Archiv der Kategorie: Rechtliches

Rechtliche Themen und Fragen, Gerichtsverfahren, Gerichtsentscheidungen

Teure Samenspende

Seit gestern befindet sich der Artikel Teure Samenspende auf Spiegel Online, in dem von einem lesbischen Paar berichtet wird, das von einem Mann eine private Samenspende erhalten hat und damit einen inzwischen vierjährigen Sohn bekommen hat. Angeblich war abgemacht, dass er nichts zahlen muss, das Kind aber ab und zu sehen kann. Jetzt verklagen ihn die Mütter auf Unterhalt. Der Artikel beschreibt gut das uns bekannte Dilemma, dass der Samenspender unterhaltspflichtig werden kann, sobald er als Vater festgestellt wird und wogegen wir uns aussprechen.

Leider fehlt in dem Artikel völlig die Perspektive des Kindes sowie ein Hinweis auf die fragwürdige Praxis vieler Spenderkliniken, die Spendernamen geheim zu halten. "Die rechtliche Situation ist für alle Betroffenen unbefriedigend. Samenspender wie Schröder haben damit zu rechnen, nachträglich in die Verantwortung für das Kind gezogen zu werden. Frauen, die Samen von fremden Spendern empfangen haben, müssen unter Umständen befürchten,
dass die genetischen Väter Anspruch auf die Kinder erheben. Mediziner und Samenbanken wiederum drohen Regresse, wenn sie den Samenspender nicht richtig über die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt haben."

Wie kommt Spiegel online eigentlich dazu, die Kinder nicht als Beteiligte zu sehen? Richtigerweise sollte da stehen: Die Kinder müssen befürchten, dass Spender, Mediziner und Samenbanken Anonymität des Spenders vereinbaren und dem Kind Steine in den Weg legen, sein Recht auf Kenntnis der genetischen Identität geltend zu machen.

Es wäre wünschenswert, wenn der geschilderte Fall dazu beiträgt, die rechtliche Situation zu ändern – leider wird so etwas ja oft erst gemacht, wenn jemand zahlen muss und die Mehrheit der Bevölkerung das ungerecht finden.
Stina

Plötzlich Eltern – Trend Leihmutterschaft

Bei den Prominenten boomen die Leihmutterschaften: Elton John und sein Partner John Furnish (übrigens 63 bzw. 48 Jahre alt) haben es getan, Ricky Martin, Nicole Kidman, Sarah Jessica Parker auch.

Manche Klatschzeitschriften sprechen schon von einem "Leihmuttertrend". Bild.de beschreibt die Vorteile: "Keine Übelkeit, kein Baby-Bauch, keine überflüssigen Kilos nach der Geburt!" Und alle freuen sich über die süßen Babys. Nun ist kritische Berichterstattung bei Klatschzeitschriften und der Panorama-Seite auch nicht die Regel, es sei denn es geht um modische Fehlgriffe oder ein paar Kilo Gewichtzunahme.

Trotzdem, ein bisschen moralische Verortung könnte man auch bei solchen Magazinen erwarten. Für mich ist Leihmutterschaft in den meisten Fällen Kinderkauf und damit Menschenhandel. Anders als bei einer Eizellspende wird das Kind 9 Monate ausgetragen und dann gegen Geld weggegeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Mutter/Leihmutter in dieser Zeit nicht irgend eine Beziehung zu dem Kind aufbaut. Und zumindest bei den homosexuellen Auftraggebern handelt es sich nicht um eine Leihmutter, sondern höchstwahrscheinlich um die Mutter, denn irgendwo muss die Eizelle ja herkommen. Ist eines eine eingesetzte Eizelle, gibt es neben der Leihmutter noch eine Eizellspenderin. Ob die Kinder zu dieser Frau je eine Beziehung aufbauen können, wird nicht angesprochen. Und wie werden sich die Kinder fühlen, wenn sie erfahren, dass sie von einer Frau zur Welt gebracht wurden, die sie dann gegen Geld abgegeben hat?

