Private Samen“spende“ und Co-Parenting

Als Alternative zu einer Samen“spende“1 (im Folgenden Samenvermittlung) über eine Samenbank oder einen Arzt, die zunächst anonym erfolgt, werden oft die private Samenvermittlung und Co-Parenting genannt. Die wesentlichen Unterschiede zu einer ärztlichen Samenvermittlung sind, dass die Wunscheltern sich den genetischen Vater des Kindes selbst aussuchen und es wahrscheinlicher ist, dass die Eltern es über seine Entstehung schon früh aufklären.

Beide Konzepte sind recht unterschiedlich. Der entscheidende Unterschied aus Sicht des Kindes ist, dass der genetische Vater bei Co-Parenting eine Bedeutung im Leben des Kindes einnehmen soll, bei einer privaten Samenvermittlung eher nicht. Dennoch können die Übergänge zur privaten Samenvermittlung fließend sein, z. B. wenn der Vater das Kind einmal im Jahr besucht oder er eine väterliche emotionale Beziehung zum Kind entwickelt oder auch in finanzieller oder anderweitiger Hinsicht Verantwortung für das Kind übernimmt.2

Auf dem Foto seht ihr Spenderkinder-Vereinsmitglied Lisa mit Co Papa und dem gemeinsamen Sohn.

1. Private Samenvermittlung

Bei einer privaten Samenvermittlung gibt ein Mann ohne Zwischenschaltung eines Arztes oder einer Samenbank seinen Samen einer Frau (alleinstehend oder mit Partner/in), zu der er keine Liebesbeziehung hat, damit ein Kind entsteht. Wie bei einer ärztlichen Samenvermittlung ist dabei meist nicht gewollt, dass der genetische Vater als Person eine Bedeutung im Leben des Kindes einnimmt und Verantwortung übernimmt.


Motivation von „Spendern“ und Empfängerinnen

Zur Motivation für eine private Samenvermittlung existieren unseres Wissens nach keine Untersuchungen, daher beruhen unsere Einschätzungen vor allem auf Medienberichten, eigenen Kontakten und Internetrecherchen. Manche privaten Samen“spender“ sind finanziell motiviert, weil die „Spender“ (in dem Fall dann eher “Verkäufer”) ohne Einschaltung einer Samenbank mehr Geld fordern können, als sie normalerweise als „Aufwandsentschädigung“ von einer Samenbank erhalten würden. Andere private Samen“spender“ möchten gern Kinder zeugen, zum Teil ausdrücklich sehr viele Kinder.3 Andere schätzen das Gefühl, von den empfangenden Frauen gebraucht zu werden, den Wunscheltern “helfen” zu können4 oder als attraktiver genetischer Vater angesehen zu werden. Manche privat „spendende“ Männer wollen sich und ihr Erbgut “streuen”.5 Manche haben auch sexuelle Interessen und bestehen auf eine „natürliche“ Zeugung, d.h. dass sie fordern, zur Zeugung des Kindes Geschlechtsverkehr zu haben. In Fällen, in denen weder finanzielle Forderungen gestellt noch “unmoralische Angebote” unterbreitet werden, ist es schwieriger auf die Motivlage der “Spender” zu schließen. In einigen Fällen mag der Wunsch nach einem leiblichen Kind eine Rolle spielen, in anderen Fällen (insbesondere bei Bekannten der Wunscheltern) ist auch der Wunsch zu helfen als Motiv denkbar.

Frauen oder Paare wählen eine private Samenvermittlung aus finanziellen Gründen, weil sie einen persönlicheren Kontakt wünschen als bei einer Vermittlung über eine Samenbank oder weil sie den genetischen Vater ihres Wunschkindes persönlich kennenlernen möchten.6 Damit sind allerdings auch gewisse Risiken verbunden: Die Männer werden nicht auf übertragbare sexuelle Krankheiten oder Erbkrankheiten getestet.

