Titanic zum Urteil des OLG Hamm

Ich habe gestern erst gesehen, dass das großartige Satire-Magazin Titanic das Urteil des OLG Hamm vom 6. Februar 2013 noch am selben Tag auch mit einer Titanic-Tickermeldung gewürdigt hat:

Samenspender protestieren: Die Kinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. Gegen dieses Urteil protestierten heute in einem anonymen Rundschreiben zahlreiche Spender, die weiterhin unbekannt bleiben wollen, darunter Silvio B., Horst S., Boris B., Mick J., Flavio B., Arnold S. und Franz B.

Sehr lustig, aber auch ein wahrer Kern: wir finden es auch unlogisch, dass ein genetischer Vater nach einem One-Night-Stand voll zur Verantwortung gezogen wird, während ein Samenspender, der doch weiß dass durch ihn ein Kind gezeugt wird, nach Ansicht viel zu vieler Menschen ein Recht auf Anonymität haben soll.

Family Finder dauerhaft für nur 99 USD

FTDNA hat den Preis für den Family Finder Test, den wir zur Spender- und Halbgeschwistersuche nutzen, dauerhaft auf 99 USD gesenkt, das sind nur noch 75 Euro. Früher waren es regulär 289 USD, und wir mussten immer alle sehnsüchtig auf Sonderaktionen warten. Wir hoffen, dass dieser deutlich reduzierte Preis mehr Spenderkinder und Spender dazu bewegen wird, sich dort zu registrieren. Von unserem Verein sind inzwischen einige dabei, und auch mehrere Spender konnten wir davon überzeugen. Die Chance wird also immer größer, jemanden dort zu finden, mit dem verwandt ist, insbesondere weil der Test Verwandtschaften über mehrere Generationen erkennen kann.

Darüber hinaus gibt einem der Test über den Population Finder ganz interessante Informationen, woher die eigene DNA historisch stammt. Meine DNA ist zum Beispiel 100 Prozent Orcadian, das ist das Gebiet das heute Großbritannien und Irland umfasst. Die Referenzgruppen bestehen dabei aber nicht aus den heute existierenden Staaten, sondern sind aus Forschungsprojekten identifiziert worden. Ich weiß darüber aber zumindest, dass mein Spender auch West/Nordeuropäer ist.

Die US-amerikanischen Spenderkinder gehen übrigens davon aus, dass die dort erlaubte Anonymität der Spender wegen der Verbreitung von DNA Tests praktisch nicht mehr vorhanden ist. Sehr viele Spenderkinder konnten dort ihren Spender identifizieren, weil dessen Familienangehörige ebenfalls am Test teilgenommen haben. Allerdings ist die Teilnahme an DNA Tests in den USA deutlich verbreiteter als in Deutschland. Viele nutzen die Tests auch, weil sie hoffen, Informationen über genetische Krankheitsanlagen zu erhalten (obwohl umstritten ist, wie aussagekräftig das tatsächlich ist). In Deutschland existieren dagegen vermutlich mehr Bedenken wegen Datenschutz. Wir haben natürlich auch über dieses Problem nachgedacht, aber die meisten von uns haben sich trotzdem registrieren lassen, da man auch unter anderem Namen teilnehmen kann, nicht die gesamte DNA entschlüsselt wird und FTDNA natürlich auch vertraglich für die zugesicherte Vertraulichkeit der Testergebnisse haftet.

1Live Plan B – Eine Spende fürs Leben

Am 29.07.2013 läuft um 23 Uhr die Reportage „Eine Spende fürs Leben – Wunschkinder von der Samenbank“ auf dem Radiosender 1Live. Cornelia Quoos traf Stina und Sarah aus dem Verein, Eltern von Spenderkindern, sowie Prof. Dr. Katzorke. In seiner Praxis bekam sie einen Einblick in alle Bereiche der Reproduktionsmedizin. Erstmals hat auch Sarahs Spender ein Interview gegeben, auf das man demnach sehr gespannt sein darf. Die Reportage kann man auch als podcast nachhören.

Die Reportage zeigt eine Reise durch die Methode der Samenspende – beginnend bei den Paaren mit Kinderwunsch, hin zur Kinderwunschklinik und ihren Ärzten, bis zu den Menschen und Familien, die daraus entstehen und die Verbindung zwischen Spender und Spenderkind.

