Buchrezension „Triplo X – ein Kinderwunschroman“ von Lucie Bach

Der Verlag hat uns netterweise ein Rezensionsexemplar des Buches „Triplo X – ein Kinderwunschroman“ zugeschickt. Leider kann ich über den Inhalt aber nicht viel Gutes berichten.

Die Story: die Hauptperson Marta hat ein X-Chromosom zu viel (Triplo X), kann deswegen selbst keine Kinder bekommen und entscheidet sich daher für eine Eizellspende in Spanien. Da das als Handlung etwas dünn ist, wird es noch damit garniert, (Achtung Spoiler) dass sie herausfindet, dass ihre als Kind verstorbene Schwester Selbstmord begangen hat, weil sie unter der Mutter litt. Die Kinderwunsch-Odyssee hätte als zweiseitige Betroffenheits-Story für eine Zeitschrift wie nido oder Brigitte vielleicht noch ganz gut funktioniert, ist aber auf über 200 Seiten nur ermüdend, besonders wenn es nachher darum geht, welche Schwangerschaftstests sie wann und wie macht, wie sie Schwangerschaft und Geburt erlebt und wie sie sich für den Namen des Kindes entscheidet.

Gewundert habe ich mich aber insbesondere über die Motivation, ein solches Buch zu veröffentlichen. Wenn man Sympathie für unfruchtbare Menschen wecken möchte, dann garantiert nicht mit so einer Hauptperson. Würde ich dagegen eine negative Schilderung schreiben wollen über eine Frau mit Kinderwunsch, die auf eine künstliche Befruchtung zurückgreift, würde sie genau so aussehen wie Marta. Sie hat nämlich eigentlich nur ein einziges Thema – sich selbst. Sie will Mutter werden, und deswegen muss das irgendwie funktionieren. Ohne Kind zu leben, ist für sie nicht vorstellbar. Die Motivation hierfür, die ausdrücklich genannt wird, ist, dass sie selbst eine so schlechte Mutter hatte, dass sie es selbst besser machen möchte. Dass ein Kind kein Mittel sein sollte, um die eigenen seelischen Wunden zu heilen, sollte eigentlich klar sein, wird aber nie hinterfragt. Sie hat eine stark überspannte Persönlichkeit, worunter auch ihr ganz sympathischer Mann im gesamten Buch leiden muss, wenn er sie immer wieder beruhigen muss.

Die Entscheidung für eine Eizellspende fällt Marta so: Bei Adoptiv- und Pflegekindern befürchtet sie, dass sie krank oder behindert sind. Also muss sie selbst eins bekommen. „In vielen Ländern der EU ist Eizellspende legal, praktiziert wird sie regelmäßig aber nur in Tschechien, Spanien und seit 2015 auch in Österreich. Die Tschechen betrügen uns bestimmt, vorverurteile ich, und die Österreicher müssen noch üben, also werden wir nach Spanien gehen, eine renommierte Kinderwunschklinik liegt auf Mallorca“. Genau, da ist dann ja auch schönes Wetter. Dass Eizellspenden in Österreich anders als in Spanien nicht anonym sind, ist nicht Teil ihrer Entscheidung. Nicht anonyme Eizellspenden sind auch in einigen anderen europäischen Ländern möglich – aber das wird im Buch noch nicht einmal thematisiert.

Die Perspektive des Kindes wird im gesamten Buch nicht angesprochen – es ist nur das Wesen, was sehnlichst erwünscht wird. Das Verbot der Eizellspende in Deutschland sieht Marta als Ausdruck einer patriarchalischen Gesellschaft, deren Entscheidungsträger weiterhin Männer sind. Dass das Verbot auch das Kind schützen soll, interessiert sie überhaupt nicht, bei Restriktionen kann es sich nur um Schikane handeln. Ethische Bedenken hat Marta wenig – „Skrupel steigen in mir hoch – aber die müssen weg, damit wir unser Mädchen holen können.“ Zur Anonymität von Eizellspenderinnen in Spanien sagt sie nur: „Damit wird unser Kind leben müssen und auch können. Wir werden ihm dabei helfen.“ Bleibt nur zu hoffen, dass das Kind diese Entscheidung dann auch so akzeptieren wird.

