Dänischer Spender vererbt genetische Krankheit an mindestens 9 Kinder

Der erschreckende Fall eines Spenders der dänischen Samenbank Nordic Cryobank, der die genetische Krankheit Neurofibromatose Typ 1 (kurz: NF1), auch Morbus Recklinghausen oder Periphere Neurofibromatose genannt, an mindestens 9 der 45 durch ihn gezeugten Kinder weiter gab, macht einen weiteren Grund deutlich, dass die Identität von Samenspendern nachverfolgbar und die Zahl der durch einen Spender gezeugten Kinder begrenzt werden muss.1

Nordic Cryobank ist die weltweit größte Samenbank und verkauft von Dänemark aus Samenspenden in über 70 andere Länder. NF1 ist eine seltene Erkrankung, die in der Hälfte der Fälle auf erblicher Veranlagung beruht. Die Krankheit kann Tumore, Veränderungen des Knochens und der Blutgefäße verursachen. Der Spender wurde vor seiner Spende nicht auf diese Krankheit getestet. 

Obwohl nach dänischem Recht nur 25 Kinder durch einen Samenspender gezeugt werden dürfen, enstanden mit seinen Spenden 43 Kinder in verschiedenen Ländern. In Deutschland wird von der Bundesärztekammer eine Zahl von 10 Kindern empfohlen, faktisch ist das jedoch nicht kontrollierbar. Von den 43 Kindern wurde bei mindestens neun NF1 diagnostiziert.2 Die Spenden wurden auch nach Schweden, Norwegen, Belgien und mehrere andere Länder verkauft3, bei denen sich die Samenbank vielleicht nicht an diese rechtlichen Regeln gebunden fühlte.

Obwohl der Klinik im Juni 2009 gemeldet wurde, dass ein durch Spender 7042 gezeugtes belgisches Kind positiv auf NF1 getestet wurde, verkaufte die Klinik sein Sperma weiter. Die Eltern der durch Spender 7042 gezeugten Kinder erwägen aus diesem Grund rechtliche Schritte gegen Nordisk Cryobank.4 Die Klinik beruft sich darauf, dass sie keinen Grund hatte zu glauben, dass die NF1 von Seiten des Spenders vererbt worden war.5 NF1 entsteht in etwa der Hälfte der Fälle durch spontane genetische Mutationen. Allerdings war bereits bei diesem ersten Fall klar, dass die Mutter die Krankheit nicht vererbt hatte. Insofern stellt sich die Frage, ob die Klinik bei einer 50 % Chance einer erblich bedingten Krankheit die Spenden von Spender 7042 nicht bis zu einer endgültigen Klärung nicht hätte verwenden sollen.

Weiterhin kontaktierte die Klinik weder die Eltern, deren Kinder ebenfalls durch Spender 7042 gezeugt wurde, noch benachrichtigten sie die Kliniken, an die seine Spenden bisher weiterverkauft wurden. Der ganze Sachverhalt wurde erst letztes Jahr der Öffentlichkeit bekannt, als klar wurde, dass mehr Kinder infiziert waren und der genetische Defekt vom Spender vererbt worden war.

Aufgrund dieses Skandals darf in Dänemark seit dem 1. Oktober 2012 das Sperma eines Spenders nur noch bei höchstens 12 Samenspenden verwendet werden.4 Bei Verdacht einer genetischen Krankheit dürfen die Spenden außerdem mit sofortiger Wirkung nicht weiterverwendet werden.6

Fraglich ist aber, ob das ausreicht. Im April dieses Jahres geriet die dänische Gesundheitsbehörde und die dortige Berufung auf die Anonymität von Samenspendern erneut in Kritik, nachdem sie die Kinder eines Samenspenders mit einer tödlichen genetischen Krankheit nicht kontaktierten.7 Bei dem Samenspender wurde 1997, einige Jahre nachdem er gespendet hatte, das erbliche und krebsverursachende Lynch Syndrom diagnostiziert. Er wandte sich an die Regierung, damit diese die Empfängerinnen seiner Spenden kontaktieren sollte, weil bei den Kindern durch eine frühe Behandlung schwere Gesundheitsschäden verhindert werden könnten. Die Gesundheitsbehörde entschied sich jedoch gegen eine Kontaktaufnahme, weil die Suche sich wegen der Anonymität der Spender als schwierig gestaltete. Der Spender wandte sich daraufhin an die Medien.

