Mindestens 197 Kinder durch vermittelten Samen mit Krebs-Gen gezeugt

Im Frühsommer 2025 wurde bekannt, dass die in Dänemark sitzende European Sperm Bank den Samen eines Mannes vermittelt hat, der eine Genmutation hatte, die zu einer stark erhöhten Krebswahrscheinlichkeit führt. Jetzt wurde bekannt: das Ausmaß ist noch viel größer als zunächst angenommen1.

Während zunächst angenommen wurde, dass 67 Kinder mit dem Samen des „Spenders 7069“ mit den Alias „Kjeld“ gezeugt wurden, stellte sich nun heraus, dass die Zahl mit mindestens 197 Kinder deutlich höher ist. Dies ergab eine Recherche eines investigativen Reporternetzwerks der Europäischen Rundfunkunion (EBU), einem Zusammenschluss öffentlich-rechtlicher Sender. Das Recherche Netzwerk fragte bei den Behörden in den betroffenen Ländern nach der Anzahl der Kinder, deren biologischer Vater Kjeld ist. Allerdings führen nicht alle Länder ein Register für Spenderkinder, sodass das Netzwerk davon ausgeht, dass die Informationen möglicherweise unvollständig sind.

Es ist nicht bekannt, wie viele dieser Kinder von dem Gendefekt betroffen sind.

Spenderkinder mit ungeklärten genetischen Auffälligkeiten werden gebeten, sich vertraulich beim internationalen Rechercheteam zu melden, gerne auch über unsere Infoadresse: info(at)spenderkinder.de.

Aktuell unzuverlässiger Informationsweg stellt gesundheitliches Risiko für Spenderkinder dar

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf die Anfrage des Vereins Spenderkinder die Funktionsweise des Warnsystems am 19. August 2025 folgendermaßen erläutert: Bei schwerwiegenden Zwischenfällen im Rahmen der Gewebespende (wozu Samenvermittlung gehört) erfolgen auf der Ebene der Europäischen Union Schnellwarnungen (Rapid Alerts) unter den Mitgliedstaaten auf Grundlage der Richtlinien 2004/23/EG und 2006/86/EG. Gehe eine Schnellwarnung bei der zuständigen Bundesoberbehörde ein, werde diese an die obersten Landesgesundheitsbehörden weitergeleitet, die für die Überwachung der Einrichtungen, in dem Fall der Samenbanken, zuständig seien. Zudem würden die betroffenen Einrichtungen kontaktiert, sobald die dafür erforderlichen Informationen vorliegen. Für die weitere Kommunikation mit den Familien seien die Einrichtungen verantwortlich. Ab dem 7. August 2027 würden die Schnellwarnungen und die Kommunikationswege in Art. 34 der Verordnung (EU) 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO-Verordnung) geregelt, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sei. In dem Fall von Kjeld sei das Paul Ehrlich Institut unverzüglich nach Schnellwarnung aktiv geworden.

Obwohl das Problem mit dem Samen von Kjeld seit 2023 bekannt ist, sind dem Bericht zufolge noch immer nicht alle potenziell betroffenen Familien kontaktiert worden2. Andere erfuhren erst mit einer Verspätung von über einem Jahr, dass sie ihre Kinder auf den Gendefekt testen lassen sollten. Manche Kliniken haben laut dem Bericht Schwierigkeiten, die betroffenen Frauen zu kontaktieren, weil die Komtaktdaten der Patientinnen sich geändert haben. Der Bericht weistjedoch auch darauf hin, dass Daten zum Teil nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurden, insbesondere wenn der Eigentümer der Kinderwunschklinik wechselte.

Nationale Obergrenzen werden häufig überschritten

Der Fall zeigt, dass die national bestehenden Obergrenzen für die Anzahl von Kindern, die durch den Samen eines Mannes gezeugt werden, oft nicht eingehalten werden. In Belgien wurden 53 Kinder von 38 verschiedenen Müttern mit dem Sperma von Kjeld gezeugt, obwohl es in dem Land ein Limit von maximal sechs Familien gibt, die Sperma eines einzigen Spenders erhalten dürfen. Auch in Dänemark ist Kjeld der biologische Vater von 49 Kindern, obwohl die damaligen Richtlinien in der Region maximal 25 Kinder pro Spender vorsahen. In Spanien wurden 35 Kinder gezeugt.

Die Dänische Patientensicherheitsbehörde hat die European Sperm Bank bei der dänischen Polizei angezeigt3. Die 2004 gegründete und in Kopenhagen ansässige Eurpean Sperm Bank ist heute eine der größten Samenbanken der Welt. Seit 2022 besitzt der europäische Private-Equity-Fonds Perwyn die Samenbank.

Der Fall führte auch in Dänemark dazu, dass mehrere Politiker strengere Gesetze fordern, insbesondere eine europäische Obergrenze und ein Register4.

