Archiv der Kategorie: Spenderkinder Verein

Jahresbericht 2020

1. Verein

  • Am 10. Oktober fand unser offizielles Vereinstreffen in Berlin statt.
  • Außerdem gab es im November und im Dezember erstmals virtuelle Treffen zum persönlichen Austausch. Diese werden wir im nächsten Jahr auf jeden Fall wiederholen und dabei auch bestimmte Themen diskutieren.
  • Im November haben wir zusätzlich zur Spenderkinder-internen Austausch-Gruppe eine gemeinsame Facebook-Gruppe für Spenderkinder und am Thema interessierte Menschen ins Leben gerufen.

2. Verwandtentreffer

  • Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir weiterhin Ancestry, weil man die Rohdaten dieses Tests auch bei Family Finder und MyHeritageDNA kostenlos hochladen kann. Das geht zwar mit 23andMe auch, aber Ancestry hat die größere Datenbasis.
  • Dieses Jahr haben mindestens 8 Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir 15 neue Halbgeschwistertreffer.
  • Von insgesamt 265 Spenderkindern, von denen wir wissen, dass sie einen beliebigen DNA-Test gemacht haben, haben 184 Personen einen Verwandten ersten Grades gefunden..
  • Insgesamt haben 33 Spenderkinder ihren genetischen Vater gefunden. 13 von ihnen über Herausgabe von Daten durch den Arzt, der den Samen vermittelt hatte. Bei drei Spenderkindern steht bislang fest, dass der ihre Mutter behandelnde Arzt seinen eigenen Samen eingesetzt hatte.

3. Internetseite

Wir haben unsere FAQ überarbeitet.

Folgende Beiträge auf unserer Internetseite aus diesem Jahr möchten wir besonders ans Herz legen:

4. Öffentlichkeitsarbeit

Coronabedingt gab es dieses Jahr wenige Veranstaltungen.

  • Deswegen war es eigentlich ein ideales Jahr für den Start unserer SocialMedia-Kampagne am 1. März 2020 in der wir auf den Wunsch vieler durch „Samenspende“ gezeugter Menschen hinweisen, ihre leiblichen Väter zu kennen. An drei Termine pro Woche haben wir dazu Aussagen und Fotos von unseren Mitgliedern auf Facebook, Instagram und Twitter gepostet. Im September haben wir den Fokus der Kampagne auf die Suche nach Halbgeschwistern erweitert und auf Aussagen von Spenderkindern zum Umgang mit unserer Zeugungsart. Außerdem haben sich einzelne Mitglieder vorgestellt, um dem Verein ein Gesicht zu geben und darauf hinzuweisen, dass wir auch andere Interessen haben. Ihr könnt uns bei der Kampagne helfen, indem ihr die Kanäle abonniert und teilt.
  • Am 16./17. September hat Anne uns bei der Jahrestagung „Ein Wunschkind um welchen Preis? Ethische Fragen an die Reproduktionsmedizin“ der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (EAF) in Bonn vertreten.
  • Im Oktober hat Anne uns bei der Jahrestagung der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin in Weimar vertreten. Eine Zusammenfassung des Vortrags „Kinderwunsch – ein Perspektivwechsel zu den entstandenen Menschen“ wurde im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie in der Rubrik der Gesellschaftmitteilungen der DGRM im Rahmen eines Berichts über die Tagung abgedruckt.
  • Seit Oktober 2019 veröffentlicht Sunny Videos zum Thema „Samenspende“ auf ihrem YouTube Kanal.

Darüber hinaus haben wir uns auch schriftlich geäußert:

  • Mit einem Kommentar zu einem möglicherweise künftigen Fortpflanzungsmedizingesetz in der Zeitschrift Familienpolitische Informationen der evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (4/2020).
  • Im April erschien der Sammelband „Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter. Medizin – Ethik – Psychologie – Recht, herausgegeben von Katharina Beier, Claudia Brügge, Dr. Petra Thorn und Prof. Dr. Claudia Wiesemann. In dem Buch sind zwei Beiträge von Anne und Sven enthalten.
  • Wir beteiligten uns an der Überarbeitung der S2k1-Leitlinie „Psychosomatisch orientierte Diagnostik und Therapie bei Fertilitätsstörungen“ (AWMF-Reg.-Nr. 016-003) und brachten zwei Sondervoten für eine verpflichtende psychosoziale Information der genetischen und geplanten rechtlichen Elternteile sowie zum Sprachgebrauch und zu Leihmutterschaft ein, außerdem einen kritischen Kommentar zur Datenlage zu den langfristigen psychosozialen Konsequenzen einer Familiengründung mit den Keimzellen Dritter.

5. Rechtliches

  • Anfang 2020 kam es im Verfahren zur Datenherausgabe durch einen Reproduktionsmediziner aus München zu einer Einigung mit dem klagenden Spenderkind. Das Spenderkind hatte erfolgreich einen Vergleich aus einem früheren Verfahren angefochten. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass – anders als 2014 behauptet – doch noch Unterlagen vorhanden waren. Das Spenderkind erhielt sämtliche noch vorhandene Unterlagen, um selbstständig damit recherchieren zu können, wer als sein genetischer Vater infrage kommt. Relevant ist an dieser Einigung vor allem, dass das Landgericht München es in seinem Beschluss vom 12.11.2019 für vertretbar hielt, einem Spenderkind sämtliche Unterlagen herauszugeben.
  • Insbesondere gegen Novum in Essen laufen weiter Verfahren zur Herausgabe von Informationen über die genetischen Väter. In mindestens fünf Fällen wurde die Praxis bzw. einzelne Gesellschafter bereits verurteilt, Auskunft zu geben, weigern sich aber diesen Urteilen nachzukommen und berufen sich darauf, die betreffenden Akten im Jahr 2007 oder auch in den Jahren 2007 bis 2010 vernichtet zu haben. Im Rahmen des Vollstreckungsprozesses fand im September eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Essen statt. Ein Urteil wurde noch innerhalb 2020 zugesagt, steht aber noch aus. Zur mündlichen Verhandlung tauchten weitere Unterlagen auf, rund 50 noch vorhandene Akten aus den Jahren vor 1996. In der Verhandlung wurde bestritten, dass diese Unterlagen für die aktuell Klagenden relevant sind. Einige Wochen später erhielt aber einer der Kläger unerwartet Auskunft, da angeblich unter den noch vorhandenen Akten doch die Akte seiner Mutter gewesen war.
  • Novum fordert außerdem für die Auskunft über den genetischen Vater eine Bearbeitungsgebühr von ca. 90 Euro, obwohl die Auskunft nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kostenlos erteilt werden muss.
  • Ein weiteres Spenderkind klagt derzeit vor dem Amtsgericht Dresden gegen die Uniklinik Dresden, die sich seit vier Jahren weigert, Auskunft zur Identität des genetischen Vaters zu geben. Im Oktober fand eine erste mündlichen Verhandlung statt, für das erste Quartal 2021 ist eine zweite Verhandlung angesetzt.
  • Das Bayerische Oberlandesgericht hat am 4. November 2020 den Freispruch des Landgerichts Augsburg im Strafverfahren gegen mehrere Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende aufgehoben und festgestellt, dass die Weiterkultivierung von Zellen im Vorkernstadium strafbar ist, wenn das Ziel ist, sie einer Frau einzusetzen, von der die Eizellen nicht stammen. Damit wurde die Rechtsauffassung unseres Vereins bestätigt. Das Verfahren wurde nun an das Landgericht Augsburg zur Klärung einiger tatsächlicher Fragen zurückverwiesen.

