Der Family Finder-Test, den wir als genetische Datenbank zur Suche nach Halbgeschwistern und Spendern nutzen, ist bis zum 22.04.2013, 23:59 CST (also 8:59 CET am 23.4.2013) für $ 169 statt regulär $ 289 erhältlich. Das sind ca. 130 Euro.So günstig war der Test noch nie – vielleicht ist ja unser erster Treffer ein Ansporn für mehr Spender und Spenderkinder, sich zu registrieren?
Erster Treffer zwischen Spender und Kind bei FTDNA
Knapp 16 Monate, nachdem wir den Family Finder Test der amerikanischen Firma Family Tree DNA (FTDNA) angefangen haben, um Halbgeschwister und Spender zu finden, haben wir den ersten Treffer zwischen einem Spenderkind und einem Spender. Beide haben schon Kontakt und werden sich bald das erste Mal persönlich treffen. Wir freuen uns alle sehr, wünschen den beiden viel Spaß und Ruhe beim Kennenlernen und hoffen, dass noch viele weitere Treffer folgen werden!
Artikel über Mia in der Zeit Online
In der Zeit-Online ist ein Artikel über Mia von Spenderkinder, die die Vaterschaft ihres rechtlich-sozialen Vaters angefochten hat. Vorab: Der Artikel ist keine wörtliche Wiedergabe von Paulines/Mias Aussagen, sondern eine Bearbeitung, in der sich Mia selbst nicht vollständig wiederfindet.
Ich möchte diesen Artikel aber zum Anlass nehmen um auf ein Phänomen hinzuweisen, das sich unabhängig von der individuellen Geschichte durch die uns gegenüber größtenteils abschätzigen Kommentare zieht: Der (arme!) soziale Vater wird auch in diesem Artikel wie selbstverständlich bedauert und in Schutz genommen. Diese Tendenz erlebe ich beinahe durchgängig, fast wie einen Reflex. Ich halte diesen Schutz deshalb für so gefährlich, weil er es aus meiner Sicht erschwert, dass sich die sozialen Väter (als aktive Individuen!) mit ihrer Situation auseinandersetzen: Mit ihrer unabänderlichen Unfruchtbarkeit und ihrer aktiven Entscheidung für eine Samenspende. Die Samenspende ist keine „Behandlung“ der Unfruchtbarkeit, keine letzte Möglichkeit, sich irgendeine „Normalität“ zurechtzubasteln, sondern eine Entscheidung mit dem Samen eines anderen Mannes ein Kind zu bekommen und dieses Kind zu begleiten. Keine einfache Entscheidung und eine Aufgabe, die Mut, Selbstbewusstsein und nicht Kompensation, sondern Integration von Schwäche verlangt.
Spenderkinder-Treffen im Rheinland
Nach dem Urteil des OLG Hamm gab es für uns viel zu besprechen auf unserem außerplanmäßigen Treffen im Rheinland mit einer Rekordzahl von 10 TelnehmerInnen aus ganz Deutschland. Diskutiert wurde neben dem weiteren Vorgehen auch eine Neuversion unserer Forderungen vom Gesetzgeber.
Kommentar zum FAZ-Artikel vom 23.02.2013
Prof. Katzorke äußert sich enthüllend in der FAZ
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist am 23.2.2013 ein Artikel der Journalistin Martina Lenzen-Schulte mit dem Titel Die Bedürfnisse der Spender sind unwichtig erschienen, in dem die Rechtslage zu Samenspenden kritisch beurteilt wird. So sehr wir Spenderkinder dieser kritischen Bewertung generell zustimmen, werden jedoch größtenteils die falschen Regelungen kritisiert.
