Archiv der Kategorie: Politik

Samenspende und Reproduktionsmedizin in der Politik

Spenderkinder bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses

Am 16. Oktober 2015 fand eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt zu einem Gesetzentwurf der Grünen (BT-Drucksache 18/3279). Dieser forderte, die bisherige Regelung in § 25a SGB V, wonach miteinander verheiratete Paare die Hälfte der kosten von bis zu drei künstlichen Befruchtungen erstattet wird, wenn der Samen des Ehemannes verwendet wird, auch auf unverheiratete Paare, Lebenspartner und Samenspenden zu erweitern.

Wir lehnen die Übernahme der Kosten von Samenspenden durch die gesetzliche Krankenversicherung ab, insbesondere weil Samenspenden bislang rechtlich nur unzureichend geregelt sind und insbesondere die Rechte der hierdurch gezeugten Menschen auf Kenntnis ihrer Abstammung nicht ausreichend geschützt sind. Eine finanzielle Förderung würde daher ein politisch völlig falsches Signal senden. Auch handelt es sich bei Samenspenden – anders als bei der homologen Insemination – nicht um eine Behandlung von Unfruchtbarkeit,
sondern um eine besondere Form der Familiengründung zu Dritt. Diese ist mit
psychologischen Herausforderungen verbunden, und sollte nur nach gründlicher
Aufklärung und Reflektion zu den damit verbundenen Herausforderungen eingegangen
werden – ähnlich wie eine Adoption. Eine solche gründliche Überlegung wird aber
voraussichtlich entfallen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die
Behandlungskosten für Samenspenden übernimmt und damit vermittelt, dass
hier kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde, bei der ein von beiden
Wunscheltern genetisch abstammendes Kind gezeugt wird.

Bei der Anhörung habe ich für Spenderkinder drei Fragen der Parlamentarier beantwortet. Von der CDU/CSU wurde ich gefragt, was wir bei der Samenspende unter einem „bewussten Vorenthalten des genetischen Vaters“ verstehen und was dies für ein Spenderkind und seine Familie bedeutet, und was für psychologische Auswirkungen eine späte Aufklärung für die Betroffenen hat und ob dies vergleichbar mit den Erfahrungen Adoptierter ist. Die Linke hat uns nach der derzeitigen Rechtslage zwischen Spenderkind und Spender gefragt, welchen Reformbedarf wir sehen und ob es hierfür international vorbildliche Regelungen gibt.

Die meisten schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen waren eher kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf, insbesondere wegen der Rechtslücken bei Samenspenden und wegen des offenen Rechtsbegriffs der „auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“, bei der eine Kostenerstattung möglich sein soll. Das Schicksal des Gesetzentwurfs wird auf einer der nächsten Bundestagssitzungen entschieden – dass er abgelehnt werden wird, war aber auch schon vor der Anhörung relativ klar, weil er von der Opposition eingebracht wurde und außerdem recht hohe Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung bedeutet hätte.

Wir haben uns sehr über das Interesse der Parlamentarier an der Sicht unseres Vereins gefreut. Leider schloss direkt die nächste Anhörung an, so dass wenig Zeit für einen Austausch blieb, aber das Thema wird den Bundestag ganz sicher wieder beschäftigen.

Die Aufzeichnung der Anhörung kann man sich auf der Seite des Bundestages ansehen, genauso wie unsere ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Termine im Bundestag

In der nächsten Woche sind wir gleich zwei Mal zu Veranstaltungen im Bundestag eingeladen.

Am Montag, den 12. Oktober veranstaltet die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Fachgespräch zu „Änderungsbedarf im Abstammungsrecht“. Außer uns nehmen Vertreter des Deutschen Richterbundes, der Berliner Samenbank, von DI-Netz und Dr. Petra Thorn teil. Besprochen wird ein Antragsentwurf, der überlegt, Samenspenden über das Adoptionsverfahren zu regeln.

Am Mittwoch, den 14. Oktober, findet eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu einem Gesetzentwurf der Grünen vor, der eine Kostenübernahme von Behandlungskosten zur Samenspende durch die Gesetzliche Krankenversicherung fordert (Bundestags-Drucksache 18/3279). Mit uns sind einige andere Sachverständige eingeladen, deren schriftliche Stellungnahmen man auch nachlesen kann.