Dazu kommt noch: In Deutschland ist Leihmutterschaft nicht möglich, der Trend kann also nicht so einfach mitgemacht werden. Nach dem Embryonenschutzgesetz macht sich ein Arzt strafbar, der eine künstliche Befruchtung bei einer Leihmutter vornimmt. Wunscheltern und Leihmutter bleiben nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar, es kann sich aber immer noch um Kinderhandel nach § 236 Strafgesetzbuch handeln. Wenigstens die Süddeutsche hat hierauf hingewiesen und angesprochen, dass die Bezeichnung der Leihmutter durch Nicole Kidman als "Brutmaschine" ziemlich fragwürdig ist. Ansonsten werden jetzt wohl die Anfragen bei Kinderwunschkliniken nach diesem Service zunehmen….
Stina

EGMR stärkt Rechte leiblicher Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Kammerurteil am 21. Dezember 2010 entschieden, dass Deutschland das Recht auf Familie aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, indem es einem Vater kein Umgangsrecht mit seinen leiblichen Töchtern gestattete, weil nach deutschem Recht als Vater unanfechtbar der Ehemann der Mutter gilt. Ein Gutachter hatte in dem deutschen Verfahren betont, es sei besonders wichtig für die Identität der Kinder, ihren Vater kennen zu lernen, da dieser Nigerianer sei. Das Gericht führt aus, selbst wenn man davon ausginge, dass die Beziehung des Vaters zu seinen Kindern in diesem Fall nicht an ein "Familienleben" heranreiche, so betreffe seine Beziehung zu den Kindern doch einen wichtigen Teil seiner Identität und damit sein "privates Leben", da er mit der Mutter zusammen gelebt habe und Interesse an der Kindern zeige.

Das Urteil ist natürlich positiv für die leiblichen Väter. Zu wissen, dass man ein Kind hat, und keine Beziehung zu ihm haben zu dürfen, muss schrecklich sein. Funktioniert es aber auch anders herum – haben Kinder auch aus dem Recht auf Familie der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht darauf zu wissen, wer ihr genetischer Vater ist? Das hat das Gericht noch in dem Odievre Urteil, in dem es um die Praxis der anonymen Geburt in Frankreich ging, ganz anders gesehen und geurteilt, dass Frankreich die EMRK nicht verletzt, indem es eine anonyme Geburt und Adoption erlaubt. Vielleicht würde diese Entscheidung heute anders ausfallen.

Positiv ist auch, dass das Urteil anerkennt, dass es wichtig für die Identität der Kinder ist, ihren leiblichen Vater zu kennen. Ich hoffe aber, dass das nicht nur gilt, wenn der Vater ausländischer Abstammung ist. Für mich ist es wichtig, obwohl mein genetischer Vater vermutlich Deutscher ist.

Heribert Prantl sieht in der Süddeutschen in dem jetzigen Urteil einen Sprengsatz für Zehntausende Familien, in denen Kinder aus früheren nichtehelichen Beziehungen aufwachsen. Ich frage mich dagegen, warum ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters unbedingt ein Sprengsatz sein soll. Ist es nicht eher an der Zeit darüber nachzudenken, ob ein Kind nicht mehr als 2 Elternteile haben kann und dass Besitzdenken dem Kindeswohl entgegen läuft?
Stina

Samenspende als Fall in Boston Legal

In der US-amerikanischen Serie Boston Legal habe ich die erste wirklich gute Darstellung der Problematik von Samenspende für die Kinder gesehen. Die Folge heisst "Geschwisterliebe" (Englisch: The bad seed) und ist die 5. Folge der 5. Staffel. Auf Anwalt Jerry Espensen kommt seine Schwester zu, die ihren sechzehnjährigen Sohn mit einer Samenspende bekommen hat. Dessen erste Freundin ist durch eine Samenspende der selben Klinik gezeugt worden und sieht im ähnlich. Um herauszufinden, ob die beiden Halbgeschwister sind, erheben sie Klage gegen die Klinik auf Herausgabe der Unterlagen. In der mündlichen Verhandlung beruft sich die Klinik vor allem auf die mit den Müttern getroffenen Anonymitätsvereinbarungen. Daraufhin sagt der Sohn, dass er nie irgendeinen Vertrag unterschrieben hat, jetzt aber die Konsequenzen des Handelns derer tragen muss, die den Vertrag geschlossen haben. Das Gericht verurteilt die Klinik wegen der Anonymitätsvereinbarungen lediglich zur Auskunftserteilung darüber, ob die beiden Jugendlichen den gleichen Spender als genetischen Vater haben – im Ergebnis leider ja.

