„Falscher“ Halbgeschwistertreffer – DNA Test auch bei Spendernummer empfehlenswert

Erfreulicherweise erfahren inzwischen immerhin einige unserer Mitglieder von dem Arzt oder der Samenbank den Namen ihres genetischen Vaters sowie dessen Spendernummer. Über die übereinstimmende Spendernummer haben sich bereits zwei Halbgeschwisterpaare in unserem Verein getroffen (Christin und Christina sowie Laura und Alexandra). Das dachten wir jedenfalls. In Wirklichkeit waren Christin und Christina keine Halbgeschwister, weil entweder der Samenbank oder dem behandelnden Arzt ein Fehler bei der Spendernummer unterlaufen ist. Beide hatten ihre vermeintliche Verwandtschaft zuerst nicht über unseren DNA-Test Family Finder oder einen anderen DNA-Test überprüft.

Dass die Spendernummer möglicherweise nicht richtig ist, kam folgendermaßen heraus: Als Christin sich bei unserem DNA-Test Family Finder registrierte, hatte sie einen Treffer mit drei weiteren Halbschwestern. Die Freude war zuerst groß über unsere Gruppe von insgesamt also fünf Halbschwestern, auch, weil sie zwei Mitglieder betraf, bei denen die Klinik behauptete, sie hätte keine Unterlagen mehr. Für sie hätte es bedeutet, über die Verbindung mit einem Spenderkind, bei dem der Spender noch zugeordnet werden konnte, doch noch Informationen über ihre Abstammung zu erhalten. Christina hatte den Spender ein Mal getroffen und konnte den anderen daher auch einige Informationen zu ihm geben. Zweifel kamen jedoch auf, als das Alter des Spenders mit dem der ältesten der vermeintlichen Halbschwestern abgeglichen wurde: Es hätte bedeutet, dass der Spender schon mit 17 Jahren angefangen hatte zu spenden. Minderjährige Spender zu rekrutieren, trauten wir der Samenbank nicht zu. Schließlich machte auch Christina den Family Finder-Test, und der zeigte: keine Verwandtschaft zu Christin und den anderen. Ob der Fehler bei der Samenbank oder dem behandelnden Arzt liegt, ist fast zwanzig Jahre später kaum feststellbar. Anders als der behandelnde Arzt von Christins Eltern, behauptet die Samenbank, die Zuordnung für Vorgänge vor dem Jahr 2007 nicht mehr vornehmen zu können.

Besonders hart war diese falsche Information natürlich für Christin, die jahrelang geglaubt hatte, dass sie weiß, wer ihr genetischer Vater ist und dass Christina ihre Halbschwester ist. Was bleibt, ist auf der einen Seite, dass Christina weiß, wer ihr genetischer Vater ist, bislang aber doch keine Halbgeschwister gefunden hat, und auf der anderen Seite eine Gruppe von vier Halbschwestern, deren genetischer Vater weiterhin unbekannt ist.

Um solche Fehler auszuschließen, empfehlen wir allen Spenderkindern, die die Spendernummer ihres biologischen Vaters erfahren haben, die Verwandtschaft mit dem Spender sowie Halbgeschwistern auch tatsächlich mit einem DNA-Test, zum Beispiel den von uns empfohlenen DNA-Test Family Finder, überprüfen zu lassen. Der Test kostet inzwischen für unsere Mitglieder nur noch 59 USD plus Versandkosten. Für ältere Spenderkinder, bei denen die Klinik behauptet, keine Zuordung mehr vornehmen zu können, kann die Eintragung außerdem bedeuten, dass sie über ihre jüngeren Halbgeschwister doch noch Informationen über ihren genetischen Vater erhalten können.

16. Familienkongress „Vater, wo bist Du?“ am 11. und 12. November 2017 in Halle

Der Verein Väteraufbruch für Kinder e. V. (VafK) veranstaltete am 11. und 12. November 2017 in Halle seinen 16. Familienkongress. Der VafK möchte die Rechte von Vätern stärken und setzt sich dafür ein, dass Kinder einen klar geregelten Anspruch auf alle Eltern haben. Der Verein wird auf der politischen Ebene ernstgenommen und regelmäßig befragt. So auch im Rahmen zur Einführung des Spenderregistergesetzes, wo er klar Position bezog, bei Spenderkindern den biologischen Vaters in das Geburtsregister einzutragen.

Bei der Jahrestagung mit dem Titel „Vater, wo bist Du? Kindeswohlgefährdung durch Eltern-Kind-Entfremdung oder Kontaktabbruch“ waren circa 140 Teilnehmer. In etlichen Beträgen, Workshops und einem Podiumsgespräch wurden die Ursachen und Verläufe von Eltern-Kind-Entfremdungen erkundet.

Der Verein Spenderkinder war zum Podiumsgespräch mit eingeladen und wurde durch mich (Spenderkinder-Mitglied Sven) vertreten. Als Tagungsgast verfolgte ich auch andere Beiträge, die im Folgenden zusammengefasst werden.

Kinder bestimmen selbst, wer zu ihrer Familie gehört

Eröffnet wurden die Fachbeiträge von der Psychologin Dr. Katharina Behrend mit einem Vortrag über die Folgen von Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung oder Scheidung der Eltern. Die Referentin erklärte, dass seit einigen Jahren bei Jugendämtern und an Familiengerichten ein Paradigmenwechsel stattfinde. Die kindzentrierte Sicht werde bei Trennungen der Eltern immer mehr als Ausgangspunkt angenommen. Dr. Behrend schilderte eindrucksvoll, wie Kinder das Bedürfnis nach allen (beiden) Eltern äußern. Kinder bestimmen, wer zu ihrer Familie gehört und wer für sie welche Rolle einnehmen sollte. Wenn getrennte Eltern mit einem bzw. einer Dritten ein neues Paar bilden, dann wird er oder sie nicht automatisch zu Vater oder Mutter. Kinder bestimmen selbst, wie sie (neue) Familienmitglieder nennen möchten. Bei Kontaktabbruch zwischen dem Kind und einem Elternteil verfalle das Kind in den Modus des „aktiven Wartens“. Im Falle des Kontaktabbruchs zum Vater während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt lebe das Kind in einer passiven Fernbeziehung zu einem Unbekannten. Eltern, die dem Kind den anderen Elternteil vorenthalten, gefährden das Wohl des Kindes. Folgen sind gestörte Identitätsbildung und langfristig Bindungs-/Verlust- und Vertrauensängste und Konfliktmeidung, um nicht „mitschuldig“ an der Situation zu werden.

Gesundheitliche Folgen für Kinder bei Abwesenheit eines Elternteils

Prof. Dr. Matthias Franz (Universitätsklinik Düsseldorf, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, forscht zur entwicklungspsychologischen Bedeutung des Vaters) ging mit einer Menge Statistiken und internationalen Studien (andere Länder sind auf dem Gebiet der Familienforschung deutlich weiter) auf die gesundheitlichen Folgen für Kinder bei Familienkonflikten ein. Grundsätzlich stellte er klar, dass Kinder nicht die Familienform an sich belaste, sondern das jeweilige Ausmaß der (offenen oder verdeckten) Konflikte. Sind die Eltern oder ein Elternteil abwesend, so fielen kleine Kinder in Ängste und Betroffenheitszustände. Kopf- und Rückenschmerzen, Reizmagen, Asthma und Angsterkrankungen seien oft Jahre später auftretende psychosomatische Effekte bei Trennungskindern, vor allem bei Kontaktabbruch eines Elternteils, was meist der Vater sei. Väter mit Kontaktabbruch zu ihrem Kind wie auch Stiefväter, die mit ihrem „sozialen“ Kind zusammenleben, neigen zu einer deutlich höheren Affinität zu Drogen wie Alkohol oder Nikotin. Laut Prof. Franz könne so ein Gefühl des Alleinseins kompensiert werden, welches durch die ständige Konfrontation mit dem nicht „eigenen“ leiblichen Kind herrühre. Für Kinder sei das Fehlen des Vaters eine eindeutige Risikoquelle für Krankheiten, Suchtverhalten und Delinquẹnz. Mit „Fehlen des Vaters“ meinte Prof. Franz meist die komplette Abwesenheit. Aber Männer, die „nur“ eine Vaterrolle einnehmen, könnten auch die Identitäts- und Autonomieentwicklung des Kindes beeinträchtigen. Nicht nur fehlende Väter, sondern auch „dysfunktionale“ Väter könnten lebenslange Auswirkungen auf das Kind haben, da es sich nicht mit dem Vater identifizieren könne. Daher lautete auch bei diesem Beitrag der Schlussappell, dass das Kind selbst die Menschen bestimmen solle, von denen es emotional und identifikatorisch abhängig sein möchte. Das sei schwierig, wenn der Vater nicht zur Verfügung stehe.