Wir freuen uns, unsere Anliegen im Bundestag vorstellen zu können und freuen uns auf viele spannende Diskussionen.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen zu Samenspenden

Die Bundesregierung hat mittlerweile auf die kleine Anfrage der Grünen zum Auskunftsrecht von durch Samenspende gezeugten Menschen geantwortet.

In der Antwort lässt die Bundesregierung erkennen, dass sie nur wenig Erkenntnisse zur Samenspende in Deutschland hat. Sie weiß zum Beispiel nicht, wie viele Menschen mithilfe dieser Methode gezeugt werden oder welche Samenbanken in Deutschland tätig sind. Darüber hinaus verdeutlichen die Aussagen der Bundesregierung, dass klare Regeln fehlen, wie das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung geltend gemacht werden kann und welche Rechte und Pflichten Kinder, Eltern, Spender, Samenbanken oder behandelnde Ärzte und Ärztinnen haben. Zu den Fragen, wie diese Rechte und Pflichten geregelt werden könnte, wird nur die Antwort gegeben, dass der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Wir hoffen,  dass die kleine Anfrage zumindest in dieser Hinsicht einen Denkanstoß gegeben hat, indem sie sichtbar gemacht hat, auf wie viele Antworten die Bundesregierung noch keine (befriedigende) Antwort hat und dass der Meinungsbildungsprozess hierdurch etwas beschleunigt wird.

 

 

Kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag zum Auskunftsrecht nach Samenspende

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 29.04.2015 eine „Kleine Anfrage“ mit Fragen zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung von Spenderkindern gestellt. Eine „Kleine Anfrage“ ist ein typisches Instrument der Opposition, um die Regierung zu zwingen, sich zu bestimmten Fragen zu äußern und zu rechtfertigen. Gestern erschien außerdem die Presseerklärung dazu. Mitte Mai ist mit einer Antwort zu rechnen.

Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Über ein Jahr ist es her, dass CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass Recht von durch Samenspende gezeugten Menschen auf Kenntnis ihrer Abstammung rechtlich regeln zu wollen. Passiert ist bisher leider nichts. Grund genug für uns, den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas an das Vorhaben zu erinnern:

Sehr geehrter Herr Minister,

ich schreibe Ihnen als Vorstand des Vereins Spenderkinder, ein Zusammenschluss von durch Samenspende gezeugten Erwachsenen.

Wir haben uns sehr gefreut, dass die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen hat, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich zu regeln. Leider haben wir jedoch bislang nicht von einer entsprechenden Gesetzesinitiative gehört. Bekannt geworden ist uns lediglich die Einberufung eines Arbeitskreises Abstammung zur Regelung von so genannten „privaten Samenspenden“.

Wir möchten Sie bitten, das Thema der rechtlichen Regelung von über Kliniken und Ärzten vorgenommenen Samenspenden (denn das sind die meisten Samenspenden) unabhängig von der Einberufung dieses Expertenkreises engagiert zu verfolgen. Private Samenspenden betreffen unserer Erfahrung nach andere Interessen: diese werden vor allem gewählt, um die (anfängliche) Anonymität der Samenspender bei über Kliniken und Ärzte vermittelten Samenspenden zu vermeiden. Oft ist auch ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht geplant, über das in der Folge gestritten wird.

Bei über Reproduktionskliniken und -ärzte vermittelten Samenspenden gibt es jedoch Probleme, die seit Jahren bekannt sind. Schätzungen zufolge klären nur 10 % der Eltern ihre durch Samenspende gezeugten Kinder über ihre Entstehungsart auf. Faktisch wurde den Spendern lange Zeit Anonymität zugesichert und ein ein Recht auf Kenntnis der Abstammung von mit einer Samenspende gezeugten Menschen geleugnet. Erst das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von 6. Februar 2013 hat hier eine gewisse Klärung gebracht. Ein gesetzlich fixierter Auskunftsanspruch würde dieses Recht kodifizieren und auch eine Ausstrahlungswirkung auf Ärzte und Eltern haben.

