Archiv der Kategorie: Aufklärung

Loyalitätskonflikt der anderen Art

1. Teil

Leonard hat endlich seinen biologischen Vater gefunden. Zuvor hatte er den auskunftspflichtigen Arzt mehrmals kontaktiert. Dieser verwies immer wieder darauf, dass die entsprechenden Unterlagen nicht mehr vorhanden seien. Nach Ankündigung einer Klage vermittelte der Reproduktionsmediziner Leonard schließlich den Kontakt zu seinem biologischen Vater und es kam zu einem Treffen.

2. Teil

Nach dieser vordergründigen Identifizierung und Begegnung enden viele Berichte von Spenderkindern. Leonards Geschichte geht aber noch weiter: Sein genetischer Vater hatte niemandem in seiner Familie von der Samenspende erzählt und es ist bis heute seine größte Angst, dass jemand aus seiner Familie es herausfinden könnte.
Leonard hatte sich – wie viele andere Spenderkinder – in einer DNA-Datenbank registriert. Dort wurde ihm plötzlich eine Halbschwester angezeigt. Das brachte Leonard in einen sehr unangenehmen inneren Konflikt: Einerseits wollte er die gerade aufkeimende Beziehung zu seinem genetischen Vater nicht gefährden, indem ihn weitere seiner Kinder über die Verbindung zu Leonard identifizierten. Andererseits konnte wohl niemand so gut wie Leonard das Bedürfnis seiner Halbschwester verstehen, zu wissen, wer der eigene genetische Vater ist. Nach großem innerem Ringen traf er sich mit seiner Halbschwester und erzählte ihr, dass er ihren gemeinsamen genetischen Vater kennt. Schließlich willigte der genetische Vater ein, dass Leonard seiner Halbschwester seine Daten weitergab. Um ähnliche Situationen künftig zu vermeiden, hat sich Leonard vorläufig von der Datenbank abgemeldet. Leonard hat Angst, dass sich sein genetischer Vater wieder von ihm abwendet, wenn ihn weitere Kinder über Leonard finden.

Leonards Geschichte zeigt auf, wie wichtig es ist, dass sich Samenspender im Vorfeld ihrer Entscheidung umfassend mit den Konsequenzen ihrer Handlung auseinandersetzen. Es entstehen Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre genetischen Väter kennenlernen möchten. Es ist nicht Aufgabe von Spenderkindern, ihren genetischen Vätern zu helfen, eine Scheinwelt aufrecht zu erhalten, in der es die genetischen Kinder nicht gibt. Wäre es nicht auch Spenderkindern zu wünschen, dass ihre genetischen Väter sie nicht vor anderen verleugnen, sondern zu ihnen stehen?

Weiterer Halbgeschwistertreffer

Ein weiterer Halbgeschwistertreffer ist dank eines zufälligen Treffers in einer DNA-Datenbank zustanden gekommen. Dana, die schon immer wusste, dass sie Spenderkind ist und schon seit ihrer Kindheit gerne Kontakt zu Halbgeschwistern gehabt hätte, hat sich letzten Monat neben FTDNA zusätzlich bei der DNA-Datenbank 23andMe registrieren lassen. Dort war auch ein Halbbruder von ihr registriert, der bis dahin nicht wusste, dass er Spenderkind ist.

Dies ist schon der zweite Halbgeschwistertreffer zwischen Spenderkindern, die in einer kleinen gynäkologischen Praxis in Hamburg-Harburg gezeugt worden sind, in der vor allem in den 1980er Jahren Inseminationen durchgeführt wurden.

Wir zählen ab jetzt nicht mehr einzelne Halbgeschwistertreffer, sondern Halbgeschwistergruppen. Mit dem aktuellen Treffer haben wir mittlerweile 18 Halbgeschwistergruppen, die aus zwei bis sieben Spenderkindern bestehen.

Die letzten Halbgeschwister-Zufallstreffer lassen uns vermuten, dass es teilweise sehr große Halbgeschwistergruppen gibt. Dafür spricht auch, dass es vor Inkrafttreten des Samenspenderregisters zum 1. Juli 2018 keine wirksame Kontrolle darüber gab, wie viele Kinder durch einen Samenspender gezeugt wurden. Leider gibt es auch immernoch keine verbindliche Obergrenze. Aus Erzählungen wissen wir, dass manche Samenspender jahrelang aktiv waren. In den USA sind über die Donor Sibling Registry Halbgeschwistergruppen von 50 bis 100 Menschen bekannt. Viele Spenderkinder freuen sich über Halbgeschwister. Solch große Halbgeschwistergruppen erschweren es aber, die einzelnen Menschen als Individuen wahrzunehmen und wecken eher unangenehme Assoziationen an gewinnmaximierende „Massenproduktion“.

19. Halbgeschwistertreffer – erstmals erfahren deutsche Spenderkinder über DNA-Datenbanken von ihrer Zeugungsweise

Nachdem einige unserer Mitglieder sich in den letzten Monaten auch bei anderen DNA Datenbanken wie 23andme, Ancestry und MyHeritageDNA registriert haben, konnten wir uns in den vergangenen Wochen über einige weitere Halbgeschwistertreffer freuen. Darunter ist auch ein Treffer zwischen vier Halbgeschwistern aus der Praxis Novum in Essen. Nachdem ich seit 2011 in der DNA-Datenbank FamilyTreeDNA registriert war, ohne nähere Verwandte zu finden, habe ich auf 23andme, Ancestry und MyHeritageDNA gleich drei Halbgeschwister in verschiedenen Familien identifizieren können. Meinen Halbbruder konnte ich sogar bereits persönlich kennenlernen. Wir werden sicherlich weiterhin in Kontakt bleiben. Schade, dass ich ihn nicht schon früher kennengelernt habe.

Zwei meiner Halbgeschwister haben von ihrer Zeugung durch „Samenspende“ erst dadurch erfahren, dass ich bei dem jeweiligen DNA-Test überraschend als ihre Halbschwester angezeigt wurde. Solche Fälle waren bisher nur aus den USA bekannt. Es zeigt, dass auch in Deutschland immer mehr Menschen DNA-Tests nutzen. Der Grund hierfür muss nicht unbedingt die Suche nach direkten Verwandten sein, sondern ist manchmal auch ein allgemeines Interesse an der historischen Herkunft der eigenen DNA.

Ich bitte alle Eltern von Spenderkindern, ihre Kinder selbst über deren Herkunft aufzuklären und nicht darauf zu vertrauen, dass die Wahrheit nicht ans Licht kommt. Es ist eine unangenehme und schwierige Situation, als persönlich fremder Mensch den neu gefundenen Geschwistern vermitteln zu müssen, dass ihr Vater wohl nicht ihr genetischer Vater ist und dass die Eltern ihnen eine so wichtige Information vorenthalten haben.

Kontaktvermittlung Uniklinikum Essen

Ein ehemaliger Samenspender am Universitätsklinikum Essen hat das Klinikum überzeugen können, nachträglich einen Brief von sich in Verwahrung zu nehmen. Wenn künftig Spenderkinder auf der Suche nach ihrem genetischen Vater beim Uniklinikum Essen anfragen, habe das Klinikum versprochen, ihnen den Brief zu schicken, damit sie Kontakt mit dem Mann aufnehmen können. Der ehemalige Spender verspricht bei Kontaktanfragen ein aktuelles sowie ein früheres Bild. Zur letzten Sicherheit schlägt er einen DNA-Test vor.

Wir freuen uns sehr über diesen Vorstoß des Uniklinikums Essen zwischen ehemaligen Spendern und Spenderkindern zu vermitteln. In der Vergangenheit wurde dort anfragenden Spenderkindern lediglich mitgeteilt, dass keine Daten mehr vorhanden seien.

Mindestens ebensosehr freuen wir uns über die Initiative des ehemaligen Samenspenders, der selbstständig zu uns und zum Uniklinikum Kontakt aufgenommen hat. Es ist schön, immer wieder zu merken, dass es – entgegen vieler Vorurteile – auch ehemalige Samenspender gibt, die an den durch sie entstandenen Menschen interessiert sind und diese selbst gerne kennenlernen würden. Zu spüren oder zu hören, dass der Samenspender kein Interesse an den durch ihn entstandenen Menschen hat, kann für Spenderkinder sehr verletzend sein, schließlich haben sie dieser für sie geplanten Art der sozial-beziehungslosen genetischen Vaterschaft nicht zugestimmt.

Vielleicht kann die Idee des Essener Samenspenders auch andere ehemalige Samenspender dazu anregen, nachzuziehen und bei ihrer Praxis oder Klinik einen Brief zu hinterlegen, der anfragenden Spenderkindern herausgegeben werden soll.

Wenn Du selbst durch eine Samenspende am Uniklinikum Essen entstanden bist und auf der Suche nach Deinem genetischen Vater, dann könnte es lohnend sein, jetzt dort nochmal nachzufragen.

Aufklärungsquote von Spenderkindern in Deutschland – was ist bekannt?