Das ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, dass der Beklagte in dem sog. Samenspende-Urteil des OLG Hamm vom 6.2.2013, Prof. Katzorke, auffallend oft zitiert wird. Ehrlichkeitshalber hätte es wohl eher ein Interview mit ihm oder ein von ihm ausschließlich verfasster Artikel sein müssen. Er hat natürlich ein sehr großes Interesse daran, seine Handlungen in der Vergangenheit zu rechtfertigen und die Bedeutung des Urteils klein zu reden. Daher erfordern seine Aussagen einige Richtigstellungen und Kommentierungen:
1. Aussage des Urteils
Anscheinend hat er zunächst das Urteil nicht richtig gelesen. Es ist keineswegs so, dass das Urteil ihn lediglich zwingt, sein Archiv zu durchsuchen und keine Namenspreisgabe erzwungen werden könne, wenn es keine Unterlagen mehr zu dem Fall gäbe. In dem Urteil steht dagegen deutlich, dass die Auskunftserteilung erst dann unmöglich ist, wenn die für die Auskunft benötigten Informationen auch nach einer umfassenden Recherche nicht mehr zu beschaffen sind. Diese Recherche verlange nicht nur eine umfassende Suche nach den aussagekräftigen schriftlichen Unterlagen, sondern auch eine umfassende Befragung aller Mitarbeiter, die etwas zum
Verbleib oder Inhalt der fraglichen Unterlagen sagen können. Eine Durchsuchung des Archivs reicht also nicht aus, vor allem weil er schon während des Verfahrens vorgetragen hatte, dies gemacht zu haben.
2. Mal wieder – die Aufbewahrungsdauer für die Spenderunterlagen
Natürlich betont Prof. Katzorke auch wieder, dass die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen angeblich nur 10 Jahre betragen habe. In dem Zusammenhang haben wir schon öfters auf die 30jährige Aufbewahrungsdauer aus der IVF-Richtlinie der Bundesärztekammer hingewiesen, die Prof. Katzorke wohlweislich verschweigt. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Journalistin Martina Lenzen-Schulte dies als Tatsache hinnimmt und zu dem Schluss kommt: „Der Leiter der größten deutschen Samenbank (…) hat sich also keines Verstoßes schuldig gemacht, wenn die Akten oder Files bereits vernichtet sind.“
3. Recht auf Kontakt zum Spender nicht unklar
Genauso unzutreffend ist Prof. Katzorkes Aussage, dass selbst in einem Fall, in dem der Name des Spenders bekannt ist, völlig unklar sei, wer Art und Ausmaß des Kontaktes mit dem biologischen Vater bestimmen solle. Dies ist keineswegs unklar, denn der Spender kann – wie jeder andere genetische Vater – natürlich nicht zu einem Kontakt mit seinem Kind gezwungen werden, wenn er dies nicht möchte. Das Kind hat ein Recht darauf, seinen Namen zu erfahren, aber nicht auf Kontakt.
4. Keine Verringerung der Bereitschaft zum Samenspenden
Zumindest irreführend ist die Bemerkung, dass in Großbritannien im Jahr 2005, als die Anonymität der Samenspende aufgehoben wurde, die Spenderzahlen deutlich zurückgingen. Die Zahl der Spender normalisierte sich nach einigen Jahren wieder und es wird davon ausgegangen, dass sich lediglich der Typ des Spenders verändert hat. Es gibt auch keinerlei Anhaltspunkte dazu, dass britische Menschen mit Kinderwunsch diesen durch einen Mangel an Samenspenden nicht mehr erfüllen konnten.
Das reichte als Argument für anonyme Samenspenden aber anscheinend nicht: Da einige Länder homosexuelle Männer von der Samenspende ausschließen, äußerten angeblich manche (leider ungenannte)
die Befürchtung, dass mit Aufhebung der Anonymität nur noch ein eingeschränkter Pool von Spendern zur Verfügung stünde. Die Relevanz dieser Aussage für Deutschland ist völlig unklar, denn Homosexuelle dürfen hier Samen spenden. Auch anderen Ländern stünde es frei, bei einem Verbot anonymer Samenspenden Homosexuelle zur Samenspende zuzulassen.
5. Lesbische Paare sind bei Samenspenden keineswegs bessergestellt
Völlig abstrus wird es, wenn Prof. Katzorke behauptet, dass gleichgeschlechtliche Paare gegenüber heterosexuellen Paaren besser gestellt seien, weil eine Lebenspartnerin das per Samenspende gezeugte Kind adoptieren könne, während die Vaterschaft des männlichen Sozialvater vom Kind angefochten werden könne. Deswegen müssten seiner Meinung nach Samenspender so beraten werden, dass sie bei einer Spende für lesbische Paare in der Praxis weniger Risiken trügen, später zu Unterhalt verpflichtet zu werden, als bei einer Spende für heterosexuelle Paare.
