Eindrücke vom 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen

Letzten Freitag und Samstag (22.-23. November 2013) fand das 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen statt. Dabei handelte es sich um die erste Veranstaltung dieser Art zu Samenspenden in Deutschland. Anwesend waren etwa 150 Teilnehmer, darunter Eltern, Ärzte, Mitarbeiter von Samenbanken, Spenderkinder, und Forscher. Auf dem Programm standen zahlreiche Vorträge von Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind, sowie Vorträge zu Rechtsthemen. Von unserem Verein Spenderkinder waren Freitags vier und Samstags sieben Mitglieder anwesend. Sarah hat uns auf der Pressekonferenz am Freitag und am Samstag bei der (leider sehr kurz geratenen) Podiumsdiskussion vertreten. Stina hielt am Freitag einen Vortrag zum Thema „Ein Recht auf Identität„.

Wir Spenderkinder empfanden das Symposium im Großen und ganzen als eine sehr spannende und aufregende Veranstaltung. Wir haben viele interessante Leute kennengelernt und hatten überwiegend das Gefühl, dass viele Teilnehmer unseren Forderungen positiv und offen gegenüber standen. Mit solchen Leuten müsste es eigentlich zu schaffen sein, das bisherige System in Deutschland zu ändern.

Wir werden Stinas Vortrag in Kürze auf unserer Internetseite veröffentlichen, und Anfang nächsten Jahres wird es auch einen Reader mit allen Vorträgen geben. Daher hier nur eine kurze Reaktion zu einigen Vorträgen:

Besonders spannend war das Gespräch von Herrn Dr. Hammel von der Samenbank Erlangen mit zweien seiner Spender im Alter von 27 und 33 Jahren, bei denen mich ihre Offenheit sehr beeindruckte. Es war schön zu hören, dass beide sich für die Tätigkeit als Samenspender nicht aus Geldgründen entschieden haben, sondern um zu helfen – der eine, weil seine Schwester selbst Zeugungsprobleme hatte. Beide berichten offen darüber gegenüber ihrer Familie und dem Freundeskreis. Der eine hatte von einer Familie, die durch seine Spende ein Kind bekommen hat, auch einen Dankesbrief mit Bildern des Kindes bekommen. Darüber hat er sich sichtlich gefreut und sie auch seinen Eltern und seiner Freundin gezeigt. Hoffentlich entsprechen mehr der heutigen Spender diesem Typ.

Die ehemalige Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries gab zu Beginn ihres Festbeitrags bekannt, dass die künftige große Koalition in den Koalitionsvertrag aufnehmen möchte, dass wir Spenderkinder einen Auskunftsanspruch gegen den behandelnden Arzt über unsere Abstammung haben. Das hat uns natürlich sehr gefreut, da es sich hierbei um eine Forderung handelt, die wir seit unserer Vereinsgründung vertreten. In ihrem Vortrag hat Frau Zypries dann sieben weitere Vorschläge gemacht, wie Samenspenden in Deutschland geregelt sein müsste.

Diese finden größtenteils unsere Zustimmung. Nicht einverstanden sind wir jedoch mit 2 Punkten: das Recht von Spenderkindern, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, soll zum Schutz des sozialen Vaters und des Spenders ausgeschlossen werden. Wir haben in der darauffolgenden Diskussion darauf hingewiesen, dass wir das – entsprechend einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz – für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Das Ziel, den Spender vor Erb- und Unterhaltsansprüchen zu schützen, lässt sich auch durch andere Regelungen erreichen. Der andere Punkt betraf die Dokumentation der Spenderdaten, bei der Frau Zypries das Modell der Samenbank Erlanger für verallgemeinerungswürdig hielt, die Daten bei einem Notar zu hinterlegen. So gut wir das Modell als einen ersten Schritt finden, so lange es keinen Eintrag in das Geburtenregister und/oder ein Zentralregister gibt, bleibt hierbei aber das Problem, dass auf die Eltern kein Anreiz zur Aufklärung der Kinder ausgeübt wird und die Kinder auch erst mal wissen müssen, bei welcher Klinik ihre Eltern waren und mit welchem Notar diese kooperiert. Außerdem kann so nicht nachvollzogen werden, wie viele Kinder ein Spender gezeugt hat. Frau Zypries sagte jedoch ausdrücklich, dass diese Gedanken noch nicht abschließend seien. Davon abgesehen ist es schon ein sehr großer Schritt, dass die Politik diesen Problembereiche überhaupt endlich angehen möchte.

