Thema Samenspende – Wer ist mein Vater? im Rechtsmagazin „Die Sofa-Richter“ am 3. Juni 2019 im SWR

Am 3. Juni 2019 wurde in der Sendereihe „Die Sofa-Richter“ im SWR unter dem Titel Samenspende – Wer ist mein Vater? das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung von Spenderkindern aufgegriffen.

Spenderkinder-Mitglied Henk möchte wissen wer sein genetischer Vater ist. Er wurde 1994 in Essen gezeugt. Die Praxis weigert sich, Henk Auskunft über die Identität seines genetischen Vaters zu geben.

Die Frage, ob Henk erfahren können soll, wer sein genetischer Vater ist, wird im Rahmen der Sendung von verschiedenen Personen auf dem heimischen Sofa diskutiert. Dabei wird nacheinander sowohl Henks Perspektive als auch die seines genetischen Vaters eingenommen. Der Jurist Frank Bräutigam beantwortet die Frage schließlich aus rechtlicher Sicht.

Auch ein Jahr nach der Aufzeichnung ist Henks Gerichtsprozess noch nicht abgeschlossen, und ein Ende ist bislang nicht in Sicht. So wie Henk geht es vielen weiteren Spenderkindern, die auf der Suche nach ihren genetischen Vätern und Halbgeschwistern sind. Wir suchen deswegen auch auf anderen Wegen, zum Beispiel über DNA-Datenbanken wie FamilyTreeDna, My Heritage, Ancestry und 23andMe und konnten auf diese Weise bereits einige Verbindungen identifizieren. Wenn ihr Spenderkinder unterstützen wollt, dann registriert euch ebenfalls. Wenn Sie über „Samenspenden“ Kinder gezeugt haben, freuen wir uns sehr, wenn Sie sich bei uns melden. Wir können Ihnen Auskunft geben, ob wir bereits Mitglieder haben, die Ihre genetischen Kinder sein könnten und vermitteln gerne einen Kontakt.

Sisters Auf Netflix – die erste Spenderkinder-Serie

Erst vor kurzem habe ich auf eine Empfehlung aus unserem Verein entdeckt, dass es auf Netflix eine Serie zum Thema Spenderkinder gibt, und zwar wirklich aus der Sicht von Spenderkindern und nicht wie bei Starbucks oder The Kids are alright aus Sicht der Spender oder Wunscheltern: „Sisters“ aus Australien aus dem Jahr 2017.

Die Serie Sisters besteht aus 7 Folgen und kann derzeit leider nur über Netflix angesehen werden. Ich habe sie auf Englisch mit Untertiteln gesehen, ich weiß nicht ob es auch eine auf Deutsch synchronisierte Fassung gibt.

Der Inhalt

Der renommierte Melbourner Reproduktionsmediziner Julius Bechley offenbart schwerkrank, bei mehr als 100 künstlichen Befruchtungen sein eigenes Sperma verwendet zu haben. Seine eheliche Tochter Julia ist geschockt, versucht aber die neuen Halbgeschwister in ihrem Leben zu begrüßen. Insbesondere zu den beiden Schwestern Edie und Roxy entwickelt sie eine enge Beziehung und sie müssen überlegen, wie sie die neue Verwandtschaft in ihr Leben integrieren. Die Entdeckung löst für sie weitere Entwicklungen aus – auch im Verhältnis zu Eltern und Ehepartnern. Julia versucht heraus zu bekommen, warum ihr Vater so gehandelt hat, gleichzeitig droht ihm eine Sammelklage.