Der Verein Spenderkinder setzt sich für eine möglichst frühe Aufklärung von Spenderkindern über ihre Entstehungsweise ein. Eine möglichst frühe Aufklärung eines Menschen über seine Herkunft wird auch von psychologischer Seite empfohlen um eine kontinuierliche Identitätsentwicklung zu gewährleisten.1 Erfährt ein Mensch erst als Erwachsener, dass er andere als die bisher als solche geglaubten genetischen Elternteile hat, muss er wesentliche Grundlagen seiner Identität neu aufbauen. Das kann psychisch eine große Herausforderung sein. Zudem erleben es viele erwachsene Menschen als Vertrauensbruch, wenn die Personen, denen sie am meisten vertrauten, sie jahrelang falsche Tatsachen glauben ließen. Auch wenn in den letzten Jahren die Anzahl der aufklärenden Eltern zugenommen zu haben scheint,2 klären immer noch viele Eltern ihr Kind nicht oder zu spät auf. In einer aktuellen Metaanalyse von Tallandini und anderen (2016) konnte zwischen 1996 und 2015 eine steigende Tendenz zur Aufklärung von Spenderkindern nicht bestätigt werden: Die Aufklärungsrate korrelierte nicht mit dem Publikationsjahr der jeweiligen Studie.3

Bagatellisierung von Seiten der Eltern, Berater und Ärzte

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Januar einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem unter anderem gefordert wird, dass die Tatsache der Zeugung durch eine reproduktionsmedizinische Maßnahme im Geburtenregister vermerkt wird. In einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem Antrag lehnen die Elternorganisation DI-Netz, das Beratungsnetz Kinderwunsch in Deutschland (BKiD) und der Arbeitskreis Donogene Insemination (AK-DI) diese Forderung vehement ab.4 Gleichzeitig werfen sie unserem Verein vor, in der Öffentlichkeit bewusst mit einer niedrigen Aufklärungsrate von 10 Prozent aus einer alten Studie aus den 80er Jahren zu argumentieren.5

Dieser Vorwurf gegenüber unserem Verein ist nicht richtig. Zwar verweisen wir in dem Text zu Aufklärung auf unserer Internetseite auf eine niedrige Aufklärungsquote von etwa 5-10 Prozent. Diese Zahl bezieht sich jedoch auf die Zahl der aufgeklärten Spenderkinder insgesamt – was auch die Spenderkinder beinhaltet, die in den 70er und 80er Jahren gezeugt wurden, als Ärzte ausdrücklich die Geheimhaltung gegenüber den Kindern empfohlen haben. Unmittelbar im nächsten Satz weisen wir mit einem expliziten Verweis auf einige aktuelle Studien darauf hin, dass bei jüngeren Familien mit einer höheren Aufklärungsbereitschaft von bis zu 30 Prozent gerechnet wird. Uns die gezielte Verbreitung falscher Daten vorzuwerfen, ist daher ein ziemlich unfaires Mittel der Auseinandersetzung – das umso fragwürdiger ist, als mit Herrn Prof. Katzorke einer der Unterzeichner der Stellungnahme selbst in einigen Publikationen auf diese niedrige Aufklärungsrate verwiesen hat.6 Trotzdem stellt sich natürlich die Frage, wie die Datenlage zur Aufklärungsrate tatsächlich aussieht.

Welche Erkenntnisse zur Aufklärungsrate liegen bislang vor?

Nach einer aktuellen Meta-Studie von Tallandini aus dem Jahr 2016, die 26 Studien aus den Jahren 1996 bis 2015 umfasst, haben 21 Prozent der Samenspende-Eltern und 23 Prozent der Eizellspende-Eltern ihre Kinder aufgeklärt.7 Bei der Betrachtung einzelner ausländischer Studien zeigen sich darin Aufklärungsraten zwischen 8 und 35 Prozent.8

Aufklärungswille vermutlich höher als tatsächliche Aufklärungsrate

Die Rate der aufklärungswilligen Eltern ist in einigen Studien deutlich höher. Insbesondere eine schwedische Studie von 2011 fällt positiv auf: Darin äußern 90 Prozent der Eltern die Absicht, ihre Kinder aufzuklären.9 Allerdings bedeutet dieses Vorhaben nicht unbedingt, dass dies auch tatsächlich umgesetzt wird. Tallandini et al. (2016) beobachteten diesbezüglich, dass zwar 52 Prozent der Eltern von Kindern im Alter unter 10 Jahren angaben, diese aufklären zu wollen, dass aber nur 9 Prozent ihre Kinder zwischen 10 und 22 Jahren auch tatsächlich aufgeklärt hatten.10 Auffällig ist die Heterogenität der Studien: Neben der optimistisch stimmenden Isaksson-Studie gibt es andere – darunter auch einige recht aktuelle – in denen ein Großteil der Eltern die Kinder (die alle im Kindergartenalter oder älter sind) nicht aufgeklärt hat und ein Teil davon auch in Zukunft nicht aufklären möchte.11

Stichprobenzusammensetzung legt eher Über- als Unterschätzung der Aufklärungsrate nahe

Bei allen Studien lässt sich die Frage aufwerfen, inwieweit die Ergebnisse verallgemeinert werden können bzw. welche zusätzlichen Faktoren das Studienergebnis möglicherweise beeinflusst haben. Bei den Studien zur Aufklärungsrate ist diesbezüglich zu berücksichtigen, dass keine Zufallsstichproben aus allen Eltern gezogen wurden, sondern die Teilnahme freiwillig erfolgte. Daher kann man eine Stichprobenselektion derart vermuten, dass eher aufklärungsbereite Familien sich bereiterklären, an Studien, insbesondere an Langzeitstudien, teilzunehmen weil dies eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema beinhaltet.12 Möglicherweise hat auch allein die Fragestellung nach der Aufklärungsabsicht einige Eltern dazu angeregt, über das Thema Aufklärung weiter nachzudenken und sich schließlich dafür zu entscheiden.13 Eine weitere Schwäche sind die insgesamt eher kleinen Stichprobengrößen. Trotz der sicherlich bestehenden methodischen Schwächen bilden die vorliegenden Untersuchungen aber Tendenzen ab. Insbesondere aufgrund der freiwilligen Teilnahme vermutlich eher offener Eltern und durch die Thematisierung der Aufklärung ist eher von einer Über- als von einer Unterschätzung der tatsächlichen Aufklärungsrate auszugehen.

Geringe Aufklärungsquote für Deutschland naheliegend

Ohne eine Würdigung der ausländischen Studienlage vorzunehmen, verweisen BKiD, DI-Netz und der AK-DI in ihrer Stellungnahme lediglich darauf, es lägen keine belastbaren Daten vor und insbesondere keine Daten aus Deutschland. Auf dieser Grundlage stellen sie eine geringe Aufklärungsrate für Deutschland in Frage. Diese Vorgehensweise ist wissenschaftlich fragwürdig. Vielmehr mangelt es an Argumenten, weshalb die internationalen Ergebnisse ausgerechnet auf Deutschland – zumindest der Tendenz nach – nicht übertragbar sein sollten.

Fehlende Regelungen und jahrzehntelanges Klima der Geheimhaltung deuten auf geringe Aufklärungsquote hin

Es fällt auf, dass die Aufklärungsrate zwischen den Ländern erheblich variiert, zwischen 90 Prozent aufklärungswilliger Eltern in einer schwedischen Studie14 und überhaupt keinen aufklärungswilligen Eltern in Italien15. Selbst wenn sich daraus keine konkreten Zahlen für Deutschland ableiten lassen, so können die ausländischen Studien zumindest als Anhaltspunkte dienen, in welchem Bereich sich die tatsächliche Aufklärungsquote vermutlich bewegt. Schweden war eines der ersten Länder, in denen die anonyme Samenspende verboten wurde (1985) und in dem gesellschaftlich ein Klima der Offenheit herrscht, während in Italien ein konservativeres Familienbild vorherrscht und die Samenspende für viele Jahre komplett verboten war. Auch in Deutschland hüllte sich die Praxis der Samenspende jahrzehntelang in Schweigen und bis vor Kurzem wurde Spendern noch Anonymität zugesichert.16
Das stimmt mit den Beobachtungen der Ethnologin Maren Klotz überein, dass deutsche Eltern größere Angst vor der Aufklärung ihrer Kinder äußerten als britische Eltern, was sie der größeren Verunsicherung der Eltern durch fehlende Regelungen und der Spannung zwischen Geheimhaltungsdruck durch die Kliniken und moralischem Aufklärungsdruck zuschreibt.17 In Großbritannien werden die Spenderdaten in einem Register festgehalten und die Klinik muss den Eltern die Aufklärung der Kinder empfehlen. Vergleichbare Regelungen gibt es in Deutschland nicht.

Auf Grund dieser Überlegungen ist es wahrscheinlich, dass die Aufklärungsrate in Deutschland eher niedriger ist als in den dargestellten Studien. Es gibt jedenfalls keine Hinweise dafür, weswegen sie höher sein könnte.

