Jahresrückblick 2013

Das Jahr 2013 war sehr erfolgreich für unseren Verein Spenderkinder. Darüber freuen wir uns sehr und sehen dies als Bestätigung, dass unsere Arbeit wichtig ist und ernst genommen wird.

Zunächst war da natürlich das Urteil des OLG Hamm vom 6. Februar 2013, dass unserer Vorständin Sarah das Recht zusprach, von dem Arzt ihrer Eltern Auskunft darüber zu verlangen, wer ihr genetischer Vater – der Samenspender – ist. Erfreulicherweise schenkte das Gericht den Beteuerungen des Arztes keinen Glauben, er habe die Daten nicht mehr. Obwohl das Urteil absolut der bisher herrschenden Meinung in der juristischen Literatur entsprach, war es das erste Mal dass ein Spenderkind dieses Recht gerichtlich durchsetzte. Das Medienecho war deswegen groß und das Urteil war auf den Titelseiten vieler überregionaler Zeitungen. Die Zeitungsartikel waren größtenteils positiv, etwas überrascht hat uns jedoch das negative und teilweise sogar ausfallende Echo der Nutzerkommentare, in denen vor allem befürchtet wurde, dass es bei verpflichtender Offenheit der Samenspender nicht mehr genug Spender geben würde. Leider bilden sich immer noch viel zu viele Menschen ihre Meinung, ohne sich über das Thema ausreichend zu informieren. In dem Bereich gibt es für uns also noch viel Informationsarbeit zu leisten.

Um so schöner war deswegen, dass sich Sarahs genetischer Vater von selbst bei ihr gemeldet hat und sie sich seitdem einige Male getroffen haben. Das Urteil gegen den Arzt musste daher nicht vollstreckt werden. Angesichts des weiter ablehnenden Verhaltens dieses und anderer Ärzte werden aber wohl weitere Klagen erforderlich sein.

Vielleicht auch über das große Medienecho zu dem Urteil begründet, haben wir dieses Jahr die höchste Zahl neuer Mitglieder begrüßen können und sind nun über 50. Wir freuen uns sehr, dass unser Verein wächst. Damit steigen die Meinungen, die wir repräsentieren, und die Chance, dass wir Halbgeschwister finden.

Dementsprechend konnten wir dieses Jahr auch die ersten zwei Verwandten-Treffer über unseren DNA Test Family Finder feiern: einer zwischen einem Spender und einem Spenderkind und einer zwischen Halbgeschwistern.

Im November haben wir dann an dem 1. Erlanger Symposium zur Familiengründung durch Samenspende teilgenommen. Wir haben einen Vortrag dazu gehalten, was aus Sicht von uns Spenderkindern wichtig bei dieser Form der Familiengründung ist, an der Pressekonferenz und der Podiumsdiskussion teilgenommen und waren die ganze Zeit lang mit einem Stand präsent. Wir haben die Teilnahme als sehr positiv empfunden und es haben sich darüber sehr viele interessante Kontakte ergeben.

Zuletzt haben die Regierungsparteien CDU und SPD in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass das Recht von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung auch einfachgesetzlich geregelt wird. Das war schon lange eine Forderung von uns, damit dieses Recht nicht nur Menschen mit juristischer Vorbildung verstehen, sondern es wirklich jeder im Gesetz nachlesen kann.

Wie jedes Jahr haben wir auch an einigen Medienberichten mitgewirkt – besonders gut geworden sind unserer Meinung nach der Radiobeitrag „Eine Spende fürs Leben“ auf EinsLive und der Artikel „Samen on the Rocks“ in der FAZ.

Wir hoffen auf ein ähnlich erfolgreiches Jahr 2014 und wünschen allen unseren Mitgliedern und Lesern unserer Internetseite alles Gute fürs kommende Jahr!