Auch in Deutschland wäre zumindest bei Behandlungen vor 2003 eine Kontaktaufnahme bei einer vermuteten Erbkrankheit zu den betroffenen Empfängerinnen wahrscheinlich schwierig, weil sich viele Reproduktionsärzte nach wie vor darauf berufen, dass bis 2007 die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auch für Samenspendedaten nur 10 Jahre betrug. Viele berufen sich darauf, die Daten nach Ablauf dieser Frist vernichtet zu haben. Damit hätte man nach dieser Frist keine Spende mehr nachverfolgen können – und auch keinen Fall von genetisch bedingten Krankheiten.  Da man natürlich nie auf alle Krankheiten testen kann und manche auch erst später zu Tage treten, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Risiko Ärzten in Deutschland entgangen ist. Vermutlich haben sie es – wie die Wünsche und Bedürfnisse der gezeugten Kinder – lieber einfach ignoriert.

Der Fall zeigt deutlich, dass – völlig abgesehen davon, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung ein Grund- und Menschenrecht ist – auch aus medizinischen Gründen der Bedarf besteht, dass Spenden zurückverfolgt werden können, und zwar länger als 30 Jahre, wie es das Transplantationsgesetz vorsieht. Gleichzeitig ist zu hoffen, dass die Spender auch Jahre nach ihrer Spende bei Auftreten erblich bedingter Krankheiten daran denken, dass die durch sie gezeugten Kinder hierüber informiert werden sollten.

Ob deutsche Samenbanken und Ärzte sich ähnlich verantwortungslos wie die Nordisk Cryobank verhalten, ist nicht bekannt. Allerdings besteht wegen der Einmischung in den menschlichen Zeugungsvorgang ein so hohes Risiko, dass eine gewisse staatliche Kontrolle wohl angebracht wäre. Diese könnte die deutschen Samenbanken und Ärzte dann auch endlich verpflichten, ein System einzuführen, dass eine Kontrolle darüber garantiert, dass tatsächlich nicht mehr als 10 Kinder durch einen Spender gezeugt werden.

 

  1. Danish sperm donor passes rare genetic disorder to at least five of the 43 babies he is thought to have fathered in ten countries, Mail online 25 September 2012. []
  2. Danish sperm donor also passed on genetic disorder in Belgium, FlandersNews.be 21 June 2013. []
  3. Danish sperm donor passes on disorder, BBC 27 September 2012. []
  4. Denmark Tightens Sperm Donation Law After Donor 7042Passes Rare Genetic Disease to 5 Babies, The Medical Daily 25 September 2012. [] []
  5. Danish sperm donation law tightened after donor passes on rare genetic disease, Bionews 1 October 2012. []
  6. Danish sperm donor passes severe genetic disorder to five children, The Telegraph 25 September 2012. []
  7. Danish sperm donor privacy controversy, BioEdge 6 April 2013. []

Beeindruckender You-Tube Clip über Halbgeschwistertreffen in den USA

Auf Youtube hat die California Cryobank den beeindruckenden 9minütigen Clip Kids of Donor 5114 eingestellt (leider nur auf Englisch).

Erzählt wird die Geschichte von dem 13jährigen Nathan aus Denver, der das erste Mal seine Halbgeschwister trifft, die ebenfalls  an der California Cryobank gezeugt wurden. Das Video wurde von der Samenbank gemacht, weswegen am Ende wohl auch ein bisschen Werbung für Samenspenden nicht fehlen darf. Ich finde aber beeindruckend, wie ähnlich die Kinder sich sehen und wie deutlich sie sagen, wie viel ihnen der Kontakt untereinander bedeutet.  Die Worte, mit denen sie erklären, was sie gerne vom Spender wissen möchten und weswegen sie ihn gerne kennenlernen möchten, würde ich genauso sagen – trotz 20 Jahren Altersunterschied.