Genau das ist falsch. Zwar kann bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Partnerin tatsächlich das Kind adoptieren, und eine Adoption kann von dem Kind nicht angefochten werden. Eine Adoption ist jedoch erst nach Geburt des Kindes möglich und ein längerer Prozess, in dem auch die Motivation des oder der Annehmenden überprüft wird. Niemand kann sich daher rechtlich bindend zur Adoption verpflichten – das bedeutet, dass sich die Lebenspartnerin es bis Abschluss des Adoptionsverfahrens jederzeit anders überlegen kann. Das Kind hat in einem solchen Fall keinen rechtlichen Vater und der Spender kann sofort als Vater festgestellt werden und grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet werden. Genau aus diesem Grund behandeln viele Kinderwunschkliniken in Deutschland keine lesbischen oder alleinstehenden Frauen.
Bei heterosexuellen Paaren gilt der Ehemann dagegen automatisch als Vater des Kindes, oder der Mann kann das Kind schon vor der Geburt anerkennen. Das Kind kann erst mit 18 die Vaterschaft anfechten. Aus diesem Grund ist vom rechtlichen Standpunkt her eine Spende für heterosexuelle Paare wesentlich sicherer.
Allgemein ist die Betonung dieser Risiken aber realitätsfremd, da in Deutschland noch nie ein Samenspender zu Unterhalt verurteilt wurde.
6. Aufklärung
Erschreckend ist außerdem, wie wenig sich Prof. Katzorke anscheinend seiner Verantwortung für die Familie bewusst ist, die mit seiner Hilfe entsteht und bei der sich die Eltern oft in einer Situation befinden, in der sie dringend eine Beratung benötigen. In der FAZ ist zu lesen: Wenn mich die Eltern fragen, was besser ist – aufklären oder nicht -, sage ich ihnen, dass ich es nicht weiß, gibt der Arzt freimütig zu.
Und das trotz langjähriger Adoptionsforschung, die die Schädlichkeit von Familiengeheimnissen betont, und der Berichte von erwachsenen und spät aufgeklärten Spenderkindern, dass sie das Verschweigen durch die Eltern als Vertrauensbruch empfunden haben. Ganz abgesehen davon, dass das Kind ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat – aber davon hält Prof. Katzorke ja eh nicht viel.
Die Journalistin (oder Prof. Katzorke selbst) stellt daraufhin fest, dass die Frage, ob Eltern ihre Kinder aufklären sollten, nicht „wirklich wissenschaftlich beantwortet“ sei und es den Kindern, die von der Samenspende wüssten, nicht besser ginge als jenen, die es nicht wüssten. Abgesehen davon, dass für diese Aussage wieder einmal jegliche Belege fehlen, stellt sich auch die Frage, wie man das Wohlbefinden der Kinder definiert und misst, wie sehr dabei die Auswirkungen von Familiengeheimnissen überhaupt festgestellt werden können und wie man darin das Risiko einer unfreiwilligen Entdeckung durch die Kinder berücksichtigt. Das ethisch korrekte Verhalten wäre daher, den verunsicherten Eltern zur Aufklärung der Kinder zu raten. Aber dann müsste Prof. Katzorke ja möglicherweise mehr Auskunftsgesuche von Spenderkindern befürchten.
7. Die angeblich überzogenen Erwartungen der Spenderkinder
Prof. Katzorke versucht weiterhin wie schon mehrere Male, den Wunsch von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung lächerlich zu machen und warnt vor den angeblich überzogenen Erwartungen der Spenderkinder: Für manche hat der biologische Vater regelrechte Heilandsfunktion, sie hoffen auf einen Brad Pitt, und dann hat er schütteres Haar und ist ein alter Mann.
Hier fragen wir Spenderkinder uns wirklich, woher er das hat – hat ihm tatsächlich einmal ein Spenderkind geschrieben, dass der Spender sicherlich wie Brad Pitt aussieht? Uns ist niemand bekannt, der solche Wunschvorstellungen an den Spender hat. Wir möchten einfach nur wissen, wer er ist.
Daher stellt dies wohl eher die Sichtweise von Prof. Katzorke auf die Motivation von Spenderkindern dar, damit er sich damit nicht genauer auseinandersetzen muss.
8. Der Wunsch von Frauen – weniger wert?
Wie in vielen Interviews lässt Prof. Katzorke auch nicht die Bemerkung aus, dass vor allem junge Frauen Anfragen nach ihrem genetischen Vater an ihn stellen. Was möchte er damit eigentlich ausdrücken – dass man diesen Wunsch deswegen weniger ernst nehmen muss?