Liste gesperrter Samenspender offenbart Weitergabe von Erbkrankheiten durch Samenspender als strukturelles Problem

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über den Fall „Kjeld“ hat die belgische Spenderkinderorganisation donorkinderen eine Liste mit 29 weiteren dänischen „Samenspendern“ veröffentlicht, die gesperrt wurden, weil sie nachweislich Erbkrankheiten weitergegeben haben5. Allein in Belgien wurde in diesen Fällen jeweils die nationale Obergrenze von sechs Familien pro „Samenspender“ überschritten. Das zeigt, dass es sich nicht nur um einen Einzelfall handelt, sondern um ein strukturelles Problem von Samenbanken.

Grenzen genetischer Screenings und Risiken großer Halbgeschwistergruppen

Diese Fälle zeigen sehr deutlich, dass genetische Screenings Risiken reduzieren, aber niemals ausschließen können. Weder bei „Samenspendern“ noch bei natürlicher Fortpflanzung ist es möglich, alle existierenden oder zukünftigen genetischen Risiken zu testen; viele Mutationen sind noch unzureichend erforscht oder werden bei den üblichen Screenings nicht erfasst.

Bei natürlicher Fortpflanzung betreffen unbekannte genetische Risiken in der Regel nur die Kinder einer einzelnen Familie. Bei „Samenspendern“ dagegen sind hunderte Kinder in vielen Familien betroffen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Betroffenen sich oft nicht kennen und oft nicht wissen, dass sie mit Samenvermittlung entstanden sind. Die Koordination von Information, genetischer Beratung und medizinischer Vorsorge wird dadurch stark erschwert. Je größer und international verteilter die Halbgeschwistergruppe ist, desto unwahrscheinlicher wird es, dass tatsächlich alle informiert werden und frühzeitig Zugang zu notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen erhalten.

Internationale Obergrenze und Register notwendig zur Sicherheit von Spenderkindern

Die aufgedeckten Fälle machen deutlich: Wenn Samenbanken ihren Samen weltweit vertreiben, werden nationale Obergrenzen unterlaufen, weil derselbe „Samenspender“ in mehreren Ländern parallel eingesetzt wird. Die Auf diese Weise entstehen große, grenzüberschreitende Halbgeschwistergruppen mit gemeinsamen genetischen Risiken. Samenbanken überblicken nicht, wie viele Kinder bereits entstanden sind.

Deshalb ist die Einrichtung einer internationalen Obergrenze für die Anzahl der Familien pro „Samenspender“ ist notwendig. Zentrale bzw. verknüpfte Register, die die Identität von Samenspendern und der Frauen, an die der Samen vermittelt wird, erfassen, sind notwendig, damit die Einhaltung der Obergrenze überprüft werden kann und Spenderkinder bei unverzüglich informiert werden können, wenn Erbkrankheiten bekannt werden.

  1. https://www.dw.com/de/krebsrisiko-durch-samenspender-europas-samenbank-in-kritik/video-75082905 []
  2. https://www.dr.dk/nyheder/indland/ikke-alle-moedre-har-faaet-vide-deres-donorbarn-kan-udvikle-kraeft []
  3. https://www.dr.dk/nyheder/indland/den-danske-saedbank-european-sperm-bank-er-blevet-politianmeldt []
  4. https://www.dr.dk/nyheder/indland/dansk-donor-leverede-saed-med-risiko-kraeft-nu-raabes-der-efter-nye-regler []
  5. https://www.donorkinderen.com/lijst29spermadonoren []

Liste gesperrter „Samenspender“ veröffentlicht

Im Mai wurde öffentlich bekannt, dass ein Mann aus Dänemark als Samenspender unwissentlich eine Gen-Mutation weitergegeben hat, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Entstehung von Krebs führt. (Wir berichteten dazu.) In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass mit dem Samen mindestens 67 Kinder in über zehn verschiedenen Ländern gezeugt wurden. Allein in Belgien entstanden 52 Kinder, obwohl dort eine Obergrenze von 6 Frauen besteht, an die der Samen desselben Mannes vermittelt werden darf.

Mittlerweile kam heraus, dass in Belgien in mindestens 29 weiteren Fällen die Obergrenze von 6 Frauen überschritten wurde und verschiedene Krankheitsveranlagungen vererbt wurden. Der Samen kam von den dänischen Samenbanken Cryos International und European Sperm Bank. Die belgische Spenderkinderorganisation donorkinderen hat eine aktuelle Liste der gesperrten „Spender“ veröffentlicht. Vermutlich wurden noch nicht alle betroffenen Familien informiert.

Wenn Sie befürchten, dass Sie bzw. ihre Kinder, betroffen sind, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Spendernummer an die belgische Spenderkinderorganisation. Dort erhalten Sie weitere Informationen und können sich mit weiteren Betroffenen vernetzen.

BR-Podcast „Die Frage“ mit Spenderkindermitglied Emma

Spenderkinder-Mitglied Emma erzählt im Podcast des bayerischen Rundfunks in der Folge „30 Jahre Lüge: Wie ist es zu erfahren, dass dein Vater nicht dein Vater ist?“ wie es für sie war, ihre Entstehungsweise zu erfahren. Sie erzählt, wie sie über DNA-Datenbanken Halbgeschwister fand und Kontakt mit ihrem genetischen Vater aufnahm.

