Archiv für den Monat: Juli 2019

Stinas Geschichte im Audible-Podcast „der Moment“ vom 27. Juli 2019

In der aktuellen Folge des audible-Podcasts „der Moment“ vom 27. Juli 2019 erzählt Spenderkinder-Mitglied Stina die Geschichte vom Tag ihrer Aufklärung im Jahr 2006 bis zum Finden ihres genetischen Vaters 2018.

Anders als in den Zeitungsartikeln in der Zeit und der WAZ zu Beginn dieses Jahres, erzählt Stina im Podcast selbst ihre Geschichte. Dadurch fühlt man sich noch dichter dran am Geschehen und Stinas stets besonnene Reaktion auf emotional sehr schwierige SItuationen, die – wären sie nicht wirklich wahr – surreal anmuten, wirkt umso bemerkenswerter.

Noch ist die Folge nur mit einem Audible-Abo zu hören, wahrscheinlich wird sie aber nach einiger Zeit für alle freigeschaltet. Die ganze Staffel kostet 10 Euro – die anderen Folgen klingen aber auch interessant!

12 Bemerkungen, die Spenderkinder nerven und welche Reaktion sie sich stattdessen wünschen

Spenderkinder hören von Außenstehenden regelmäßig einige Sätze, die echt nerven.

Eine Auswahl aus einer Umfrage unter unseren Mitgliedern:

1. Sei doch dankbar, dass Du lebst!
2. Du bist doch ein absolutes Wunschkind!
3. Und was hast du jetzt davon, das zu wissen?
4. Wen interessiert schon ein Erzeuger, wenn ein Vater da war/ist? Wie kann man sich so für den Spender interessieren, wenn man doch mit Liebe aufgezogen wurde? Du hast doch einen Vater! Dein genetischer Vater ist doch nicht so wichtig wie Dein sozialer Vater!
5. Versetz‘ Dich doch mal in die Lage Deiner Eltern.
6. Deine Eltern haben es doch nur gut gemeint!
7. Es ist undankbar deinem sozialen Vater gegenüber, wenn du nach deinem Spender suchst.
8. Die Ärzte haben doch nichts falsch gemacht, indem sie die Unterlagen schon vernichtet haben. Damals wurde sich eben auf Anonymität geeinigt und die Rechtslage war eben so.
9. Der Spender hat bewusst anonym gespendet und will nichts von dir wissen.
10. Warum suchst du, was willst du von dem biologischen Vater, er hat dir doch gar nichts gegeben, sondern „nur“ seinen Samen.
11. Ich verstehe nicht warum das so eine große Sache für dich ist.
12. Warum beschäftigst Du Dich mit der Vergangenheit, sieh in die Zukunft! Willst Du jetzt die ewig Suchende sein? Damit Du dann später frustriert und alt bist, ohne Dein eigenes Leben gelebt zu haben? Die geliebten und gelebten Jahre sind viel wichtiger als die genetische Herkunft.

Was nervt an diesen Sätzen?

An diesen Sätzen nervt, dass das Gegenüber sich nicht in die Situation von Spenderkindern einfühlt und unsere Situation nicht versteht.. Natürlich kann man auch von Familienmitgliedern und Freunden nicht erwarten, dass sie jedes Gefühl verstehen. Manches wird aber verstehbarer, wenn versucht wird, die Perspektive zu wechseln. Wir möchten dafür sensibilisieren, wie die oben genannten Sätze auf Spenderkinder wirken.

Viele der Sätze sind aus der Eltern-Perspektive formuliert und setzen wie selbstverständlich voraus, dass Spenderkinder ihre Situation aus der Eltern-Perspektive betrachten. Wir wünschen uns, dass sich unser Gegenüber auch in unsere Perspektive hineinversetzt oder zumindest die von uns geäußerten Gefühle anerkennt.

1. Sei doch dankbar, dass Du lebst!

Der Kommentar nimmt die Gefühle des Adressaten nicht ernst und relativiert sie am Leben an sich. Mit diesem Satz werden Spenderkinder aufgefordert, von anderen als unangenehm erlebte Gefühle (wie z.B. Unzufriedenheit über die eigene Entstehungsweise, Trauer über die Unkenntnis des genetischen Vaters oder dessen Desinteresse, Ärger über missbrauchtes Vertrauen, etc.) hinter einer grundsätzlichen Dankbarkeit für das Leben zurückzustellen.

Der Satz legt außerdem die Erwartung nahe, Spenderkinder müssten dankbarer als andere Menschen sein, dass sie leben.

Dass dieser Satz aus der Elternperspektive formuliert ist, merkt man, wenn man danach fragt, wer evtl. traurig wäre, wenn es das Spenderkind nicht gäbe. Wenn es das Spenderkind nicht gäbe, könnte es auch nicht traurig darüber sein. Die Eltern wären jedoch vermutlich traurig, wenn sich ihr Kinderwunsch nicht erfüllt hätte.

Man kann den Satz übrigens auf jede Lebenssituation anwenden: „Mein Vater ist gestorben.“ „Sei doch dankbar, dass Du lebst.“ „Mein Mann und ich lassen uns scheiden.“ „Sei doch dankbar, dass Du lebst.“ „Ich bin unfruchtbar.“ „Sei doch dankbar, dass Du lebst.“ Er ist in jeder Lebenssituation unpassend.

2. Du bist doch ein absolutes Wunschkind!

Diese Bemerkung nimmt die Gefühle des Spenderkinds nicht ernst und relativiert sie an der Tatsache, dass Spenderkinder von ihren Wunscheltern gewünschte und geplante Kinder sind. Mit diesem Satz werden Spenderkinder aufgefordert, von anderen als unangenehm erlebte Gefühle (wie z.B. Unzufriedenheit über die eigene Entstehungsweise, Trauer über die Unkenntnis ds genetischen Vaters oder dessen Desinteresse, Ärger über missbrauchtes Vertrauen, etc.) hinter einer grundsätzlichen Dankbarkeit dafür zurückzustellen, ein gewünschtes Kind zu sein. Mit dem Begriff Wunschkind wird oft verbunden, dass gewollte Kinder eine glückliche Kindheit haben (siehe dazu auch unser Beitrag Wunschkind – Elternwunsch oder Kinderwunsch). Sich von den Eltern nicht gewollt zu fühlen, kann sehr verletzend für ein Kind sein. Allerdings bedeutet es umgekehrt nicht, dass Spenderkinder stets eine glückliche Kindheit haben. Auch Spenderkinder erleben z.B. Trennungen und psychische Krankheiten von Elternteilen. Nicht alle ursprünglichen Wunscheltern kommen mit der Familienform so gut zurecht, wie sie geplant hatten. Für den nicht-verwandten Wunschelternteil ist es teilweise schwieriger als erwartet, einen Fremden im Kind zu erkennen.

Spenderkinder sind außerdem nicht nur gewünscht – sie haben einen genetischen Elternteil, der eingewilligt hat, sie möglicherweise niemals kennenzulernen, der kein Interesse an ihnen als Person hat.1

3. Und was hast du jetzt davon, dass zu wissen?

Die Frage wertet die Bedeutung von Wahrheit und die Kenntnis der Abstammung ab. Die meisten Menschen möchten über wichtige Grundlagen ihres Lebens Bescheid wissen. Die eigene Herkunft ist eine solche wesentliche Grundlage. Wer die Wahrheit kennt, kann sich mit ihr auseinandersetzen und bewusst wahrnehmen, welche Bedeutung die genetische und welche die soziale Abstammung für einen selbst hat und wie man damit umgeht, wenn die Eltern dieses Wissen lange geheim gehalten haben. Das Wissen über die genetische Abstammung ist außerdem wichtig für bestimmte Krankheitsanlagen.

4. Wen interessiert schon ein Erzeuger, wenn ein Vater da war/ist? / Wie kann man sich so für den Spender interessieren, wenn man doch mit Liebe aufgezogen wurde? / Du hast doch einen Vater! / Dein genetischer Vater ist doch nicht so wichtig wie Dein sozialer Vater! / Die geliebten und gelebten Jahre sind viel wichtiger als die genetische Herkunft.

Diese Art von Bemerkungen wertet die Bedeutung des genetischen Elternteils ab. Bei vielen Spenderkindern ruft der Vergleich mit der Bedeutung des sozialen Vaters außerdem Schuldgefühle hervor, weil sie ihre sozialen Eltern mögen oder lieben und mit ihrem Interesse am genetischen Vater nicht verletzen möchten.