Spenderkinder Treffen am 29. Dezember

Am Sonntag, den 29. Dezember 2013 findet das jährliche Treffen unseres Vereins statt, dieses Mal im Sauerland in der Nähe von Hagen. Wir werden wohl mindestens zu zehnt sein und freuen uns auf spannende Diskussionen nach einem ereignisreichen Jahr für uns. Weitere Spenderkinder sind herzlich eingeladen und können sich bei Interesse gerne bei uns anmelden!

Auskunftsrecht von Spenderkindern im Koalitionsvertrag

Wie schon von der Justiziarin der SPD-Fraktion und früheren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf dem Symposium in Erlangen angekündigt, steht auf S. 99 des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD Folgendes: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“ Und – auch in unserem Sinne: „Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist.“

Wir freuen uns sehr, dass die künftigen Regierungsparteien unsere Rechte wahrnimmt, nachdem so lange Zeit kaum etwas passiert ist. Ein ausdrückliches einfachgesetzliches Auskunftsrecht auf Kenntnis unserer Abstammung wird das Leben vieler Spenderkinder sehr erleichtern und vielen vielleicht auch erst verdeutlichen, dass es dieses Recht tatsächlich gibt. Trotzdem hoffen wir, dass es nicht nur bei dem Auskunftsrecht bleibt, sondern eine umfassendere Regelung von Samenspenden in Deutschland erfolgt – natürlich idealerweise orientiert an unseren Forderungen. Insbesondere sollte eine Klarstellung erfolgen, dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderdaten länger ist als die 30 Jahre aus dem 2007 verabschiedeten Gewebegesetz, und der Spender sollte vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen geschützt werden. Wir werden den Prozess der rechtlichen Regelung des Auskunftsrechts konstruktiv begleiten und hoffen, hierzu in Kontakt mit den Parteien zu kommen.

Eindrücke vom 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen

Letzten Freitag und Samstag (22.-23. November 2013) fand das 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen statt. Dabei handelte es sich um die erste Veranstaltung dieser Art zu Samenspenden in Deutschland. Anwesend waren etwa 150 Teilnehmer, darunter Eltern, Ärzte, Mitarbeiter von Samenbanken, Spenderkinder, und Forscher. Auf dem Programm standen zahlreiche Vorträge von Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind, sowie Vorträge zu Rechtsthemen. Von unserem Verein Spenderkinder waren Freitags vier und Samstags sieben Mitglieder anwesend. Sarah hat uns auf der Pressekonferenz am Freitag und am Samstag bei der (leider sehr kurz geratenen) Podiumsdiskussion vertreten. Stina hielt am Freitag einen Vortrag zum Thema „Ein Recht auf Identität„.

Wir Spenderkinder empfanden das Symposium im Großen und ganzen als eine sehr spannende und aufregende Veranstaltung. Wir haben viele interessante Leute kennengelernt und hatten überwiegend das Gefühl, dass viele Teilnehmer unseren Forderungen positiv und offen gegenüber standen. Mit solchen Leuten müsste es eigentlich zu schaffen sein, das bisherige System in Deutschland zu ändern.

Wir werden Stinas Vortrag in Kürze auf unserer Internetseite veröffentlichen, und Anfang nächsten Jahres wird es auch einen Reader mit allen Vorträgen geben. Daher hier nur eine kurze Reaktion zu einigen Vorträgen:

Besonders spannend war das Gespräch von Herrn Dr. Hammel von der Samenbank Erlangen mit zweien seiner Spender im Alter von 27 und 33 Jahren, bei denen mich ihre Offenheit sehr beeindruckte. Es war schön zu hören, dass beide sich für die Tätigkeit als Samenspender nicht aus Geldgründen entschieden haben, sondern um zu helfen – der eine, weil seine Schwester selbst Zeugungsprobleme hatte. Beide berichten offen darüber gegenüber ihrer Familie und dem Freundeskreis. Der eine hatte von einer Familie, die durch seine Spende ein Kind bekommen hat, auch einen Dankesbrief mit Bildern des Kindes bekommen. Darüber hat er sich sichtlich gefreut und sie auch seinen Eltern und seiner Freundin gezeigt. Hoffentlich entsprechen mehr der heutigen Spender diesem Typ.