 

Family Finder-Test bis zum 26. Juli für 99 USD im Angebot

Der US-amerikanische Family Finder-Test, den wir als genetische Datenbank zur Suche nach Halbgeschwistern und Spendern nutzen, ist bis zum 26. Juli 2013, 23:59 CST (also 8:59 unserer Zeit am 27. Juli 2013) für $ 99 statt regulär $ 289 erhältlich. Das sind nur 76 Euro. So günstig war der Test noch nie. Der Preis beinhaltet ein lebenslanges Recht zur Datenbanknutzung von Family Finder. Im April hatten wir bereits einen Treffer zwischen einem Spender und einem Spenderkind. Wenn ihr als herausfinden möchtet, ob ihr mit uns verwandt seid, bestellt den Test!  – 

Kritik an den Beratungsleitlinien von BKiD e.V.

Das Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland (BKiD e.V.) hat Leitlinien für die psychosoziale Beratung bei Keimzellenspende aufgestellt (letzte Version 03.03.2008). Der Verein Spenderkinder setzt sich ebenfalls für eine psychosoziale Beratung der Wunscheltern sowie potenzieller Spender ein und begrüßt, dass beratungsrelevante Inhalte in entsprechenden Leitlinien festgehalten werden. In drei Punkten der bisherigen Fassung der Leitlinien sind wir jedoch nicht einverstanden:

1. In Punkt 3.3 wird vorgeschlagen, bewusst eine Terminologie zu wählen, die zwischen biologischem und sozialem Vater unterscheidet, zum Beispiel „Spender“ und „Vater“ und den Prozess der Zeugung umzudefinieren als die Entscheidung zu einer Fremdsamenspende, statt als biologischen Akt.

Das sehen wir als zu intellektualisierend, wenn nicht gar verleugnend. Die Wunscheltern sollten der Tatsache klar in die Augen blicken, dass das Kind eben NICHT auf herkömmliche Weise gezeugt wird und auch kein reines Produkt des Verstandes oder ein wahrgewordener Wunschtraum ist, sondern dass es einen biologischen Ursprung hat, der es mit einem biologischen Vater verbindet, der dadurch für immer Teil der Konstellation ist.

2. Unter Punkt 4.3 wird ausgeführt: „Ein weiteres Thema in der Beratung ist die Bedeutung des Spenders für das Kind. Manche Wunscheltern befürchten, dass sich das Kind nach einer Aufklärung aufgrund der biologischen Verbindung zum Spender hingezogen fühlt und den Vater als weniger wichtig erachtet und dass dies bspw. in der Pubertät zu einer Ablehnung des Vaters führen könne. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der soziale Vater die einzige reale Vaterfigur für das Kind ist,denn der Spender ist keine präsente Bezugsperson.“ – Diese Haltung bildet aus unserer Sicht die Tendenz ab, eine mögliche Bedeutung des Spenders abzuwiegeln und kleinzureden. Genau das, was die Wunscheltern befürchten, kann selbstverständlich passieren. Daher ist es wichtig, dass sich die Eltern überlegen, wie sie damit umgehen möchten und sowohl zu ihrer sozialen Familie stehen als auch die biologischen Bindungen des Kindes respektieren.

3. Unter Punkt 5 werden die Rechte des Kindes dargestellt: Wie so oft wird bis 2006 eine nur 10jährige Aufbewahrungspflicht und ab 2006 eine 30jährige Aufbewahrungspflicht angeführt. Das ist nicht korrekt. Mehr dazu auf dieser Seite unter Aufbewahrungspflicht und Schadensersatzansprüche.

Aufhebung der Anonymität = Aus für die Samenspende in Deutschland?

Im Urteil des OLG Hamm vom 6. Februar 2013 wurde der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Thomas Katzorke dazu verurteilt, Spenderkinder-Mitglied Sarah die Identität des Samenspenders preiszugeben. Als Reaktion auf das Urteil wurde insbesondere in den Internet-Foren prognostiziert, ohne Anonymität wolle niemand mehr spenden. Zahlreiche Kommentare beschuldigten uns Spenderkinder, unsere Suche nach unseren genetischen Wurzeln auf Kosten der Interessen kinderloser Paare zu verwirklichen. 

Tatsächlich ist aber das Gegenteil eingetreten: So melden sowohl die Laborleiterin der Berliner Samenbank in einem Tagesspiegel-Artikel als auch Prof. Katzorke von novum in Essen in der Frauenzeitschrift „Tina“ vom 15. Mai 2013 eine Zunahme der Spendebereitschaft in den Monaten nach dem Urteil. Auch die Hamburger Samenbank berichtet in einem Welt-Artikel vom 6. März 2013 und bei Spiegel Online am 10. Mai 2013, dass seit dem Urteil zumindest nicht weniger Spender kommen. Vielleicht war das Urteil also sogar eher Werbung für Samenspenden.