Praktische Erfahrungen deuten eher auf Angst vor und Vermeidung von Aufklärung hin

Hält man unbeirrbar an den methodischen Mängeln der ausländischen Studien fest und lehnt deshalb eine Auswertung und deren Übertragbarkeit auf die Situation in Deutschland komplett ab, so bleiben empirisch überhaupt keine Anhaltspunkte – weder für eine niedrige, noch für eine hohe Aufklärungsquote. Was bleibt, sind jedoch die praktischen Erlebnisse, Begegnungen mit Eltern auch junger Spenderkinder, die ihre Kinder nicht aufklären möchten, was in direkten E-Mails und Kommentaren an unseren Verein oder aber in einschlägigen Foren deutlich wird. Wie hoch deren Prozentsatz gemessen an der Gesamtanzahl der Eltern auch sein mag – so lange die Aufklärung von Spenderkindern nicht für alle Eltern selbstverständlich ist, kann man nicht ernsthaft behaupten, dass Samenspende-Eltern keiner Motivation zur Aufklärung ihrer Kinder bedürften.

Fazit

Es spricht viel dafür, dass nach wie vor auch in Deutschland zu wenige Kinder über ihre Zeugung durch eine Samenspende aufgeklärt werden und daher ein Bedarf besteht, Eltern stärker zur Aufklärung zu motivieren.

Das Vorgehen, die mangelnde Aufklärungsbereitschaft der Eltern trotz mehrerer Studien mit gegenteiligen Ergebnissen in Frage zu stellen, wirkt dabei vielmehr wie ein mehr oder weniger starkes Bedürfnis, Hinweise zu leugnen, die ein schlechtes Bild auf Samenspende-Eltern werfen könnten. Wir würden uns stattdessen wünschen, dass insbesondere Eltern und Beratungsfachkräfte konsequent für das Thema frühe Aufklärung eintreten: Elterliche Verantwortung zu übernehmen, bedeutet aufzuklären und nicht, dass man es den Eltern überlässt, ob sie aufklären.

Dabei ist es Aufgabe des Staates, das Recht von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung zu schützen und Vorkehrungen zu treffen, dass Kinder auch unabhängig von ihren Eltern die Wahrheit über ihre Herkunft erfahren können und auch um Inzest nach Möglichkeit ausschließen zu können.

  1. vgl. z.B. Blyth E, Langridge D, Harris R (2010), Family building in donor conception: parents’ experiences of sharing information, Journal of Reproductive and Infant Psychology (2) 28, S. 116–127, S. 124-125; Oelsner W, Lehmkuhl G (2016), Spenderkinder. Was Kinder fragen werden und was Eltern wissen sollten, Munderfing: Fischer & Gann. []
  2. Greenfeld DA. (2008), The impact of disclosure on donor gamete participants: donors, intended parents and offspring. CurrOpinObstetGyn;20, S. 265–268.:Söderström-Anttila V, Sälevaara M, Suikkari AM. (2010), Increasing openness in oocyte donation families regarding disclosure over 15 years. Hum Reprod25, S. 2535–2542.; MacCallum F, Keeley S. (2012), Disclosure patterns of embryo donation mothers compared with adoption and IVF. Reprod Biomed Online 24,S. 745–748. []
  3. Tallandini et. al. (2016), Parental disclosure of assisted reproductive technology (ART) conception to their children: a systematic and meta-analytic review, Human Reproduction Advance Access published April 10, 2016, S.9. []
  4. DI-Netz, BKiD und AK DI, Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesantrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung“ vom 24. März 2016 – siehe auch gesonderter Beitrag „Eintragung des Spenders in das Geburtenregister – das Recht von Spenderkindern auf Wahrheit“.) Sie stellen in diesem Zusammenhang in Frage, ob es überhaupt notwendig sei, die Motivation der Eltern zur Aufklärung ihrer Kinder zu stärken und ob dies Aufgabe des Staates sei. ((S. 2 []
  5. Fußnote 2: „Die medial kursierende Zahl von 10% Aufklärungsrate bei Samenspende stammt aus einer kleinen Studie einer Forschergruppe um Susan Golombok aus den späten 1980er Jahre mit 111 Patienten aus den Ländern Spanien, Italien, den Niederlanden und Großbritannien (Deutschland wurde nicht erfasst). Die geschätzte Zahl von 10% Aufklärungsquote wird in Deutschland derzeit durch den Verein „Spenderkinder“ lanciert.“ []
  6. siehe z.B. Katzorke T (2008) Entstehung und Entwicklung der Spendersamenbehandlung in Deutschland. Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie 5(1), S.14-20, 20; Katzorke T (2003), Donogene Insemination –  Gegenwärtiger Stand der Behandlung in der BRD, Gynäkologische Endokrinologie, S. 85-94, 88. []
  7. Tallandini et. al. (2016), Parental disclosure of assisted reproductive technology (ART) conception to their children: a systematic and meta-analytic review, Human Reproduction Advance Access published April 10, 2016, S. 9. []
  8. 8% bei Owen L, Golombok S (2009), Families created by assisted reproduction: Parent-child relationships in late adolescence, Journal of Adolescence 32, 835-848; 8,6% bei Golombok S et al. (2002), The European study of assisted reproduction families: the transition to adolescence. Human Reproduction Vol. 17 No. 3, S. 830-840; 17% bei Sälevaara M, Suikkari A-M, Söderström-Anttila V (2013), Attitudes and disclosure decisions of Finnish parents with children conceived using donor sperm. Human Reproduction, Vol. 28, No. 10, S. 2746–2754; 28% bei Readings J, Blake L, Casey P, Jadva V, Golombok S (2011), Secrecy, disclosure and everything in-between: decisions of parents of children conceived by donor insemination, egg donation and surrogacy. Reprod Biomed Online; 22: 485 – 495; 35% bei Daniels K, Gillett W, Grace V (2009), Parental information sharing with donor insemination conceived offspring: a follow-up study. Human Reproduction, Vol.24, No.5 S. 1099–1105; 35% bei Kovacs G T, Wise S, Finch S (2013), Functioning of families with primary school-age children conceived using anonymous donor sperm. Human Reproduction, Vol.28, No. 2, S. 375–384. []
  9. Isaksson S et al. (2011), Two decades after legislation on identifiable donors in Sweden: are recipient couples ready to be open about using gamete donation? Human Reproduction, Vol.26, No.4 pp. 853–860. []
  10. Tallandini et. al. (2016), Parental disclosure of assisted reproductive technology (ART) conception to their children: a systematic and meta-analytic review, Human Reproduction Advance Access published April 10, 2016, S.10. []
  11. z.B. haben 61% zum Zeitpunkt der Studie noch nicht aufgeklärt, insgesamt 43% haben sich ausdrücklich gegen Aufklärung entschieden bei Lycett E, Daniels K, Curson R, Golombok S (2005), School-aged children of donor insemination: a study of parents‘ disclosure patterns. Human Reproduction Vol. 20, No. 3 S.810-819; 92% haben noch nicht aufgeklärt, 81% haben sich explizit dagegen entschieden bei Owen L, Golombok S (2009), Families created by assisted reproduction: Parent-child relationships in late adolescence, Journal of Adolescence 32, 835-848; 53% haben nicht aufgeklärt und haben es auch nicht vor bei Daniels/Gillet/Grace (2009), Human Reproduction Vol. 24, S. 1099–1105, 1102; 72% haben noch nicht aufgeklärt, 39% der Eltern wollen ausdrücklich nicht aufklären bei Readings J, Blake L, Casey P, Jadva V, Golombok S. (2011), Secrecy, disclosure and everything in-between: decisions of parents of children conceived by donor insemination, egg donation and surrogacy. ReprodBiomed Online; 22: 485 – 495. []
  12. Tallandini et. al. (2016), Parental disclosure of assisted reproductive technology (ART) conception to their children: a systematic and meta-analytic review, Human Reproduction Advance Access published April 10, 2016, S. 11. []
  13. Daniels et al. (2009) untersuchten 43 Familien, von denen 15 (35%) ihre 17-21jährigen Kinder aufgeklärt hatten. Zu einem Folgezeitpunkt hatten sich weitere 5 Familien für eine Aufklärung entschieden – Daniels K, Gillett W, Grace V (2009), Parental information sharing with donor insemination conceived offspring: a follow-up study. Human Reproduction, Vol.24, No.5 pp. 1099–1105. []
  14. Isaksson S et al. (2011), Two decades after legislation on identifiable donors in Sweden: are recipient couples ready to be open about using gamete donation? Human Reproduction, Vol.26, No.4 pp. 853–860. []
  15. Golombok S et al. (2002), The European study of assisted reproduction families: the transition to adolescence. HumanReproduction Vol. 17 No. 3 830-840 []
  16. Thorn P, Katzorke T, Daniels K (2008), Semen donors in Germany: A study exploring motivations and attitudes. Human Reproduction Vol. 23(11) pp. 2415–2420. []
  17. Klotz M (2013), Genetic Knowledge and Family Identity: Managing Gamete Donation in Britain and Germany. Sociology 47: 939-956. []

Eintragung des Spenders in das Geburtenregister – das Recht von Spenderkindern auf Wahrheit

Der Verein Spenderkinder fordert – wie viele Spenderkinder auch aus anderen Ländern – seit mehreren Jahren, dass der Name des Samenspenders in das Geburtenregister eingetragen wird.1 Dies entspricht der Regelung bei Adoptierten, bei denen die Geburtseltern im Geburtenregister eingetragen sind. Bei Eheschließungen muss dem Standesamt fast immer ein Auszug aus dem Geburtsregister vorgelegt werden, weil in diesem – anders als in der Geburtsurkunde – Auskunft über die genetische Abstammung gegeben wird. Das Standesamt kann anhand dieses Auszugs dann prüfen, ob Ehehindernisse bestehen, um Inzest auszuschließen.