Ihr Mann hat nach dem ersten Beratungsgespräch auf Mallorca Zweifel, ob die Eizellspende das Richtige für sie ist. „Weißt Du, Du bist nun mal etwas labil, und ich kann nicht immer alles auffangen. Wir beide wissen nicht wie das sein wird für dich, wenn unser Kind meine Gene hätte, aber deine nicht, sondern die einer Unbekannten. Wirst du nicht doch neidisch sein, dich ausgegrenzt fühlen? Und für das Kind wird es auch nicht einfach, dass es seine biologische Mutter nie kennenlernen kann.“ Sehr wahre Bedenken – und was macht Marta? Setzt ihm ein Ultimatum, dass sie es notfalls alleine durchzieht. Das widerspricht natürlich diametral dem Ratschlag, dass beide Eltern voll hinter der Entscheidung für eine Gametenspende stehen müssen.

Nach der Lektüre des Buches hoffe ich nur, dass der Großteil der Kinderwunsch-Eltern in Deutschland anders als die Protagonistin ist und sich etwas tiefer gehende Gedanken macht und dass das Buch zum Nachdenken über die elternzentrierte Erfüllung eines Kinderwunsches durch Eizellspende anregt.

Spendenaufruf für Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

PMA – Procréation Médicalement Anonyme„, die französische Partnerorganisation von Spenderkinder, sammelt Spenden für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Hintergrund: Die Klägerin Audrey Kermalvezen, geboren 1980 und selbst Anwältin, hat sich in Frankreich bisher vergeblich durch alle Instanzen geklagt. Ihr Anliegen: sie möchte nicht-identifizierende Informationen über ihren genetischen Vater haben sowie dass der Spender gefragt wird, ob er bereit ist, auf seine Anonymität zu verzichten. Das würde den Rechten entsprechen, die Kinder haben, die durch ebenfalls in Frankreich zulässige anonyme Geburten zur Welt kamen. In der letzten Instanz wurde ihre Klage am 12. November 2015 vor dem Conseil d’Etat abgewiesen.

In Frankreich ist die Rechtslage aus der Sicht von Spenderkindern katastrophal. Die Anonymität des Spenders preiszugeben ist strafbar, der Spender darf noch nicht einmal freiwillig auf seine Anonymität verzichten, und private DNA-Tests sind verboten. Dementsprechend hat noch kein französisches Spenderkind den leiblichen Vater gefunden.

PMA ruft für Audrey jetzt zu einer Spende in einen extra dafür angelegten „pot commun“ auf, um Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Ihre Chancen dafür stehen gut (mehr dazu in einem englischsprachigen Beitrag auf Donor Offspring Europe): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in mehreren Urteilen zu Adoptionen entschieden, dass anonyme Adoptionen das Recht der betroffenen Menschen auf ihr Privatleben aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, wenn diese noch nicht einmal die Möglichkeit haben, irgendwelche Informationen über die leiblichen Eltern zu erhalten und keine Interessenabwägung zwischen den Rechten der Kinder und der Eltern stattfindet (Odièvre, Godelli).

Leider gibt es neben Frankreich auch einige andere europäische Länder, die eine gesetzliche Anonymität von Gametenspendern erlauben, zum Beispiel Belgien, Spanien und Tschechien. Ein positives Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hätte langfristig auf alle anderen europäischen Länder Auswirkungen und würde die Rechtsstellung von Spenderkindern enorm stärken. Es könnte auch den innereuropäischen Reproduktionsmedizin-Tourismus in Nachbarländer verändern, der leider davon lebt, dass Länder wie Tschechien dies als boomenden Wirtschaftszweig ansehen, bei dem die Rechte der so gezeugten Menschen keine Rolle spielen.

Wir unterstützen daher den Spendenaufruf von PMA und bedanken uns für den Mut und die Durchhaltekraft von Audrey. WeNN es Euch irgendwie möglich ist, unterstützt PMA bei dieser Aktion – sie betonen ausdrücklich, dass auch 5€ schon helfen. Ziemlich weit unten auf der Seite kann man auch für die praktische Durchführung der Spende ins Englische wechseln.