Diese Erfahrungen werden auch durch die Beispiele in anderen Ländern gestützt, in denen die Anonymität der Spender bereits vor einigen Jahren aufgehoben wurde,  zum Beispiel in Schweden (1985), in den Niederlanden (2004) und in Großbritannien (2005). In allen diesen Ländern gibt es nach wie vor genug Samenspender. In Großbritannien hat sich die Zahl der Spender seit 2004 laut einer Meldung der zuständigen Behörde HFEA sogar verdoppelt! Außerdem wird den Spendern dort seit einigen Jahren nur noch eine Unkostenpauschale von umgerechnet etwa 41 Euro pro Spende bezahlt. Die Veränderung der Rahmenbedingungen führte nicht zu einem Rückgang der Spendenbereitschaft, aber die Zusammensetzung der Spender änderte sich. Eine Studie von Shukla et al. (2013)  kam zu dem Ergebnis, dass seit 2005 mehr Singles als zuvor spenden und dass die Partnerin oder der Partner der Spender häufiger als zuvor über die Spendentätigkeit informiert war. Außerdem spendeten mehr Homosexuelle als vorher und das Hauptmotiv für die Spende war „helfen wollen“.

Wir freuen uns, dass über diese Entwicklung auch jenseits unserer Homepage berichtet wird und möchten auf den Artikel Das Ende der Samenspende in Deutschland? des Online Portals für deutsche Gesundheitsnachrichten vom 24.05.2013 sowie auf den Artikel Spenderaffäre: Ebbe in der Samenbank? vom 13.05.2013 in den DocCheckNews hinweisen.

Wer übrigens immer noch glaubt, erst das Urteil im Februar habe die Anonymität der Spender in Deutschland aufgehoben, der irrt sich: Bereits 1970 erläuterte der Justitiar der Bundesärztekammer, Rechtsanwalt Dr. Arnold Hess im Deutschen Ärzteblatt „Der Arzt, der die Insemination vorgenommen hat, kann, wenn er nicht schadensersatzpflichtig oder wegen Personenstandsfälschung straffällig werden will, die Identität des Spenders nicht verschweigen“1. Von „Aufhebung der Anonymität“ durch das Urteil kann also keine Rede sein. Vielmehr hatten die vollmundigen Anonymitätsversprechen spätestens ab 1970 keine tragfähige juristische Grundlage. Dennoch Anonymität zuzusichern war ein bisschen gewagt. Und wer wagt, gewinnt eben nicht immer.

  1. Deutsches Ärzteblatt 1970, Heft 24, S. 1982 []

Prof. Dr. Katzorke zieht enttäuschende Bilanz

In dem Artikel aus der WAZ vom 26.05. relativiert Prof. Dr. Katzorke das Urteil des OLG Hamms und gibt, wie üblich, zu verstehen, dass er nichts von der Suche nach den Spendern hält.

Wie so oft, wird deutlich, dass Katzorke gerne betont, dass es überwiegend Frauen sind, die sich bei ihm melden. Ich finde es eine absolute Unverschämtheit, basierend auf diesem Argument, die Wichtigkeit zu reduzieren und deshalb die Thematik nicht ernst zu nehmen. Will er damit eigentlich sagen, dass wenn sich mehr Männer bei ihm melden würden, er die Intentionen ernster nehmen würde? Mich ärgern seine diskriminierenden Kommentare sehr!

Die Autorin betont deutlich, dass die Rechtslage nicht durchdacht wurde. Sie nennt es einen „Treppenwitz“, dass es ein Recht auf Kenntnis der Abstammung mit 18 Jahren gibt, jedoch die Daten nach 10 Jahren vernichtet werden konnten – die nunmal der Schlüssel zur Abstammung sind. Damit trifft sie die Problematik auf den Punkt und versteht, wieso wir den Ärzten diese Vernichtung zum Vorwurf machen. Auch Ärzte hätten diesen Schluss schon früher ziehen können.

Katzorke sagt aber deutlich, dass er das alles nicht ernst nimmt. Seine Patienten würden von vornherein das Kind nicht aufklären wollen: „Und ein Kind, das nichts weiß, klagt nicht.“ Lieber Herr Katzorke, sie schockieren mich und alle Spenderkinder immer wieder auf’s Neue. Wie können Sie in einem Atemzug aus der Lüge der Eltern so etwas Positives für sich ziehen? Es ist die Aufgabe des Arztes, die Eltern aufzuklären, dass es nicht richtig ist, ein Geheimnis aus der Entstehung des Kindes zu machen. So etwas – immer wieder – in der Presse zu lesen, macht mich unglaublich traurig. Mir tun die Kinder leid, die belogen werden und auch die Eltern, die mit dieser Lüge auch nicht glücklich werden können – jedoch denken, es sei richtig, weil der bekannteste Arzt auf dem Gebiet diese Empfehlung gibt. Aber der Arzt hat seine Ruhe und verdient Geld.