Halbgeschwister-Treffer bei FTDNA

Nachdem wir bereits im April einen Treffer zwischen einem Spender und einem Spenderkind bei unserem Gentest Family Finder von FTDNA hatten, haben wir seit einigen Tagen endlich unseren ersten Halbgeschwister-Treffer: Nele und Sebastian, wie ich sie jetzt einmal nenne, sind Halbbruder und Halbschwester. Beide sind in einer eher kleinen gynäkologischen Praxis in Hamburg entstanden.

Die Geschichte, wie dieser Treffer zustande gekommen ist, ist auch sehr schön. Spenderkinder-Gründungsmitglied Dana ist ebenfalls in dieser Praxis entstanden und hatte wie einige andere unserer Mitglieder ein Suchprofil auf unserer Internetseite angelegt. Hierüber haben sich dann vor etwa eineinhalb Jahren erst Nele und dieses Jahr dann Sebastian bei ihr gemeldet. Schon hierüber hat sich Dana unglaublich gefreut, weil sie vor einigen Jahren nie damit gerechnet hatte, jemanden finden, der in der gleichen Praxis gezeugt wurde. Nach einem ersten Treffen vermuteten sie, dass sie möglicherweise verwandt sein könnten. Leider war der Family Finder Test, der damals noch deutlich teurer war, aus finanziellen Gründen zunächst für die drei nicht möglich.

Im Februar diesen Jahres meldete sich dann ein Spender bei Dana, den sie vor längerer Zeit einmal kennengelernt hatte, um ihr zu sagen, dass er sich über Sarahs Erfolg vor dem OLG Hamm gefreut hat. Als er hörte, dass Dana andere Spenderkinder von der selben Praxis kennengelernt hatte, übernahm er die Kosten des Tests. Bei den Tests selbst kam es dann noch einmal kurz zu einer nervenaufreibenden Situation, weil ein Zollamt den Test als Arzneimittel ansah und zunächst nicht herausgeben wollte, aber auch das konnte gelöst werden. Vor ein paar Tagen kam dann das Ergebnis, dass Nele und Sebastian – aber leider nicht Dana – miteinander verwandt sind. Dana freut sich aber wie wir alle unglaublich für die beiden, und der Treffer gibt uns natürlich allen Hoffnung, dass wir irgendwann in der Zukunft auch einmal dieses Glück haben werden. Und es ist noch viel schöner, dass ein Spender zu diesem schönen Ereignis beigetragen hat.

Und es gibt noch eine kleine Besonderheit: laut FTDNA sind auch Nele und ich möglicherweise Verwandte 5. Grades, und zwar über meinen Spender und Neles Mutter. Vielleicht bekommen wir ja irgendwann heraus, wie das zusammenhängt. Auf jeden Fall ist es lustig, dass wir Spenderkinder untereinander auch entfernt verwandt sind.

Als wir uns damals die Entscheidung für den Family Finder Test von FTDNA als Datenbank trafen, haben viele von uns sich die Chancen auf einen tatsächlichen Treffer nicht besonders hoch ausgerechnet und wohl eher nur deswegen teilgenommen, um nichts unversucht zu lassen. Mit einem Halbgeschwistertreffer rechneten wir – wenn überhaupt – eher bei der Praxis novum in Essen, weil hier die meisten unserer Mitglieder entstanden sind. Deswegen ist es jetzt um so schöner, dass wir nach nur knapp mehr als zwei Jahren einen Halbgeschwistertreffer bei einer so kleinen Praxis haben. Das zeigt noch einmal, dass Spenderkinder wirklich eine Chance haben, über einen Gentest Halbgeschwister zu finden. Die meisten von uns müssen nur Geduld haben, dass sich immer mehr Spenderkinder registrieren werden. Dafür muss man auch nicht Mitglied bei unserem Verein sein oder irgendwie Kontakt zu uns aufgenommen haben – die Teilnahme an dem Test bei FTDNA reicht aus. Zumindest der deutlich gesenkte Preis von 99 USD macht die Teilnahme am Test jetzt auch finanziell eher möglich.