6. Medienbeiträge

  • Das Online-Magazin der VICE berichtete am 29. Januar 2020 unter dem Titel „Samenspende: Wie Britta ihren Vater kennenlernte“ über die Geschichte von Britta und Dietrich.
  • Julia erzählte bei „Die Frage„, wie sie ihren biologischen Vater mit Hilfe eines DNA Test gefunden hat und wie sich ihre Beziehung entwickelt hat.
  • Am 12. Mai waren Christiane, Britta und Brittas Vater Dietrich live zu Gast in der Fernsehsendung von Marco Schreyl (RTL).
  • In der Sendung Eine Stunde Liebe auf Deutschlandfunk Nova vom 15. Mai erzählte Spenderkinder-Vorstandsmitglied Stina von der Arbeit des Vereins und der zunehmenden Bedeutung von DNA-Datenbanken für die Suche nach Elternteilen und Halbgeschwistern.
  • Britta erzählte im Juni gemeinsam mit ihrem leiblichen Vater Dietrich bei Radio youfm im hessischen Rundfunk, wie sie sich über eine DNA-Datenbank gefunden haben. (Link leider nicht mehr online)
  • Auch im Juni wurde der Film Solomütter von Yvonne Rüchel ausgestrahlt, in dem Stina unseren Verein vertrat und insbesondere auf die schlechte Absicherung von Spenderkindern bei Solomüttern hinwies.
  • In der Radiosendung Quarks – Wissenschaft und mehr im Juli erzählten Martina und Sibylle, was Spenderkinder erleben können, wenn sie nicht aufgeklärt werden und von ihrer Suche nach ihren genetischen Vätern. ()
  • Sabina erzählte im August in der Sendereihe TRU DOKU des öffentlich-rechtlichen Senders Funk auf Youtube von ihrer Aufklärung und Suche nach ihrem genetischen Vater.
  • Alexander, Stina, Martina und Anne erzählten am 14. September in der Sendung Neugier genügt auf WDR 5, wie sie von ihrer Entstehung erfuhren und über ihre Suche
  • Am 22. September berichtete der Kölner Stadtanzeiger unter dem Titel Samenspenderkinder erzählen „Wir wollen wissen, wo wir herkommen – keinen Unterhalt“ über Mona, Sophie und Alina (Anne), wie sie von ihrer Entstehung erfuhren und von ihrer bisherigen Suche nach ihren genetischen Vätern.
  • Am 4. November rief Martina im Lokalsender Radio Essen ehemalige Samenspender aus der Region auf, sich zu melden und berichtete von der Suche nach ihrem leiblichen Vater.
  • Im Dezember hat Julia dem CampusMagazin KURT der TU Dortmund über ihre erfolgreiche Suche nach ihrem genetischen Vater berichtet und Anne über die rechtliche Situation aufgeklärt.

7. Spender

  • Wir freuen uns, dass sich in diesem Jahr wieder einzelne „Samenspender“ bei uns gemeldet haben. Darunter auch jüngere Männer, die sich rückblickend von den Samenbanken nicht hinreichend psychosozial informiert fühlten.

8. Internationales

9. Ausblick auf 2021

  • Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Spenderkinderstudie2020, in der erstmals Spenderkinder in Deutschland dazu befragt wurden, wie sie ihre Aufklärung erlebt haben und wie sich die Beziehung zu Halbgeschwistern und den verschiedenen Elternteilen entwickelt.
  1. S2k bedeutet, dass die Leitlinie konsens-basiert ist, im Unterschied zu evidenzbasierten S2e-Leitlinien []

Pressemitteilung: Spenderkinder starten SocialMedia-Kampagne, um ihre genetischen Väter zu finden

Der Verein Spenderkinder startet am 1. März 2020 eine SocialMedia-Kampagne, um auf den Wunsch vieler durch „Samenspende“ gezeugter Menschen hinzuweisen, ihre leiblichen Väter zu kennen. Unter dem Hashtag #zeigedich werden in den nächsten Wochen regelmäßig unvollständige Bilder der Vereinsmitglieder auf Instagram, Twitter und Facebook gepostet. „Wir hoffen, dass wir mit den Bildern ehemalige „Samenspender“ erreichen“, beschreibt Anne Meier-Credner, Vorstandsmitglied des Vereins, das Ziel der Kampagne. Es ist das erste Mal, dass sich so viele Spenderkinder mit einem Foto zeigen.

In Deutschland haben alle Menschen – auch Kinder eines „Samenspenders“ – ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Das war Reproduktionsmedizinern bereits in den 70er Jahren bekannt.[1] Dennoch haben viele den „Samenspendern“ Anonymität versprochen. „Wir haben über 10 Jahre lang an die Reproduktionsmedizin appelliert, Verantwortung zu übernehmen und uns bei der Rekonstruktion zu helfen. Jetzt wenden wir uns direkt an unsere genetischen Väter und hoffen, dort auf mehr Verantwortungsbewusstsein zu treffen“, so Meier-Credner, „Spenderkinder wünschen sich einen genetischen Vater, der seine Vergangenheit als ‚Spender‘ nicht verleugnet. Es ist stark, Verantwortung zu übernehmen und zu seinen Kindern zu stehen.“

Viele Spenderkinder sind in den großen DNA-Datenbanken Ancestry, 23andMe, FamilyTreeDNA und MyHeritage registriert, um genetische Verwandte zu finden. Der Verein Spenderkinder freut sich sehr, dass sich bereits einige ehemalige „Spender“ aus eigener Initiative bei DNA-Portalen registrieren lassen und möchte dazu weiter ermuntern. Je mehr Menschen sich in DNA-Datenbanken registrieren lassen, desto mehr Chancen haben Spenderkinder, ihre genetischen Väter auch über andere Verwandte zu finden.

Wer Spenderkinder bei der Suche unterstützen möchte, kann die Suchprofile z.B. über Twitter teilen und möglichst viele Menschen darauf aufmerksam machen. Männer, die ihren Samen über Samenbanken haben vermitteln lassen, werden gebeten, sich beim Verein Spenderkinder zu melden (info@spenderkinder.de).


[1] 1970 erklärte der damalige Justiziar Dr. Arnold Hess auf dem Deutschen Ärztetag, dass der Arzt dem Kind Auskunft geben müsse, wenn er nicht schadensersatzpflichtig werden wolle (DtÄbl 1970, 1982). 1985 bestätigten zwei Essener Reproduktionsmediziner: „Ein wesentliches juristisches Problem dieser Behandlungsmethode ergibt sich aus der bewussten Verletzung des im Grundgesetz verankerten Rechtes auf Kenntnis der biologischen Abstammung. Juristisch spricht man von der planmäßigen Vereitelung der Abstammung, die missbilligt wird“. (Katzorke, K. & Propping, D.; 1985. Voraussetzungen und Ergebnisse der heterologen (donogenen) Inseminationsbehandlung. Pro Familia Magazin, Schwerpunktthema: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. S. 20-22.)

