Wunschkind – Elternwunsch oder Kinderwunsch?

Eltern, die sich für eine Samenspende oder Embryonenadoption entscheiden, wünschen sich ein Kind. Den Kindern wird deswegen oft gesagt, dass sie „echte Wunschkinder“ seien. Spätestens seit Einführung der Antibabypille ist die Zahl der Abtreibungen und ungewollte Schwangerschaften rückläufig und der Kinderwunsch planbar geworden. Dennoch wird die Betitelung als Wunschkind häufig damit in Verbindung gebracht, angenommen zu sein und dankbar sein zu sollen.

„Ich erinnere mich mehrfach von Wunscheltern und Ärzten gehört zu haben ‚aber Sie sind doch ein absolutes Wunschkind‘. Ich frage mich dann immer, was das eigentlich ausdrücken soll. Es klingt nach ‚Sei dankbar und beklag Dich nicht – Dir gehts sowieso schonmal besser als vielen anderen.'“

Trotz der Vorstellung, dass die Kinder voll und ganz angenommen werden, mussten Spenderkinder leider auch andere Erfahrungen machen: Dass sie im Nachhinein doch nicht so gewollt waren und voll angenommen wurden, weil ihre Eltern mit der Familiengründung zu Dritt nicht zurechtkommen. Zudem ist es fraglich, ob die Kinder oder späteren Erwachsenen sich über die Gewolltheit der Eltern definieren.

„Als ich noch Kind war, war ich froh zu wissen, dass ich per Samenspende gezeugt wurde. Ich war kein Unfall, dem man im Streit sagen konnte ‚du bist nicht gewollt gewesen‘. Gründe für Streit gab es genug. Meine Eltern haben sich nämlich kurz nach dem dritten Kind per Samenspende geschieden.“

„Bezeichnenderweise sagt mir das Wunschkind-Argument nie jemand ins Gesicht, sondern immer nur übers Internet. Ich vermute weil bei einem persönlichen Kontakt klar ist, dass eine über 30jährige sich nicht über die Gewolltheit von ihren Eltern definiert.“

Oft wird die Bezeichnung auch damit verbunden, dass Spenderkinder ihren Eltern, dem Samenspender oder gar den Ärzten deswegen dankbar sein sollen. Dabei sind es die Eltern, die dankbar dafür sein sollten, dass sie ein Kind beim Aufwachsen begleiten dürfen. Während der Wunsch der Eltern klar im Vordergrund steht, sind eigene Wünsche und Bedürfnisse vieler „Wunschkinder“ nur in begrenztem Rahmen erlaubt und enden häufig da, wo sie die von den Wunscheltern mühsam konstruierte Familie zu sprengen drohen, wenn also die engen Familiengrenzen um die Person des Spenders erweitert werden sollen.

Fabian

Vortrag beim Arbeitskreis Donogene Insemination – vom Wunschkind zum Erwachsenen mit Wünschen

Letzten Samstag waren Spenderkinder-Vorständin Sarah und ich zu Besuch beim Jahrestreffen des Arbeitskreises Donogene Insemination. Wir haben dort einen Kurzvortrag über unsere Wünsche an Reproduktionsmediziner und Samenbanken mit dem Titel „Vom Wunschkind zum Erwachsenen mit Wünschen“ gehalten und mit den Mitgliedern diskutiert. Eine kurze Zusammenfassung des Vortrags findet sich unter diesem Bericht.

Mitglieder des Arbeitskreises sind vor allem Reproduktionsärzte und psychosoziale Berater. Da wir einige Reproduktionsärzte seit Jahren kritisieren und wir uns teilweise schon vor Gerichte getroffen haben, war unser Auftritt nicht ganz unbefangen. Gerade deswegen waren wir aber sehr dankbar für die Gelegenheit, unsere Sicht auf die Arbeit von Reproduktionsmedizinern erklären und diskutieren zu können.

Unser Eindruck war, dass im Arbeitskreis ein sehr breites Spektrum von Meinungen vorhanden ist. Während einige (vor allem jüngere) Mitglieder meinten, dass unsere Wünsche doch alle schon erfüllt würden, zeigten einige Redebeiträge leider, dass dem noch nicht so ist. Insbesondere das Recht auf Kenntnis der Abstammung scheint von einigen immer noch nicht anerkannt zu werden. Interessant war auch, dass die Vorgaben der Ärztekammer, dass nicht mehr als zehn Kinder durch einen Spender gezeugt werden sollen, lediglich als unverbindliche Orientierungshilfe angesehen wird. Auch unsere Forderung nach mehr Engagement für Altfälle, die die seit den 80er Jahre tätigen Ärzte betrifft, schien leider nicht wirklich auf fruchtbaren Boden zu fallen.

Auf jeden Fall war es wichtig, einmal miteinander und nicht wie so häufig nur übereinander zu reden. Hoffnung macht auch, dass gerade die jüngeren Mitglieder des Arbeitskreises offener wirken.