Emmas Geschichte steht stellvertretend für die vieler anderer Spenderkinder. Es ist für Spenderkinder mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass sie ein oder mehrere Halbgeschwister identifizieren, wenn sie sich in DNA-Datenbanken registrieren. Viele Spenderkinder interessieren sich auch dafür, zu erfahren, wer ihr genetischer Vater ist. Allerdings sind die meisten Männer, die ihren Samen zur Zeugung von Kindern abgegeben haben, nicht auf Kontakt mit den entstehenden Kindern vorbereitet. Deshalb ist es für Spenderkinder immer wieder sehr herausfordernd, Kontakt aufzunehmen.

Genetischen Vater nach über 20 Jahren Suche identifiziert

Eine der größten Halbgeschwistergruppen, von der wir im Verein wissen, hat im Frühjahr 2025 ihren genetischen Vater identifiziert. Er hatte in den frühen achtziger Jahren über eine längere Zeit bei der Samenbank Novum Samen abgegeben. Über die Jahre haben sich mehr als acht der durch ihn gezeugten Kinder über DNA-Datenbanken gefunden. Novum behauptete bis zuletzt, keine hinreichenden Unterlagen mehr zu besitzen, um den genetischen Vater zuordnen zu können. Nun haben die Halbgeschwister es mit der Hilfe von DNA-Detektiv Alexander geschafft.

Einige von euch haben ja sehr lange gesucht, über 20 Jahre. Wie geht es euch damit, dass die lange Suche nun beendet ist?

A: Ich freue mich, endlich Klarheit zu haben, wer mein genetischer Vater ist – und wer es nicht ist.

S: Es ist ein tiefes Gefühl von Erleichterung und Abschluss. Über so viele Jahre war da eine offene Frage, ein leerer Platz, der immer wieder ins Leben hineingefunkt hat – mal laut, mal leise. Jetzt zu wissen, wer unser genetischer Vater war, bringt eine innere Ruhe mit sich. Es ist nicht einfach nur ein Name, sondern das Ende einer langen Suche nach einem Teil von sich selbst.

Ihr habt euren genetischen Vater ja letztlich über DNA-Datenbanken identifiziert, aber es war nicht so einfach. Könnt ihr etwas über die Suche erzählen?

A: Außer uns Halbgeschwistern hatten wir nur sehr, sehr entfernte Verwandte identifiziert. Das machte die Suche für uns als einzelne quasi unmöglich. Unser DNA-Detektiv schaffte es trotzdem, unseren genetischen Vater zu finden, indem er mit dem Material suchte, das wir als Halbgeschwister teilen. Dafür war es hilfreich, dass wir mehrere sind.

S: Der Weg war voller Sackgassen, falscher Spuren und sehr viel Geduld. DNA-Datenbanken bieten zwar technische Möglichkeiten, aber sie ersetzen nicht die mühsame Detektivarbeit, die dahintersteht. Ohne die Hilfe von Alexander, unserem DNA-Detektiv, hätten wir es wohl nicht geschafft. Er hat über Jahre hinweg mit unglaublicher Ausdauer ein Puzzle zusammengesetzt, das sich für uns oft wie unlösbar angefühlt hat. Als er dann sagte, er sei sich sicher, wer unser Vater ist, und brauche nur noch eine offizielle Bestätigung, war das ein Moment der Überraschung – und es hat tatsächlich eine Weile gedauert, bis ich realisiert habe, dass die Suche damit zu Ende war.

Leider konntet ihr euren genetischen Vater nicht persönlich kennenlernen. Würdet ihr sagen, dass eure Suche trotzdem ein gutes Ende genommen hat? Konntet ihr einen Eindruck gewinnen, was für eine Art Mensch er war?

A: Ja, auf jeden Fall! Das Hauptziel war ja, zu erfahren, wer mein genetischer Vater ist. Das weiß ich nun. Erfreulicherweise hat seine Familie uns etwas über ihn erzählt, so dass ich nicht nur ein Foto, sondern auch ein inneres Bild von ihm als Person entwickeln konnte. Und wir haben dadurch noch weitere Halbgeschwister gefunden, die ebenfalls aufgeschlossen für Kontakt sind. Das bedeutet mir sehr viel.

S: Natürlich hätten wir ihn gerne kennengelernt – ein Gespräch, ein Blick, ein gemeinsamer Moment hätte mir viel bedeutet. Aber auch ohne diese persönliche Begegnung konnten wir durch Gespräche mit ihm nahestehenden Personen viel über ihn erfahren. Darin wirkte er wie ein kluger, weltoffener und warmherziger Mensch.

Einige von euch haben ja auch einen Rechtsstreit mit Novum über die Auskunft über den genetischen Vater geführt – und obwohl es dazu verurteilt wurde, hat euch das Novum letztlich keine Auskunft gegeben. Seid ihr zufrieden damit, es trotzdem auf diesem Weg versucht zu haben? Was ist euer Fazit zu den Gerichtsverfahren?