Update: Eine Besprechung des Urteils zur Klage findet ihr unter Erstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Rechten von Spenderkindern

Reportage im Bayerischen Rundfunk am Sonntag, 31. Januar 2016, 14:35 Uhr und 21.35 Uhr

Unter dem Titel „Umstrittener Eizellentourismus nach Tschechien – Brauchen wir ein neues deutsches Embryonenschutzgesetz?“ sendet der Bayerische Rundfunk am kommenden Sonntag (31. Januar 2015) eine Reportage. Eine schriftliche Version ist bereits online verfügbar.
Darin findet sich auch das Zitat einer Mutter durch Eizellspende, die überlegt, wie sie ihrem Kind helfen könnte, mit seiner Entstehungsweise zurecht zu kommen. Sie möchte dem Kind helfen, indem sie ihm sagt, dass es ohne die Eizellspende gar nicht entstanden wäre. Tatsächlich ist diese – Spenderkindern gut bekannte – Argumentation ein sehr elternzentrierter Rechtfertigungsversuch. Das lässt sich gut mit der Frage überprüfen, wer unter der Nicht-Existenz des Kindes leiden würde – die Frau mit Kinderwunsch oder das nicht-existierende Kind? Es gibt furchtbare Möglichkeiten, Kinder zu zeugen, die die daraus entstehenden Kinder deshalb hoffentlich nicht gutheißen müssen.
Die Eizellspenderin hebt in dem Beitrag, beinahe erleichtert, hervor, dass sie ihre Eizellen nur als Eizellen sehe und sich mit den daraus entstehenden Kindern nicht verbunden fühle. Diese Tatsache mag für die Spenderin und auch für die Wunscheltern erfreulich und entlastend sein. Für den entstehenden Menschen bedeutet es jedoch eine tiefe Kränkung, wenn ein biologischer Elternteil kein Interesse an ihm hat und eine doppelte Kränkung, wenn gezielt ein solch beziehungsloser Elternteil zur Zeugung ausgewählt wurde.

Internationale Tagung gegen Leihmutterschaft am 2. Februar 2016 in Paris

In Paris findet am 2. Februar 2016 in der Nationalversammlung eine internationale Tagung gegen Leihmutterschaft statt, um auf die laufende Kampagne „Stop Surrogacy Now“ und auf die mit Leihmutterschaft verbundenen Problemeaufmerksam zu machen. Als Referentinnen werden etwa die Feministin Alice Schwarzer, die Schweizer Politologin Regula Stämpfli und die schwedische Feministin Kajsa Ekis Ekman erwartet, aus Österreich ist die Autorin und Journalistin Eva Maria Bachinger eingeladen.

Aus der Pressemitteilung:

„In Österreich hat sich eine breite Front gegen das globale Geschäft rund um die Leihmutterschaft formiert. Unabhängig von der jeweiligen Weltanschauung will eine Runde von ExpertInnen den Tendenzen zur Aushöhlung der nationalen Verbote von Leihmutterschaft Einhalt gebieten: Denn sowohl im Europarat als auch bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wird eine Standardisierung des globalen Geschäftes geplant, völlig abseits von einer breiten öffentlichen Diskussion.“

Die Initiatorinnen finden: statt einer Standardisierung der Leihmutterschaft und damit verbundener frauen- und kinderverachtende Tendenzen sollen aus den folgenden Gründen nationale Verbote beibehalten und Leihmutterschaft weltweit verbotenen werden.

  • Fast alle Staaten der Erde – mit Ausnahme der USA – haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die Konvention gilt und ist einzuhalten. Unter Artikel 35 ist festgehalten, dass ein Kind das Recht hat, nicht gegen Geld gehandelt zu werden. Die Praxis der Leihmutterschaft bedeutet einen Handel von Kindern gegen Geld, denn die Schwangere bekommt in den meisten Fällen kein Geld für ihre oftmals mehrmaligen Versuche, schwanger zu werden, auch nicht für die Schwangerschaft an sich, sondern sie erhält ihren „Lohn“ für ihre „Arbeit“, wenn sie ein Kind liefert – und es muss natürlich ein gesundes Kind sein. Die Leihmutterschaft ist insofern kinderrechtswidrig.
  • Die Praxis der Leihmutterschaft richtet sich gegen die Würde und die körperliche Integrität der Frau, weil ihr Körper für reproduktive Zwecke instrumentalisiert wird. Es kommt besonders in ärmeren Ländern zur menschenverachtenden Ausbeutung.
  • Die Leihmutterschaft forciert die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche. Alles wird zur Ware, selbst das Kind: Es wird als Ware angesehen, die man bestellen, planen und auswählen kann.
  • Durch Hormonstimulierungen bei der Frau werden mögliche gesundheitliche Risiken vorsätzlich in Kauf genommen, es kommen auch häufiger Fehlgeburten vor als bei normalen Schwangerschaften. Die Leihmutterschaft kann zudem psychische Beeinträchtigungen bei Frau und Kind verursachen. Es wird eine Distanzierung der Schwangeren vom Ungeborenen einfordert, was allen Erkenntnissen über die Wichtigkeit der pränatalen Bindung widerspricht.
  • Da es weltweit weder Datenbanken und oft nur mangelhafte Gesetze über Auskunftsrechte gibt, wird das Kinderrecht auf Kenntnis der eigenen Herkunft und Entstehung ignoriert.

