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100 Halbgeschwister und mehr?

Aus den USA ist es schon bekannt: Gruppen mit mehr als 100 Halbgeschwistern, die denselben genetischen Elternteil haben. Auch im Verein Spenderkinder haben DNA-Tests bewiesen, dass esmehrere große Halbgeschwistergruppen gibt. Wir haben fünf Halbgeschwistergruppen, die aus 7 bis 9 Familien bestehen1. Da sehr viele Spenderkinder in Deutschland nichts von ihrer Zeugungsart wissen, dürften viele Halbgeschwistergruppen tatsächlich noch erheblich größer sein. Von einem Reproduktionsmediziner wissen wir aus Praxisaufzeichnungen, dass er teilweise über 100 durch einen Mann erzeugte Schwangerschaften dokumentierte. Bei zwei Reproduktionsmedizinern vermuten wir, dass sie jeweils nur einen Spender hatte, da bislang alle Spenderkinder aus diesen Praxen sich als Halbgeschwister herausgestellt haben. Durch die zunehmende Verbreitung von DNA-Datenbanken und die Durchsetzung des Rechts von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung werden solche Vorgänge zunehmend nachvollziehbar und aufgedeckt.

Keine gesetzliche Obergrenze in Deutschland

Eine gesetzliche Grenze für die Anzahl der Kinder, die durch den Samen einer Person durch Samenvermittlung entstehen, gibt es in Deutschland nicht. In der „(Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ fand sich von 2006 bis 2018 die Vorgabe, dass durch einen Spender nicht mehr als zehn Schwangerschaften erzeugt werden sollten.2 Ob diese standesrechtlichen Regelungen jedoch tatsächlich verbindlich waren, ist umstritten, weil die Ärzte bis zum Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes im Jahr 2018 nicht verpflichtet waren, die durch eine Person gezeugten Kinder nachzuverfolgen und zu dokumentieren. Die Ärztekammer Nordrhein wies im Jahr 2015 auf eine Beschwerde des Vereins Spenderkinder darauf hin, dass diese Richtlinie nur nachrangig anwendbar sei und die Forderung nach einer Obergrenze in den politischen Raum gebracht werden sollte. Außerdem könne daraus, dass ein Mann über eine sehr lange Zeit Samen abgegeben habe, nicht darauf geschlossen werden, dass hierdurch eine erhebliche Zahl von Kindern gezeugt würde. In der aktuellen Version der „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistiertenReproduktion“ aus dem Jahr 2018 findet sich keine Aussage mehr zu einer Obergrenze. Grund hierfür ist, dass der Vorstand der Bundesärztekammer m Februar 2015 beschlossen hatte, die medizinisch- wissenschaftlichen Fragestellungen klar von den gesellschaftspolitischen Aspekten zu trennen.

Dem Verein Spenderkinder ist bekannt, dass manche Menschen bei deutschen Samenbanken oder an deutsche Reproduktionsmediziner bis über 20 Jahre regelmäßig Samen abgegeben haben. Bei einer Abgabe über einen solch langen Zeitraum liegt es nahe, dass wesentlich mehr als zehn Kinder entstanden sind, wie z.B. die Dokumentation des Münchner Arztes zeigt, der bis über 100 erzeugte Schwangerschaften durch einen einzelnen Spender festgehalten hat. Einige Menschen haben zudem an mehreren Kliniken oder Samenbanken Samen abgegeben. Ein Arzt, bei dem eine sehr große Halbgeschwistergruppe entstand, äußerte sich hierzu, dass es zu teuer wäre, wenn man den Samen einer Person nur für wenige Paare verwenden würde, außerdem gäbe es nicht so viele abgabebereite Personen.

Einige Samenbanken äußern zumindest öffentlich, dass sie sich bemühen, eine gewisse Anzahl an Kindern nicht zu überschreiten. Wie genau sie das sicherstellen, ist jedoch nicht nachvollziehbar und auch nicht überprüfbar. Insbesondere ist momentan aber auch keine rechtliche Verpflichtung dazu erkennbar. Bei einer deutschen Samenbank, die derzeit einen öffentlich einsehbaren Spenderkatalog anbietet, werden 5 Personen aufgeführt, bei denen über 30 Einheiten Samen verfügbar sind. In einem Fall waren sogar 74 Einheiten verfügbar. Auch wenn sicherlich nicht jede künstliche Befruchtung mit dem Samen dieser Personen erfolgreich sein wird, ist doch davon auszugehen, dass bei so vielen verfügbaren Einheiten mehr als 10 Kinder gezeugt werden – zusätzlich zu vermutlich bereits gezeugten Kindern.

Andere Länder sind hier weiter: In Großbritannien dürfen die Keimzellen einer Person nur für 10 Familien verwendet werden. Diese Obergrenze wird durch die Regulierungsbehörde HFEA kontrolliert. In Belgien dürfen nur 6 Frauen durch den ärztlich vermittelten Samen einer Person schwanger werden, allerdings sind mehrere Kinder pro Frau erlaubt (Art. 55 Loi relative à la procréation médicalement assistée). Die Schweiz hat eine Obergrenze von acht Kindern (Art. 22 Abs. 4 FMedG).

Zu viele Halbgeschwister sind für viele Spenderkinder belastend

Aus Sicht der Vereins Spenderkinder ist eine Begrenzung der Anzahl der durch eine Person über eine ärztliche Samenvermittlung gezeugten Kinder unbedingt notwendig. Zu diesem Thema haben wir unsere Mitglieder befragt, die schon relativ viele Halbgeschwister gefunden haben, ihre Aussagen geben wir in kursiver Schrift wieder.

Bezüglich der Anzahl der Halbgeschwister: also ich denke ab 20-30 wird es schon schräg. Vorausgesetzt alle suchen den Kontakt. Spätestens ab 50 wird es vermutlich unangenehm. Eine gesetzliche Grenze? Ja, definitiv. Ich finde die Größenordnung 10 erfolgreiche Spenden sollten nicht überschritten werden.

Ich fände es auf jeden Fall gut, wenn es dazu feste Grenzen gäbe. Das würde dann auch die Ungewissheit beseitigen, wie viele mögliche Halbgeschwister dort wohl sein mögen. 100 oder 200 finde ich deutlich zu viel. Ich hätte nichts dagegen, wenn es bei meinen 14 Geschwistern bleibt, denke aber es sollten nicht mehr als 20 werden.

Zwar freuen sich die meisten Spenderkinder über Halbgeschwister.

Ich war in der komfortablen Situation, dass mir nach und nach mehr Geschwister angezeigt wurden und ich sie nach und nach kennenlernen konnte und nicht mit einer großen Menge zu Beginn abgeschreckt war. So könnte es aus meiner Sicht auch eine Weile weitergehen, ruhig auch bis 20 oder mehr, da ja auch nicht alle den Kontakt wünschen oder man sicher nicht zu allen hingezogen sein wird, was ja bei uns in der Gruppe auch teilweise der Fall ist. Momentan finde ich jeden Treffer noch sehr aufregend und freue mich sehr, Kontakt mit den neuen Geschwistern zu haben.

Ich habe die Tatsache, viele Halbgeschwister zu haben, nicht als „Belastung“ wahrgenommen. Es war am Anfang eher eine Überraschung und sehr unerwartet von Null Treffern auf so viele Halbgeschwister zu treffen. Das Gefühl bei den Treffern hat sich dementsprechend auch verändert: Anfangs war es super aufregend und man konnte es kaum fassen. Jetzt hat man sich daran gewöhnt, die Neugier auf die neue Person bleibt aber natürlich.

Je mehr Halbgeschwister es gibt, desto eher kann jedoch das Gefühl entstehen, aus einer „Massenproduktion“ zu stammen.

Mein Erzeuger war bei der Zeugung von bis zu 400 Kinder beteiligt. Als ich davon im ersten Gespräch mit einem Halbbruder erfahren habe, war ich erstmal überrascht. Es ging mir nie darum, dass ich eine von vielen und so weniger wert bin. Der Erzeuger hat ja vermutlich eh keine Bindung zu uns gehabt. Doch ich musste mich mehrere Tage erstmal fragen was für eine Person er sein muss, wenn er so viele Male seine Gene verantwortet hat. Dementsprechend fand ich es schon sehr schockierend.

Ich weiß, dass vor allem bei unseren ehelichen Geschwistern der Gedanke der Entwertung eine Rolle spielt. Meinem Gefühl nach gehen sie mit jedem neuen Geschwister mehr auf Abstand. Wären wir nur ein oder zwei Spenderkinder, schätzte ich die Wahrscheinlichkeit für eine enge Beziehung höher ein.

Jedes neue Geschwisterkind bedeutet außerdem eine mentale Anpassung, eine Erweiterung der Familie und der bestehenden Beziehungen.

Würden mir 20 oder mehr Halbgeschwister angezeigt, wäre das ein zusätzlicher Schock mit dem ich eine ganze Weile bräuchte um einen Umgang damit zu finden. Je mehr Halbgeschwister, desto schwieriger.

Ich fühle mich verpflichtet, künftige Halbgeschwister mit offenen Armen zu begrüßen, aber ich habe es mir auch nicht ausgesucht, dies eventuell 50 mal tun zu müssen.

Aktuell kann ich mir nicht vorstellen, zu weiteren, neu dazu kommenden Menschen eine enge Beziehung aufzubauen, einfach aus Kapazitätsgründen. Und irgendwie wären dann auch erstmal diejenigen dran, zu denen ich jetzt aktuell schon keine enge Beziehung habe.

Je größer die Gruppe ist, desto unpersönlicher wird es.

Es war etwas merkwürdig, dazu zu kommen. Alle kannten sich schon, teilweise sehr gut. Man kann sich so auch schnell etwas abgehängt fühlen. Ich glaube das wird neuen Generationen sogar eher mal passieren.

Bei sehr vielen Halbgeschwistern ist es auch für den genetischen Elternteil kaum möglich, alle als Individuen wahrzunehmen, wenn die Spenderkinder – was wahrscheinlich ist – früher oder später Kontakt zu ihm aufnehmen.

