Unter dem Titel Embryo zur Adoption abzugeben erschien am 24. Juni 2015 ein Artikel der Journalistin Lea Wolz in der Online-Ausgabe des „Stern“. Als InterviewpartnerInnen kommen zu Wort: Leya von Wunschkinder.net, Hans-Peter Eiden als Vortandsmitglied des bayerischen Netzwerks Embryonenspende, Ulrich Hilland als Vorsitzender des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands sowie Spenderkinder-Vorstandsmitglied Anne.
Archiv des Autors: Anne
Internationale Unterschriftenkampagne gegen Leihmutterschaft
Seit einigen Wochen läuft die internationale Petition stop surrogacy now. Die Kampagne setzt sich dafür ein, Leihmutterschaft weltweit zu stoppen. Für FrauenrechtsaktivistInnen steht der Aspekt im Vordergrund, dass Leihmutterschaft häufig mit der Ausbeutung ärmerer Frauen zusammenhängt. Aber selbst wenn diese Problematik durch gute Aufklärung und gesundheitliche Versorgung der beteiligten Frauen zu bewältigen versucht wird, wird bei der ganzen Prozedur über den entstehenden Menschen verfügt, er wird zu einem (Handels-)Objekt. Deshalb verletzt dieses Verfahren – auch wenn es in nicht-kommerzieller Form eingesetzt wird – die Würde der entstehenden Menschen. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach einem Kind, gibt es kein Recht auf ein Kind.
Mehr Informationen und die Möglichkeit, die Petition durch eine Unterschrift zu unterstützen, gibt es unter obigem Link.
Anhörung zur Embryonenspende beim Deutschen Ethikrat am 26. Mai 2015
Spenderkinder-Mitglied Anne hat am 26. Mai 2015 die Perspektive der Spenderkinder auf die so genannte „Embryonenspende“ (aus unserer Sicht „Embryonenadoption“) bei einer Anhörung des Deutschen Ethikrates in Berlin vertreten. Der Deutsche Ethikrat bereitet derzeit eine Stellungnahme zu diesem Thema vor und hat neben uns auch die Elternvertretung des sogenannten DI-Netzes, das bayerische Netzwerk Embryonenspende sowie die britische Forscherin Fiona McCallum als ReferentInnen zu der Thematik befragt. Wir bedanken uns herzlich beim Deutschen Ethikrat für die Einladung und die sich anschließende interessante und lebhafte Diskussion und sind gespannt auf die Stellungnahme.
Akte 20.15 mit Anja auf SAT1
Spielfilm ‚Super-Dad‘ – am 26.05.2015 um 20.15 Uhr auf Sat.1
Die Spielfilmkomödie ‚Super-Dad‘ greift das Thema Samenspende auf. Darin geht es um einen Samenspender, dessen Leben sich ändert, als ihn 99 seiner Spenderkinder kennenlernen möchten. Eine solche Anzahl sollte im wirklichen Leben die Ausnahme darstellen. Die Bundesärztekammer weist in ihrer Musterrichtlinie zur Durchführung medizinisch assistierter Reproduktion (dazu gehört auch die ärztlich vermittelte Samenspende) darauf hin, dass nicht mehr als 10 Schwangerschaften durch einen Spender entstehen sollen. Fraglich bleibt jedoch, wie diese Vorgabe ohne zentrales Spenderregister und Rückmeldepflicht über eingetretene Schwangerschaften umgesetzt werden kann.
Kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag zum Auskunftsrecht nach Samenspende
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 29.04.2015 eine „Kleine Anfrage“ mit Fragen zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung von Spenderkindern gestellt. Eine „Kleine Anfrage“ ist ein typisches Instrument der Opposition, um die Regierung zu zwingen, sich zu bestimmten Fragen zu äußern und zu rechtfertigen. Gestern erschien außerdem die Presseerklärung dazu. Mitte Mai ist mit einer Antwort zu rechnen.
WDR Menschen hautnah „Anonym gezeugt“ am 5. März um 22.30 Uhr
Die Spenderkindermitglieder Anja und Sunny wurden letztes Jahr für die WDR-Sendung “Menschen hautnah” begleitet. Am Donnerstag, 05.03.2015, wird die Dokumentation Anonym gezeugt um 22.30 Uhr im WDR gesendet.
WDR-Fernsehdokumentation bei Menschen hautnah
Die Spenderkindermitglieder Anja und Sunny wurden letztes Jahr für die WDR-Sendung „Menschen hautnah“ begleitet. Aufgrund des BGH-Urteils, das gestern höchstrichterlich das Recht auf Auskunft über den biologischen Vater bestätigte, ist die Dokumentation Anonym gezeugt bereits heute online verfügbar.