Bewertung (Achtung, kleine Spoiler)

Mir hat die Serie sehr gut gefallen – die Schauspieler sind gut und die Serie ist oft unerwartet witzig und gleichzeitig sehr emotional. Es kommen zwar einige Klischees vor wie dass Julia entdeckt, dass sie ausgerechnet mit einem Ihrer Halbbrüder einen One night Stand hatte. An anderer Stelle verteidigt Julia das Handeln ihres Vater vor den drohenden rechtlichen Konsequenzen damit, dass Ihre Halbgeschwister alle nicht existieren würden, wenn es ihren Vater nicht gegeben hätte. Die Serie stellt aber gleichzeitig gut dar, wie wichtig die biologische Verwandtschaft zum Vater, aber auch zu Halbgeschwistern für die Identität ist. Manche der Halbgeschwister stürzt die Offenbarung in eine Krise, manche sehen sie aber auch als Chance für neue Verbindungen zu anderen Menschen oder für eine neue Wahrnehmung von sich selbst. Die Serie endet relativ offen und leider scheint bislang unklar, ob es eine zweite Staffel geben wird. Allerdings soll es bald ein US-amerikanisches Remake geben.

Realer Hintergrund: Ärzte als Samenspender

Die Serie hat übrigens einen realen Hintergrund: in den Niederlanden hat Dr. Jan Karbaat nachgewiesenermaßen mehr als 50 Kinder mit seinem eigenem Sperma gezeugt. Das gleiche passierte bei Dr. Cline im US-Bundesstaat Indiana. Auch im Verein Spenderkinder haben schon drei Mitglieder herausgefunden, dass sie die Kinder des behandelnden Arztes waren. Diese Fälle sind im Ausmaß aber (noch) nicht vergleichbar.

 

Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf des Justizministeriums zum Abstammungsrecht

Am 13. März 2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen „Diskussionsteilentwurf“ zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Die Veröffentlichung war wohl nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Zu dem Diskussionsteilentwurf hat der Verein Spenderkinder eine Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt (Stellungnahme_Diskussionsteilentwurf).

Anders als die bisherigen Gesetzentwürfe aus der Opposition handelt es sich um ein Gesamt-Reformpaket mit sehr weitreichenden Änderungen, das Elternschaft mit den Keimzellen Dritter rechtlich umfassend regeln soll und insbesondere auch voluntative Elemente zur Begründung von Elternschaft anerkennen möchte.

Aus unserer Sicht schießt der Entwurf aber weit über das Ziel hinaus und stellt soziale Elternschaft letztlich genauso unangreifbar wie eine bestehende genetische Vater- oder Mutterschaft. Insbesondere wird das Recht der Kinder zur Anfechtung der rein sozialen Elternstellung im Vergleich zur bestehenden Rechtslage stark eingeschränkt.
Das ist nicht sachgemäß und stellt eine Verletzung des Rechts von Spenderkindern auf Kenntnis der Abstammung dar.

Genetische und soziale Elternschaft sind nicht völlig gleichzusetzen. Bei einer genetischen Verwandtschaft teilt das Kind etwa 50 % der Gene mit jedem genetischen Elternteil. Diese sind der Bauplan für die äußere Erscheinung, bestimmen aber auch gesundheitliche Dispositionen und zum Teil auch Interessen. Die genetische Verwandtschaft besteht unabhängig von einer sozialen Beziehung. Sie ist unauflösbar und wirkt weiter fort, indem sie von dem Kind an die eigenen genetischen Kinder weitergegeben wird. Soziale Elternschaft muss im Gegensatz zu genetischer Elternschaft erst wachsen und entsteht aus gemeinsam verbrachter Zeit, die zu einer Bindung führen kann. Daher muss die Zuordnung zumindest für das Kind angreifbar sein, wenn keine soziale Elternbeziehung zu dem nicht-genetischen Elternteil entstanden ist oder wenn das Kind die Herstellung einer rechtlichen Beziehung zu dem genetischen Elternteil wünscht.

Andere Regelungen wie die beabsichtigte Freistellung von privaten Samenspendern sind erheblich missbrauchsanfällig und führen zu Wertungswidersprüchen gegenüber „normalen“ Familien und Konstellationen, in denen durch Geschlechtsverkehr unbeabsichtigt ein Kind gezeugt wurde, für das der genetische Vater keine finanzielle Verantwortung übernehmen möchte.