Für viele durch eine Samenspende gezeugte Menschen ist die Realisierung ihres Auskunftsanspruchs weiterhin schwierig. Viele Ärzte und Kliniken behaupten, nach 10 Jahren die Behandlungsunterlagen vernichtet zu haben. Andere berufen sich darauf, dass der Auskunftsanspruch inzwischen aufgrund eines Ablaufs von mehr als 30 Jahren verjährt sei. Auch heute beträgt die Aufbewahrungsdauer für Behandlungsunterlagen nur 30 Jahre – eine deutliche Ungleichbehandlung zu Adoptierten.

Wir bitten Sie daher, über Ärzte und Samenbanken vermittelte Samenspenden möglichst schnell umfassend zu regeln. Neben einem gesetzlich kodifizierten Auskunftsanspruch sollte eine umfassende Regelung beinhalten:

  • eine Eintragung des Spenders in das Geburtenregister, entsprechend der Regelung bei Adoptivkindern, oder zumindest ein nationales Register dass die Daten für die Lebenszeit eines Menschen speichert,
  • eine effektive Kontrolle der Vorgabe des Bundesärztekammer, dass von einem Spender nicht mehr als 10 Kinder gezeugt werden,
  • eine Freistellung des Samenspenders vor Unterhalts- und Erbansprüchen,
  • eine Verpflichtung der Wunscheltern zu einer unabhängigen psychologischen Beratung vor Inanspruchnahme einer Samenspende, da diese sich unserer Erfahrung nach oft nicht der besonderen Herausforderungen bewusst sind, die eine Familiengründung mit Hilfe eines Dritten lebenslang beinhaltet. In dieser Beratung sollte auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung hingewiesen werden.

Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns über den Ansatz und den Zeitplan für die Umsetzung des Rechts von Kindern aus Samenspenden auf Kenntnis ihrer Abstammung informieren könnten. Gerne sind wir auch bereit, unsere Erfahrungen in den Gesetzgebungsprozess oder einen Arbeitskreis mit ein zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Auskunftsrecht von Spenderkindern im Koalitionsvertrag

Wie schon von der Justiziarin der SPD-Fraktion und früheren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf dem Symposium in Erlangen angekündigt, steht auf S. 99 des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD Folgendes: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“ Und – auch in unserem Sinne: „Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist.“

Wir freuen uns sehr, dass die künftigen Regierungsparteien unsere Rechte wahrnimmt, nachdem so lange Zeit kaum etwas passiert ist. Ein ausdrückliches einfachgesetzliches Auskunftsrecht auf Kenntnis unserer Abstammung wird das Leben vieler Spenderkinder sehr erleichtern und vielen vielleicht auch erst verdeutlichen, dass es dieses Recht tatsächlich gibt. Trotzdem hoffen wir, dass es nicht nur bei dem Auskunftsrecht bleibt, sondern eine umfassendere Regelung von Samenspenden in Deutschland erfolgt – natürlich idealerweise orientiert an unseren Forderungen. Insbesondere sollte eine Klarstellung erfolgen, dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderdaten länger ist als die 30 Jahre aus dem 2007 verabschiedeten Gewebegesetz, und der Spender sollte vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen geschützt werden. Wir werden den Prozess der rechtlichen Regelung des Auskunftsrechts konstruktiv begleiten und hoffen, hierzu in Kontakt mit den Parteien zu kommen.

Aktualisierte politische Forderungen

Auf unserem Treffen am 6. April haben wir Spenderkinder unsere politischen Forderungen, die ursprünglich aus dem Jahr 2007 stammen, diskutiert und überarbeitet und gerade eben neu veröffentlicht. Hinzugefügt haben wir eine Begründung für jede Forderung.

Neu ist vor allem, dass wir – entsprechend der Rechtslage bei Adoptionen – den Eintrag des Spenders in das Geburtenregister fordern. Der Grund dafür ist, dass dies der beste Anreiz für die Eltern ist, ihr Spenderkind auch wirklich über seine Zeugungsart aufzuklären. Ein nationales Register wie in UK, bei dem jede Person anfragen kann, ob er oder sie mit Hilfe eines Dritten gezeugt wurde, würden wir immer noch begrüßen, aber wäre für uns nur noch die zweitbeste Alternative, weil man für eine solche Anfrage erst einmal misstrauisch werden muss.