Die ehemalige Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries gab zu Beginn ihres Festbeitrags bekannt, dass die künftige große Koalition in den Koalitionsvertrag aufnehmen möchte, dass wir Spenderkinder einen Auskunftsanspruch gegen den behandelnden Arzt über unsere Abstammung haben. Das hat uns natürlich sehr gefreut, da es sich hierbei um eine Forderung handelt, die wir seit unserer Vereinsgründung vertreten. In ihrem Vortrag hat Frau Zypries dann sieben weitere Vorschläge gemacht, wie Samenspenden in Deutschland geregelt sein müsste.

Diese finden größtenteils unsere Zustimmung. Nicht einverstanden sind wir jedoch mit 2 Punkten: das Recht von Spenderkindern, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, soll zum Schutz des sozialen Vaters und des Spenders ausgeschlossen werden. Wir haben in der darauffolgenden Diskussion darauf hingewiesen, dass wir das – entsprechend einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz – für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Das Ziel, den Spender vor Erb- und Unterhaltsansprüchen zu schützen, lässt sich auch durch andere Regelungen erreichen. Der andere Punkt betraf die Dokumentation der Spenderdaten, bei der Frau Zypries das Modell der Samenbank Erlanger für verallgemeinerungswürdig hielt, die Daten bei einem Notar zu hinterlegen. So gut wir das Modell als einen ersten Schritt finden, so lange es keinen Eintrag in das Geburtenregister und/oder ein Zentralregister gibt, bleibt hierbei aber das Problem, dass auf die Eltern kein Anreiz zur Aufklärung der Kinder ausgeübt wird und die Kinder auch erst mal wissen müssen, bei welcher Klinik ihre Eltern waren und mit welchem Notar diese kooperiert. Außerdem kann so nicht nachvollzogen werden, wie viele Kinder ein Spender gezeugt hat. Frau Zypries sagte jedoch ausdrücklich, dass diese Gedanken noch nicht abschließend seien. Davon abgesehen ist es schon ein sehr großer Schritt, dass die Politik diesen Problembereiche überhaupt endlich angehen möchte.

Leider wurde im Vortrag des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) deutlich, dass dieser ungeachtet des bestehenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstimmung es weiterhin als legitime Entscheidung ansieht, wenn lesbische Paare dieses Grundrecht ihres künftigen Kindes ignorieren und sich bewusst für eine anonyme Samenspende aus dem Ausland entscheiden, zum Beispiel um die Familie eindeutiger allein über die sozialen Grenzen zu definieren. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung wird dabei als „hetero-normativ“ abgekanzelt und sie berufen sich darauf, dass es Studien zufolge Kindern mit anonymen Spendern nicht schlechter ginge als Kindern mit offenem Spender. Es bleibt aber dabei, dass auch die Kinder lesbischer Paare ein Recht darauf haben, selbst zu entscheiden, ob sie wissen möchten, woher sie genetisch kommen. Insbesondere muss man für dieses Recht nicht nachweisen, dass man psychopathologisch auffällig ist. Andere Studien wie die von Scheib, Riordan und Rubin aus dem Jahr 2005 haben außerdem ergeben, dass die meisten (89%) der aufgeklärten Kinder (12-17 Jahre) aus den unterschiedlichsten Familienformen (Single-Mütter, Heteropaare, lesbische Paare) in Erfahrung bringen möchten, wer ihr biologischer Vater ist. Man kann nie wissen, ob das eigene Kind zu dieser Gruppe gehört, und vor allem kann man die Bevormundung des Kindes durch eine Entscheidung für eine anonyme Samenspende nicht rückgängig machen. Die Haltung des LSVD ist insbesondere deswegen traurig, weil damit gerade eine Minderheit, die selbst so lange für ihre Rechte kämpfen musste, jetzt die Schwäche einer anderen Gruppe ausnutzt und die Rechte der Kinder missachtet.