Viele Mitglieder unseres Vereins schildern es als besonders belastend, dass sie nicht wissen, wie viele andere Geschwister sie in der Zukunft noch entdecken werden – 5 oder 100.

Es bleibt die Ungewissheit, wie viele Treffer noch kommen werden und wie viele Halbgeschwister es insgesamt gibt, von denen man nie erfahren wird.

Wenn ich lese und mir vorstelle, dass ich hundert (oder lass es auch nur 20) Halbgeschwister habe, dass fühle ich gleichzeitig auch ein Bedürfnis, alle kennenzulernen. Irgendwie der Vollständigkeit halber. In gewisser Weise gehören sie zu mir. Ein Halbgeschwister nicht zu kennen, fühlt sich in meiner Vorstellung unvollständig an. So geht es mir auch mit dem Gedanken, dass da draußen höchstwahrscheinlich noch weitere von unserer Halbgeschwistergruppe rumlaufen. Sie sind mir zu viel. Und gleichzeitig will, muss! ich sie kennenlernen.

Dazu kommt, dass die Gefahr einer unwissentlichen sexuellen Beziehung zwischen Halbgeschwistern rein statistisch steigt, je mehr Kinder durch eine Samen abgebende Person gezeugt werden, insbesondere weil viele Eltern ihre Kinder nicht über ihre Zeugungsart aufklären. Diese Befürchtung empfinden viele Mitglieder unseres Vereins als belastend. Einige Halbgeschwister ähnlichen Alters aus unserem Verein sind in Nachbarorten aufgewachsen, so dass die Gefahr einer Beziehung relativ hoch war.

Ich bin absolut für eine Maximalanzahl, und auch für eine Streuung. Es kann nicht sein, dass ich jahrelang jeden Freitag und Samstag im gleichen Club in Reutlingen tanzen war wie einer meiner vielen Halbbrüder – ohne es zu wissen.

Obergrenze durch Ergänzung des Samenspenderregistergesetzes einfach umzusetzen

Mit dem Samenspenderregister existiert seit Mitte 2018 ein zentrales Register, mit dem die Einhaltung einer Obergrenze tatsächlich kontrolliert werden könnte. In diesem wird bereits festgehalten, an welche Empfänger:innen der Samen welcher Person vermittelt wird. Es wäre leicht umsetzbar, bei eine bestimmten Anzahl von Empfänger:innen die jeweilige Samen abgebende Person für weitere Vermittlungen zu sperren.

Der Verein Spenderkinder wird sich in dieser Legislaturperiode dafür einsetzen, dass im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Samenspenderregistergesetzes auch eine entsprechende Obergrenze eingeführt wird. Dabei halten wir es für sinnvoll, dass sich die Obergrenze an den Empfänger:innen orientiert (also an Familien) und nicht an der Zahl der insgesamt gezeugten Kinder. Das Erreichen der Obergrenze würde dann nicht verhindern, dass eine Familie ein weiteres Kind von demselben genetischen Elternteil bekommt.

Auch die Bundesärztekammer hatte sich im Jahr 2016 in einer Stellungnahme zum „Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ vom 21.12.2016 für eine gesetzliche Beschränkung der durch einen Samenspender gezeugten Kinder ausgesprochen.

  1. wir zählen nach Familien, nicht nach Kindern []
  2. (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 103, Heft 20 vom 19. Mai 2006, S. A1392 ff., S. A1397. []

Samen und Eizellen im Shopping Portal?

Der Verein Spenderkinder hat eine Beschwerde gegen zwei Samenbanken eingereicht, die einen öffentlich im Internet einsehbaren Katalog von Männern anbieten, die ihren Samen abgeben.

In den USA üblich, in Deutschland aber nicht: Datenbanken von Samen- und Eizellbanken, in denen sich Wunscheltern Menschen aussuchen können, deren Samen oder Eizellen sie kaufen möchten. Die Menschen werden mit Fotos, ethnischem Hintergrund, Größe, Gewicht, Aussehen und Hobbys beworben, meistens sind Fotos beigefügt. Für Sperma und Eizellen von attraktiven und hoch gebildeten Menschen werden dabei üblicherweise höhere Preise gefordert.

In Europa haben sich die Mitgliedsstaaten der EU jedoch entschieden, dass Organe und Gewebe, wozu auch Ei- und Samenzellen zählen, keine Handelsware sein dürfen. Die „Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen“ (auch bezeichnet als Gewebe-Richtlinie) sieht vor, dass Organe und Gewebe nicht mit Gewinnerzielungsabsicht vertrieben werden.1 Umgesetzt worden ist dies in Deutschland in § 17 Absatz 1 Satz 1 des Transplantationsgesetzes (TPG): „Es ist verboten, mit Organen oder Geweben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind, Handel zu treiben.“ Ausgenommen ist lediglich die „Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Erreichung des Ziels der Heilbehandlung gebotenen Maßnahmen“. Entsprechend dürfen Spermien nicht gekauft und auch nicht zum Kauf angeboten werden, erlaubt ist lediglich eine Aufwandsentschädigung.2 Hieran erinnern wir regelmäßig Samenbanken in Deutschland, die versuchen, für die Abgabe von Samen vor allem mit der dafür gezahlten Aufwandsentschädigung zu werben.

Inzwischen gibt es auch zwei Samenbanken in Deutschland, die einen öffentlich einsehbaren Katalog von Menschen anbieten, die Samen abgeben.3 In dem Katalog werden ethnischer Hintergrund, Augenfarbe, Größe, Gewicht, Ausbildung, Hobbys und Motivation angegeben. Bei der einen Samenbank können nach Erstellung eines Accounts sogar Fotos betrachtet und Favoritenlisten angelegt werden. Bei der anderen Samenbank ist das bei Internetshops übliche Symbol für den Einkaufswagen durch einen Kinderwagen ersetzt worden. Letztere ist mit Novum verbunden – eine reproduktionsmedizinische Praxis, mit der viele unserer Mitglieder rechtliche Auseinandersetzungen führen. Die andere Samenbank scheint eine deutsche Niederlassung einer dänischen Samenbank zu sein – die sich aber dennoch an deutsches Recht halten muss.

Solche Kataloge sind aus Sicht des Vereins Spenderkinder in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen § 17 TPG rechtswidrig, weil sie Samen wie ein kommerzielles Produkt darstellen, das wie bei einem Shopping-Portal mit wenigen Klicks gekauft werden kann. Es handelt sich hierbei jedoch um einen Vorgang, der zur Zeugung eines Menschen führen wird – die Person, deren Sperma gewählt wird, ist der genetische Elternteil des entstehenden Kindes. Ein solcher Vorgang muss aus unserer Sicht mit dem entsprechenden Respekt behandelt werden. Eine anpreisende Werbung erfüllt nicht diesen Respekt. Außerdem dürfte es die Auswahl von genetischen Elternteilen nach als wünschenswert beurteilten Merkmalen wie Studium und Aussehen fördern – teilweise vielleicht in der Hoffnung, dass das entstehende Kind diese Merkmale ebenfalls aufweisen wird. Das kann dazu beitragen, dass das durch den Samen dieser Person entstehende Kind sich wie ein gekauftes Profukt fühlen. Einige Mitglieder unseres Vereins schildern dieses Gefühl bereits jetzt.

Zwar ist nach § 17 Absatz 1 Satz 2 TPG die „Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Erreichung des Ziels der Heilbehandlung gebotenen Maßnahmen“ zulässig sei. Das beinhaltet unserer Ansicht nach jedoch nicht, die Samen abgebenden Menschen mit anpreisenden Angaben zu bewerben. Wenn Ärzte beteiligt sind, dürfte es sich außerdem um einen Verstoß gegen § 27 Absatz 3 der der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte handeln.

Auffallend ist, dass andere Samenbanken in Deutschland einen vergleichbaren Online-Katalog nicht anbieten, sondern den Wunscheltern Spender lediglich aufgrund einer Typangleichung in Beratungsgesprächen vorschlagen. Damit können Wunscheltern immer noch in einem gewissen Umfang den genetischen Elternteil auswählen, aber nicht nach völlig frei gewählten Merkmalen. Wir hoffen, dass dies so bleibt. Eine Samenbank aus München lehnt eine solche Katalogbestellung sogar ausdrücklich ab: „Eine Kommerzialisierung der Samenspende durch optimierende Auswahlverfahren (z.B. nur Universitätsprofessoren und Leistungssportler) fördert die Cryobank-München deshalb ebenso wenig, wie anonymen Versandhandel übers Internet. Auch können Sie bei uns nicht aus Katalogen auswählen und bestellen.“

Noch handelt es sich bei den Katalogen um einen ungewöhnlichen Vorgang in Deutschland. Wir befürchten jedoch, dass in der Zukunft viele andere Samenbanken nachziehen könnten, um nicht in einen Wettbewerbsnachteil zu gelangen. Insbesondere müssen denkbare Steigerungen der Kommerzialisierung verhindert werden, zum Beispiel indem Rabatte für die Proben von wenig beliebten Spendern gewährt werden oder Samenbanken an Verkaufsaktionen wie dem „Black Friday“ mitwirken (beides ist in den USA bereits vorgekommen).

Der Verein Spenderkinder hat daher gegen die beiden Samenbanken mit Internet-Katalog eine Beschwerde bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden eingereicht und hofft, dass diese entsprechende Maßnahmen ergreifen wird. Ganz allgemein halten wir es jedoch für erforderlich, dass sich Berufsverbände wie die Bundesärztekammer und der Arbeitskreis Donogene Insemination auch verstärkt damit beschäftigen, welche Art von Information zu Samenvermittlung zulässig ist bzw. wo die Grenze zwischen Werbung und Informationsvermittlung verläuft. In den derzeitigen Richtlinie finden sich hierzu keine Hinweise.