Im nächsten Abschnitt des Artikels geht es um die Konkurrenz der Internetportale, in denen man private Samenspenden beziehen kann. Katzorke hat einen Kundenverlust von 50%. Er sieht in seiner Praxis jedoch Vorteile für kinderlose Paare, denn er suche die Spender passend aus, sodass gewährleistet wird, dass das Kind nicht auffällt. Mir fehlen dazu langsam die Worte. Wäre es nicht ein Argument, dass eine Praxis Beratung bietet und Unterstützung? Dass das Sperma getestet ist? Dass die privaten Samenspender oftmals nur Sex wollen und vor allem die lesbischen Paare und Single-Frauen ausnutzen? All diese Frauen werden leider nicht in den Kliniken behandelt. Ausserdem haben sie oftmals das Bedürfnis, den Spender persönlich zu kennen und in Kontakt zu bleiben. Aber anstatt sich zu verändern und den Zeiten anzupassen, sehen sich die Ärzte an Kunden beraubt. Und das von Prof. Dr. Katzorke, der wie es auch wieder betont wird, eine gesamte Kleinstadt voll Spenderkinder gezeugt hat – ganze 30.000.

Artikel Anonyme Samenspende – Mutters Geheimnis auf SPON

Auf Spiegel Online ist am 29. Mai 2013 der Artikel Anonyme Samenspende: Mutters Geheimnis erschienen. Darin wird die Artikel der 46jährigen Clara erzählt, die ihre 13jährige Tochter und den 15jährigen Sohn mit einer Samenspende in Stuttgart bekommen hat. Das Paar redet miteinander nie über das Thema und blendet das Thema aus, sobald die Behandlung vorbei ist. Die Kinder wissen nichts von ihrer Zeugungsart, der Spender ist anonym. Der Vater trennt sich von der Familie, als die Tochter 5 ist, weil er frei und ungebunden sein möchte. Die Eltern streiten sich über Unterhalt, zu den Kindern hat der Vater nur noch sporadisch Kontakt. Der Arzt hat die Daten angeblich vernichtet, eigene Unterlagen hat die Mutter nicht. Jetzt befürchtet sie, dass ihr Ex-Mann die Vaterschaft anfechten könnte.

In der Vergangenheit hat es mich oft wütend gemacht, Geschichten von nicht-aufklärenden Eltern zu hören. Wahrscheinlich erinnert es mich zu sehr an meine eigenen Eltern und wie schlimm es war, erst mit 26 Jahren die Wahrheit zu erfahren. Aber diese Geschichte ist einfach nur traurig, weil sie so verkorkst ist, und die Mutter versucht auch nicht wirklich, ihr Handeln zu rechtfertigen. Aber die Leidtragenden sind – wieder mal – vor allem die Kinder. Man muss der Mutter zugute halten, dass sie die Kinder aufklären möchte – mit ins Grab nehmen möchte sie das Geheimnis nicht. Aber es wird wahrscheinlich mit jeden Tag schwieriger. Ich hoffe sie tut es bald, denn es wird sicherlich auch einfacher für die Kinder, wenn sie verstehen, weswegen sich ihr Vater so seltsam verhält.

Diese Geschichte zeigt noch einmal eindringlich, weswegen Eltern, wie es auch in unseren Politischen Forderungen steht, verpflichtend eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen sollten, bevor sie eine Samenspende erhalten. Zum einen sollten die Eltern dringend auf die Rechte ihrer mit Samenspende gezeugten Kinder hingewiesen werden. Dann ist eine Samenspende aber halt nicht die Beseitigung der Unfruchtbarkeit des Mannes, sondern eine Familiengründung mit dem Erbgut einer dritten Person. Das scheint vor allem den Vätern viel zu oft nicht klar zu sein. Einige lassen sich vielleicht auch nur deswegen auf die Samenspende ein, weil sie ihre Frau nicht verlieren wollen. Mit ihrer Unfruchtbarkeit setzen sie sich aber nicht auseinander, genausowenig, ob sie es verkraften, täglich  durch ein genetisch nicht eigenes Kind daran erinnert zu werden.