Bei Adoptierten hat die Eintragung der Geburtseltern im Geburtenregister dazu geführt, dass geschätzt 90-95 % der Adoptierten über ihre Herkunft von den Adoptiveltern aufgeklärt werden.2 Neben einer umfangreichen Vorbereitung auf diese Form der Familiengründung trägt hierzu bei, dass die Adoptiveltern wissen, dass die Chance sehr hoch ist, dass die Kinder ihre Abstammung in Zukunft auch ohne ihre Mitwirkung erfahren können. Die Aufklärungsrate bei Spenderkindern ist nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung deutlich niedriger und Studien zufolge nur zwischen 10 bis 30 % (siehe hierzu der Beitrag „Aufklärungsquote von Spenderkindern in Deutschland – was ist bekannt?„). Schon dies ist ein wichtiger Grund für den Verein Spenderkinder, die Eintragung zu fordern – viel zu viele unserer Mitglieder haben die schmerzhafte Erfahrung machen müssen, erst als Erwachsene über ihre Abstammung von einem Samenspender aufgeklärt zu werden. Alle unserer Mitglieder haben die Aufklärung über ihre Abstammung aber auch als befreiend empfunden – und dieses Recht auf Wahrheit sollte geschützt werden.

Widerstand von Seiten der Eltern, der Berater und der Ärzte

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Januar einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem unter anderem gefordert wird, dass die Tatsache der Zeugung durch eine reproduktionsmedizinische Maßnahme (aber nicht der Name des Samenspenders) im Geburtenregister vermerkt wird. In einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem Antrag lehnen DI-Netz, BKiD und AK DI diese Forderung vehement ab. Sie bringen dagegen vor, dass ein Eintrag des Samenspenders im Geburtenregister international ohne Vorbild sei und unpassend wäre, weil das Geburtenregister nur die (früheren) rechtlichen Eltern enthalten würde. Einen Nachweis der Verbindung zu einer höheren Aufklärungsrate gäbe es nicht, die Zwangsaufklärung könne sogar schädlich sein. Zuletzt gäbe es ein Recht der Spenderkinder auf Nichtwissen. Diese Argumente sind allesamt nicht zutreffend.

Was bedeutet der Eintrag im Geburtenregister?

Ein Eintrag des Spenders im Geburtenregister bedeutet nicht, dass die Tatsache, dass jemand ein Spenderkind ist und wer der genetische Vater ist, unmittelbar in der Geburtsurkunde steht. Ein Auszug aus dem Geburtenregister und eine Geburtsurkunde sind verschiedene Dokumente. Die Geburtsurkunde ist ein Dokument, dass relativ häufig vorgelegt werden muss, teilweise auch bei Anmeldungen oder Vertragsabschlüssen. Sie enthält die rechtlichen Eltern, entsprechend wird sie nach einer Adoption neu ausgestellt. Ein Auszug aus dem Geburtenregister ist dagegen nur für wenige Vorgänge erforderlich. Die meisten deutschen Standesämter fordern diesen für die Anmeldung zur Eheschließung,3 um prüfen zu können, ob das Paar genetisch zu eng verwandt ist und damit Ehehindernisse bestehen. Ein Recht auf Einsicht in das Geburtenregister besteht nur bei einem „rechtlichen Grund“. Den haben nur die unmittelbar von einem solchen Auszug Betroffenen – also die Person selbst, ihre Nachkommen und die Eltern, aber keine Unbeteiligten.

Aufgabe des Geburtenregisters ist es, Auskunft über die genetischen Eltern zu geben

Anders als von DI-Netz, BKiD und AK DI behauptet, ist es Sinn des Geburtenregisters, die genetischen Eltern nennen. Anders wäre einer der Zwecke des Geburtenregisters, Ehehindernisse zu prüfen, um Inzest zu verhindern, auch gar nicht erfüllbar. Die Eintragung des Spenders würde daher in dieses System passen.

Tatsächlich ist bei Adoptionen der Geburtsvater meist der frühere rechtliche Vater. Der Grund hierfür ist aber, dass rechtliche Vaterschaft in Deutschland von der Abstammung abhängt (die Adoption ist eine Ausnahme und wird daher auch von einem Gericht ausgesprochen).4 Diese Zuordnung auf Grund der Abstammung gilt auch bei Adoptierten fort. Zwar erlöschen bei Adoptierten mit der Adoption bestehende Verwandtschaftsverhältnisse (§ 1755 Absatz 1 Satz 1 BGB). Auch ein adoptierter Mensch kann die Vaterschaft seines Geburtsvaters anfechten und einen anderen Mann als genetischen Vater feststellen lassen. Dieser wird dann auch entsprechend im Geburtenregister nachgetragen. Begründet wird dies damit, dass nicht nur ein faktisches, sondern trotz der Adoption auch ein rechtliches Interesse des Kindes an der Feststellung der Vaterschaft besteht.5 Solche Änderungen durch Anfechtung oder Feststellung würden im Geburtenregister nachvollzogen werden – rechtlicher Vater bleibt in diesem Fall nach wie vor der Adoptivvater. Das zeigt, dass das Geburtenregister sehr wohl die genetischen Eltern enthalten soll.

Vorbilder in Victoria und Irland

Es ist auch nicht zutreffend, dass ein Eintrag im Geburtenregister bisher in keinem anderen Land vorgesehen ist. Im australischen Bundesstaat Victoria wird seit 2008 im Register für Geburten Todesfälle und Heiraten eingetragen, wenn das Kind durch eine Eizell- oder Samenspende entstanden ist. Möchte das Kind einen Auszug aus dem Register, erhält es einen Anhang, in dem steht, dass mehr Informationen über die Geburt erhältlich sind. Eine Abschrift dieses Vermerks kann nur das Spenderkind selbst ab dem Alter von 18 Jahren erhalten.6 Um die Informationen zu erhalten, muss eine weitere Nachfrage gestellt werden.

Auch Irland hat sich im Jahr 2015 für die Lösung entschieden, bei einer Zeugung durch Samen- oder Eizellspende einen Vermerk im „Register of Births“ anzubringen, dass zusätzliche Informationen verfügbar sind, und diesen Vermerk dem über 18jährigen Kind auszuhändigen, wenn es eine Abschrift aus dem Register beantragt.7

Nebenbei bemerkt wäre „das gibt es bislang nicht “ auch kein wirklich gutes Gegenargument. In den meisten Ländern werden Regelungen zur Fortpflanzungsmedizin nach wie vor stark elternzentriert getroffen. Es wäre schön, wenn Deutschland einen anderen Weg wählen würde.

Das Recht auf richtige und zutreffende öffentliche Urkunden

Durch den Eintrag in das Geburtenregister würde das Geburtenregister eine wichtige weitere Funktion erfüllen: die eines Rechts auf richtige und zutreffende öffentliche Urkunden. Spenderkinder äußern oft ein Bedürfnis, die Frage einer bestehenden genetischen Vaterschaft nicht nur für sich selbst zu klären, sondern diese Antwort auch in öffentlichen Dokumenten zum Ausdruck zu bringen. Unabhängig von einer möglicherweise existenten sozialen Beziehung zum rechtlichen Vater stört sie, dass öffentliche Dokumente falsche Tatsachen über ihre Abstammung enthalten. In Großbritannien und Australien haben durch Samenspende gezeugte Menschen daher Verfahren angestrengt, um den rechtlichen Vater von ihren Geburtsurkunden entfernen zu lassen8. So äußert der durch eine Samenspende gezeugte Biologe Damian Adams aus Australien, dass es für ihn wichtig ist, dass seine Nachkommen nicht auf eine falsche Spur geschickt werden, wenn sie Ahnenforschung betreiben. Und nicht zuletzt kann nur der Eintrag des biologischen Elternteils inzestuöse Verbindungen verhindern.9

Auch Eltern von Spenderkindern haben die Bedeutung von richtigen und zutreffenden Urkunden teilweise erkannt. So fordert die Gründerin des US-amerikanischen Donor Siblings Registry, Wendy Kramer, dass in öffentlichen Dokumenten sowohl die genetischen wie auch die rechtlichen Eltern genannt werden.10

