Was ist ein Spenderkind

Sobald genetische und soziale Elternschaft gezielt von der Geburt an auseinanderfallen, handelt es sich bei den so gezeugten Kindern um Spenderkinder. Die meisten Mitglieder des Vereins Spenderkinder sind durch eine „Samenspende“ (im Folgenden auch Samenvermittlung)1 (auch genannt donogene oder heterologe Insemination) gezeugt worden. Es gibt jedoch auch andere Formen künstlich assistierter Zeugung, durch welche Spenderkinder entstehen.

Was ist „Samenspende“ bzw. Samenvermittlung?

Unter einer „Samenspende“ / Samenvermittlung versteht man die Übertragung von Sperma eines fremden Mannes in die Gebärmutter einer Frau, um eine Schwangerschaft einzuleiten. Die Samenvermittlung ist eine recht alte Methode der künstlichen Befruchtung. Von einigen erfolgreichen Versuchen wurde schon im 19. Jahrhundert berichtet. Seit 1930 existiert eine medizinische Praxis hierzu, allerdings wurde Samenvermittlung zunächst als moralisch und religiös anstößig gesehen und mit Ehebruch verbunden. In Deutschland wurde in den 60er Jahren sogar überlegt, sie unter Strafe zu stellen. Im Jahr 1970 beschloss der Deutsche Ärztetag, Samenvermittlung nicht mehr als standeswidrig anzusehen. Aufgrund der bestehenden rechtlichen Risiken für den Arzt empfahl der Deutsche Ärztetag Samenvermittlung jedoch ausdrücklich nicht. Mit der allgemeinen Liberalisierung in den siebziger Jahren verbreitete sich die ärztliche Samenspendenvermittlung als Methode um ungewollter Kinderlosigkeit bei Unfruchtbarkeit des Mannes zu begegnen.

Die normale Befruchtung mit vermitteltem Samen ist im Vergleich mit der In-vitro-Fertilisation (= „Befruchtung im Glas“, also außerhalb des Körpers) eine relativ einfache Technik der künstlichen Befruchtung. Der Samen wird direkt in die Gebärmutter der Frau eingebracht. Eine In-vitro-Fertilisation kann aber auch mit vermitteltem Samen vorgenommen werden.

Nach den Richtlinien des Arbeitskreises für Donogene Insemination muss der „Samenspender“ (genetischer Vater) gesund, in gutem körperlichen und psychischen Zustand und frei von Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis und Syphilis sein. Der Mann erhält für eine Samenabgabe je nach Qualität zwischen 75 und 150 Euro. Die Befruchtung darf nur mit Samen geschehen, der bereits sechs Monate tiefgefroren gelagert worden ist und dessen „Spender“ nach Ablauf dieser Zeit noch immer frei von HIV ist. Bis mindestens 1983 wurde oft noch frischer Samen verwendet. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA haben die Wunscheltern in Deutschland wenig Möglichkeiten, den „Spender“ mit auszuwählen. Die Kliniken suchen meistens anhand des Aussehens des Ehemannes und dessen Blutgruppe einen Mann aus. Angeblich bieten jedoch einige Praxen die Möglichkeit, eine eingeschränkte Auswahl nach Haarfarbe, Augenfarbe, Blutgruppe, Hautfarbe, Beruf, Hobbys, Körpergröße und -gewicht zu treffen. Nach Schätzungen werden in Deutschland zwischen 4.500 und 5.000 Kinder jährlich durch Samenvermittlung erzeugt.

Vor-und Nachteile einer „Samenspende“ / Samenvermittlung

Als Vorteile einer „Samenspende“ werden oft genannt:

  • Die Schwangerschaft kann erlebt werden.
  • Das Kind ist zumindest genetisch mit einem Elternteil, der Mutter, verwandt.
  • Sie ist ein relativ einfaches Verfahren, welches normalerweise nicht schmerzhaft ist und keine Operation oder einen stationären Krankenhausaufenthalt erfordert.