9. Bisher wenig Klagen – weswegen wohl?
Zuletzt betont Prof. Katzorke, dass von 10.000 der in seiner Klinik gezeugten Kinder nur etwa vierzig bis fünfzig Anfragen nach Spendernamen gestellt wurden und bisher nur eine Klage erfolgte. Das ist jedoch keine Bestätigung, dass nur wenige Spenderkinder diesen Wunsch haben, sondern eher eine Auswirkung davon, dass Prof. Katzorkes bisherige Strategie, den Eltern nicht zu einer Aufklärung zu raten und die Auskunftsersuchen von Spenderkindern abzuwimmeln, bisher leider allzu erfolgreich war. Und welcher junge Mensch klagt schon, wenn vom Arzt der Eltern mit voller Autorität behauptet wird, der Spender habe ein Recht auf Anonymität und überhaupt seien auch keine Unterlagen mehr vorhanden?
10. Unser Fazit
Das Fazit Prof. Katzorkes, rechtlich überlasse man die Betroffenen sich selbst, würden wir daher mit den gravierendsten Folgen auf uns Spenderkinder beziehen. Denn es berinträchtigt vor allem unsere Rechte, dass das Verbot anonymer Samenspenden, das Recht auf Kenntnis der Abstammung und eine daraus folgende längere Aufbewahrungsdauer für die Behandlungsunterlagen von Samenspenden nicht so deutlich gesetzlich festgelegt wurden, dass ein Herausreden von Ärzten wie Prof. Katzorke nicht möglich ist.
Unsere Hoffnung, Prof. Katzorke als Vorsitzender des Arbeitskreises Donogene Insemination würde sich nach dem Urteil einsichtiger zeigen, wurde mit diesem Artikel eines Besseren belehrt. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich mit der Zeit andersdenkende Ärzte durchsetzen werden, denen auch das Wohl der Eltern und Spenderkinder am Herzen liegt und nicht nur ein veraltetes Geschäftsmodell. Und der FAZ ist zu empfehlen, Äußerungen eines Mediziners über Recht und Psychologie zumindest einmal gegen zu checken.
Stellungnahme zur Pressemitteilung des Bundesverbandes Donogene Insemination
Nach dem Urteil des OLG Hamms vom 6. Februar 2013 hat der Bundesverband Donogene Insemination, dessen Vorsitzende der Beklagte ist, eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese enthält zahlreiche falsche Behauptungen und erfordert daher eine Richtigstellung:
1. Keine ungeklärte Rechtslage vor dem Urteil
Anders als in der Pressemitteilung behauptet, war die Rechtslage für den Auskunftsanspruch von Spenderkindern und die Aufbewahrungsfrist für Daten vor dem Gewebegesetz 2007 bzw. dem Urteil nicht ungeklärt. Die Aufbewahrungsfrist der Spenderdaten betrug schon vor den 80er Jahren über 10 Jahre, denn in den Berufsordnungen für Ärzte, welche die relevanten Aufbewahrungsfristen enthalten, stand bis in die 90er Jahre geschrieben, dass Unterlagen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, wenn dies die ärztliche Erfahrung gebietet. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist seit den 70er Jahren herrschende juristische Meinung. 1989 fiel das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, dem ein ähnlicher Beschluss im Jahr 1988 vorausging.
Entscheidungen vom BVerfG haben zwar keine direkte Auswirkung, jedoch beeinflussen sie die Beurteilung von Generalklauseln. In diesem Fall hätten Reproduktionsmediziner spätestens zu diesem Zeitpunkt die Konsequenz ziehen müssen, dass die Spenderdaten aufbewahrt werden müssen, um das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gewährleisten zu können. Es war daher kein Gesetz erforderlich für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Spenderdaten.
Zusätzlich gibt es seit dem 15.12.1986 die Richtlinien der Ärztekammer zur Durchführung der In-vitro-Fertilisation mit Embryonentransfer und des intratubaren Gameten- und Embryotransfer als Behandlungsmethoden der menschlichen Sterilität mit einer 30jährigen Aufbewahrungsfrist für Behandlungsunterlagen. Die Existenz dieser Richtlinien verschweigt der Bundesverband Donogene Insemination wohlweislich.
