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„Der fremde Vater“ – Artikel im SZ-Magazin

Im Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 22. November 2019 wird unter dem Titel „Der fremde Vater“ beschrieben, wie Spenderkinder oder ihre Mütter herausfanden, dass der „Samenspender“ eine erbliche Krankheit hat und ein Straftäter ist.

Der genetische Vater im Beitrag hat seinen Samen in den USA abgegeben und angegeben, er sei bester Gesundheit, obwohl er bereits zuvor an Schizophrenie und Größenwahn erkrankt war. Außerdem war er ein polizeibekannter Straftäter.

In Deutschland werden „Samenspender“ mittlerweile üblicherweise auf sexuell-übertragbare Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatits untersucht. Bei vielen Gesundheitsangaben zum familiären gesundheitlichen Risikoprofil verlassen sich Samenbanken jedoch auf das, was der Mann ihnen berichtet. Auch wenn DNA-Analysen möglich wären, gibt es viel zu viele Krankheiten und auch noch zu wenig Wissen über die Entstehung vieler Krankheiten, als dass man alle erblichen Anlagen für sämtliche Krankheiten medizinisch ausschließen könnte. Manche Krankheiten machen sich auch erst später im Leben bemerkbar, so dass ein Mann zum Zeitpunkt der Samenabgabe möglicherweise selbst noch gar nicht weiß, welche Erbanlagen für Krankheiten er weitergibt. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird üblicherweise nicht angefordert.

Der Bericht macht verschiedenes deutlich:

  1. Auch in Deutschland sind Regeln notwendig, die es zumindest möglich machen, nachträglich bekanntwerdende Gesundheitsinformationen im Samenspenderregister nachzumelden. Auf diese Verantwortung sollten Männer, die Samen abgeben, damit daraus Menschen entstehen, ausdrücklich hingewiesen werden.
  2. Den genetischen Vater zu identifizieren, ist nur ein Zwischenschritt. Die Frage nach der Kontaktaufnahme, Kontaktgestaltung und die Integration des genetischen Vaters ins eigene Familienbild kann für Spenderkinder eine anspruchsvolle Herausforderung sein.
  3. a) Und wer es bisher nicht wahrhaben wollte: „Wunschkindern“ geht es nicht automatisch gut, nur weil ihre rechtlichen Eltern sich Kinder wünschten. Für das Wohlergehen eines Kindes wäre zum Beispiel ein genetischer Vater hilfreich, der sympathisch ist. b) …nicht alle Männer, die Samen abgeben, sind „nett“.

Britta bei Leeroy Matata auf YouTube

Spenderkinder-Mitglied Britta wurde von Leeroy Matata auf YouTube über die Suche nach ihrem genetischen Vater interviewt.

Das Video ist seit dem 20. November 2019 online und hatte in den ersten zwei Tagen bereits über 300.000 Aufrufe. Britta wusste schon 11 Jahre lang, dass sie einen anderen genetischen Vater hat, bevor sie sich auf die Suche machte. Ihr hat es geholfen, mit anderen über das Thema zu sprechen. Nun möchte sie anderen Spenderkindern Mut machen, sich auf die Suche nach ihren Wurzeln zu machen.

Radio-Diskussion bei SWR2 zum Thema „Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ am 29, Oktober

Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ war der Titel einer Diskussion am 29. Oktober bei SWR2 Forum. Moderiert von Doris Maull diskutierten Eva-Maria Bachinger, Autorin und Publizistin aus Wien, Prof. Dr. Beate Ditzen – Direktorin des Instituts für Medizinische Psychologie an der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Heribert Kentenich – Reproduktionsmediziner, Direktor des Fertility Centers Berlin.

Es wurden die in Deutschland bestehenden Verbote der Eizellvermittlung und Leihmutterschaft hinterfragt. Außerdem wurde das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften thematisiert und dass es deutlich verringert werden könnte, indem der Mutter nach In-vitro-Fertilisation nur ein Embryo übertragen wird.

Wir freuen uns, dass der SWR das Thema aufgegriffen hat und durch die Wahl der Gäste wirklich eine kontroverse Diskussion zustande kam. Weil es in öffentlichen Diskussionen schwer ist, thematisch in die Tiefe zu gehen – nachfolgend noch ein paar Gedanken zu den angesprochenen Aspekten:

Eizellvermittlung – keine Daten zum Erleben erwachsener Spenderkinder

Pro Eizellvermittlung wird angeführt, dass es keine Daten gebe, die darauf hindeuten, dass die soziale Mutter-Kind-Beziehung beeinträchtigt sei.

Die soziale Eltern-Kind-Beziehung ist jedoch nur ein Aspekt. Bisher gibt es keine Untersuchungen dazu, wie Menschen, die aus fremden Eizellen entstanden sind, ihre Entstehungsweise selbst und als Erwachsene erleben. Es gibt in entsprechenden Online-Foren Hinweise darauf, dass diese Menschen ihre Entstehungsweise und die Beziehung zu ihren rechtlichen und genetischen Elternteilen nicht so unproblematisch sehen, wie sie von BefürworterInnen der Eizellvermittlung dargestellt werden. Wir haben in einem extra Beitrag ethische Aspekte zu Samenvermittlung zusammengestellt. Vieles davon lässt sich auf Eizellvermittlung übertragen.