Titanic zum Urteil des OLG Hamm

Ich habe gestern erst gesehen, dass das großartige Satire-Magazin Titanic das Urteil des OLG Hamm vom 6. Februar 2013 noch am selben Tag auch mit einer Titanic-Tickermeldung gewürdigt hat:

Samenspender protestieren: Die Kinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. Gegen dieses Urteil protestierten heute in einem anonymen Rundschreiben zahlreiche Spender, die weiterhin unbekannt bleiben wollen, darunter Silvio B., Horst S., Boris B., Mick J., Flavio B., Arnold S. und Franz B.

Sehr lustig, aber auch ein wahrer Kern: wir finden es auch unlogisch, dass ein genetischer Vater nach einem One-Night-Stand voll zur Verantwortung gezogen wird, während ein Samenspender, der doch weiß dass durch ihn ein Kind gezeugt wird, nach Ansicht viel zu vieler Menschen ein Recht auf Anonymität haben soll.

Family Finder dauerhaft für nur 99 USD

FTDNA hat den Preis für den Family Finder Test, den wir zur Spender- und Halbgeschwistersuche nutzen, dauerhaft auf 99 USD gesenkt, das sind nur noch 75 Euro. Früher waren es regulär 289 USD, und wir mussten immer alle sehnsüchtig auf Sonderaktionen warten. Wir hoffen, dass dieser deutlich reduzierte Preis mehr Spenderkinder und Spender dazu bewegen wird, sich dort zu registrieren. Von unserem Verein sind inzwischen einige dabei, und auch mehrere Spender konnten wir davon überzeugen. Die Chance wird also immer größer, jemanden dort zu finden, mit dem verwandt ist, insbesondere weil der Test Verwandtschaften über mehrere Generationen erkennen kann.

Darüber hinaus gibt einem der Test über den Population Finder ganz interessante Informationen, woher die eigene DNA historisch stammt. Meine DNA ist zum Beispiel 100 Prozent Orcadian, das ist das Gebiet das heute Großbritannien und Irland umfasst. Die Referenzgruppen bestehen dabei aber nicht aus den heute existierenden Staaten, sondern sind aus Forschungsprojekten identifiziert worden. Ich weiß darüber aber zumindest, dass mein Spender auch West/Nordeuropäer ist.

Die US-amerikanischen Spenderkinder gehen übrigens davon aus, dass die dort erlaubte Anonymität der Spender wegen der Verbreitung von DNA Tests praktisch nicht mehr vorhanden ist. Sehr viele Spenderkinder konnten dort ihren Spender identifizieren, weil dessen Familienangehörige ebenfalls am Test teilgenommen haben. Allerdings ist die Teilnahme an DNA Tests in den USA deutlich verbreiteter als in Deutschland. Viele nutzen die Tests auch, weil sie hoffen, Informationen über genetische Krankheitsanlagen zu erhalten (obwohl umstritten ist, wie aussagekräftig das tatsächlich ist). In Deutschland existieren dagegen vermutlich mehr Bedenken wegen Datenschutz. Wir haben natürlich auch über dieses Problem nachgedacht, aber die meisten von uns haben sich trotzdem registrieren lassen, da man auch unter anderem Namen teilnehmen kann, nicht die gesamte DNA entschlüsselt wird und FTDNA natürlich auch vertraglich für die zugesicherte Vertraulichkeit der Testergebnisse haftet.