Viele Menschen interessieren sich für ihre genetische Abstammung, wenn auch nicht alle. Welche Bedeutung Spenderkinder dieser Verbindung geben, variiert. Es ist aber anmaßend, wenn andere Menschen ihnen vorgeben, welche Art von Verbindung – sozial oder genetisch – welchen Stellenwert einnehmen soll. Viele Spenderkinder halten sowohl soziale als auch genetische Elternschaft für wichtig und möchten sich nicht ausschließlich für die eine oder andere entscheiden.

Für einen Perspektivwechsel sollte man sich vorstellen, dass man selbst erfährt, dass das eigene Kind im Krankenhaus vertauscht wurde. Obwohl man das Kind sehr liebt und es mittlerweile vielleicht sogar schon erwachsen oder im Teenager-Alter ist, so denkt man doch bestimmt darüber nach, was aus dem biologischen Kind geworden ist. Man würde eine Art Unruhe oder Getriebenheit verspüren, zumindest wären die Dinge in Unordnung geraten. Niemand würde hier versuchen, die Situation zu relativieren, indem er sagt: „sei doch froh, Du hast doch ein Kind.“ Spenderkinder sind aber in genau dieser Situation, nur dass ihnen der biologische Elternteil vorsätzlich vorenthalten wurde.

Besonders oberflächlich ist diese Art von Kommentaren von Menschen, die die Wunscheltern und die Familiensituation gar nicht oder kaum kennen und daher gar nicht wissen, ob man einen sozialen Vater/einen zweiten Wunschelternteil hatte oder mit Liebe aufgezogen wurde.

5. Versetz‘ Dich doch mal in die Lage Deiner Eltern!

Der Kommentar beinhaltet die Wertung, dass die Situation der Wunscheltern wichtiger sei als die des Kindes und dass das Kind seine eigenen Bedürfnisse aufgeben sollte. Der Satz deutet an, dass sich das Spenderkind bislang nicht in die Lage der Eltern hineinversetzt habe und ich-bezogen sei. Unserer Erfahrung nach ist es eher so, dass viele Spenderkinder die Situation anfänglich vor allem die Lage ihrer Eltern sehen und das Gefühl haben, sie beschützen zu müssen – vor anderen und vor eigenen negativen Gefühlen. Zum Teil können Sie erst nach einer Zeit wahrnehmen, dass sie selbst eigene Wünsche und Bedürfnisse haben, die wichtig sind, auch wenn sie nicht zu den Wünschen ihrer Wunscheltern passen.

6. Deine Eltern haben es doch nur gut gemeint!

Diesen Hinweis bekommen oft spät aufgeklärte Spenderkinder, wenn sie ihre Gefühle dazu ausdrücken, dass ihre Eltern ihnen lange die Wahrheit über ihre Abstammung verschwiegen haben. Der Satz wertet die Gefühle des Spenderkindes ab und unterstellt, dass es die Intention der Eltern nicht wahrnehme und ich-bezogen sei. Leider können auch gut gemeinte Handlungen verletzen. Spenderkinder haben ein Recht auf ihre eigenen Gefühle dazu. Wenn sie erst als Erwachsene von ihrer Zeugungsart erfahren, haben sie jedes Recht, wütend oder traurig zu sein. Auch wenn sie das Kind damit schützen wollten, haben die Eltern das Kind nicht als gleichwertigen Menschen behandelt, indem sie ihm wesentliches Wissen über seine Herkunft vorenthalten haben. Viele Wunscheltern verschweigen den anderen genetischen Elternteil auch deshalb, weil sie Angst haben, dass die Beziehung zum nicht-genetischen Wunschelternteil darunter leiden könne. Damit wird unterstellt, dass keine stabile Beziehung besteht, sondern das Kind sie nur unter der Annahme genetischer Verwandtschaft aufrechterhält. In jedem Fall wird das Vertrauen des Kindes in eine von beiden Seiten ehrliche Beziehung ausgenutzt.

7. Es ist undankbar deinem sozialen Vater gegenüber, wenn du nach deinem Spender suchst.

Der Kommentar drückt aus, dass Spenderkinder ihrem sozialen Vater dankbar sein und ihn schützen müssen. Das Kind wird aufgefordert, die Perspektive des sozialen Vaters einzunehmen und mit Rücksicht auf ihn seine eigenen Bedürfnisse zurückzustellen. Es ist anmaßend, einem anderen Menschen vorzuschreiben, nicht nach seinen genetischen Wurzeln zu suchen. Der soziale Vater hat sich entschieden, ein Kind von einem anderen Mann zeugen zu lassen, damit er Vater werden konnte. Es scheint daher folgerichtig, dass er sich in diesem Zusammenhang mit seiner Unfruchtbarkeit auseinander setzt und das Recht seines Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung anerkennt und unterstützt.

8. Die Ärzte haben doch nichts falsch gemacht, indem sie die Unterlagen schon vernichtet haben. Damals wurde sich eben auf Anonymität geeinigt und die Rechtslage war eben so.

Der Kommentar beinhaltet die Wertung, dass damals alles rechtmäßig ablief und das Spenderkind sich nicht beklagen/seine eigenen Bedürfnisse zurückstellen solle. So ist es aber nicht – die Zusicherung von Anonymität hatte in Deutschland nie eine rechtliche Grundlage, wurde aber trotz eines entsprechenden Hinweises der Ärztekammer gegeben.2.

9. Der Spender hat bewusst anonym gespendet und will nichts von dir wissen.

Diese Bemerkung legt nahe, dass es alleine auf die Gefühle des Spenders ankommt und das Spenderkind daher nicht nach ihm suchen soll. Die tatsächlichen Gefühle des genetischen Vaters sind jedoch nicht bekannt. Auch wenn der genetische Vater sich nicht für das Spenderkind interessiert, möchten ihn manche Spenderkinder dennoch gerne kennenlernen und erreichen, dass er sich wenigstens nachträglich mit seiner Entscheidung auseinandersetzt, Kinder in die Welt zu setzen.

10. Warum suchst du, was willst du von dem biologischen Vater, er hat dir doch gar nichts gegeben, sondern „nur“ seinen Samen.

Dieser Kommentar wertet die Bedeutung des genetischen Elternteils ab, von dem 50 % der Erbanlagen stammen. Die tatsächlichen Gefühle des genetischen Vaters sind nicht bekannt und können sich über die Jahre auch geändert haben. Es gibt einige Männer, die sich durchaus für die durch sie gezeugten Kinder interessieren und zu einem Kontakt bereit sind. Davon abgesehen ist es für viele Spenderkinder bereits bedeutsam, den Namen des genetischen Vaters zu kennen.

11. Ich verstehe nicht, warum das so eine große Sache für dich ist.

Zumindest bei nahestenden Menschen wünschen sich Spenderkinder, dass diese versuchen, ihre Gefühle zu verstehen. Wenn dies nicht möglich ist, ist es respektvoll die Gefühle zumindest anzuerkennen.

12. Warum beschäftigst Du Dich mit der Vergangenheit, sieh in die Zukunft! / Willst Du jetzt die ewig Suchende sein? Damit Du dann später frustriert und alt bist, ohne Dein eigenes Leben gelebt zu haben? 

Auch wenn diese Ratschläge gut gemeint sind, nehmen sie die Gefühle und Bedürfnisse der Suchenden nicht ernst. Zu wissen, wer die genetischen Elternteile sind, ist vielen Menschen – auch Spenderkindern – wichtig. Die Suche nach der Abstammung und möglichen Halbgeschwistern ist mit den modernen DNA-Daten deutlich erfolgsversprechender geworden.Viele Spenderkinder suchen nach ihrer genetischen Abstammung, leben aber parallel ein ganz normales Leben und haben auch andere Interessen und Projekte.

Von wem stammen die Sätze?