Kindeswohlgefährdung beginnt nicht erst mit körperlicher Gewalt

Sehr praxisorientiert schilderte Marc Serafin als Leiter des Niederkasseler Jugendamtes die Möglichkeiten der Jugendhilfe bei Eltern-Kind-Entfremdungen. Er hält zwei (derzeit in der Jugendhilfe einsetzende) Paradigmenwechsel für maßgeblich: Erstens werde die Rolle des Vaters deutlich aufgewertet. Zweitens beginne Kindeswohlgefährdung nicht erst bei Schlägen, sondern bei Lebenslügen, Instrumentalisierung der Kinder und fehlender Identitätsentwicklung durch Vorenthaltung eines Elternteils. Serafin präferiert klar das sogenannte Doppelresidenzmodell für Trennungskinder und fordert eine deutliche Aufwertung der Vaterrolle. Das heiße nicht nur, dass Jugendämter und Gerichte den Vätern mehr Zeit mit ihren Kindern geben, auch wenn die Mütter das nicht wünschen, sondern bedeute auch, dass Väter verpflichtet werden können, Umgang mit ihren Kinder zu haben. Wenn der Vater den Kontakt zu ihnen aktiv abbreche oder ihn passiv auslaufen lasse, könnten sich Trennungskinder massiv gekränkt fühlen. Eltern, die den fehlenden Elternteil abwerten, wiedersprächen oftmals den Gefühlen und Wertungen, die das Kind gegenüber dem fehlenden Elternteil habe.

Die angebotenen Workshops behandelten im Sinne der teilnehmenden Eltern sehr praxisnah verschiedene Themen wie „Überlebensstrategien betroffener Eltern“, „Familienrecht“, „Kinderschutz für Trennungskinder“.

Ausgegrenzte und geflüchtete Väter

Den Tagungsabschluss bildete das Podiumsgespräch „Vater, wo bist Du? Ausgegrenzte und flüchtende Väter“. Weitere Podiumsgäste waren Regina Deertz, Karin Kokot und Dr. Charlotte Michel-Biegel. Frau Deertz ist Autorin des Buches „Mondpapa“. Sie beschrieb, warum sie als Sozialpädagogin und Kindertherapeutin ein Buch für drei- bis sechsjährige Kinder mit abwesenden Vätern (die weit weg, wie auf dem Mond lebten, daher der Titel …) schrieb: Damit sich die Kinder nicht alleine fühlen, wenn im Kindergarten „Vatertag“ gefeiert wird. Damit die Kinder besser damit zurechtkommen, wenn sie nie von ihrem Vater abgeholt werden; wenn sie kein Foto von ihm im Familienalbum haben usw.

Karin K. schilderte ihre sehr persönliche Geschichte als Trennungskind, das seinen Vater entbehren musste. Sie erzählte von dem Leben mit einer sehr dominanten Mutter, die die Briefe des Vaters an die Kinder vorenthielt und die ihre Lügen auf ihre Kinder übertrug. Und sie erzählte, dass sie nun selbst Mutter ist, die keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern hat. Besprochen wurden die Fragen von transgenerationellen Wirkungsmechanismen von Eltern-Kind-Entfremdung sowie von jahrzehntelangen Familiengeheimnissen, die niemals für irgendjemanden gut sind.

Frau Dr. Michel-Biegel schilderte ihre Arbeit als Sozialarbeiterin und ihre Erfahrungen mit entfremdeten Eltern und Kindern. Ihr Fazit fällt klar aus: Weder Vater noch Mutter können sich aussuchen, ob sie Verantwortung haben möchten oder nicht. Sie haben sie mit der Geburt, ja der Zeugung des Kindes von Anfang an. Viele während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt flüchtende Väter seien mit der neuen Situation und ihrer neuen Rolle vollkommen überfordert. Hier gelte es – so banal es klingen möge – vor der Zeugung eines Kindes aufzuklären, dass sie lebenslange Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehe.

Abwesende Väter

Als Spenderkind, das erst spät von seiner Herkunft erfuhr, als es einem Familiengeheimnis auf die Spur kam, versuchte ich aus meiner Spenderkindersicht die Frage(n) nach der Rolle des Vaters zu ergründen. Hilfreich war mir vor allem auch unsere Diskussion „Spender oder Vater“, die wir in diesem Jahr hatten. Im Gegensatz zu den auf der Tagung im Fokus stehenden Kindern brach unser Vater nicht nach der Geburt den Kontakt ab oder flüchtete während der Schwangerschaft, sondern weder wir, noch gar unsere Mütter hatten jemals Kontakt zu ihm. Er war noch nicht einmal bei unserer Zeugung anwesend. Von vielen Spenderkindern wird die Abwesenheit des eigenen biologischen Vaters als eine maßgebliche Leerstelle im Leben und in der Identitätsfindung angesehen. Abgesehen von meiner persönlichen Sichtweise auf Vaterrolle(n) und Vaterentbehrung sprachen wir darüber, wie auch nach Jahrzehnten Kinder mit ihren leiblichen Eltern und (Halb-)Geschwistern in Kontakt kommen können. Und anhand der Rückmeldungen aus dem Publikum, das sich insbesondere aus Eltern zusammensetzte, die keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben, können unsere Spenderkindergeschichten ermutigen: Obwohl viele von uns einen (oder gar mehrere) „sozialen“ Vater haben, möchten sie den biologischen kennenlernen. Für manche der entfremdeten Eltern kann diese Erkenntnis ein wichtiges Mittel im „aktiven Warten“ auf ihre Kinder sein – und nicht aufzugeben.