Vierter Halbgeschwistertreffer
Im Dezember gab es einen weiteren Halbgeschwistertreffer zwischen zwei Spenderkindermitgliedern, diesmal aus dem Novum in Essen. Das ist der vierte Halbgeschwister-Treffer insgesamt und der dritte Treffer über unseren DNA-Test FamilyFinder. Der dritte Halbgeschwistertreffer liegt gerade mal drei Monate zurück – wir sind gespannt, wie es weitergeht!
Wir können alle Spenderkinder und Spender nur ermutigen, sich bei Family Finder zu registrieren, da jede Registrierung die Wahrscheinlichkeit für weitere Treffer erhöht!
Enttäuschendes Gerichtsverfahren gegen Münchner Reproduktionsmediziner
Am 03.11.2014 nahm das Verfahren eines Spenderkindermitglieds im Landgericht München ein enttäuschendes Ende: Der beklagte Mediziner war zwar grundsätzlich aufgefordert, Auskunft über die Identität des Spenders zu erteilen, konnte dies aber nicht erfüllen, da seiner Aussage nach keinerlei Informationen mehr vorhanden seien.
In den vergangenen Monaten gab es viele erfreuliche Nachrichten darüber, dass sich Spender und Spenderkind oder Halbgeschwister gefunden hatten. Gestärkt durch derartige Geschichten sowie die für uns Spenderkinder sprechende Rechtslage hatte auch ich* vor etwa 1,5 Jahren den Entschluss gefasst, mich auf die Suche nach meiner Herkunft zu begeben und den Münchner Reproduktionsmediziner auf Herausgabe identifizierender Informationen über den Spender verklagt.
Seinem Wunsch nachkommend, fand eine Güteverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Am runden Tisch“ beantwortete er bereitwillig alle Fragen, die während des Schriftverkehrs noch offen oder widersprüchlich geblieben waren.
Angeblich hatte er von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1988/1989 erst 4 Jahre später erfahren und erst 1993 seine Praxis dahingehend angepasst, dass eine Zuordnung zwischen Spender und Patientin möglich gewesen wäre. Ich falle in die Zeit davor und hatte dahingehend „Pech“, obwohl mir das Auskunftsrecht eindeutig zustand. Den Richtlinien der Bundes- und Landesärztekammer, die schon seit den 70er Jahren darauf hinweisen, dass ein Kind aus Samenspende seine Abstammung nachvollziehen können muss, habe er persönlich nicht zugestimmt und sie deshalb ignoriert. Patientinnenakten habe er nach 10 Jahren vernichtet.
Um die Anonymität der Spender zu schützen, habe er ihnen die Karteikarten, auf denen ihre Informationen verzeichnet waren, nach Beendigung ihrer Tätigkeit wieder zurückgegeben. So habe er eine Kontaktaufnahme der Kinder und somit auch mögliche Unterhaltsforderungen verhindern wollen. Paaren, die zu ihm in Behandlung kamen, empfahl er mit Nachdruck, ihre Kinder nicht aufzuklären.
Dass hinter dem Wunsch eines Kindes, zu wissen, wer der biologische Vater ist, ganz andere Interessen und Bedürfnisse stehen können, zog er nicht in Betracht – ich sei die erste durch Samenspende gezeugte Person gewesen, mit der er sich unterhalten habe. Ebenso wenig konnte er sich vorstellen, dass ein solches Geheimnis Auswirkungen auf die Beziehungen innerhalb der Familie haben kann.
Seine Ausführungen haben mich sehr getroffen und machen mich nach wie vor fassungslos. Wie kann man die Bedürfnisse und Rechte der sogenannten „Wunschkinder“ – um die es ja schließlich bei diesem ganzen Prozedere geht – nur so stringent ausblenden? Er empfand es als Entgegenkommen seinerseits, dass ich – wenn schon nicht dem Spender – zumindest ihm gegenübertreten und in die Augen schauen durfte. Ich könnte ihn ja wie eine Art „Onkel“ sehen. Denn er habe ja auch einen entscheidenden Beitrag zu meiner Existenz geleistet…
Da er keinen einzigen Beweis lieferte und auch die damaligen Mitarbeiter nicht befragt werden konnten, weil er sich angeblich nicht mehr an sie erinnert, bin ich nicht sicher, was ich ihm glauben kann. Dennoch muss ich es erstmal akzeptieren, da von ihm kein Entgegenkommen zu erwarten ist. Das Verfahren endete in einem Vergleich, in dem er mir symbolisch als „Good Will“ 1500 € gezahlt hat. Das Bedauern des Arztes erlebte ich als nicht ehrlich gemeinte Floskel.
Ich bin sehr traurig darüber, nicht mal einen kleinen Hinweis über meinen Spender erfahren zu haben. Was bleibt ist die Hoffnung auf einen nicht vorhersehbaren Zufall, bei dem sich vielleicht doch noch irgendein Türchen öffnet…
*Autorin dieses Artikels ist die Klägerin, die namentlich nicht genannt werden möchte.