Wünsche des Vereins Spenderkinder an Reproduktionsärzte und Samenbanken

1. Anerkennung der Bedürfnisse von Spenderkindern und mehr Engagement für Altfälle

  • Akzeptanz des Wunsches von Spenderkinderm, ihre genetische Abstammung zu kennen;
  • Freundliche und korrekte Beantwortung von Anfragen, Übermittlung der den Spender identifizierenden Daten, Angebot der Begleitung des Erstkontaktes zum Spender;
  • langjährige Aufbewahrung der Spenderdaten bei einem Notar (solange es noch keine Eintragung im Geburtenregister oder ein zentrales Register gibt).

Mehr Engagement für Spenderkinder, bei denen auf den ersten Blick keine Behandlungsdaten mehr vorhanden sind:

  • ernsthafter Versuch der Beschaffung von Informationen;
  • Befragung von Angestellten, auch ehemaligen;
  • gründliche Sichtung des Aktenbestandes;
  • Kontaktierung von ehemaligen Spendern, die den Empfängern nicht mehr zugeordnet werden können, Bitte um Kontaktaufnahme so dass Zuordnung noch gelingen kann, Hinweis auf DNA Test Family Finder (https://www.familytreedna.com/family-finder-compare.aspx);
  • Suchannonce der Klinik nach ehemaligen Spendern;
  • Angebot, Kontakt zu Spendern und anderen Spenderkindern herzustellen, die sich in Zukunft melden werden.

2. Anerkennung von Verantwortung für die entstehende Familie

  • Weil die Gründung einer Familie mit Hilfe eines Dritten eine andere und auch herausforderndere Situation ist, als ein genetisch eigenes Kind zu bekommen, sollen Eltern diese Möglichkeit nur nach gründlicher Überlegung unter Berücksichtigung ihrer eigenen Wünsche und der Rechte der zukünftigen Kinder wählen.
  • Reproduktionsmediziner müssen Eltern mit Blick auf die Verantwortung für die ganze Familie – und das beinhaltet das zukünftige Kind – beraten. Im Sinne eines informed consent müssen die Wunscheltern auf die psychosozialen Herausforderungen vorbereitet werden. Diese beinhalten:
    – dass sie das Kind auf jeden Fall aufklären sollten, um es nicht zu bevormunden und eine kontinuierliche Identitätsentwicklung zu ermöglichen. Hinweise, dass Eltern rechtlich nicht verpflichtet sind, die Kinder aufzuklären, helfen dagegen überhaupt nicht weiter,
    – dass das Kind höchstwahrscheinlich im Laufe seines Lebens Kontakt zum Spender herstellen möchte,
    – dass der Spender eine existenzielle Rolle durch seine biologische Verbindung zum Kind inne haben wird,
    – dass der Wunschvater Wege finden muss, mit dieser potenziellen Konkurrenzsituation umzugehen, und dass er eine soziale Beziehung anders als bei biologischer Verwandtschaft aktiv herstellen muss.
  • Ärzte sollten daher eine Samenspende nicht einfach als Folgebehandlung empfehlen, wenn die Zeugungsunfähigkeit des Mannes feststeht.
  • Eine ideologisch und wirtschaftlich unabhängige Beratung durch eine psychosoziale Fachkraft vor der Entscheidung für oder gegen eine Familiengründung zu Dritt muss Voraussetzung sein.
  • Hinweis der Wunscheltern auf Organisationen wie Spenderkinder oder DI-Netz.
  • Vorsicht bei der Werbung für Familienbildung durch Samenspende, keine beschönigenden oder verharmlosenden Aussagen wie „Die Scheidungsrate bei den Eltern, die eine entsprechende Behandlung haben durchführen lassen, ist geringer als in der durchschnittlichen Bevölkerung“ oder „das Kind darf von ihnen geliebt aufwachsen“. Forschungsergebnisse legen eine höhere Scheidungsrate nahe (Owen /Golombok (2009), Daniels/Gillett/Grace (2009) Scheib/Riordan/Rubin (2003)). Menschen, die durch Samenspende entstanden sind, sind nicht glücklicher oder dankbarer für ihr Leben als andere Menschen.