Insofern kann von rechtlicher Unsicherheit oder einer anderen Rechtslage vor dem Urteil bzw. dem Gewebegesetz keine Rede sein. Es ist eher so, dass einige Ärzte sich entschieden haben, nicht deutlich genug festgelegte Pflichten zu ihren Gunsten so auszulegen, dass diese nicht anwendbar sind. Dass diese Interpretation nicht zwingend war, wird dadurch deutlich, dass einige Ärzte bereits seit über 10 Jahren die Spenderdaten für längere Zeit aufbewahren.
2. Geforderte Abschaffung des Anfechtungsrechts nicht gerechtfertigt
Der Arbeitskreis für donogene Insemination fordert weiterhin einen gesetzlichen Ausschluss des derzeitigen Rechts von Spenderkindern, innerhalb von 2 Jahren ab 18 bzw. Kenntnis von der Samenspende die Vaterschaft ihres rechtlichen Vaters anfechten zu können. Dies können wir nicht nachvollziehen und halten es auch für falsch.
Der Samenspender kann rechtlich auch anders und vor allem für Spenderkinder auf rechtlich weniger einschneidende Weise vor Unterhaltsforderungen geschützt werden, zum Beispiel in dem ausgeschlossen wird, dass ein Samenspender rechtlich als Vater festgestellt wird. Für Spenderkinder muss es dagegen – als Teil des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung – weiterhin möglich sein, innerhalb einer kurzen Zeit zu entscheiden, ob sie der Zuordnung eines genetisch nicht mit ihnen verwandten Mannes als Vater zustimmen.
Wir sind in Zukunft gerne bereit, auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Donogene Insemination an der Verbesserung der gesetzlichen Situation von Samenspendern zu arbeiten, für die der Verein Spenderkinder ebenfalls seit mehreren Jahren eine gesetzliche Freistellung von Unterhalts- und Erbansprüchen fordert. Eine Zusammenarbeit wird jedoch nicht einfacher, wenn der Bundesverband Donogene Insemination versucht, die in der Vergangenheit gemachten Fehler klein zu reden und zu beschönigen. Dies lässt uns Spenderkinder sehr daran zweifeln, ob in diesem Verband ein Sinneswandel stattgefunden hat.
Hinweis auf aktuelle Sendungen
Heute Abend (01.03.2013) um 22.45 Uhr sind Sarah und ihr Anwalt im MDR-Fernsehen in der Sendung „unter uns“ zu sehen. Die Sendung ist live und eine Art Talkrunde.
Am Sonntag (03.03.2013) kommt um 22.30 Uhr auf RTL die Doku „Faszination Leben“.
Gastbeitrag von Wolfgang Oelsner: Gespendet wird Samen. Heran wachsen Menschen
Erstveröffentlichung im Kölner Stadt-Anzeiger vom 14.02.2013, hier mit der freundlichen Genehmigung des Autors veröffentlicht
Naivität verteidigt sich oft mit Anmaßung. Und beide verstecken sich gerne hinter der Maske des Wohltäters. Der greift in das Schicksal anderer ein und unterstellt: Denen geht´s doch gut. In den 1960er /70er Jahren waren das ausländische Arbeitskräfte, die den heimischen Wirtschaftsboom befeuern sollten. Jedoch: Wir riefen Gastarbeiter, und es kamen Menschen. Dieser Satz wurde Metapher einer Beschämung über eine maßlose Fehleinschätzung.
Ein Gerichtsurteil demaskierte nun den Wohltätermarkt künstlicher Kindersegen. Seit einer jungen Frau ihr Anrecht auf Kenntnis des Samenspenders, dem sie ihre Zeugung verdankt, gerichtlich zugesprochen wurde, zeigen sich die ungeschminkten Züge von Unbedachtheit und Anmaßung. Im Spenderlager herrscht helle Aufregung. Schluss ist mit der Anonymität des biologischen Vaters.
Spenden gelten als noble Tat eines edlen Gemüts. Gut, die Spende wurde bezahlt. Doch welche Relation gemessen am Lebensglück von bislang kinderlosen Paaren! Und nun die Enttarnung? Ein Samenspender empörte sich in einem Rundfunkforum: Was soll denn meine Frau denken, wenn da auf einmal jemand vor unserer Tür steht, und will mich als seinen Vater kennen lernen. Soll ich etwa demnächst noch zum Kindergeburtstag von wildfremden Menschen? Nicht entfernt sei von so was die Rede gewesen, als er in jungen Jahren es mal interessant fand, so etwas zu machen. Außerdem habe er das Geld gut gebrauchen können.