Es macht natürlich einen großen Unterschied, wer diese Sätze sagt. Online-Kommentare stammen von Fremden, die sich teilweise das erste Mal mit dem Thema Spenderkinder beschäftigen. Dazu kennen sie keine Spenderkinder persönlich. Sie kommentieren oft so, wie es ihnen gerade in den Sinn kommt. Generell sind viele Online-Kommentare nicht sonderlich empathisch oder höflich.3 Gerade wegen dieser unvoreingenommenen Unhöflichkeit zeigen Social-Media-Kommentarspalten aber am deutlichsten, wie sehr sich die Gesellschaft mit den Eltern identifiziert und wie sehr das Spenderkind darauf reduziert wird, „Wunschkind“ zu sein, das dankbar für seine Existenz sein soll.4

Verletzend und entfremdend können diese Sätze jedoch sein, wenn sie von Familienmitgliedern und Freunden stammen – Menschen, von denen Spenderkinder Verständnis und Empathie erhoffen. Gerade in Situationen, in denen sich Spenderkinder bewusst öffnen, indem sie ihre Gefühle äußern, können sie sich auf Grund solcher Sätze unverstanden und in einer Verteidigungsposition fühlen. Dies kann dazu führen, dass das Spenderkind seine eigenen Gefühle und Bedürfnisse unterdrückt. Wegen des Gefühls der Unverstandenheit und mangelnden Empathie kann es zur Entfremdung von Familie und Freunden kommen.

Auch im professionellen Beratungskontext erleben Spenderkinder leider immer wieder Unverständnis für ihre Gefühle und dass von ihnen erwartet wird, die Perspektive ihrer Eltern einzunehmen und ihre eigenen Bedürfnisse zurückzustellen.

Für diese Bemerkungen gibt es verschiedene Gründe:

Einerseits kann eine generelle Empathielosigkeit vorliegen. Manche Menschen sagen dann lieber gar nichts (wahrscheinlich die bessere Idee), andere äußern sich unpassend. Es kann aber auch dahinterliegende Motive geben:

Wenn das Kind negative Gefühle äußert, kann bei Wunscheltern das Gefühl entstehen, ihre Entscheidung für eine Familiengründung mit den Keimzellen Dritter rechtfertigen zu müssen. Anstatt die Gefühle des Kindes anzuerkennen oder sich zum Beispiel für das Vorenthalten von Wissen zu entschuldigen, verteidigen sie sich durch einen Angriff: das Kind wird ermahnt, dankbar dafür zu sein, dass die Eltern die Mühen einer künstlichen Befruchtung auf sich genommen haben und das Kind gewollt haben.

Bei Freunden können die Themen genetische Abstammung, Familiengeheimnisse und Kinderwunsch eigene Gefühle und Erfahrungen berühren. Wenn sie auf Grund dieser Erfahrungen andere Gefühle und Wünsche haben, kann dies dazu führen, dass sie Gefühle von Spenderkindern nicht anerkennen können. Dazu kommt, dass viele Menschen das Wissen über die Abstammung als so selbstverständlich wahrnehmen, dass ihnen die Auswirkungen nicht klar sind, wenn man dieses Wissen nicht besitzt. Einige Beispiele: Manche Menschen haben vielleicht einen Vater, zu dem sie keinen Kontakt haben oder den sie ablehnen. Die Situation ist nicht mit der von Spenderkindern vergleichbar, weil diese Menschen ihre genetische Abstammung trotzdem kennen und sich zum Teil bewusst entschieden haben, dass sie nicht wichtig für sie ist. Für solche Menschen kann es trotzdem schwer sein, nachzuvollziehen, dass man eine Person finden möchte, nur weil man genetisch mit ihr verwandt ist und auch, wenn man dann möglicherweise feststellt, dass man ihre Einstellungen oder ihr Verhalten ablehnt. Oder ein Freund ist adoptiert und möchte seine Geburtsfamilie nicht ausfindig machen. Häufiger kommt auch die Situation vor, dass Frauen sich als Notfall-Plan überlegt haben, ein Kind mit einer Samenspende zu bekommen, wenn sie bis zu einem bestimmten Alter keinen Partner haben. Dann kann es schwierig sein, mit ihnen kritische Aspekte von Samenspende zu diskutieren.

Bei Freunden kann ein weiterer Grund sein, dass manche Menschen es schwer ertragen können, wenn andere sich verletzt, verärgert oder entmutigt fühlen. Um sich selbst nicht hilflos zu fühlen, geben sie Ratschläge zur aktiven Bekämpfung der Gefühle des Erzählenden oder versuchen, den Kummer wegzureden („ist doch nicht so schlimm“).

Was empfinden Spenderkinder nach diesen Sätzen?

Im besten Fall verbleibt bei Spenderkindern nach solchen Bemerkungen ein Gefühl der Irritation.

Kommen diese Botschaften von Eltern, können sie zu Entfremdung und Frustration führen, wenn das Kind seine Bedürfnisse weiterhin ernst nimmt und nicht den wahrgenommenen Bedürfnissen der Eltern wieder unterordnet. Wenn eine unvoreingenommene Kommunikation über die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes abgelehnt wird, kann das Kind dies als mangelnden Respekt wahrnehmen. Vielleicht ist es sogar wütend, dass die Eltern versuchen, ihm die eigene Einschätzung des emotionalen Schmerzes auszureden oder dass sie Schuldgefühle bei ihm wecken. Eine mögliche Reaktion ist, dass das Spenderkind aufhört, mit seinen Eltern über seine Gefühle zu sprechen und ihnen zum Beispiel nicht erzählt, wenn es Halbgeschwister oder seinen genetischen Vater ausfindig macht.

Kommen diese Botschaften von Freunden, können sich Spenderkinder unverstanden und nicht ernstgenommen fühlen, schlimmstenfalls isoliert. Möglicherweise suchen sie sich nach solchen Erfahrungen andere Freunde oder zögern, sich ein weiteres Mal emotional zu öffnen.

Auch gut gemeinte Ratschläge können irritieren oder verärgern – weil der oder die Erzählende vielleicht gar keinen Ratschlag hören wollte, sondern sich nur jemanden gewünscht hat, der ihr oder ihm zuhört.

Welche Reaktionen wünschen sich Spenderkinder stattdessen?

Die Reaktion, die sich viele Spenderkinder wünschen, ist nicht Spenderkinder-spezifisch, sondern eine respektvolle Kommunikation:

  • Trösten und Mitfühlen sind wesentliche Faktoren des menschlichen Zusammenlebens.Oft reicht schon das Signal aus, dass man für die Person da ist. Gefühle können nicht richtig oder falsch sein. Es ist daher nicht hilfreich, sie zu bewerten oder abzuwerten, sondern es geht darum sie anzunehmen – zum Beispiel, indem Bedauern ausgedrückt wird, dass es dem Gegenüber gerade nicht gut geht.
  • Für Spenderkinder sind Zuhörende hilfreich, die sich empathisch in ihre Situation hineinzuversetzen und aufgeschlossen dafür sind, dass diese neue Perspektive vielleicht sogar die eigene Meinung und Einstellung verändert.
  • Für ein einfühlsamen Zuhören ist es hilfreich, wenn die zuhörende Person eigene Gedanken und Gefühle zunächst zurückhält und stattdessen mit Rückfragen signalisiert, dass Sie daran interessiert ist, die Wahrnehmung des Spenderkindes zu verstehen. Wenn sie das Verstandene in eigenen Worten zusammenfasst, kann sie überprüfen, ob sie es richtig verstanden hat.
  • Spenderkinder erleben so viel Unverständnis für ihre Perspektive, dass es meistens erstmal darum geht, sicherzustellen, dass das Gegenüber einen verstanden hat. Erst wenn deutlich geworden ist, dass die zuhörende Person die Perspektive des Spenderkindes verstanden hat, kann anschließend ggf. ein Wechsel stattfinden und die zuhörende Person ihre eigene – davon abgegrenzte – Perspektive einbringen.
  • Ratschläge werden oft als Versuch erlebt, ein unangenehmes Gefühl zu beenden, dabei geht es oft darum, das unangenehme Gefühl auszuhalten. Es ist sehr hilfreich, Menschen zu kennen, mit denen man auch über unangenehme Gefühle sprechen kann und die einem nur dann einen Rat geben, wenn man sie danach fragt. (Oder die zumindest fragen, ob sie eine gute Idee anbringen dürfen.) Die meisten Menschen finden gerne selbst Lösungen für ihre Probleme.

