Pressemitteilung: Ethische und rechtliche Bedenken gegenüber der Veranstaltung „Kinderwunsch-Tage“ am 17./18. Februar 2018 in Berlin

Am 17. und 18. Februar 2018 findet erneut die Veranstaltung „Kinderwunsch-Tage“ in Berlin statt. Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellspende entstandenen Menschen einsetzt, sieht diese Veranstaltung sehr kritisch.
Die „Kinderwunsch-Tage“ sollen im Oktober dieses Jahres durch den auf Verbrauchermessen spezialisierten Organisator „F2F Events“ zusätzlich auch in Köln ausgerichtet werden. Die Werbeveranstaltung verletzt massiv die Rechte und Bedürfnisse der durch anonyme Keimzellspenden entstehenden Menschen und nutzt die Notlage von Wunscheltern aus.

Laut Ankündigung auf der Internetseite werden – wie bei der erstmaligen Durchführung der „Kinderwunsch-Tage“ im vergangenen Jahr – erneut zahlreiche ausländische Unternehmen an der Veranstaltung teilnehmen. Unter anderem stellen die Teilnehmer „IVFSpainAlicante“ aus Spanien, die tschechische Reproduktionsklinik „Karlsbad Fertility“ sowie die amerikanische Reproduktionsklinik „OregonReproductiveMedicine“ Verfahren bereit, die gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstoßen. Sie bieten die in Deutschland verbotene Eizell- oder die kombinierte Eizell- und Samenspende an. Die spanische und tschechische Klinik weisen außerdem auf die Anonymität ihrer Spender hin. Auch die ebenfalls teilnehmende dänische Samenbank „Cryos International Denmark ApS“ bietet anonyme Samenspenden an. Das widerspricht eindeutig dem in Deutschland geltenden Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, das auch für Spenderkinder 2015 höchstrichterlich bestätigt wurde (Urteil des BGH vom 28.01.2015). Im Juli 2018 tritt in Deutschland außerdem das Samenspenderregistergesetz in Kraft, das die Dokumentation und Auskunftserteilung für in Deutschland gezeugte Spenderkinder sicherstellen soll.

Die amerikanische Klinik bietet sogar Leihmutterschaft als Dienstleistung an. Leihmutterschaft ist in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern verboten, weil es gegen die Würde eines Menschen verstößt, gegen Geld gehandelt zu werden. Anstatt die Anzahl der Anbieter von in Deutschland verbotenen Verfahren zu reduzieren, sind in diesem Jahr sogar noch weitere Anbieter von Leihmutterschaft aus den USA, Zypern und Griechenland hinzugekommen.

Der Verein Spenderkinder findet es außerordentlich bedenklich, dass wiederholt eine öffentliche Veranstaltung stattfinden soll, bei der Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen. Im März 2016 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zur Embryonenspende/-adoption, in der er auf die Unvereinbarkeit der Eizellspende mit dem Embryonenschutzgesetz verweist. Der Verein Spenderkinder fordert die staatlichen Behörden und politischen Akteure auf, die „Kinderwunsch-Tage“ kritisch zu hinterfragen, die Einhaltung des Embryonenschutzgesetzes zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft respektiert wird.