Die Expertise der Spenderkinder

Interdisziplinär Positionen austauschen, gemeinsame Ziele definieren – auf dem Familienkongress des VafK war dies möglich. Die Erfahrungen und die Sicht der Spenderkinder mit den Anliegen unseres Vereins betreffen nicht nur den Bereich der Reproduktionsmedizin, sondern sie beziehen sich auf gesamtgesellschaftliche Fragen, die die Tagungsorganisatoren selbst stellten: „Wie ernst ist dieser Gesellschaft das Kindeswohl? Wie muss Kinderschutz gestaltet werden, dass das Leitmotiv ‚Allen Kindern beide [alle, Anm. Sven] Eltern!‘ auch unter schwierigen Bedingungen von Anfang an Bestand hat?“

 

Autor: Sven

Konferenz Familienbildung mit Hilfe Dritter

Am 3. und 4. November 2017 fand in Göttingen die internationale Konferenz „Familienbildung mit Hilfe Dritter. Herausforderungen, Lösungsansätze, Familienrealitäten“ statt. Ausgerichtet wurde sie vom Institut für medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Göttingen, Leitung Prof. Claudia Wiesemann, in Kooperation mit der Elterninitiative DI-Netz und dem psychosozialen Beratungsnetzwerk BKiD. Es gab an den zwei Tagen insgesamt 16 Vorträge, in denen u. a. die Perspektiven eines Reproduktionsmediziners, von Eltern nach Samenspende, rechtliche Aspekte und verschiedene ethische Aspekte aufgegriffen wurden.
Von unserem Verein haben Anne und Sven an der Konferenz teilgenommen, Sven war am 2. Tag für ein Gespräch mit Dr. Petra Thorn eingeladen.  Beide hatten den Eindruck, dass unliebsame Aspekte wie kritische ethische Fragen oder negative Erfahrungen erwachsener Spenderkinder unerwünscht waren und daher nicht aufgegriffen wurden. Im Abschlussbeitrag „Third-party assisted reproduction in Germany – what will the future hold?“ wurde passend auch die Gründung von BKiD und DI-Netz genannt, nicht aber die Gründung unseres Vereins Spenderkinder. Diskutiert wurde hauptsächlich, was technisch möglich ist und rechtlich geregelt werden müsste. Von Seiten der Wunscheltern wurde der starke Wunsch nach Normalisierung ihrer Situation spürbar und ein Druck zur Rechtfertigung für ihre Entscheidung, der jedoch nur wenig Raum dafür lässt, auch die komplexen ethischen und psychologischen Herausforderungen der Familiengründung zu dritt wahrzunehmen.
Interessant war daher insbesondere der Vortrag von Olivia Montuschi und Walter Merricks, die das britische Donor Conception Network (DCN) im Jahr 1993 gegründet haben und auch anerkannten, dass manche erwachsene Spenderkinder trotz früher Aufklärung Probleme mit ihrer Entstehungsweise, bzw. der daraus resultierenden Situation haben. In Großbritannien ist eine verpflichtende psychosoziale Beratung vor der Samenspende ganz selbstverständlich, in Deutschland wird diese von uns erhobene Forderung von BKiD und DI-Netz abgelehnt.
Trotzdem hatten wir das Gefühl, dass einige unserer Impulse von einigen Referenten aufgenommen wurden und werden daher natürlich auch in Zukunft bei solchen Tagungen die Perspektive erwachsener Spenderkinder einbringen.

Zwölfter Halbgeschwistertreffer!

Bereits im Juli hatten wir einen weiteren Halbgeschwistertreffer zwischen Spenderkindern aus dem Novum in Essen: Felix ist selbst kein Mitglied in unserem Verein, aber sein Bruder überzeugte ihn, den DNA-Test FamilyFinder zu machen. Prompt gab es einen Treffer mit Magdalena. Beide freuen sich sehr über den Treffer, haben sich bereits getroffen und verstanden sich auf Anhieb gut. Das hat nun auch Felix‘ zweiten Bruder überzeugt, den Test zu machen.

Magdalena war schon einige Jahre registriert, und der Treffer ist ein gutes Beispiel dafür, dass es auch nach längerer Zeit noch zu Treffern kommen kann, wenn sich immer mehr Spenderkinder registrieren lassen. Wir können daher allen interessierten Spenderkindern den DNA-Test Family Finder nur ans Herz legen!

Erster Spender – Kind – Treffer aus München

Wir freuen uns, über den ersten Treffer zwischen Spender und Kind aus der Münchner Praxis von Dr. Poluda berichten zu können. Nachdem es 2014 im Rahmen der Klage eines Spenderkinder-Mitgliedes gegen den Reproduktionsmediziner zu Berichterstattung in den Meiden gekommen war, war ein Kontakt zu ehemaligen Samenspendern der Praxis entstanden. Laura meldete sich im Frühjahr 2017 bei unserem Verein. Der damaligen Klägerin fiel sofort die starke Ähnlichkeit zwischen Laura und einem der Spender auf. Der DNA-Test FamilyFinder bestätigte die Verwandtschaft. Auch ein persönliches Treffen erlebten beide als positiv. Dieser Treffer ist sehr motivierend für viele Spenderkinder, weil er zeigt, dass es möglich ist, Verbindungen aufzudecken, auch wenn sich ein Arzt unkooperativ zeigt.

Wir wünschen jetzt beiden Ruhe beim näheren Kennenlernen und hoffen auf viele weitere Treffer!

Ehemaligen Spendern und erwachsenen Spenderkindern, die Interesse an einem Kennenlernen haben und noch nicht registriert sind, sei eine Registrierung in der DNA-Datenbank FTDNA ans Herz gelegt!

Spender oder Vater?

Welche Begriffe verwenden Spenderkinder für ihren biologischen und ihren sozialen Vater?

Eigentlich ist alles ganz einfach – sollte man meinen. „Nur gemeinsam können eine Frau und ein Mann ein Kind bekommen. Darum hat jeder Mensch zu Beginn seines Lebens einen Vater und eine Mutter.“ So erklärt es das Buch „Unser Baby“, mit dem Kleinkinder auf ein Geschwisterkind vorbereitet werden, und stützt sich dabei ganz klar auf die biologische Elternschaft.1 Es gibt aber auch eine andere Meinung, die Elternschaft als nur sozial ansieht – danach ist der Vater eines Kindes (nur) der Mann, der die Vaterrolle ausfüllen möchte und mit dem das Kind aufwächst.

Im Fall einer Familiengründung zu dritt mit dem Sperma eines Mannes, der nicht Partner der Mutter ist (Samenspende), wird der Mann, von dem der Samen stammt, allgemein als „Spender“ und nicht als „Vater“ bezeichnet. Die Begriffe „Vater“ und „Spender“ sind dabei emotional besonders aufgeladen, weil zwischen ihnen bestimmte Wertungen über die Bedeutung von genetischer Verwandtschaft und sozialen Beziehungen liegen. Sobald man einer Sache einen Namen gibt, trennt man oder verbindet man Dinge bzw. schafft zu Menschen Nähe oder Distanz.

Wie sind die Begriffe Spender und Vater besetzt?

Der Begriff der „Spende“ legt einen gewissen Altruismus nahe und ist daher gesellschaftlich positiv besetzt. Gleichzeitig schafft er eine ausdrückliche Distanz zum Kind, indem der Begriff „Vater“ für diesen Mann vermieden wird. Das lässt die biologische Nähe außer acht, die zwischen ihm und dem Kind eindeutig besteht. Diese Distanz ist von vielen Reproduktionsmedizinern und Wunscheltern sehr klar gewünscht, da sie eine Thematisierung der unauflösbaren Verbindung des Kindes zum genetischen Vater verhindert. Die Bezeichnung „Spender“ soll dabei verdeutlichen, dass der genetische Vater nicht sozialer Vater sein wollte: „Männer spenden Samen, um zu spenden – nicht um ein Kind zu zeugen. Sie haben daher (zumindest zum Zeitpunkt ihrer Spende) kein Interesse, Vater zu werden.“2

Es gibt also gute Gründe, den Begriff des „Spenders“ abzulehnen. Wir verwenden ihn in unserem Vereinsnamen und auf unserer Internetseite vor allem deswegen, weil es der gebräuchliche Begriff ist, bei dem die Lesenden wissen, welcher Sachverhalt gemeint ist.

Der Begriff des „Vaters“ dagegen wird von vielen Menschen mit einer bestimmten emotionalen Beziehung verbunden. Den „Spender“ (ebenfalls) als „Vater“ zu bezeichnen, bedeutet für sie eine Abwertung oder Bedrohung des sozialen Vaters.3 Andere sehen dagegen als „richtigen“ Vater nur den Mann, zu dem die biologische Verwandtschaft besteht. Spenderkindern, die den vermeintlichen „Spender“ als „Vater“ bezeichnen, wird zum Teil Undankbarkeit gegenüber dem sozialen Vater, eine emotionale Grenzüberschreitung gegenüber dem „Spender“ oder übertriebener Biologismus vorgeworfen.