Jahresrückblick 2019

1. Verein

  • 2019 fand etwas unbemerkt das zehnjährige Jubiläum unseres Vereins statt. Auf unserer Internetseite geben Anne, Dana und Christina einen kleinen Rückblick und erzählen, was sich seitdem in ihrer Wahrnehmung verändert hat.
  • In diesem Jahr hatten wir so viele Neuzugänge wie in keinem Jahr zuvor.
  • Am 23. Februar fand unser offizielles Vereinstreffen in Essen statt. Außerdem fand am 12. Oktober ein regionales Treffen in Berlin statt.
  • Ab dem Jahr 2020 wird das jährliche offizielle Vereinstreffen am zweiten Samstag im Oktober in Berlin stattfinden. Darüber hinaus hoffen wir auf mehr Regionaltreffen!
  • Im September hat der Verein eine E-Mail Gruppe für Eltern von älteren oder bereits erwachsenen Spenderkindern angestoßen.

2. Verwandtentreffer

  • Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir derzeit wieder Ancestry, weil man die Rohdaten dieses Tests auch bei Family Finder und MyHeritageDNA kostenlos hochladen kann. Das geht zwar mit 23andMe auch, aber Ancestry hat die größere Datenbasis.
  • Dieses Jahr haben mindestens 8 Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir 15 neue Halbgeschwistertreffer.
  • Von insgesamt 193 Spenderkindern, von denen wir wissen, dass sie einen beliebigen DNA-Test gemacht haben, haben 124 Personen mindestens ein Halbgeschwister und/oder ihren genetischen Vater gefunden.
  • Insgesamt haben 33 Spenderkinder ihren genetischen Vater gefunden. 13 von ihnen über Herausgabe von Daten durch den Arzt, der den Samen vermittelt hatte. Bei vier Spenderkindern steht bislang fest, dass der ihre Mutter behandelnde Arzt seinen eigenen Samen eingesetzt hatte.

3. Internetseite

Aus dem letzten Jahr möchten wir Ihnen und Euch folgende Beiträge auf unserer Internetseite besonders ans Herz legen:

4. Öffentlichkeitsarbeit

  • Am 3. Juni hat Anne unseren Verein beim 17. Fachforum Pränatalmedizin der Katharina Kasper-Stiftung vertreten mit dem Titel „Vater – Mutter – Kind?! Kinderwunschbehandlung und die Suche nach der eigenen Abstammung“.
  • Am 28. August hat Anne unseren Verein bei einem nicht-öffentlichen Fachgespräch im Bundesgesundheitsministerium zu Embryonenadoption mit dem Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, vertreten.
  • Sven vertrat unseren Verein am 12. September auf der Fachtagung und der anschließenden öffentlichen Abendveranstaltung „Kinder unter allen Umständen?!“ des AWO-Bundesverbandes und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Berlin.
  • Am 8. Oktober hat Anne den Verein bei einer Fortbildung vom Landesverband donum vitae NRW in Bonn vertreten.
  • Am 7. November hat Anne uns bei der Fachtagung Adoption: Wunsch- oder Bestellkind? Adoption nach Leihmutterschaft und Samenspende in Köln vertreten.
  • Seit Oktober veröffentlicht Sunny wöchentlich Videos zum Thema „Samenspende“ auf ihrem YouTube Kanal.

Darüber hinaus haben wir uns auch schriftlich geäußert:

  • Eine ausführliche Stellungnahme zum Positionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ aus dem Juni 2019, in der ein neues Fortpflanzungsmedizinrecht gefordert wurde. In der Stellungnahme kritisieren wir, dass die Forderungen und zentralen Aussagen der Stellungnahme einseitig aus der Sicht von Wunscheltern und Reproduktionsmedizin geprägt sind.
  • Im Oktober haben wir kritisiert, dass eine Veranstaltung der FDP-Fraktion mit dem Titel „Auf dem Weg zur modernen Fortpflanzungsmedizin“ einseitig mit VertreterInnen derjenigen Interessensgruppen besetzt war, die von einer Legalisierung der fraglichen Erzeugungsweisen profitieren würden bzw. von denen eine positive Haltung hinsichtlich einer weitergehenden Legalisierung zu erwarten ist.
  • Im April erschien der Sammelband „Auf neuen Wegen zum Kind. Chancen und Probleme der Reproduktionsmedizin aus ethischer, soziologischer und psychoanalytischer Sicht“, herausgegeben von Prof. Dr. Rita Marx und Ann Kathrin Scheerer. In dem Buch sind zwei Beiträge von Anne und Sven enthalten sowie ein zwischen den Herausgeberinnen mit Kerstin, Rebecca und Sven geführtes Interview.

5. Rechtliches

  • Am 18. März hat Anne als Sachverständige an einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“.
  • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im März einen „Diskussionsteilentwurf“ zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Dieser enthält umfassende Regelungen zur Begründung von Elternschaft mit den Keimzellen Dritter und möchte insbesondere auch voluntative Elemente zur Begründung von Elternschaft anerkennen. In unserer Stellungnahme haben wir kritisiert, dass der Entwurf weit über das Ziel hinausschießt und soziale Elternschaft letztlich genauso unangreifbar stellt wie eine bestehende genetische Vater- oder Mutterschaft. Insbesondere wird das Recht der Kinder zur Anfechtung der rein sozialen Elternstellung im Vergleich zur bestehenden Rechtslage stark eingeschränkt. Bis Ende 2019 hat das BMJV keinen überarbeiteten Entwurf in Form eines so genannten „Referentenentwurfs“ veröffentlicht, vermutlich wegen bestehender Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung zu diesem Thema.
  • Am 23. Januar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich auch Samenspender in der DDR heute nicht auf eine zugesicherte Anonymität berufen können. Wir hoffen, dass es für Spenderkinder, die noch vor der deutschen Wiedervereinigung auf dem Gebiet der DDR gezeugt wurden, nun einfacher wird, ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung durchzusetzen.
  • Auf Grund dieses Urteils hat das Landgericht Dresden mit Urteil vom 28. Juni 2019 der Klage eines unserer Mitglieder stattgegeben (Az. 3 S 390/17). Die Uniklinik Dresden hat daraufhin die Daten seines genetischen Vaters übermittelt. Trotz dieser Entscheidung weigert sich die Uniklinik Dresden aber weiterhin in mindestens einem bereits gerichtlich anhängigen Fall, Auskunft zu geben.
  • Insbesondere gegen Novum in Essen laufen weiter Verfahren zur Herausgabe von Informationen über die genetischen Väter. In mindestens vier Fällen wurde die Praxis bzw. einzelne Gesellschafter bereits verurteilt, Auskunft zu geben, weigern sich aber diesen Urteilen nachzukommen und berufen sich darauf, die betreffenden Akten im Jahr 2007 vernichtet zu haben. Die Vollstreckung ist in mindestens drei Fällen bereits beantragt worden. Die Vollstreckungsgegenklagen wurde abgewiesen. Das Novum bzw. einzelne Gesellschafter haben jedoch Berufung eingelegt, so dass die rechtlichen Auseinandersetzungen uns auch 2020 weiter begleiten werden.
  • Novum hat für eine Auskunftserteilung von manchen Spenderkindern eine Gebühr von mindestens 90 Euro verlangt. Nachdem die Ärztekammer Nordrhein darauf hinwies, dass die Auskunft kostenlos erteilt werden müsse, verzichtete Novum schließlich in einem uns bekannten Fall auf die Gebühr . Es ist nicht bekannt, ob Novum seitdem auch gegenüber anderen Spenderkindern kostenlos Auskunft erteilt hat.
  • Im Januar 2019 wurde bekannt, dass das Landgericht Augsburg im Strafverfahren gegen mehrere Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende die angeklagten Mediziner am 13. Dezember 2018 auch in zweiter Instanz freigesprochen hat. In letzter Instanz wird nun bald der Bundesgerichtshof entscheiden. Wir hoffen, dass ein BGH-Urteil zur politischen Regelung der rechtlichen Fragen der „Embryonenspende/Embryonenadoption“ führen wird.