Ein paar andere Beispiele für nervige Aussagen gegenüber Menschen, die Geheimnisse über ihre Abstammung entdecken, nennt das Severance Mag: After a DNA Surprise 10 Things No One Wants To Hear 

  1. Dies gilt bei Samenvermittlung über eine Samenbank. Bei privater Samenvermittlung sind einige Männer durchaus menschlich an ihren Kindern interessiert. Manchmal wird auch ganz bewusst ein Mann als genetischer Vater gewählt, zu dem das Kind von Anfang an Kontakt haben kann. []
  2. Siehe die Hinweise unter Rechtliches []
  3. Instagramm richtet deswegen nun einen Warn-Filter vor dem Posten ein. []
  4. Wobei auch Wunscheltern teilweise sehr abwertenden Kommentaren ausgesetzt sind wie „Dann adoptiert doch“ oder „Es gibt eh schon genug Kinder“. []

Les enfants du secret – Dokumentation über französische Spenderkinder auf Arte

Auf Arte wird derzeit die Dokumentation „Les enfants du secret“ (deutscher Titel: Papa ist nicht mein Papa) über die Situation der etwa 70.000 Spenderkinder in Frankreich gezeigt – einer der schönsten und berührendsten Filme, die ich über das Thema Spenderkinder bislang gesehen habe. In Frankreich ist die Anonymität der Spender gesetzlich vorgeschrieben, Spenderkinder haben – anders als in Deutschland – kein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. Sie dürfen noch nicht einmal den Spender fragen, ob er mit einem Kontakt einverstanden wäre.

Der Filmregisseur Rémi Delescluse ist selbst ein Spenderkind. Er wurde von seinen Eltern im Alter von fünf Jahren aufgeklärt. Als er selbst 31 Jahre später Vater wird, begibt er sich auf die Suche nach seinem genetischen Vater. Auf dieser Suche interviewt er mehrere Reproduktionsmediziner, seine Eltern, Spender und andere Spenderkinder, die überwiegend Mitglieder unserer französischen Schwester-Organisation PMA sind.

Die Dokumentation ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert: sie ist sehr bewegend, da seine eigene Betroffenheit es Rémi ermöglicht, auch sehr persönliche und emotionale Gespräche vor der Kamera zu führen. Gleichzeitig wird klar, dass Spenderkinder auch in Frankreich die gleichen Probleme haben und ähnliche Fragen stellen wie in Deutschland und in anderen Ländern.

Typisch hierfür ist zum Beispiel, dass Rémi bereits im Alter von fünf Jahren aufgeklärt wurde, aber erst 31 Jahre später wieder mit seinen Eltern darüber spricht. Er begründet dies mit den folgenden Worten: „Weil ihr nie darüber gesprochen habt, habe ich mich nicht getraut zu fragen.“ Es entspricht den Erfahrungen einiger unserer frühaufgeklärten Mitglieder, dass die Samenspende trotz der Aufklärung des Kindes ein Tabu in der Familie darstellen kann. Rémis Mutter bestätigt, dass sie auch aus Unbehagen über die Unfruchtbarkeit ihres Mannes nicht darüber gesprochen hätten. Ganz selbstverständlich sagt Rémi inzwischen: ich habe drei Eltern. Auch der Verein Spenderkinder bevorzugt den Begriff der „Familiengründung zu dritt“.

In den Interviews mit der behandelnden Ärztin seiner Mutter und einer Oberärztin in einer der staatlichen Samenbank CECOS schafft Rémi es, seine Perspektive freundlich aber nachdringlich durch Fragen einzubringen. So schafft er es, dass die Ärztin der Samenbank recht offen zugibt, dass sie und andere Ärzte es bereits bei der Schaffung des Systems für wahrscheinlich hielten, dass die Kinder wissen möchten, wer ihr genetischer Vater ist. Sie entschieden sich aber, die Anonymität der genetischen Väter höher zu gewichten. Sie vermuteten, dass Samenspenden nur unter dieser Voraussetzung akzeptiert würden, weil sie ansonsten in der damaligen konservativen Gesellschaft zu sehr mit Ehebruch assoziiert worden wären.

Rémi ist auch dabei, als die Mitglieder von PMA sich entschließen, sich bei einer amerikanischen DNA-Datenbank einzutragen (es sieht im Film aus wie 23andme). Das ist in Frankreich zwar außerhalb eines Gerichtsverfahrens verboten und bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 3750 Euro – aber wie die Mitglieder von PMA sagen, lässt ihnen der französische Staat keine andere Wahl, Klarheit über ihre Herkunft und Verwandtschaftsverhältnisse untereinander zu erhalten.

Eine große Rolle in dem Film nimmt die Geschichte von Arthur und Audrey Kermalvezen ein. Beide sind in Frankreich relativ bekannt, da sie Bücher über ihre Geschichte veröffentlicht haben.1 Selbst als sie heiraten wollten, und Auskunft darüber begehrten, ob sie denselben genetischen Vater haben, wurde ihre Klage auf Auskunft abgewiesen. Daher überlegten sie, ob sie ihren Kinderwunsch lieber aufschieben sollten. Schließlich erfuhren sie inoffiziell, dass sie nicht verwandt sind. Über den DNA-Test erfährt Audrey, dass sie zwei Halbschwestern hat, die sie bereits aus dem Verein PMA kennt. Eine ihrer Halbschwestern hatte sie bereits als Anwältin vertreten.

Arthur findet schließlich als erstes französisches Spenderkind seinen genetischen Vater mit Hilfe eines DNA-Tests. Er sagt fast verwundert: „Nach drei Wochen habe ich alles, was ich seit dreißig Jahren wissen wollte.“ Er hat Glück und sein genetischer Vater ist offen für einen Kontakt. Rémi ist bei ihrer dritten Begegnung dabei und es ist rührend zu sehen, wie vertraut die beiden bereits miteinander umgehen. Arthur sagt zur Bedeutung seiner Entdeckung: „Mein Leben hat ein viel stabileres Fundament“. Das entspricht meinen eigenen Gefühlen, als ich vor mehr als einem Jahr meinen Vater ebenfalls durch einen DNA-Test identifizieren konnte – obwohl er – anders als Arthurs Vater – nicht offen für einen Kontakt war.

Arthur macht allerdings auch eine gesundheitlich wichtige Entdeckung: Sein genetischer Vater hat eine Erbkrankheit in Form einer Proteinstörung, die das Risiko für eine Lungenembolie erhöht. Möglicherweise hat Arthur oder eines seiner beiden kleinen Kinder die Störung ebenfalls. Durch dieses Wissen kann er zumindest bewusst mit der Möglichkeit dieser Krankheit umgehen.

Rémi selbst überlegt länger, ob er den DNA-Test wirklich machen möchte. Als er sich dafür entschieden hat, findet er aber leider nicht sofort direkte Hinweise auf Verwandte väterlicherseits. Der Film endet dennoch versöhnlich mit der Geburt von Rémis Tochter. Es ist relativ wahrscheinlich, dass Rémi in den nächsten Jahren nähere Verwandte findet, da sich immer mehr Menschen bei DNA-Datenbanken eintragen lassen.

Zwei Kritikpunkte an dem Film gibt es allerdings doch: 1. Die deutsche Übersetzung des Titels in „Papa ist nicht mein Papa“ ist unpassend. Rémi sagt mehrmals, dass sein sozialer Vater sein Papa sei. Auch viele deutsche Spenderkinder wehren sich dagegen, „Papa“ und „genetischer Vater“ gleichzusetzen. 2. Am Schluss sagt Rémi, dass er seinem genetischen Vater „nur“ „danke“ sagen wolle, dafür, dass es ihn gibt. Manche Spenderkinder empfinden tatsächlich Dankbarkeit gegenüber ihren genetischen Vater. Andere Spenderkinder kritisieren, dass von Ihnen oft Dankbarkeit für ihre Existenz erwartet wird und damit verlang wird, von anderen als unangenehm erlebte Gefühle (wie z.B. Unzufriedenheit über die eigene Entstehungsweise, Trauer über die Unkenntnis des genetischen Vaters oder dessen Desinteresse, Ärger über missbrauchtes Vertrauen, etc.) hinter einer grundsätzlichen Dankbarkeit für das Leben zurückzustellen.

In Frankreich wird derzeit erwogen, die Rechtslage zu künstlicher Befruchtung und den Rechten von Spenderkindern zu ändern. Umfragen zufolge finden inzwischen mehr Franzosen, dass Spenderkinder zumindest das Recht haben sollten, ihren genetischen Vater zu kontaktieren. Außerdem läuft derzeit noch eine Klage von Audrey Kermalvezen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es gibt also Hoffnung, dass die restriktive Rechtslage in Frankreich zumindest etwas gelockert wird.

Der Film kann bis zum bis zum 6. September 2019 in der Arte Mediathek auf Deutsch und auf Französisch angesehen werden. Hoffentlich wird er aber noch öfter gezeigt werden.