Leider wurde im Vortrag des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) deutlich, dass dieser ungeachtet des bestehenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstimmung es weiterhin als legitime Entscheidung ansieht, wenn lesbische Paare dieses Grundrecht ihres künftigen Kindes ignorieren und sich bewusst für eine anonyme Samenspende aus dem Ausland entscheiden, zum Beispiel um die Familie eindeutiger allein über die sozialen Grenzen zu definieren. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung wird dabei als „hetero-normativ“ abgekanzelt und sie berufen sich darauf, dass es Studien zufolge Kindern mit anonymen Spendern nicht schlechter ginge als Kindern mit offenem Spender. Es bleibt aber dabei, dass auch die Kinder lesbischer Paare ein Recht darauf haben, selbst zu entscheiden, ob sie wissen möchten, woher sie genetisch kommen. Insbesondere muss man für dieses Recht nicht nachweisen, dass man psychopathologisch auffällig ist. Andere Studien wie die von Scheib, Riordan und Rubin aus dem Jahr 2005 haben außerdem ergeben, dass die meisten (89%) der aufgeklärten Kinder (12-17 Jahre) aus den unterschiedlichsten Familienformen (Single-Mütter, Heteropaare, lesbische Paare) in Erfahrung bringen möchten, wer ihr biologischer Vater ist. Man kann nie wissen, ob das eigene Kind zu dieser Gruppe gehört, und vor allem kann man die Bevormundung des Kindes durch eine Entscheidung für eine anonyme Samenspende nicht rückgängig machen. Die Haltung des LSVD ist insbesondere deswegen traurig, weil damit gerade eine Minderheit, die selbst so lange für ihre Rechte kämpfen musste, jetzt die Schwäche einer anderen Gruppe ausnutzt und die Rechte der Kinder missachtet.

Am Samstag gab es einen sehr guten und auch für Nicht-Juristen gut nachvollziehbaren Vortrag von Frau Professor Coester-Waltjen zu Familienrechtlichen Überlegungen zur Rolle des Samenspenders und möglichen Reformüberlegungen. In der darauffolgenden Diskussion fand ich besonders überraschend, wie wenig viele Reproduktionsmediziner offenbar über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten unterrichtet sind und dass auch Handlungen, die nicht ausdrücklich unter Strafe stehen, trotzdem zu Schadensersatzansprüchen führen können. Insbesondere teilt Prof. Coester-Waltjen unsere Auffassung, dass die lange Zeit üblichen Anonymitätsversprechen der Ärzte niemals eine rechtliche Grundlage hatten und dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderaten niemals nur 10 Jahre betragen hat. Sie hält deswegen Schadensersatzforderungen in 4-5stelliger Höhe für möglich. Das war anscheinend für viele anwesende Ärzte neu. Vielleicht motiviert dieser Gedanke zu einer etwas engagierteren Suche verschollener Behandlungsunterlagen.

Besonders eindrucksvoll war zuletzt der Vortrag der britischen Elterninitiative Donor Conception Network, die bereits vor 20 Jahren gegründet wurde und im Jahr 2005 – gegen den Widerstand fast aller Reproduktionsärzte – in Großbritannien ein Verbot anonymer Samenspenden und ein nationales Register durchsetzen konnte. Der Vortrag begann entsprechend mit den Worten: „I am going to make you jealous…“

Wir freuen uns auf weitere Veranstaltungen dieser Art und haben die Gelegenheit zum Austausch sehr genossen!

Fernsehhinweis: Justice am Montag, 18.11. um 23.30 Uhr auf RTL

Kommenden Montag, den 18.11.2013, um 23.30 Uhr wird auf RTL im Rahmen der Sendereihe Justice – mit Richterin Julia Scherf der Film „Tabuthema Samenspende“ von Andrea Böll zum Thema Samenspende gezeigt. Mit dabei: Spenderkinder-Mitglied Sunny.