3. Eintreten für mehr Offenheit

  • Überzeugtes Eintreten dafür, dass es bei einer Familiengründung durch Samenspenden nichts zu verheimlichen gibt.
  • Förderung von Verbindungen zwischen Spenderkindern, Spender, Familien: Hinweis auf DI-Netz, Spenderkinder, donor siblings registry, Family Finder Test.
  • Geben Sie Familien die Nummer des Spenders, damit sie diese in sozialen Netzwerken verwenden können.
  • bieten Sie Wunscheltern an, Kontakt zu anderen Eltern herzustellen, die ebenfalls Kinder vom selben Spender haben. Verstehen sich alle, könnten die Kinder von Anfang an Kontakt zu ihren Halbgeschwistern haben.
  • Suchen Sie explizit offene Samenspender, für die die Motivation, anderen helfen zu wollen und Leben zu zeugen im Vordergrund steht.
  • Nehmen Sie diese Spender als Mensch war und vermitteln sie ihnen, dass es nicht nur auf ihr Material ankommt, zum Beispiel durch Fragebögen zur Persönlichkeit des Spenders. Spender könnten außerdem schon jetzt mitteilen, welche Form der Kontaktaufnahme sie in 19 Jahren oder später bevorzugen würden.
  • Fragen Sie Samenspender, ob diese an – anonymisierten – Informationen über die durch sie gezeugten Kinder interessiert sind oder bei einem entsprechenden Wunsch auch zu einem Kontakt vor dem 18. Lebensjahr des Kindes bereit sind.

Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Über ein Jahr ist es her, dass CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass Recht von durch Samenspende gezeugten Menschen auf Kenntnis ihrer Abstammung rechtlich regeln zu wollen. Passiert ist bisher leider nichts. Grund genug für uns, den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas an das Vorhaben zu erinnern:

Sehr geehrter Herr Minister,

ich schreibe Ihnen als Vorstand des Vereins Spenderkinder, ein Zusammenschluss von durch Samenspende gezeugten Erwachsenen.

Wir haben uns sehr gefreut, dass die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen hat, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich zu regeln. Leider haben wir jedoch bislang nicht von einer entsprechenden Gesetzesinitiative gehört. Bekannt geworden ist uns lediglich die Einberufung eines Arbeitskreises Abstammung zur Regelung von so genannten „privaten Samenspenden“.

Wir möchten Sie bitten, das Thema der rechtlichen Regelung von über Kliniken und Ärzten vorgenommenen Samenspenden (denn das sind die meisten Samenspenden) unabhängig von der Einberufung dieses Expertenkreises engagiert zu verfolgen. Private Samenspenden betreffen unserer Erfahrung nach andere Interessen: diese werden vor allem gewählt, um die (anfängliche) Anonymität der Samenspender bei über Kliniken und Ärzte vermittelten Samenspenden zu vermeiden. Oft ist auch ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht geplant, über das in der Folge gestritten wird.

Bei über Reproduktionskliniken und -ärzte vermittelten Samenspenden gibt es jedoch Probleme, die seit Jahren bekannt sind. Schätzungen zufolge klären nur 10 % der Eltern ihre durch Samenspende gezeugten Kinder über ihre Entstehungsart auf. Faktisch wurde den Spendern lange Zeit Anonymität zugesichert und ein ein Recht auf Kenntnis der Abstammung von mit einer Samenspende gezeugten Menschen geleugnet. Erst das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von 6. Februar 2013 hat hier eine gewisse Klärung gebracht. Ein gesetzlich fixierter Auskunftsanspruch würde dieses Recht kodifizieren und auch eine Ausstrahlungswirkung auf Ärzte und Eltern haben.

Für viele durch eine Samenspende gezeugte Menschen ist die Realisierung ihres Auskunftsanspruchs weiterhin schwierig. Viele Ärzte und Kliniken behaupten, nach 10 Jahren die Behandlungsunterlagen vernichtet zu haben. Andere berufen sich darauf, dass der Auskunftsanspruch inzwischen aufgrund eines Ablaufs von mehr als 30 Jahren verjährt sei. Auch heute beträgt die Aufbewahrungsdauer für Behandlungsunterlagen nur 30 Jahre – eine deutliche Ungleichbehandlung zu Adoptierten.

Wir bitten Sie daher, über Ärzte und Samenbanken vermittelte Samenspenden möglichst schnell umfassend zu regeln. Neben einem gesetzlich kodifizierten Auskunftsanspruch sollte eine umfassende Regelung beinhalten:

  • eine Eintragung des Spenders in das Geburtenregister, entsprechend der Regelung bei Adoptivkindern, oder zumindest ein nationales Register dass die Daten für die Lebenszeit eines Menschen speichert,
  • eine effektive Kontrolle der Vorgabe des Bundesärztekammer, dass von einem Spender nicht mehr als 10 Kinder gezeugt werden,
  • eine Freistellung des Samenspenders vor Unterhalts- und Erbansprüchen,
  • eine Verpflichtung der Wunscheltern zu einer unabhängigen psychologischen Beratung vor Inanspruchnahme einer Samenspende, da diese sich unserer Erfahrung nach oft nicht der besonderen Herausforderungen bewusst sind, die eine Familiengründung mit Hilfe eines Dritten lebenslang beinhaltet. In dieser Beratung sollte auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung hingewiesen werden.

Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns über den Ansatz und den Zeitplan für die Umsetzung des Rechts von Kindern aus Samenspenden auf Kenntnis ihrer Abstammung informieren könnten. Gerne sind wir auch bereit, unsere Erfahrungen in den Gesetzgebungsprozess oder einen Arbeitskreis mit ein zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Enttäuschendes Gerichtsverfahren gegen Münchner Reproduktionsmediziner

Am 03.11.2014 nahm das Verfahren eines Spenderkindermitglieds im Landgericht München ein enttäuschendes Ende: Der beklagte Mediziner war zwar grundsätzlich aufgefordert, Auskunft über die Identität des Spenders zu erteilen, konnte dies aber nicht erfüllen, da seiner Aussage nach keinerlei Informationen mehr vorhanden seien.

In den vergangenen Monaten gab es viele erfreuliche Nachrichten darüber, dass sich Spender und Spenderkind oder Halbgeschwister gefunden hatten. Gestärkt durch derartige Geschichten sowie die für uns Spenderkinder sprechende Rechtslage hatte auch ich* vor etwa 1,5 Jahren den Entschluss gefasst, mich auf die Suche nach meiner Herkunft zu begeben und den Münchner Reproduktionsmediziner auf Herausgabe identifizierender Informationen über den Spender verklagt.

Seinem Wunsch nachkommend, fand eine Güteverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Am runden Tisch“ beantwortete er bereitwillig alle Fragen, die während des Schriftverkehrs noch offen oder widersprüchlich geblieben waren.
Angeblich hatte er von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1988/1989 erst 4 Jahre später erfahren und erst 1993 seine Praxis dahingehend angepasst, dass eine Zuordnung zwischen Spender und Patientin möglich gewesen wäre. Ich falle in die Zeit davor und hatte dahingehend „Pech“, obwohl mir das Auskunftsrecht eindeutig zustand. Den Richtlinien der Bundes- und Landesärztekammer, die schon seit den 70er Jahren darauf hinweisen, dass ein Kind aus Samenspende seine Abstammung nachvollziehen können muss, habe er persönlich nicht zugestimmt und sie deshalb ignoriert. Patientinnenakten habe er nach 10 Jahren vernichtet.

Um die Anonymität der Spender zu schützen, habe er ihnen die Karteikarten, auf denen ihre Informationen verzeichnet waren, nach Beendigung ihrer Tätigkeit wieder zurückgegeben. So habe er eine Kontaktaufnahme der Kinder und somit auch mögliche Unterhaltsforderungen verhindern wollen. Paaren, die zu ihm in Behandlung kamen, empfahl er mit Nachdruck, ihre Kinder nicht aufzuklären.

Dass hinter dem Wunsch eines Kindes, zu wissen, wer der biologische Vater ist, ganz andere Interessen und Bedürfnisse stehen können, zog er nicht in Betracht – ich sei die erste durch Samenspende gezeugte Person gewesen, mit der er sich unterhalten habe. Ebenso wenig konnte er sich vorstellen, dass ein solches Geheimnis Auswirkungen auf die Beziehungen innerhalb der Familie haben kann.

Seine Ausführungen haben mich sehr getroffen und machen mich nach wie vor fassungslos. Wie kann man die Bedürfnisse und Rechte der sogenannten „Wunschkinder“ – um die es ja schließlich bei diesem ganzen Prozedere geht – nur so stringent ausblenden? Er empfand es als Entgegenkommen seinerseits, dass ich – wenn schon nicht dem Spender – zumindest ihm gegenübertreten und in die Augen schauen durfte. Ich könnte ihn ja wie eine Art „Onkel“ sehen. Denn er habe ja auch einen entscheidenden Beitrag zu meiner Existenz geleistet…

Da er keinen einzigen Beweis lieferte und auch die damaligen Mitarbeiter nicht befragt werden konnten, weil er sich angeblich nicht mehr an sie erinnert, bin ich nicht sicher, was ich ihm glauben kann. Dennoch muss ich es erstmal akzeptieren, da von ihm kein Entgegenkommen zu erwarten ist. Das Verfahren endete in einem Vergleich, in dem er mir symbolisch als „Good Will“ 1500 € gezahlt hat. Das Bedauern des Arztes erlebte ich als nicht ehrlich gemeinte Floskel.

Ich bin sehr traurig darüber, nicht mal einen kleinen Hinweis über meinen Spender erfahren zu haben. Was bleibt ist die Hoffnung auf einen nicht vorhersehbaren Zufall, bei dem sich vielleicht doch noch irgendein Türchen öffnet…

*Autorin dieses Artikels ist die Klägerin, die namentlich nicht genannt werden möchte.

Zeit-Artikel „Bist Du mein Vater?“

Die Zeit-Journalistin Jenny Becker konnte bei einem ganz besonderen Moment dabei sein: dem ersten Treffen von Spenderkinder-Mitglied Christoph mit seinem Samenspender Udo. Gefunden haben sich die beiden über unseren DNA-Test Family Finder. Nachzulesen in dem Artikel mit dem Titel „Bist Du mein Vater?“ im Ressort Wissen.