Wir möchten noch einen Aspekt hinzufügen:

  • Auch eine nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist ethisch bedenklich, weil ein Mensch „verschenkt“ wird. Objekte kann man verschenken, aber keine Subjekte, keine Menschen. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt.

Wir freuen uns, dass sich Widerstand gegen Leihmutterschaft auch von einer dezidiert feministischen Perspektive aus bildet und etwas Licht auf die Tendenzen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wirft, Leihmutterschaft indirekt anzuerkennen.

Jahresrückblick 2015

Auch im Jahr 2015 ist viel passiert.

Rechtliche Entwicklungen
Am 28. Januar 2015 bestätigte der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, in einem Urteil die bisherige untergerichtliche Rechtsprechung, dass Spenderkinder einen Anspruch auf Auskunft über ihren genetischen Vater, den Samenspender, haben. Dieser ist nicht abhängig von einem Mindestalter. An das Urteil anknüpfend hat der Verein Spenderkinder einen Vorschlag für ein Auskunftsverfahren erarbeitet. Leider erhalten aber nach wie vor viele Spenderkinder keine Auskunft, weil die Ärzte und Kliniken pauschal behaupten, keine Daten mehr zu haben.

Ein weiteres wichtiges Urteil für Spenderkinder fällte der Bundesgerichtshof am 23. September: Er bestätigte, dass ein Mann, der in die Zeugung eines Kindes durch Samenspende eingewilligt hat, unterhaltspflichtig ist, auch, wenn das Paar nicht verheiratet ist und der Mann die Vaterschaft nach der Geburt nicht anerkennt.

Nachdem einige Klagen von Spenderkindern auf Auskunft gegen Reproduktionsmediziner in erster Instanz abgelehnt wurden, gab es im Dezember einen Erfolg: Das Landgericht Essen hielt die Aussagen der Essener Klinik novum zur angeblichen Datenvernichtung für nicht überzeugend und verurteilte die Klinik auf Auskunft.

Politische Entwicklungen
Seit Februar 2015 arbeitet im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Arbeitskreis Abstammung, der auch Vorschläge für die rechtlichen Regelungen für Samenspenden und andere Formen der Familiengründungen mit Hilfe Dritter erarbeiten soll. Leider wird dies aber voraussichtlich erst gegen Ende 2016 erfolgen, womit eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode sehr unwahrscheinlich ist.

Samenspenden waren auch Thema im Bundestag selbst: Im April stellte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage im Bundestag zum Auskunftsrecht nach Samenspende. Die Antwort der Bundesregierung darauf legte offen, wie wenig in diesem Bereich in Deutschland auch 45 Jahre nach Zulassung bekannt und geregelt ist. Am 14. Oktober fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen statt, zu dem auch der Verein Spenderkinder als Sachverständige eingeladen war. In dem Gesetzentwurf wird eine Kostenübernahme von Behandlungskosten zur Samenspende durch die gesetzliche Krankenversicherung gefordert. Der Verein Spenderkinder lehnt den Antrag ab, weil Samenspenden bislang rechtlich nur unzureichend geregelt sind und insbesondere die Rechte der hierdurch gezeugten Menschen auf Kenntnis ihrer Abstammung nicht ausreichend geschützt sind. Eine finanzielle Förderung würde daher ein politisch völlig falsches Signal senden. Auch handelt es sich bei Samenspenden – anders als bei der homologen Insemination – nicht um eine Behandlung von Unfruchtbarkeit, sondern um eine besondere Form der Familiengründung zu dritt. Diese ist mit psychologischen Herausforderungen verbunden, und sollte nur nach gründlicher Aufklärung und Reflektion zu den damit verbundenen Herausforderungen eingegangen werden – ähnlich wie eine Adoption. Eine solche gründliche Überlegung würde abervoraussichtlich entfallen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung dieBehandlungskosten für Samenspenden übernähme und damit vermittelte, dass hier kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde, bei der ein von beiden Wunscheltern genetisch abstammendes Kind gezeugt wird.