Eine finanzielle Verantwortung des genetischen Vaters für das Kind ist meist von beiden Seiten beider Elternteile nicht vorgesehen. Allerdings können private Samen“spender“ als rechtlicher Vater des Kindes festgestellt werden, denn der gesetzliche Ausschluss einer Feststellung als Vater gilt nur bei ärztlicher Samenvermittlung. Eine Feststellung als rechtlicher Vater des Kindes kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, da es sich um ein Recht des Kindes handelt, auf das Eltern nicht stellvertretend verzichten können. Ebenso ist es möglich, dass der Samen”spender” Umgang mit dem Kind beansprucht oder, im Fall von alleinstehenden oder lesbischen Müttern, das Sorgerecht oder sich auch als Vater anerkennen lassen möchte.


Private Samenvermittlung aus Sicht des Kindes

Private Samenvermittlung entspricht eher dem Interesse des Kindes, wenn es eine Beziehung zu dem genetischen Vater aufbauen kann. Wenn vereinbart wird, dass der genetische Vater keine Rolle im Leben des Kindes spielen soll, entspricht private Samenvermittlung nicht dem Interesse des Kindes.

Nachteilig kann bei einer privaten Samenvermittlung sein, dass das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung nicht gewährleistet wird.7 Manche private Samen“spender“ möchten sogar ausdrücklich anonym bleiben. Treffen zwischen Samen”spendern” und Wunscheltern finden dann im privaten Rahmen statt, bspw. in Hotels, und die Männer geben keine oder falsche Identitätsdaten an. Damit ist nicht gewährleistet, dass das Kind die Identität des genetischen Vaters erfahren kann.8 Manche privaten Samen“spender“ möchten ausdrücklich nicht anonym bleiben, laufen aber Gefahr, dass sie anonym bleiben, weil die Wunscheltern die Kinder nicht aufklären. Bei unserem Verein haben sich private Samen”spender” gemeldet, bei denen die Wunscheltern keinen Kontakt ermöglichen. Bei Samenvermittlungen über Samenbanken oder Ärzte werden die Daten des genetischen Vaters dagegen im Samenspenderregister gespeichert und das Kind kann sie dort anfordern (ohne Altersgrenze).

Nachteilig kann ebenfalls sein, dass manche genetische Väter sehr viele Kinder zeugen möchten. In den Niederlanden hat die dortige Spenderkinder-Organisation Stichting Donorkind den privaten „Spender“ Jonathan Jacob Meijer wegen erhöhter Inzest-Gefahr verklagt, weil er mehr als 450 Kinder gezeugt haben soll. Vielen Empfängern war dies nicht bewusst. Für die Kinder kann es schwierig sein, eine so große Anzahl von Halbgeschwistern zu haben (siehe auch 100 Halbgeschwister und mehr).

Auch die Motivation des genetischen Elternteils kann bei privater Samenvermittlung dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Vor allem eine primär finanzielle Motivation ist verletzend für das Kind, wenn sich der genetische Elternteil nicht für das Kind interessiert. Es kann aber auch verletzend für das Kind sein, wenn der “Spender” nur aus dem Grund heraus Samen weitergab, um den Wunscheltern zu “helfen”, und nicht an das dadurch entstehende Kind gedacht hat. Möchte der genetische Vater möglichst viele Kinder zeugen, sinkt mit der Anzahl der Kinder die Chance, eine echte Beziehung zu ihm aufzubauen. Narzisstisch motivierte Personen sind außerdem oft keine sonderlich guten Eltern, weil sie vor allem Selbstbestätigung in ihren Kindern suchen, aber wenig bis gar nicht auf deren Bedürfnisse achten.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich private Samenvermittlung und Co-Parenting nicht immer trennscharf voneinander unterscheiden lassen. Insbesondere in Fällen, in denen sich Samen”spender” und die beteiligte(n) Frau(en) bereits kennen – und der “Spender” nicht finanziell oder sexuell motiviert ist – werden sich Kind und genetischer Vater vermutlich kennenlernen und eine Beziehung entwickeln. In diesen Fällen ist es schwierig abzugrenzen, ob es sich noch um eine „Spende“ handelt oder schon Co-Parenting mit einer nur geringen Partizipation des zweiten genetischen Elternteils.