Wir hoffen, dass das Konzept noch einmal überarbeitet wird und insbesondere die Rechte und Interessen von durch Samenspende gezeugten Menschen stärker berücksichtigt.

Belgischer „Bioethik-Experte“ fordert Verbot von DNA-Datenbanken

Inzwischen ist auch bei den vehementesten Verfechtern von Spenderanonymität angekommen, dass selbst rechtlich geschützte Anonymitätsversprechen angesichts der neuen technologischen Entwicklungen relativ bedeutungslos sind, weil Spender gegen ihren Willen mit Hilfe von DNA-Datenbanken wie Ancestry über Verwandte identifiziert werden können. Auch in unserem Verein haben dies schon mehrere Spenderkinder geschafft.

Der belgische „Bioethik-Experte“ Guido Pennings hat nun in einem Artikel in der Zeitschrift Human Reproduction gefordert, man solle die entsprechenden Datenbanken einfach verbieten. Der Artikel selbst ist noch nicht im Volltext kostenlos erhältlich, aber sein Inhalt wird in einem Artikel in der Daily Mail wiedergegeben.

Seine Argumente kurz zusammengefasst:

  • Es sei ein Zeichen von Respektlosigkeit und mangelnder Dankbarkeit, wenn Spenderkinder versuchen, ihre biologischen Väter zu identifizieren, obwohl diesen Anonymität versprochen worden sei.
  • Es stelle eine Verletzung der Privatsphäre dar, wenn man eine Person identifiziere oder sogar kontaktiere, die selbst nicht bei der DNA-Datenbank registriert sei.
    Männer, die in der Vergangenheit Samen gespendet hätten und sich nun in einer Beziehung befänden oder weitere Kinder hätten, könnten durch eine Kontaktaufnahme gestört werden.
  • Außerdem könnten Menschen, die nicht wussten, dass sie durch Samenspenden gezeugt wurden, durch genetische Geschwister kontaktiert werden. Dies könne zu Leid und Ärger in einem größeren Netzwerk von Menschen führen, die sich nie gekannt hätten, wenn es die DNA-Tests nicht gäbe.

Die Argumente von Pennings sind sicherlich auch davon geprägt, dass in Belgien anonyme Samenspenden nach wie vor zulässig sind – wogegen sich unsere Schwesterorganisation Donorkinderen seit langem einsetzt. Abgesehen davon, dass man mit einem Verbot von DNA-Datenbanken die Handlungsfreiheit aller Menschen der (in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht gegebenen) Anonymität von Samenspendern unterordnen würde, was ziemlich unverhältnismäßig wäre, könnte man ein Verbot auch faktisch schlecht durchsetzen. Die DNA-Datenbanken sind überwiegend in den USA ansässig, und die verschickten Speichelproben relativ unauffällig.

Bei den Forderungen handelt es sich also eher um ein ziemlich übertriebenes Herumgejammer angesichts einer technologischen Entwicklung, die das eigene Gedankenkonstrukt durchkreuzt. Dass die Forderungen ernsthaft aufgegriffen werden, ist daher unwahrscheinlich.

Halbgeschwister freuen sich überwiegend über den Kontakt

Teilweise ist die Darstellung der Auswirkungen des DNA-Tests auch einfach nicht richtig: wir hatten in unserem Verein inzwischen mehrfach die Situation, dass unseren Mitgliedern Halbgeschwister angezeigt wurden, die nichts von ihrer Zeugungsart wussten. Trotz dieser überraschenden und sicher teilweise auch schockierenden Entdeckung haben sich die neuen Spenderkinder jedoch überwiegend über ihre Halbgeschwister gefreut. Die Identifikation dieser Verbindungen ist also etwas Positives und nichts, was überwiegend Leid und Ärger auslöst. Außerdem weisen die DNA-Datenbanken inzwischen vor der Registrierung darauf hin, dass man bislang unbekannte Verwandte entdecken kann.