Und wenn sich das Familienleben dann nicht so gestaltet, wie sie es sich vorgestellt haben, denke ich schon, dass manchen Vätern der Abschied leichter fällt, wenn sie wissen, dass sie mit den Kindern genetisch nicht verwandt sind. Dann haben die Kinder effektiv oft nur noch die Mutter – kein schöner Zustand. Der Hinweis, dass die Kinder so gewollt waren, stimmt dann auch nur teilweise. Übrigens möchten wir Spenderkinder auch genau aus diesem Grund weiterhin die Möglichkeit besitzen, ab dem Alter von 18 Jahren innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft des sozialen Vaters anfechten zu können.

Bundesverwaltungsgericht: Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende

Und ein weiteres Samenspende-Urteil: nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von letzter Woche hat eine Mutter, die ihr Kind mit einer anonymen Samenspende bekommen hat, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Der Grundgedanke der staatlichen Unterhaltsleistungen sei, dass die jeweilige Kommune sie als Vorschuss zahle und dann vom säumigen Unterhaltspflichtigen zurückfordern könne. Das geht bei einem anonymen Samenspender natürlich nicht. Nach dem UVG gibt es auch dann keinen Unterhaltsvorschuss, wenn sich eine Mutter weigert, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken. Diesen Gedanken wandten die Richter auf eine anonyme Samenspende an.

Ich finde das Urteil richtig, trotzdem tut mir das Kind leid: alleine mit einer Mutter, die ihm von vornherein die Kenntnis verwehrt, wer der genetische Vater ist – auch in Dänemark kann man einen offenen Spender wählen. Und die anscheinend gerne andere für ihre Wünsche bezahlen lassen möchte. Wenn die Mutter nicht genug Geld hat, wird das Kind dann wohl auf Sozialhilfe oder Sozialgeld zurück fallen.

In Deutschland hätte die Mutter wahrscheinlich keine Samenspende erhalten: wegen der grundsätzlich bestehenden Unterhaltspflicht für leibliche Väter behandeln die meisten Reproduktionsärzte keine alleinstehenden Frauen – oder nur, wenn diese nachweisen, über genügend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt eines Kindes zu haben.

Hubertus

Ja, ihr Lieben, meine Geschichte hat nun ein Ende und ich habe meinen Spender gefunden – oder eher er mich? Wow! Ich kann nach wie vor nicht in Worte fassen, wie schön es ist! Ich grinse einfach den ganzen Tag und realisiere noch nicht ganz, dass ich tatsächlich meinen Spender gefunden habe und Nummer 261 zu einer Person geworden ist. Er schrieb mir eine Email nachdem er einen Artikel gelesen hat, in dem er beschrieben wurde. Betreff: Biologischer Vater. Unser Gentest FamilyTree DNA hat es nun bestätigt und wir wissen es jetzt ganz sicher.

Das Urteil hat so polarisiert und so viele Menschen meinten, irgendwelche Kommentare und Bewertungen abgeben zu können, ohne etwas mit dem Thema zu tun zu haben. Dazu kommt dann die Angst, dass alle Recht haben könnten. Mir war die Aussage von Prof. Dr. Katzorke wieder bewusst geworden, in der er behauptet, dass der Spender gefragt wurde und hätte kein Interesse: „Der will nicht“, sagt er ganz trocken.

Wie soll ich also in Worte fassen, wie man sich fühlt, wenn sich der leibliche Vater von sich aus meldet und unglaublich freundlich und offen ist? Versucht es Euch vorzustellen und wenn ihr meint, dass es sich ungefähr so anfühlen wird – dann noch schöner. Glück, Erleichterung und Zufriedenheit. Noch nie war ich so im Reinen mit mir und meiner Entstehung. Alles macht einen Sinn. Alles erscheint richtig und alles hat sich gelohnt.

Für mich persönlich ist es ein sehr großer Erfolg, aber es ist auch von so viel symbolischem Charakter geprägt. Es ist eben nicht so, dass Spender einfach nur Spenden, Geld verdienen und nie wieder daran denken. Mit einer Samenspende spendet man Leben und das ist den meisten auch bewusst. Ich wünschte wirklich, dass jeder das erleben kann, was mir gerade geschenkt wurde.

Vielleicht denken jetzt endlich mehr Spender und Ärzte darüber nach…

 

Lieber Hubertus,
ich danke Dir von ganzem Herzen! Wirklich! Das ist so großartig! So lange habe ich nach Dir gesucht und darum gekämpft und auf einmal bist Du da. Ich war so verzweifelt, habe so viel geweint und trotzdem versucht, nie die Hoffnung aufzugeben! Du widerlegst einfach alle Vorurteile und ich wünsche jedem einen Spender, wie Du es bist!

Sarah