Hier besteht übrigens ein großer Unterschied des amerikanischen zum deutschen Recht: im deutschen Recht können Verträge nicht zu Lasten Dritter, des Kindes, geschlossen werden. Anonymitätsvereinbarungen sind daher unwirksam. Insgesamt aber, besonders wegen der Darstellung der Auswirkung auf die Kinder, die beste Darstellung die ich bisher gesehen habe. Ein bisschen schade finde ich nur, dass es gleich an dem Tabu-Thema Inzest aufgezogen wurde, denn das Recht auf Kenntnis der Herkunft besteht nicht nur wegen der Möglichkeit, sich zufällig in den Halbbruder zu verlieben.
Stina

Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

Leider habe ich letzte Woche die Nachricht bekommen, dass das Bundesverfassungsgericht meine Verfassungsbeschwerde
nicht zur Entscheidung annehmen wird. Recht haben und Recht bekommen sind doch sehr unterschiedliche Sachen … Die anderen Spenderkinder und ich sind sehr enttäuscht. Manuela hat es mit folgenden Worten sehr gut ausgedrückt: "Ich fühle mich bevormundet in diesem Rechtssystem – damals wie heute bestimmen Dritte über unser Schicksal, aber Verantwortung will dann schlussendlich keiner tragen." Ganz so schlimm ist es insgesamt nicht, denn ich kann immer noch eine Zeit lang auf normalem Wege ohne Prozesskostenhilfe eine Klage einreichen. Das werde ich mir jetzt überlegen und mir dazu viel Rat einholen.

Eine Begründung für die Nichtannahme gab es nicht, deswegen kann ich nur rätseln, woran es gelegen hat. Eine Begründung wäre aber gerade wichtig gewesen, um zu wissen, wann man als betroffenes Kind einen Anspruch gegen die Klinik hat, dass diese die Daten aufbewahren kann. Ich vermute aber, dass bei Kindern, die nach 1989 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis der genetischen Abstammung ein deutlich strengerer Maßstab angelegt wird. Trotzdem bleibt das Problem, dass ausdrücklich nichts gesetzlich geregelt ist. Stina

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat am 21.02.2008 ein Gesetz beschlossen, durch welches die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von einer Vaterschaftsanfechtung ermöglicht wird. Durch das Gesetz erhalten Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den beiden anderen Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Die Betroffenen müssen dann in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. Davon unabhängig ist eine eventuelle Vaterschaftsanfechtung (Mutter ist immer die Frau, welche das Kind geboren hat). Die Neuregelung wird spätestens am 31.03.2008 in Kraft treten.

Ich finde an dem Gesetz sehr begrüßenswert, dass es auch dem Kind die Möglichkeit gibt, seine Abstammung klären zu lassen. Das ist besonders wichtig für Kinder aus einer donogenen Insemination oder einer Eizellenspende, die Zweifel an der genetischen Vaterschaft eines Elternteils haben und deren Eltern sich unkooperativ verhalten. Hoffentlich wird diesen Eltern durch das neue Feststellungsrecht noch einmal klar, dass ihr Kind tatsächlich ein Recht auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung hat, welches sie durch ihr Verhalten verletzen. Stina