A: Das Novum wurde verurteilt, uns Auskunft zu geben. Das ist ein wichtiges Ergebnis, weil es bestätigt, dass das Recht grundsätzlich auf unserer Seite ist. Dass das Gericht trotzdem keine Handhabe sah, das Urteil zu vollstrecken, zeigt, dass das Recht auf Auskunft über die Identität des genetischen Vaters für Spenderkinder, die vor 2018 entstanden sind, noch nicht hinreichend geschützt ist. Umso mehr freue ich mich, die Auskunft dennoch auf anderem Wege erhalten zu haben. In unserem Fall sind unstreitig die Spenderunterlagen noch vorhanden. Angeblich konnte nur nicht zugeordnet werden, welcher Spender zur Entstehung welchen Kindes geführt hatte. Es gab sogar eine ZeugInnenanhörung, in der keine der vom Novum dafür benannten ZeugInnen die behauptete Vernichtung der für uns relevanten Patientinnenakten bezeugen konnte. Im Laufe der Prozesse zeigten sich immer neue Widersprüche. Das Oberlandesgericht Hamm fasste es wie folgt zusammen: „Das Aussageverhalten des Gesellschafters der Schuldnerin ist nicht nur in diesem Punkt, sondern insbesondere auch bezüglich der weiteren, von der Gläubigerin hervorgehobenen Umstände zu der „Vernichtung“ von Akten und weiteren Unterlagen beklagenswert inkonsistent, teils widersprüchlich und auch mit Angaben von Zeugen partiell nicht kompatibel“ (Beschluss des OLG Hamm vom 29.08.2024, S. 5). Dennoch kam das Gericht zu dem Ergebnis „Das zweifelhafte Aussageverhalten der Schuldnerin bzw. ihres Gesellschafters Prof. Dr. Katzorke hat aber aus Sicht des Senats nicht zur Folge, dass der Tatsachenvortrag der Schuldnerin in allen Einzelheiten und damit insgesamt als unglaubhaft zu bewerten ist“ (Beschluss des OLG Hamm vom 29.08.2024, S. 5). So war das Novum zwar verurteilt worden, uns Auskunft zu geben. Weil wir aber nicht nachweisen konnten, dass das Novum für unsere Einzelfälle dazu in der Lage war, konnten wir das Urteil im letzten Schritt nicht vollstrecken lassen. Die Urteile hätten nur dann zwangsvollstreckt werden können, wenn wir hätten nachweisen können, dass nicht generell, sondern auch spezifisch für unsere Einzelfälle dem Novum die Auskunft möglich ist. Trotz widersprüchlicher Vortragsweise der Gegenseite lag die Beweislast dafür unverändert bei uns. Dieser Nachweis war uns mit unseren legalen Möglichkeiten nicht möglich, da wir ohne Einblick in die Praxisdokumentation nicht wissen konnten, ob zufällig die Aufzeichnungen über unseren genetischen Vater oder die Patientinnenakten unserer Mütter (und der der bereits identifizierten Halbgeschwister) alle zufällig doch abhandengekommen sind.

S: Ja, es war absolut wichtig – auch wenn das Ergebnis enttäuschend war. Der Rechtsweg war ein deutliches Zeichen: Wir geben uns nicht mit einem „Gibt’s nicht mehr“ zufrieden, wenn es um unsere Herkunft geht. Es war ein Kampf für das Recht auf Wissen – und für die Würde von Spenderkindern generell. Dass die Samenbank trotz Gerichtsurteil keine Auskunft gegeben hat, wirft ein bezeichnendes Licht auf den mangelnden Willen zur Verantwortung. Ich hoffe, dass unser Fall hilft, gesellschaftlich und rechtlich ein Umdenken anzustoßen.

Wie hat die Aufklärung eurer Herkunft euer Verständnis von Familie und Identität beeinflusst? Gibt es etwas, das ihr anderen Menschen in einer ähnlichen Situation mit auf den Weg geben möchtet?

A: DNA-Datenbanken sind die Aufklärer des 20. Jahrhunderts. Wenn ihr eure genetischen Elternteile oder Halbgeschwister finden möchtet, dann ist das auf diese Weise definitiv möglich, es dauert manchmal nur etwas länger. Habt dann Geduld, macht vielleicht eine Pause, aber lasst euch nicht entmutigen.

S: Man lernt: Familie ist mehr als Biologie – aber Biologie kann dennoch sehr bedeutungsvoll sein. Identität besteht aus vielen Schichten, und für uns war es wichtig, diesen Teil endlich einordnen zu können. Es ist nicht alles, aber es ist auch nicht nichts. Mein Rat an andere: Gebt euch das Recht zu suchen. Das ist kein Verrat an der sozialen Familie, sondern ein Akt der Selbstachtung. Und: Ihr seid nicht allein – viele andere haben ähnliche Fragen und ähnliche Wege hinter sich.

Ihr seid ja recht viele Halbgeschwister. Wie hat euch die Erfahrung, euren genetischen Vater zu finden und gemeinsam diese Suche zu meistern, als Gruppe geprägt? Gibt es Pläne, wie ihr auch in Zukunft miteinander in Kontakt bleiben möchtet?