Etwas eindeutiger wird es, wenn man zwischen dem biologischen bzw. genetischen Vater einerseits und dem sozialen Vater andererseits unterscheidet. Allerdings kann es auch hier die Besonderheit geben, dass mehrere soziale Väter vorhanden sind, oder der Mann, der in die Samenspende eingewilligt hat, nicht wirklich sozialer Vater geworden ist, weil er früh gestorben ist oder die Familie verlassen hat.

Spenderkinder wählen die Bezeichnungen bewusst und individuell

Welche Bezeichnung Spenderkinder für ihren biologischen Vater und ihren sozialen Vater wählen, ist daher sehr individuell und wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

  • Der Bedeutung, die sie biologischer Verwandtschaft bzw. sozialen Beziehungen zumessen.
  • Dem Adressatenkreis (Eltern, Freunde, Bekannte oder eher unbekannte Dritte bzw. die Öffentlichkeit) und der Gesprächssituation. Mit der Verwendung bestimmter Begriffe können (unangenehme oder zu private) Nachfragen vermieden werden, die Gefühle des Gegenübers geschützt werden oder bestimmte eigene Gefühle betont werden.
  • Eigene biografische Erfahrungen (z. B. ob die Rolle des sozialen Vaters überhaupt ausgefüllt wurde). Viele bezeichnen ihren sozialen Vater zum Beispiel als „Papa“, um die emotionale Verbundenheit zu betonen.

Die Benennung des überwiegend unbekannten Dritten ist für die meisten unserer Mitglieder ein großes und wichtiges Thema. Das gilt aber auch für diejenigen, die ihren biologischen Vater kennen, da sie ja zugleich mit der Benennung dieses Mannes auch den familiären, verwandtschaftlichen und zwischenmenschlichen Status definieren.

Daher sollte anerkannt werden, dass Spenderkinder meist bewusst wählen, welche Begriffe zu Ihrer Wahrnehmung der Familiensituation passen, und sie das Recht hierzu haben. Es ist bevormundend, einen bestimmten Begriff als allein zutreffend zu bezeichnen. Ebensowenig ist es möglich, durch die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung die emotionale Beziehung  vorzugeben oder zu kontrollieren, die sich zwischen genetischem Vater und Kind im Laufe des Lebens entwickeln wird.

Für minderjährige Spenderkinder, die die verschiedenen Bezeichnungsmöglichkeiten noch nicht reflektieren können, ist wahrscheinlich die Bezeichnung biologischer / genetischer Vater am neutralsten, da sie berücksichtigt, dass ein Mensch mehrere Väter haben kann, wenn die genetische und soziale Vaterschaft auf verschiedene Männer verteilt ist (so übrigens auch Wikipedia zum Begriff des Vaters).4

Welche Bezeichnungen wählen Spenderkinder-Mitglieder?

Damit diese sehr persönliche Wahl etwas anschaulicher wird, haben wir Mitglieder unseres Vereins gebeten uns zu erzählen, welche Bezeichnungen sie für ihren biologischen und ihren sozialen Vater verwenden:

Ich selbst bezeichne meinen (mir unbekannten) Spendervater BEWUSST als „Vater“, nicht als „Spender“, da er damals weder „spendete“ noch war die Weitergabe seines Spermas (als „Spende“) der eigentliche Zweck der Handlung, sondern die Zeugung eines Kindes. Das eigentliche und von allen Beteiligten definierte Ziel (die Kindzeugung) dieser Handlung bedingt m. E. die Verwendung des „Vater“-Begriffes stärker als die des „Spender“-Begriffes, denn dieser bezieht sich nur auf jene Handlung der Sperma-Weitergabe. Außerdem würde auch niemand auf die Idee kommen und sagen, mein „Verkäufer“ oder „Geber“ und dergleichen (ich übertreibe bewusst) (…). Damit ich nicht immer die Begriffe meines „biologischen/genetischen Vaters“ und meines „sozialen Vaters“ verwenden muss, habe ich mir mehr und mehr angewöhnt, zwischen „Vater“ und „Papa“ zu unterscheiden.
S., 35 Jahre

Ich nenne meinen sozialen Vater noch immer „Papa“, weil er der immer für mich war, ist und immer sein wird. Den „Spender“ nenne ich mal „Spender“ und mal bezeichne ich ihn als „genetischen Vater“, je nachdem welche Bezeichnung sich für mich situativ richtig anfühlt. Der Bezeichnung „genetischer Vater“ hefte ich alle positiven Aspekte, Charaktereigenschaften und Vorstellungen an, die ich mit diesem Menschen verbinde, der Bezeichnung „Spender“ alles Negative.
V., 39 Jahre

An der Bezeichnung „Spender“ stört mich die damit verbundene Depersonalisierung bzw. Instrumentalisierung des Mannes, der seinen Samen abgibt. „Spender“ ist eine Funktionsbeschreibung, keine Bezeichnung für einen Menschen. (…) Zum anderen ist die Bezeichnung „Spender“ eigentlich eine Bezeichnung aus Elternperspektive, denn denen hat der Mann etwas gegeben, nicht dem Kind. Würde man „Spender“/„Donor“ mit „Geber“ übersetzen, würde das noch deutlicher. Ich bezeichne meinen sozialen Vater auch weiterhin als „meinen Vater“ und nenne ihn „Papa“, weil ein Bezeichnungswechsel ihn deutlich abwerten würde, was ich auch nicht passend fände. Meinen Eltern gegenüber spreche ich auch eher vom „Spender“, sie bezeichnen ihn so und da habe ich mich irgendwie automatisch angepasst, damit wir eine gemeinsame Sprache haben. Ich selbst sehe ihn jedoch als genetischen Vater und verwende gegenüber Dritten beide Bezeichnungen. Als ich mit zehn Jahren von der Samenspende erfahren habe, fragte ich meine Mutter, wie denn der Mann heiße. Als sie mir keinen Namen nennen konnte, sagte ich ihr, dass ich ihn dann einfach „Heinrich“ nennen werde. Das war mir wohl irgendwann zu kindlich, jedenfalls bin ich im Gespräch wieder davon abgekommen.
A., 33 Jahre

Für mich kommt es darauf an, mit wem ich spreche. Wenn ich die „Situation“ Leuten erkläre, dann ist der „Spender“ mein „Bio-Dad“ oder „biologischer Vater“ und der Mann, der mich groß gezogen hat, mein „sozialer Vater“. Dazwischen gab es dann noch den ersten Mann meiner Mutter, mit dem sie bei meiner Zeugung verheiratet war, der ist dann der „gedachte Vater“, weil ich erst mit 18 von der Spende erfahren habe. Abgesehen davon, im Alltag, ist der „Spender“ einfach der „Spender“. Allerdings vermute ich, dass der Arzt der „Spender“ war, und habe daher bei dem Begriff eine sehr konkrete Person vor Augen. Der „soziale Dad“, der mich groß gezogen hat, ist mein „Vater“. Ich war zwei Jahre, als er in mein Leben kam. Obwohl es in meiner Jugend mal Phasen gab, in denen ich ihn beim Vornamen genannt habe, und ich den „gedachten Vater“ auch immer vermisst habe, so war und ist dieser „soziale Vater“ einfach nur mein „Vater“, zusammen mit allen guten und schlechten Eigenschaften, die ich durch Sozialisation von ihm angenommen habe.
M., 40 Jahre