1Live Plan B – Eine Spende fürs Leben

Am 29.07.2013 läuft um 23 Uhr die Reportage „Eine Spende fürs Leben – Wunschkinder von der Samenbank“ auf dem Radiosender 1Live. Cornelia Quoos traf Stina und Sarah aus dem Verein, Eltern von Spenderkindern, sowie Prof. Dr. Katzorke. In seiner Praxis bekam sie einen Einblick in alle Bereiche der Reproduktionsmedizin. Erstmals hat auch Sarahs Spender ein Interview gegeben, auf das man demnach sehr gespannt sein darf. Die Reportage kann man auch als podcast nachhören.

Die Reportage zeigt eine Reise durch die Methode der Samenspende – beginnend bei den Paaren mit Kinderwunsch, hin zur Kinderwunschklinik und ihren Ärzten, bis zu den Menschen und Familien, die daraus entstehen und die Verbindung zwischen Spender und Spenderkind.

 

Family Finder-Test bis zum 26. Juli für 99 USD im Angebot

Der US-amerikanische Family Finder-Test, den wir als genetische Datenbank zur Suche nach Halbgeschwistern und Spendern nutzen, ist bis zum 26. Juli 2013, 23:59 CST (also 8:59 unserer Zeit am 27. Juli 2013) für $ 99 statt regulär $ 289 erhältlich. Das sind nur 76 Euro. So günstig war der Test noch nie. Der Preis beinhaltet ein lebenslanges Recht zur Datenbanknutzung von Family Finder. Im April hatten wir bereits einen Treffer zwischen einem Spender und einem Spenderkind. Wenn ihr als herausfinden möchtet, ob ihr mit uns verwandt seid, bestellt den Test!  – 

Kritik an den Beratungsleitlinien von BKiD e.V.

Das Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland (BKiD e.V.) hat Leitlinien für die psychosoziale Beratung bei Keimzellenspende aufgestellt (letzte Version 03.03.2008). Der Verein Spenderkinder setzt sich ebenfalls für eine psychosoziale Beratung der Wunscheltern sowie potenzieller Spender ein und begrüßt, dass beratungsrelevante Inhalte in entsprechenden Leitlinien festgehalten werden. In drei Punkten der bisherigen Fassung der Leitlinien sind wir jedoch nicht einverstanden:

1. In Punkt 3.3 wird vorgeschlagen, bewusst eine Terminologie zu wählen, die zwischen biologischem und sozialem Vater unterscheidet, zum Beispiel „Spender“ und „Vater“ und den Prozess der Zeugung umzudefinieren als die Entscheidung zu einer Fremdsamenspende, statt als biologischen Akt.

Das sehen wir als zu intellektualisierend, wenn nicht gar verleugnend. Die Wunscheltern sollten der Tatsache klar in die Augen blicken, dass das Kind eben NICHT auf herkömmliche Weise gezeugt wird und auch kein reines Produkt des Verstandes oder ein wahrgewordener Wunschtraum ist, sondern dass es einen biologischen Ursprung hat, der es mit einem biologischen Vater verbindet, der dadurch für immer Teil der Konstellation ist.

2. Unter Punkt 4.3 wird ausgeführt: „Ein weiteres Thema in der Beratung ist die Bedeutung des Spenders für das Kind. Manche Wunscheltern befürchten, dass sich das Kind nach einer Aufklärung aufgrund der biologischen Verbindung zum Spender hingezogen fühlt und den Vater als weniger wichtig erachtet und dass dies bspw. in der Pubertät zu einer Ablehnung des Vaters führen könne. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der soziale Vater die einzige reale Vaterfigur für das Kind ist,denn der Spender ist keine präsente Bezugsperson.“ – Diese Haltung bildet aus unserer Sicht die Tendenz ab, eine mögliche Bedeutung des Spenders abzuwiegeln und kleinzureden. Genau das, was die Wunscheltern befürchten, kann selbstverständlich passieren. Daher ist es wichtig, dass sich die Eltern überlegen, wie sie damit umgehen möchten und sowohl zu ihrer sozialen Familie stehen als auch die biologischen Bindungen des Kindes respektieren.