2. Co-Parenting

Auch bei Co-Parenting gibt eine Person ihren Samen an eine weitere Person (alleinstehend oder mit Partner*in), zu der er keine Liebesbeziehung hat, damit ein Kind entsteht – allerdings soll der genetische Elternteil eine aktive Rolle im Leben des Kindes übernehmen. Diese Rolle kann sehr unterschiedlich aussehen und von geteiltem Sorgerecht zu regelmäßiger tageweiser Betreuung oder gelegentlichen Besuchen reichen, manchmal wohnen die Eltern bewusst in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander. Oft übernimmt der genetische Elternteil auch finanzielle Verpflichtungen für das Kind. Teilweise ist er offiziell als Vater des Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen.

Da der genetische Elternteil seine Elternrolle aktiv wahrnimmt, handelt es sich eigentlich nicht um eine Samenvermittlung. Im Gegenteil: da der genetische Vater von Anfang an im Leben des Kindes präsent sein soll, stellt das Konzept des Co-Parenting einen unmittelbaren Gegensatz zum Konzept einer Samenvermittlung dar und berücksichtigt die Interessen des Kindes in stärkerem Maße. Aus Sicht der Vereins Spenderkinder wäre es daher wünschenswert, wenn mehr Menschen Co-Parenting als Alternative zu einer Samenvermittlung wählen würden.

Motivation

Co-Parenting wird meistens von alleinstehenden Personen oder lesbischen Paaren gewählt, die möchten, dass der genetische Elternteil eine Rolle im Leben des Kindes spielt. Eine Mutter beschreibt ihre Motivation in der Broschüre des LSVD folgendermaßen: „Aber es ging uns vielmehr um das Beste für das Kind. Und unserer Meinung nach ist die Identität des Vaters ein wichtiges Puzzleteil für die Identität des Kindes. Und eine männliche Bezugsperson wollten wir definitiv immer fürs Kind.“9

Heterosexuelle Paare entscheiden sich unserem Eindruck nach eher selten für Co-Parenting, vermutlich weil der präsente genetische Vater als zu starke Konkurrenz zum Wunschvater empfunden wird. Die genetischen Väter sind meist alleinstehende Männer oder Männer in homosexuellen Beziehungen mit unerfülltem Kinderwunsch. Als wichtigste Voraussetzung nennt ein lesbisches Paar im Buch „Kinder machen“ von Andreas Bernard nicht attraktives Aussehen oder intellektuelle Brillanz, sondern dass es sich um einen Mann handele, mit dem man ein solches Abkommen verbindlich schließen könne und bei dem sie sich vorstellen können, dass sie in den nächsten Jahrzehnten gut miteinander auskommen.10

Co-Parenting aus Sicht des Kindes

Kindern geht es gut, wenn sich ihre Eltern grundsätzlich verstehen und Konflikte konstruktiv lösen. Die Herausforderung bei Co-Parenting besteht darin, dass Menschen zusammen ein Kind bekommen, die keine traditionell hierfür vorausgesetzte Liebesbeziehung haben.11

Bei Co-Parenting-Vereinbarungen mit mehr als zwei Eltern kann es für die Kinder bereichernd sein, dass sie durch das Nebeneinander von sozialen und genetischen Eltern mehr als die klassischen zwei Elternteile haben. Diese sind durch die geteilte Verantwortung oft etwas entlastet, weil sie hierdurch mehr Unterstützung erhalten. Damit ist auch verbunden, dass es mehr als zwei Großelternpaare und mehrere Tanten und Onkel gibt, die aktiv am Leben des Kindes teilhaben können.

Wählen Eltern Co-Parenting für das erste Kind, sollten auch spätere Geschwisterkinder einen präsenten genetischen Vater haben. Unter Geschwistern kann es zu Enttäuschungen, Neid und vielen anderen negativen Gefühlen kommen, wenn ein Kind einen präsenten Vater hat und der Vater des Geschwisterkindes ein Samen“spender“ ist, der keine Bedeutung im Leben des Kindes einnehmen soll/möchte.