Eintrag in das Geburtenregister bedeutet starken Anreiz zur Aufklärung des Kindes

DI-Netz, BKiD und AK DI bezweifeln in ihrer Stellungnahme, dass der Eintrag im Geburtenregister überhaupt positive Effekte haben könne. Es sei nicht gewährleistet, dass Eltern zur Verhinderung unfreiwilliger Entdeckung das Kind vorsorglich lieber selbst aufklären würden. Die Entdeckung des Eintrags könne für nicht-aufgeklärte Spenderkinder sogar eine traumatisierende Information darstellen. Überhaupt stelle dies eine Bevormundung der Eltern dar.11

Dem ist insofern zuzustimmen, als dass es wohl keine Maßnahmen gibt, die gewährleisten, dass Eltern ihre durch Samenspende gezeugten Kinder über deren Abstammung aufklären. Aber es gibt Anreize, die die Wahrscheinlichkeit der Aufklärung durch die Eltern deutlich erhöhen können. Hierzu gehören nicht nur positive Anreize wie eine bessere Beratung, sondern auch negative Konsequenzen wie die die gesteigerte Möglichkeit einer unfreiwilligen Entdeckung der tatsächlichen Abstammung durch das Kindes. Anders ist kaum zu erklären, weswegen die Aufklärungsquote bei Adoptierten, bei denen die Geburtseltern im Geburtenregister eingetragen sind, mit 90-95 % relativ hoch ist. DI-Netz, BkiD und AK-DI verschließen hier aber lieber ganz die Augen, indem sie entgegen den Ergebnissen internationaler Studien bezweifeln, dass es bei der Aufklärung von Spenderkindern überhaupt ein Problem gäbe.

Eine unfreiwillige Entdeckung der Abstammung durch eine Samenspende kann eine sehr schmerzhafte Erfahrung darstellen. Aber der Fehler liegt hier nicht in der Tatsache der Aufklärung durch Dritte oder einem Geburtenregistereintrag, sondern in dem Schweigen oder den Lügen der Eltern. Und wenn man die Wahrscheinlichkeit des Schweigens oder Lügens dadurch verringern kann, dass die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung steigt, würden voraussichtlich weniger Spenderkinder diese schmerzhafte Erfahrung machen. Viele Eltern wiegen sich hier immer noch in einer falschen Sicherheit. Mehrere Mitglieder unseres Vereins haben durch einen Abgleich der Blutgruppen, Dokumente oder Dritte von ihrer tatsächlichen Abstammung erfahren – und zwar zu so ungünstigen Zeitpunkten wie während einer Schwangerschaft, kurz nach der Entbindung, nach dem Tod des sozialen Vaters oder kurz vor einer wichtigen Prüfung.

Vielleicht sollte man auf diejenigen Personen hören, die wie einige von uns die Erfahrung einer unfreiwilligen Entdeckung selbst gemacht haben: Auch wenn es eine schmerzhafte Erfahrung war, haben wir bislang von keinem Spenderkind den Wunsch gehört, dieses Wissen rückgängig zu machen. Trotz aller Enttäuschung waren alle froh darüber, die Wahrheit erfahren zu haben und nicht mehr mit einer Lüge zu leben. Viele waren auch erleichtert, weil sie schon zuvor das Gefühl gehabt hatten, etwas würde in ihrer Familie nicht stimmen und die Auflösung ihnen bestätigte, dass sie ihren Gefühlen doch trauen können. Der Staat sollte Spenderkinder bei ihrem Recht auf Wahrheit unterstützen.

Eltern haben bei einem Eintrag ins Geburtenregister nach wie vor die Wahl, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise sie ihre Kinder aufklären. Eine Bevormundung der Eltern durch einen solchen Eintrag ins Geburtenregister kann man nur dann sehen, wenn man eigentlich der Meinung ist, dass die Autonomie der Eltern höher wiegt als das Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung und dass Eltern auch entscheiden können sollten, ihre Kinder NICHT aufzuklären.

Ein Recht auf Nichtwissen gibt es logisch nicht

Bei einer Regelung wie bei Adoptierten, den Namen des genetischen Vaters im Geburtenregister festzuhalten, sehen DI-Netz, BkiD und der AK DI das Recht des Spenderkindes auf Nichtwissen beeinträchtigt. Dass es ein solches Recht auf Nichtwissen als negative Kehrseite des Rechts auf Kenntnis der Abstammung überhaupt gibt, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil „Heimliche Vaterschaftstest“ angezweifelt, weil die Nichtkenntnis anders als die positive Kenntnis der Abstammung dem Einzelnen mit der Information nicht die Möglichkeit eröffne, sich zu konkreten Personen in Beziehung zu setzen und den persönlichen familiären Zusammenhang zu erfahren, an dem sich die eigene Identität ausrichten könne.12

Davon abgesehen ist es aber unwahrscheinlich, dass nur die Nennung eines Namens ein Spenderkind belastet, weil es plötzlich mehr weiß, als es eigentlich wollte. Zwar sagen viele Spenderkinder, dass allein die Kenntnis des Namens ihres genetischen Vaters ihnen viel bedeuten würde. Auf der anderen Seite ist ein Name aber nicht wirklich aussagekräftig – wer tatsächlich mehr über seine Abstammung wissen möchte, wird sich für Informationen über den genetischen Vater wie Aussehen, Größe, Haarfarbe, Beruf, und gesundheitliche Belastungen interessieren. Wer kein Interesse an dem Spender hat, wird nur durch die Kenntnis des Namens des genetischen Vaters wenig Wissen dazugewinnen – er oder sie kann sich weiterhin dafür entscheiden, nicht mehr wissen zu wollen. Ein Name kann aber bereits entscheidend dazu beitragen, Inzest-Fälle zu verhindern.

Fazit

Der Eintrag des Spenders in das Geburtenregister ist notwendig, weil Spenderkinder in Bezug auf ihre Abstammung ein Recht auf zutreffende öffentliche Urkunden haben. Auch wird nur durch einen solchen Anreiz in einem Register, in das die meisten Menschen während ihres Lebens Einsicht begehren möchten (und das ist der große Unterschied zu einem Samenspender-Register), ein starker Anreiz auf die Eltern ausgeübt wird, ihre Kinder über ihre Abstammung von einem Samenspender aufzuklären.

Hinter dem Widerstand von DI-Netz, BKiD und AK DI, den Spender im Geburtenregister eintragen zu lassen, lassen sich zwei Beweggründe vermuten:

1. Die Autonomie der Eltern nicht aufzuklären wird höher bewertet als das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Es wirkt halbherzig, wenn diese Organisationen vermeintlich für die Aufklärung der Kinder über deren Entstehungsweise eintreten, jegliche gesetzliche Regelungen aber ablehnen, die dahingehend Druck auf die Eltern ausüben könnten.

2. Die Autonomie der Eltern, ihr Kind als vollständig „eigenes“ zu erleben ohne sich mit der Existenz eines anderen genetischen Elternteils des Kindes zu beschäftigen, wird höher bewertet als die Anerkennung der tatsächlichen Herkunft des Kindes. Es wirkt einer psychologischen Verdrängung der Eltern Vorschub leistend, wenn eine wahrheitsgemäße Dokumentation der genetischen Vaterschaft in öffentlichen Dokumenten abgelehnt wird.

Eine treffende Entgegnung hierzu stammt aus dem bereits erwähnten Artikel von Wendy Kramer und ist ein Zitat aus der Diskussion zu dem Thema auf dem Donor Siblings Registry:
„Eine Geburtsurkunde ist kein Eigentumsnachweis. Es ist der Nachweis über die Geburt eines Kindes, bedeutend mit woher sie kommen, und sollte nicht von irgendeinem Ego beeinflusst werden. Die biologischen Tatsachen sollten aufgezählt werden, damit dass Kind wissen wird, woher es genetisch stammt und niemand es anlügen kann.13