Veranstaltungen zu Samenspenden
Die Perspektive von durch Samenspende gezeugten Menschen interessiert erfreulicherweise zunehmend Adoptionsfachkräfte: Ende Oktober war der Verein Spenderkinder bei einer Fortbildungsveranstaltung der evangelischen Adoptions- und Pflegekinderstelle in Düsseldorf vertreten. Einen Monat später war der Verein auf einer weiteren Fortbildungsveranstaltung für Adoptionsfachkräfte der gemeinsamen zentralen Adoptionsvermittlungsstelle (GZA) in Hamburg. Der Verein Spenderkinder hat sich sehr über Kontakt zu Adoptionsfachkräftengefreut und hofft, dass sich vermehrt auch Adoptionsfachkräfte mit ihrer kindzentrierten Perspektive an der dringend notwendigen Beratungs- und Aufklärungsarbeit von Wunscheltern beteiligen. Im Dezember war der Verein schließlich bei dem studentischen Arbeitskreis medizinische Ethik in Gießen eingeladen.

Embryonenspende
Der Verein Spenderkinder beteiligt sich intensiv an der Diskussion zur so genannten Embryonenspende, die in Deutschland ethisch und rechtlich umstritten ist. Im Mai war der Verein zu einer Anhörung des Deutschen Ethikrates in Berlin als Sachverständige hierzu eingeladen. Die Stellungnahme des Vereins wurde auf Basis einer internen Umfrage zur Einstellung zu Samen-, Eizell- und Embryonenspende durchgeführt. Der Deutsche Ethikrat arbeitet noch an seiner Stellungnahme.
Trotz bestehender rechtlicher Bedenken hat das 2013 gegründete Netzwerk Embryonenspende begonnen, nicht nur Embryonen, sondern auch imprägnierte Eizellen an Wunscheltern zu vermitteln. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte die rechtlichen Bedenken und hat die Büros und teilweise auch Privatwohnungen der Vorstandsmitglieder im Oktober durchsucht. Der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens ist bislang nicht bekannt.
Ein guter Übersichtsartikel zum Thema Embryonenspende in Deutschland erschien bei Stern online von Lea Wolz.

Internationale Entwicklungen
Im Januar wurde in Österreich ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz verabschiedet, das auch die Eizellspende erlaubt und die Einsatzmöglichkeiten für die PID erweitert. Im März wurde in Irland die Anonymität von Samen und EizellspenderInnen durch die Children and Family Relationship Bill 2015 aufgehoben. In Frankreich verhandelte der Conseil d’Etat im Oktober über die Aufhebung der in Frankreich verpflichtend vorgesehenen Anonymität von Samenspenden. Eine Entscheidung steht noch aus, falls die Aufhebung abgelehnt wird, hat die Klägerin bereits angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
In London hat im Oktober eine Diskussionsveranstaltung anlässlich der Aufhebung der Anonymität von Samen- und EizellspenderInnen stattgefunden, bei der auch Spenderkinder zu Wort kamen.
Interessant sind auch die internationalen Entwicklungen im Bereich der Leihmutterschaft: So wurde eine internationale Unterschriftenkampagne gegen Leihmutterschaft „stopsurrogacynow“ gestartet und die indische Regierung überlegt kommerzielle Leihmutterschaft zu verbieten, zumindest für ausländische „Bestelleltern“.