Grundvoraussetzung: Genaue Absprachen

Voraussetzung für eine erfolgreiche Co-Parenting-Beziehung sind meist umfangreiche Absprachen, wie die Elternrollen verteilt und ausgeübt werden sollen. Hierbei kann schwierig sein, dass die Tragweiten der Absprachen schwer vorauszusehen sein können oder dass die Absprachen mit der Zeit nicht mehr den Interessen der Beteiligten entsprechen, zum Beispiel wenn sich der genetische Vater stärker oder weniger stark als vereinbart einbringen möchte. Es liegt in der Natur sozialer Beziehungen, dass sie sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und sich diese Entwicklung nicht vorab festlegen lässt. Die Absprachen stellen dennoch sicher, dass die Eltern sich über diese Aspekte Gedanken machen und Lösungen vorher diskutieren.
Wichtig für diese Form der Familiengründung ist, dass sich alle Beteiligten ausreichend Zeit nehmen, um sich kennenzulernen und zu klären, ob die Vorstellungen über die Rechte und Pflichten miteinander kompatibel sind. Auch die Ansichten aller Beteiligten zum Thema Kindererziehung sollten vorab besprochen werden: soll das Kind getauft oder geimpft werden, auf was für eine Art von Kita oder Schule soll es gehen, wie viel finanzielle Verantwortung soll jeder Elternteil tragen, wie viel Zeit soll es bei welchem Elternteil verbringen, kann es ein Geschwisterkind geben?

Für diesen Klärungsprozess gibt es Listen.12 Allgemein werden bei Co-Parenting möglichst präzise, auch schriftliche Absprachen im Vorhinein empfohlen. Sören Kittel, einer der Autoren des Regenbogen-Väterbuches, sagt dazu: „Da kann man tatsächlich nicht zu klein denken: Wer macht was, wie werden Wochenenden/Feiertage aufgeteilt, auch im Fall eines Streits der Eltern. Dann natürlich und ganz besonders auch das Finanzielle. Wer zahlt was? Von Unterhalt bis Nachhilfe.“13 Gleichzeitig sollte gegenseitige Sympathie vorhanden sein, eine grundsätzliche Bereitschaft Kompromisse zu schließen sowie die Bereitschaft, Absprachen ggf. anzupassen und Fehler auch zu verzeihen.

Co-Parenting mit mehr als zwei Eltern

Bei Co-Parenting mit mehr als zwei Eltern besteht die Situation, dass ein Kind rechtlich nur zwei Eltern haben kann.14 Oft verspricht der genetische Vater, das Kind nach der Geburt von der Partnerin der Mutter adoptieren zu lassen. Eine solche Absprache ist jedoch rechtlich nicht bindend, so dass viel auf dem Vertrauen der Eltern untereinander beruht. Das gilt genauso für die Vereinbarung, dass der genetische Vater nach der Freigabe zur Adoption ein Umgangsrecht mit dem Kind haben soll.15

Insbesondere bei Co-Parenting Konstellationen mit drei oder mehr Eltern wird zum Teil berichtet, dass es nach der Geburt zu einer Distanzierung kam und der genetisch nicht mit dem Kind verwandte Elternteil eifersüchtig auf den genetischen Vater reagierte. In dem Buch „Kinder machen“ von Andreas Bernard wird die Situation kurz nach der Geburt folgendermaßen geschildert: „Im ersten Jahr nach Charlottes Geburt kommt ihr leiblicher Vater immer am Montagnachmittag zu Besuch, zwei Stunden lang. Liane zieht sich dann lieber in den ersten Stock des Hauses zurück; sie hat ihre Unbefangenheit im Umgang mit Alex in dieser Zeit, in der die Stiefkindadoption noch nicht vollzogen ist, ein wenig verloren.“16 Die Situation entspannt sich erst nach einigen Jahren. Rückblickend sagt die leibliche Mutter dazu, sie hätten sich nach der Geburt zunächst abschotten müssen, um zu sehen, wie es zu dritt als Kernfamilie überhaupt funktioniere, ob es für ihr Kind sofort klar sein würde, das ihre Frau und sie die Eltern seien, so wie auch ihre Frau mit der Situation zurechtkommt.17 Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Unsicherheiten und negativen Emotionen gegenüber dem Vater des Kindes so erheblich waren und sich die Beziehung zwischen Vater und Müttern so zuspitzte, dass der genetische Vater entgegen vorheriger Absprachen keinen Kontakt mehr zu dem Kind haben sollte.18