Der Beitrag wird auf der Internetseite der Sendung folgendermaßen angekündigt:

„Sunny Müller ist 33 Jahre alt. Ihr Leben begann im Oktober 1979 in einem Krankenhaus in Berlin. Dort wurde ihrer Mutter der Samen eines anonymen Spenders eingepflanzt. Lange Zeit ist das überhaupt kein Thema für Sunny. Aber dann, vor etwa einem Jahr, beginnt es in ihr zu rumoren: wer ist dieser Mann, der genetisch ein Teil von ihr ist? „Ich habe nicht nur zwei Eltern, ich habe eigentlich drei Eltern, und das dritte Teil fehlt halt noch. Es ist Ungewissheit da, und ich versuche einfach, dieses Loch zu füllen.“

Schätzungsweise 100.000 Samenspenderkinder leben in Deutschland. Die Anonymität des Spenders wurde Jahrzehnte lang einfach hingenommen. In den betroffenen Familien wurde so gut wie nie darüber gesprochen. Zu groß war die Angst vor gesellschaftlicher Ächtung.“

Zeitungsartikel „Die geheimen Väter“

Unter diesem Titel erschien am Mittwoch, den 13.11.2013, ein Beitrag der Journalistin Irmtraud Fenn-Nebel in den Tageszeitungen Fränkischer Tag, Bayerische Rundschau, Coburger Tageblatt, Saale-Zeitung und DIE KITZINGER. Zu Wort kommen Dr. Andreas Hammel, Leiter der Erlanger Samenbank und ein Spenderkindermitglied. Der vollständige Artikel kann kostenpflichtig nachgelesen werden.

Treffen mit belgischen Spenderkindern und der niederländischen Organisation FIOM

Am Samstag, den 5. Oktober, waren Leni und Sarah zusammen mit belgischen Spenderkindern bei einem Treffen der niederländischen Organisation FIOM in Hertogenbosch (Den Bosch).

Dort fand der erste persönliche Kontakt von europäischen Spenderkindern statt. Ausgerichtet wurde dieses Treffen von der Organisation FIOM, welche sich für die Situation von niederländischen Spenderkindern einsetzt. Es war interessant sich über die verschiedenen persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Situationen auszutauschen.

Thematisch diskutierten wir über eine gemeinsame, einheitliche DNA-Datenbank, aufgrund der möglichen Verwandtschaften auch über Ländergrenzen hinweg. Weiter ist ein größeres Treffen mit mehr Ländern im kommenden Jahr geplant. Dort sollen dann auch Frankreich, Dänemark, Österreich und England involviert werden.

Wir sind gespannt, wie sich die Zusammenarbeit gestalten wird und freuen uns auf den weiteren Austausch. Dank je wel!

Spenderkind – und bald auch Mutter

Ich werde im Februar selbst Mutter. Unter uns Spenderkindern bin ich da nicht die Erste, mindestens ein Viertel haben schon eigene Kinder. Trotzdem ist meine Schwangerschaft für mich Anlass, über viele Fragen noch einmal nachzudenken.

Einige Freunde haben mich gefragt, ob es meine Sichtweise auf die Entscheidung meiner Eltern verändert hat, mich mit einer Samenspende zu bekommen und mir nichts davon zu erzählen. Das hat es – aber es hat mein Unverständnis für meine Eltern eher vertieft. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, mein Kind von Anfang an anzulügen. Vor einigen Tagen habe ich beim Aufräumen einen Bericht meiner Mutter über meine Geburt wiedergefunden. Mit sechs Seiten ist der Bericht sehr ausführlich – und enthält kein Wort darüber, wie sie mich 9 Monate vorher ebenfalls im Krankenhaus mit dem Samen eines anderen Mannes gezeugt haben. Das so verdrängen zu können, verstehe ich nicht. Aus dem Grund fällt es mir auch sehr schwer, Geschichten meiner Mutter von ihrer eigenen Schwangerschaft ohne negative Gefühle zu hören.

Davon abgesehen bin ich sehr dankbar dafür, dass ich nie vor der Entscheidung stand, ob ich
auf meinen Kinderwunsch verzichten soll oder ihn auf anderer Weise zu realisieren versuche. Wie auch einige andere Spenderkinder hatte ich mir darüber schon ab und zu leichte Sorgen gemacht – wohl wegen der Erfahrungen unserer eigenen Eltern und weil wir über den Verein Spenderkinder so viele Menschen mit Zeugungsproblemen kennen.