A: Die Suche war bestimmt eine gute Teambuildingmaßnahme 😊. Ich habe vor, auch weiter in Kontakt mit meinen Halbgeschwistern zu bleiben.

S: Wir sagen manchmal scherzhaft: „Unsere Familie kam über die DNA-Datenbank.“ Aber das trifft es irgendwie auch. Aus Fremden wurden Vertraute. Wir sind inzwischen mehr als nur „Halbgeschwister auf dem Papier“. In den letzten Jahren ist ein starkes Band zwischen uns gewachsen. Wir stehen in regelmäßigem Kontakt, tauschen uns aus, organisieren Treffen und unterstützen uns auch emotional. Diese Verbindung gibt Halt – und ich möchte sie auf jeden Fall erhalten. Unsere gemeinsame Geschichte verbindet uns auf eine ganz eigene, tiefe Weise.

Podcast „Kinderwunschzeit“ mit Britta

Spenderkinder-Vorstandsmitglied Britta spricht in der aktuellen Folge des Podcasts „Kinderwunschzeit“ des Bundesfamilienministeriums mit Gastgeberin Sally Schulze. Britta erzählt, wie sie über eine DNA-Datenbank ihren genetischen Vater und drei Halbbrüder fand und wie sich ihre Verbindung bis heute im Alltag fortsetzt.

Die Podcastfolge ist deshalb so besonders, weil sie ein Thema aufgreift, das eine ganz eigene Herausforderung darstellt: Wenn der genetische Vater plötzlich ein leibhaftiger Mensch ist, wenn sich genetischer Vater und Spenderkind gegenüberstehen, wird besonders spürbar, welche Integrationsaufgabe Spenderkinder leisten müssen. Daran ändert auch eine frühzeitige Aufklärung des Spenderkindes nichts. Die verfügbaren Kinderbücher zu dieser Form der Familiengründung sind keine Hilfe, weil sie stets enden, bevor das Spenderkind Kontakt mit dem Spender bzw. seinem genetischen Vater aufnimmt. Bei der Kontaktaufnahme kann deutlich werden, dass sich doch nicht alle Beteiligten ein Kind wünschten, zumindest kein leibhaftiges, das sich menschlichen Kontakt mit ihnen wünscht. „Samenspender“ werden heutzutage zwar darüber aufgeklärt, dass das Kind ein Recht hat, ihre Identität zu erfahren, sie werden aber so ausgewählt, dass sie keine soziale Beziehung zu den entstehenden Kindern wünschen und einverstanden sind, das Kind niemals kennenzulernen. Brittas Geschichte – soviel sei vorweggenommen – ist ein positives Beispiel, bei dem der genetische Vater das Spenderkind mit offenen Armen empfängt.

Artikel Spenderkinder psychologisch begleiten

Spenderkinder-Vorsitzende Anne Meier-Credner hat einen Artikel zur psychologischen Begleitung von Spenderkindern für das Magazin Psylife geschrieben: „Ich möchte wissen, woher ich komme“ – Spenderkinder psychologisch begleiten. Hierin schildert sie die besonderen Herausforderungen: die teilweise vorhandene Erwartung, die eigenen Bedürfnisse hintenan zu stellen. eine möglicherweise große Anzahl von Halbgeschwistern, die mögliche Ablehnung durch den genetischen Elternteil oder die Angst vor Ablehnung.

Bei inzwischen vermutlich mehr als 120.000 Spenderkinder in Deutschland und einer Familienkonstellation mit besonderen Herausforderungen sollte die psychologische Behandlung von Spenderkindern keine Seltenheit sein. Auch im Verein Spenderkinder haben sich einige Mitglieder in eine Psychotherapie begeben – von unterschiedlicher Dauer und aus unterschiedlichem Anlass. Fast alle Mitglieder haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Familienkonstellation erst einmal sehr genau erklärt werden musste und die meisten Psychologen zunächst sagten, dass sie hierin bislang noch keine Erfahrungen gemacht haben. Hoffentlich ändert sich das mit Artikel wie diesen und Forschung zu der Situatuon von Spenderkindern in der Zukunft.

Dänemark: Klage gegen anonyme Abgabe von Samen und Eizellen

In Dänemark haben zwei durch Samenvermittlung gezeugte Personen, Ditte und Nette, eine Klage gegen den dänischen Staat eingereicht. Sie machen geltend, dass das Gesetz, das anonyme Vermittlung von Samen und Eizellen erlaubt, ihre Menschenrechte verletzt, insbesondere ihr Recht auf Familienleben.

Bis 2012 waren in Dänemark nur eine anonyme Abgabe von Samen und Eizellen erlaubt. Heute sind in Dänemark sowohl offene als auch anonyme Vermittlungen von Samen und Eizellen erlaubt. Wunscheltern haben die Wahl, ob sie eine anonyme oder eine offene Vermittlung möchten. Meistens sind offene Vermittlungen teurer.

