abhängig macht, dass die Spenderinnen zustimmen.

Es handelt sich um eine Kammerentscheidung durch sieben Richterinnen des EGMR, gegen die drei Monate nach Zustellung eine Verweisung an die große Kammer des EGMR beantragt werden kann. Wird ein solcher Antrag gestellt, entscheiden fünf Richterinnen, ob der Fall weiter untersucht werden soll.

Die Klägerin Audrey Gauvin-Fournis und der Kläger Clément Silliau

Erste Klägerin ist die 1980 geborene französische Juristin Audrey Kermalvezen (geb. Gauvin-Fournis). Sie engagiert sich für die Rechte von Spenderkindern in Frankreich und hat zusammen mit ihrem Ehemann Arthur Kermalvezen, ebenfalls ein Spenderkind, die Organisation Origines gegründet. Über die Praxis von Samenspenden in Frankreich hat sie im Jahr 2014 das Buch: „Mes origines : une affaire d’État“ (Meine Herkunft – eine Staatsaffaire) veröffentlicht.1

In den Jahren 2010 bis 2016 klagte sie über mehrere Instanzen vergeblich gegen die staatlich organisierten Fortpflanzungskliniken CECOS auf Erhalt von nicht-identifizierende Informationen über ihren Spender und auf Auskunft ob ihr Bruder und sie den selben Spender hatten. Außerdem forderte sie, dass die Verwaltung ihren Spender kontaktiert, um ihn zu fragen, ob er weiterhin anonym bleiben möchte. Nach Erschöpfung des innerstaatlichen französischen Rechtswegs erhob sie im Jahr 2016 Klage beim EGMR. Für die Klage hatte sie mit einer Spendenkampagne um Unterstützung gebeten, auf die auch der Verein Spenderkinder aufmerksam gemacht hat.

Zweiter Kläger ist der 1989 geborene Clément Silliau, der im Alter von 17 Jahren von seiner Entstehungsweise erfuhr und die gleichen Anträge wie Audrey stellte.

Sieben Jahre nach Einreichung der Klage, während der das französische Bioethik-Gesetz geändert wurde, erfolgte nun die Entscheidung der Kammer.

Bewertung

Es handelt sich um das erste Urteil des EGMR zu Spenderkindern. Die vorherigen Urteile des EGMR betraf keine Fälle künstlicher Befruchtung, sondern anonyme Geburten, Adoptionen und so genannte Kuckuckskinder.

Im Jahr 2003 entschied der EGMR im Verfahren Odièvre vs. France,2, dass die in Frankreich vorgesehene Möglichkeit einer Frau, ihr Kind anonym zur Welt zu bringen, nicht gegen Artikel 8 der EMRK verstößt. Die französische Gesetzgebung verfolge mit der Möglichkeit der anonymen Geburt das Ziel, das Recht auf Leben von Mutter und Kind zu schützen, um Abtreibungen und Aussetzungen zu verhindern. Außerdem hatte Frankreich gerade neue Gesetze verabschiedet, wonach anonym adoptierte Menschen ihre Geburtsmutter durch eine zwischengeschaltete Institution fragen konnten, ob sie auf ihre Anonymität verzichten möchte. Zuletzt hatte die Klägerin Pascale Odièvre nicht identifizierende Informationen über ihre genetischen Eltern (ohne deren Zustimmung) und Geschwister erhalten, die ihr ermöglichten, einige ihrer Wurzeln zurückzuverfolgen.

Anders entschied der EGMR im Jahr 2012 im Fall Godelli vs. Italy3 für die damalige Praxis der anonymen Geburt in Italien. Das Gericht sah Artikel 8 EMRK als verletzt, weil die Klägerin Anita Godelli keinerlei Zugang zu Informationen über ihre Mutter und ihre Geburtsfamilie hatte. Der Antrag der Klägerin auf Erhalt von Informationen wurde vollumfänglich abgelehnt, ohne die widerstreitenden Interessen abzuwägen. Das italienische Gesetz versuche nicht, eine Balance zu finden zwischen den widerstreitenden Rechten der Klägerin, mehr über ihre Abstammung zu erfahren, und denen der Mutter, anonym zu bleiben, sondern entscheide sich ohne Abwägung für die Anonymität.