Keine Auseinandersetzung mit den Rechten von Spenderkindern

Bemerkenswert ist, dass ein „Bioethik-Experte“ kein Wort zu den Rechten von Spenderkindern verliert. Er erwartet im Gegenteil wie selbstverständlich von Spenderkindern, den genetischen Vater zu schützen. Normalerweise hält man in der Eltern-Kind Beziehung eher die Kinder für schutzwürdig. Grundsätzlich ist übrigens niemand vor einer Kontaktaufnahme durch andere Menschen innerhalb normaler Grenzen geschützt, so lange es nicht in ernsthafte Belästigung oder Bedrohung ausartet.

Die Forderung hat bei der internationalen Spenderkinder-Gruppe zu Belustigung geführt, da die Forderung eher Hilflosigkeit demonstriert und Guido Pennings regelmäßig einseitige Artikel zum Thema Familiengründung mit den Keimzellen Dritter veröffentlicht.

Unsere Favoriten unter den Reaktionen:

  • Guido Pennings schlägt wieder zu!
  • Der Versuch, Zahnpasta zurück in die Tube zu quetschen.
  • Vielleicht sollte man auch gleich den Zugang zum Internet verbieten.
  • Er hat bestimmt selbst Samen gespendet oder Freunde zum Spenden motiviert und jetzt sind alle sauer auf ihn.
  • Ich wusste nichts von meiner Zeugung durch Samenspende und habe mich aus anderen Gründen bei Ancestry registriert – mir wurde einfach ein Vater angezeigt – mal überlegt, wie das ist?

Radiosendung „Punkt eins“ zum Thema „Mein unbekannter Vater. Über Samenspender und ihre Kinder“ am 24. April 2019

Der österreichische Radiosender Ö1 hatte am 24. April 2019 in der Live-Sendung „Punkt eins“ das Thema „Mein unbekannter Vater. Über Samenspender und ihre Kinder“. Spenderkinder-Mitglied Sven war einer der beiden Interviewpartner. Weiterer Interviewpartner war Prof. Dr. Heinz Strohmer, Leiter eines Wiener Kinderwunschzentrums. Die Aufzeichnung kann sieben Tage lang nachgehört werden.

WAZ vom 8. April 2019: Wie ein Essener Frauenarzt zu einer unerwarteten Tochter kam

In der Print- und Onlineausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 8. April 2019 äußerte sich Prof. Dr. Katzorke erstmals zu dem Vorwurf, eine ehemalige Patientin ohne deren Wissen mit seinen eigenen Samen befruchtet zu haben. Die Verbindung zwischen dem Reproduktionsmediziner und Spenderkindermitglied Stina wurde durch einen DNA-Test im vergangenen Jahr aufgedeckt.

Laut Katzorke „spendeten“ auch andere Ärzte des Uniklinikums Essen freigiebig unter gegenseitiger Zusicherung von Anonymität, obwohl der Bundesärztetag (1970!) empfohlen hatte, einwandfrei zu dokumentieren, um das Auskunftsrecht des Kindes erfüllen zu können. Das lässt Katzorkes vehemente Verfechtung der Anonymität in einem anderen Licht dastehen und macht einmal mehr deutlich, dass – mit den Worten von Stina – „die Reproduktionsmediziner keine neutrale vermittelnde Stellung inne haben und auch niemals inne hatten, sondern selbstverständlich auch von eigenen Interessen geleitet handeln.“

Auch wenn Katzorke nicht müde wird, zu betonen, wie wenig Bedeutung Gene für ihn haben, scheinen seine Frau und seine drei anderen Töchter nicht erfreut über die Tat zu sein. Und auch er selbst hat schließlich den Weg zu einer DNA-Datenbank gewählt.

Am Ende des Artikels wird wiedergegeben, dass Katzorke seine damalige Grenzüberschreitung damit relativiere, dass juristisch mittlerweile alles verjährt sei. Wie mag das in den Ohren von Stina klingen?