Aus der Zeit-Ankündigung: „Sagt das Woher auch etwas aus über das Warum und über das Wer-bin-ich? Immer mehr Kinder von Samenspendern wollen ihren biologischen Vater kennenlernen, mit dem sie doch erst mal nichts gemein haben außer den Genen. Erfahren sie etwas über sich, wenn sie ihn sehen? Jenny Becker hatte das große Reporterglück, bei einer ersten Begegnung zwischen einem erwachsen gewordenen Sohn und seinem biologischen Vater dabei zu sein. Und man sieht in ihrem Artikel Bist Du mein Vater?: Die Gene waren der Anlass, der Charakter ist das, worauf es ankommt.“

Vielen Dank n Christoph und Udo, dass sie einer Journalistin erlaubt haben, bei diesem wichtigen Ereignis dabei zu sein. Hoffentlich zeigt er einem breiteren Publikum, weswegen wir unsere Erzeuger treffen möchten, aber auch dass so ein Treffen einfach nur nett sein kann und nicht hochemotional sein muss.

Den Artikel gibt es bislang leider nur in der Printausgabe, wahrscheinlich wird er aber spätestens in einer Woche auch online abrufbar sein.

Zweiter Treffer zwischen Spender und Kind bei FTDNA

Anderthalb Jahre nach dem ersten Treffer zwischen Spender und Kind wurde kürzlich der zweite Treffer zwischen einem weiteren Spender und einem Spenderkindermitglied über unseren DNA-Test FamilyFinder bekannt. Wir wissen von einigen wenigen ehemaligen Spendern, dass sie sich dort registriert haben. Das Spannende an dem aktuellen Treffer ist, dass sich der Spender ohne vorherige Kontaktaufnahme mit uns registriert hat und wir erst durch den Treffer von ihm erfahren haben. Wir freuen uns sehr und wünschen beiden Ruhe beim Kennenlernen und hoffen auf viele weitere Treffer!

Ehemaligen Spendern und erwachsenen Spenderkindern, die Interesse an einem Kennenlernen haben und noch nicht registriert sind, sei eine Registrierung ans Herz gelegt!

Social Freezing als neues Geschäftsmodell der Reproduktionsmedizin

Im Moment wird das Angebot von Apple und Facebook heiß diskutiert, für ihre weiblichen Angestellten das Einfrieren von Eizellen zu ermöglichen, damit diese mit ihrem Kinderwunsch nicht mehr ganz so festgelegt auf die fruchtbaren Jahre sind. Einige sehen dieses so genannte „social freezing“ als Akt weiblicher Selbstbestimmung, andere als Ökonomisierung auch der Fortpflanzung. Uns Spenderkinder betrifft das Thema nicht direkt, denn es werden ja die eigenen Eizellen für eine spätere Schwangerschaft eingefroren.

Was mich an social freezing in diesem Rahmen aber beunruhigt, ist die Festigung des Gedankens, dass Reproduktionsmedizin alles möglich mache und man die Realisierung des Kinderwunsches damit absichern könne

Genau dieser Gedanke, dass Reproduktion alles möglich macht, führt dazu, dass Paare mit Kinderwunsch häufig denken, sie müssten alle Möglichkeiten ausschöpfen, die ihnen die Reproduktionsmedizin bietet, um alles Machbare probiert zu haben: Samen-, Eizell- und Embryonenspende und am besten auch noch die Leihmutterschaft – auch wenn diese Verfahren in Deutschland – aus ethischen Gründen, abseits der technischen Machbarkeit – teilweise verboten sind. Mir fehlt dabei die Achtung davor, dass es nicht vollkommen planbar ist, Kinder ins Leben zu bringen. Entsprechend vermissen wir aufgrund dieses Machbarkeitsdogmas bei einigen Wunscheltern das Bewusstsein, dass die Würde der Kinder von manchen dieser Verfahren verletzt werden.

In der Süddeutschen Zeitung vom Wochenende war ein dazu passender Artikel über eine Frau, die erst im Alter von 40 Jahren ihren Kinderwunsch realisieren wollte. Als es dann nicht funktioniert hat, ist sie, als sei das ein probates Mittel, erfolglos auf eine anonyme Eizellspende im Ausland ausgewichen, für eine Leihmutterschaft fehlt ihr dann „leider“ das Geld. Sowohl bei der – zudem noch anonymen – Eizellspende als auch bei der Leihmutterschaft, werden die Rechte der dadurch entstehenden Menschen nicht gewahrt. Für eine Adoptionsbewerbung war sie zu alt. So begibt man sich durch den Aufschub des Kinderwunsches freiwillig in die Hände der Reproduktionsmedizin, die entgegen ihrer Versprechen kein Kind garantieren kann.