Nette, eine der Klägerinnen, wurde vor 29 Jahren durch eine anonyme Samen“spende“ gezeugt. Von ihrem genetischen Vater kennt sie nur Größe, Gewicht, Augenfarbe und Blutgruppe. Sie stellt sich dieselben Fragen wie viele andere durch Samenvermittlung gezeugte Menschen: Woher komme ich? Was habe ich geerbt? Warum hat mein genetischer Vater seinen Samen abgegeben?

Die Klage argumentiert, dass das dänische Recht gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Artikel 3, 7 und 8 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Dänemark sei verpflichtet, das Recht eines Kindes auf Identität zu gewährleisten (mehr zum Recht einer Person auf Kenntnis seiner Abstammung unter internationalem Recht auf der internetseite von Donor Offspring Europe). Dazu gehöre auch, unnötige Hindernisse für den Zugang eines Kindes zu Informationen über seine genetische Herkunft zu vermeiden, da der Staat die positive Verpflichtung habe, aktiv dafür zu sorgen, dass auch Spenderkinder Zugang zu Informationen über ihre biologische Herkunft haben.

Das dänische Recht sichert Spenderkindern jedoch keinen Zugang zu Informationen über ihre genetische Herkunft, da die anonyme Vermittlung von Samen und Eizellen weiterhin erlaubt sind. Dem Kind wird somit jegliche Möglichkeit genommen, Informationen über seine biologischen Eltern zu erhalten. Im Fall von Nette und Ditte bedeutet dies, dass sie keine Informationen über ihre biologischen Väter erhalten können.

Viele Nachbarländer wie Schweden, Norwegen, Deutschland, die Niederlande und Frankreich haben ihre Gesetze bereits geändert und erlauben nur noch eine offene Vermittlung von Samen und Eizellen. Im vergangenen Jahr entschied das belgische Verfassungsgericht, dass anonyme Vermittlung von Samen- und Eizellen die Rechte von Spenderkindern verletzt und dass das Recht entsprechend geändert werden muss.

Eine erfolgreiche Klage könnte auch das dänische Gesetz ändern. Dies würde die Rechte der rund 20.000 Kinder, die in Dänemark durch Eizell- und Samenspenden gezeugt wurden, unmittelbar verbessern. Da dänischer Samen in viele andere Länder geliefert wird und viele Eltern auch nach Dänemark kommen, um Samen und Eizellen zu kaufen, würde dies auch die Rechte vieler Spenderkinder in anderen Ländern verbessern. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich in zwei Jahren getroffen.

Die Kläger wären für jede Unterstützung ihres Rechtsstreits sehr dankbar, da der Rechtsstreit eine erhebliche finanzielle Belastung für sie darstellt.

Eine Spende kann auf das Konto des dänischen Vereins für Spenderkinder „Donorbørns Vilkår“ überwiesen werden (Mobilepay: 292267) oder per Banküberweisung an die Reg.-Nr.: 5364, Kontonr.: 0244922, IBAN: DK4753640000244922.

Weitere Informationen zur Klage befinden sich auf der Internetseite von Donorbørns Vilkår unter sowie auf den Instagram- und Facebook-Seiten der Organisation.

Samen aus dem Ausland – Nachteile für Spenderkinder

Ein nicht unerheblicher Teil des in Deutschland vermittelten Samens stammt vermutlich aus dem Ausland, überwiegend aus Dänemark. Das ist in anderen europäischen Ländern ähnlich: nach einem Bericht auf Euronews aus dem Jahr 2023 geben einige niederländische Fruchtbarkeitskliniken an, dass mehr als 60 % ihrer Behandlungen mit Sperma einer dänischen Samenbank durchgeführt werden, in Belgien soll es ähnlich sein. () Berichten zufolge gibt es sogar europäische Länder, die fast ausschließlich Samen aus dem Ausland importieren und im eigenem Land keine Personen anwerben, die ihren Samen abzugeben.

In einem Interview äußert der Gründer der dänischen Samenbank Cryos, dass 90 % des dänischen Samens exportiert wird und 60 % der Kinderwunschbehandlungen in Dänemark an Personen aus dem Ausland erfolgt.

Importiert eine dänische Samenbank Samen zur Vermittlung nach Deutschland, muss dieser im Samenspenderregister registriert werden, von dem die Kinder Auskunft verlangen können (§ 5 Absatz 1 Satz 2 Samenspenderregistergesetz).

Grund für den Erwerb von Samen aus dem Ausland sind vermutlich die stark serviceorientiert arbeitenden, den Elternwunsch betonendende Samenbanken. In diesen können Wunscheltern zum Teil wie in einem Shopping Katalog blättern und Bilder der Personen ansehen, deren Samen oder Eizellen erworben werden können. Oft werden die Personen mit Beruf, Eigenschaften und weiteren Informationen beworben (warum das kein angemessener Umgang ist, erklären wir in dem Beitrag Samen und Eizellen im Shopping-Portal). In einem Tagesschau-Artikel berichtet eine Solo-Mutter, dass viele alleinstehende Frauen lieber nach Dänemark fahren würden, weil sie dort weniger Hürden ausgesetzt seien und Atmosphäre und der Service dort besser seien. Auch unter queeren Eltern ist es üblich, für eine Samenvermittlung nach Dänemark zu gehen oder Samen aus Dänemark zu beziehen – obwohl lesbische und auch alleinstehende Frauen inzwischen auch in Deutschland Samenvermittlungen erhalten können.