Leseempfehlungen
Als kritische Antwort auf das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz erschien das Buch „Kind auf Bestellung: Ein Plädoyer für klare Grenzen.“ der österreichischen Journalistin Eva-Maria Bachinger, für das auch die Spenderkinder-Mitglieder Greta und Anne interviewt worden waren. Die Autorin bezieht wünschenswert klar Stellung zu den ethischen Fragen der Reproduktionsmedizin und zwar aus einer kindzentrierten und feministischen Perspektive.
Einen „interessengerechte(n) Lösungsansatz“ im Abstammungsrecht für Samen-, Eizell- und Embryonenspende und Leihmutterschaft schlägt Marc Alexander Voigt in der juristischen Doktorarbeit „Abstammungsrecht 2.0 – ein rechtvergleichender Reformvorschlag vor dem Hintergrund der Methoden der künstlichen Befruchtung“ vor. Zusammengefasst sieht der Autor nur punktuellen Änderungsbedarf im Abstammungsrecht zur Berücksichtigung von Reproduktionstechnologien.

Spenderkinder-Mitglieder in den Medien
Auch dieses Jahr haben zahlreiche Mitglieder unseres Vereins ihre Perspektive in Medienberichte eingebracht. Im Fernsehen waren insbesondere die Spenderkinder-Mitglieder Sunny und Anja (Menschen hautnah, Daheim und unterwegs) vertreten, aber auch die Spenderkinder-Mitglieder Sarah (Markus Lanz), Victoria und Simon (Kölner Treff).

Spenderkinder-Mitglied Kevin hat den – unseres Wissens nach – ersten Song aus der Perspektive eines Spenderkindes geschrieben und gesungen. Der großartige Song „novum“ ist nach der Klinik benannt, in der Kevin entstanden ist, und begleitet die Online-Suchaktion nach seinem biologischen Vater, woraufhin sich bereits einige ehemalige Spender gemeldet haben.

Kevin Staudt bei Hr-iNFO am 29. Oktober 2015

Spenderkinder-Mitglied Kevin Staudt berichtete am 29. Oktober 2015 im Radiointerview mit dem Sender Hr-iNFO Gesellschaft in der Sendung Samenspende: Wenn Kinder ihren Spendervater suchen vom aktuellen Stand seiner kürzlich über Youtube und Facebook gestarteten Online-Suchaktion nach seinem biologischen Vater.

Zu den einleitend referierten rechtlichen Fakten ist klärend zu ergänzen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung 1989 vom Bundesverfassungsgericht lediglich bestätigt wurde. Es ist in Deutschland bereits seit den 60er Jahren herrschende juristische Meinung, dass dieses Recht besteht. Darauf verweist auch der Justiziar der Bundesärztekammer im deutschen Ärzteblatt bereits 1970. Die Aufbewahrungfrist für die Behandlungsunterlagen bei Samenspenden wurde 2007 im Rahmen des Transplantationsgesetzes auf 30 Jahre festgelegt. Zuvor gab es keinen definierten Zeitraum. In den Berufsordnungen für Ärzte stand aber schon lange vorher, dass Unterlagen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, wenn dies die ärztliche Erfahrung gebietet.

 

 

Spenderkinder bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses

Am 16. Oktober 2015 fand eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt zu einem Gesetzentwurf der Grünen (BT-Drucksache 18/3279). Dieser forderte, die bisherige Regelung in § 25a SGB V, wonach miteinander verheiratete Paare die Hälfte der kosten von bis zu drei künstlichen Befruchtungen erstattet wird, wenn der Samen des Ehemannes verwendet wird, auch auf unverheiratete Paare, Lebenspartner und Samenspenden zu erweitern.

Wir lehnen die Übernahme der Kosten von Samenspenden durch die gesetzliche Krankenversicherung ab, insbesondere weil Samenspenden bislang rechtlich nur unzureichend geregelt sind und insbesondere die Rechte der hierdurch gezeugten Menschen auf Kenntnis ihrer Abstammung nicht ausreichend geschützt sind. Eine finanzielle Förderung würde daher ein politisch völlig falsches Signal senden. Auch handelt es sich bei Samenspenden – anders als bei der homologen Insemination – nicht um eine Behandlung von Unfruchtbarkeit,
sondern um eine besondere Form der Familiengründung zu Dritt. Diese ist mit
psychologischen Herausforderungen verbunden, und sollte nur nach gründlicher
Aufklärung und Reflektion zu den damit verbundenen Herausforderungen eingegangen
werden – ähnlich wie eine Adoption. Eine solche gründliche Überlegung wird aber
voraussichtlich entfallen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die
Behandlungskosten für Samenspenden übernimmt und damit vermittelt, dass
hier kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde, bei der ein von beiden
Wunscheltern genetisch abstammendes Kind gezeugt wird.