Gleichzeitig wird mir durch meine eigene Schwangerschaft noch bewusster, dass genetische Verwandtschaft ein wichtiger Bestandteil der Identität vieler Familien ist. Damit möchte ich nicht sagen, dass ich es für ausschlaggebend halte. Ich hätte mir auch gut vorstellen können, ein Kind zu adoptieren. Aber ich freue mich darauf, in dem Kind – neben einigen wahrscheinlich sehr individuellen Eigenschaften – hoffentlich auch den Vater wieder zu erkennen. Und Freunde mit Kindern haben mir erzählt, dass relativ unbewusst konstant abgeglichen wird, zu welchem Verwandten eine Ähnlichkeit besteht. Ich bin gespannt, wie sehr wir das ebenfalls tun werden und überhaupt können – und ob ich ab und zu nicht doch überlege, ob der bislang unbekannte genetische Großvater durchschaut. Aus dem Grund verstärkt die Tatsache, dass ich bald auch Mutter bin, noch meinen Wunsch, dass ich wissen möchte wer der Spender ist.

 

Kommentar zur Sendung ‚Blaue Couch‘ auf Bayern 1 vom 22.09.2013

Unter dem Titel „Auf der Suche nach dem biologischen Vater“ durfte ich von meinen Erfahrungen sowie meiner Suche nach dem Spender berichten. Mir hat die Sendung sehr gut gefallen, und ich möchte mich bei allen bedanken, die daran beteiligt waren.

Mir ist es wichtig, an dieser Stelle eine Korrektur der geschilderten Rechtslage vorzunehmen: Entgegen der Darstellung des beteiligten Juristen galt bereits vor 2007 eine Aufbewahrungspflicht für Behandlungsunterlagen über die üblichen 10 Jahre hinaus, wenn die ärztliche Erfahrung dies gebot. Bei einer Samenspende ist dies eindeutig der Fall. Wenn trotzdem Unterlagen vernichtet werden und es dem Kind dadurch unmöglich wird, die Identität des Spenders zu erfahren, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies wurde den Ärzten schon seit 1970 z.B. im Deutschen Ärzteblatt kommuniziert.

Die Kontaktierung des Arztes ist der direkte und einfachste Weg, die Identität des Spenders in Erfahrung zu bringen. Der Zugang zu den Unterlagen wird jedoch gerade bei Spenderkindern, die sich heute bereits im Erwachsenenalter befinden, in den meisten Fällen von Seiten der Ärzte verhindert. Weitere Möglichkeiten sind die DNA-Datenbank „Family Tree DNA“ (FTDNA) sowie die Suchprofile auf dieser Website. Über FTDNA gab es in diesem Jahr sogar die ersten Treffer! Wünschenswert wäre es, Samenspender insoweit zu sensibilisieren, selbst zu erkennen, wie bereichernd es für sie und Spenderkinder sein kann, einander kennen zu lernen. Spender könnten jene Vermittlungsplattformen (FTDNA etc.) nutzen, um die gegenseitige Suche zu unterstützen.

Sicherlich ist der Verzicht auf die einst von den Ärzten zugesicherte Anonymität für viele Spender mit Unsicherheiten verbunden, was z.B. auch Unterhalts- und Erbschaftsansprüche betrifft. Auch auf der Blauen Couch wurde darüber gesprochen. Ich möchte diesen Gedanken noch einmal aufgreifen: Das ausgemalte Szenario ist ein sehr theoretisches. Voraussetzung dafür ist, dass das Spenderkind die Vaterschaft seines sozialen Vaters anficht, so dass es vor Gericht vaterlos wird. Erst unter dieser Bedingung könnte der Spender – theoretisch – an rechtlicher Vaterstelle eingesetzt werden. Für diese Entscheidung hat das Kind zwei Jahre nach seiner Aufklärung (bei Minderjährigen ab Volljährigkeit) Zeit.

Sollte das Kind sich tatsächlich für diese Möglichkeit entscheiden, würde es aber auch dem Spender gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er z.B. alt und pflegebedürftig wird. Der Spender hätte außerdem die Möglichkeit, sich das Geld zurück zu holen indem er die Eltern oder den Arzt (wenn dieser ihn z.B. nicht darüber aufgeklärt hat) belangt.

Diese Bedingungen schaffen für uns Spenderkinder also keine Anreize, von dieser theoretischen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Vielmehr setzen auch wir uns für den ausdrücklichen Ausschluss von gegenseitigen Unterhaltsansprüchen ein.