Mein „sozialer Vater“ ist vor fast 30 Jahren verstorben. Ich nenne ihn eigentlich nur noch „sozialer Vater“, weil mir der bisherige Begriff „Vater“ kaum noch über die Lippen kommt. Das klingt irgendwie falsch. Vielleicht wäre das anders, wenn ich mit ihm aufgewachsen wäre, aber in meiner Situation liegt in der Bezeichnung schon ganz viel Distanz. Bevor ich von meinem Spenderkind-Dasein erfahren habe, war er für mich z.B. am Grab aber durchaus häufig der „Papa“. Da ich den Spender nicht kenne, liegt auch da natürlich eine große Distanz vor. Er ist deshalb für mich in der „Öffentlichkeit“ schlicht der „genetische“ oder „biologische“ Vater. Gegenüber Freunden spreche ich aber eher von meinem „richtigen“ Vater!
J., 33 Jahre

Mein „Papa“ ist und war immer der Mann, mit dem ich aufgewachsen bin. In der Öffentlichkeit sage ich „Vater“ aber auch „Papa“, weil es sich einfach richtig anfühlt. Wenn die Bezeichnung „Vater“ für den „Spender“ im Raum steht, dann übernehme ich das der Einfachheit halber, empfinde das aber nicht so. Ich hänge dann meist noch ein „biologischer“ vorne dran. Für mich ist er der „Spender“ oder auch „Erzeuger“. Das klingt einfach, so wie es ist, anonym. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass sich das mit der Zeit ändern würde, wenn ich ihn kenne.
S., 35 Jahre

Seit ich vor 14 Jahren erfahren habe, dass ich ein Spenderkind bin, ist es für mich schwierig, das Wort „Vater“ oder „Papa“ über meine Lippen zu bringen, da dieser „soziale Vater“ überhaupt nicht mit mir verwandt ist und ich keine Gene von ihm trage. Er ist allerdings schon vor elf Jahren gestorben. Der „Spender“ ist für mich mein „Spendervater“ und ich habe eine Vermutung, wer er ist.
S., 44 Jahre

Ich nennen den biologischen Vater „Spender“. Wenn ich über meinen sozialen Vater rede, ist das immer „Papa“. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sich die Bezeichnung ändert, wenn ich den „Spender“ kennen würde.
N., 35 Jahre

Ich kenne meinen „Spender“ seit 5 Jahren und nenne ihn nach wie vor „Spender“ oder „leiblichen Vater“. Wenn ich mich Bekannten von ihm vorstelle, sage ich, dass ich seine leibliche Tochter bin und er Samenspender war. Also nichtmal nur „Tochter“ käme mir in den Sinn. Das Wort „Vater“ / „Papa“ ist die Bezeichnung für meinen (sozialen) Vater.
S., 26 Jahre

Kurz nachdem ich von der Samenspende erfahren habe, konnte ich den „Spender“ finden und bezeichne ihn seitdem als „leiblichen“ oder „biologischen Vater“. Mein sozialer Vater ist „Vater“ oder „Daddy“, beide Begriffe habe ich schon verwendet, bevor ich von der Samenspende wusste. (…) Mit dem Wort „Spender“ an sich habe ich mich persönlich irgendwie immer schwer getan, denn es fühlt sich in mir selbst irgendwie verletzend an, da es so technisch und anonym klingt. Das empfinde ich in meiner Geschichte nicht als ganz stimmig. Ich stelle mir meine Zeugung so vor, dass meine Mutter, mein „Vater“ und mein „leiblicher Vater“ um einen großen Kessel stehen, in dem es blubbert. Jeder gibt seine Zutaten hinein, und dann entstehe ich in dem Kessel. Damit komme ich gut zurecht – mit diesem Projekt zu dritt. Dass ich dann in meiner jetzigen Familie verblieben bin und mein leiblicher Vater in den Hintergrund getreten ist, damit komme ich mittlerweile auch recht gut zurecht. Ich habe mich jetzt auch mit dem späten Kennenlernen versöhnen können. Es war eben so. Mein leiblicher Vater, der mittlerweile verstorben ist, war eben irgendwie von einer ferneren Warte aus in meinem Leben.
J., 36 Jahre

Für mich ist mein sozialer Vater mein „Papa“. So würde ich nie meinen Spender nennen. Eine passende Bezeichnung für meinen Spender zu finden, fällt mir immer noch schwer, daher bin ich bei meinen Bezeichnungen für ihn auch ziemlich inkonsequent. Eigentlich halte ich den Begriff „Vater“ für den Spender am besten. Dieser ist für mich sehr mit Genetik, Biologie, Herkunft verknüpft, ohne ihn mit irgendwelchen „sozialen“ Vorstellungen und Werten aufzuladen. Aus meiner Sicht hat jeder Mensch nur einen „Vater“ und das ist in meinem Fall eben mein „Spender“. In Abgrenzung zu meinem „Papa“, nenne ich ihn aber „biologischer Vater“. Letztlich hängt es für mich aber auch davon ab, wer jetzt eigentlich von meinem „Spenderhintergrund“ weiß und wer nicht. Bei Leuten, die davon wissen, bezeichne ich ihn auch als „Spender“, wobei ich diesen Begriff ehrlich gesagt nicht sonderlich mag. Ich mache das vor allem aus dem Grund, weil ich denke, dass die anderen das von mir erwarten… weil alles andere zu viel Nähe und Emotion signalisieren würde (…) Mir wäre es am liebsten, wenn ich meinem „Spender“ beim Vornamen nennen könnte. Dann ist er der Mensch, der er ist, und der in der Beziehung zu mir steht, wie sie sich eben entwickelt. Ohne dass man dafür irgendwelche Definitionen finden müsste… sollte ich ihn irgendwann mal kennen lernen, würde ich vielleicht auch die Bezeichnung wählen, die er selbst am passendsten findet…
A., 27 Jahre

Ich differenziere klar zwischen den Bezeichnungen des „biologischen“ und „sozialen Vaters“. Beide haben für mich einen Anteil an meiner Entwicklung gehabt, sei es nun auf genetischer oder Erziehungsbasis. Daher halte ich diese Bezeichnung für passend.
S., 27 Jahre

Für mich war und ist mein sozialer Vater immer „Papa“ und das wird auch so bleiben, egal was passiert, wie unterschiedlich wir uns sind oder wie sehr wir uns voneinander distanzieren. Beim „Spender“ ist es anders, da habe ich bereits innerhalb des letzten Jahres gewissermaßen eine Evolution durchlebt. Ich habe ihn, seitdem ich mich überhaupt wieder mit dem Thema Samenspende auseinandergesetzt habe, zunächst „Spender“ genannt, weil ich fand, dass dadurch meine emotionale Distanz zu ihm (er ist ja nun mal nicht mein „Papa“) und andererseits auch die Nüchternheit des Aktes meiner Entstehung und damit auch seine emotionale Distanz zu mir gut ausgedrückt wird. Im Laufe der Monate wurde mir jedoch klar, dass ich gar nicht so emotional distanziert bin, ich will herausfinden, wer er ist und was ich von ihm geerbt habe. Daher benutze ich nun eher die Bezeichnung „genetischer Vater“, da diese m.M.n. genau das betont.
N., 33 Jahre