Bei dem jetzigen Fall gibt es eine deutliche Parallele zum Fall Odièvre: auch hier hatte der französische Gesetzgeber ebenfalls während eines EGMR Verfahrens die Rechtslage so geändert, dass die Mutter zumindest kontaktiert und gefragt werden musste, ob sie auf ihre Anonymität verzichten möchte. Es erscheint also sehr gut möglich, dass die Klage auch hier den französischen Staat überhaupt erst dazu bewegt hat, die Rechtslage zu ändern. Das ist natürlich positiv, denn dass der Spender kontaktiert wird und entscheiden muss, ob er auf seine Anonymität verzichten möchte, ist besser als eine absolute Anonymität. Beim Fall Odièvre hatte die Klägerin allerdings zumindest nicht identifizierende Informationen über ihre Familie erhalten. Solche Informationen haben Audrey Kermalvezen und Clément Silliau nicht erhalten.

Der EGMR hätte anders entscheiden können: Bei anonymen Geburten und Adoptionen muss der Schutz des Rechts auf Leben stärker berücksichtigt werden – weil verhindert werden soll, dass die Mutter eine Abtreibung vornimmt oder das Kind aussetzt. Dieses Recht ist bei Samen- und Eizellspenden nicht betroffen. Es handelt sich um geplante Schwangerschaften, zum Zeitpunkt der Spende existiert das Kind noch nicht. Auch verwundert etwas, dass der EGMR einen gründlichen Konsultationsprozess im parlamentarischen Verfahren ausreichen lässt. Ein solcher Prozess stellt nicht unbedingt sicher, dass die Menschenrechte der beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Bei der Entscheidung des EGMR muss man berücksichtigen, dass die EMRK (nur) einen menschenrechtlichen Mindeststandard für alle Vertragsstaaten vorsieht. Dabei berücksichtigt er meistens, was der Rechtslage in der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten entspricht. Daher bezieht sich der EGMR auch darauf, dass es zur Frage der Anonymität von Spendern zwar einen Trend zu mehr Offenheit gibt, aber noch keinen Konsens. So hat der Europarat im Jahr 2022 eine Vergleichsstudie veröffentlicht zu dem Recht von Spenderkindern auf Informationen über ihre Abstammung (Comparative Study on access of persons conceived by gamete donation to information on their origins), in dem eine Empfehlung des Europarates angeregt wurde, dass die Mitgliedsstaaten einen Mechanismus etablieren sollen um das Recht auf Informationen sicherzustellen. Trotzdem hinterlässt es ein bitteres Gefühl, dass die Beachtung der Rechte von Spenderkindern von einem Konsens der Mitgliedstaaten über die Offenheit bei Samen- und Eizellspenden abhängig gemacht wird – unabhängig davon, ob die Rechte der entsprechenden Kinder überhaupt ausreichend gewahrt werden.

Positiv ist, dass der EGMR betont hat, dass Artikel 8 EMRK auf Spenderkinder anwendbar ist und sie grundsätzlich ein Recht auf Kenntnis ihrer genetischen Elternteile haben. Der deutliche Bezug auf die im Jahr 2022 geänderte Rechtslage in Frankreich legt nahe, dass die neuen Regelungen einen entscheidenden Anteil daran hatten, dass der EGMR kein Verstoß gegen die EMRK angenommen hat.

Es gibt daher deutliche Anzeichen dafür, dass der EGMR bei Vertragsstaaten der EMRK, die eine absolute Anonymität der Spender vorsehen, eine Verletzung von Artikel 8 annehmen könnte. Das betrifft vor allem Staaten wie z. B. Dänemark, Belgien, Spanien und Tschechien. Obwohl Großbritannien für seit dem 31. März 2005 gezeugte Kinder ein Recht auf Kenntnis ihrer genetischen Elternteile vorsieht, gilt dies für zuvor gezeugte Kinder nur, wenn der Spender oder die Spenderin auf seine Anonymität verzichtet hat – was er oder sie von sich aus tun muss.

Reaktionen

Audrey Kermalvezen äußerte sich kurz vor dem Urteil weiterhin hoffnungsvoll zu ihrem 14 Jahre dauernden Verfahren, da die Änderungen des französischen Rechts nichts an ihrer Situation geändert hatten:

„Ich hoffe, dass den Richtern klar wird, wie unzureichend das kürzlich von Frankreich eingeführte System ist. Die einzige Information für mich, die ich nach fast 14 Jahren Verfahren, im März 2023, auf legalem Wege erhielt, war, dass mein Spender gestorben ist. Daher werde ich niemals das Recht haben, seine Identität zu erfahren. Ich werde auch niemals Zugriff auf andere sogenannte nicht identifizierende Informationen haben, da der französische Staat beschlossen hat, deren Übermittlung von der Zustimmung des Spenders abhängig zu machen!

Daher erfahre ich zum Beispiel nie die Krankengeschichte meines Spenders, obwohl diese in seiner Akte bei der Samenbank erfasst ist.