Wenn manchem Mann auch zum Zeitpunkt seiner „Spende“ die Tragweite seiner Handlung nicht klar war, wäre es ein Zeichen von Größe, zumindest heute rückblickend für seine Taten Verantwortung zu übernehmen. Dafür ist es nie zu spät, auch wenn sich die Missachtung der Rechte der Kinder sowie die medizinethische Grenzüberschreitung in diesem Fall damit nicht ungeschehen machen lassen.

 

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Rechtsausschuss zu Abstammungsrecht

Am 18. März 2019 hat Spenderkinder-Mitglied Anne als Sachverständige an einer öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Titel „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ teilgenommen.

 
Der Gesetzentwurf fordert eine Änderung im Abstammungsrecht, so dass Kinder, deren Mütter mit einer Frau verheiratet sind, die Ehefrau der Mutter automatisch als zweiten rechtlichen Elternteil zugeordnet bekommen. Die Zuordnung der Ehefrau der Mutter als zweiter rechtlicher Elternteil soll vom Kind nicht anfechtbar sein. Begründet wird die Änderung mit einer angeblichen Ungleichbehandlung zu verschiedengeschlechtlichen Ehen, bei denen der Ehemann der Mutter automatisch Vater der Kinder wird, die die Frau während der Ehe bekommt.

 
Der Verein Spenderkinder begrüßt die Intention des Antrags, Spenderkinder rechtlich besser abzusichern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Ein Kind, das durch eine ärztlich vermittelte Samenspende an ein lesbisches Paar gezeugt wurde, hat bis zur Adoption durch die soziale Mutter nur einen rechtlichen Elternteil. Überlegt es sich die Frau der Mutter von der Zeugung bis zum Adoptionszeitpunkt anders, hat das Kind auch anschließend keinen zweiten rechtlichen Elternteil. Würde die leibliche Mutter vor der Adoption sterben, hätte das Kind überhaupt keine rechtlichen Eltern mehr. Das ist aus Sicht des Kindes kein wünschenswerter Zustand.

 
Der Verein Spenderkinder hält die vorgeschlagene Lösung jedoch nicht für sinnvoll. Die autmoatische Zuordnung des Ehemanns der Mutter als Vater eines Kindes beruht auf der Vermutung, dass der Mann auch biologischer Vater des Kindes ist. Diese Vermutung ist bei der Ehefrau der Mutter unmöglich. Da es sich um eine Vermutung handelt, ist sie außerdem anfechtbar, so dass der tatsächliche biologische Vater auch rechtlicher Elternteil werden kann. Aus einer Ehe allein lässt sich außerdem auch nicht der Wille ableiten, auch Elternteil der Kinder der Ehefrau zu werden.

 
Um sicherzustellen, dass das Kind von Anfang an zwei rechtliche Elternteile hat, hält der Verein Spenderkinder eine Anerkennung des Kindes durch die Co-Mutter für sinnvoller, idealerweise schon vor Zeugung des Kindes. In dieses Konzept könnte man neben der Zustimmung der Mutter auch die Zustimmung des biologischen Vaters zu dieser Zuordnung einbinden. Vom Kind müsste diese Form der Anerkennung – wie bei der Anerkennung durch einen Mann nach § 1592 Nummer 2 BGB – anfechtbar sein.

 
Die Stellungnahme der Vereins Spenderkinder und der übrigen Sachverständigen (Dr. Markus Buschbaum, Prof. Dr. Nina Dethloff, Stephanie Gerlach, Prof. Dr. Rolf Jox, Prof. Dr. Katharina Lugani, Prof. Dr. Christopher Schmidt, Wolfgang Schwackenberg, Markus Witt) zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen können öffentlich auf der Seite des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages nachgelesen werden.