Der Grund für diesen Verhaltenswechsel ist vermutlich, dass das Bild der klassischen bürgerlichen Familie bestehend aus (nur) zwei Eltern auch dann in der eigenen Wertvorstellung präsent sein kann, wenn man sich zuvor bewusst für eine Familie mit mehreren Eltern entschieden hat. Zwei Elternteile haben außerdem eine genetische Verbindung zum Kind und zusätzlich eine soziale, während weitere Wunschelternteile ausschließlich eine soziale Verbindung haben. Da soziale Beziehungen erst wachsen müssen und auch nicht vorab bestimmt werden kann, wie sie sich entwickeln werden, kann dies für die Wunscheltern beunruhigend sein. Daher kann es zu einer Verunsicherung hinsichtlich der eigenen Mutterrolle bei der Co-Mutter kommen und gleichzeitig Ängste und Einstellungen hervorrufen, die bewirken können, dass die Co-Mutter neben der biologischen Mutter keinen weiteren Elternteil – und eben auch nicht den Vater des Kindes- akzeptieren kann.19
Wahrscheinlich ist es am besten, sich im Vorhinein bewusst zu sein, dass es zu diesen Gefühlen kommen kann, um sie dann offen zu kommunizieren und im Interesse des Kindeswohls zu entscheiden. Um das Problem auch rechtlich zu lösen, sollten individuelle Absprachen zu Umgangskontakten auch bei einer Adoption eine höhere Verbindlichkeit erhalten, damit ein Umgang nicht gegen das eigentliche Interesse des Kindes an Kontakt zu leiblichen Elternteilen abgebrochen werden kann.20

Weitere Links zu Co-Parenting

Alexander Schug, Sören Kittel, Uli Heissig, Gianni Betucci: Das Regenbogenväter-Buch. Ratgeber für schwule Papas (und alle, die es werden wollen). Omnino-Verlag, 368 Seiten, 22 Euro.

Jansen, E.; Bruns, M.; Greib, A. & Herbertz-Floßdorf, M. (2014). Regenbogenfamilien – Alltäglich und doch anders. Beratungsführer für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogene Fachkräfte (2. komplett überarbeitete Auflage). Familien- und Sozialverein des LSVD (Hrsg.). Köln: LSVD.

Jochen König: Mama, Papa, Kind? Von Singles, Co-Eltern und anderen Familien. Verlag Herder. Jochen König hat auch einen Blog.

Sven Riesel: Spenderkind, Sohn, Vater, Samenspender? Rollenverortungen innerhalb meiner Familien, in: Katharina Beier/Claudia Wiesemann u. a. (Hg.), Assistierte Reproduktionsmedizin mit Hilfe Dritter, Berlin 2020, S. 287-300.

Planning Mathilda – Blog von Jennifer, die ihr Kind zusammen mit einem Freund bekommen hat

Podcast Eltern ohne Filter, Staffel 17 Episode 4: Christian – Vater durch Samenspende. Christian wollte immer Vater werden. Doch für homosexuelle Männer ist der Weg dahin äußerst schwierig. Er ist ihn trotzdem gegangen. Am Ende wurde es ein Weg zu sich selbst. Heute hat er fünf Söhne, die ihn Papa nennen.

Dokumentation “Vier werden Eltern”.

„Alle Familien sind richtig“ – Interview in der taz vom 9.2.2021 mit der Soziologin Christine Wimbauer, die ein Buch über Co-Elternschaft geschrieben hat (Co-Parenting und die Zukunft der Liebe, erschienen im Transcript-Verlag).

Sophia Schirmer, „Ich finde meine Familie ganz normal“ – Laura ist bei lesbischen Müttern aufgewachsen, bento 30.08.2017.