Konkret habe ich kein Recht darauf, zu erfahren
als er starb,
noch woran,
ob er Kinder hätte,
was seine Krankengeschichte ist,
wie er aussah,
wer er war…

Ich habe keine Informationen über meine leiblichen Geschwister. Ich habe kein Recht zu wissen, wie viele Halbbrüder und Halbschwestern ich in der Natur habe oder wer sie sind …
auch nicht, wenn mein Bruder und ich mit derselben Spenderin gezeugt wurden. Zur Erinnerung: Die Verwendung eines DNA-Tests zur Feststellung der eigenen Herkunft ist in Frankreich strafbar (zwischen 3.750 Euro Geldstrafe und bis zu 30.000 Euro Geldstrafe und 2 Jahre Gefängnis wenn dadurch ein anonymer Spender identifiziert werden kann).“

Nach dem Urteil äußerte sie, dass es ein bitteres Gefühl bei ihr hinterlasse und dass das Urteil von vorherigen Entscheidungen zu Artikel 8 EMRK abweiche. Sie deutete an, dass sie eine Verweisung zur Großen Kammer beantragen wird. Außerdem wies sie darauf hin, dass Staaten wie Schweden anonyme Spenden schon im Jahr 1984 verboten hätten, das Vereinigte Königreich im Jahr 2003. Daher sei der Trend zu mehr Offenheit in Bezug auf die genetische Abstammung nicht so neu, wie der EGMR in seinem Urteil behauptet habe.

Ausblick: Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende

Jedes Spenderkind wird die Trauer und das Gefühl, nicht fair behandelt worden zu sein, nachvollziehen können. Audrey war als Anwältin die Erfolgschancen ihres Verfahrens von Anfang an bewusst und sie hoffte auf ein positives Ergebnis – dass sie und Clément dies auf sich genommen haben und damit versucht haben, für die Rechte aller Spenderkinder in Europa zu kämpfen, ist bewundernswert.

Dieser Kampf hat gerade erst begonnen. Der Trend zu mehr Offenheit ist da in Europa: es gibt immer mehr Staaten, die sich entscheiden die Rechte von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung zu schützen. Auch wenn die Rechtslage selten perfekt ist, kann sie weiter verbessert werden: es handelt sich um einen fortschreitenden Prozess. Es ist kein Sprint, sondern ein Marathon, und der Weg über Klagen und strategische Prozessführung ist nur ein möglicher Weg zum Erfolg. Wichtig wird weiterhin sein, dass Spenderkinder sich zusammenschließen, von ihren Erfahrungen berichten und eine Änderung der Rechtslage fordern.

Vielleicht ist es aber auch noch nicht das Ende: Audrey Kermalvezen hat zumindest angedeutet, dass sie eine Verweisung an die große Kammer des EGMR beantragen wird.

  1. Audrey erzählt mehr zu ihrer Geschichte auf Englisch bei einem Symposium im Jahr 2021. []
  2. Application no. 42326/98 – Urteil []
  3. Application no. 33783/09 – Urteil []

Sehr große Halbgeschwistergruppen sind weltweit ein Thema – ein Beitrag im Deutschlandfunk vom 11. Juni 2023

Im Deutschlandfunkbeitrag Spenderkinder auf Spurensuche. Vater, Mutter, Massenprodukt (1/2): Überall Halbgeschwister vom 11. Juni 2023 geht es um ein Thema, das auch in Deutschland immer offensichtlicher wird: DNA-Datenbanken decken auf, dass in den letzten Jahrzehnten sehr große Halbgeschwistergruppen entstanden sind.

Die Bundesärztekammer empfahl von 2006 bis 2018 eine Begrenzung auf maximal 10 Kinder pro „Spender“1 und der Arbeitskreis für Donogene Insemination, ebenfalls seit 2006, eine Begrenzung auf maximal 15 Kinder pro „Spender“2. Diese Parallelität wirft nebenbei die Frage auf, für wen die Begrenzung der Bundesärztekammer gelten sollte, wenn nicht für die Mitglieder des Arbeitskreises für Donogene Insemination.

Nach wie vor gibt es in Deutschland keine verbindliche Begrenzung. Unsere Beobachtungen deuten darauf hin, dass sowohl in der Vergangenheit als auch gegewärtig sehr große Halbgeschwistergruppen entstehen. Neben einer verbindlichen Begrenzung wünschen wir uns, dass Reproduktionsmediziner und Samenbanken offenlegen, mit wie vielen Halbgeschwistern unsere Mitglieder aus den verschiedenen Entstehungsorten rechnen können.