Aus Sicht der durch ausländischen Samen gezeugten Kinder gibt es deutliche Nachteile:

Samenvermittlung im Ausland

Erfolgt die Vermittlung des Samens im Ausland, gilt in Bezug auf das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung das Recht dieses Landes. In Dänemark ist anonyme Samenvermittlung nach wie vor zulässig (zwei dänische Spenderkinder haben jüngst eine Klage dagegen eingereicht). Wird nicht ausdrücklich eine offene Spende vereinbart, die oft teurer ist, wird der Samen anonym vermittelt. Wir hatten in der Vergangenheit Kontakt zu Wunscheltern, denen dies nicht bewusst war und die mit Bestürzung auf die Information reagiert haben, dass ihr Kind nicht erfahren kann, wer sein genetischer Elternteil ist. Wenn eine offene Spende vermittelt wird, kann das Kind oft erst mit 16 oder 18 Jahren Auskunft verlangen. In Deutschland besteht keine Altersgrenze für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Kinder den Auskunftsanspruch zwar nur selbst geltend machen (§ 10 Absatz 1 Satz 2 Samenspenderregistergesetz). Vorher können sie ihn jedoch vertreten durch die Eltern geltend machen.

Vermittlung ausländischen Samens in Deutschland

Wird ausländischer Samen in Deutschland vermittelt, gilt das Samenspenderregistergesetz. Das bedeutet: zulässig ist nur eine offene Samenvermittlung, die Person, von der der Samen stammt, wird im Samenspenderregister registriert und das Kind kann von diesem Auskunft über die Identität des genetischen Elternteils verlangen.

Unabhängig vom Ort der Vermittlung gelten bei Samen aus dem Ausland folgende Nachteile:

  • Die Kinder können eine sehr hohe Anzahl von Halbgeschwistern haben. In Dänemark gilt eine Obergrenze von 12 Kindern pro Spender, aber nur innerhalb von Dänemark. Der Export in andere Länder stellt daher eine Möglichkeit dar, noch weitere Kinder mit demselben genetischen Elternteil zu zeugen. Im April 2025 wurde bekannt, dass mit Samen eines dänischen Mannes mit hohem Krebsrisiko mindestens 67 Kinder in verschiedenen europäischen Ländern gezeugt wurden. Für Spenderkinder kann es belastend sein, eine so hohe Anzahl von Halbgeschwistern zu haben (siehe unser Beitrag 100 Halbgeschwister und mehr). Es verringert auch die Wahrscheinlichkeit, eine echte Beziehung zu dem genetischen Elternteil aufbauen zu können, der potentiell sehr viele Anfragen von Kindern erhalten kann.
  • Wenn die Spenderkinder Kontakt zu Halbgeschwistern oder dem genetischen Elternteil aufnehmen möchten, werden sie dies voraussichtlich in einer anderen Sprache tun müssen. Zwar lernt inzwischen jeder Englisch an der Schule, aber um einen echten Kontakt zu einem anderen Menschen, einem unmittelbaren Verwandten, aufbauen zu können, muss man eine Fremdsprache gut beherrschen. Dies kann eine Kontaktaufnahme, die bereits mit vielen aufrüttelnden und verunsichernden Emotionen verbunden sein kann, weiter erschweren. Hinzu kommt, dass die Halbgeschwister voraussichtlich über ganz Europa verstreut sind und ein persönliches Treffen nicht so einfach möglich ist.

67 Kinder durch Samenvermittlung eines Mannes mit Krebs-Gen gezeugt

Die in Dänemark sitzende European Sperm Bank hat den Samen eines Mannes vermittelt, der eine Genmutation hatte, die zu einer stark erhöhten Krebswahrscheinlichkeit führt. In acht europäischen Ländern wurden so zwischen 2008 und 2015 mindestens 67 Kinder gezeugt. Mindestens 23 dieser Kinder tragen die Mutation, mindestens zehn sind bereits an Krebs erkrankt.

Der Fall wurde in den Medien bekannt, als eine Expertin für genetische Krebsanlagen am Universitätsklinikum der nordfranzösischen Stadt Rouen im Mai auf dem Kongress der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (ESHG) in Mailand davon berichtete.

Die Mutation befindet sich auf dem TP53-Gen, das ein Tumorsupressor-Protein codiert. Bei der Mutation ist die Menge des erzeugten Proteins zu gering. Der Spender selbst ist bis heute gesund. Zum Zeitpunkt der Spende im Jahr 2008 sei die Mutation nicht nachweisbar gewesen.