3. Unter Punkt 5 werden die Rechte des Kindes dargestellt: Wie so oft wird bis 2006 eine nur 10jährige Aufbewahrungspflicht und ab 2006 eine 30jährige Aufbewahrungspflicht angeführt. Das ist nicht korrekt. Mehr dazu auf dieser Seite unter Aufbewahrungspflicht und Schadensersatzansprüche.

Aufhebung der Anonymität = Aus für die Samenspende in Deutschland?

Im Urteil des OLG Hamm vom 6. Februar 2013 wurde der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Thomas Katzorke dazu verurteilt, Spenderkinder-Mitglied Sarah die Identität des Samenspenders preiszugeben. Als Reaktion auf das Urteil wurde insbesondere in den Internet-Foren prognostiziert, ohne Anonymität wolle niemand mehr spenden. Zahlreiche Kommentare beschuldigten uns Spenderkinder, unsere Suche nach unseren genetischen Wurzeln auf Kosten der Interessen kinderloser Paare zu verwirklichen. 

Tatsächlich ist aber das Gegenteil eingetreten: So melden sowohl die Laborleiterin der Berliner Samenbank in einem Tagesspiegel-Artikel als auch Prof. Katzorke von novum in Essen in der Frauenzeitschrift „Tina“ vom 15. Mai 2013 eine Zunahme der Spendebereitschaft in den Monaten nach dem Urteil. Auch die Hamburger Samenbank berichtet in einem Welt-Artikel vom 6. März 2013 und bei Spiegel Online am 10. Mai 2013, dass seit dem Urteil zumindest nicht weniger Spender kommen. Vielleicht war das Urteil also sogar eher Werbung für Samenspenden.

Diese Erfahrungen werden auch durch die Beispiele in anderen Ländern gestützt, in denen die Anonymität der Spender bereits vor einigen Jahren aufgehoben wurde,  zum Beispiel in Schweden (1985), in den Niederlanden (2004) und in Großbritannien (2005). In allen diesen Ländern gibt es nach wie vor genug Samenspender. In Großbritannien hat sich die Zahl der Spender seit 2004 laut einer Meldung der zuständigen Behörde HFEA sogar verdoppelt! Außerdem wird den Spendern dort seit einigen Jahren nur noch eine Unkostenpauschale von umgerechnet etwa 41 Euro pro Spende bezahlt. Die Veränderung der Rahmenbedingungen führte nicht zu einem Rückgang der Spendenbereitschaft, aber die Zusammensetzung der Spender änderte sich. Eine Studie von Shukla et al. (2013)  kam zu dem Ergebnis, dass seit 2005 mehr Singles als zuvor spenden und dass die Partnerin oder der Partner der Spender häufiger als zuvor über die Spendentätigkeit informiert war. Außerdem spendeten mehr Homosexuelle als vorher und das Hauptmotiv für die Spende war „helfen wollen“.

Wir freuen uns, dass über diese Entwicklung auch jenseits unserer Homepage berichtet wird und möchten auf den Artikel Das Ende der Samenspende in Deutschland? des Online Portals für deutsche Gesundheitsnachrichten vom 24.05.2013 sowie auf den Artikel Spenderaffäre: Ebbe in der Samenbank? vom 13.05.2013 in den DocCheckNews hinweisen.

Wer übrigens immer noch glaubt, erst das Urteil im Februar habe die Anonymität der Spender in Deutschland aufgehoben, der irrt sich: Bereits 1970 erläuterte der Justitiar der Bundesärztekammer, Rechtsanwalt Dr. Arnold Hess im Deutschen Ärzteblatt „Der Arzt, der die Insemination vorgenommen hat, kann, wenn er nicht schadensersatzpflichtig oder wegen Personenstandsfälschung straffällig werden will, die Identität des Spenders nicht verschweigen“1. Von „Aufhebung der Anonymität“ durch das Urteil kann also keine Rede sein. Vielmehr hatten die vollmundigen Anonymitätsversprechen spätestens ab 1970 keine tragfähige juristische Grundlage. Dennoch Anonymität zuzusichern war ein bisschen gewagt. Und wer wagt, gewinnt eben nicht immer.