6. Medienbeiträge

  • Im Februar machte das Zeit-Dossier „Tief in den Genen“ erstmals Stinas Geschichte der Suche nach ihrem genetischen Vater öffentlich – und die überraschende Entdeckung, dass er Prof. Thomas Katzorke ist, derjenige Arzt, der die Anonymität von „Samenspendern“ lange Zeit vehement als Vorsitzender des Arbeitskreises für donogene Insemination verteidigt hat und aus dessen Praxis Novum fast ein Viertel der Mitglieder unseres Vereins stammt. Die Geschichte wurde daraufhin von einigen Zeitungen aufgenommen (u.a. WAZ, tz). Eine richtige Erörterung des Skandals, dass ein angesehener Reproduktionsmediziner Patientinnen ohne deren Einverständnis mit seinem eigenem Sperma befruchtethat, blieb aber aus.
  • Der österreichische Radiosender Ö1 interviewte Sven am 24. April in der Live-Sendung „Punkt eins“ zum Thema „Mein unbekannter Vater. Über Samenspender und ihre Kinder“.
  • Ebenfalls im April wurde eine zweite Folge von „Menschen hautnah“ mit den Spenderkinder-Mitgliedern Anja und Sunny im WDR ausgestrahlt. Die Sendung zeigt mit Gerald erstmals einen ehemaligen „Spender“, der offen für Kontakt ist – und nur wenige Zeit später mit Britta seine erste Tochter gefunden hat.
  • Am 3. Juni erzählte Henk in der Sendereihe „Die Sofa-Richter“ im SWR seine Geschichte.
  • Stina hat ihre Geschichte außerdem selbst im Sommer in zwei Podcasts erzählt: im WDR bei StoryQuarks und in der audible-Serie „der Moment“ (bislang leider nur für Abonnenten).
  • Im August war Anne zu Gast bei der rbb-Sendung Zeitpunkte und hat die Forderungen der Leopoldina und der FDP zur Legalisierung von Eizellvermittlung und „altruistischer“ Leihmutterschaft kritisiert.
  • Sven erzählte im Oktober in der Radiossendung „Einhundert“ bei Deutschlandfunk Nova seine Geschichte.
  • Britta hat im Oktober bei Radio Charivari und in einem Interview mit YouTuber Leeroy Matata erzählt, wie sie mit Gerald ihren genetischen Vater gefunden hat.
  • Kurz vor Weihnachten erschien im Spiegel ein zweiseitiger Artikel, in dem Sarah und ihr genetischer Vater Hubertus davon erzählen, wie sich ihre Beziehung entwickelt hat, seit sie sich vor sechs Jahren kennengelernt haben und dass sie in diesem Jahr weitere Halbgeschwister von Sarah, bzw. Kinder von Hubertus gefunden haben.

7. Reproduktionsmediziner, Wunscheltern und Berater

  • Herr Prof. Katzorke veröffentlichte im Oktober einen Aufsatz im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie über „Samenspende“ in Deutschland. Dabei erwähnte er nicht den Interessenskonflikt, dass er bei mindestens einer Patientin entschieden hat, ohne deren Wissen seinen eigenen Samen einzusetzen und dass er nach wie vor in Gerichtsverfahren zur Auskunft über den genetischen Vater involviert ist. Wir haben sowohl gegenüber den Herausgebern als auch öffentlich kritisiert, dass die fehlende Erwähnung des Interessenskonflikts gegen eine gute wissenschaftliche Praxis verstößt und einer Rehabilitierung von Herrn Prof. Katzorke gleichkommt.
  • Das Vorgehen von Katzorke und des Verlags wurde ebenfalls von der Arbeitsgemeinschaft der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie öffentlich kritisiert. Die Zeit vom 28. November hat den Artikel und die Reaktion der Ärztinnen in einem kurzen Artikel aufgenommen.
  • Der Verein Spenderkinder hat bei einer Ärztekammer eine Beschwerde wegen unsachlichen und anpreisenden Informationen zu „Samenspenden“ auf der Internetseite eines Kinderwunschzentrums eingelegt. Dort wurde unter anderem behauptet, dass die Ehen von Eltern, die ein Kind mit einer „Samenspende“ bekommen, besonders stabil seien und sich die Frage nach der Aufklärung immer seltener stelle. Die Darstellung auf der Internetseite wurde inzwischen geändert.
  • Im Dezember hat Anne unseren Verein bei der Leitlinienkonsensuskonferenz zur AWMF-Leitlinie „Psychosomatische Diagnostik und Therapie bei Fertilitätsstörungen“ vertreten.

8. Internationales

  • Am 19. November hat erstmals eine internationale Spenderkinderdelegation bei der UN-Kinderrechtskonferenz in Genf auf die Verletzung von Kinderrechten durch Reproduktionsmedizin hingewiesen und Regelungen gefordert, die primär dem Kindeswohl dienen.
  • Auf Arte lief die beeindruckende Dokumentation Les enfants du secret über die Situation von Spenderkindern in Frankreich.
  • In den Niederlanden hat am 13. Februar ein Gericht in Rotterdam entschieden, dass Spenderkinder, die davon ausgehen, dass der Reproduktionsmediziner Jan Karbaat selbst ihr genetischer Vater ist, dies nun in einem Abgleich mit seiner DNA überprüfen dürfen. Bislang hatten sich vor allem über DNA-Datenbanken etliche Halbgeschwister gefunden. Der Arzt ist im April 2017 im Alter von 89 Jahren verstorben, seine Frau hatte einen Abgleich mit der DNA des Verstorbenen abgelehnt.

9. Ausblick auf 2020

  • Wir werden unseren Twitter-Kanal starten und zugleich eine Suchkampagne in den Sozialen Medien beginnen – und hoffen auf viel Feedback aus der Öffentlichkeit und natürlich von ehemaligen „Samenspendern“.
  • Sunny wird im Januar auf Youtube ein fast einstündiges Interview mit Dietrich Gerald veröffentlichen, Brittas genetischem Vater.
  • Die FAQ auf der Internetseite wird Anfang Januar überarbeitet werden. Geplant sind außerdem Beiträge über Epigenetik und die Aufklärung von Spenderenkeln.
  • Im Februar wird das Buch „Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter“, herausgegeben von Prof. Dr. Claudia Wiesemann u. a., erscheinen. In dem Sammelband werden zwei Beiträge von Anne und Sven enthalten sein.
  • Sven wird als Vorstandsmitglied für einen Dokumentarfilm zum Thema „Solomütter“ interviewt werden, der im Laufe des Jahres ausgestrahlt werden soll.
  • Am 10. Oktober 2020 wird das offizielle Vereinstreffen in Berlin stattfinden.
  • Wir werden uns weiter mit dem Thema befassen, ob und wie man per DNA-Datenbanken gefundenen Halbgeschwistern mitteilt, dass sie womöglich ein Spenderkind sind, ohne es selbst zu wissen. Immer mehr wird sich nun auch die Frage stellen, wie es weiter geht, wenn Spenderkinder ihre genetischen Verwandten gefunden haben und der Kontakt begonnen hat.