Positive Änderungen durch europäische Gesetzgebung

Zwar ist der deutsche Gesetzgeber bei Samenspenden lange untätig geblieben, aber eine Verbesserung ist zumindest durch die europäische Gesetzgebung in Aussicht. Die Richtlinie 2004/23/EG schreibt für Samenspenden eine 30jährige Aufbewahrungsfrist nach der Behandlung vor und sieht Sanktionen für Zuwiderhandlungen vor. Das Bundeskabinett hat dies in einem Gewebegesetz berücksichtigt, das momentan noch im Bundestag behandelt wird. Zwar ist dies von einer wirklichen Regelung noch weit entfernt, aber zumindest wird nach der Verabschiedung des Gesetzes kein Arzt mehr die Spenderdaten nach nur 10 Jahren vernichten können. Mehr darüber unter "Rechtliches”, die Dokumente habe ich bei “Links und Literatur” aufgeführt.

Außerdem habe ich mich sehr über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch (13.02.2007) gefreut. In dem Fall ging es um einen Mann, der durch einen heimlich durchgeführten Vaterschaftstest erfahren hat, dass er nicht wie angenommen der genetische Vater seiner Tochter ist. Die Gerichte hatten ihm wegen des heimlich durchgeführten Tests, der eine Rechtsverletzung an dem Kind darstellt, eine Vaterschaftsanfechtung verwehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt, aber zur Verwirklichung des Rechts des Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes den Gesetzgeber aufgefordert, ein Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft anzubieten. Mich hat an dem Urteil gefreut, dass es das Recht auf Kenntnis der Abstammung, das besonders wichtig ist für Kinder aus einer Samenspende, noch einmal deutlich bestätigt hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine Grundrechtsverletzung in der Unterlassung des Gesetzgebers gesehen hat, zur Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung ein entsprechendes Verfahren anzubieten, denn Unterlassungen werden nur ganz selten und nur bei schwerwiegenden Verletzungen als Grundrechtsverletzung gesehen. Das bedeutet aber, dass das Fehlen von Schutzbestimmungen für Kinder, die aus einer donogenen Insemination enstanden sind, ebenfalls eine Grundrechtsverletzung darstellt. Diesen wird nämlich ebenfalls ein Verfahren verwehrt, nach welchem sie die Identität des Spenders feststellen können, dazu kommt die missverständliche Regelung bezüglich der Aufbewahrungsfristen und eine besondere Schutzbedürftigkeit. Nicht zuletzt hoffe ich aber, dass durch das Urteil vielen der “nichtaufklärenden” Eltern noch einmal bewusst geworden ist, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung existiert und wie einfach heute heimliche genetische Tests einzuholen sind. Diese können nicht nur von einem Elternteil, sondern auch gut vom Kind ausgehen.

An sonstigen Veränderungen an der Seite habe ich Psychologisches um eine Studie ergänzt und die “Links und Literatur” Sektion um einige Zeitungsartikel, von denen es auch eine online-Version gab. Vielen Dank an alle, die mich auf diese Artikel aufmerksam gemacht haben! Immer mal wieder bearbeite ich “Meine Geschichte”, um manche Sachen besser hervorzuheben oder richtig zu stellen. Leider passiert es gelegentlich, dass Leute Teile meines Lebens, die ich hier kurz anspreche (wie die Trennung meiner Eltern), aufgreifen und in die Richtung uminterpretieren, dass diese der eigentliche Grund sind, weswegen ich so unglücklich über die Art meiner Zeugung und das Verhalten meiner Eltern bin. Ich kann dazu nur sagen, dass ich immer noch regelmäßig eine Psychologin sehe und wir recht intensiv darüber nachdenken, weswegen ich wie reagiere. Ich weiß, dass diese Leute das vermutlich nur deswegen tun, um ihr eigenes Handeln zu rechtfertigen und sich mit meiner Meinung nicht auseinandersetzen zu müssen, weil sie sehr unbequem für sie ist. Trotzdem ist das etwas anstrengend, weil ich auch nicht die Notwendigkeit sehe, mein ganzes Leben im Internet und erst recht nicht gegenüber diesen Leuten erklären zu müssen. Die meisten Leser akzeptieren das aber durchaus und ich habe bisher viele nette und anregende Mails bekommen.
Stina