Am Samstag gab es einen sehr guten und auch für Nicht-Juristen gut nachvollziehbaren Vortrag von Frau Professor Coester-Waltjen zu Familienrechtlichen Überlegungen zur Rolle des Samenspenders und möglichen Reformüberlegungen. In der darauffolgenden Diskussion fand ich besonders überraschend, wie wenig viele Reproduktionsmediziner offenbar über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten unterrichtet sind und dass auch Handlungen, die nicht ausdrücklich unter Strafe stehen, trotzdem zu Schadensersatzansprüchen führen können. Insbesondere teilt Prof. Coester-Waltjen unsere Auffassung, dass die lange Zeit üblichen Anonymitätsversprechen der Ärzte niemals eine rechtliche Grundlage hatten und dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderaten niemals nur 10 Jahre betragen hat. Sie hält deswegen Schadensersatzforderungen in 4-5stelliger Höhe für möglich. Das war anscheinend für viele anwesende Ärzte neu. Vielleicht motiviert dieser Gedanke zu einer etwas engagierteren Suche verschollener Behandlungsunterlagen.

Besonders eindrucksvoll war zuletzt der Vortrag der britischen Elterninitiative Donor Conception Network, die bereits vor 20 Jahren gegründet wurde und im Jahr 2005 – gegen den Widerstand fast aller Reproduktionsärzte – in Großbritannien ein Verbot anonymer Samenspenden und ein nationales Register durchsetzen konnte. Der Vortrag begann entsprechend mit den Worten: „I am going to make you jealous…“

Wir freuen uns auf weitere Veranstaltungen dieser Art und haben die Gelegenheit zum Austausch sehr genossen!

Fernsehhinweis: Justice am Montag, 18.11. um 23.30 Uhr auf RTL

Kommenden Montag, den 18.11.2013, um 23.30 Uhr wird auf RTL im Rahmen der Sendereihe Justice – mit Richterin Julia Scherf der Film „Tabuthema Samenspende“ von Andrea Böll zum Thema Samenspende gezeigt. Mit dabei: Spenderkinder-Mitglied Sunny.

Der Beitrag wird auf der Internetseite der Sendung folgendermaßen angekündigt:

„Sunny Müller ist 33 Jahre alt. Ihr Leben begann im Oktober 1979 in einem Krankenhaus in Berlin. Dort wurde ihrer Mutter der Samen eines anonymen Spenders eingepflanzt. Lange Zeit ist das überhaupt kein Thema für Sunny. Aber dann, vor etwa einem Jahr, beginnt es in ihr zu rumoren: wer ist dieser Mann, der genetisch ein Teil von ihr ist? „Ich habe nicht nur zwei Eltern, ich habe eigentlich drei Eltern, und das dritte Teil fehlt halt noch. Es ist Ungewissheit da, und ich versuche einfach, dieses Loch zu füllen.“

Schätzungsweise 100.000 Samenspenderkinder leben in Deutschland. Die Anonymität des Spenders wurde Jahrzehnte lang einfach hingenommen. In den betroffenen Familien wurde so gut wie nie darüber gesprochen. Zu groß war die Angst vor gesellschaftlicher Ächtung.“

Zeitungsartikel „Die geheimen Väter“

Unter diesem Titel erschien am Mittwoch, den 13.11.2013, ein Beitrag der Journalistin Irmtraud Fenn-Nebel in den Tageszeitungen Fränkischer Tag, Bayerische Rundschau, Coburger Tageblatt, Saale-Zeitung und DIE KITZINGER. Zu Wort kommen Dr. Andreas Hammel, Leiter der Erlanger Samenbank und ein Spenderkindermitglied. Der vollständige Artikel kann kostenpflichtig nachgelesen werden.

Treffen mit belgischen Spenderkindern und der niederländischen Organisation FIOM

Am Samstag, den 5. Oktober, waren Leni und Sarah zusammen mit belgischen Spenderkindern bei einem Treffen der niederländischen Organisation FIOM in Hertogenbosch (Den Bosch).