Bei der Anhörung habe ich für Spenderkinder drei Fragen der Parlamentarier beantwortet. Von der CDU/CSU wurde ich gefragt, was wir bei der Samenspende unter einem „bewussten Vorenthalten des genetischen Vaters“ verstehen und was dies für ein Spenderkind und seine Familie bedeutet, und was für psychologische Auswirkungen eine späte Aufklärung für die Betroffenen hat und ob dies vergleichbar mit den Erfahrungen Adoptierter ist. Die Linke hat uns nach der derzeitigen Rechtslage zwischen Spenderkind und Spender gefragt, welchen Reformbedarf wir sehen und ob es hierfür international vorbildliche Regelungen gibt.

Die meisten schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen waren eher kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf, insbesondere wegen der Rechtslücken bei Samenspenden und wegen des offenen Rechtsbegriffs der „auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“, bei der eine Kostenerstattung möglich sein soll. Das Schicksal des Gesetzentwurfs wird auf einer der nächsten Bundestagssitzungen entschieden – dass er abgelehnt werden wird, war aber auch schon vor der Anhörung relativ klar, weil er von der Opposition eingebracht wurde und außerdem recht hohe Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung bedeutet hätte.

Wir haben uns sehr über das Interesse der Parlamentarier an der Sicht unseres Vereins gefreut. Leider schloss direkt die nächste Anhörung an, so dass wenig Zeit für einen Austausch blieb, aber das Thema wird den Bundestag ganz sicher wieder beschäftigen.

Die Aufzeichnung der Anhörung kann man sich auf der Seite des Bundestages ansehen, genauso wie unsere ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Termine im Bundestag

In der nächsten Woche sind wir gleich zwei Mal zu Veranstaltungen im Bundestag eingeladen.

Am Montag, den 12. Oktober veranstaltet die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Fachgespräch zu „Änderungsbedarf im Abstammungsrecht“. Außer uns nehmen Vertreter des Deutschen Richterbundes, der Berliner Samenbank, von DI-Netz und Dr. Petra Thorn teil. Besprochen wird ein Antragsentwurf, der überlegt, Samenspenden über das Adoptionsverfahren zu regeln.

Am Mittwoch, den 14. Oktober, findet eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu einem Gesetzentwurf der Grünen vor, der eine Kostenübernahme von Behandlungskosten zur Samenspende durch die Gesetzliche Krankenversicherung fordert (Bundestags-Drucksache 18/3279). Mit uns sind einige andere Sachverständige eingeladen, deren schriftliche Stellungnahmen man auch nachlesen kann.

Wir freuen uns, unsere Anliegen im Bundestag vorstellen zu können und freuen uns auf viele spannende Diskussionen.

BGH: Wenn ein Mann in die Zeugung eines Kindes mit Samenspende einwilligt, ist er unterhaltsverpflichtet

Ein weiterer Samenspende-Fall hat heute den Bundesgerichtshof (BGH), Deutschland höchstes Gericht in Zivilsachen, beschäftigt. Ein siebenjähriges durch Samenspende gezeugtes Mädchen wurden gegen den ehemaligen Lebensgefährten ihrer Mutter Unterhaltsansprüche zugesprochen, weil er in die Samenspende eingewilligt hat (Pressemitteilung des BGH, Artikel in der FAZ).

Der Fall ist etwas atypisch: die Samenspende erfolge bei einem Hausarzt,  der Wunschvater besorgte die Samenspende selbst und vermerkte nur auf einem seitens des Hausarztes vorgelegten „Notfall-/Vertretungsschein“ handschriftlich: „Hiermit erkläre ich, dass ich für alle Folgen einer eventuell eintretenden Schwangerschaft aufkommen werde und die Verantwortung übernehmen werde!“

Der Fall zeigt eine weitere Rechtslücke bei Samenspenden auf. Sind die Wunscheltern verheiratet, gilt der Ehemann nach § 1592 Nr. 1 als Vater. Die Vaterschaft kann er bei einer Einwilligung in die Samenspende nicht anfechten (§ 1600 Absatz 5 BGB). Sind die Eltern aber nicht verheiratet, muss der Mann die Vaterschaft anerkennen. Das ist vor der Geburt möglich, aber nicht vor der Zeugung des Kindes (§ 1594 Absatz 4 BGB) – und damit auch nicht zeitgleich zur Einwilligung in die Samenspende. Überlegt es sich der Wunschvater also nach Zeugung des Kindes durch Samenspende anders und erkennt die Vaterschaft nicht an, hat das Kind keinen rechtlichen Vater – und damit auch keinen direkt Unterhaltsverpflichteten.