Auch bei social freezing ist nicht sicher, wie lange die Eizellen das Einfrieren überleben und ob eine Schwangerschaft überhaupt entstehen kann – die Erfolgsquoten bei künstlicher Befruchtung sind nicht so gut. Die Entnahme der Eizellen erfordert außerdem eine vorherige hormonelle Stimulierung und Entnahme unter Vollnarkose – Eingriffe in den Körper, die Risiken, auch für die eigene Fruchtbarkeit bergen. Wenn sich das durch social freezing geplante Kind dann doch nicht realisieren lässt, wird die Inanspruchnahme von Eizellspenden und Leihmutterschaft vermutlich steigen, denn das Kind ja war geplant und vermeintlich abgesichert. So schafft sich die Reproduktionsmedizin neue Geschäftsfelder auf Kosten der betroffenen Kinder und nennt es Selbstbestimmung der Frau – eine clevere Geschäftsidee.

Wir können jedem nur empfehlen, sein Bestes zu tun, um nicht auf Reproduktionsmedizin angewiesen zu sein – die Verfahren sind sowohl für die Eltern wie auch die Kinder belastend. Manche Menschen haben wirklich keine Wahl – aber wenn es nur den richtigen Zeitpunkt betrifft, kann man sich auch durchaus früher Gedanken darüber machen, wann man wie eine Familie gründen möchte.

 

Dritter Halbgeschwistertreffer

Zwei weitere Halbschwestern fanden sich im September. Anders als die ersten beiden Treffer kam dieses Match nicht über unseren DNA-Test FamilyFinder zustande, sondern über die Suchprofile auf unserer Homepage.

Das Spenderkindermitglied hatte von der gynäkologischen Praxis, die die Spende damals vermittelt hatte, eine Spendernummer erfahren und diese in seinem Profil eingetragen. Seine Halbschwester war zwar in einer anderen Praxis entstanden, hatte aber die gleiche Nummer genannt bekommen. Sie stolperte zufällig über das Profil und meldete sich daraufhin bei Spenderkinder. Tatsächlich waren beide Spenden auf dieselbe Samenbank zurückzuführen. Beide erhielten unabhängig voneinander Auskunft über die Identität des Spenders. Wie zu erwarten war, handelte es sich um denselben biologischen Vater.
Also, liebe Spenderkinder, Mut zum Profil! Diese Geschichte zeigt, wie wirkungsvoll auch kleine Schritte sein können.

Irland schafft anonyme Samenspenden ab

Mit Irland schafft ein weiteres europäisches Land anonyme Samenspenden ab. Ein neues Gesetz mit dem Namen Children and Family Relationships Bill verpflichtet alle Ärzte und Kliniken, ab nächstem Jahr die Identität von Samenspendern an ein nationales Register zu melden. Damit verfolgt Irland in etwa das selbe Modell wir Großbritannien. Wir freuen uns, dass ein weiteres Land die Rechte von Spenderkindern erst nimmt, und hoffen dass noch viele andere folgen werden.

Stellungnahme zum Entwurf der ESHRE-Leitlinien zur psychosozialen Versorgung bei unerfülltem Kinderwunsch

Die europäische Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie (ESHRE) ist erfreulicherweise dabei, Leitlinien zur psychosozialen Versorgung bei Unfruchtbarkeit und medizinisch-assistierter Fortpflanzung zu entwickeln. Spenderkinder hat sich mit folgender Stellungnahme an der Revision beteiligt:

 

Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zum Entwurf der Leitlinien für psychosoziale Versorgung bei Unfruchtbarkeit und medizinisch-assistierter Fortpflanzung der europäischen Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie (ESHRE)

Die Leitlinien sollten nicht nur das Wohlbefinden der Wunscheltern berücksichtigen, sondern auch das der entstehenden Kinder

Wir begrüßen es sehr, dass ESHRE Leitlinien zur psychosozialen Versorgung bei Unfruchtbarkeit und medizinisch assistierter Reproduktion (im Folgenden „die Leitlinien“) entwickelt und freuen uns über die Möglichkeit, auch unsere Perspektive, die der durch Fremdsamenspende entstandenen Menschen, einbringen zu können.

Beim Durchsehen der Leitlinien ist uns aufgefallen, dass diese ausschließlich das Wohlbefinden, bzw. die psychosozialen Bedürfnisse, der Wunscheltern zum Ziel haben. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass ebenso auch das Wohl der entstehenden Menschen, der Kinder, berücksichtigt werden sollte. Natürlich ist das in erheblichem Ausmaß vom Wohlbefinden der Eltern abhängig, aber es gibt auch einige zusätzliche Aspekte.

Im Folgenden beziehen wir uns auf die Familiengründung zu Dritt mittels Fremdsamenspende. Spenderkinder brauchen in erster Linie informierte Eltern, die selbstbewusst und reflektiert mit den lebenslangen Herausforderungen dieser besonderen Familienkonstellation umgehen.

Zum Zeitpunkt des unerfüllten Kinderwunsches und der Entscheidung für eine Familiengründung zu Dritt gibt es vieles, womit sich die Paare beschäftigen, welche Methoden es gibt, wie erfolgversprechend die einzelnen Methoden sind, Trauer über eigene Unfruchtbarkeit, Ängste und möglicherweise die Bewältigung bereits erfolglos absolvierter Versuche, den Kinderwunsch zu verwirklichen. Psychosoziale Aspekte, die möglicherweise erst in 10, 20 Jahren wichtig werden können, werden deshalb oft nicht beachtet.