Wünschenswert wäre aus unserer Sicht eine Darstellung von Samenvermittlung, die einerseits Informationen über das Angebot der Familiengründung mit dem Samen eines Fremden bietet, gleichzeitig aber auch die daraus entstehende Verantwortung und Herausforderungen betont. Dazu gehört bei der Suche nach Samen abgebenden Personen unbedingt, dass diese durch die Samenabgabe der genetische Elternteil eines Kindes wird und dies Auswirkungen auf seine oder ihre weiteren Kinder haben kann. Gleichzeitig sollten die Wunscheltern informiert werden, dass das Kind im Wissen um seine Abstammung aufwachsen sollte und es möglicherweise später Kontakt zum genetischen Elternteil und Geschwistern haben möchte. Auf keinen Fall sollte eine Darstellung von Samenvermittlung erlaubt sein, die die vermeintlichen körperlichen und intellektuellen Vorzüge der Samen abgebenden Personen hervorhebt oder die vor allem den finanziellen Aspekt als Motivation anspricht.

  1. Artikel 12 Absatz 2: „Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jede Werbung und sonstige Maßnahmen zur Förderung von Spenden menschlicher Gewebe und Zellen im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten festgelegten Leitlinien oder Rechtsvorschriften stehen. Diese Leitlinien oder Rechtsvorschriften enthalten geeignete Beschränkungen oder Verbote, damit der Bedarf an menschlichen Geweben und Zellen oder deren Verfügbarkeit nicht in der Absicht bekannt gegeben werden, finanziellen Gewinn oder vergleichbare Vorteile in Aussicht zu stellen oder zu erzielen. Die Mitgliedstaaten streben danach, sicherzustellen, dass die Beschaffung von Geweben und Zellen als solche auf nichtkommerzieller Grundlage erfolgt.“ []
  2. Makoski, in: Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020, § 19 Recht der Reproduktionsmedizin, Rn. 99. []
  3. In Deutschland ist die Abgabe oder Vermittlung von Eizellen nicht erlaubt. []

Jahresbericht 2021

1. Verein

Am 18. September fand unser offizielles Vereinstreffen in Berlin statt. Im Anschluss wurde das Vorstandsteam neu gewählt und besteht jetzt aus folgenden Personen:

  • Christina Motejl (Vorsitzende und Rechtliches)
  • Anne Meier-Credner (stellvertretende Vorsitzende und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Sunny Müller (Mitgliedschaft)
  • Julia J. (Kassenwartin)
  • Sandra Koch (Social Media Arbeit)
  • Martina T. (Elternanfragen)
  • Janina W. (Beratendes Vorstandsmitglied)

Nach der Mitgliederversammlung haben wir online über drei mögliche politische Forderungen zur Aufwandsentschädigung für „Spender“ abgestimmt. Durchgesetzt hat sich die Option „Spender sollen nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe des tatsächlich entstehenden Aufwands für Fahrtkosten und Arbeitsausfall in Höhe von ca. 30 Euro erhalten.“

Nach der Mitgliederversammlung wurde außerdem eine Arbeitsgruppe „Inklusive Sprache“ gegründet. Diese soll Vorschläge für die Überarbeitung der Internetseite mit inklusiver Sprache erarbeiten und dem Verein zur Abstimmung vorschlagen. Um das allgemeine Verständnisses für die Idee inklusiver Sprache zu verbessern, hat Sunny auf ihrem YouTube Kanal Reagenzglasbaby ein Video mit Spenderkinder-Mitglied Sam veröffentlicht.

Für die zehn größeren Kliniken haben wir erfolgreich einzelne Mitglieder angesprochen, ob wir ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner für neue Spenderkinder weiterleiten können.

Wir haben inzwischen unser erstes Mitglied, das aus einer Eizellvermittlung und Leihmutterschaft entstanden ist. Auf Sunnys YouTube Kanal Reagenzglasbaby erzählt sie ihre Geschichte.

Anne hatte bereits letztes Jahr zusammen mit Tobias Bauer von der Universität Kumamoto (Japan) eine Spenderkinder-Studie begonnen. Die Auswertung der Online-Fragebögen läuft noch, in den letzten Monaten wurden zusätzlich einige Interviews durchgefühhrt. Beim DGPPN-Kongress in diesem Jahr hat Anne mit einem Poster einen ersten kleinen Einblick in die Daten gegeben, Tobias Bauer hat dazu einen Vortrag auf einem Bioethiksymposium in Japan gehalten.

2. Verwandtentreffer

Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir weiterhin Ancestry, weil man die Rohdaten dieses Tests auch bei Family Finder und MyHeritageDNA kostenlos hochladen kann. Das geht zwar mit 23andMe auch, aber Ancestry hat die größere Datenbasis.

Dieses Jahr haben mindestens 14 Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir 6 neue Halbgeschwistertreffer.

Wir haben insgesamt 42 identifizierte genetische Väter (teilweise von größeren Halbgeschwistergruppen) und insgesamt 56 Halbgeschwistergruppen (die größten zwischen 7 und 9 Familien).

3. Internetseite

Folgende Beiträge auf unserer Internetseite aus diesem Jahr möchten wir besonders ans Herz legen:

Sunny hat auf ihrem YouTube Kanal Reagenzglasbaby einige spannende Beiträge veröffentlicht, die über die Playlist für Spenderkinder zu finden sind:

  • Mein Mann hatte plötzlich eine erwachsene Tochter
  • Meine Tochter hat noch einen Bauch-Papa
  • Sarah P. Acht Jahre später…
  • DNA-Test positiv, Geschwister-Test negativ: Ein Wechselbad der Gefühle
  • Tipps für die Kontaktaufnahme zur Kinderwunschklinik
  • Sandra sucht nach Samenspender (1982) aus Tübingen
  • Das Fremde im eigenen Spiegelbild

4. Öffentlichkeitsarbeit

Coronabedingt gab es dieses Jahr weiterhin wenige Veranstaltungen.

  • Im Januar hat Anne uns als Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema Legalisierung der Eizellvermittlung in Deutschland vertreten.
  • Im Februar haben Christina und Anne an einer Zoom Konferenz mit Kuckuckskindern teilgenommen, die auch einen Verein gründen möchten.
  • Im April hat Anne als Interviewpartnerin an einer Veranstaltung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) zum 30. Geburtstages des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) teilgenommen.
  • Im Mai erschien der Film „MENSCHENSKIND!“ zu Solo-Müttern, bei dem Sven und Anne mitgemacht hatten. Ein Interview mit der Regisseurin Marina findet ihr ebenfalls auf Sunnys YouTube Kanal „Reagenzglasbaby“.
  • Zum Tag der genetischen Identität am 30. Mai haben wir in Kooperation mit donorkind aus den Niederlanden die dort entworfenen Bilder für Posts mit deutschem Text verwendet.
  • Die zentrale Adoptionsstelle des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport führte am 15. November eine Fortbildungsveranstaltung für Adoptionsfachkräfte zum Thema „Adoption nach Leihmutterschaft und Samenspende“ durch. Anne war eine der drei Referent*innen.
  • Wir posten Infos zu Beiträgen von, über und mit uns oder unser Thema auf unserer Internetseite, Twitter, Facebook und Instagram.

5. Rechtliches

  • es laufen weiterhin mehrere Gerichtsverfahren unserer Mitglieder gegen Novum.
  • Die rechtliche Beratung betraf insbesondere Vaterschaftsanfechtung sowie die Möglichkeiten, sich gegen die Darstellung in Medienberichten zu wehren.
  • Regelmäßig schreiben wir auch Reproduktionskliniken und Samenbanken bei irreführenden Aussagen auf der jeweiligen Internetseite an.

6. Medienbeiträge

7. Internationales

  • Austausch mit Spenderkindern aus den USA zu Möglichkeiten von strategischer Prozessführung. Die Situation in den USA ist allerdings sehr anders als in Deutschland, da dort Reproduktionsmedizin überhaupt nicht reguliert wird.

8. Ausblick auf 2022

Die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP hat sich in den Bereichen Familienpolitik, Abstammungsrecht und Reproduktionsmedizin viel vorgenommen. Die Pläne im Koalitionsvertrag weisen dahin, dass genetische Abstammung und Elternschaft weiter voneinander gelöst werden sollen. Positiv für Spenderkinder sind insbesondere zwei Vorhaben: es soll ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren eingeführt werden, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen, und das Samenspenderregister soll auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden geöffnet werden. Vermutlich werden wir schon im nächsten Jahr konkreter zu den Plänen Stellung nehmen können.

Verein Spenderkinder unterstützt auch minderjährige Spenderkinder bei Auskunftsproblemen

Der Verein Spenderkinder unterstützt auch minderjährige Spenderkinder und ihre Eltern, Auskunft über die eigene Herkunft zu bekommen. Das machen wir selbstverständlich kostenlos.

Wenn Spenderkinder erfahren möchten, wer ihr genetischer Vater ist, müssen sie sich an die Praxis wenden, in der sie entstanden sind.1 Eigentlich dürften derzeit minderjährige Spenderkinder keine Probleme haben, Auskunft zu erhalten. Seit dem Jahr 2007 galt eine ausdrückliche 30jährige Aufbewahrungsdauer, die alle zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Dokumente erfasst. Das beinhaltet alle Daten von seit 1997 gezeugten Kindern.2 Wir hören aber immer wieder, dass doch Probleme auftauchen. weil entweder keine Auskunft gegeben wird oder nur eine unvollständige Auskunft. Es gibt nach wie vor Ärzte, die es vermeiden, Auskunft zu geben.

Als Einzelperson hat man kaum eine Chance, einzuschätzen, ob Informationen zurückgehalten werden. Dafür ist die Zusammenarbeit und der Austausch von uns Spenderkindern hilfreich.

Der Verein Spenderkinder hat durch seine vielen Mitglieder viel Wissen über verschiedene Kliniken und Praxen gesammelt. Wir können zum Beispiel sagen, ob eine Klinik oder ein Arzt schon Auskunft erteilt oder diese abgelehnt hat und was die vorgebrachten Argumente waren oder ob bereits andere Spenderkinder gerichtlich vorgegangen sind. Dieses Wissen teilen wir gerne mit anderen Spenderkindern und ihren Eltern.