Der BGH hat die Einwilligung in die Samenspende nun gleichzeitig als Vertrag zu Gunsten des Kindes gewertet, aus dem sich für den Mann gegenüber dem Kind die Pflicht ergibt, wie ein rechtlicher Vater für dessen Unterhalt zu sorgen. Für die Einwilligung in die Samenspende bestehe kein Zwang zu einer besonderen Form.

Es ist positiv, dass der Bundesgerichtshof diese Lücke nun halbwegs geschlossen hat. Eine völlige Gleichberechtigung zu in eine Ehe hineingeborene Kinder wird damit aber nicht erreicht, denn das Kind wird nicht erbberechtigt sein. Und leider ist es ein weiterer Beispielsfall dafür, dass manche Menschen zu leichtfertig in eine Samenspende einwilligen, ohne die psychosozialen Herausforderungen zu sehen. Leidtragende ist vor allem das siebenjährige Mädchen das vom Wunschvater doch nicht so gewollt war, vermutlich ohne Vater aufwächst und mehrere Jahre keinen Unterhalt erhielt. Hoffentlich wird es einmal herausfinden können, wer der Samenspender war – Anspruchsgegner wird hier erneut der Wunschvater sein.

Der Gesetzgeber sollte daher endlich Samenspenden umfassend regeln (bis nächstes Jahr tagt noch der Arbeitskreis Abstammung, der hierzu Vorschläge machen soll). Dieser Fall zeigt, dass zu einer solchen Regelung unbedingt die Möglichkeit einer präkonzeptionellen Anerkennung bei Samenspende gehören, eine verpflichtende Beratung der Wunscheltern vor einer Samenspende sowie dass nur speziell für Samenspende zugelassene Ärzte diese durchführen können.

Kevin Staudt bei DRadio Wissen am 22. September 2015

Spenderkinder-Mitglied Kevin Staudt war am 22. September 2015 zu Gast in der Redaktionskonferenz von Deutschlandradio Wissen unter dem Titel „Samenspende – mein Sperma – dein Kind“. Im Interview mit Moderator Thilo Jahn berichtete Kevin von seiner kürzlich gestarteten Suchaktion nach seinem Spender, unter anderem mit Hilfe seines eigens dafür geschriebenen Songs „novum“, der über Youtube und Facebook verbreitet wird.

Gefragt nach seiner Motivation zur Suche, die von außen betrachtet ziemlich viel Aufwand bei sehr geringer Erfolgswahrscheinlichkeit bedeutet, erklärt Kevin: „Ungewissheit“ – „so lange ich lebe, werde ich mich fragen, wo ich herkomme.“ Kevin sagt auch, er wisse, dass er nichts erwarten könne, habe die Hoffnung aber noch nicht aufgegeben.

Diese Haltung teilt Kevin mit vielen Spenderkindern, die sich trotz minimaler Erfolgschancen auf die Suche begeben. Weil das mit Anstrengungen verbunden ist, kommt von Außenstehenden häufig die Frage nach Kriterien für einen Abschluss der Suche, oder die Idee, sich doch mit der Ungewissheit abzufinden. Nach diesem Interview ist hoffentlich etwas deutlicher geworden, dass all die suchenden Spenderkinder viel Stärke, Kreativität und Hoffnung mitbringen, auch wenn sie ihre Suche ihr Leben lang begleiten wird und dass Resignation keine wünschenswerte Alternative ist. Sicherlich gibt es Zeiten, in denen das Thema mal mehr und mal weniger präsent ist und die Suche mal aktiver und mal passiver verfolgt wird. Aber auch wenn es manchmal den Anschein hat, sind wir nicht auf der Suche nach Phantomen, sondern leibhaftigen Menschen, die irgendwo noch andere Spuren als uns hinterlassen haben.