  1. Arthur Kermalvezen, Ganz der Papa: Samenspender unbekannt, Patmos 2009; Audrey Kermalvezen, Mes origines : Une affaire d’état, 2014; Arthur Kermalvezen, Le Fils, Iconoclaste 2019. []

Ärzte des Netzwerks Embryonenspende auch in zweiter Instanz freigesprochen

Im Strafverfahren gegen mehrere Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende hat das Landgericht Augsburg die angeklagten Mediziner am 13. Dezember 2018 auch in zweiter Instanz freigesprochen.1

Das Netzwerk Embryonenspende vermittelt Embryonen, die im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung entstanden sind, von den ursprünglichen Wunscheltern jedoch nicht mehr ausgetragen werden möchten, an andere Wunscheltern. Neben Embryonen, bei denen die Ei- und Samenzelle bereits verschmolzen sind, vermittelte das Netzwerk jedoch auch Eizellen, die bereits mit dem Samen des Mannes imprägniert sind, aber bei denen die Zellkerne noch nicht verschmolzen sind (sog. 2 PN-Zellen).

Rechtlicher Streitpunkt des Strafverfahrens ist die Frage, ob die Weiterkultivierung einer solchen 2 PN-Zelle zum Zweck der Übertragung auf eine andere Frau als die Frau, von der die Eizelle stammt, eine nach § 1 Abs.atz 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz verbotene Befruchtung zur Übertragung an eine andere Frau darstellt. Das Gutachten des Netzwerks Embryonenspende der emeritierten Rechtsprofessorin Monika Frommel vertritt, dass der Straftatsbestand nicht verwirklicht ist. Zwei andere Gutachten nehmen dagegen einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz an.2

Das Landgericht Augsburg hat sich der Meinung von Frau Prof. Frommel angeschlossen und vertritt, dass kein Verstoß gegen § 1 Absatz 1 Nummer 2 Embryonenschutzgesetz vorliegt und die angeklagten Mediziner damit keinen Straftatsbestand verwirklicht haben. Das Amtsgericht Dillingen hatte die Mediziner in der ersten Instanz mit Urteil vom 20. März 2018 ebenfalls freigesprochen, allerdings „nur“ wegen eines Verbotsirrtums – was bedeutet, dass sie den Straftatbestand verwirklicht hatten, aber lediglich nicht schuldhaft gehandelt hatten (unsere Kritik hierzu). Diese Unterscheidung ist durchaus bedeutsam: nach dem Urteil des Amtsgerichts Dillingen dürften die Mediziner keine 2 PN-Zellen mehr vermitteln, nach dem Urteil des Landgericht Augsburg dürfen sie es weiterhin.

Das Landgericht Augsburg nahm an, dass bei einer 2 PN-Zelle die Befruchtung bereits abgeschlossen sei. Die Auflösung der beiden Vorkerne und Verschmelzung zu einer stelle nur die natürliche Entwicklung nach der künstlichen Befruchtung dar. Hierfür spreche auch der natürliche Sprachgebrauch. Das systematische Argument, dass § 1 Absatz 1 Nummer 2 Embryonenschutzgesetz bei dieser Interpretation keinen Anwendungsbereich besitze, hält das Gericht nicht für zwingend, da das Embryonenschutzgesetz in die Jahre gekommen sei und zeitgerecht und modern ausgelegt werden müsse.

In einer Besprechung in der Zeitschrift Medizinrecht kritisieren zwei Mitarbeiterinnen der Bundesärztekammer, dass das Landgericht Augsburg sich bei dieser wesentlichen Frage nicht der fachlichen Expertise ausgewiesener Experten oder der Bundesärztekammer als Richtliniengeber für die Richtlinie zur Entnahme und Übertragung menschlicher Keimzellen bedient habe.3 Die Richtlinie verwende bewusst den Begriff „imprägnierte Eizelle“ und nicht „befruchtete Eizelle“. Sowohl der Rechtsbegriff i. S. v. § 1 Absatz 1 Nummer 2 Embryonenschutzgesetz wie auch medizinisch-wissenschaftliche Tatsachen um Befruchtungsvorgang und zur Embryonalentwicklung blieben mit Verweis auf den natürlichen Sprachgebrauch unbeachtet.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Damit wird in dritter Instanz nun der Bundesgerichtshof entscheiden und die Frage endlich höchstrichtlich klären. Der Verein Spenderkinder hofft, dass das BGH-Urteil auch die politischen Entscheidungsträger dazu motivieren wird, die rechtlichen Fragen der „Embryonenspende/Embryonenadoption“ ausdrücklich zu regeln. Der Verein Spenderkinder hat das Vorgehen des Netzwerks Embryonenspende bereits im Jahr 2014 kritisiert.

So werden die Daten der leiblichen Eltern eines durch „Embryonenspende“ gezeugten Kindes nicht im Juli 2018 eingerichteten Samenspenderregister eingetragen. Das bedeutet, dass durch „Embryonenspende“ gezeugte Kinder sich für die Realisierung ihres Rechts auf Kenntnis der Abstammung an den behandelnden Arzt wenden müssen. Hiermit haben Mitglieder des Vereins Spenderkinder keine guten Erfahrungen gemacht.

  1. Landgericht Augsburg, Urteil vom 13.12.2018, Az. 16 Ns 202 Js 143548/14 – nicht rechtskräftig. []
  2. Börgers, N. & Frister, H. (2010). Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Keimzellen; Taupitz, J. & Hermes, B., Eizellspende verboten – Embryonenspende erlaubt? Neue Juristische Wochenschrift 2015, S. 1802-1807. []
  3. Hübner/Pühler, MedR 2019, 483, 488. []

Keine Anonymität für DDR-Spender

Der BGH hat bereits am 23. Januar 2019 entschieden, dass sich auch Samenspender in der DDR heute nicht auf eine zugesicherte Anonymität berufen können (Vollständiges Urteil). Daher muss die betroffene Reproduktionsklinik einer durch Samenspende gezeugten Person Auskunft über die Identität des damaligen Samenspenders geben. Das Landgericht Dresden musste nun noch klären, ob es konkrete Anhaltspunkte beim Spender gibt, die dafür sprechen, dass ausnahmsweise sein Recht auf Privatsphäre überwiegt. Das hat es mit Urteil vom 28. Juni 2019 verneint (Az. 3 S 390/17).

Der Verein Spenderkinder begrüßt diese Entscheidung und hofft, dass es für Spenderkinder, die noch vor der deutschen Wiedervereinigung auf dem Gebiet der DDR gezeugt wurden, nun einfacher wird, ihr Recht auf Kenntnis der Abstamung durchzusetzen. Der BGH hatte bereits im Jahr 2015 entschieden, dass das Interesse des Kindes an seiner Abstammung regelmäßig ein höheres Gewicht besitzt als das Interesse des Samenspenders an Anonymität (BGH, Urteil vom 28.01.2015 – XII ZR 201/13). Er wies dabei insbesondere darauf hin, dass der Samenspender sich auch bei einer Zusicherung von Anonymität bewusst mit einem maßgeblichen Beitrag an der Zeugung menschlichen Lebens beteiligt habe und hierfür eine soziale und ethische Verantwortung trage, die bei der Abwägung zugunsten des die Auskunft begehrenden Kindes streite. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Samenspenders könne sich auch im Übrigen ein geschütztes rechtliches Interesse ergeben, das gegen die Rechtsposition des Kindes abzuwägen sei. Nicht maßgeblich seien insoweit allerdings die wirtschaftlichen Interessen des Samenspenders.

Mit Urteil vom 23. Januar 2019 hat der BGH den Auskunftanspruch von durch Samenspende gezeugten Menschen erneut bekräftigt und entschieden, dass dieser auch nicht von einer in der ehemaligen DDR zulässigen Anonymitätszusage beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 23.01.2019 – XII ZR 71/18). Eine Anonymitätszusage lasse das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes mit dem daraus folgenden Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung vollständig unberücksichtigt und sei insoweit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Daher könne DDR-Recht nicht angewendet werden. Dies verstoße auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot, denn dieses schütze nur das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung, nicht das Vertrauen auf die (insoweit) nicht dem Grundgesetz entsprechende Rechtslage in der ehemaligen DDR.

Unser Mitglied hat ihr Gerichtsverfahren gegen die Uniklinik Dresden jetzt endgültig gewonnen: die Klinik muss ihr den Namen ihres genetischen Vaters nennen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg, der auch vielen anderen Spenderkindern aus der DDR helfen wird.

Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zur Stellungnahme der Leopoldina „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat am 4. Juni 2019 die Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ veröffentlicht, in der ein neues Fortpflanzungsmedizinrecht gefordert wird.

Der Verein Spenderkinder kritisiert mehrere Forderungen und zentrale Aussagen der Stellungnahme als einseitig aus der Sicht von Wunscheltern und Reproduktionsmedizin geprägt. Mit Verweis auf die Fortpflanzungsfreiheit wird u.a. gefordert, die bislang in Deutschland verbotene Vermittlung von Eizellen und imprägnierten Eizellen sowie Möglichkeiten der Befruchtung mit Keimzellen Verstorbener zuzulassen. Die von Spenderkindern erlebten Schwierigkeiten werden nicht ernstgenommen und Familiengründung mit Samen und Eizellen Dritter und Vierter zum Vorteil der Reproduktionsmedizin und Wunscheltern beschönigt dargestellt. In der Arbeitsgruppe waren viele (Reproduktions-)MedizinerInnen und JuristInnen vertreten, jedoch keine für einen Perspektivwechsel hilfreichen PsychologInnen oder Adoptionsfachkräfte.

1. Fragwürdige Berufung auf angebliche Diskriminierungen

a) Fortpflanzungsfreiheit ist ein Abwehrrecht und beinhaltet keinen Anspruch, Eltern zu werden

Die AutorInnen der Stellungnahme berufen sich bei ihrer Forderung nach einer Liberalisierung der Regelungen des Embryonenschutzgesetzes vor allem auf die Fortpflanzungsfreiheit. Hierbei handelt es sich jedoch vor allem um ein Abwehrrecht (vgl. S. 36) – der Staat soll nicht entscheiden, welche Menschen eine Familie gründen dürfen, und dies zum Beispiel für politische Oppositionelle oder Behinderte ausschließen. Die Freiheit zur Fortpflanzung umfasst aber nur die eigene Fortpflanzung mit den eigenen Geschlechtszellen. Sie umfasst nicht, hierfür Dritte zu beanspruchen, die Samen oder Eizellen abgeben oder das Kind austragen und übergeben sollen.

Es gibt keinen Anspruch darauf, Eltern zu werden.

Dennoch wird in der Stellungnahme Leihmutterschaft als die „einzige Möglichkeit“ – abgesehen von „Co-Parenting“ genannt, mit der homosexuelle Männer ihren Kinderwunsch verwirklichen könnten (S. 78) und somit eine Diskriminierung durch das Verbot dieses Verfahrens impliziert. Die AutorInnen der Stellungnahme ignorieren die bestehenden Möglichkeiten, ohne reproduktionsmedizinische Verfahren auf natürliche Weise ein Kind zu bekommen. Auch ein Frauenpaar kann mit einem Mann oder Männerpaar ein Kind/Kinder bekommen und für diese sorgen, ohne genetische Elternteile des Kindes auszugrenzen. Laut Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention hat ein Kind ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Das wird auf diese Weise eher als bei einer „Samenspende“ berücksichtigt.

b) Zwischen Eizellabgabe und Samenabgabe bestehen erhebliche Unterschiede

In der Stellungnahme wird behauptet, das Verbot der Eizellvermittlung stelle eine Ungleichbehandlung dar, da Frauen, die z.B. infolge einer Krebserkrankung keine eigenen Eizellen mehr bilden könnten, ihren Kinderwunsch nicht verwirklichen könnten, während Männer, die im Zuge einer Krebsbehandlung ebenfalls unfruchtbar seien, auf Samen anderer Männer zurück greifen könnten (S. 12).

I. Keine klare Unterscheidung in biologische und soziale Mutter möglich

Eizellabgabe ist mit Samenabgabe jedoch nicht vergleichbar. Wird der Samen eines anderen Mannes verwendet, hat das Kind dennoch einen eindeutigen genetischen Vater und zusätzlich einen rechtlichen Vater. Wird die Eizelle einer anderen Frau verwendet, tragen zwei Frauen biologisch existenziell zur Entstehung des Kindes bei, die eine Frau durch die Eizelle, die andere Frau indem sie das Kind austrägt und ihr Organismus mit dem des entstehenden Kindes epigenetisch interagiert. Eine Umfrage innerhalb des Vereins Spenderkinder im Jahr 2017 ergab, dass die Hälfte der Mitglieder, die sich an der Umfrage beteiligt hatten, sich diese Entstehungsweise nicht für sich wünschte.

II. Eizellabgaben sind mit Gesundheitsgefahren verbunden – drittnütziger medizinischer Eingriff verstößt gegen Gebot der Nicht-Schädigung

Für die Eizellabgabe ist eine hormonelle Stimulation und eine chirurgische Entnahme erforderlich, während Samen ganz ohne ärztliche Hilfe vermittelt werden kann. Auch wenn die Risiken für die Frau verglichen mit anderen medizinischen medikamentösen oder chirurgischen Eingriffen gering sein sollten, ist es fraglich, ob die Kosten-Nutzen-Abwägung verhältnismäßig ist und einen drittnützigen medizinischen Eingriff rechtfertigt.1 Dass auch ein „in absoluten Zahlen niedriges Risiko noch als hoch angesehen werden kann“ (S. 89) bringen die AutorInnen der Stellungnahme selbst ein – allerdings als Argument für eine Lockerung der Regeln zur PID.

III. Risiko der Kommerzialisierung

Aufgrund des aufwändigeren Verfahrens besteht bei der Eizellvermittlung ein höheres Risiko der Kommerzialisierung, dass Frauen Eizellen nicht altruistisch motiviert abgeben, sondern vor allem auf Grund der (wegen der Gesundheitsgefahren) höheren Aufwandsentschädigung und ihre Gesundheit dabei gefährden. Kommerzielle Samen- und Eizellzellvermittlung ist nach der Geweberichtlinie verboten. Außerdem ist es für die entstehenden Kinder verletzend, wenn die Abgabe finanziell motiviert ist und Elternteile kein Interesse am Kind als Person haben.

IV. Wesentlicher Unterschied zur Adoption: Wunsch der Wunscheltern im Vordergrund

Von einer Adoption unterscheidet sich die gespaltene Mutterschaft nach Eizellvermittlung im Wesentlichen dadurch, dass bei einer Adoption die bestmögliche Lösung aus einer Notsituation für ein Kind gesucht wird. Bei der Eizellvermittlung wird das Kind bewusst in die Situation gebracht, weil Erwachsene sich ein Kind wünschen, dem sie Eltern sein können.

2. Konzept der „Spende“ wird nicht hinterfragt

Die Stellungnahme baut auf dem gedanklichen Konzept der Vermittlung von Samen und Eizellen als „Spende“ auf und hinterfragt diese medizinisch-technische Sicht auf Familiengründung nicht. Die Vermittlung von Samen und Eizellen wird als solidarische oder altruistische Tat gewertet (S.31), was einseitig der Perspektive der Wunscheltern entspricht. Das Konzept der „Spende“ ist aus verschiedenen Gründen problematisch:

a) Die meisten Spenderkinder sehen keine „Spende“, sondern sie möchten früher oder später ihren unbekannten genetischen Elternteil kennenlernen. Der unbekannte genetische Elternteil wird als Person wahrgenommen.2 Für die entstandenen Kinder kann es verletzend sein, wenn sie einen genetischen Elternteil haben, der kein Interesse an Ihnen hat und nur „Spender“ für ihre rechtlichen Eltern sein wollte.

b) Das Konzept der „Spende“ setzt voraus, dass sich emotionale Eltern-Kind-Beziehungen durch rechtliche Zuordnung umfassend regeln lassen. Bereits aus dem Adoptionsbereich ist aber die Situation bekannt, dass Kinder trotz einer guten emotionalen Beziehung zu ihren rechtlichen Eltern auch eine emotionale Beziehung zu ihren leiblichen Eltern entwickeln können, selbst dann, wenn sie keinen Kontakt zu ihnen haben.3

Aus der Erfahrung von Spenderkindern ist es wichtig, von Anfang an alle Beteiligten als Menschen wahrnehmbar zu machen. Das beinhaltet eine entsprechende Wortwahl, die die genetischen Elternteile des Kindes auch als solche benennt und nicht aus der Perspektive der Wunscheltern auf ihre Funktion als Helfende oder Gebende reduziert. Eine Familiengründung mit Samen und Eizellen Dritter oder Dritter und Vierter ist folgerichtig keine Behandlung von Unfruchtbarkeit, auch wenn ÄrztInnen beteiligt sind. Weder ist ein Kind ein Heilmittel noch ändert sich durch die Einbeziehung weiterer Menschen etwas an der Fruchtbarkeit der Wunscheltern.