Es gibt aber auch Nachteile und Herausforderungen:

  • Bei Paaren kann die Tatsache, dass die Mutter mit dem Kind genetisch verwandt ist und der Vater nicht, zu Spannungen im Familienleben führen. Die Position der Eltern zu dem Kind ist nie gleich, weil zumindest die Eltern von der fehlenden Verwandschaft des Mannes wissen. Dies kann nicht geändert werden, wie sehr der Vater das Kind auch liebt.
  • Die Familiensituation erfordert viel Reflektion und Offenheit über die eigenen Gefühle und darüber, was Familie ausmacht, und auch eine Auseinandersetzung mit schmerzhaften Themen wie der eigenen Unfruchtbarkeit. Wenn nicht beide Partner überzeugt hinter der Samenvermittlung stehen, kann es dazu kommen, dass ein Elternteil das Kind ablehnt.
  • Unterbleibt ein aktiver Beziehungsaufbau von Seiten des sozialen Vaters, rettet kein biologisches Band die fehlende Zusammengehörigkeit
  • Wenn man genetische Verwandtschaft für die Eltern-Kind-Beziehung als wichtig erachtet, sollte einem bewusst sein, dass dem Kind durch eine Samenvermittlung genau dies zu einem Elternteil verweigert wird. Das Kind wird vielleicht nie oder erst sehr spät seinen genetischen Vater kennenlernen können.
  • Das Kind muss sich mit seiner künstlichen Entstehungsweise arrangieren.
  • Bei später Aufklärung besteht die Gefahr, dass das Vertrauensverhältnis zu den Eltern nachhaltig belastet ist, weil die Eltern das Vertrauen des Kindes ausnutzten und es jahrelang bewusst über seine wahre Herkunft hinweg täuschten.
  • Der Mangel an Informationen über den genetischen Vater kann zu Verunsicherung bei den Eltern und dem Kind führen. Einerseits aufgrund von Verhaltensmustern des Kindes, die man aus der eigenen Familie nicht kennt, aber auch wegen des Aussehens oder eventueller Krankheiten.
  • Es kann zu ablehnenden Reaktionen im sozialen Umfeld kommen. Bei vielen Eltern führt bereits die Befürchtung, dass es zu ablehnenden Reaktionen kommen könnte, dazu dass sie nicht offen mit der Familienbildung durch Samenvermittlung umgehen.
  • Samenvermittlung wird zumindest in Deutschland oft noch unter der Bedingung der Anonymität der genetischen Väter durchgeführt, auch wenn dies juristisch nicht haltbar ist. Die Herausgabe der Daten ist oft ungeklärt.

Andere Formen künstlich assistierter Zeugung

Die genannten Aspekte können auf die anderen Formen medizinisch assistierter Zeugung übertragen werden, die jedoch nicht so häufig wie die Samenvermittlung angewandt werden und in Deutschland bisher nicht erlaubt sind. Hierzu zählen:

„Eizellspende“ / Eizellvermittlung (Position von Spenderkinder zur Eizellspende)
Bei der „Eizellspende“ / Eizellvermittlung werden die Eierstöcke einer abgebenden Frau medikamentös stimuliert, um mehrere Eizellen reifen zu lassen. Diese werden anschließend entnommen, durch In-vitro-Fertilisation mit Sperma befruchtet und der Empfängerin transferiert oder für einen späteren Transfer eingefroren. Die Empfängerin ist mit dem Kind also nicht genetisch verwandt, trägt es aber aus. Für die Befruchtung kann eine vermittelter Samen verwendet werden, so dass das Kind dann sowohl durch Eizell- wie Samenvermittlung gezeugt wurde. Die „Eizellspende“ ist in Deutschland nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz verboten. Grund hierfür ist vor allem, dass der Gesetzgeber Schäden für das Kindeswohl befürchtet, wenn genetische und rechtliche Mutterschaft auseinander fallen. Bei Samenvermittlung wird dagegen angenommen, dass die Vaterschaft schon immer relativ unsicher war und ein Auseinanderfallen daher nicht so verunsichernd ist. Ein weiterer Grund für das Verbot sind die im Vergleich zur Samenvermittlung bestehende erhöhten Gesundheitsrisiken. Bei der abgebenden Frau besteht das Risiko der hormonellen Überstimulation, und auch für Empfängerin und Kind bestehen Risiken. In einigen europäischen Ländern ist Eizellvermittlung jedoch erlaubt. Viele Frauen gehen im Rahmen des sog. Fruchtbarkeitstourismus nach Tschechien oder Spanien, wo die abgebenden Frauen jedoch ausnahmslos anonym sind und es nahe liegt, dass wirtschaftliche Not ausgenutzt wird. Offene Eizellvermittlung gibt es in Europa in Großbritannien, den Niederlanden und Finnland. Auch in Dänemark und den USA besteht die Möglichkeit offener Eizellvermittlung. Eine Zulassung der Eizellvermittlung in Deutschland sehen wir kritisch – wenn überhaupt, sollte sie nur unter strengen Voraussetzungen und begleitenden Regelungen im Rahmen eines Fortpflanzungsgesetzes möglich werden.