Dort fand der erste persönliche Kontakt von europäischen Spenderkindern statt. Ausgerichtet wurde dieses Treffen von der Organisation FIOM, welche sich für die Situation von niederländischen Spenderkindern einsetzt. Es war interessant sich über die verschiedenen persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Situationen auszutauschen.

Thematisch diskutierten wir über eine gemeinsame, einheitliche DNA-Datenbank, aufgrund der möglichen Verwandtschaften auch über Ländergrenzen hinweg. Weiter ist ein größeres Treffen mit mehr Ländern im kommenden Jahr geplant. Dort sollen dann auch Frankreich, Dänemark, Österreich und England involviert werden.

Wir sind gespannt, wie sich die Zusammenarbeit gestalten wird und freuen uns auf den weiteren Austausch. Dank je wel!

Spenderkind – und bald auch Mutter

Ich werde im Februar selbst Mutter. Unter uns Spenderkindern bin ich da nicht die Erste, mindestens ein Viertel haben schon eigene Kinder. Trotzdem ist meine Schwangerschaft für mich Anlass, über viele Fragen noch einmal nachzudenken.

Einige Freunde haben mich gefragt, ob es meine Sichtweise auf die Entscheidung meiner Eltern verändert hat, mich mit einer Samenspende zu bekommen und mir nichts davon zu erzählen. Das hat es – aber es hat mein Unverständnis für meine Eltern eher vertieft. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, mein Kind von Anfang an anzulügen. Vor einigen Tagen habe ich beim Aufräumen einen Bericht meiner Mutter über meine Geburt wiedergefunden. Mit sechs Seiten ist der Bericht sehr ausführlich – und enthält kein Wort darüber, wie sie mich 9 Monate vorher ebenfalls im Krankenhaus mit dem Samen eines anderen Mannes gezeugt haben. Das so verdrängen zu können, verstehe ich nicht. Aus dem Grund fällt es mir auch sehr schwer, Geschichten meiner Mutter von ihrer eigenen Schwangerschaft ohne negative Gefühle zu hören.

Davon abgesehen bin ich sehr dankbar dafür, dass ich nie vor der Entscheidung stand, ob ich
auf meinen Kinderwunsch verzichten soll oder ihn auf anderer Weise zu realisieren versuche. Wie auch einige andere Spenderkinder hatte ich mir darüber schon ab und zu leichte Sorgen gemacht – wohl wegen der Erfahrungen unserer eigenen Eltern und weil wir über den Verein Spenderkinder so viele Menschen mit Zeugungsproblemen kennen.

Gleichzeitig wird mir durch meine eigene Schwangerschaft noch bewusster, dass genetische Verwandtschaft ein wichtiger Bestandteil der Identität vieler Familien ist. Damit möchte ich nicht sagen, dass ich es für ausschlaggebend halte. Ich hätte mir auch gut vorstellen können, ein Kind zu adoptieren. Aber ich freue mich darauf, in dem Kind – neben einigen wahrscheinlich sehr individuellen Eigenschaften – hoffentlich auch den Vater wieder zu erkennen. Und Freunde mit Kindern haben mir erzählt, dass relativ unbewusst konstant abgeglichen wird, zu welchem Verwandten eine Ähnlichkeit besteht. Ich bin gespannt, wie sehr wir das ebenfalls tun werden und überhaupt können – und ob ich ab und zu nicht doch überlege, ob der bislang unbekannte genetische Großvater durchschaut. Aus dem Grund verstärkt die Tatsache, dass ich bald auch Mutter bin, noch meinen Wunsch, dass ich wissen möchte wer der Spender ist.

 

Kommentar zur Sendung ‚Blaue Couch‘ auf Bayern 1 vom 22.09.2013

Unter dem Titel „Auf der Suche nach dem biologischen Vater“ durfte ich von meinen Erfahrungen sowie meiner Suche nach dem Spender berichten. Mir hat die Sendung sehr gut gefallen, und ich möchte mich bei allen bedanken, die daran beteiligt waren.