  1. so auch Wellenhofer, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, Vor § 1591 Rn. 35. []
  2. Interview mit Dagmar Trautner, Vorsitzende des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien, Welt Online vom 10.12.2009; Knobbe, Psychologische Aspekte der Adoption, FPR 2001, 309, 316. []
  3. siehe zum Beispiel die Seite des Bezirksamtes Berlin-Charlottenburg. []
  4. Die grundsätzliche Abhängigkeit von der genetischen Abstammung zeigt sich daran, dass die Zuordnung angefochten werden kann, wenn sie über eine Vermutung (wegen bestehender Ehe mit der Mutter) oder aufgrund einer rechtlichen Erklärung (Anerkennung) erfolgte, tatsächlich aber keine genetische Verwandtschaft besteht. []
  5. Maurer, in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012; § 1755 Rn. 24. []
  6. sec. 153-17B Assisted Reproductive Treatment Act 2008, S. 125. []
  7. section 39, Children and Family Relationships Act (2015). []
  8. The Telegraph vom 2. Juli 2014: My life was a lie . . . now gaps on my birth certificate tell the truth about my father; ABC Net: Birth certificate should be honest to aid genealogy, donor-conceived SA man Damien Adams says. []
  9. Kramer/Lado, Biology and Birth Certificates: Our Right to Accuracy, Donor Siblings Registry Blog: “Ignorance of biological ancestry has had devastating consequences for some. In the U.K. in 2008, twins that were separated and adopted at birth unknowingly married each other. This year, a Brazilian couple found out after they were married that the same biological mother had abandoned them as infants. Random meetings amongst half siblings are not uncommon, as many have reported in the news, and on the Donor Sibling Registry.“ []
  10. Kramer/Lado, Biology and Birth Certificates: Our Right to Accuracy, Donor Siblings Registry Blog. []
  11. S. 3. []
  12. BVerfG, Urteil vom 13. 02. 2007 – 1 BvR 421/05, Rn. 70 ff. []
  13. Kramer/Lado, Biology and Birth Certificates: Our Right to Accuracy, Donor Siblings Registry Blog: „A birth certificate is not a deed of ownership. It is a record of a child’s birth, as in who they came from & should not be about anyone’s ego. The biologicals should absolutely be listed, so that the child will know who they came from genetically and nobody is able to lie to them.“ []

Erfahrungen unserer frühaufgeklärten Mitglieder

Von Spenderkinder-Eltern hören wir regelmäßig die Befürchtung, dass Spenderkinder bei einer Aufklärung über ihre Entstehungsweise im Kleinkindalter zu vielen anderen Personen davon erzählen könnten und dann auf Ablehnung stoßen werden. Einige Eltern verschieben die Aufklärung daher auf einen Zeitpunkt, zu dem das Kind älter ist und ihrer Meinung nach eher versteht, dass es nicht mit jedem darüber reden soll.

Das Problem ist allerdings, dass die Aufklärung nicht einfacher wird, wenn man sie aufschiebt. Es ist außerdem – auch aus der Adoptionsforschung – bekannt, dass eine frühe Aufklärung (d.h. im Kindergartenalter) für eine kontinuierliche Identitätsentwicklung des Kindes besser ist. Nach einer wissenschaftlichen Studie sinkt die Chance, dass die Aufklärung stattfindet, je älter die Kinder werden.

Daher haben wir eine Umfrage unter unseren frühaufgeklärten Mitgliedern (Aufklärung bis 14 Jahre) gemacht, wie sie die Aufklärung wahrgenommen haben – wann sie davon erfahren haben, ob sie mit Personen außerhalb der Familie über die Samenspende gesprochen haben und ob sie das Bedürfnis hierzu hatten. Auf die offen gestellte Fragen haben alle zehn frühaufgeklärte Mitglieder geantwortet, alle weiblich (unsere männlichen Mitglieder sind alle spätaufgeklärt).

Die Ergebnisse sind sehr interessant: Fast alle Frühaufgeklärten haben nur mit wenigen anderen Personen über ihre Zeugungsart gesprochen. Auf negative Reaktionen ist niemand gestoßen, als negative Erfahrung wurde lediglich das Gefühl berichtet, nicht wirklich verstanden zu werden. Jedoch berichtet die Hälfte der Frühaufgeklärten, dass sie von ihren Eltern ein (implizites) Schweigegebot auferlegt bekommen haben bzw. dass mit dem Thema trotz der frühen Aufklärung nicht offen in der Familie umgegangen wurde. In der Rückbetrachtung wünscht sich mehr als die Hälfte der Frühaufgeklärten von ihren Eltern einen offeneren Umgang der Eltern mit dem Thema Samenspende und Unfruchtbarkeit. Eltern sollten sich daher überlegen, ob sie mit der Idee, dass es nicht jeder wissen muss, wirklich ihr Kind vor negativen Reaktionen schützen möchten, oder ob dahinter nicht doch versteckt der Wunsch steht, sich selbst und insbesondere den sozialen Vater zu schützen.

Alter der Aufklärung und Reaktion

Unter den teilnehmenden Frühaufgeklärten waren drei, die als sehr kleine Kinder aufgeklärt wurden (im Folgende als „sehr Frühaufgeklärte“ bezeichnet): zwei wussten schon immer, dass sie durch eine Samenspende gezeugt wurden, eine hat es im Alter von vier Jahren erfahren. Alle berichten, dass die Samenspende für sie etwas Normales war bzw. dass sie positiv reagiert haben.

„Seit meiner Geburt hat meine Mutter hin und wieder erzählt von meiner Zeugung. Ich kann mich daher nicht an einem präzisen Zeitpunkt erinnern. Es war nichts etwas besonderes für mich“

„Mir war es damals egal, da ich ja einen Vater hatte der da war. Für mich war es einfach Alltag (…)“

„Ich war glücklich darüber, dass alles so war, wie es war.“

Dann kommt eine kleine Alterslücke: die anderen Frühaufgeklärten wurden im Alter von sieben (1), neun (1), zehn (3), elf (1) und dreizehn (1) aufgeklärt. Sie schildern gemischte Gefühle, wobei negative Gefühle in allen Altersbereichen vorkam. Interessanterweise meinten die beiden Frühaufgeklärten, die im Alter von 11 und 13 aufgeklärt wurden, dass sie schon vorher eine Ahnung gehabt hätten.

„Ich hatte mit etwas schockierenderem gerechnet und war fast erleichtert. Der Wortlaut war in etwa: „Ja, und? Mein Papa ist doch trotzdem noch mein Papa, oder?“ – (aufgeklärt im Alter von zehn)

„Ich fand es spannend, habe gefragt warum sie mir das nicht schon früher gesagt haben. Ich wollte alles dazu wissen, was meine Eltern wussten, habe gleich viele Fragen zum Spender gestellt (…)“ – (aufgeklärt im Alter von zehn)

„Fassungslosigkeit, Enttäuschung, Wut, eine betäubendes Gefühl von Verletztheit“ – (aufgeklärt im Alter von zehn)

„Im Vordergrund stand bei mir in diesem Moment die Angst mein sozialer Vater hätte mich deshalb weniger lieb oder weniger lieb gehabt als z.B. meinen Bruder, der sein leibliches Kind war.“ – (aufgeklärt im Alter von neun)

„Laut meiner Mutter war ich wohl kurz sehr traurig darüber, nicht wissen zu können, wer mein genetischer Vater ist.“ – (aufgeklärt im Alter von sieben)

„Ich glaube, dass ich ein wenig schockiert war. (…) Außerdem fand ich es spannend, dass ich auf so besondere Weise entstanden bin. Und da ich ohne Geschwister aufgewachsen bin, mir aber immer welche gewünscht habe, fand ich auch den Gedanken schön, dass ich ja möglicherweise doch Geschwister haben könnte.“ – (aufgeklärt im Alter von dreizehn)

„Es hat mich schon irritiert aber eine Ahnung hatte ich schon vorher.“ – (aufgeklärt im Alter von 11)

Wenig Kommunikation mit Dritten über die Samenspende

Mit einer Ausnahme haben fast alle Frühaufgeklärten als Kinder nur mit wenigen Personen über die Samenspende gesprochen. Etwas mehr als die Hälfte, darunter alle sehr Frühaufgeklärten, berichtet, dass sie hierzu nicht das Bedürfnis verspürten oder sie dieses Bedürfnis erst später entdeckten. Teilweise wird dieses Verhalten rückwirkend jedoch als Verdrängung wahrgenommen.

„Ich habe nicht darüber gesprochen, weil ich es nicht als Problem sah, sondern als etwas ganz normales.“

„Ich habe bis ich erwachsen wurde nur mit meinen Eltern darüber gesprochen. Später habe ich es meinem Mann erzählt.“

„Nach dem Gespräch habe ich ganz lange gar nicht über das Thema nachgedacht. Die Beschäftigung damit kam dann erst in der Pubertät. Da dann zum einen in Form von ganz klassischen Fragen nach der Identität: Wer ist mein biologischer Vater? Wie sieht er aus? Was macht er? Was habe ich mit ihm gemeinsam? In der Zeit hatte ich dann auch das Bedürfnis mit anderen Menschen darüber zu sprechen.“

„Die ersten Jahre habe ich das Thema verdrängt. Erst in den letzten Jahren habe ich es geschafft diese „Vergangenheit“ zu akzeptieren und mich jemanden anzuvertrauen.“

„Das kam erst im erwachsenenalter mit 28/29, als ich mir das Thema mal genauer angeschaut habe. davor war viel Verdrängung im spiel bzw. auch zur Seite schieben nach dem Motto „ich kann ja eh nichts dran ändern“.

„Bei mir war es so, dass ich erst mit knapp 30 Jahren angefangen habe, mich mit dem Gedanken zu beschäftigen, wer dieser Mann ist.“

Zwei Frühaufgeklärte, die zehn bzw. dreizehn bei der Aufklärung waren, wollten von Anfang an darüber reden, taten dies aber nicht, weil sie von ihren Eltern vermittelt bekommen hätten, dass es sich um ein Geheimnis handele, über das man nicht spreche, und das auch nicht ihnen allein gehört, sondern ihrer Familie, die sie nicht verraten dürften.