Spenderkinder ist zehn Jahre alt!

Etwas unbemerkt ist am 18. Juli 2019 das zehnte Jubiläum der Gründung unseres Vereins verstrichen. Das möchten wir zum Anlass für einen Rückblick nehmen, wie sich unser Verein, aber auch die persönliche Geschichte einiger unserer Gründungsmitglieder entwickelt hat.

Ein kleines Treffen mit wenigen Teilnehmerinnen und wichtigen Themen

Unser Gründungstreffen am 18. Juli 2009 fand in Göttingen mit fünf Teilnehmerinnen statt – die übrigen Unterschriften der Gründungsmitglieder mussten per Post eingeholt werden. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir insgesamt nur zwanzig Mitglieder. Beim Treffen haben wir darüber geredet, wie wir ein nationales DNA-Register starten könnten, um unsere genetischen Väter und Halbgeschwister finden zu können. Wir wussten, dass es so etwas in den Niederlanden und Großbritannien gibt, wussten aber, dass eine Übertragung insbesondere wegen der Datensicherheit schwierig wäre. Von den neuen DNA-Datenbanken aus den USA wussten wir damals noch nicht, sie waren noch nicht sehr bekannt und noch sehr teuer. 

Außerdem ging es bei dem Treffen um den Namen Spenderkinder und das Logo – beides entwickelt von Dana. 

Ich hatte schon mehrere Jahre in einer Hochschulgruppe von Amnesty International gearbeitet und daher Erfahrungen mit ehrenamtlicher Arbeit in Gruppen. Mir war bewusst, dass wir noch ganz am Anfang stehen, auch weil bei uns nur Spenderkinder Mitglied werden konnten und viele nichts von ihrer Zeugungsart wussten. Etwas alleine zu bewegen ist schwierig die Motivation kommt vor allem aus dem Austausch mit anderen engagierten Personen. Ich habe gehofft, dass sich alle einbringen und weitere engagierte Personen zu uns stoßen werden und so war es. Stina

Wenn ich an 2009 zurückdenke – da war ich 25 und gerade mit dem Studium fertig. Ich hatte den Eindruck, dass unser Verein eher als „Kinder“ wahrgenommen wurde, einfach auch deshalb, weil viele von uns noch recht jung waren. Anne

Zehn Jahre später

Zehn Jahre später hat unser Verein fast 200 Mitglieder, in Deutschland gibt es seit Mitte 2018 ein Spenderkinder-Register, und die rechtliche Situation wurde durch mehrere Gerichtsurteile in unserem Sinne geklärt. 

Ein Aspekt, der für mich persönlich in den letzten 10 Jahren die größten Veränderungen gebracht hat, ist die neue Öffentlichkeit für das Thema durch die kontinuierliche Arbeit im Verein und all die mutigen Leute, die bereit waren, mit den Medien zu arbeiten und an die Öffentlichkeit zu gehen mit ihrer Geschichte. Für mich ist das direkt spürbar gewesen. Als ich den 90er Jahren jemandem erzählt habe, dass ich Spenderkind bin, war das immer etwas GAAAAANZ besonderes und die Leute (ausnahmslos positive Reaktionen) waren total erstaunt und neugierig. Und heute ist Reaktion meist sehr abgeklärt: „Ach so, ja, hab ich letztens eine Doku drüber gesehen!“ – meist ein Medienbericht von jemandem aus dem Verein. Dana

Die Bezeichnung Spenderkinder hat sich trotz Widerstands von einigen Wunscheltern und Beratungsfachkräften etabliert und wird ganz selbstverständlich auch von öffentlichen Stellen verwendet. 

Mittlerweile sind viele von uns selbst Eltern, wir sind im Berufsleben angekommener und in einem Alter, in dem es anderen Menschen leichter fällt, uns als Erwachsene wahrzunehmen.  Anne

Wir sind politisch deutlich sichtbarer geworden und werden fachlich einbezogen. Wir waren als Sachverständige im Deutschen Bundestag, halten regelmäßig Vorträge bei Fortbildungsveranstaltungen für Adoptionsfachkräfte und haben Aufsätze veröffentlicht. 

Im Laufe der letzten 10 Jahre sind wir mit unserer Erfahrung gewachsen, routinierter geworden, haben Abläufe entwickelt für Medienanfragen, wir haben journalistische und politische Kontakte, auf die wir zurückgreifen können. Die Anfragen neuer Mitglieder wurden irgendwann so viele, dass dafür ein extra Vorstandsmitglied zuständig ist. Wir haben insgesamt viel mehr Wissen gesammelt. Anne

Auch inhaltlich haben wir uns stark weiter entwickelt: zu vielen Themen haben wir differenzierte Informationen und Stellungnahmen veröffentlicht. Ein besonderes Anliegen und eine oft auch persönliche Entwicklung stellte dar, die vorgegebenen Wertungen zu den verschiedenen ethischen und psychologischen Aspekten von „Samenspende“ zu hinterfragen. Das betrifft zum einen Begrifflichkeiten wie „Spender“, aber auch Erwartungen wie dass der soziale Vater doch der „richtige“ Vater sei und ein Spenderkind kein Interesse vom genetischen Vater erwarten könne und schon dankbar für ein kurzes Treffen sein solle. 

International haben wir mit Donor Offspring Europe eine europäische Plattform zur Vernetzung mitgegründet.

Persönliche Entwicklungen

Auch persönlich hat sich viel bei uns entwickelt – viele unserer Mitglieder haben Halbgeschwister oder ihren genetischen Vater gefunden. 

Bei der Vereinsgründung hätte nie jemand voraussehen können, dass uns die technische Entwicklung diese Türen öffnen würde… Wenn wir ehrlich sind, wäre das sonst ein ganz schönes Trauerspiel wie viele Spender haben sich denn schon gemeldet? Da hätten wir heute vielleicht 3-4 Matches Und dank der DNA-Datenbanken konnten wir all diejenigen finden, die uns nicht gesucht haben 😉 Und das hat ja auch mir letztlich den Halbbruder-Match ermöglicht diese Erfahrung hat mir extrem viel gebracht! Dana

Seit 2018 sind unsere Verwandtentreffer über DNA-Datenbanken rasant angewachsen, was mich unglaublich freut. Ich selbst habe auf diese Weise drei Halbgeschwister gefunden. 2011, als wir uns FamilyTreeDNA angeschlossen hatten, hatte ich den DNA-Test dort eher gemacht, um nichts unversucht zu lassen. Mit solch einer Trefferquote hatte ich nicht gerechnet.  Anne