Aus einigen Praxen sind uns auch „Samenspender“ bekannt. Wenn wir unsere Informationen miteinander abgleichen, können wir verhindern, dass diese Männer mehrfach kontaktiert werden. Unter Umständen können wir auch den Erstkontakt vermitteln. Das ist wichtig, weil eine Kontaktaufnahme auch für einige „Samenspender“ psychisch herausfordernd ist.

  1. Das Samenspenderregister hat nur Daten zu ab Juli 2018 entstandenen Kindern. []
  2. Der Verein Spenderkinder geht davon aus, dass auch zuvor eine Pflicht zur Aufbewahrung der Daten bestand – siehe hierzu unsere Informationen unter Rechtliches []

Was ist problematisch am Begriff der „Spende“?

Begriffe wie „Spende“, „Spender“ oder „Spendersamenbehandlung“ beinhalten eine positive Wertung, die jedoch gleichzeitig die dahinter stehenden Personen nicht als Mensch sichtbar macht. Wir bevorzugen daher die Begriffe „Samenvermittlung“, „genetischer Vater“ sowie „Familiengründung zu dritt“.

Manchmal verwenden wir für den Verein trotzdem die bekannten „Spende“-Begriffe, weil die meisten Menschen sie ohne zusätzliche Erklärung verstehen. Das betrifft auch unseren Vereinsnamen „Spenderkinder“, der kurz und treffend unsere Situation deutlich macht. Um heraus zu stellen, dass wir die Begriffe kritisch hinterfragen, setzen wir sie inzwischen oft in Anführungszeichen.

Weswegen wir die oben genannten Begriffe ablehnen, erklären wir gerne genauer:

1. „Spende“ – positiv besetzter Begriff täuscht über Schattenseite

  • Der Begriff „Spende“ ist einseitig positiv besetzt: Großzügige Menschen spenden z. B. Geld oder alte Kleider. Bei Samen geht es jedoch um die Zeugung von Kindern. Das hat aber auch weniger positive Aspekte. So wird gezielt ein Mann als genetischer Vater gewählt, der (zunächst) kein Interesse am Kind als Person hat. Das ist potenziell verletzend für den entstehenden Menschen.
  • Bei einer Spende gibt es eigentlich keine Gegenleistung. Nach § 17 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes ist Organ- und Gewebehandel verboten. Erlaubt ist lediglich eine Aufwandsentschädigung. Dennoch geben viele „Samenspender“ den finanziellen Zugewinn als ein Hauptmotiv an1 und viele Samenbanken werben damit offensiv um „Spender“. Zutreffenderweise müsste man sie daher eigentlich „Verkäufer“ nennen. Für Spenderkinder kann es verletzend sein zu wissen, dass ihr genetischer Vater vor allem finanziell zu ihrer Zeugung motiviert war.

2. „Spender“ oder Vater?

  • Der Begriff des „Spenders“ verstellt den Blick dafür, dass es sich um den genetischen Vater des Kindes handelt. Er entspricht der Elternperspektive, denen etwas gegeben wird. 2
  • Die Bezeichnung „Spender“ reduziert die Bedeutung des genetischen Vaters auf eine Funktion. Leiblicher Vater zu sein ist aber kein Beruf wie „Verkäufer“. Es bedeutet, in einer unauflösbaren Beziehung zum Kind zu stehen.

3. „Behandlung“? – Frauen, denen Samen vermittelt wird, sind nicht unfruchtbar

  • Die Befruchtung mit dem Samen eines (anderen) Mannes ist keine Behandlung von Unfruchtbarkeit: An der Unfruchtbarkeit des Partners ändert sich dadurch nichts.
  • Bei lesbischen oder alleinstehenden Frauen liegt üblicherweise keine Unfruchtbarkeit vor.
  • Samenvermittlung ist auch keine Kinderwunschbehandlung. Am Kinderwunsch ändert sich durch die Befruchtung nichts. Es eine Form der Kinderwunscherfüllung. Würde die Erfüllung des Kinderwunsches als Behandlung gewertet, würde das Kind zum Heilmittel und damit zum Objekt.

4. Familiengründung mit Hilfe Dritter – wem wird geholfen?

  • Gelegentlich wird die Bezeichnung „Familiengründung mit Hilfe Dritter“ verwendet. In dieser Bezeichnung ist zwar eine dritte Person erkennbar. Diese erhält jedoch eindeutig eine Helferrolle und wird damit nicht als gleichwertiger Elternteil gesehen.
  • Auch diese Bezeichnung entspringt der Elternperspektive: Dem Kind hilft dieser Elternteil überhaupt nicht, vielmehr muss das Kind davon ausgehen, dass er kein Interesse an ihm hat.

5. Angewiesen auf Keimzellen Dritter – ein Kind zur Linderung der eigenen Not?

  • Gelegentlich kann man Formulierungen lesen, dass Wunscheltern auf eine Samenvermittlung oder andere Formen der Keimzellvermittlung angewiesen seien.
  • Das stimmt natürlich nicht: Es gibt auch andere Formen der Familiengründung wie Co-Parenting. Außerdem kann man sich auch bewusst entscheiden, einen Wunsch nicht zu erfüllen.
  • Eine „Angewiesenheit“ setzt die Erfüllung des Kindeswunsches absolut. Das Fortpflanzungsrecht beinhaltet die Freiheit, die eigenen Fortpflanzungsfähigkeiten zu nutzen. Es gibt aber keinen Anspruch, die dafür erforderlichen Ressourcen bereitgestellt zu bekommen, weder einen fortpflanzungswilligen Partner/Partnerin noch die Erfüllung des Kinderwunsches an sich.
  • Wird ein Kind als Heilmittel zur Linderung der Not seiner Eltern betrachtet, berührt das seine Würde im Kern. Es existiert dann zum Zweck Anderer und nicht mehr zum Selbstzweck.
  1. Thorn P, Katzorke T, Daniels K (2008) Semen donors in Germany: A study exploring motivations and attitudes. Human Reproduction (11) 23, S. 2415–2420, S. 2419. []
  2. Die meisten Spenderkinder bevorzugen den Begriff biologischer Vater / biologische Mutter, viele Spenderkinder benutzen aber auch je nach Kontext verschiedene Begriffe. Siehe auch unser Beitrag Spender oder Vater? Welche Begriffe verwenden Spenderkinder für ihren biologischen und ihren sozialen Vater? Natürlich darf jedes Spenderkind selbst entscheiden, welchen Begriff es für den genetischen Vater verwenden möchte. Oft wird dies jedoch durch Dritte vorgegeben (Aber er ist doch nur ein Spender!). []

Zählung von erfolgreichen Suchen nach Halbgeschwistern und „Spendern“

Auf unserer Internetseite haben wir seit dem Jahr 2013 jeweils eine Nachricht veröffentlicht, wenn eines unserer Mitglieder den genetischen Vater oder Halbgeschwister gefunden hatte (am besten auffindbar unter Stichworte – Verwandtentreffer).

Obwohl die Geschichten vom Suchen und Finden teilweise wirklich schön waren, haben wir im Sommer 2018, ungefähr nach dem 20. Halbgeschwistertreffer, damit aufgehört. Inzwischen gibt es so viele Erfolgsmeldungen, dass wir gar nicht mehr hinterherkommen würden, für jede eine eigene Meldung zu verfassen (und vermutlich möchte das auch niemand lesen). So haben allein im Jahr 2020 mindestens acht Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir mindestens 15 neue Halbgeschwistertreffer. Wir hatten also in diesem Jahr genauso viele Treffer wie in zuvor in fünf Jahren (2013 bis Mitte 2018).

Außerdem schien uns die Zählweise nach Treffern nicht mehr ganz zu passen, weil einige Halbgeschwister-Treffer oder Vater-Kind-Treffer später erweitert wurden, wenn weitere Spenderkinder einen DNA-Test gemacht hatten. Daher sind wir im Sommer 2018 dazu übergegangen, nur noch Gruppen zu zählen. Stand September 20231 haben wir

  • 73 Halbgeschwistergruppen, die aus zwei bis neun Familien bestehen, und
  • 53 Vater – Kind(er) Gruppen.

Die Zählung in Gruppen ist für uns aufschlussreicher, weil wir daran besser nachvollziehen können, für wie viele Familien der Samen einer Person in welchem Zeitraum eingesetzt wurde. Die drei größten Halbgeschwistergruppen aus Bad Nauheim, Essen und München bestehen jeweils aus neun Familien. Bei diesen Gruppen gehen wir davon aus, dass es noch wesentlich mehr Halbgeschwister gibt, die lediglich nichts von ihrer Abstammung wissen oder nicht in DNA-Datenbanken registriert sind. Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Von einigen Personen wissen wir, dass sie über viele Jahre, zum Teil bis zu 25 Jahre lang, wöchentlich Sperma zur Vermittlung abgegeben haben. Ein Arzt aus München hat in einem Gerichtsprozess erwähnt, dass er über 100 Schwangerschaften durch einen Mann dokumentiert hat. Viele Ärzte haben die ihnen bekannt gewordenen Schwangerschaften vermutlich lieber erst gar nicht dokumentiert.

Von insgesamt 265 Spenderkindern, von denen wir wissen, dass sie einen beliebigen DNA-Test gemacht haben, haben 184 Personen Halbgeschwister oder den genetischen Vater oder beide gefunden (Stand Januar 2021). Es ist wahrscheinlicher, Halbgeschwister zu finden als den genetischen Vater. Bei den Vater-Kind-Gruppen wurde die Verwandtschaft zum Teil durch Auskunft durch Ärzte oder Kliniken entdeckt. Die Halbgeschwister-Verbindungen wurden mit zwei Ausnahmen ausschließlich durch DNA-Datenbanken aufgedeckt.