Ich bezeichne den Spender als „Spender“ oder „genetischen Vater“ und meinen sozialen Vater als „Vater“. Der Vorteil an dem Spenderbegriff ist für mich, dass man nicht so viel erklären muss, weil ungefähr klar ist, welcher Sachverhalt dahinter steht. Da ich nicht weiß, wer der „Spender“ ist und um was für einen Menschen es sich bei ihm handelt, möchte ich ihn außerdem mit diesem Begriff vermutlich etwas auf Distanz halten. Wenn ich die genetische Verwandtschaft betonen möchte, zum Beispiel bei Gesprächen mit Ärzten, nenne ich ihn den „biologischen Vater“. Sollte ich einmal erfahren, wer er ist, könnte ich mir vorstellen, ihn auch als „Vater“ zu bezeichnen. Ich sehe darin keine Abwertung meines sozialen Vaters, weil ein Mensch mehrere Arten von Vater haben kann. Innerhalb der Familie war mein sozialer Vater eh „Papa“, in öffentlichen Äußerungen wäre mir die Bezeichnung aber zu persönlich.
C., 37 Jahre

Bei mir gibt es drei Männer, für die ich in unterschiedlicher Weise den Begriff „Vater“ verwende:
1. Mein „Spender“, von dem ich meist als „biologischem Vater“ (den ich nicht kenne) spreche.
2. Den ersten Mann meiner Mutter, der (angeblich) unfruchtbar war und die Samenspende mit initiiert hat. Er war die ersten 5 Jahre meines Lebens der einzige „Vater“ für mich und ich habe ihn „Papa“ genannt. Dann wurde er durch einen Unfall schwer behindert und man kann kaum mit ihm sprechen. Mittlerweile verwende ich oft seinen Vornamen, wenn ich über ihn spreche, ich sage auch manchmal „mein erster Vater“ oder „mein erster sozialer Vater“ oder mittlerweile sogar manchmal „der erste Mann meiner Mutter“ (die emotionale Distanz zu ihm ist mit der Zeit immer größer geworden).
3. Der zweite Mann meiner Mutter, der mich mit aufgezogen hat seit ich 6 bin. Er ist mir emotional am nächsten. Allermeistens spreche ich von ihm als „meinem Vater“ und viele Menschen wissen gar nicht, dass es noch andere Väter gibt. Ihn nenne ich schon immer beim Vornamen.
J., 33 Jahre

Bei mir gibt es theoretisch drei Vaterfiguren:
1) Mein „Spender“ oder auch „Spendervater“. In manchen Runden habe ich ihn auch schon „BIOLOGISCHEN VATER“ genannt, der Begriff setzt sich bei mir gerade zunehmend durch.
2) Mein „Vater“ – mein „Papa“ – der erste Mann meiner Mutter. Die Ehe zwischen ihm und meiner Mum ging in die Brüche als ich ca. zwei Jahre alt war. Er ist leider verstorben, als ich Anfang 20 war. Wenn ich heute von ihm spreche, spreche ich von meinem „SOZIALEN VATER“. Allerdings kam der Begriff eher über die Beschäftigung mit der Thematik Spenderkind in mein Leben. Wir hatten wenig Bindung zueinander, Gespräche über meine Entstehung gab es zwischen uns nie.
3) Mein Stiefvater, der zweite Mann meiner Mutter, der mich mit aufgezogen hat. Für mich war er eigentlich immer mein „Vater“ und ich habe ihn als Kind „Papi“ genannt, um zwischen meinen beiden anwesenden „Vätern“ zu unterscheiden. Zu ihm hatte ich eine engere Bindung. Seit auch diese Ehe zerbrochen ist und auch wir im Streit auseinander gingen, nenne ich ihn auf seinen eigenen Wunsch hin beim Vornamen.
S., 33 Jahre

  1. Angelika Weinhold, Unser Baby, Reihe Wieso Weshalb Warum, Ravensburger 2005. []
  2. B Klenke-Lüders, P Thorn, Alternative Perspektiven zum leiblichen Kind – Welche Möglichkeiten passen zu uns?, in: D Wallraff, P Thorn, T Wischmann (Hrsg.), Kinderwunsch. Der Ratgeber des Beratungsnetzwerkes Kinderwunsch Deutschland (BKiD), Stuttgart: Kohlhammer 2015, S. 194. []
  3. Ärger verursachen zum Beispiel regelmäßig Zeitungsartikel über Spenderkinder, die die Suche nach den genetischen Wurzeln mit Titeln wie „Ich suche meinen Vater“ oder „Vater unbekannt“ versehen. []
  4. Zur Frage, ob Vaterschaft delegiert werden kann und welche elterliche Verantwortung einem Samenspender zukommt, äußert sich die Philosophin Rivka Weinberg in einem sehr interessanten Artikel von 2008: Weinberg, R. (2008). The Moral Complexity of Sperm Donation. Bioethics, 22(3), 166-178. []

Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft

Das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ ist am 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Juli 2018 in Kraft (Artikel 4). Ab diesem Datum wird es also endlich ein Samenspenderregister geben, über das ab diesem Zeitpunkt gezeugte Spenderkinder Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten können.

Auch wenn dieses Register leider noch sehr rudimentär konzipiert ist, weil die Daten von Altfälle nicht enthalten sind und kein Kontakt zwischen Halbgeschwistern hergestellt werden kann (siehe dazu unsere ausführliche Kritik zum Gesetzentwurf für die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses), handelt es sich hierbei dennoch um eine deutliche Verbesserung. Zumindest ab dem 1. Juli 2018 gezeugte Spenderkinder werden ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung sicher verwirklichen können, und mit dem Register wird hoffentlich auch die Tatsache in das öffentliche Bewusstsein übergehen, dass es ein Recht auf Kenntnis der Abstammung gibt und dass Samenspenden nicht anonym erfolgen dürfen.

Wir haben die neue Rechtslage ab dem 1. Juli 2018 bereits unter „Die rechtliche Situation“ ergänzt und werden demnächst unsere politischen Forderungen aktualisieren.

Landgericht Essen verurteilt Reproduktionspraxis zur Preisgabe der Identität genetischer Väter

Am 20. Juli 2017 erließ das Landgericht Essen drei Versäumnisurteile: Die beiden Kläger und die Klägerin – alle drei Mitglieder des Vereins Spenderkinder – hatten eine Essener Reproduktionspraxis auf Herausgabe identifizierender Informationen über ihre genetischen Väter verklagt. Obwohl die beklagte Klinik bzw. der Arzt in den Schriftsätzen behauptete, die jeweiligen Samenspender nicht mehr den Patientinnen zuordnen zu können, kündigten sie kurzfristig an, nicht zu dem Verhandlungstermin zu erscheinen. Da keine Entschuldigung für die Säumnis vorlag, bewertete das Gericht den Vortrag der Kläger und Klägerin für schlüssig und verurteilte die Praxis in einem Versäumnisurteil zur Auskunftserteilung über den jeweiligen genetischen Vater. Gegen diese Versäumnisurteile legten die Beklagten keinen Einspruch ein, so dass diese rechtskräftig wurden und nun vollstreckt werden können.

2013 hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Präzedenzurteil gegen denselben Arzt zur Herausgabe von Spenderdaten verurteilt. Das Interesse des Kindes an seiner genetischen Abstammung sei höher zu bewerten als das möglicherweise bestehende Interesse des Samenspenders an seiner Anonymität, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Diese Wertung wurde 2015 vom Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall bestätigt. Seitdem wurden Reproduktionsärzte und Samenbanken in mehreren Gerichtsverfahren zur Auskunftserteilung verurteilt.

Kontaktvermittlung Uniklinikum Essen

Ein ehemaliger Samenspender am Universitätsklinikum Essen hat das Klinikum überzeugen können, nachträglich einen Brief von sich in Verwahrung zu nehmen. Wenn künftig Spenderkinder auf der Suche nach ihrem genetischen Vater beim Uniklinikum Essen anfragen, habe das Klinikum versprochen, ihnen den Brief zu schicken, damit sie Kontakt mit dem Mann aufnehmen können. Der ehemalige Spender verspricht bei Kontaktanfragen ein aktuelles sowie ein früheres Bild. Zur letzten Sicherheit schlägt er einen DNA-Test vor.