 
Unter den Sachverständigen herrschte überwiegend Konsens dahingehend, dass das Kind bei einer Zuordnung auch ein Anfechtungsrecht haben muss. Auch der Ansatz am Abstammungsrecht wurde teilweise deutlich kritisiert und eine weitere Unterscheidbarkeit von Abstammungsrecht und Adoptionsrecht gefordert. Da es sich um einen Oppositionsantrag handelt, sind die Chancen relativ gering, dass der Entwurf angenommen wird. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zudem wenige Tage vor der Anhörung einen eigenen Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts veröffentlicht, der jedoch wohl innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt war. Zu diesem Entwurf wird der Verein Spenderkinder bis Anfang Mai Stellung nehmen.

WDR Menschen hautnah „Vater unbekannt – Anonym gezeugt“ (Teil 2) am 4. April um 22.40 Uhr

Die Spenderkindermitglieder Anja und Sunny wurden vor einigen Jahren für den ersten Teil der WDR-Sendung „Menschen hautnah“ begleitet. Daraufhin hat sich Gerald gemeldet, der als junger Mann seine Samenzellen in der Müncher Arztpraxis abgegeben hat, in der Anja entstanden ist. Er ist aufgeschlossen, seine damals entstandenen Kinder kennenzulernen. Auch sonst hat sich in den folgenden Jahren einiges getan.

Am Donnerstag, dem 4. April, wird um 22.40 Uhr der zweite Teil der Dokumentation ausgestrahlt. Neben Anja, Sunny und Gerald kommt auch Spenderkindermitglied Stina zu Wort. Anschließend ist der Beitrag in der WDR-Mediathek abrufbar.

Pressemitteilung: Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ wirbt für in Deutschland verbotene Verfahren – Verein Spenderkinder äußert ethische und rechtliche Bedenken

Am 9. und 10. März 2019 findet in Berlin erneut die umstrittene Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ statt. Auf dieser Messe werden offensiv sämtliche in Deutschland aus ethischen und psychologischen Gründen verbotene Verfahren wie Eizellspende, kombinierte Samen- und Eizellspende, Leihmutterschaft bis hin zur PID zur Geschlechterselektion angeboten. Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellspende entstandenen Menschen einsetzt, findet es sehr bedenklich, dass diese Veranstaltung bereits zum dritten Mal in Berlin stattfinden soll, obwohl regelmäßig Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen.

Die gesamte Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, KundInnen zu gewinnen und die – zum großen Teil in Deutschland verbotenen – Dienstleistungen zu vermarkten. Anders wären die zahlreichen ausländischen Aussteller, die zum Teil auch als Sponsoren genannt werden, wohl kaum bereit, an einer Veranstaltung in Deutschland mit entsprechenden Ausstellungsgebühren teilzunehmen.

Nach Werbe-Richtlinie1 ist jegliche Maßnahme, die über die Schilderung der Rechtslage zu reproduktionsmedizinischen Verfahren in anderen Ländern hinausgeht, Werbung. Hierzu gehört zum Beispiel, wenn ein Aussteller niedliche Babyfotos verwendet, um an den Kinderwunsch der Interessierten anzuknüpfen. Werbung ist auch, wenn eine Klinik ihr Vorgehen bei dem jeweiligen reproduktionsmedizinischen Verfahren schildert.2

Die Themen der im Seminarbereich angebotenen Vorträge zeigen, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den ethischen Hintergründen der Verbote nicht vorgesehen ist. Stattdessen scheint es, als sei es wesentlicher Inhalt der Veranstaltung, Wege zu vermitteln, wie die kindzentriert engen Grenzen der deutschen Rechtslage umgangen werden können.

Der Verein Spenderkinder wendet sich deshalb erneut an die zuständige Ordnungsbehörde in Berlin und fordert ein Einschreiten gegen die Werbung für Eizellspende, anonyme Keimzellspenden und Leihmutterschaft.

  1. Werbe-Richtlinie 2006/114/EG, Artikel 2 Buchst. a []
  2. Unter den Begriff der Werbung können selbst sachliche Informationen fallen, vgl. dazu das Urteil des Amtsgerichts Gießen zu verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB (AG Gießen, Urteil v. 24.11.2017, 507 Drs – 501 Js 15031/15). []