3. Reproduktionsmedizin wird aus der Perspektive der Wunscheltern gedacht

Die Stellungnahme der Leopoldina sieht Reproduktionsmedizin einseitig aus der Perspektive der Wunscheltern – ihrer PatientInnen und KundInnen.

Im Gegensatz zur „Samenspende“ und „Eizellspende“ stehen bei der Embryonenadoption die abgebenden Eltern als Menschen im Vordergrund und werden nicht als „SpenderInnen“ sondern als „genetische Eltern“ (S. 58) bezeichnet.

Bei Wunschmüttern ohne Empfängnisproblemen lehnen die AutorInnen der Stellungnahme aus der Perspektive der Wunscheltern die Annahme einer bereits vorhandenen imprägnierten Eizelle ab da „die Wunschmutter in der Regel eine Befruchtung mit dem Samen ihres Partners wünscht“ (S. 67). Die Vermittlung imprägnierter Eizellen wird jedoch dann befürwortet, um Paaren, „die weder geeignete eigene männliche Keimzellen, noch geeignete eigene weibliche Keimzellen zur Verfügung haben, zu einem Kind zu verhelfen“ (S. 76). Ebenso wird als Argument für die Leihmutterschaft vorgebracht, dass männliche homosexuelle Paare dadurch die Möglichkeit hätten, „einen eventuellen Kinderwunsch umzusetzen, etwa wenn das Kind mit zumindest einem der Partner genetisch verwandt sein soll“ (S. 78) oder „Frauen ohne funktionierende Gebärmutter, aber mit fruchtbaren Eizellen (S. 83). Bei dieser Darstellung zeigt sich eine deutliche Präferenz für möglichst viel „eigenes“, seien es Samen oder Eizellen oder wenigstens das Erleben der Schwangerschaft.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen: Während die AutorInnen der Stellungnahme bei den Wunscheltern derlei (menschliche) Bedürfnisse nach genetischer Verbindung zu einem Kind ernst nehmen, zweifeln sie dies bei den durch diese Verfahren gezeugten Kindern an und fordern Studien als Nachweis, dass Kindern eine Verbindung zu ihren genetischen Verwandten nicht nur wichtig sein kann, sondern dass es ihnen schadet, wenn genetische und rechtliche Elternschaft gezielt aufgespalten werden.

4. Klischeehafte Annahmen über die Situation von Wunschkindern

Der Stellungnahme reicht für die Beschäftigung mit der Situation von Spenderkindern der Hinweis darauf aus, dass es sich bei ihnen um Wunschkinder handele, daher müsse ihre Zeugung im Kindeswohl liegen (z.B. S. 28, S. 70).

Leider besteht jedoch kein Kausalzusammenhang zwischen einem Kinderwunsch und einem guten Verhalten als Eltern. Die Stellungnahme blendet aus, dass das Kind in eine psychologisch anspruchsvolle familiäre Situation hineingeboren wird, in der es einen genetischen Elternteil gibt, der ursprünglich nicht gewünscht war und den viele Wunscheltern nicht in ihre Familie integrieren möchten. Auch wenn das Kind vorbildlich aufgeklärt wird und die Möglichkeit hat, die Identität des weiteren Elternteils zu erfahren, weiß das Kind, dass es diesen Menschen nicht lieber mögen soll als den nicht-verwandten Wunschelternteil. Außerdem weiß das Kind, dass es einen genetischen Elternteil hat, der bewusst eine Vereinbarung eingegangen ist, das Kind möglicherweise niemals kennenzulernen. Ein „Wunschkind“ ist das Kind also allenfalls aus Perspektive der Wunscheltern. Und auch die hatten sich meist ursprünglich ein genetisch gemeinsames Kind gewünscht und kein „Spenderkind“ (vgl. zum Wunsch einer genetischen Verbindung der Eltern zum Kind S. 67; S. 76; S.78; S. 83).

Nach den Erfahrungen des Vereins Spenderkinder wachsen nicht alle Kinder, die einst gewünscht wurden, in wünschenswerten Verhältnissen auf. Nicht immer fällt es den Wunschvätern so leicht wie geplant, das genetische Kind eines Dritten anzunehmen und diesen und nicht sich selbst im Kind zu erkennen. Dies wird zum Teil durch die mangelnde Vorbereitung von Wunscheltern auf eine Familiengründung zu dritt begünstigt. Daher fordert der Verein Spenderkinder seit langem eine verpflichtende psychosoziale Information der Wunscheltern und der weiteren genetischen Elternteile. Die AutorInnen der Stellungnahme greifen auch diesbezüglich nicht die Erfahrungen der Spenderkinder auf, sondern fordern lediglich, den Wunscheltern eine psychosoziale Beratung anzubieten (S. 65). Damit stellen sie die Entscheidungsfreiheit der Wunscheltern über den Schutz der Kinder. Die im Beratungskapitel der Stellungnahme erwähnte Qualifikation „Psychosomatische Grundversorgung“ für ÄrztInnen ist dazu eine wünschenswerte Ergänzung, jedoch nicht hinreichend für eine umfassende Information zu den psychosozialen Aspekten einer Familiengründung zu dritt oder viert, wie auch die Inhalte der Stellungnahme zeigen. Es fehlt eine explizit psychologische Perspektive, die nicht allein das Funktionieren, sondern das Erleben aus den verschiedenen Perspektiven der Beteiligten in die Überlegungen zu den einzelnen Familienformen einbezieht. Insofern irritiert es, wenn die psychosoziale Beratung in den Empfehlungen sogar als grundsätzlich ärztliche Aufgabe beansprucht wird (S. 95).

5. Keine Studien zum Erleben erwachsener Spenderkinder

In der Stellungnahme wird behauptet, dass die Entwicklung von mit Samen und Eizellen Dritter gezeugten Kindern unproblematisch sei. Zwar gibt es Studien, nach denen Kinder und Jugendliche, die mit vermittelten Eizellen oder Samen entstanden sind, psychopathologisch unauffällig sind und sozial funktionieren. Vom Funktionieren kann jedoch nicht auf das subjektive Erleben der Spenderkinder geschlossen werden. Was bislang fehlt, sind aussagekräftige Studien dazu, wie diese Menschen ihre Entstehungsweise und ihre Familiensituation, die Beziehung zu ihren rechtlichen und genetischen Elternteilen und den weiteren Familien erleben. Es gibt Hinweise darauf, dass erwachsene Spenderkinder international Keimzellvermittlung kritischer sehen, als dies von der Reproduktionsmedizin und Wunscheltern gewünscht ist. Die Stellungnahme setzt sich mit den Argumenten der erwachsenen Spenderkinder jedoch nicht auseinander. So hat der Verein Spenderkinder in der Vergangenheit bereits kritische Stellungnahmen zur Eizellvermittlung, zur Embryonenadoption und zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen veröffentlicht, deren Argumente sich in der Stellungnahme der Leopoldina nicht wiederfinden.

In der Stellungnahme wird die Vermittlung von imprägnierten Eizellen mit dem Argument befürwortet, dass das Kindeswohl durch die gespaltene Mutterschaft nicht gefährdet sei (S. 76). Abgesehen davon, dass es diesbezüglich bislang an Studien fehlt, obwohl mittlerweile erwachsene Menschen dazu nach ihrem Erleben befragt werden könnten, gibt es bei der Vermittlung imprägnierter Eizellen eines genetischen Elternpaares weitere psychologisch bedeutsame Unterschiede. Die entstehenden Menschen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit leibliche Vollgeschwister, die bei ihrem leiblichen Elternpaar aufwachsen. Es gibt folglich eine komplette Parallelfamilie, in der das Kind vielleicht auch gerne aufwachsen würde – es weiß jedoch, dass es in dieser Familie nicht als weiteres Kind erwünscht ist.4 Auch die Möglichkeit, dass es nicht zur Familiengründung kam und sich das Paar getrennt hat, wird in der Stellungnahme erwogen (S.72). Es ist fraglich, wie sich das Kind später mit seinem getrennten genetischen Elternpaar arrangiert und ob dies wünschenswerte Bedingungen für das Kind sind.