Wir freuen uns sehr über diesen Vorstoß des Uniklinikums Essen zwischen ehemaligen Spendern und Spenderkindern zu vermitteln. In der Vergangenheit wurde dort anfragenden Spenderkindern lediglich mitgeteilt, dass keine Daten mehr vorhanden seien.

Mindestens ebensosehr freuen wir uns über die Initiative des ehemaligen Samenspenders, der selbstständig zu uns und zum Uniklinikum Kontakt aufgenommen hat. Es ist schön, immer wieder zu merken, dass es – entgegen vieler Vorurteile – auch ehemalige Samenspender gibt, die an den durch sie entstandenen Menschen interessiert sind und diese selbst gerne kennenlernen würden. Zu spüren oder zu hören, dass der Samenspender kein Interesse an den durch ihn entstandenen Menschen hat, kann für Spenderkinder sehr verletzend sein, schließlich haben sie dieser für sie geplanten Art der sozial-beziehungslosen genetischen Vaterschaft nicht zugestimmt.

Vielleicht kann die Idee des Essener Samenspenders auch andere ehemalige Samenspender dazu anregen, nachzuziehen und bei ihrer Praxis oder Klinik einen Brief zu hinterlegen, der anfragenden Spenderkindern herausgegeben werden soll.

Wenn Du selbst durch eine Samenspende am Uniklinikum Essen entstanden bist und auf der Suche nach Deinem genetischen Vater, dann könnte es lohnend sein, jetzt dort nochmal nachzufragen.

Bericht des Arbeitskreises Abstammung

Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis Abstammungsrecht seinen Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben und anschließend auch veröffentlicht. Der Arbeitskreis wurde im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht angesichts Entwicklungen der Reproduktionsmedizin zu prüfen.

Der Arbeitskreis war interdisziplinär zusammengesetzt (Liste der Teilnehmenden). Allerdings konnte man an der Vorauswahl mancher Expertinnen und Experten schon vermuten, dass der Bericht eher in die Richtung gehen sollte, dass das Abstammungsrecht die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin und die Bedeutung sozialer Elternschaft stärker berücksichtigen sollte. Die Veröffentlichungen einiger Experten und Expertinnen im Vorfeld ließen leider bereits vermuten, dass die Interessen von Spenderkindern stark verkürzt gesehen wurden und sich der wahrgenommene Reformbedarf eher an den Interessen der Wunscheltern orientiert.

Kernthesen des Berichts

Der Bericht schlägt eine moderate Fortentwicklung der bisherigen Regelungen vor.

  • Anstelle des Begriffs „Abstammung“ sollte zukünftig der Begriff „rechtliche Eltern-Kind- Zuordnung“ verwendet werden, da der Begriff „Abstammung“ zu Unrecht suggeriere, es gehe hierbei allein um Personen, die genetisch miteinander verwandt sind.
  • Bei einer ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll derjenige zweiter Elternteil werden, der gemeinsam mit der Mutter in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat, sofern der Spender auf die Elternschaft verzichtet hat. Entsprechendes gilt bei der Embryospende.
  • Jeder Mensch soll ein Recht darauf haben, seine genetische Abstammung „statusunabhängig“ gerichtlich klären zu lassen, also ohne dadurch zugleich die Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern zu verändern.
  • Für Fälle der ärztlich assistierten Fortpflanzung unter Verwendung von Spendersamen und für Fälle der Embryospende soll ein zentrales Spenderregister eingerichtet werden, bei dem jeder so gezeugte Mensch Auskunft über die Identität seiner genetischen Eltern erhalten kann.
  • Die Möglichkeiten der späteren Korrektur der Eltern-Kind-Zuordnung durch Anfechtung der Elternschaft sollen im Übrigen eingeschränkt werden.

Bewertung der Vorschläge

Insgesamt enthält der Bericht viele gute Vorschläge zur Modernisierung des Abstammungsrechts unter Beibehaltung altbewährter Prinzipien. Auch aus der Sicht von Spenderkindern ist zu begrüßen, dass der Begriff des Abstammungsrechts durch den treffenderen Begriff der Eltern-Kind-Zuordnung ersetzt wird und dass ein Kind von Geburt an auf Grund einer entsprechenden Willenserklärung einem zweiten (auch gleichgeschlechtlichen) Elternteil zugeordnet werden kann. Das würde die im Moment bestehende Rechtslücke schließen, dass  ein nicht mit der Mutter verheirateter Mann zwar in die Samenspende einwilligt, aber dann die Vaterschaft nicht anerkennt bzw. bei lesbischen Paaren die Partnerin der Mutter in die Samenspende einwilligt, das Kind aber nicht adoptiert.

Anspruch auf statusunabhängige gerichtliche Abstammungsklärung

Der Bericht betont die herausragende Bedeutung der Kenntnis von der Abstammung und fordert daher ein Recht zur statusunabhängigen gerichtlichen Klärung der Abstammung (S. 83). Ein solcher Anspruch würde auch vielen Spenderkindern zu Gute kommen, da es Fälle gab, in denen auf Grund von unsauberer Dokumentation der beteiligten Ärzte unklar war, ob der Spender auch der genetische Vater ist. Momentan gibt es lediglich einen Anspruch auf eine außergerichtliche Klärung der Abstammung von den rechtlichen Eltern in § 1598a BGB. Positiv ist, dass nach Ansicht des Berichts in Fällen der Leihmutterschaft auch die Kenntnis über die Geburtsmutter zur Abstammung zählt.

Schaffung eines staatlichen Registers für Spenderkinder

Für durch Samen- und Embryonenspende gezeugte Menschen fordert der Bericht außerdem die Schaffung eines staatlichen Registers zur Dokumentation und Auskunftserteilung. Diese Forderung wird für durch Samenspende gezeugte Menschen grundsätzlich bereits durch das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ verwirklicht, das vom Bundestag am 18. Mail 2017 beschlossen wurde und voraussichtlich bald verkündet wird.1 Der Bericht fordert zusätzlich die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung von Altfällen sowie dass der Spender Auskunft über die Zahl der durch ihn gezeugten Kinder erlangen kann, was das Gesetz nicht vorsieht.2 Ebenfalls erfreut nahmen wir zur Kenntnis, dass offenbar Einigkeit über die Notwendigkeit einer psychosozialen Beratung vor einer ärztlich-vermittelten Samenspende besteht (S.58). Bedauerlich ist, dass die Idee noch nicht einmal diskutiert wird, den genetischen Vater in das Personenstandsregister einzutragen.

Forderung nach Einschränkung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft nicht nachvollziehbar

Sehr kritisch sehen wird jedoch die Forderung, das Recht des Kindes zur Anfechtung der Vaterschaft einzuschränken (S. 50). Positiv im Vergleich zu vorher erhobenen Forderungen der einzelnen Mitglieder des Arbeitskreises ist allerdings herauszuheben, dass die Einschränkung für alle Kinder gelten sollen (und nicht nur für Spenderkinder) und es nicht vollständig abgeschafft werden soll, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände erlaubt sein soll wie

  • wenn der Vater gestorben ist,
  • wenn der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat,
  • wenn der Vater einverstanden ist oder
  • wenn keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung zum Vater entstanden ist.

Einige Mitglieder des Vereins Spenderkinder haben die Vaterschaft ihres nur-sozialen Vaters angefochten. Diese Fälle würden vermutlich alle unter einen der Ausnahmegründe fallen, insbesondere weil eine gefestigte sozial-familiäre Beziehung zum Vater oft nicht bestand, weil die Eltern bereits seit längerem geschieden waren.