  1. Wir werden versuchen, die Zahlen regelmäßig zu aktualisieren []

Jahresbericht 2020

1. Verein

  • Am 10. Oktober fand unser offizielles Vereinstreffen in Berlin statt.
  • Außerdem gab es im November und im Dezember erstmals virtuelle Treffen zum persönlichen Austausch. Diese werden wir im nächsten Jahr auf jeden Fall wiederholen und dabei auch bestimmte Themen diskutieren.
  • Im November haben wir zusätzlich zur Spenderkinder-internen Austausch-Gruppe eine gemeinsame Facebook-Gruppe für Spenderkinder und am Thema interessierte Menschen ins Leben gerufen.

2. Verwandtentreffer

  • Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir weiterhin Ancestry, weil man die Rohdaten dieses Tests auch bei Family Finder und MyHeritageDNA kostenlos hochladen kann. Das geht zwar mit 23andMe auch, aber Ancestry hat die größere Datenbasis.
  • Dieses Jahr haben mindestens 8 Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir 15 neue Halbgeschwistertreffer.
  • Von insgesamt 265 Spenderkindern, von denen wir wissen, dass sie einen beliebigen DNA-Test gemacht haben, haben 184 Personen einen Verwandten ersten Grades gefunden..
  • Insgesamt haben 33 Spenderkinder ihren genetischen Vater gefunden. 13 von ihnen über Herausgabe von Daten durch den Arzt, der den Samen vermittelt hatte. Bei drei Spenderkindern steht bislang fest, dass der ihre Mutter behandelnde Arzt seinen eigenen Samen eingesetzt hatte.

3. Internetseite

Wir haben unsere FAQ überarbeitet.

Folgende Beiträge auf unserer Internetseite aus diesem Jahr möchten wir besonders ans Herz legen:

4. Öffentlichkeitsarbeit

Coronabedingt gab es dieses Jahr wenige Veranstaltungen.

  • Deswegen war es eigentlich ein ideales Jahr für den Start unserer SocialMedia-Kampagne am 1. März 2020 in der wir auf den Wunsch vieler durch „Samenspende“ gezeugter Menschen hinweisen, ihre leiblichen Väter zu kennen. An drei Termine pro Woche haben wir dazu Aussagen und Fotos von unseren Mitgliedern auf Facebook, Instagram und Twitter gepostet. Im September haben wir den Fokus der Kampagne auf die Suche nach Halbgeschwistern erweitert und auf Aussagen von Spenderkindern zum Umgang mit unserer Zeugungsart. Außerdem haben sich einzelne Mitglieder vorgestellt, um dem Verein ein Gesicht zu geben und darauf hinzuweisen, dass wir auch andere Interessen haben. Ihr könnt uns bei der Kampagne helfen, indem ihr die Kanäle abonniert und teilt.
  • Am 16./17. September hat Anne uns bei der Jahrestagung „Ein Wunschkind um welchen Preis? Ethische Fragen an die Reproduktionsmedizin“ der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (EAF) in Bonn vertreten.
  • Im Oktober hat Anne uns bei der Jahrestagung der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin in Weimar vertreten. Eine Zusammenfassung des Vortrags „Kinderwunsch – ein Perspektivwechsel zu den entstandenen Menschen“ wurde im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie in der Rubrik der Gesellschaftmitteilungen der DGRM im Rahmen eines Berichts über die Tagung abgedruckt.
  • Seit Oktober 2019 veröffentlicht Sunny Videos zum Thema „Samenspende“ auf ihrem YouTube Kanal.

Darüber hinaus haben wir uns auch schriftlich geäußert:

  • Mit einem Kommentar zu einem möglicherweise künftigen Fortpflanzungsmedizingesetz in der Zeitschrift Familienpolitische Informationen der evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (4/2020).
  • Im April erschien der Sammelband „Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter. Medizin – Ethik – Psychologie – Recht, herausgegeben von Katharina Beier, Claudia Brügge, Dr. Petra Thorn und Prof. Dr. Claudia Wiesemann. In dem Buch sind zwei Beiträge von Anne und Sven enthalten.
  • Wir beteiligten uns an der Überarbeitung der S2k1-Leitlinie „Psychosomatisch orientierte Diagnostik und Therapie bei Fertilitätsstörungen“ (AWMF-Reg.-Nr. 016-003) und brachten zwei Sondervoten für eine verpflichtende psychosoziale Information der genetischen und geplanten rechtlichen Elternteile sowie zum Sprachgebrauch und zu Leihmutterschaft ein, außerdem einen kritischen Kommentar zur Datenlage zu den langfristigen psychosozialen Konsequenzen einer Familiengründung mit den Keimzellen Dritter.

5. Rechtliches

  • Anfang 2020 kam es im Verfahren zur Datenherausgabe durch einen Reproduktionsmediziner aus München zu einer Einigung mit dem klagenden Spenderkind. Das Spenderkind hatte erfolgreich einen Vergleich aus einem früheren Verfahren angefochten. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass – anders als 2014 behauptet – doch noch Unterlagen vorhanden waren. Das Spenderkind erhielt sämtliche noch vorhandene Unterlagen, um selbstständig damit recherchieren zu können, wer als sein genetischer Vater infrage kommt. Relevant ist an dieser Einigung vor allem, dass das Landgericht München es in seinem Beschluss vom 12.11.2019 für vertretbar hielt, einem Spenderkind sämtliche Unterlagen herauszugeben.
  • Insbesondere gegen Novum in Essen laufen weiter Verfahren zur Herausgabe von Informationen über die genetischen Väter. In mindestens fünf Fällen wurde die Praxis bzw. einzelne Gesellschafter bereits verurteilt, Auskunft zu geben, weigern sich aber diesen Urteilen nachzukommen und berufen sich darauf, die betreffenden Akten im Jahr 2007 oder auch in den Jahren 2007 bis 2010 vernichtet zu haben. Im Rahmen des Vollstreckungsprozesses fand im September eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Essen statt. Ein Urteil wurde noch innerhalb 2020 zugesagt, steht aber noch aus. Zur mündlichen Verhandlung tauchten weitere Unterlagen auf, rund 50 noch vorhandene Akten aus den Jahren vor 1996. In der Verhandlung wurde bestritten, dass diese Unterlagen für die aktuell Klagenden relevant sind. Einige Wochen später erhielt aber einer der Kläger unerwartet Auskunft, da angeblich unter den noch vorhandenen Akten doch die Akte seiner Mutter gewesen war.
  • Novum fordert außerdem für die Auskunft über den genetischen Vater eine Bearbeitungsgebühr von ca. 90 Euro, obwohl die Auskunft nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kostenlos erteilt werden muss.
  • Ein weiteres Spenderkind klagt derzeit vor dem Amtsgericht Dresden gegen die Uniklinik Dresden, die sich seit vier Jahren weigert, Auskunft zur Identität des genetischen Vaters zu geben. Im Oktober fand eine erste mündlichen Verhandlung statt, für das erste Quartal 2021 ist eine zweite Verhandlung angesetzt.
  • Das Bayerische Oberlandesgericht hat am 4. November 2020 den Freispruch des Landgerichts Augsburg im Strafverfahren gegen mehrere Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende aufgehoben und festgestellt, dass die Weiterkultivierung von Zellen im Vorkernstadium strafbar ist, wenn das Ziel ist, sie einer Frau einzusetzen, von der die Eizellen nicht stammen. Damit wurde die Rechtsauffassung unseres Vereins bestätigt. Das Verfahren wurde nun an das Landgericht Augsburg zur Klärung einiger tatsächlicher Fragen zurückverwiesen.

6. Medienbeiträge

  • Das Online-Magazin der VICE berichtete am 29. Januar 2020 unter dem Titel „Samenspende: Wie Britta ihren Vater kennenlernte“ über die Geschichte von Britta und Dietrich.
  • Julia erzählte bei „Die Frage„, wie sie ihren biologischen Vater mit Hilfe eines DNA Test gefunden hat und wie sich ihre Beziehung entwickelt hat.
  • Am 12. Mai waren Christiane, Britta und Brittas Vater Dietrich live zu Gast in der Fernsehsendung von Marco Schreyl (RTL).
  • In der Sendung Eine Stunde Liebe auf Deutschlandfunk Nova vom 15. Mai erzählte Spenderkinder-Vorstandsmitglied Stina von der Arbeit des Vereins und der zunehmenden Bedeutung von DNA-Datenbanken für die Suche nach Elternteilen und Halbgeschwistern.
  • Britta erzählte im Juni gemeinsam mit ihrem leiblichen Vater Dietrich bei Radio youfm im hessischen Rundfunk, wie sie sich über eine DNA-Datenbank gefunden haben. (Link leider nicht mehr online)
  • Auch im Juni wurde der Film Solomütter von Yvonne Rüchel ausgestrahlt, in dem Stina unseren Verein vertrat und insbesondere auf die schlechte Absicherung von Spenderkindern bei Solomüttern hinwies.
  • In der Radiosendung Quarks – Wissenschaft und mehr im Juli erzählten Martina und Sibylle, was Spenderkinder erleben können, wenn sie nicht aufgeklärt werden und von ihrer Suche nach ihren genetischen Vätern. ()
  • Sabina erzählte im August in der Sendereihe TRU DOKU des öffentlich-rechtlichen Senders Funk auf Youtube von ihrer Aufklärung und Suche nach ihrem genetischen Vater.
  • Alexander, Stina, Martina und Anne erzählten am 14. September in der Sendung Neugier genügt auf WDR 5, wie sie von ihrer Entstehung erfuhren und über ihre Suche
  • Am 22. September berichtete der Kölner Stadtanzeiger unter dem Titel Samenspenderkinder erzählen „Wir wollen wissen, wo wir herkommen – keinen Unterhalt“ über Mona, Sophie und Alina (Anne), wie sie von ihrer Entstehung erfuhren und von ihrer bisherigen Suche nach ihren genetischen Vätern.
  • Am 4. November rief Martina im Lokalsender Radio Essen ehemalige Samenspender aus der Region auf, sich zu melden und berichtete von der Suche nach ihrem leiblichen Vater.
  • Im Dezember hat Julia dem CampusMagazin KURT der TU Dortmund über ihre erfolgreiche Suche nach ihrem genetischen Vater berichtet und Anne über die rechtliche Situation aufgeklärt.