Psychosoziale Versorgung der Wunscheltern bedeutet auch, sie aktiv über die Bedürfnisse der Spenderkinder zu informieren: Frühe Aufklärung und mögliches Interesse der Kinder an ihrer biologischen Verwandtschaft

Psychosoziale Sorge für die Wunscheltern und die entstehenden Familien zu tragen, bedeutet deshalb die Wunscheltern nicht nur mit ihren eigenen Ängsten und Sorgen aufzufangen, sondern sie darüber hinaus aktiv über alle wesentlichen psychosozialen Aspekte zu informieren. Nur so können sie eine bewusste, verantwortliche Entscheidung für oder gegen die Familiengründung zu Dritt treffen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte diese Beratung von ideologisch und wirtschaftlich vom Reproduktionszentrum unabhängigen psychosozialen Fachkräften durchgeführt werden. Dennoch sollten auch die übrigen Mitarbeitenden über die psychosozialen Herausforderungen informiert sein, damit sie die Wunscheltern besser begleiten können.

Das heißt konkret, Wunscheltern sollten darüber informiert werden, dass Forschungsergebnisse und Erfahrungen mittlerweile erwachsener Spenderkinder eine möglichst frühe Aufklärung der Kinder über ihre Entstehung durch Fremdsamenspende empfehlen (i.e. Blyth, Langridge & Harris, 2010; Rumball & Adair, 1999). Außerdem sollten sie wissen, dass die meisten aufgeklärten Kinder früher oder später ein Interesse daran entwickeln, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist (Beeson, Jennings & Kramer, 2011; Hertz, Nelson & Kramer, 2013; Scheib, Riordan & Rubin, 2005; Blake, Casey, Jadva & Golombok, 2013).

Spenderkinder brauchen starke Eltern, die sie unterstützen und mit denen sie offen über die Familiengründung zu Dritt reden können

Wunscheltern sollten sich nur dann für eine Familiengründung zu Dritt entscheiden, wenn sie auch offen zu ihrer Entscheidung stehen können. Spenderkinder brauchen Eltern, die sie unterstützen und mit denen sie über die Familienkonstellation reden können. Sie brauchen Eltern, die sie begleiten, wenn sie ein Interesse an dem unbekannten Dritten entwickeln. Es besteht die Gefahr der Parentifizierung, wenn die Kinder das Gefühl entwickeln, ihre Eltern schonen zu müssen und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihren Eltern vermeiden, weil diese mit den Herausforderungen der Familienkonstellation überfordert sind.

Weitere familiendynamische Aspekte, die aktiv mit den Wunscheltern thematisiert werden sollten, sind die ungleiche Ausgangslage der Eltern, da nur die Mutter biologisch mit dem Kind verwandt ist (Becker, Butler & Nachtigall, 2005). Regelmäßig äußern Eltern die Befürchtung, der soziale Vater könne vom Kind zurückgewiesen werden (Lalos, Gottlieb & Lalos, 2007) oder das Wissen um die Unfruchtbarkeit könnte als verletzende Waffe gegenüber dem nicht biologisch-verwandten Elternteil eingesetzt werden (Kirkman, 2004). Diese Asymmetrie in der Beziehung zum Kind kann zu Spannungen innerhalb der Paarbeziehung führen und leider auch dazu, dass immernoch viele Spenderkinder entgegen besseren Wissens nicht aufgeklärt werden.

Die Leitlinien vernachlässigen das bestehende Wissen über die Bedürfnisse der Wunschväter

Ein Großteil der Leitlinien soll die Aufklärung und Versorgung der Wunschmütter verbessern und bemängelt die Unwissenheit über die Bedürfnisse der Wunschväter. Deshalb erscheint es uns wichtig, wenigstens die vorhandenen Erkenntnisse in den Leitlinien zu berücksichtigen. Die Belastung der unfruchtbaren Männer wird häufig auch von den Männern selbst übersehen und macht sich erst Jahre später bemerkbar (Thorn & Wischmann, 2014; Indekeu et al., 2012). Die sozialen Väter von Spenderkindern setzen sich oft wenig mit ihren Gefühlen auseinander und haben deshalb häufig große Probleme mit dem notwendigen offenen Umgang (Beeson, Jennigs, Kramer, 2011). Das Gefühl des Verlusts durch die Diagnose der Unfruchtbarkeit kann so überwältigend sein, dass manche (nicht alle) Wunscheltern die Familiengründung zu Dritt zunächst lediglich als pragmatischen Weg sehen, Eltern zu werden – bevor sie die genetische Verbindung aus Sicht ihrer Kinder neu bewerten (Kirkman, 2004).