Die betroffenen Kinder müssen nun engmaschige Vorsorgeuntersuchungen einhalten. Die Erkrankung selbst ist nicht heilbar, aber bei frühzeitigem Erkennen einer Krebserkrankung besteht die Aussicht auf erfolgreiche Behandlung. Leider besteht eine Chance von 50 %, dass sie das Gen an ihre eigenen Kinder weitergeben werden.

Der Samen wurde nach Belgien, Bulgarien, Zypern, Deutschland, Spanien, Ungarn, Irland, Griechenland, die Niederlande und Polen vermittelt. Die in Deutschland betroffenen Familien sind dem Verein Spenderkinder nicht bekannt.

Mit 52 betroffenen Kindern stammt eine besonders hohe Anzahl betroffener Familien aus Belgien. Hierdurch wurde deutlich, dass sich einige belgische Kliniken nicht an die seit 2007 geltende gesetzliche Obergrenze gehalten hatten. Nach dieser darf der Samen einer Person höchstens an sechs Frauen gegeben werden. Die Kliniken behaupteten zunächst, ihnen habe der Gesamtüberblick in Belgien gefehlt. Einige Kliniken hatten die Zahl von sechs Frauen jedoch schon allein bei ihnen überschritten.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Spender eine genetische Krankheit an eine große Anzahl von Nachkommen weitergibt. Schon vor 12 Jahren gab es bei dem Vorgänger der European Sperm Bank, der Nordic Cryobank einen ähnlichen Fall : Ein Samenspender, der die genetische Krankheit Neurofibromatose Typ 1 (kurz: NF1) trug, auch Morbus Recklinghausen oder Periphere Neurofibromatose genannt, gab diese an mindestens 9 der 45 durch ihn gezeugten Kinder weiter. Die Samenbank hatte hier zunächst die betroffenen Familien nur zögerlich informiert.

Der Fall zeigt deutlich, dass die grenzüberschreitende Vermittlung von Samen auch europaweit einheitlich geregelt sein muss.

Wenn eine Person über Samenvermittlung eine erhebliche Anzahl von Nachkommen zeugt, erhöht dies das Risiko, dass auch Krankheiten an viele Kinder weitergegeben werden. Dieses Risiko ist mit Samenvermittlung eng verbunden. Eine derart hohe Anzahl von Kindern ist bei natürlichen Zeugungen extrem selten. Die Spenderkinder-Organisationen anderer Länder berichten auch von weiteren Fällen, in denen mit der Samenvermittlung vermutlich eine genetische Erkrankung übertragen wurde. Diese Fälle sind bislang jedoch noch nicht öffentlich. Neben diesen gesundheitlichen Risiken birt eine zu hohe Zahl von Nachkommen auch Risiken für das Wohlbefinden der so entstandenen Kinder (siehe hierzu unser Artikel 100 Halbgeschwister und mehr).

Nationale Obergrenzen für die Anzahl der gezeugten Kinder oder entstehenden Familien sind besser, als wenn ein Land wie Deutschland keine Obergrenze hat. Wenn der Samen europaweit vermittelt wird, können hierdurch aber dennoch eine erhebliche Anzahl von Kindern gezeugt werden. Daher sollte eine europaweite Obergrenze geschaffen werden.

Die Handhabung in Belgien zeigt zudem, dass die Einhaltung der Obergrenzen auch kontrolliert werden muss.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze von Familien, die durch Samenvermittlung einer Person entstehen können. Ein Spender kann an mehreren Samenbanken spenden. Das Samenspenderregister könnte eine Obergrenze gut kontrollieren, da ihnen die Identität der Samen abgebenden und empfangenden Personen bekannt ist. Dies gehört jedoch bislang nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Samenspenderregisters.

Der Verein Spenderkinder fordert eine Begrenzung auf sechs Familien. Diese Grenze sollte vom Samenspenderregister kontrolliert werden und auch international gelten.

Buchempfehlung: Das Kind eines Fremden

Im Roman „Das Kind eines Fremden“ von Petra Aepfelbach geht es um ein Ehepaar, das eine Familie gründen möchte. Aufgrund einer Diagnose des Mannes entscheidet sich das Ehepaar dafür, ein Kind mit dem Samen eines ihnen unbekannten Mannes zu bekommen. Einige Jahre später wird die Frau zusätzlich spontan mit dem Samen ihres Mannes schwanger.

Man wird intensiv ins Gefühlsleben der Wunscheltern mitgenommen und möchte wissen, wie es weitergeht. Aus Spenderkindersicht empfand ich es als interessant und traurig zugleich zu lesen, wie das Spenderkind ständig mit dem genetisch gemeinsamen Kind verglichen und teilweise ausgegrenzt wurde (anderer Charakter, Wesen, anstrengender als das 100% „eigene“ Kind).

Eine klare Leseempfehlung sowohl für Spenderkinder als auch für Wunscheltern von Spenderkindern! Ich hoffe, dass das Buch dabei hilft, offener über das Tabuthema „Samenspende“ und seine Herausforderungen zu sprechen. Jeder hat das Recht, über 100% seiner Abstammung Bescheid zu wissen!

Autorin: Helena