7. Spender

  • Wir freuen uns, dass sich in diesem Jahr wieder einzelne „Samenspender“ bei uns gemeldet haben. Darunter auch jüngere Männer, die sich rückblickend von den Samenbanken nicht hinreichend psychosozial informiert fühlten.

8. Internationales

9. Ausblick auf 2021

  • Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Spenderkinderstudie2020, in der erstmals Spenderkinder in Deutschland dazu befragt wurden, wie sie ihre Aufklärung erlebt haben und wie sich die Beziehung zu Halbgeschwistern und den verschiedenen Elternteilen entwickelt.
  1. S2k bedeutet, dass die Leitlinie konsens-basiert ist, im Unterschied zu evidenzbasierten S2e-Leitlinien []

Pressemitteilung: Spenderkinder starten SocialMedia-Kampagne, um ihre genetischen Väter zu finden

Der Verein Spenderkinder startet am 1. März 2020 eine SocialMedia-Kampagne, um auf den Wunsch vieler durch „Samenspende“ gezeugter Menschen hinzuweisen, ihre leiblichen Väter zu kennen. Unter dem Hashtag #zeigedich werden in den nächsten Wochen regelmäßig unvollständige Bilder der Vereinsmitglieder auf Instagram, Twitter und Facebook gepostet. „Wir hoffen, dass wir mit den Bildern ehemalige „Samenspender“ erreichen“, beschreibt Anne Meier-Credner, Vorstandsmitglied des Vereins, das Ziel der Kampagne. Es ist das erste Mal, dass sich so viele Spenderkinder mit einem Foto zeigen.

In Deutschland haben alle Menschen – auch Kinder eines „Samenspenders“ – ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Das war Reproduktionsmedizinern bereits in den 70er Jahren bekannt.[1] Dennoch haben viele den „Samenspendern“ Anonymität versprochen. „Wir haben über 10 Jahre lang an die Reproduktionsmedizin appelliert, Verantwortung zu übernehmen und uns bei der Rekonstruktion zu helfen. Jetzt wenden wir uns direkt an unsere genetischen Väter und hoffen, dort auf mehr Verantwortungsbewusstsein zu treffen“, so Meier-Credner, „Spenderkinder wünschen sich einen genetischen Vater, der seine Vergangenheit als ‚Spender‘ nicht verleugnet. Es ist stark, Verantwortung zu übernehmen und zu seinen Kindern zu stehen.“

Viele Spenderkinder sind in den großen DNA-Datenbanken Ancestry, 23andMe, FamilyTreeDNA und MyHeritage registriert, um genetische Verwandte zu finden. Der Verein Spenderkinder freut sich sehr, dass sich bereits einige ehemalige „Spender“ aus eigener Initiative bei DNA-Portalen registrieren lassen und möchte dazu weiter ermuntern. Je mehr Menschen sich in DNA-Datenbanken registrieren lassen, desto mehr Chancen haben Spenderkinder, ihre genetischen Väter auch über andere Verwandte zu finden.

Wer Spenderkinder bei der Suche unterstützen möchte, kann die Suchprofile z.B. über Twitter teilen und möglichst viele Menschen darauf aufmerksam machen. Männer, die ihren Samen über Samenbanken haben vermitteln lassen, werden gebeten, sich beim Verein Spenderkinder zu melden (info@spenderkinder.de).


[1] 1970 erklärte der damalige Justiziar Dr. Arnold Hess auf dem Deutschen Ärztetag, dass der Arzt dem Kind Auskunft geben müsse, wenn er nicht schadensersatzpflichtig werden wolle (DtÄbl 1970, 1982). 1985 bestätigten zwei Essener Reproduktionsmediziner: „Ein wesentliches juristisches Problem dieser Behandlungsmethode ergibt sich aus der bewussten Verletzung des im Grundgesetz verankerten Rechtes auf Kenntnis der biologischen Abstammung. Juristisch spricht man von der planmäßigen Vereitelung der Abstammung, die missbilligt wird“. (Katzorke, K. & Propping, D.; 1985. Voraussetzungen und Ergebnisse der heterologen (donogenen) Inseminationsbehandlung. Pro Familia Magazin, Schwerpunktthema: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. S. 20-22.)

Jahresrückblick 2019

1. Verein

  • 2019 fand etwas unbemerkt das zehnjährige Jubiläum unseres Vereins statt. Auf unserer Internetseite geben Anne, Dana und Christina einen kleinen Rückblick und erzählen, was sich seitdem in ihrer Wahrnehmung verändert hat.
  • In diesem Jahr hatten wir so viele Neuzugänge wie in keinem Jahr zuvor.
  • Am 23. Februar fand unser offizielles Vereinstreffen in Essen statt. Außerdem fand am 12. Oktober ein regionales Treffen in Berlin statt.
  • Ab dem Jahr 2020 wird das jährliche offizielle Vereinstreffen am zweiten Samstag im Oktober in Berlin stattfinden. Darüber hinaus hoffen wir auf mehr Regionaltreffen!
  • Im September hat der Verein eine E-Mail Gruppe für Eltern von älteren oder bereits erwachsenen Spenderkindern angestoßen.

2. Verwandtentreffer

  • Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir derzeit wieder Ancestry, weil man die Rohdaten dieses Tests auch bei Family Finder und MyHeritageDNA kostenlos hochladen kann. Das geht zwar mit 23andMe auch, aber Ancestry hat die größere Datenbasis.
  • Dieses Jahr haben mindestens 8 Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir 15 neue Halbgeschwistertreffer.
  • Von insgesamt 193 Spenderkindern, von denen wir wissen, dass sie einen beliebigen DNA-Test gemacht haben, haben 124 Personen mindestens ein Halbgeschwister und/oder ihren genetischen Vater gefunden.
  • Insgesamt haben 33 Spenderkinder ihren genetischen Vater gefunden. 13 von ihnen über Herausgabe von Daten durch den Arzt, der den Samen vermittelt hatte. Bei vier Spenderkindern steht bislang fest, dass der ihre Mutter behandelnde Arzt seinen eigenen Samen eingesetzt hatte.

3. Internetseite

Aus dem letzten Jahr möchten wir Ihnen und Euch folgende Beiträge auf unserer Internetseite besonders ans Herz legen:

4. Öffentlichkeitsarbeit

  • Am 3. Juni hat Anne unseren Verein beim 17. Fachforum Pränatalmedizin der Katharina Kasper-Stiftung vertreten mit dem Titel „Vater – Mutter – Kind?! Kinderwunschbehandlung und die Suche nach der eigenen Abstammung“.
  • Am 28. August hat Anne unseren Verein bei einem nicht-öffentlichen Fachgespräch im Bundesgesundheitsministerium zu Embryonenadoption mit dem Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, vertreten.
  • Sven vertrat unseren Verein am 12. September auf der Fachtagung und der anschließenden öffentlichen Abendveranstaltung „Kinder unter allen Umständen?!“ des AWO-Bundesverbandes und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Berlin.
  • Am 8. Oktober hat Anne den Verein bei einer Fortbildung vom Landesverband donum vitae NRW in Bonn vertreten.
  • Am 7. November hat Anne uns bei der Fachtagung Adoption: Wunsch- oder Bestellkind? Adoption nach Leihmutterschaft und Samenspende in Köln vertreten.
  • Seit Oktober veröffentlicht Sunny wöchentlich Videos zum Thema „Samenspende“ auf ihrem YouTube Kanal.

Darüber hinaus haben wir uns auch schriftlich geäußert:

  • Eine ausführliche Stellungnahme zum Positionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ aus dem Juni 2019, in der ein neues Fortpflanzungsmedizinrecht gefordert wurde. In der Stellungnahme kritisieren wir, dass die Forderungen und zentralen Aussagen der Stellungnahme einseitig aus der Sicht von Wunscheltern und Reproduktionsmedizin geprägt sind.
  • Im Oktober haben wir kritisiert, dass eine Veranstaltung der FDP-Fraktion mit dem Titel „Auf dem Weg zur modernen Fortpflanzungsmedizin“ einseitig mit VertreterInnen derjenigen Interessensgruppen besetzt war, die von einer Legalisierung der fraglichen Erzeugungsweisen profitieren würden bzw. von denen eine positive Haltung hinsichtlich einer weitergehenden Legalisierung zu erwarten ist.
  • Im April erschien der Sammelband „Auf neuen Wegen zum Kind. Chancen und Probleme der Reproduktionsmedizin aus ethischer, soziologischer und psychoanalytischer Sicht“, herausgegeben von Prof. Dr. Rita Marx und Ann Kathrin Scheerer. In dem Buch sind zwei Beiträge von Anne und Sven enthalten sowie ein zwischen den Herausgeberinnen mit Kerstin, Rebecca und Sven geführtes Interview.