Vor zehn Jahren habe ich eigentlich nicht damit gerechnet, dass ich je herausfinden werde, wer mein genetischer Vater ist. Ich dachte, das ist wie eine Nadel im Heuhaufen zu suchen. Mein Ziel war eher, das System zu verändern, damit nicht weiter die Rechte von Spenderkindern verletzt werden. Und dann habe ich im Dezember 2017 Ancestry und 23andme gemacht und die Wahrheit herausgefunden: Ich hätte mir nie träumen lassen, dass Herr Prof. Katzorke, der meiner Erinnerung nach wegen seiner kontroversen Äußerungen und abschottenden Informationspolitik auch bei unserem Gründungstreffen Thema war, mein genetischer Vater ist. Auch wenn mit dieser Vorgeschichte eine positive Beziehung nicht möglich war, bedeutet es mir unglaublich viel, nicht mehr diese Leerstelle zu haben. Auch mein persönlicher Umgang mit meiner Zeugungsart hat sich verändert: nachdem ich anfangs sehr darauf bedacht war, meine Identität nicht öffentlich zu machen, habe ich mich langsam geöffnet und gehe inzwischen absolut offen damit um und wurde durch viele positive Begegnungen darin bestärkt. Stina

Dass auch so viele unserer älteren Mitglieder mittlerweile ihre genetischen Väter finden konnten, stimmt mich sehr optimistisch, dass dies vielen anderen auch noch gelingen wird. Dieser Trend zeigt sich ja auch international. Das kehrt in meiner Wahrnehmung die Machtverhältnisse fast ein bisschen um – erst hatten Ärzte die Macht, unsere Verwandtschaftsverhältnisse vor uns geheimzuhalten, jetzt ist die Technik auf unserer Seite, mehr und mehr Verwandtschaftsverhältnisse aufzudecken. Dadurch steigt auch die Zahl der aufgeklärten Spenderkinder, die sich selbst äußern können, wie die kürzliche erstmalige Präsentation von Spenderkindern vor der UN zeigte. Anne

Ausblick

Ich bin sehr stolz, dass wir mit dem Verein etwas gegründet habent, dass das Leben vieler Menschen positiv beeinflusst hat und viel verändert hat. Wenn ich eine Nachricht erhalte, dass eins unserer Mitglieder den Vater oder Halbgeschwister gefunden hat, erfreut mich das den ganzen Tag. Stina

Aber trotz unserer erfolgreichen Vereinsgeschichte gibt es im öffentlichen Bewusstsein, aber auch bei den anstehenden politischen Entwicklungen noch viel zu tun. So steht die Reform des Abstammungsrechts immer noch auf der politischen Agenda und der Druck von Wunscheltern und der Reproduktionsmedizin ist stark, hierbei den Wünschen der Wunschelternteile, dass ihnen ein bestimmtes Kind zugeordnet werden möge, eine sehr starke Bedeutung zuzumessen und in Deutschland bislang nicht zugelassene Verfahren wie die Eizellvermittlung und die Leihmutterschaft zuzulassen. Wir hoffen, dass die Erfahrungen aus der Vergangenheit aufgegriffen werden und die Bedeutung der genetischen Elternteile für das Kind nicht erneut unterschätzt wird. Wichtige Erkenntnis aus 50 Jahren Samenvermittlung in Deutschland: Niemand kann für einen anderen Menschen festlegen, wie wichtig ihm seine genetischen Elternteile sind.

Auch im persönlichen Bereich sind die Entwicklungen noch nicht abgeschlossen:

Wir haben viel erreicht, aber mindestens ebenso viel liegt noch vor uns: Für mich selbst heißt es weiter „Finden“. Gleichzeitig finde ich für unseren Verein aber auch das Thema spannend „Gefunden – und nun?“ – also die Frage, wie es danach eigentlich weitergeht, denn Kontaktaufnahme, Kennenlernen, Integration stellen ja weitere Herausforderungen dar, über die bisher kaum etwas bekannt ist. Anne

Britta bei Leeroy Matata auf YouTube

Spenderkinder-Mitglied Britta wurde von Leeroy Matata auf YouTube über die Suche nach ihrem genetischen Vater interviewt.

Das Video ist seit dem 20. November 2019 online und hatte in den ersten zwei Tagen bereits über 300.000 Aufrufe. Britta wusste schon 11 Jahre lang, dass sie einen anderen genetischen Vater hat, bevor sie sich auf die Suche machte. Ihr hat es geholfen, mit anderen über das Thema zu sprechen. Nun möchte sie anderen Spenderkindern Mut machen, sich auf die Suche nach ihren Wurzeln zu machen.

Aufklärung durch DNA-Datenbank

DNA Tests wie Family Finder, MyHeritage DNA, Ancestry oder 23andme werden auch in Deutschland immer häufiger genutzt.1 Dahinter steht meistens ein allgemeines Interesse an der Zusammensetzung der DNA oder an Ahnenforschung. Die meisten DNA-Tests warnen neue TeilnehmerInnen inzwischen davor, dass die Testergebnisse Familiengeheimnisse enthüllen können – aber vermutlich rechnen die meisten nicht damit, dass sie selbst davon betroffen sein könnten.

Auch in unserem Verein hatten wir in den letzten beiden Jahren die ersten Fälle, in denen unseren Mitgliedern Halbgeschwister angezeigt wurden, die bislang nichts von ihrer Zeugung durch eine Samenvermittlung wussten. In den USA ist diese Art der Aufklärung wegen der weiten Verbreitung der DNA-Tests übrigens gefühlt die Häufigste. Die amerikanischen Spenderkinder rechnen nach Sonderaktionen der DNA-Datenbanken wie „Prime Day“ und dem „Black Friday Sale“ regelmäßig mit neuen Halbgeschwistern.

Für das aufgeklärte, suchende Spenderkind ist das eine schwierige Situation: einerseits besteht Freude über den Halbgeschwistertreffer, andererseits findet es sich vor die Aufgabe gestellt, die neue Halbschwester oder den neuen Halbbruder aufzuklären. Es ist eine sehr unangenehme Aufgabe, einem Menschen, den man noch nicht weiter kennt, vermitteln zu müssen, dass er von den Menschen, denen er vermutlich am meisten vertraut, seinen Eltern, getäuscht wurde. Es ist wahrscheinlich, dass der neue Halbbruder oder die neue Halbschwester in ein Chaos der Gefühle gestürzt wird. Er oder sie hat nicht nur ein Familiengeheimnis entdeckt und seine bzw. ihre Eltern von einer neuen Seite kennengelernt sondern gleichzeitig enge Verwandte gefunden, von denen er oder sie bislang nicht wusste, dass sie existieren.