6. Bestehende Rechte von Spenderkindern sollen eingeschränkt werden

Im Rahmen der Empfehlungen zur Regelung bei ärztlicher Samenvermittlung wird in der Stellungnahme gefordert, bestehende Rechte der Kinder sogar einzuschränken wie das Recht auf Anfechtung der Vaterschaft (S. 65). Auch hierbei handelt es sich um eine Forderung, die allein dem Interesse der Wunscheltern dient. Zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gehört es außerdem, die genetischen Eltern auch gerichtlich feststellen zu lassen.5

7. Vorgeschobene Argumentation mit Kindeswohl

In der Stellungnahme werden Kinder zwar sprachlich in den Mittelpunkt gestellt, aber tatsächlich nicht einbezogen – sie bleiben lediglich Objekt, dessen Erleben seiner Entstehungsweise offenbar unwichtig ist.

a) Eizellvermittlung: Die Missachtung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung im Ausland ändert sich nicht durch eine Zulassung der Eizellvermittlung in Deutschland

In der Stellungnahme wird empfohlen, Eizellvermittlung auch in Deutschland zuzulassen, da sich auf Grund des Verbots viele Frauen im Ausland Eizellen vermitteln ließen, bei denen die Kinder nicht die Identität ihrer genetischen Mutter erfahren könnten (S. 69). Das Kindeswohl gebiete es daher geradezu, Eizellspenden in Deutschland zuzulassen (S. 12). Der Verein Spenderkinder spricht sich zwar ausdrücklich gegen anonyme Samen- und Eizellvermittlung aus – hält das Verbot der Eizellvermittlung in Deutschland jedoch für sinnvoll und gerechtfertigt. Die Tatsache, dass etwas im Ausland erlaubt ist, und von Menschen aus dem Inland dort praktiziert wird, ist kein inhaltliches Argument. Der Verstoß gegen ein Verbot ist kein inhaltliches Argument dafür, etwas zu erlauben. Menschen, die das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung achten möchten, können bereits jetzt ein Land wählen, in dem die Eizellvermittlung offen erfolgt, z.B. die Niederlande, Großbritannien oder Österreich. Mit dem Wohl der Kinder zu argumentieren ist scheinheilig, weil aus der Rechtsverletzung der Kinder im Ausland Nutzen für Kinderwunschpaare und Reproduktionsmedizin im Inland geschlagen wird, ohne die Perspektive der Kinder tatsächlich einzubeziehen.

b) Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung muss auch in Deutschland stärker respektiert werden

Auch in Deutschland kann der Respekt vor dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung noch verbessert werden. Wichtig wäre es, konsequent und proaktiv auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung hinzuweisen, z.B. mit einer deutschland- oder sogar europaweiten Aufklärungskampagne. Eine Forderung von Spenderkindern international ist es außerdem, die genetischen Eltern im Geburtsregister eintragen zu lassen, damit Kinder nicht auf die Aufklärungsbereitschaft ihrer Eltern angewiesen sind, um die Wahrheit über ihre Abstammung zu erfahren.6 Derlei Initiativen sind bislang von Seiten der Reproduktionsmedizin nicht erkennbar. Ein Eintrag im Geburtenregister wird von Wunscheltern, Beratungsfachkräften und Reproduktionsmedizin explizit abgelehnt.7

Zum Wohl des Kindes sollte der genetische Vater von Anfang an auf ein Kennenlernen vorbereitet werden und nur solche Männer als genetische Väter ausgewählt werden, die zumindest zum Zeitpunkt der Samenabgabe spontan und sicher selbst auch einem Kennenlernen positiv entgegensehen.

c) Argumentation für Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung verweist lediglich funktional auf die psychische Gesundheit des Kindes und nicht auf grundsätzliche menschliche Gleichwertigkeit

In der Stellungnahme wird das Recht auf Auskunft des Kindes mit Verweis auf die psychische Gesundheit des Kindes und der Möglichkeit einer ungeplanten Aufdeckung vertreten (S. 63). Abgesehen davon verletzt es grundsätzlich den Aspekt der Gleichwertigkeit des Kindes als Mensch, wenn ihm wesentliche Informationen über sich selbst absichtlich von anderen vorenthalten werden. Insbesondere wenn diese Menschen dem Kind nahestehende sind, wird das Vertrauen des Kindes in eine gegenseitig ehrliche Beziehung ausgenutzt.8

d) Leihmutterschaft ist niemals zum Wohl des Kindes

In der Stellungnahme wird lediglich die kommerzielle Form von Leihmutterschaft mit Verweis auf eine Entscheidung des Europäischen Parlaments (2015; Nr. 115) als Verstoß gegen die Menschenwürde der austragenden Frau eingeordnet (S. 80). Neben der Würde der Mutter ist aber auch die des Kindes betroffen. Auch wenn der entstehende Mensch bei einer „altruistischen“ Leihmutterschaft nicht gegen Geld „gehandelt“ sondern unentgeltlich weitergegeben wird, wird mit dem Menschen umgegangen wie mit einem Objekt. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt.

Davon abgesehen ist es entwicklungspsychologischer Konsens, dass eine willkürliche Trennung eines Säuglings von seiner engsten Vertrauten, die er an Geruch und Stimme von anderen unterscheiden kann, extrem belastend ist. Im Unterschied zu einer Adoption wird diese Trennung von Anfang an bewusst herbeigeführt. Auf die Bindung zwischen Leihmutter und Kind wird in der Stellungnahme immerhin hingewiesen (S. 83). Es ist fraglich, ob sich diese Belastungen auch mit viel Einfühlungsvermögen und dem Aufbau einer sicheren Beziehung zu den Wunscheltern aufwiegen (oder eher rechtfertigen?) lassen (S. 84). Auch wenn Menschen viele Belastungen im Leben aushalten können ist es fraglich, ob es gerechtfertigt ist, einen Säugling in diese Situation zu bringen, damit Menschen sich ihren Kinderwunsch erfüllen können.

Mit Verweis auf Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention wird in der Stellungnahme eine verbindliche Zuordnung des Kindes zu dessen Wunscheltern gefordert, zumindest dass sich das Verbot der Leihmutterschaft nicht zu Lasten des Kindes auswirke (S. 85). Es ist jedoch fraglich, ob die Zuordnung des Kindes zu den Wunscheltern tatsächlich regelhaft im Sinne des Kindes ist und ob eine ordentliche Adoption durch den nicht-verwandten Wunschelternteil, bei der das tatsächliche Kindeswohl geprüft wird, nicht eher im Sinne des Kindes ist.

Fazit

Die Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zeigt deutlich, dass sich die Reproduktionsmedizin in Deutschland gerne weitere Verfahren und damit auch Einnahmemöglichkeiten erschließen möchte. Das ist verständlich, lässt aber die ethischen und psychologischen Aspekte, die mit einer Form der Familiengründung mit Samen und Eizellen Dritter und Vierter verbunden sind, außer Acht und ignoriert die Erfahrungen und die Perspektive der bereits auf diese Weise entstandenen Menschen.

  1. Vgl. dazu Sigrid Graumann: „Eizellspende und Eizellhandel – Risiken und Belastungen für die betroffenen Frauen.“ In: Umwege zum eigenen Kind, Göttinger Schriften zum Medizinrecht. Bd.3, Göttingen 2008. []
  2. Ravelingien, A., Provoost, V., & Pennings, G. (2015). Open-identity sperm donation: how does offering donor-identifying information relate to donor-conceived offspring’s wishes and needs?. Journal of Bioethical Inquiry, 12(3), 503-509. []
  3. Oelsner, W., & Lehmkuhl, G. (2016). Spenderkinder. Künstliche Befruchtung, Samenspende, Leihmutterschaft und die Folgen. Munderfing: Fischer und Gann. []
  4. vgl. Position des Vereins Spenderkinder zur Embryonenadoption []
  5. BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 – 1 BvL 17/87 = NJW 1989, 891, 893 []
  6. ein Vermerk im Geburtsregister erfolgt in Irland und im australischen Bundesstaat Victoria. []
  7. DI-Netz, BKiD und AK DI, Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesantrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung“ vom 24. März 2016 – siehe auch gesonderter Beitrag „Eintragung des Spenders in das Geburtenregister – das Recht von Spenderkindern auf Wahrheit“.) Sie stellen in diesem Zusammenhang in Frage, ob es überhaupt notwendig sei, die Motivation der Eltern zur Aufklärung ihrer Kinder zu stärken und ob dies Aufgabe des Staates sei (S. 2) []
  8. vgl. Aufklärung []