Embryonenadoption (Position von Spenderkinder zur Embryonenadoption)
Die Embryonenadoption (oft auch als Embryonenspende bezeichnet) wird nur aufgrund der Auswirkungen der Reproduktionsmedizin diskutiert: Bei der Zeugung von Kindern durch eine In-vitro-Fertilisation werden teilweise mehr Embryonen oder imprägnierte Eizellen erzeugt, als der Mutter eingesetzt werden können. Diese werden meist kryokonserviert aufbewahrt, falls die Eltern weitere Kinder bekommen möchten. Wenn diese jedoch keine weiteren Kinder bekommen möchte, stehen sie vor der Frage, was sie mit ihren gefrorenen Embryonen (oder imprägnierten Eizellen) machen sollen. Bei der Embryonenadoption werden diese an andere Paare oder Einzelpersonen weitergegeben. Das Kind wächst dann wie bei der Eizellvermittlung im Körper der Wunschmutter heran, das Kind ist aber mit keinem der sozialen Eltern verwandt. In Deutschland ist umstritten, ob die Embryonenadoption gegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz verstößt, wenn Zellen vor der Verschmelzung (im sog. Vorkernstadium) weiterkultiviert werden, um sie dann anderen als den genetischen Eltern zu übertragen. Trotz dieser rechtlichen Unsicherheiten hat sich im Herbst 2013 das Netzwerk Embryonenspende gegründet, das Embryonen im Vorkernstadium weitervermitteln möchte. Bei der Ausgestaltung dieser Weitervermittlung sehen wir deutliche Kritikpunkte, zum Beispiel soll die Weitergabe zwischen abgebendem Paar und Empfängerpaar ausnahmslos anonym erfolgen.

Leihmutterschaft (Position von Spenderkinder zu Leihmutterschaft)
Eine Leihmutter vermietet ihre Fähigkeit, schwanger zu werden und ein Kind auszutragen, an andere Paare oder Einzelpersonen und gibt das Kind nach der Geburt an diese ab. Leihmutterschaft kann in zwei Formen auftreten: Die Leihmutter wird mit Samen des Wunschvaters oder eines anderen Mannes befruchtet, dann ist sie auch genetische Mutter des Kindes. In der zweiten, heute fast ausschließlich angewandten Form trägt die Leihmutter den mittels IVF mit einer Eizellvermittlung gezeugten Embryo aus, es handelt sich dann um ein genetisch fremdes Kind. Diese zweite Form wird inzwischen oft gewählt, da man befürchtet, dass die Leihmutter ein genetisch eigenes Kind eher behalten möchte (so geschehen in dem Fall „Baby M.“ in den USA). Die fremde Eizelle kommt entweder von der Wunschmutter oder von einer Frau, die ihre Eizellen abgegeben hat. Das Kind hat also bis zu 3 Mütter: die Eizellgeberin, die Leihmutter und die soziale Mutter. Die Vermittlung von Leihmutterschaft ist in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten. Verträge über Leihmutterschaft sind in Deutschland sittenwidrig und können rechtlich nicht durchgesetzt werden, weil sie das entstehende Kind zum Handelsobjekt machen, was es in seiner grundrechtlich garantierten Würde verletzt. In einigen europäischen Ländern ist nicht-kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt.

Helen ist durch Eizellvermittlung und Leihmutterschaft in den USA entstanden und erzählt in einem YouTube Video von ihren Gefühlen dazu.

Außerdem gibt es zwei englischsprachige Blogs, in denen mit Leihmutterschaft entstandene Menschen von ihren Erfahrungen berichten: Son of a Surrogate und The other side of surrogacy.

  1. wir verwenden auf unserer Seite auch die geläufigen Bezeichnungen, setzen diese aber zur Distanzierung oft in Anführungszeichen – mehr dazu in unserem Artikel Was ist problematisch am Begriff der Spende. []