Jahresrückblick 2018

Wieder mehr Halbgeschwistertreffer durch DNA Tests

Erfreulicherweise registrieren sich immer mehr Spenderkinder in der von uns empfohlenen DNA-Datenbank Family Tree. Nachdem wir 2017 bereits mehr Halbgeschwistertreffer als in allen Jahren zuvor zusammen hatten, stellte 2018 mit 12 weiteren Treffern einen neuen Rekord auf. Wir haben mittlerweile etwa 25 Halbgeschwistergruppen (eheliche Kinder der genetischen Väter nicht mitgezählt), die aus 2 bis 9 Halbgeschwistern bestehen.

Außerdem konnten im Jahr 2018 8 Spenderkinder ihren biologischen Vater identifizieren. Vor allem die Ausweitung unserer Suche auf weitere DNA-Datenbanken wie Ancestry, 23andMe und MyHeritage führte zu mehreren weiteren Treffern. Erstmals erfuhren auch Spenderkinder in Deutschland erst durch Treffer mit Halbgeschwistern über DNA-Datenbanken von ihrer Entstehungsweise. Neu ist auch, dass erstmals in Deutschland ehemalige Samenspender lediglich über Verwandte identifiziert werden konnten, die sich in einer DNA-Datenbank eingetragen hatten. Besonders erfreulich und überraschend dabei war, dass einige unserer ältesten Mitglieder ihre genetischen Väter identifiziert haben.

Internetseite

Auf unserer Internetseite haben wir die Informationen zu DNA-Datenbanken erweitert und erklären dort auch, die Rohdaten welcher Tests sich bei welchen anderen DNA-Datenbanken importieren lassen. Die Rubrik „Die rechtliche Situation“ wurde mit den Änderungen durch das Samenspenderregistergesetz zum 1. Juli 2018 aktualisiert.

Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Vorstandsmitglieder haben im Jahr 2018 bei verschiedenen Veranstaltungen als Gäste und auch als ReferentInnen teilgenommen:

  • Referentin beim Infoabend der Adoptionsvermittlungsstelle Fulda im März (Anne)
  • Teilnahme am Podiumsgespräch „Reproduktionsmedizin – Wessen Wünsche, welche Wirklichkeit?“ auf dem 101. Deutschen Katholikentag in Münster, 10. Mai 2018, organisiert vom Bundesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. (KDFB) und dem donum vitae Bundesverband e.V. (Sven)
  • Referentin bei der Fachveranstaltung „Familie im Wandel der Zeit“ des Netzwerks Frühe Kindheit und Entwicklung in der Stadt Osnabrück im Oktober (Anne)
  • Sachverständige bei öffentlicher Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November zum Thema Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (Stina)
  • Herbsttagung der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung im November; Podiumsgespräch zum Thema „Familiengründung durch Reproduktionsttechnologie. Ethische Fragen, elterliche Verantwortung und kindliche Entwicklung“ (Sven)

Der Verein Spenderkinder positionierte sich erneut kritisch zur zum zweiten und dritten Mal in Deutschland durchgeführten Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“  und . Unterstützung bekamen wir durch die in Österreich neugegründete Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“, einem Zusammenschluss von Experten und Expertinnen verschiedener Fachgruppen, der sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einsetzt.

Kritisch äußerten wir uns auch zur Plakatwerbung der Erlanger Samenbank in Nordbayern, die mit Männern in Superheldenkostümierung für Samenspende warb. Die bildliche und verbale Darstellung verschleierte die Tragweite der Familiengründung zu dritt für alle Beteiligten und die Bedürfnisse der entstehenden Menschen. Hierzu gab Leonard im Juni der Regionalzeitung „In Franken“ ein Interview.

Weitere Medienbeiträge mit Mitgliedern unseres Vereins waren 2018:

  • Die Dokumentation von Julia Kaulbars mit Nicole und Jörg „Risiko Samenspende“ im Februar,
  • ein Beitrag zu Eizellspende und Leihmutterschaft im Aprilheft der Deutschen Hebammenzeitschrift,
  • ein Interview mit Claire für den Blog „Solomamapluseins“ im Oktober,
  • ein Beitrag im GEO-Magazin 12/2018, „Wie ich wurde, wer ich bin. Die neue Ahnenforschung“, für den ebenfalls Claire interviewt wurde.
  • Anknüpfend an die Herbsttagung 2017 der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung veröffentlichten Sven und Anne im zugehörigen Tagungsband jeweils einen Beitrag.1

Rechtliches
Zum 1. Juli 2018 trat das Samenspenderregistergesetz in Kraft. Es gibt nun ein zentrales Samenspenderregister in Deutschland, über das ab dem 1. Juli gezeugte Spenderkinder Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten können. Das Gesetz ist ein guter Anfang und erfüllt eine langjährige Forderung unseres Vereins, es gibt aber noch einigen Nachbesserungsbedarf.

2016 und 2017 gewannen vier unserer Mitglieder Klagen gegen ein Reproduktionszentrum in Essen. Informationen über die genetischen Väter wurden aber immer noch nicht herausgegeben.

Gegen das „Netzwerk Embryonenspende e.V.“ fand vor dem Amtsgericht Dillingen und dem Landgericht Augsburg ein Strafverfahren gegen Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz wegen der Verwendung von sogenannten Zellen im Vorkernstadium statt. Die beklagten Vorstandsmitglieder wurden vom Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung von Fortpflanzungstechniken freigesprochen, allerdings nur wegen eines Rechtsirrtums, weil sie sich vorher lediglich (falsch) beraten lassen hatten. Damit ist jedoch geklärt, dass die Weiterkultivierung von Zellen im Vorkernstadium mit dem Ziel, sie einer anderen Frau einzusetzen als der Frau, von der die Eizelle stammt, verboten ist.

Ausblick auf das Jahr 2019

Alle DNA-Datenbanken hatten über Thanksgiving und in der Vorweihnachtszeit ihre Tests erheblich reduziert. Nach Berichten hat dies zu sehr vielen Bestellungen geführt, so dass wir gespannt auf neue Matches im Frühjahr 2019 sind.

  1. Meier-Credner, A. (2018). Familiengründung mit Samenzellen eines Dritten und ihre besonderen Herausforderungen. u. Riesel, S. (2018). Wie in ein fremdes Nest gesetzt. Erfahrungsbericht eines Spenderkindes. In Johne et al. (Hrsg.), Veränderung im psychoanalytischen Prozess – Entwicklung und Grenzen. (S. 306-315 u. 315-330). Herbsttagung 2017 Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, Bad Homburg. Gießen: Psychosozial-Verlag. []