Man spendete Samen, und es entstanden Menschen. Die mögen sich mal nicht so haben, erwidern Samenbankbefürworter. Schließlich wüchsen solcherart ersehnte und gezeugte Kinder doch besonders liebevoll bei ihren sozialen Eltern auf. Die Gene seien nur eine Fußnote der Biografie lässt der Soziologe Ludger Fittkau verlauten. Wenn´s einem gut geht, möge man sich doch nicht unnötig lange bei der Frage nach den Zeugungsbedingungen und zutaten aufhalten.
Abgesehen davon, dass die Biogenetik durchaus mehr als nur Fußnoten zu Tage fördert, und man sich sonst mit Hinweisen auf die Veranlagung gerne von Erziehungsproblemen frei kauft, zeigt diese Haltung vor allem die Unfähigkeit zum Perspektivwechsels auf das im Labor gezeugte Kind: den Wechsel vom Objekt zum Subjekt.
Kinder, die nach einem biologischen Elternteil fragen, verbinden damit nicht zwangsläufig Misstrauen oder Unzufriedenheit über ihre sozialen Eltern. Das lehren die Spurensuchen von Adoptivkindern. Im gelingenden Fall eines vereinten Vorgehens zeigen die sogar, wie Elternschaft als erweiterter Status erlebt werden kann. Keine Antwort hingegen kann Lebensenergien blockieren. Die Anmaßung enttarnt sich da, wo man am liebsten sähe Ihr sollt nicht fragen! Den sozialen Vätern werde schon die Demütigung eigener Unfruchtbarkeit zugemutet. Jetzt nicht bitte noch die Frage Wer ist denn mein anderer Papa! Als hätten Kinder gefälligst die Gefühlslage ihrer Eltern zu berücksichtigen!
Der Gerichtsspruch kratzt an den schönredenden Kosmetik des Wohltätermarkts. Er muss sich dem stellen, was der psychoanalytische Aufklärer Horst Eberhard Richter als Gotteskomplex beschrieb. Jene egozentrische, gottgleiche Allmacht eines angstgetriebenen Machtwillens, der zum Leiden, zum Umgang mit Begrenztheit nicht mehr fähig ist.
Wenn im dänischen Aarhus im letzten Sommer anlässlich des 20.000sten Samenbankkindes die Sektkorken knallten, sei den Beteiligten ihr Glück ebenso gegönnt wie den gemutmaßten 100.000 deutschen Samenbank-Eltern-Kindverhältnissen. Auch bei der Auslieferung eines lang ersehnten Autos wird gefeiert. Allerdings fragen aufgeklärte Menschen durchaus nach dessen Produktionsbedingungen. Ethisch Unkorrektes möchte man schließlich nicht unterstützen. Der Samenspendermarkt ist nicht per se ethisch unkorrekt. Aber alle, die sich auf ihn einlassen, können nicht groß genug über die Labore schreiben: Man spendet Samen, aber heran wachsen Menschen.
Wolfgang Oelsner, Jahrgang 1949, ist Pädagoge und Jugendpsychotherapeut.
Er leitete die Schule in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität zu Köln.
Brief ans Bundesministerium der Justiz
Wir haben einen Brief an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) geschrieben, welche rechtlichen Änderungen nach dem Urteil des OLG Hamms vom 06.02.2013 angestoßen werden sollten – darunter auch ein gesetzlicher Ausschluss von Unterhalts- und Erbansprüchen von Spenderkindern.
lesenswert – hörenswert – sehenswert
Hier die von uns ausgewähltes Beiträge zum Urteil, die wir besonders lesenswert finden:
"Ich will bloß wissen, wer er ist" Spiegel-online
Habe ich überhaupt ein Recht zu existieren? man-tau Blog
Sag mir, wer ich bin Tagesspiegel
Gerichtsurteil zu Samenspenden – Der Name des Vaters TAZ
Spenderkind Leni sucht ihren leiblichen Vater N-Joy
Es geht nicht ums Geld Deutschlandfunk
Anonyme Samenspende – Kinder sind wichtiger als das Recht der Erzeuger Detektor-Radio
Spenderkind Rebecca beschreibt warum Kinder den genetischen Vater kennenlernen wollen WDR1
Tagesthemen ARD
Heute-in-Deutschland ZDF