Verfassungsrechtlich wäre eine Einschränkung des Anfechtungsrechts möglich,  wenn wie vom Arbeitskreis vorgeschlagen parallel die Möglichkeit zur gerichtlichen Abstammungsklärung eingeführt wird.3 Trotzdem stellt sich die Frage, weswegen das Anfechtungsrecht des Kindes eingeschränkt werden soll. Der Bericht argumentiert, dass die Einschränkung von Anfechtungsmöglichkeiten die bestehende Eltern-Kind-Zuordnung und die daran anknüpfenden sozial-familiären Beziehungen stärken würde. Das ist nicht überzeugend. Wenn das Kind die Vaterschaft anfechten möchte, ist fraglich, ob die Zuordnung und die daran anknüpfenden sozial-familiären Beziehungen überhaupt gestärkt werden sollen. Eine Einschränkung des Anfechtungsrechts dient einzig und alleine dem Sicherheitswunsch der Wunscheltern. Wenn das Kind die Vaterschaft des sozialen Vaters nur anfechten kann, wenn dieser einverstanden oder gestorben ist, eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat oder wenn keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist, so kann dies als Schonung des sozialen Vaters verstanden werden. Wird das Kind idealerweise früh über seine Entstehungsweise aufgeklärt und hat die Gelegenheit auch seinen genetischen Vater kennenzulernen, wäre es dem Kind zu wünschen, dass es auch zu diesem Mann eine positive soziale und emotionale Beziehung entwickelt. In diesem Fall wäre es nicht im Sinne des Kindes, eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung zum Wunschvater zwangsweise aufrechtzuerhalten, wenn der genetische Vater und das Kind eine rechtliche Vater-Kind-Zuordnung wünschen. Zwar kann sich ein Kind Eltern nicht aussuchen. Es sollte aber nicht möglich sein, dass sich Menschen eine Elternschaft für einen anderen Menschen frei wählen können.

Besonders ärgerlich ist der vom Bericht zur Rechtfertigung bemühte Vergleich zur Adoption, die nur unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden könne. Zwischen einer Adoption und einer Samenspende bestehen jedoch deutliche Unterschiede. Der wohl größte Unterschied ist, dass eine Adoption nur auf Grund einer Gerichtsentscheidung möglich ist, die eine positive Kindeswohlprüfung voraussetzt. Bei Samenspenden und anderen Fällen, in denen ein Mann zum Beispiel die Vaterschaft wahrheitswidrig anerkennt, wird das Kind lediglich in die Familie hineingeboren. Bei einer Adoption wird zudem ein Kind aus einer äußeren Not heraus rechtlichen Eltern zugeordnet, in der Regel weil die genetischen Eltern ihre Verantwortung nicht wahrnehmen können. Bei einer Samenspende wird ein Kind rechtlichen Eltern zugeordnet, weil diese ein Kind haben, bzw. Eltern sein möchten.

Der Bericht verweist außerdem darauf, dass dem Bedürfnis nach Kenntnis der eigenen (genetischen) Abstammung durch erweiterte Möglichkeiten der isolierten, statusunabhängigen gerichtlichen Klärung entsprochen werden könne. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend und verkennt, dass die Zuordnung zu einem Mann, mit dem das Kind genetisch nicht verwandt ist, unter Umständen eine deutliche psychische Belastung für das Kind darstellen kann. Tröstlich ist allerdings, dass die Entscheidung für diese Empfehlung mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung relativ knapp ausfiel und der Bericht auch die Argumente der Gegenmeinung darstellt (S. 51, die aber teilweise eine Ausschlussregelung nur für durch Samenspende gezeugte Menschen forderten, hierzu S. 63).

Elternzentrierte und unkritische Wortwahl des Berichts

Die Wortwahl im Bericht veranschaulicht, dass der Arbeitskreis die von der Reproduktionsmedizin verwendeten technischen, elternzentrierten Konstrukte unkritisch übernommen hat: So wird das Konstrukt der beziehungslosen und verantwortungsfreien Vaterschaft bei der Samenspende unkritisch als gegeben gesetzt. Aus dieser Perspektive der elterlichen Absprachen wird dargestellt, dass der Samenspender auf die Übernahme von Elternverantwortung „verzichte“ (S.58). Der aus Elternperspektive positiv erscheinende Verzicht bedeutet aus Kinderperspektive jedoch gleichzeitig ein mehr oder weniger ausgeprägtes Desinteresse des genetischen Vaters am Kind als Person, wenn Verantwortungsübernahme und eine soziale Beziehung abgelehnt werden. Es wäre wünschenswert, die rechtliche Absicherung des Wunsches nach beziehungsloser genetischer Vaterschaft aus Perspektive des Kindes zu hinterfragen. Zumindest könnte durch eine personifizierende Wortwahl (z.B. „genetischer Vater“ statt „Spender“/“Spendermaterial“) verdeutlicht werden, dass Keimzellen nicht isoliert für sich verfügbar sind, sondern dass durch die Zeugung genetischer Elternteil und genetisches Kind miteinander in Beziehung stehen – ob dies gewünscht wird, oder nicht. Dem elterlichen Wunsch entsprechend wird zudem der „intendierte Vater“ zum „richtigen Vater“ des Kindes erklärt (S.61). Die Entscheidung, welchen Vater das Kind als „richtigen“ ansieht, bleibt jedoch letztlich immer beim Kind – egal welcher Mann rechtlich als dessen Vater eingetragen ist.

Interessen von Spenderkindern spielen keine Rolle bei dem meisten persönlichen Leitlinien der Mitglieder des Arbeitskreises

Insbesondere bei den persönlichen Leitlinien der Mitglieder fällt auf, dass die Interessen der durch Reproduktionsmedizin gezeugten Kinder bei der Neuordnung des Abstammungsrechts kaum angesprochen werden. Wenn überhaupt, soll es nach Meinung der meisten Mitglieder ausreichen, dass sie Kenntnis über ihre genetische Abstammung erlangen oder diese gerichtlich feststellen lassen können. Dass sich das Interesse aber auch darauf richten kann, auch rechtlich dem genetischen Elternteil zugeordnet zu werden oder zumindest eine der Abstammung entsprechende rechtliche Zuordnung selbst herbeiführen zu können, sehen nur wenige.

Dabei irritiert vor allem, dass manche Experten die Familie als Schicksalsgemeinschaft betonen, um zu rechtfertigen, dass die Kinder die Elternschaft des nicht-genetischen Elternteils nicht anfechten können sollen. Das einzige, was in diesem Bereich aber schicksalshaft gegeben ist, ist die genetische Abstammung. Dieser kann sich tatsächlich niemand entziehen, sozialen Beziehungen dagegen sehr wohl. Es ist widersprüchlich zu fordern, dass soziale Elternschaft oder Elternschaft auf Grund von Willenserklärungen anerkannt wird und diese Anerkennung dann gleichzeitig als schicksalhaft darzustellen.

Was passiert mit dem Bericht?

Der Bericht ist ein unverbindlicher Ratschlag von Expertinnen und Experten. Da im September Bundestagswahlen sind, kann dieses Jahr nichts mehr passieren. Inwiefern der nächste Deutsche Bundestag und ein womöglich anderer Justizminister oder eine andere Justiziministerin die Vorschläge aufgreift, ist offen.

  1. Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens siehe http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788/78824.html []
  2. Zur Kritik des Vereins Spenderkinder an dem Gesetz siehe http://www.spenderkinder.de/gesetz-zur-regelung-des-rechts-auf-kenntnis-der-abstammung-bei-heterologer-verwendung-von-samen-am-18-mai-2017-vom-deutschen-bundestag-verabschiedet/ []
  3. vgl. Motejl, FamRZ 2017, Heft 5, 345 – 350. []