Unsere Empfehlung: vorsichtig vorgehen

Wir empfehlen, erst einmal vorsichtig vorzugehen. Wenn die Halbschwester oder der Halbbruder nichts von ihrer oder seiner Zeugungsart weiß, könnte es als traumatisch empfunden werden, wenn man gleich mit der Tür ins Haus fällt mit Sätzen wie „Bist Du auch in der Klinik XXX entstanden?“ Ihr könnt gerne bei unserem Verein nachfragen, ob euer Treffer Mitglied bei uns ist (und dementsprechend von der Zeugungsart weiß). Wenn wir dazu nichts sagen können, empfehlen wir, erst einmal nachzufragen, weswegen die Halbschwester oder der Halbbruder sich bei einer DNA-Datenbank hat eintragen lassen und ob er oder sie eine Idee hat, weswegen man so nah verwandt sein könnte. Aus der Antwort kann man dann schließen, ob die Halbschwester oder der Halbbruder von der Samenvermittlung (oder Eizellvermittlung) weiß. Wenn das nicht der Fall ist, kann man bei einer Rückfrage wie ob man selbst eine Idee dazu hat hoffentlich einschätzen, ob eInteresse an einer Klärung der Verwandtschaftsbeziehungen besteht. In diesem Fall könnte man von der eigenen Abstammung durch eine Samenvermittlung erzählen oder dass man nicht weiß, wer der biologische Vater ist. Es besteht immerhin auch die Möglichkeit, dass die Halbschwester oder der Halbbruder ein „bekanntes“ Kind des biologischen Vaters ist (und dann damit zurechtkommen muss, dass der Vater seinen Samen abgegeben hat).2

Ab und zu hört man die Empfehlung, dass man die Halbschwester oder den Halbbruder darauf verweisen sollte, erst einmal mit den Eltern zu sprechen. Auch wenn wir eine Aufklärung durch die Eltern selbst günstiger finden, halten wir so einen Verweis für bevormundend: wer sich bei einer DNA-Datenbank registriert, ist erwachsen und kann selbst bestimmen, was er oder sie wissen möchte. Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass manche Eltern selbst angesichts von DNA-Test-Ergebnissen nicht die Wahrheit sagen und behaupten, die Ergebnisse müssten falsch sein.

Wie reagieren die Betroffenen?

Jeder Mensch reagiert abhängig von Charakter und Vorahnungen anders auf eine solche Enthüllung.

Obwohl wir eine Aufklärung durch die Eltern günstiger finden, sind manche auch froh, dass sie von einem anderen Spenderkind aufgeklärt werden:

„Ich war heilfroh, dass ich bei meinem absolut unerwarteten Treffer über die DNA-Datenbank direkt eine Halbschwester gefunden habe, die bereits über ihre Entstehung informiert war. Durch die Gespräche mir ihr konnte ich den Schock ein Spenderkind, ohne von den eigenen Eltern aufgeklärt worden zu sein, deutlich besser verdauen. Wäre es mir am Tisch von meinen Eltern oder noch schlimmer: durch Zufallsfund in den Dokumenten derselben eröffnet worden, dass ich Spenderkind bin, wäre dieser Schock womöglich anders verarbeitet worden. Sich alleine damit abzufinden und ggfs. mehrere Wochen auf DNA-Treffer zu warten – schwer einzuschätzen, ob ich mich dann nicht auch erstmal zurückgezogen hätte.“

Im Allgemeinen wurde die Situation nach einer kurzen Phase der Ungläubigkeit und Freude über den Halbbruder oder die Halbschwester akzeptiert. Manche hatten schon geahnt, dass sie möglicherweise nicht von ihrem Vater abstammen, waren aber eher von einer Affäre der Mutter ausgegangen.

Bei anderen war festzustellen, dass die Neuigkeit sie sehr schockierte und sie erst einmal Zeit zur Verarbeitung brauchten. Es gab jedoch auch Fälle, in denen die Betroffenen es nicht wahrhaben wollten und das Testergebnis für falsch hielten oder überhaupt keinen Kontakt wollten. Das ist traurig für das suchende Spenderkind – hier tröstet nur der Gedanke, dass die Halbschwester oder der Halbbruder vielleicht nur Zeit zur Verarbeitung braucht. Genetische Verwandtschaft kann in verschiedenen Lebensphasen eine ganz unterschiedliche Bedeutung besitzen, und vielleicht verändert sich diese Bedeutung einmal in der Zukunft. Wer nicht wahrhaben möchte, dass die Eltern ihnen die Wahrheit über ihre Abstammung vorenthalten haben, ist vermutlich noch nicht bereit für diese Einsicht und die damit verbundene Auseinandersetzung mit den Eltern.

Wurden die Eltern mit dem Wissen konfrontiert?

Wurde das Kind durch einen Halbbruder oder eine Halbschwester aufgeklärt, stellt sich für das Kind die Frage, ob und wie es seinen Eltern davon erzählt. Während meistens zumindest das Gespräch mit der Mutter gesucht wird, auch um die Entstehungsweise zu bestätigen, fällt das Gespräch mit dem sozialen Vater deutlich schwerer, wenn vermutet wird, dass er nicht der leibliche Vater ist.

Die meisten Spenderkinder informieren die Eltern über ihre Entdeckung. Manche Eltern geben erst nach längeren Diskussionen zu, dass die Kinder durch eine Samenvermittlung entstanden sind. Für sie ist die Enthüllung ebenfalls schockierend: die meisten wussten nicht von den Enthüllungsmöglichkeiten der modernen DNA-Datenbanken. Dazu kommt, dass sie über das Familiengeheimnis entweder nie oder nur wenig gesprochen haben und nun ein Gespräch mit ihren Kindern führen müssen, dass sie nie führen wollten und auf das sie sich nicht vorbereitet haben.

Unser Appell: Klärt auf!

Daher noch einmal unser nachdringlicher Appell an die Eltern von Spenderkindern, die bislang nichts von ihrer Zeugungsart wissen: Klärt eure Kinder auf! Lieber früher als später, aber es ist niemals zu spät. Eine Aufklärung durch Dritte über eine DNA-Datenbank hat keine positiven Auswirkungen auf eine vertrauensvolle Familienbeziehung. Und extrem unfair ist es, wenn die Kinder erst dann von ihrer Abstammung erfahren, wenn die Eltern bereits verstorben sind und keine Antworten mehr bekommen können. Vielleicht ahnen oder wissen eure Kinder auch bereits mehr, als ihr meint.

  1. Wir empfehlen den Test von Ancestry, dessen Ergebnisse man kostenlos bei zwei weiteren Datenbanken (Family Finder und MyHeritage DNA) hochladen kann. []
  2. Das ist in unserem Verein erst zwei Mal vorgekommen, aber schon mehrmals bei Spenderkindern in den USA. []

Elterngruppe Spenderkinder – Austauschmöglichkeit für Eltern älterer/erwachsener Spenderkinder

Im September 2019 haben wir eine Email-Gruppe gegründet, in der sich Eltern von älteren oder bereits erwachsenen Spenderkindern austauschen können.

Viele von uns Spenderkindern schätzen den Austausch unter Spenderkindern sehr. Wir haben dabei gemerkt, dass sich die Themen in den unterschiedlichen Lebensphasen unterscheiden. Mit der Gruppe möchten wir auch Eltern von älteren Spenderkindern einen Austausch mit anderen Eltern anbieten, da sich auch ihre Themen von den Themen der Eltern mit jüngeren Kindern unterscheiden.

Die Gruppe bietet die Gelegenheit, sich mit Menschen, die in einer ähnlichen Lebenssituation sind, auszutauschen ohne das Gefühl zu haben, auf jemanden Rücksicht nehmen oder sich rechtfertigen zu müssen. Im Vordergrund stehen die eigenen Erfahrungen und aktuelle Themen als Familie oder Elternteil. Der Austausch findet per Email über einen Verteiler statt, an dem Eltern – sofern es gewünscht wird – auch gerne anonym ohne ihren Klarnamen zu nennen, teilnehmen können.

Auch Eltern von Kindern, die bis jetzt noch nicht aufgeklärt sind, sind herzlich und vorbehaltlos willkommen.

Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich gerne unter info(at)spenderkinder.de und teilen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Email-Adresse mit. Außerdem müssten wir wissen, ob Sie gerne offen oder anonym im Verteiler aufgenommen werden möchten. Während wir auf unserer Internetseite das „Sie“ verwenden, bevorzugen wir für die Gruppe das „Du“.

WAZ vom 8. April 2019: Wie ein Essener Frauenarzt zu einer unerwarteten Tochter kam

In der Print- und Onlineausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 8. April 2019 äußerte sich Prof. Dr. Katzorke erstmals zu dem Vorwurf, eine ehemalige Patientin ohne deren Wissen mit seinen eigenen Samen befruchtet zu haben. Die Verbindung zwischen dem Reproduktionsmediziner und Spenderkindermitglied Stina wurde durch einen DNA-Test im vergangenen Jahr aufgedeckt.

Laut Katzorke „spendeten“ auch andere Ärzte des Uniklinikums Essen freigiebig unter gegenseitiger Zusicherung von Anonymität, obwohl der Bundesärztetag (1970!) empfohlen hatte, einwandfrei zu dokumentieren, um das Auskunftsrecht des Kindes erfüllen zu können. Das lässt Katzorkes vehemente Verfechtung der Anonymität in einem anderen Licht dastehen und macht einmal mehr deutlich, dass – mit den Worten von Stina – „die Reproduktionsmediziner keine neutrale vermittelnde Stellung inne haben und auch niemals inne hatten, sondern selbstverständlich auch von eigenen Interessen geleitet handeln.“

Auch wenn Katzorke nicht müde wird, zu betonen, wie wenig Bedeutung Gene für ihn haben, scheinen seine Frau und seine drei anderen Töchter nicht erfreut über die Tat zu sein. Und auch er selbst hat schließlich den Weg zu einer DNA-Datenbank gewählt.

Am Ende des Artikels wird wiedergegeben, dass Katzorke seine damalige Grenzüberschreitung damit relativiere, dass juristisch mittlerweile alles verjährt sei. Wie mag das in den Ohren von Stina klingen?

Wenn manchem Mann auch zum Zeitpunkt seiner „Spende“ die Tragweite seiner Handlung nicht klar war, wäre es ein Zeichen von Größe, zumindest heute rückblickend für seine Taten Verantwortung zu übernehmen. Dafür ist es nie zu spät, auch wenn sich die Missachtung der Rechte der Kinder sowie die medizinethische Grenzüberschreitung in diesem Fall damit nicht ungeschehen machen lassen.

 

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Rechtsausschuss zu Abstammungsrecht

Am 18. März 2019 hat Spenderkinder-Mitglied Anne als Sachverständige an einer öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Titel „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ teilgenommen.

 
Der Gesetzentwurf fordert eine Änderung im Abstammungsrecht, so dass Kinder, deren Mütter mit einer Frau verheiratet sind, die Ehefrau der Mutter automatisch als zweiten rechtlichen Elternteil zugeordnet bekommen. Die Zuordnung der Ehefrau der Mutter als zweiter rechtlicher Elternteil soll vom Kind nicht anfechtbar sein. Begründet wird die Änderung mit einer angeblichen Ungleichbehandlung zu verschiedengeschlechtlichen Ehen, bei denen der Ehemann der Mutter automatisch Vater der Kinder wird, die die Frau während der Ehe bekommt.

 
Der Verein Spenderkinder begrüßt die Intention des Antrags, Spenderkinder rechtlich besser abzusichern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Ein Kind, das durch eine ärztlich vermittelte Samenspende an ein lesbisches Paar gezeugt wurde, hat bis zur Adoption durch die soziale Mutter nur einen rechtlichen Elternteil. Überlegt es sich die Frau der Mutter von der Zeugung bis zum Adoptionszeitpunkt anders, hat das Kind auch anschließend keinen zweiten rechtlichen Elternteil. Würde die leibliche Mutter vor der Adoption sterben, hätte das Kind überhaupt keine rechtlichen Eltern mehr. Das ist aus Sicht des Kindes kein wünschenswerter Zustand.

 
Der Verein Spenderkinder hält die vorgeschlagene Lösung jedoch nicht für sinnvoll. Die autmoatische Zuordnung des Ehemanns der Mutter als Vater eines Kindes beruht auf der Vermutung, dass der Mann auch biologischer Vater des Kindes ist. Diese Vermutung ist bei der Ehefrau der Mutter unmöglich. Da es sich um eine Vermutung handelt, ist sie außerdem anfechtbar, so dass der tatsächliche biologische Vater auch rechtlicher Elternteil werden kann. Aus einer Ehe allein lässt sich außerdem auch nicht der Wille ableiten, auch Elternteil der Kinder der Ehefrau zu werden.

 
Um sicherzustellen, dass das Kind von Anfang an zwei rechtliche Elternteile hat, hält der Verein Spenderkinder eine Anerkennung des Kindes durch die Co-Mutter für sinnvoller, idealerweise schon vor Zeugung des Kindes. In dieses Konzept könnte man neben der Zustimmung der Mutter auch die Zustimmung des biologischen Vaters zu dieser Zuordnung einbinden. Vom Kind müsste diese Form der Anerkennung – wie bei der Anerkennung durch einen Mann nach § 1592 Nummer 2 BGB – anfechtbar sein.

 
Die Stellungnahme der Vereins Spenderkinder und der übrigen Sachverständigen (Dr. Markus Buschbaum, Prof. Dr. Nina Dethloff, Stephanie Gerlach, Prof. Dr. Rolf Jox, Prof. Dr. Katharina Lugani, Prof. Dr. Christopher Schmidt, Wolfgang Schwackenberg, Markus Witt) zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen können öffentlich auf der Seite des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages nachgelesen werden.

 
Unter den Sachverständigen herrschte überwiegend Konsens dahingehend, dass das Kind bei einer Zuordnung auch ein Anfechtungsrecht haben muss. Auch der Ansatz am Abstammungsrecht wurde teilweise deutlich kritisiert und eine weitere Unterscheidbarkeit von Abstammungsrecht und Adoptionsrecht gefordert. Da es sich um einen Oppositionsantrag handelt, sind die Chancen relativ gering, dass der Entwurf angenommen wird. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zudem wenige Tage vor der Anhörung einen eigenen Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts veröffentlicht, der jedoch wohl innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt war. Zu diesem Entwurf wird der Verein Spenderkinder bis Anfang Mai Stellung nehmen.

WDR Menschen hautnah „Vater unbekannt – Anonym gezeugt“ (Teil 2) am 4. April um 22.40 Uhr

Die Spenderkindermitglieder Anja und Sunny wurden vor einigen Jahren für den ersten Teil der WDR-Sendung „Menschen hautnah“ begleitet. Daraufhin hat sich Gerald gemeldet, der als junger Mann seine Samenzellen in der Müncher Arztpraxis abgegeben hat, in der Anja entstanden ist. Er ist aufgeschlossen, seine damals entstandenen Kinder kennenzulernen. Auch sonst hat sich in den folgenden Jahren einiges getan.

Am Donnerstag, dem 4. April, wird um 22.40 Uhr der zweite Teil der Dokumentation ausgestrahlt. Neben Anja, Sunny und Gerald kommt auch Spenderkindermitglied Stina zu Wort. Anschließend ist der Beitrag in der WDR-Mediathek abrufbar.