Ich hoffe, dass in naher Zukunft für alle klare Verhältnisse geschaffen werden und die Tragweite der im Zusammenhang mit der Samenspende getroffenen Entscheidungen offen und ehrlich kommuniziert wird.

Autorin: Anja

Bayern 1 – auf der Suche nach dem biologischen Vater

Am Sonntag ab 12:00Uhr ist Anja auf dem Radiosender Bayern 1 zu hören. Bei der Sendung „Blaue Couch“ mit dem Titel „Auf der Suche nach dem biologischen Vater“  wird sie von sich und ihrer Suche nach ihrem Spender berichten und thematisiert die Wichtigkeit des Wissens um die eigene Herkunft. Die Sendung kann auch als Podcast nachgehört werden.

Ebenfalls zu Gast ist die Psychologin Dr. Bärbel Wardetzki, sodass eine interessante Gesprächsrunde entstehen wird.

Dänischer Spender vererbt genetische Krankheit an mindestens 9 Kinder

Der erschreckende Fall eines Spenders der dänischen Samenbank Nordic Cryobank, der die genetische Krankheit Neurofibromatose Typ 1 (kurz: NF1), auch Morbus Recklinghausen oder Periphere Neurofibromatose genannt, an mindestens 9 der 45 durch ihn gezeugten Kinder weiter gab, macht einen weiteren Grund deutlich, dass die Identität von Samenspendern nachverfolgbar und die Zahl der durch einen Spender gezeugten Kinder begrenzt werden muss.1

Nordic Cryobank ist die weltweit größte Samenbank und verkauft von Dänemark aus Samenspenden in über 70 andere Länder. NF1 ist eine seltene Erkrankung, die in der Hälfte der Fälle auf erblicher Veranlagung beruht. Die Krankheit kann Tumore, Veränderungen des Knochens und der Blutgefäße verursachen. Der Spender wurde vor seiner Spende nicht auf diese Krankheit getestet. 

Obwohl nach dänischem Recht nur 25 Kinder durch einen Samenspender gezeugt werden dürfen, enstanden mit seinen Spenden 43 Kinder in verschiedenen Ländern. In Deutschland wird von der Bundesärztekammer eine Zahl von 10 Kindern empfohlen, faktisch ist das jedoch nicht kontrollierbar. Von den 43 Kindern wurde bei mindestens neun NF1 diagnostiziert.2 Die Spenden wurden auch nach Schweden, Norwegen, Belgien und mehrere andere Länder verkauft3, bei denen sich die Samenbank vielleicht nicht an diese rechtlichen Regeln gebunden fühlte.

Obwohl der Klinik im Juni 2009 gemeldet wurde, dass ein durch Spender 7042 gezeugtes belgisches Kind positiv auf NF1 getestet wurde, verkaufte die Klinik sein Sperma weiter. Die Eltern der durch Spender 7042 gezeugten Kinder erwägen aus diesem Grund rechtliche Schritte gegen Nordisk Cryobank.4 Die Klinik beruft sich darauf, dass sie keinen Grund hatte zu glauben, dass die NF1 von Seiten des Spenders vererbt worden war.5 NF1 entsteht in etwa der Hälfte der Fälle durch spontane genetische Mutationen. Allerdings war bereits bei diesem ersten Fall klar, dass die Mutter die Krankheit nicht vererbt hatte. Insofern stellt sich die Frage, ob die Klinik bei einer 50 % Chance einer erblich bedingten Krankheit die Spenden von Spender 7042 nicht bis zu einer endgültigen Klärung nicht hätte verwenden sollen.

Weiterhin kontaktierte die Klinik weder die Eltern, deren Kinder ebenfalls durch Spender 7042 gezeugt wurde, noch benachrichtigten sie die Kliniken, an die seine Spenden bisher weiterverkauft wurden. Der ganze Sachverhalt wurde erst letztes Jahr der Öffentlichkeit bekannt, als klar wurde, dass mehr Kinder infiziert waren und der genetische Defekt vom Spender vererbt worden war.