Mir ist es wichtig, an dieser Stelle eine Korrektur der geschilderten Rechtslage vorzunehmen: Entgegen der Darstellung des beteiligten Juristen galt bereits vor 2007 eine Aufbewahrungspflicht für Behandlungsunterlagen über die üblichen 10 Jahre hinaus, wenn die ärztliche Erfahrung dies gebot. Bei einer Samenspende ist dies eindeutig der Fall. Wenn trotzdem Unterlagen vernichtet werden und es dem Kind dadurch unmöglich wird, die Identität des Spenders zu erfahren, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies wurde den Ärzten schon seit 1970 z.B. im Deutschen Ärzteblatt kommuniziert.

Die Kontaktierung des Arztes ist der direkte und einfachste Weg, die Identität des Spenders in Erfahrung zu bringen. Der Zugang zu den Unterlagen wird jedoch gerade bei Spenderkindern, die sich heute bereits im Erwachsenenalter befinden, in den meisten Fällen von Seiten der Ärzte verhindert. Weitere Möglichkeiten sind die DNA-Datenbank „Family Tree DNA“ (FTDNA) sowie die Suchprofile auf dieser Website. Über FTDNA gab es in diesem Jahr sogar die ersten Treffer! Wünschenswert wäre es, Samenspender insoweit zu sensibilisieren, selbst zu erkennen, wie bereichernd es für sie und Spenderkinder sein kann, einander kennen zu lernen. Spender könnten jene Vermittlungsplattformen (FTDNA etc.) nutzen, um die gegenseitige Suche zu unterstützen.

Sicherlich ist der Verzicht auf die einst von den Ärzten zugesicherte Anonymität für viele Spender mit Unsicherheiten verbunden, was z.B. auch Unterhalts- und Erbschaftsansprüche betrifft. Auch auf der Blauen Couch wurde darüber gesprochen. Ich möchte diesen Gedanken noch einmal aufgreifen: Das ausgemalte Szenario ist ein sehr theoretisches. Voraussetzung dafür ist, dass das Spenderkind die Vaterschaft seines sozialen Vaters anficht, so dass es vor Gericht vaterlos wird. Erst unter dieser Bedingung könnte der Spender – theoretisch – an rechtlicher Vaterstelle eingesetzt werden. Für diese Entscheidung hat das Kind zwei Jahre nach seiner Aufklärung (bei Minderjährigen ab Volljährigkeit) Zeit.

Sollte das Kind sich tatsächlich für diese Möglichkeit entscheiden, würde es aber auch dem Spender gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er z.B. alt und pflegebedürftig wird. Der Spender hätte außerdem die Möglichkeit, sich das Geld zurück zu holen indem er die Eltern oder den Arzt (wenn dieser ihn z.B. nicht darüber aufgeklärt hat) belangt.

Diese Bedingungen schaffen für uns Spenderkinder also keine Anreize, von dieser theoretischen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Vielmehr setzen auch wir uns für den ausdrücklichen Ausschluss von gegenseitigen Unterhaltsansprüchen ein.

Ich hoffe, dass in naher Zukunft für alle klare Verhältnisse geschaffen werden und die Tragweite der im Zusammenhang mit der Samenspende getroffenen Entscheidungen offen und ehrlich kommuniziert wird.

Autorin: Anja

Bayern 1 – auf der Suche nach dem biologischen Vater

Am Sonntag ab 12:00Uhr ist Anja auf dem Radiosender Bayern 1 zu hören. Bei der Sendung „Blaue Couch“ mit dem Titel „Auf der Suche nach dem biologischen Vater“  wird sie von sich und ihrer Suche nach ihrem Spender berichten und thematisiert die Wichtigkeit des Wissens um die eigene Herkunft. Die Sendung kann auch als Podcast nachgehört werden.

Ebenfalls zu Gast ist die Psychologin Dr. Bärbel Wardetzki, sodass eine interessante Gesprächsrunde entstehen wird.