  1. (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion – Novelle 2006. Deutsches Ärzteblatt, 103(20), A 1397. – In der aktuellen Version der „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistiertenReproduktion“ aus dem Jahr 2018 findet sich keine Aussage mehr zu einer Obergrenze. Grund hierfür ist, dass der Vorstand der Bundesärztekammer m Februar 2015 beschlossen hatte, die medizinisch- wissenschaftlichen Fragestellungen klar von den gesellschaftspolitischen Aspekten zu trennen. []
  2. Richtlinien des Arbeitskreises für Donogene Insemination zur Qualitätssicherung der Behandlung mit Spendersamen in Deutschland, S. 25. []

Der Fall des Massenspenders Jonathan Jacob Meijer

Ende April ging die Meldung durch die Nachrichten, dass die niederländische Spenderkinder-Organisation Stichting Donorkind ein Unterlassungsurteil bei einem Gericht in Den Haag gegen den niederländischen Samenspender Jonathan Jacob Meijer erwirkt hat, der über 500 Kinder gezeugt haben soll. Das Urteil verbietet Meijer bei Androhung einer Strafe von 100 000 Euro, weiterhin seinen Samen anzubieten, er muss Kliniken auffordern seinen Samen zu vernichten. Ausnahmen gibt es für die Zeugung von Geschwisterkinder.

In den Niederlanden durften bis 2019 nur 25 Kinder durch einen Samenspender entstehen, seit 2019 wurde die die Grenze zur besseren Berücksichtigung von Geschwisterkindern auf 12 Familien geändert. Meijer, ein 41jähriger Musiker, hatte sich laut den Berichten bei 11 Samenbanken in den Niederlanden sowie bei jeweils einer in Dänemark und der Ukraine als Spender registriert und außerdem seinen Samen auch privat über diverse Online-Foren angeboten. Dabei soll er die empfangenden Familien nach Berichten teilweise bewusst über die Anzahl der durch ihn gezeugten Kinder getäuscht haben. 2017 wurde die niederländische Vereinigung für Reproduktionsmedizin auf die Massenspenden aufmerksam und setzte ihn auf eine schwarze Liste. Allerdings gibt es in den Niederlanden kein Zentralregister, das über die Einhaltung dieser Grenze wachen würde und die Kliniken teilen ihre Informationen über Spender nicht.

Das Gericht begründete sein Unterlassungsurteil mit der hohen Inzestgefahr bei über 500 Halbgeschwistern und damit, dass viele Eltern nun ungewollte Teil eines riesigen Verwandtschaftsnetzwerks seien.

Stichting Donorkind nannte das Verhalten Meijers ein „bizarres soziales Experiment“. Während es einige Berichte über Massenspender gibt, bewegt sich die Zahl der genannten gezeugten Kinder meist um die 100 – der Fall Meijer sticht wegen der ungewöhnlich hohen Zahl von über 500 besonders hervor. Obwohl sich die meisten Spenderkinder durchaus über Halbgeschwister freuen, sollte eine bestimmte Zahl nicht überschritten werden (siehe auch unser Beitrag 100 Halbgeschwister und mehr) – vor allem weil die Gefahr einer unwissentlichen Inzest-Beziehung steigt, aber auch weil eine so hohe Zahl die Fähigkeit der meisten überfordern wird, eine sinnvolle Beziehung aufbauen und pflegen zu können.

Ein Fall wie mit Meijer könnte jedoch ohne weiteres auch in Deutschland passieren. Anders als in den Niederlanden gibt es in Deutschland noch nicht einmal eine gesetzliche Obergrenze für die Zahl von Kindern, die durch eine Person gezeugt werden können, die Samen abgibt. Ein Münchner Reproduktionsmediziner dokumentierte über 100 Schwangerschaften durch den Samen eines Mannes. Der Arbeitskreis Donogene Insemination empfiehlt offiziell eine Grenze von 15 Kindern, die jedoch nicht einmal von den eigenen Mitgliedern eingehalten wird. So bot z.B. eine Samenbank aus Essen noch im Jahr 2022 bis zu 74 Einheiten eines Mannes in ihrem Online-Katalog an.

Der Verein Spenderkinder fordert daher, dass eine gesetzliche Höchstgrenze von Familien festgelegt wird, die Samen einer Person in Anspruch nehmen, die diesen über eine Samenbank zur Verfügung stellt. Die Einhaltung könnte das Samenspenderregister überprüfen, die entsprechenden Spender sperren und auch eine Warnung aussprechen, wenn sich Spender bei mehreren Samenbanken registrieren lassen.

Es gibt auch deutsche Eltern, die ein Kind durch Jonathan Jacob Meijer bekommen haben, und die sich in Kontakt zueinander und zu den niederländischen Familien befinden. Einen Kontakt können wir für andere betroffene Familien auf Nachfrage gerne herstellen.