Der Spender spielt ab der Familiengründung zu Dritt eine existenzielle Rolle für das Kind und damit für die Familie. Auch wenn die Eltern ihn auf seine Funktion als Spender zu reduzieren versuchen, ist er ein Mensch aus Fleisch und Blut, den das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit im Laufe seines Lebens kennenlernen möchte.

Die (ambivalenten) Gefühle der Männer bezüglich ihrer Unfruchtbarkeit, die Demütigung durch den potenten Spender, von dem ihre Frau möglicherweise ein Kind erwartet, ihre Gefühle gegenüber ihrem (fremden) Kind und der Frau, die im Gegensatz zu ihnen zusätzlich über eine biologische Verbindung zum Kind verfügt, sowie ihre Vorstellungen davon, wie sie ihre soziale Vaterrolle wahrnehmen möchten, sollten unbedingt aktiv mit den Wunschvätern thematisiert werden, auch wenn die Wunschväter keinen Gesprächsbedarf deutlich machen. Die Probleme der Männer schlagen sich nicht notwendigerweise als klinisch relevante Angststörung oder Depression nieder. Die familiendynamischen Zusammenhänge sind komplexer und zeigen sich bei manchen Männern z.B. in Unsicherheit gegenüber dem Kind, indifferenten Gefühlen, die sie selbst nicht einordnen können, in Spannungen mit der Partnerin, obwohl sie doch eigentlich glücklich sein müssten, Vater geworden zu sein. Hier besteht großer Aufklärungsbedarf zum Wohle der Männer und ihrer Paar- sowie Eltern-Kind-Beziehung.

Aus den o.g. Gründen sind wir der Meinung, dass die Familiengründung mit Fremdsamenspende eine sehr große Herausforderung für alle Beteiligten darstellt, die nicht leichtfertig empfohlen werden sollte. In jedem Fall raten wir vor jeder Entscheidung für diese Form der Familiengründung dringend zu einer ausführlichen Aufklärung der Wunscheltern über die psychosozialen Implikationen der Familiengründung zu Dritt.

In vielen europäischen Ländern wie zum Beispiel Schweden, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und zuletzt Irland, ist es bereits selbstverständlich, dass Spenderkinder ihren biologischen Erzeuger in Erfahrung bringen können. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir dies für eine Grundvoraussetzung halten als Ausdruck des Respekts vor den Bedürfnissen der (erwachsenen) Spenderkinder.

Literatur:
Becker G, Butler A, Nachtigall R (2005) Resemblance talk: A challenge for parents whose children were conceived with donor gametes in the US. Social Science & Medicine 61 (2005), p. 1300–1309, p. 1307.
Beeson D, Jennings P, Kramer W (2011) offspring searching for their sperm donors: how family type shapes the process. Human Reproduction 9 (26), p. 2415-2424, p. 2419.
Beeson D, Jennigs P, Kramer W (2011), Offspring searching for their sperm donors: how family type shapes the process. Human Reproduction (9) 26, p. 2415–2424, p. 2422.
Blake L, Casey P, Jadva V, Golombok S (2013) ‘I Was Quite Amazed’: Donor Conception and Parent–Child Relationships from the Child’s Perspective. Children & Society, p. 10.
Blyth E, Langridge D, Harris R (2010) Family building in donor conception: parents‘ experiences of sharing information, in: Journal of Reproductive and Infant Psychology (2) 28, p. 116-127, p. 124-125.
Hertz R, Nelson M, Kramer W (2013) Donor conceived offspring conceive of the donor: The relevance of age, awareness, and family form. Social Science & Medicine 86, p. 52-65, p. 56.
Indekeu A et. al. (2012) Parenthood motives, well-being and disclosure among men from couples ready to start treatment with intrauterine insemination using their own sperm or donor sperm. Human Reproduction (1) 27, p. 159–166, p. 164.
Kirkman M (2004) Genetic Connection And Relationships in Narratives Of Donor-Assisted Conception. Australian Journal of Emerging Technologies and Society (1) 2, p. 1-21, p. 12.
Kirkman M (2004) Genetic Connection And Relationships In Narratives Of Donor-Assisted Conception. Australian Journal of Emerging Technologies and Society (1) 2, p. 1-21, p. 15.
Lalos A, Gottlieb C, Lalos O (2007) Legislated right for donor-insemination children to know their genetic origin: a study of parental thinking. Human Reproduction (6) 22, p. 1759–1768, p. 1766.
Rumball A, Adair V (1999) Telling the story: parents‘ scripts for donor off-jump. Human Reproduction (5) 14 p.1392-1399, p. 1397.
Scheib J, Riordan M, Rubin S (2005) Adolescents with open-identity sperm donors: reports from 12–17 year olds. Human Reproduction (1) 20, p. 239–252, p. 248.
Thorn P, Wischmann T (2014) Der Mann in der Kinderwunschbehandlung (unter besonderer Berücksichtigung der donogen Insemination). Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie, Pre-Publishing Online.