Aufgrund dieses Skandals darf in Dänemark seit dem 1. Oktober 2012 das Sperma eines Spenders nur noch bei höchstens 12 Samenspenden verwendet werden.4 Bei Verdacht einer genetischen Krankheit dürfen die Spenden außerdem mit sofortiger Wirkung nicht weiterverwendet werden.6

Fraglich ist aber, ob das ausreicht. Im April dieses Jahres geriet die dänische Gesundheitsbehörde und die dortige Berufung auf die Anonymität von Samenspendern erneut in Kritik, nachdem sie die Kinder eines Samenspenders mit einer tödlichen genetischen Krankheit nicht kontaktierten.7 Bei dem Samenspender wurde 1997, einige Jahre nachdem er gespendet hatte, das erbliche und krebsverursachende Lynch Syndrom diagnostiziert. Er wandte sich an die Regierung, damit diese die Empfängerinnen seiner Spenden kontaktieren sollte, weil bei den Kindern durch eine frühe Behandlung schwere Gesundheitsschäden verhindert werden könnten. Die Gesundheitsbehörde entschied sich jedoch gegen eine Kontaktaufnahme, weil die Suche sich wegen der Anonymität der Spender als schwierig gestaltete. Der Spender wandte sich daraufhin an die Medien.

Auch in Deutschland wäre zumindest bei Behandlungen vor 2003 eine Kontaktaufnahme bei einer vermuteten Erbkrankheit zu den betroffenen Empfängerinnen wahrscheinlich schwierig, weil sich viele Reproduktionsärzte nach wie vor darauf berufen, dass bis 2007 die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auch für Samenspendedaten nur 10 Jahre betrug. Viele berufen sich darauf, die Daten nach Ablauf dieser Frist vernichtet zu haben. Damit hätte man nach dieser Frist keine Spende mehr nachverfolgen können – und auch keinen Fall von genetisch bedingten Krankheiten.  Da man natürlich nie auf alle Krankheiten testen kann und manche auch erst später zu Tage treten, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Risiko Ärzten in Deutschland entgangen ist. Vermutlich haben sie es – wie die Wünsche und Bedürfnisse der gezeugten Kinder – lieber einfach ignoriert.

Der Fall zeigt deutlich, dass – völlig abgesehen davon, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung ein Grund- und Menschenrecht ist – auch aus medizinischen Gründen der Bedarf besteht, dass Spenden zurückverfolgt werden können, und zwar länger als 30 Jahre, wie es das Transplantationsgesetz vorsieht. Gleichzeitig ist zu hoffen, dass die Spender auch Jahre nach ihrer Spende bei Auftreten erblich bedingter Krankheiten daran denken, dass die durch sie gezeugten Kinder hierüber informiert werden sollten.

Ob deutsche Samenbanken und Ärzte sich ähnlich verantwortungslos wie die Nordisk Cryobank verhalten, ist nicht bekannt. Allerdings besteht wegen der Einmischung in den menschlichen Zeugungsvorgang ein so hohes Risiko, dass eine gewisse staatliche Kontrolle wohl angebracht wäre. Diese könnte die deutschen Samenbanken und Ärzte dann auch endlich verpflichten, ein System einzuführen, dass eine Kontrolle darüber garantiert, dass tatsächlich nicht mehr als 10 Kinder durch einen Spender gezeugt werden.

 

  1. Danish sperm donor passes rare genetic disorder to at least five of the 43 babies he is thought to have fathered in ten countries, Mail online 25 September 2012. []
  2. Danish sperm donor also passed on genetic disorder in Belgium, FlandersNews.be 21 June 2013. []
  3. Danish sperm donor passes on disorder, BBC 27 September 2012. []
  4. Denmark Tightens Sperm Donation Law After Donor 7042Passes Rare Genetic Disease to 5 Babies, The Medical Daily 25 September 2012. [] []
  5. Danish sperm donation law tightened after donor passes on rare genetic disease, Bionews 1 October 2012. []
  6. Danish sperm donor passes severe genetic disorder to five children, The Telegraph 25 September 2012. []
  7. Danish sperm donor privacy controversy, BioEdge 6 April 2013. []

Beeindruckender You-Tube Clip über Halbgeschwistertreffen in den USA

Auf Youtube hat die California Cryobank den beeindruckenden 9minütigen Clip Kids of Donor 5114 eingestellt (leider nur auf Englisch).

Erzählt wird die Geschichte von dem 13jährigen Nathan aus Denver, der das erste Mal seine Halbgeschwister trifft, die ebenfalls  an der California Cryobank gezeugt wurden. Das Video wurde von der Samenbank gemacht, weswegen am Ende wohl auch ein bisschen Werbung für Samenspenden nicht fehlen darf. Ich finde aber beeindruckend, wie ähnlich die Kinder sich sehen und wie deutlich sie sagen, wie viel ihnen der Kontakt untereinander bedeutet.  Die Worte, mit denen sie erklären, was sie gerne vom Spender wissen möchten und weswegen sie ihn gerne kennenlernen möchten, würde ich genauso sagen – trotz 20 Jahren Altersunterschied.

