Jahresbericht 2020

1. Verein

  • Am 10. Oktober fand unser offizielles Vereinstreffen in Berlin statt.
  • Außerdem gab es im November und im Dezember erstmals virtuelle Treffen zum persönlichen Austausch. Diese werden wir im nächsten Jahr auf jeden Fall wiederholen und dabei auch bestimmte Themen diskutieren.
  • Im November haben wir zusätzlich zur Spenderkinder-internen Austausch-Gruppe eine gemeinsame Facebook-Gruppe für Spenderkinder und am Thema interessierte Menschen ins Leben gerufen.

2. Verwandtentreffer

  • Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir weiterhin Ancestry, weil man die Rohdaten dieses Tests auch bei Family Finder und MyHeritageDNA kostenlos hochladen kann. Das geht zwar mit 23andMe auch, aber Ancestry hat die größere Datenbasis.
  • Dieses Jahr haben mindestens 8 Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir 15 neue Halbgeschwistertreffer.
  • Von insgesamt 265 Spenderkindern, von denen wir wissen, dass sie einen beliebigen DNA-Test gemacht haben, haben 184 Personen einen Verwandten ersten Grades gefunden..
  • Insgesamt haben 33 Spenderkinder ihren genetischen Vater gefunden. 13 von ihnen über Herausgabe von Daten durch den Arzt, der den Samen vermittelt hatte. Bei drei Spenderkindern steht bislang fest, dass der ihre Mutter behandelnde Arzt seinen eigenen Samen eingesetzt hatte.

3. Internetseite

Wir haben unsere FAQ überarbeitet.

Folgende Beiträge auf unserer Internetseite aus diesem Jahr möchten wir besonders ans Herz legen:

4. Öffentlichkeitsarbeit

Coronabedingt gab es dieses Jahr wenige Veranstaltungen.

  • Deswegen war es eigentlich ein ideales Jahr für den Start unserer SocialMedia-Kampagne am 1. März 2020 in der wir auf den Wunsch vieler durch „Samenspende“ gezeugter Menschen hinweisen, ihre leiblichen Väter zu kennen. An drei Termine pro Woche haben wir dazu Aussagen und Fotos von unseren Mitgliedern auf Facebook, Instagram und Twitter gepostet. Im September haben wir den Fokus der Kampagne auf die Suche nach Halbgeschwistern erweitert und auf Aussagen von Spenderkindern zum Umgang mit unserer Zeugungsart. Außerdem haben sich einzelne Mitglieder vorgestellt, um dem Verein ein Gesicht zu geben und darauf hinzuweisen, dass wir auch andere Interessen haben. Ihr könnt uns bei der Kampagne helfen, indem ihr die Kanäle abonniert und teilt.
  • Am 16./17. September hat Anne uns bei der Jahrestagung „Ein Wunschkind um welchen Preis? Ethische Fragen an die Reproduktionsmedizin“ der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (EAF) in Bonn vertreten.
  • Im Oktober hat Anne uns bei der Jahrestagung der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin in Weimar vertreten. Eine Zusammenfassung des Vortrags „Kinderwunsch – ein Perspektivwechsel zu den entstandenen Menschen“ wurde im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie in der Rubrik der Gesellschaftmitteilungen der DGRM im Rahmen eines Berichts über die Tagung abgedruckt.
  • Seit Oktober 2019 veröffentlicht Sunny Videos zum Thema „Samenspende“ auf ihrem YouTube Kanal.

Darüber hinaus haben wir uns auch schriftlich geäußert:

  • Mit einem Kommentar zu einem möglicherweise künftigen Fortpflanzungsmedizingesetz in der Zeitschrift Familienpolitische Informationen der evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (4/2020).
  • Im April erschien der Sammelband „Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter. Medizin – Ethik – Psychologie – Recht, herausgegeben von Katharina Beier, Claudia Brügge, Dr. Petra Thorn und Prof. Dr. Claudia Wiesemann. In dem Buch sind zwei Beiträge von Anne und Sven enthalten.
  • Wir beteiligten uns an der Überarbeitung der S2k1-Leitlinie „Psychosomatisch orientierte Diagnostik und Therapie bei Fertilitätsstörungen“ (AWMF-Reg.-Nr. 016-003) und brachten zwei Sondervoten für eine verpflichtende psychosoziale Information der genetischen und geplanten rechtlichen Elternteile sowie zum Sprachgebrauch und zu Leihmutterschaft ein, außerdem einen kritischen Kommentar zur Datenlage zu den langfristigen psychosozialen Konsequenzen einer Familiengründung mit den Keimzellen Dritter.