5. Rechtliches

  • Am 18. März hat Anne als Sachverständige an einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“.
  • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im März einen „Diskussionsteilentwurf“ zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Dieser enthält umfassende Regelungen zur Begründung von Elternschaft mit den Keimzellen Dritter und möchte insbesondere auch voluntative Elemente zur Begründung von Elternschaft anerkennen. In unserer Stellungnahme haben wir kritisiert, dass der Entwurf weit über das Ziel hinausschießt und soziale Elternschaft letztlich genauso unangreifbar stellt wie eine bestehende genetische Vater- oder Mutterschaft. Insbesondere wird das Recht der Kinder zur Anfechtung der rein sozialen Elternstellung im Vergleich zur bestehenden Rechtslage stark eingeschränkt. Bis Ende 2019 hat das BMJV keinen überarbeiteten Entwurf in Form eines so genannten „Referentenentwurfs“ veröffentlicht, vermutlich wegen bestehender Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung zu diesem Thema.
  • Am 23. Januar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich auch Samenspender in der DDR heute nicht auf eine zugesicherte Anonymität berufen können. Wir hoffen, dass es für Spenderkinder, die noch vor der deutschen Wiedervereinigung auf dem Gebiet der DDR gezeugt wurden, nun einfacher wird, ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung durchzusetzen.
  • Auf Grund dieses Urteils hat das Landgericht Dresden mit Urteil vom 28. Juni 2019 der Klage eines unserer Mitglieder stattgegeben (Az. 3 S 390/17). Die Uniklinik Dresden hat daraufhin die Daten seines genetischen Vaters übermittelt. Trotz dieser Entscheidung weigert sich die Uniklinik Dresden aber weiterhin in mindestens einem bereits gerichtlich anhängigen Fall, Auskunft zu geben.
  • Insbesondere gegen Novum in Essen laufen weiter Verfahren zur Herausgabe von Informationen über die genetischen Väter. In mindestens vier Fällen wurde die Praxis bzw. einzelne Gesellschafter bereits verurteilt, Auskunft zu geben, weigern sich aber diesen Urteilen nachzukommen und berufen sich darauf, die betreffenden Akten im Jahr 2007 vernichtet zu haben. Die Vollstreckung ist in mindestens drei Fällen bereits beantragt worden. Die Vollstreckungsgegenklagen wurde abgewiesen. Das Novum bzw. einzelne Gesellschafter haben jedoch Berufung eingelegt, so dass die rechtlichen Auseinandersetzungen uns auch 2020 weiter begleiten werden.
  • Novum hat für eine Auskunftserteilung von manchen Spenderkindern eine Gebühr von mindestens 90 Euro verlangt. Nachdem die Ärztekammer Nordrhein darauf hinwies, dass die Auskunft kostenlos erteilt werden müsse, verzichtete Novum schließlich in einem uns bekannten Fall auf die Gebühr . Es ist nicht bekannt, ob Novum seitdem auch gegenüber anderen Spenderkindern kostenlos Auskunft erteilt hat.
  • Im Januar 2019 wurde bekannt, dass das Landgericht Augsburg im Strafverfahren gegen mehrere Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende die angeklagten Mediziner am 13. Dezember 2018 auch in zweiter Instanz freigesprochen hat. In letzter Instanz wird nun bald der Bundesgerichtshof entscheiden. Wir hoffen, dass ein BGH-Urteil zur politischen Regelung der rechtlichen Fragen der „Embryonenspende/Embryonenadoption“ führen wird.

6. Medienbeiträge

  • Im Februar machte das Zeit-Dossier „Tief in den Genen“ erstmals Stinas Geschichte der Suche nach ihrem genetischen Vater öffentlich – und die überraschende Entdeckung, dass er Prof. Thomas Katzorke ist, derjenige Arzt, der die Anonymität von „Samenspendern“ lange Zeit vehement als Vorsitzender des Arbeitskreises für donogene Insemination verteidigt hat und aus dessen Praxis Novum fast ein Viertel der Mitglieder unseres Vereins stammt. Die Geschichte wurde daraufhin von einigen Zeitungen aufgenommen (u.a. WAZ, tz). Eine richtige Erörterung des Skandals, dass ein angesehener Reproduktionsmediziner Patientinnen ohne deren Einverständnis mit seinem eigenem Sperma befruchtethat, blieb aber aus.
  • Der österreichische Radiosender Ö1 interviewte Sven am 24. April in der Live-Sendung „Punkt eins“ zum Thema „Mein unbekannter Vater. Über Samenspender und ihre Kinder“.
  • Ebenfalls im April wurde eine zweite Folge von „Menschen hautnah“ mit den Spenderkinder-Mitgliedern Anja und Sunny im WDR ausgestrahlt. Die Sendung zeigt mit Gerald erstmals einen ehemaligen „Spender“, der offen für Kontakt ist – und nur wenige Zeit später mit Britta seine erste Tochter gefunden hat.
  • Am 3. Juni erzählte Henk in der Sendereihe „Die Sofa-Richter“ im SWR seine Geschichte.
  • Stina hat ihre Geschichte außerdem selbst im Sommer in zwei Podcasts erzählt: im WDR bei StoryQuarks und in der audible-Serie „der Moment“ (bislang leider nur für Abonnenten).
  • Im August war Anne zu Gast bei der rbb-Sendung Zeitpunkte und hat die Forderungen der Leopoldina und der FDP zur Legalisierung von Eizellvermittlung und „altruistischer“ Leihmutterschaft kritisiert.
  • Sven erzählte im Oktober in der Radiossendung „Einhundert“ bei Deutschlandfunk Nova seine Geschichte.
  • Britta hat im Oktober bei Radio Charivari und in einem Interview mit YouTuber Leeroy Matata erzählt, wie sie mit Gerald ihren genetischen Vater gefunden hat.
  • Kurz vor Weihnachten erschien im Spiegel ein zweiseitiger Artikel, in dem Sarah und ihr genetischer Vater Hubertus davon erzählen, wie sich ihre Beziehung entwickelt hat, seit sie sich vor sechs Jahren kennengelernt haben und dass sie in diesem Jahr weitere Halbgeschwister von Sarah, bzw. Kinder von Hubertus gefunden haben.

7. Reproduktionsmediziner, Wunscheltern und Berater

  • Herr Prof. Katzorke veröffentlichte im Oktober einen Aufsatz im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie über „Samenspende“ in Deutschland. Dabei erwähnte er nicht den Interessenskonflikt, dass er bei mindestens einer Patientin entschieden hat, ohne deren Wissen seinen eigenen Samen einzusetzen und dass er nach wie vor in Gerichtsverfahren zur Auskunft über den genetischen Vater involviert ist. Wir haben sowohl gegenüber den Herausgebern als auch öffentlich kritisiert, dass die fehlende Erwähnung des Interessenskonflikts gegen eine gute wissenschaftliche Praxis verstößt und einer Rehabilitierung von Herrn Prof. Katzorke gleichkommt.
  • Das Vorgehen von Katzorke und des Verlags wurde ebenfalls von der Arbeitsgemeinschaft der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie öffentlich kritisiert. Die Zeit vom 28. November hat den Artikel und die Reaktion der Ärztinnen in einem kurzen Artikel aufgenommen.
  • Der Verein Spenderkinder hat bei einer Ärztekammer eine Beschwerde wegen unsachlichen und anpreisenden Informationen zu „Samenspenden“ auf der Internetseite eines Kinderwunschzentrums eingelegt. Dort wurde unter anderem behauptet, dass die Ehen von Eltern, die ein Kind mit einer „Samenspende“ bekommen, besonders stabil seien und sich die Frage nach der Aufklärung immer seltener stelle. Die Darstellung auf der Internetseite wurde inzwischen geändert.
  • Im Dezember hat Anne unseren Verein bei der Leitlinienkonsensuskonferenz zur AWMF-Leitlinie „Psychosomatische Diagnostik und Therapie bei Fertilitätsstörungen“ vertreten.

8. Internationales

  • Am 19. November hat erstmals eine internationale Spenderkinderdelegation bei der UN-Kinderrechtskonferenz in Genf auf die Verletzung von Kinderrechten durch Reproduktionsmedizin hingewiesen und Regelungen gefordert, die primär dem Kindeswohl dienen.
  • Auf Arte lief die beeindruckende Dokumentation Les enfants du secret über die Situation von Spenderkindern in Frankreich.
  • In den Niederlanden hat am 13. Februar ein Gericht in Rotterdam entschieden, dass Spenderkinder, die davon ausgehen, dass der Reproduktionsmediziner Jan Karbaat selbst ihr genetischer Vater ist, dies nun in einem Abgleich mit seiner DNA überprüfen dürfen. Bislang hatten sich vor allem über DNA-Datenbanken etliche Halbgeschwister gefunden. Der Arzt ist im April 2017 im Alter von 89 Jahren verstorben, seine Frau hatte einen Abgleich mit der DNA des Verstorbenen abgelehnt.

9. Ausblick auf 2020

  • Wir werden unseren Twitter-Kanal starten und zugleich eine Suchkampagne in den Sozialen Medien beginnen – und hoffen auf viel Feedback aus der Öffentlichkeit und natürlich von ehemaligen „Samenspendern“.
  • Sunny wird im Januar auf Youtube ein fast einstündiges Interview mit Dietrich Gerald veröffentlichen, Brittas genetischem Vater.
  • Die FAQ auf der Internetseite wird Anfang Januar überarbeitet werden. Geplant sind außerdem Beiträge über Epigenetik und die Aufklärung von Spenderenkeln.
  • Im Februar wird das Buch „Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter“, herausgegeben von Prof. Dr. Claudia Wiesemann u. a., erscheinen. In dem Sammelband werden zwei Beiträge von Anne und Sven enthalten sein.
  • Sven wird als Vorstandsmitglied für einen Dokumentarfilm zum Thema „Solomütter“ interviewt werden, der im Laufe des Jahres ausgestrahlt werden soll.
  • Am 10. Oktober 2020 wird das offizielle Vereinstreffen in Berlin stattfinden.
  • Wir werden uns weiter mit dem Thema befassen, ob und wie man per DNA-Datenbanken gefundenen Halbgeschwistern mitteilt, dass sie womöglich ein Spenderkind sind, ohne es selbst zu wissen. Immer mehr wird sich nun auch die Frage stellen, wie es weiter geht, wenn Spenderkinder ihre genetischen Verwandten gefunden haben und der Kontakt begonnen hat.

Spenderkinder ist zehn Jahre alt!

Etwas unbemerkt ist am 18. Juli 2019 das zehnte Jubiläum der Gründung unseres Vereins verstrichen. Das möchten wir zum Anlass für einen Rückblick nehmen, wie sich unser Verein, aber auch die persönliche Geschichte einiger unserer Gründungsmitglieder entwickelt hat.

