BGH: Privater Samenspender kann Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten

Samenspenden scheinen die deutsche Justiz mehr und mehr zu beschäftigen. Heute entschied der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, dass ein privater Samenspender die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann, weil die Samenspende als „Beiwohnung“ im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt.

Hintergrund war, dass ein lesbisches Paar einen homosexuellen Mann als Samenspender gewinnen konnte. Allerdings haben das Paar und der Spender sich nachher unterschiedlich geäußert, ob vereinbart wurde, dass der Spender auch eine Vaterrolle für das Kind einnehmen sollte. Nach der Geburt erkannte dann ein Freund des Paares die Vaterschaft an und willigte in die Adoption des Kindes durch die Lebenspartnerin der Mutter ein. Gegen die Vaterschaftsanerkennung dieses Mannes erhob der Samenspender dann die Anfechtungsklage.

Diese Anfechtung ist mit dem Urteil des heutigen Tages erfolgreich, der Spender kann sich nun als Vater des Kindes feststellen lassen. Der BGH betonte, dass der Samenspender nur dann nicht anfechten könne, wenn aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung aller Beteiligten von vornherein klar ist, dass ein anderer Mann rechtlicher Vater werden soll. Eine solche Vereinbarung wird in der Regel auch vorliegen, wenn der Spender über eine Samenbank oder Reproduktionsklinik spendet.

Ganz persönlich finde ich solche privaten Spenden, bei denen sich die Beteiligten kennen und auch eine Rolle im Leben des Kindes einnehmen wollen, deutlich sympathischer als eine Spende über eine Klinik, bei welcher der Spender erst einmal anonym bleibt. Aber ein Kind außerhalb einer traditionellen Zweierbeziehung zu bekommen, ist natürlich ungewohnt und vermutlich auch emotional herausfordernder. Dieser Fall zeigt noch einmal, dass bei privaten Samenspenden alle Beteiligten vorher genau diskutieren und auch festhalten sollten, wie die spätere Beziehung zu einander und zu dem Kind aussehen soll. Ich hoffe, alle Beteiligten finden bald eine Lösung, die dem Kindeswohl dient und allen eine Rolle im Leben des Kindes zugesteht, denn zerstrittene Eltern sind für kein Kind angenehm.