5. Rechtliches

  • Anfang 2020 kam es im Verfahren zur Datenherausgabe durch einen Reproduktionsmediziner aus München zu einer Einigung mit dem klagenden Spenderkind. Das Spenderkind hatte erfolgreich einen Vergleich aus einem früheren Verfahren angefochten. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass – anders als 2014 behauptet – doch noch Unterlagen vorhanden waren. Das Spenderkind erhielt sämtliche noch vorhandene Unterlagen, um selbstständig damit recherchieren zu können, wer als sein genetischer Vater infrage kommt. Relevant ist an dieser Einigung vor allem, dass das Landgericht München es in seinem Beschluss vom 12.11.2019 für vertretbar hielt, einem Spenderkind sämtliche Unterlagen herauszugeben.
  • Insbesondere gegen Novum in Essen laufen weiter Verfahren zur Herausgabe von Informationen über die genetischen Väter. In mindestens fünf Fällen wurde die Praxis bzw. einzelne Gesellschafter bereits verurteilt, Auskunft zu geben, weigern sich aber diesen Urteilen nachzukommen und berufen sich darauf, die betreffenden Akten im Jahr 2007 oder auch in den Jahren 2007 bis 2010 vernichtet zu haben. Im Rahmen des Vollstreckungsprozesses fand im September eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Essen statt. Ein Urteil wurde noch innerhalb 2020 zugesagt, steht aber noch aus. Zur mündlichen Verhandlung tauchten weitere Unterlagen auf, rund 50 noch vorhandene Akten aus den Jahren vor 1996. In der Verhandlung wurde bestritten, dass diese Unterlagen für die aktuell Klagenden relevant sind. Einige Wochen später erhielt aber einer der Kläger unerwartet Auskunft, da angeblich unter den noch vorhandenen Akten doch die Akte seiner Mutter gewesen war.
  • Novum fordert außerdem für die Auskunft über den genetischen Vater eine Bearbeitungsgebühr von ca. 90 Euro, obwohl die Auskunft nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kostenlos erteilt werden muss.
  • Ein weiteres Spenderkind klagt derzeit vor dem Amtsgericht Dresden gegen die Uniklinik Dresden, die sich seit vier Jahren weigert, Auskunft zur Identität des genetischen Vaters zu geben. Im Oktober fand eine erste mündlichen Verhandlung statt, für das erste Quartal 2021 ist eine zweite Verhandlung angesetzt.
  • Das Bayerische Oberlandesgericht hat am 4. November 2020 den Freispruch des Landgerichts Augsburg im Strafverfahren gegen mehrere Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende aufgehoben und festgestellt, dass die Weiterkultivierung von Zellen im Vorkernstadium strafbar ist, wenn das Ziel ist, sie einer Frau einzusetzen, von der die Eizellen nicht stammen. Damit wurde die Rechtsauffassung unseres Vereins bestätigt. Das Verfahren wurde nun an das Landgericht Augsburg zur Klärung einiger tatsächlicher Fragen zurückverwiesen.

6. Medienbeiträge

  • Das Online-Magazin der VICE berichtete am 29. Januar 2020 unter dem Titel „Samenspende: Wie Britta ihren Vater kennenlernte“ über die Geschichte von Britta und Dietrich.
  • Julia erzählte bei „Die Frage„, wie sie ihren biologischen Vater mit Hilfe eines DNA Test gefunden hat und wie sich ihre Beziehung entwickelt hat.
  • Am 12. Mai waren Christiane, Britta und Brittas Vater Dietrich live zu Gast in der Fernsehsendung von Marco Schreyl (RTL).
  • In der Sendung Eine Stunde Liebe auf Deutschlandfunk Nova vom 15. Mai erzählte Spenderkinder-Vorstandsmitglied Stina von der Arbeit des Vereins und der zunehmenden Bedeutung von DNA-Datenbanken für die Suche nach Elternteilen und Halbgeschwistern.
  • Britta erzählte im Juni gemeinsam mit ihrem leiblichen Vater Dietrich bei Radio youfm im hessischen Rundfunk, wie sie sich über eine DNA-Datenbank gefunden haben. (Link leider nicht mehr online)
  • Auch im Juni wurde der Film Solomütter von Yvonne Rüchel ausgestrahlt, in dem Stina unseren Verein vertrat und insbesondere auf die schlechte Absicherung von Spenderkindern bei Solomüttern hinwies.
  • In der Radiosendung Quarks – Wissenschaft und mehr im Juli erzählten Martina und Sibylle, was Spenderkinder erleben können, wenn sie nicht aufgeklärt werden und von ihrer Suche nach ihren genetischen Vätern. ()
  • Sabina erzählte im August in der Sendereihe TRU DOKU des öffentlich-rechtlichen Senders Funk auf Youtube von ihrer Aufklärung und Suche nach ihrem genetischen Vater.
  • Alexander, Stina, Martina und Anne erzählten am 14. September in der Sendung Neugier genügt auf WDR 5, wie sie von ihrer Entstehung erfuhren und über ihre Suche
  • Am 22. September berichtete der Kölner Stadtanzeiger unter dem Titel Samenspenderkinder erzählen „Wir wollen wissen, wo wir herkommen – keinen Unterhalt“ über Mona, Sophie und Alina (Anne), wie sie von ihrer Entstehung erfuhren und von ihrer bisherigen Suche nach ihren genetischen Vätern.
  • Am 4. November rief Martina im Lokalsender Radio Essen ehemalige Samenspender aus der Region auf, sich zu melden und berichtete von der Suche nach ihrem leiblichen Vater.
  • Im Dezember hat Julia dem CampusMagazin KURT der TU Dortmund über ihre erfolgreiche Suche nach ihrem genetischen Vater berichtet und Anne über die rechtliche Situation aufgeklärt.

7. Spender

  • Wir freuen uns, dass sich in diesem Jahr wieder einzelne „Samenspender“ bei uns gemeldet haben. Darunter auch jüngere Männer, die sich rückblickend von den Samenbanken nicht hinreichend psychosozial informiert fühlten.

8. Internationales

9. Ausblick auf 2021

  • Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Spenderkinderstudie2020, in der erstmals Spenderkinder in Deutschland dazu befragt wurden, wie sie ihre Aufklärung erlebt haben und wie sich die Beziehung zu Halbgeschwistern und den verschiedenen Elternteilen entwickelt.
  1. S2k bedeutet, dass die Leitlinie konsens-basiert ist, im Unterschied zu evidenzbasierten S2e-Leitlinien []