Ein kleines Treffen mit wenigen Teilnehmerinnen und wichtigen Themen

Unser Gründungstreffen am 18. Juli 2009 fand in Göttingen mit fünf Teilnehmerinnen statt – die übrigen Unterschriften der Gründungsmitglieder mussten per Post eingeholt werden. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir insgesamt nur zwanzig Mitglieder. Beim Treffen haben wir darüber geredet, wie wir ein nationales DNA-Register starten könnten, um unsere genetischen Väter und Halbgeschwister finden zu können. Wir wussten, dass es so etwas in den Niederlanden und Großbritannien gibt, wussten aber, dass eine Übertragung insbesondere wegen der Datensicherheit schwierig wäre. Von den neuen DNA-Datenbanken aus den USA wussten wir damals noch nicht, sie waren noch nicht sehr bekannt und noch sehr teuer. 

Außerdem ging es bei dem Treffen um den Namen Spenderkinder und das Logo – beides entwickelt von Dana. 

Ich hatte schon mehrere Jahre in einer Hochschulgruppe von Amnesty International gearbeitet und daher Erfahrungen mit ehrenamtlicher Arbeit in Gruppen. Mir war bewusst, dass wir noch ganz am Anfang stehen, auch weil bei uns nur Spenderkinder Mitglied werden konnten und viele nichts von ihrer Zeugungsart wussten. Etwas alleine zu bewegen ist schwierig die Motivation kommt vor allem aus dem Austausch mit anderen engagierten Personen. Ich habe gehofft, dass sich alle einbringen und weitere engagierte Personen zu uns stoßen werden und so war es. Stina

Wenn ich an 2009 zurückdenke – da war ich 25 und gerade mit dem Studium fertig. Ich hatte den Eindruck, dass unser Verein eher als „Kinder“ wahrgenommen wurde, einfach auch deshalb, weil viele von uns noch recht jung waren. Anne

Zehn Jahre später

Zehn Jahre später hat unser Verein fast 200 Mitglieder, in Deutschland gibt es seit Mitte 2018 ein Spenderkinder-Register, und die rechtliche Situation wurde durch mehrere Gerichtsurteile in unserem Sinne geklärt. 

Ein Aspekt, der für mich persönlich in den letzten 10 Jahren die größten Veränderungen gebracht hat, ist die neue Öffentlichkeit für das Thema durch die kontinuierliche Arbeit im Verein und all die mutigen Leute, die bereit waren, mit den Medien zu arbeiten und an die Öffentlichkeit zu gehen mit ihrer Geschichte. Für mich ist das direkt spürbar gewesen. Als ich den 90er Jahren jemandem erzählt habe, dass ich Spenderkind bin, war das immer etwas GAAAAANZ besonderes und die Leute (ausnahmslos positive Reaktionen) waren total erstaunt und neugierig. Und heute ist Reaktion meist sehr abgeklärt: „Ach so, ja, hab ich letztens eine Doku drüber gesehen!“ – meist ein Medienbericht von jemandem aus dem Verein. Dana

Die Bezeichnung Spenderkinder hat sich trotz Widerstands von einigen Wunscheltern und Beratungsfachkräften etabliert und wird ganz selbstverständlich auch von öffentlichen Stellen verwendet. 

Mittlerweile sind viele von uns selbst Eltern, wir sind im Berufsleben angekommener und in einem Alter, in dem es anderen Menschen leichter fällt, uns als Erwachsene wahrzunehmen.  Anne

Wir sind politisch deutlich sichtbarer geworden und werden fachlich einbezogen. Wir waren als Sachverständige im Deutschen Bundestag, halten regelmäßig Vorträge bei Fortbildungsveranstaltungen für Adoptionsfachkräfte und haben Aufsätze veröffentlicht. 

Im Laufe der letzten 10 Jahre sind wir mit unserer Erfahrung gewachsen, routinierter geworden, haben Abläufe entwickelt für Medienanfragen, wir haben journalistische und politische Kontakte, auf die wir zurückgreifen können. Die Anfragen neuer Mitglieder wurden irgendwann so viele, dass dafür ein extra Vorstandsmitglied zuständig ist. Wir haben insgesamt viel mehr Wissen gesammelt. Anne

Auch inhaltlich haben wir uns stark weiter entwickelt: zu vielen Themen haben wir differenzierte Informationen und Stellungnahmen veröffentlicht. Ein besonderes Anliegen und eine oft auch persönliche Entwicklung stellte dar, die vorgegebenen Wertungen zu den verschiedenen ethischen und psychologischen Aspekten von „Samenspende“ zu hinterfragen. Das betrifft zum einen Begrifflichkeiten wie „Spender“, aber auch Erwartungen wie dass der soziale Vater doch der „richtige“ Vater sei und ein Spenderkind kein Interesse vom genetischen Vater erwarten könne und schon dankbar für ein kurzes Treffen sein solle. 

International haben wir mit Donor Offspring Europe eine europäische Plattform zur Vernetzung mitgegründet.

Persönliche Entwicklungen

Auch persönlich hat sich viel bei uns entwickelt – viele unserer Mitglieder haben Halbgeschwister oder ihren genetischen Vater gefunden. 

Bei der Vereinsgründung hätte nie jemand voraussehen können, dass uns die technische Entwicklung diese Türen öffnen würde… Wenn wir ehrlich sind, wäre das sonst ein ganz schönes Trauerspiel wie viele Spender haben sich denn schon gemeldet? Da hätten wir heute vielleicht 3-4 Matches Und dank der DNA-Datenbanken konnten wir all diejenigen finden, die uns nicht gesucht haben 😉 Und das hat ja auch mir letztlich den Halbbruder-Match ermöglicht diese Erfahrung hat mir extrem viel gebracht! Dana

Seit 2018 sind unsere Verwandtentreffer über DNA-Datenbanken rasant angewachsen, was mich unglaublich freut. Ich selbst habe auf diese Weise drei Halbgeschwister gefunden. 2011, als wir uns FamilyTreeDNA angeschlossen hatten, hatte ich den DNA-Test dort eher gemacht, um nichts unversucht zu lassen. Mit solch einer Trefferquote hatte ich nicht gerechnet.  Anne

Vor zehn Jahren habe ich eigentlich nicht damit gerechnet, dass ich je herausfinden werde, wer mein genetischer Vater ist. Ich dachte, das ist wie eine Nadel im Heuhaufen zu suchen. Mein Ziel war eher, das System zu verändern, damit nicht weiter die Rechte von Spenderkindern verletzt werden. Und dann habe ich im Dezember 2017 Ancestry und 23andme gemacht und die Wahrheit herausgefunden: Ich hätte mir nie träumen lassen, dass Herr Prof. Katzorke, der meiner Erinnerung nach wegen seiner kontroversen Äußerungen und abschottenden Informationspolitik auch bei unserem Gründungstreffen Thema war, mein genetischer Vater ist. Auch wenn mit dieser Vorgeschichte eine positive Beziehung nicht möglich war, bedeutet es mir unglaublich viel, nicht mehr diese Leerstelle zu haben. Auch mein persönlicher Umgang mit meiner Zeugungsart hat sich verändert: nachdem ich anfangs sehr darauf bedacht war, meine Identität nicht öffentlich zu machen, habe ich mich langsam geöffnet und gehe inzwischen absolut offen damit um und wurde durch viele positive Begegnungen darin bestärkt. Stina

Dass auch so viele unserer älteren Mitglieder mittlerweile ihre genetischen Väter finden konnten, stimmt mich sehr optimistisch, dass dies vielen anderen auch noch gelingen wird. Dieser Trend zeigt sich ja auch international. Das kehrt in meiner Wahrnehmung die Machtverhältnisse fast ein bisschen um – erst hatten Ärzte die Macht, unsere Verwandtschaftsverhältnisse vor uns geheimzuhalten, jetzt ist die Technik auf unserer Seite, mehr und mehr Verwandtschaftsverhältnisse aufzudecken. Dadurch steigt auch die Zahl der aufgeklärten Spenderkinder, die sich selbst äußern können, wie die kürzliche erstmalige Präsentation von Spenderkindern vor der UN zeigte. Anne

Ausblick

Ich bin sehr stolz, dass wir mit dem Verein etwas gegründet habent, dass das Leben vieler Menschen positiv beeinflusst hat und viel verändert hat. Wenn ich eine Nachricht erhalte, dass eins unserer Mitglieder den Vater oder Halbgeschwister gefunden hat, erfreut mich das den ganzen Tag. Stina

Aber trotz unserer erfolgreichen Vereinsgeschichte gibt es im öffentlichen Bewusstsein, aber auch bei den anstehenden politischen Entwicklungen noch viel zu tun. So steht die Reform des Abstammungsrechts immer noch auf der politischen Agenda und der Druck von Wunscheltern und der Reproduktionsmedizin ist stark, hierbei den Wünschen der Wunschelternteile, dass ihnen ein bestimmtes Kind zugeordnet werden möge, eine sehr starke Bedeutung zuzumessen und in Deutschland bislang nicht zugelassene Verfahren wie die Eizellvermittlung und die Leihmutterschaft zuzulassen. Wir hoffen, dass die Erfahrungen aus der Vergangenheit aufgegriffen werden und die Bedeutung der genetischen Elternteile für das Kind nicht erneut unterschätzt wird. Wichtige Erkenntnis aus 50 Jahren Samenvermittlung in Deutschland: Niemand kann für einen anderen Menschen festlegen, wie wichtig ihm seine genetischen Elternteile sind.

Auch im persönlichen Bereich sind die Entwicklungen noch nicht abgeschlossen:

Wir haben viel erreicht, aber mindestens ebenso viel liegt noch vor uns: Für mich selbst heißt es weiter „Finden“. Gleichzeitig finde ich für unseren Verein aber auch das Thema spannend „Gefunden – und nun?“ – also die Frage, wie es danach eigentlich weitergeht, denn Kontaktaufnahme, Kennenlernen, Integration stellen ja weitere Herausforderungen dar, über die bisher kaum etwas bekannt ist. Anne