  1. Deutsches Ärzteblatt 1970, Heft 24, S. 1982 []

Prof. Dr. Katzorke zieht enttäuschende Bilanz

In dem Artikel aus der WAZ vom 26.05. relativiert Prof. Dr. Katzorke das Urteil des OLG Hamms und gibt, wie üblich, zu verstehen, dass er nichts von der Suche nach den Spendern hält.

Wie so oft, wird deutlich, dass Katzorke gerne betont, dass es überwiegend Frauen sind, die sich bei ihm melden. Ich finde es eine absolute Unverschämtheit, basierend auf diesem Argument, die Wichtigkeit zu reduzieren und deshalb die Thematik nicht ernst zu nehmen. Will er damit eigentlich sagen, dass wenn sich mehr Männer bei ihm melden würden, er die Intentionen ernster nehmen würde? Mich ärgern seine diskriminierenden Kommentare sehr!

Die Autorin betont deutlich, dass die Rechtslage nicht durchdacht wurde. Sie nennt es einen „Treppenwitz“, dass es ein Recht auf Kenntnis der Abstammung mit 18 Jahren gibt, jedoch die Daten nach 10 Jahren vernichtet werden konnten – die nunmal der Schlüssel zur Abstammung sind. Damit trifft sie die Problematik auf den Punkt und versteht, wieso wir den Ärzten diese Vernichtung zum Vorwurf machen. Auch Ärzte hätten diesen Schluss schon früher ziehen können.

Katzorke sagt aber deutlich, dass er das alles nicht ernst nimmt. Seine Patienten würden von vornherein das Kind nicht aufklären wollen: „Und ein Kind, das nichts weiß, klagt nicht.“ Lieber Herr Katzorke, sie schockieren mich und alle Spenderkinder immer wieder auf’s Neue. Wie können Sie in einem Atemzug aus der Lüge der Eltern so etwas Positives für sich ziehen? Es ist die Aufgabe des Arztes, die Eltern aufzuklären, dass es nicht richtig ist, ein Geheimnis aus der Entstehung des Kindes zu machen. So etwas – immer wieder – in der Presse zu lesen, macht mich unglaublich traurig. Mir tun die Kinder leid, die belogen werden und auch die Eltern, die mit dieser Lüge auch nicht glücklich werden können – jedoch denken, es sei richtig, weil der bekannteste Arzt auf dem Gebiet diese Empfehlung gibt. Aber der Arzt hat seine Ruhe und verdient Geld.

Im nächsten Abschnitt des Artikels geht es um die Konkurrenz der Internetportale, in denen man private Samenspenden beziehen kann. Katzorke hat einen Kundenverlust von 50%. Er sieht in seiner Praxis jedoch Vorteile für kinderlose Paare, denn er suche die Spender passend aus, sodass gewährleistet wird, dass das Kind nicht auffällt. Mir fehlen dazu langsam die Worte. Wäre es nicht ein Argument, dass eine Praxis Beratung bietet und Unterstützung? Dass das Sperma getestet ist? Dass die privaten Samenspender oftmals nur Sex wollen und vor allem die lesbischen Paare und Single-Frauen ausnutzen? All diese Frauen werden leider nicht in den Kliniken behandelt. Ausserdem haben sie oftmals das Bedürfnis, den Spender persönlich zu kennen und in Kontakt zu bleiben. Aber anstatt sich zu verändern und den Zeiten anzupassen, sehen sich die Ärzte an Kunden beraubt. Und das von Prof. Dr. Katzorke, der wie es auch wieder betont wird, eine gesamte Kleinstadt voll Spenderkinder gezeugt hat – ganze 30.000.