  1. Weswegen wir den Begriff kritisieren, erklären wir in unserem Beitrag: Was ist problematisch am Begriff der Spende []
  2. Siehe zum Beispiel Der Superspreader, tageszeitung vom 26.7.2020; Sven Riesel: Spenderkind, Sohn, Vater, Samenspender? Rollenverortungen innerhalb meiner Familien, in: Katharina Beier/Claudia Wiesemann u. a. (Hg.), Assistierte Reproduktionsmedizin mit Hilfe Dritter, Berlin 2020, S. 287-300. []
  3. Siehe zum Beispiel Samenspender kriegt Inzest-Klage über den Niederländer Jonathan Jacob Meijer, der mehr als 450 Kinder gezeugt haben soll, Bild vom 28.3.2023; Jacqueline Mroz, The case of the serial sperm donor, New York Times vom 1.2.2021; Der Superspreader, tageszeitung vom 26.7.2020; sehr bekannt ist auch der Niederländer Ed Houben, der (Stand 2014) 102 Kinder gezeugt haben soll. []
  4. Barbara Nolte, Samenspender – Der Vater, das Phantom. Tagesspiegel 21.2.2013. []
  5. Nellie Bowles, The Sperm Kings have a Problem: Too Much Demand. New York Times vom 8.1.2021. []
  6. Eine der Mütter in dem taz-Artikel Der Superspreader beschreibt den privaten „Spender“ folgendermaßen: „B. sei perfekt, (…) Nett, schlau, selten anwesend, aber erreichbar.“ tageszeitung vom 26.7.2020. []
  7. In der Zeit, als Samenbanken Samen oft noch unter rechtlich eigentlich unzulässigen Anonymitätsvereinbarungen vermittelten, war private Samenvermittlung eher nachverfolgbar als eine nicht ordentlich dokumentierte oder ärztliche Samenvermittlung. Spätestens seit der gerichtlichen Klärung, dass Spenderkinder ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung haben und seit Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes kann aber von einer ordentlichen Dokumentation der Ärzte ausgegangen werden. []
  8. Zwar besteht die Möglichkeit zur anonymen Zeugung von Kindern mit der zunehmenden Verbreitung von DNA-Datenbanken faktisch nicht mehr, die Recherchearbeit kann dennoch erheblich sein. []
  9. Jansen, E.; Bruns, M.; Greib, A. & Herbertz-Floßdorf, M. (2014). Regenbogenfamilien – Alltäglich und doch anders. Beratungsführer für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogene Fachkräfte (2. komplett überarbeitete Auflage). Familien- und Sozialverein des LSVD (Hrsg.). Köln: LSVD, S. 67. []
  10. Andreas Bernard, Kinder machen, Fischer 2014, S. 484. []
  11. Eine Liebesbeziehung kann die Kompromissfähigkeit erhöhen, aber natürlich können auch Liebesbeziehungen enden und die verletzten Gefühle eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts im Interesse des Kindes stark erschweren. []
  12. z. B. in der Broschüre des LSVD oder dem Regenbogen-Väterbuch von Schug/Kittel/Heissig/Betucci. []
  13. Die Probleme der Regenbogenväter: Berliner schreiben ersten Ratgeber für schwule Papas, tip-berlin, 23.07.2020. []
  14. Für eine Debatte zu einer Reform: Jochen König, Drei sind keiner zu viel, tageszeitung vom 4.9.2016. []
  15. Siehe hierzu Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2021 – XII ZB 58/20 : zwar besteht ein Umgangsrecht auch grundsätzlich nach der Freigabe zur Adoption, wenn es nicht ausgeschlossen wurde, aber das Umgangsrecht muss dem Wohl des Kindes dienen. Das kann fraglich sein, wenn zwischen den Erwachsenen so erhebliche Konflikte bestehen, dass das Kind in einen Loyalitätskonflikt geraten könnte. Der Fall wird geschildert in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 12.07.2020, Semmling darf nicht Papa sein, S. 28. []
  16. Andreas Bernard, Kinder machen, Fischer 2014, S. 486. []
  17. Andreas Bernard, Kinder machen, Fischer 2014, S. 487-488. []
  18. Semmling darf nicht Papa sein, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 12.07.2020, S. 28. []
  19. Jansen, E.; Bruns, M.; Greib, A. & Herbertz-Floßdorf, M. (2014). Regenbogenfamilien – Alltäglich und doch anders. Beratungsführer für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogene Fachkräfte (2. komplett überarbeitete Auflage). Familien- und Sozialverein des LSVD (Hrsg.). Köln: LSVD; S. 66. []
  20. Botthof FamRZ 2020, 1275. []