„Ich habe anderen davon erzählt, habe mir als Kind aber gut überlegt wem, weil mit klar war, dass ich damit nicht nur etwas über mich, sondern auch über meine Eltern preisgebe, von dem ich weiß, dass meine Eltern das nicht gegenüber allen Menschen möchten.“

Zwei Frühaufgeklärte, eine davon sehr frühaufgeklärt, schildern, dass sie von Anfang an bzw. später davon erzählen wollten, weil sie stolz waren bzw. es cool fanden, so entstanden zu sein.

„Wenn mein Vater mir peinlich war, hab ich immer schnell dazu gesagt, dass er nicht mein leiblicher Vater ist. Auch sonst, habe ich einfach nie ein Geheimnis daraus gemacht.“

Keine negativen Reaktionen, sondern höchstens Unverständnis

Keine der Frühaufgeklärten hat je dezidiert ablehnende oder negative Reaktionen erlebt, wenn sie Dritten von ihrer Zeugung durch Samenspende erzählt haben haben. Viele schildern, dass ihre Zeugungsart auf Überraschung oder Interesse stieß, aber auch, dass viele es nicht sonderlich aufregend fanden.

„Den meisten war es einfach ziemlich egal und kaum einer hat dazu noch Fragen gehabt.“

„Alle haben ähnlich reagiert wie ich, als ich es erfahren habe, fanden es auch mehr oder weniger spannend und konnten mein Interesse, zu wissen, wer der Spender ist, gut verstehen.“

„Ich habe nie eine ablehnende Haltung erlebt, alle waren interessiert und haben Fragen gestellt aber es war in Ordnung für sie.“

„Ablehnend hat niemand reagiert, einige waren überrascht und auch interessiert, einmal bekam ich als Reaktion, dass man mir das gar nicht ansehen oder anmerken würde, das fand ich dann schon verwirrend.“

Als negative Reaktionen empfanden jedoch einige Frühaufgeklärten, dass ihr Gegenüber sprachlos war oder unsensibel reagierte oder sie das Gefühl hatten, dass kein wirkliches Interesse bestand.

„Ich habe es ganz wenigen Personen erzählt, teilweise war es gut aber andererseits nicht immer positiv. Oft wissen die Personen nicht wie sie mit diesen Thema umgehen sollen, weil es eben ein Tabu ist.“

„Ich habe es dann mit ca. 22 meinem damaligen Freund erzählt, was nicht sooo ein tolles Erlebnis war, weil ich glaube, dass er nicht so richtig wusste wie er damit umgehen soll.“

Niemand hat je bereut, es erzählt zu haben, teilweise bestand nur die Sorge, dass die dritte Person es weiter erzählen könnte.

Bei diesen geschilderten negativen Reaktionen kommt es vermutlich darauf an, mit welcher Intention von der Zeugungsart berichtet wurde: wenn man das Gefühl hatte, damit etwas Wichtiges mitzuteilen, kann mangelndes Interesse oder Einfühlungsvermögen verletzend sein, nicht jedoch, wenn von der Zeugungsart beiläufig erzählt wird. Die Frühaufgeklärten, die mit dieser Mitteilung über ihre Zeugungsweise eine besondere Öffnung vornahmen, machten hierdurch jedoch auch positive Erfahrungen:

„Mit ca. 17 wollte ich es jemanden außerhalb der Familie erzählen. Das habe ich so mit meiner Mutter besprochen (…) (Der Gesprächspartner hat) damals in dem Gespräch sehr die Bedeutung der sozialen Familie betont. Aber nicht in so einer „soziale Familie zählt und damit abgehakt“ Weise, sondern schon sehr einfühlsam. Ich denke damals war es auch genau das, was ich gebraucht habe. Die Bestätigung, dass ich trotzdem zu unser Familie dazugehöre.“

„Die meisten Reaktionen haben mir sehr gut getan. Einfach schon die Tatsache, dass ich bei den Menschen keine Notlügen mehr erzählen muss, tut gut bzw. die Erfahrung, dass ich ganz offen darüber sprechen kann, wenn ein Gespräch Gedanken an dasThema bei mir auslöst.“

Das Verhalten der Eltern – „es muss ja nicht jeder wissen“

Das Verhalten der Eltern ist nach den Berichten unserer frühaufgeklärten Mitglieder sehr unterschiedlich. Lediglich eine der sehr Frühaufgeklärten wurde von ihrer Mutter explizit ermutigt, darüber zu sprechen. Sie tat dies jedoch aus eigener Entscheidung heraus zum Schutz vor schlechten Erfahrungen nicht. Zwei Frühaufgeklärte sagen, ihre Eltern hätten ihnen die Entscheidung überlassen, wem sie davon erzählen.

„Darüber reden durfte ich, meine Mutter hat kein Geheimnis daraus gemacht, es war nur erst komisch, mir stellte sich schon die Frage ob ich normal bin, in dem Alter konnte ich das nicht richtig einordnen.“

Drei Frühaufgeklärte schildern, dass ihre Eltern ihnen gesagt hätten, dass nicht jeder von der Samenspende wissen müsse. Zwei davon, beide sehr frühaufgeklärt, nahmen dies nicht als Einschränkung wahr.

„Als ich meiner Mutter erzählte, dass ich meiner Freundin von meiner Zeugung erzählt hatte, erklärte sie mir, dass ich vielleicht nicht mit jedermann darüber sprechen sollte. Die Entscheidung darüber zu sprechen oder nicht war mir gelassen.“

„Meine Eltern haben mir erklärt, dass ich es nicht jedem erzählen soll, und es war in Ordnung für mich, da ja nicht alle so offen damit umgehen können. Bei mir in der Familie wussten es alle als ich klein war, nur meine Oma nicht, weil meine Eltern ihre Reaktion nicht einschätzen konnten.“

Die Dritte empfand diesen Zusatz jedoch als Einschränkung:

„Mir war klar, dass diese Einschränkung vor allem meine Eltern schützen sollte, insbesondere meinen Vater. Und ich habe das ernstgenommen. Erst später im Studium bin ich offener mit dem Thema umgegangen, als mein Umfeld meine Eltern in der Regel nicht kannte.“

Vier Frühaufgeklärte berichten, dass ihre Eltern trotz der Aufklärung die Samenspende als Geheimnis betrachteten und dass sie ohne Erlaubnis der Eltern nicht mit Dritten darüber reden durften. Dies führte dazu, dass auch innerhalb der Familie nicht offen darüber gesprochen wurde.

„Ich hatte schon total das Gefühl, dass es ein Geheimnis wäre – zwischen meiner Mutter und mir, ein Geheimnis der Familie – das ich auf keinen Fall einfach so ausplaudern dürfte. Erst recht nicht ohne vorher ihre „Erlaubnis“ dazu eingeholt zu haben.“

„Meine Mutter war sehr darauf bedacht, dass es geheim bleibt. Wir haben leider auch innerhalb der Familie nicht offen darüber gesprochen. (…) Meine Eltern waren vermutlich selbst sehr unsicher im Umgang mit dem Thema.“

„Mir ist das Thema einmal meinem Onkel gegenüber rausgerutscht, ich glaube ich habe etwas in der Art gesagt wie „das ist nicht mein Papa, ich bin durch eine Samenspende entstanden“, so oder so ähnlich. Jedenfalls habe ich es als ganz natürlich angesehen (als Kind) und wollte auch damit normal umgehen. Kassiert habe ich einen bösen Blick meiner Mutter, der mir symbolisiert hat, dass ich da gerade etwas gesagt habe, über das man nicht spricht. Danach habe ich lange Zeit nie wieder darüber gesprochen, weil ich dadurch – ich glaube die Reaktion von ihr war ein Schlüsselerlebnis – dachte, es sei etwas Abartiges, über das man nicht sprechen dürfe.“

Retrospektive

Sechs der Frühaufgeklärten, darunter aber keine der sehr Frühaufgeklärten, wünschen sich rückblickend eine Aufklärung in noch früherem Alter und mehr Offenheit in der Familie mit der Samenspende.

„Im Nachhinein würde ich schon sagen, dass die Aufklärung zu spät war und es meiner Entwicklung gut getan hätte, wenn ich es schon immer gewusst hätte.“

Sie empfinden es als positiv, früh aufgeklärt worden zu sein, fühlten sich aber dennoch mit einem impliziten Schweigegebot belastet oder mit der Nachricht allein gelassen.