Halbgeschwister-Treffer bei FTDNA

Nachdem wir bereits im April einen Treffer zwischen einem Spender und einem Spenderkind bei unserem Gentest Family Finder von FTDNA hatten, haben wir seit einigen Tagen endlich unseren ersten Halbgeschwister-Treffer: Nele und Sebastian, wie ich sie jetzt einmal nenne, sind Halbbruder und Halbschwester. Beide sind in einer eher kleinen gynäkologischen Praxis in Hamburg entstanden.

Die Geschichte, wie dieser Treffer zustande gekommen ist, ist auch sehr schön. Spenderkinder-Gründungsmitglied Dana ist ebenfalls in dieser Praxis entstanden und hatte wie einige andere unserer Mitglieder ein Suchprofil auf unserer Internetseite angelegt. Hierüber haben sich dann vor etwa eineinhalb Jahren erst Nele und dieses Jahr dann Sebastian bei ihr gemeldet. Schon hierüber hat sich Dana unglaublich gefreut, weil sie vor einigen Jahren nie damit gerechnet hatte, jemanden finden, der in der gleichen Praxis gezeugt wurde. Nach einem ersten Treffen vermuteten sie, dass sie möglicherweise verwandt sein könnten. Leider war der Family Finder Test, der damals noch deutlich teurer war, aus finanziellen Gründen zunächst für die drei nicht möglich.

Im Februar diesen Jahres meldete sich dann ein Spender bei Dana, den sie vor längerer Zeit einmal kennengelernt hatte, um ihr zu sagen, dass er sich über Sarahs Erfolg vor dem OLG Hamm gefreut hat. Als er hörte, dass Dana andere Spenderkinder von der selben Praxis kennengelernt hatte, übernahm er die Kosten des Tests. Bei den Tests selbst kam es dann noch einmal kurz zu einer nervenaufreibenden Situation, weil ein Zollamt den Test als Arzneimittel ansah und zunächst nicht herausgeben wollte, aber auch das konnte gelöst werden. Vor ein paar Tagen kam dann das Ergebnis, dass Nele und Sebastian – aber leider nicht Dana – miteinander verwandt sind. Dana freut sich aber wie wir alle unglaublich für die beiden, und der Treffer gibt uns natürlich allen Hoffnung, dass wir irgendwann in der Zukunft auch einmal dieses Glück haben werden. Und es ist noch viel schöner, dass ein Spender zu diesem schönen Ereignis beigetragen hat.

Und es gibt noch eine kleine Besonderheit: laut FTDNA sind auch Nele und ich möglicherweise Verwandte 5. Grades, und zwar über meinen Spender und Neles Mutter. Vielleicht bekommen wir ja irgendwann heraus, wie das zusammenhängt. Auf jeden Fall ist es lustig, dass wir Spenderkinder untereinander auch entfernt verwandt sind.

Als wir uns damals die Entscheidung für den Family Finder Test von FTDNA als Datenbank trafen, haben viele von uns sich die Chancen auf einen tatsächlichen Treffer nicht besonders hoch ausgerechnet und wohl eher nur deswegen teilgenommen, um nichts unversucht zu lassen. Mit einem Halbgeschwistertreffer rechneten wir – wenn überhaupt – eher bei der Praxis novum in Essen, weil hier die meisten unserer Mitglieder entstanden sind. Deswegen ist es jetzt um so schöner, dass wir nach nur knapp mehr als zwei Jahren einen Halbgeschwistertreffer bei einer so kleinen Praxis haben. Das zeigt noch einmal, dass Spenderkinder wirklich eine Chance haben, über einen Gentest Halbgeschwister zu finden. Die meisten von uns müssen nur Geduld haben, dass sich immer mehr Spenderkinder registrieren werden. Dafür muss man auch nicht Mitglied bei unserem Verein sein oder irgendwie Kontakt zu uns aufgenommen haben – die Teilnahme an dem Test bei FTDNA reicht aus. Zumindest der deutlich gesenkte Preis von 99 USD macht die Teilnahme am Test jetzt auch finanziell eher möglich.