„Ich hätte es fairer gefunden, wenn meine Eltern selbst offen zu ihrer Entscheidung und der Unfruchtbarkeit meines Vaters gestanden hätten und mir tatsächlich und ohne indirektes Schweigegebot überlassen hätten, damit umzugehen wie, und darüber zu reden mit wem ich möchte. Psychologisch betrachtet haben sie mich mit ihrer Offenheit einerseits und dem Schweigegebot andererseits in einen Loyalitätskonflikt zwischen meinen und ihren Bedürfnissen gebracht. Man könnte es auch als Parentifizierung verstehen, wenn durch die Aufklärung ein Elternteil plötzlich schutz- und schonungsbedürftig durch das Kind wird. Diese Rolle habe ich meinem Vater gegenüber auf jeden Fall inne (und hatte ich auch als Kind) und das finde ich nicht gut.“

„Es zeigt (.) wie empfänglich Kinder für die ungeschriebenen Gesetze der Geheimhaltung von Familiengeheimnissen sind. Ich habe jetzt erst das Gefühl selbstständig mit dem Thema umzugehen. Das Gefühl, dass es „mein“ Thema ist und nicht das meiner Mutter und das ich damit umgehen kann wie ich will bzw. wie es mir gut tut.“

„Rückblickend bin ich hier sehr wütend gewesen, auf diese Tabuisierung, weil ich glaube, es hätte mir sehr gut getan, darüber zu sprechen. Vielleicht auch an die Hand genommen zu werden, und bewusst motiviert werden, mich damit auseinander setzen. Ich weiß, meine Mutter hätte mir immer Antworten gegeben, wenn ich gefragt hätte oder was wissen wollte. Aber es wäre doch schön gewesen, wenn sie es gewesen wäre, die mich hier an die Hand nimmt und in der Phase der „Realisation“ begleitet. Und dazu gehört auch, dass das Thema in der Familien präsent gehalten wird, dass man darüber spricht, vielleicht auch andere Gleichgesinnte ausfindig macht, trifft. Das hätte mir sicherlich viele schwere Phasen im Erwachsenenalter erspart.“

„Ich denke, es ist auch sehr wichtig, dass man als Kind selbst entscheiden kann ob es ein Geheimnis bleibt oder nicht. Denn man selbst muss damit umgehen können, man selbst hat Vorrang vor den Anliegen der Eltern.“

„Eigentlich finde ich schon allein die Befürchtung von Eltern bedenklich, „dass die Kinder bei einer frühen Aufklärung im Kleinkindalter zu vielen anderen davon erzählen und dann abgelehnt werden.“ Meines Erachtens sollten die Eltern ihren Kindern vermitteln können, dass ihre Entstehung völlig ok ist. Dafür ist ein offener Umgang mit dem Thema wichtig und der sollte eben auch einschließen, dass es ok ist mit anderen darüber zu sprechen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind Ablehnung erfährt (weil es Mitschüler/innen davon erzählt, dass es durch eine Samenspende entstanden ist), ist aus meiner Sicht geringer, wenn das Kind ganz selbstbewusst damit umgehen kann und auch neugierige Frage zu diesem Thema selbstsicher beantworten kann.(…) Ich denke die Eltern können hier wählen, welches das geringere Übel ist:
1) Riskieren, dass ihr Kind die eigene Entstehung niemals als ganz normal empfindet (und im schlimmsten Fall sein Leben lang darunter leidet), indem sie ihm möglichst spät davon erzählen, wie es entstanden ist. So können sie sicherstellen, dass ihr Kind niemanden von diesem Thema erzählt.
2) Dem Kind einen entspannten Umgang mit dem Thema ermöglichen und dabei das Risiko eingehen, dass es eventuell Ablehnung erfahren könnte. Ablehnung kann es auch aus vielen anderen Gründen erfahren, bspw. weil es die falschen Schuhe trägt oder nicht so gut (oder besser) lesen oder rechnen kann als die anderen Kinder. Eltern können ihr Kind aus meiner Sicht vor solcher Ablehnung nicht vollständig beschützen. Sie können nur versuchen ihr Kind möglichst selbstbewusst zu erziehen.“

Fazit

Die von manchen Eltern geäußerten Befürchtungen, frühaufgeklärte Kinder könnten mit zu vielen Personen außerhalb der Familie über die Samenspende sprechen und auf Ablehnung stoßen, werden durch die Erfahrungen unserer frühaufgeklärten Mitglieder nicht gestützt. Fast alle Frühaufgeklärten, auch die im sehr jungen Alter aufgeklärten, haben nur mit wenigen über ihre Zeugung durch Samenspende gesprochen. Auf explizite Ablehnung ist niemand gestoßen, als negativ wurde nur mangelndes Einfühlungsvermögen oder Desinteresse geschildert.

Bedenklich ist aber, dass mindestens die Hälfte der frühaufgeklärten Mitglieder den Wunsch der Eltern, darüber nicht mit jedem zu sprechen, als implizites Schweigegebot oder sogar als Tabuisierung empfunden hat, der sie in ihrem Umgang mit ihrer Zeugungsart beeinträchtigt hat. Das zeigt, wie empfänglich Kinder für die ungeschriebenen Gesetze der Geheimhaltung von Familiengeheimnissen sind, und das aufklärende Eltern sich bewusst sein sollten, dass sie ein solches Geheimhaltungsgebot möglicherweise – bewusst oder unbewusst – übermitteln. Interessanterweise hat keine der sehr Frühaufgeklärten ein Schweigegebot wahrgenommen – vielleicht, weil diese Eltern aufgrund der sehr frühen Aufklärung tatsächlich offen mit dem Thema umgingen.

Deutlich wird, dass frühe Aufklärung nicht mit einem offenen Umgang mit der Samenspende gleichzusetzen ist. Dieser findet noch nicht allein dadurch statt, dass die Eltern einmalig mit ihrem Kind darüber sprechen, wie es entstanden ist. Viele unserer Mitglieder wünschen sich rückblickend einen offeneren Umgang mit der Samenspende derart, dass Eltern dem Kind auch nach der Aufklärung des Gefühl vermitteln, dass sie sich mit Fragen über das Thema an sie wenden und darüber mit anderen sprechen können oder dass sie das Kind aktiv dazu motivieren, sich mit der Samenspende auseinander zu setzen.

Dagegen fühlte sich keine unserer Frühaufgeklärten zu früh aufgeklärt, zu viel Offenheit ausgesetzt oder von den Eltern nicht genügend vor möglichen negative Reaktionen Dritter geschützt. Eltern sollten sich daher überlegen, ob sie mit der Idee, dass es nicht jeder wissen muss, wirklich ihr Kind vor negativen Reaktionen schützen möchten, oder ob dahinter nicht doch versteckt der Wunsch steht, sich selbst und insbesondere den sozialen Vater zu schützen oder zu entlasten. Auf jeden Fall sollten sie vorsichtig sein, ihrem Kind nicht ein Schweigegebot oder sogar eine Tabuisierung des Themas implizit zu vermitteln, dass ähnlich belastend wirken kann wie eine späte Aufklärung im Erwachsenenalter.

Fernsehbeitrag Sperm Donor Tells His Fiance He May Have 70 Biological Children

Wie geht man als Spender gegenüber seiner Familie damit um, dass man möglicherweise zahlreiche Kinder erzeugt hat? Diese Frage widmet sich der US-amerikanische Fernsehbeitrag „Sperm Donor Tells His Fiance He May Have 70 Biological Children„. Der ehemalige Spender, ein sehr sympathischer Jurist, findet über das Donor Siblings Registry heraus, dass er über 70 biologische Kinder hat. Seine Verlobte hat damit Probleme, da sie selbst eine Familie mit ihm gründen möchte und befürchtet, dass er sich emotional an die Spenderkinder bindet. Er trifft dann zwei der durch ihn gezeugten Kinder im Alter von 8 und 4.

Ich kann die Bedenken der Verlobten fast ein bisschen verstehen, denn natürlich sind über 70 Kinder wirklich viel. Vielleicht würde sie anders denken, wenn es „nur“ 15 wären. Diese hohe Zahl ist auf jeden Fall ein Plädoyer dafür, dass die Zahl der Kind begrenz werden muss bzw. der Spender ein Mitentscheidungsrecht haben sollte, wie häufig sein Sperma verwendet wird. Auf der anderen Seite zeugt es von einem hohen Verantwortungsbewusstsein ihres Verlobten, dass er bereit ist, seine Anonymität aufzugeben und die Kinder zu treffen – Eigenschaften, die man sich eigentlich von seinem Partner und Vater der künftigen Kinder wünscht. Aber nicht zuletzt haben auch ihre künftigen Kinder ein Recht darauf, von ihren Halbgeschwistern zu erfahren. Und vielleicht fände die sie Vorstellung gar nicht mehr so angsteinflößend, wenn sie bei den Treffen mit den Kindern dabei wäre und alles ein bisschen mehr auf sich zukommen lassen würde – die 70 Kinder werden sich schließlich nicht alle gleichzeitig melden.

In dem zweiten Erzählstrang geht es um zwei Halbgeschwister, die sich als junge Erwachsene erstmals treffen. Diese Teil ist nur positiv, die beiden verstehen sich auf Anhieb super und sehen sich wirklich ähnlich.

Ich fand den Film sehr gut und teilweise auch sehr bewegend, auch wenn es teilweise etwas nachgedreht wirkt. Der Film ist 45 Minuten lang und auf Englisch (ohne Untertitel etc.).