Leihmutterschaft – ein Kind kann kein Vertragsgegenstand sein!

Leihmutterschaft wird in der Diskussion mit Lebendorganspende verglichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bei der Organspende Körperteile und keine Menschen weitergegeben werden.

Frau Bachinger bringt das Argument ein, dass es die Würde eines Menschen verletzt, wenn er Gegenstand eines Vertrages wird. Das ist auch bei nicht-kommerzieller Leihmutterschaft der Fall. Auch wenn kein Geld für die Übergabe fließt, wird ein Vertrag über ein Kind geschlossen.

Unerwähnt blieb die Tatsache, dass zwischen dem Kind und der austragenden Frau während der Schwangerschaft eine intensive zwischenmenschliche Beziehung entsteht. Diese Beziehung wird durch die absichtliche Trennung nach der Geburt ganz bewusst abgebrochen.

Gesellschaftlicher Wandel hat nicht verändert, wie ein Kind entsteht

In der Diskussion wird angesprochen, dass eine klare Eltern-Kind-Zuordnung notwendig sei, auch in „modernen“ Familienformen. Nach welchen Regeln die Zuordnung erfolgen sollte, wird nicht weiter ausgeführt. Ethisch böte es sich an, zu hinterfragen, wer mit welchem Recht für sich beanspruchen kann, Elternteil eines Kindes zu sein. Reicht es aus, sich ein Kind zu wünschen oder in einen Vertrag einzuwilligen? Welche Vor- und Nachteile hätte das? Ist die jeweilige Zuordnungsregel plausibel?

In diesem Zusammenhang lässt sich aus der Erfahrung von Spenderkindern ergänzen, dass sich vor allem gezeigt hat, dass die entstandenen Menschen nicht möchten, dass jemand anders für sie bestimmt, wer ihre Eltern sein sollen und genetische Elternteile ausgrenzt. Bei allem Wandel hat sich die stoffliche Entstehung eines Menschen nicht geändert: Jeder Mensch entsteht aus einer Ei- und einer Samenzelle.1

Mehrlingsrate reduzieren – Single-Embryo-Transfer ist erlaubt

In Deutschland ist die Mehrlingsrate in der Reproduktionsmedizin verglichen mit anderen Ländern recht hoch. Das stellt ein gesundheitliches Risiko für die Mutter und insbesondere für die Kinder dar. Um die Mehrlingsrate zu reduzieren, wird vorgeschlagen, dass aus allen kultivierten Embryonen derjenige ausgewählt werden können soll, von dem der Arzt die besten Entwicklungschancen vermutet. Übrige Embryonen könnten in späteren Zyklen eingepflanzt werden, wenn es zu keiner Schwangerschaft kam oder die Frau ein weiteres Kind austragen möchte.

Wie auch in der Diskussion angesprochen, ist es jedoch ethisch zu hinterfragen, ob eine menschliche Auswahl der einzupflanzenden Embryos zu befürworten ist.

Es könnte außerdem überlegt werden, wie es wohl vom Kind erlebt wird, wenn es aus einem „erfolgversprechenden“ Embryo entstanden ist oder aber wenn es z.B. als weiteres Kind geboren wird und weiß, dass es als Embryo nicht „erste Wahl“ war.

Unerwähnt blieb, dass es bereits jetzt möglich ist, der Mutter einen einzelnen Embryo einzupflanzen. Das reduziert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau in dem Zyklus schwanger wird.

Fazit

Die in Deutschland bestehenden Grenzen der Reproduktionsmedizin sind durchaus zu rechtfertigen. Dazu ist es allerdings erforderlich, die entsprechenden Argumente auch wahrzunehmen. Solange die Erzeugung von Menschen ausschließlich als (Reproduktions-)„Technologie“ und das Austragen von Menschen als beziehungslose Dienstleistung betrachtet wird, gelingt das vermutlich nicht.

  1. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen, in denen z.B. die Mitochondrien einer weiteren Frau beteiligt sind. []

Brittas Geschichte bei 95.5 Radio Charivari

Radio Charivari hat Münchner aufgerufen, ihre bewegensten Geschichten zu erzählen. Die Geschichte von Spenderkinder-Mitglied Britta wurde am 28. Oktober 2019 ausgestrahlt und kann auf der Seite des Senders und über unsere Seite leicht variiert nachgehört werden:

Die meisten Spenderkinder kostet es große Überwindung, ihre eigene Geschichte in der Öffentlichkeit zu erzählen. Brittas Geschichte ist in 5 Minuten knapp gefasst und erreicht hoffentlich viele Menschen. So wie Britta suchen nicht alle Spenderkinder sofort nach ihrem leiblichen Vater. Es gehört einiges an Zuversicht dazu, sich auf die Suche nach der sprichwörtlichen „Nadel im Heuhaufen“ zu machen.

Brittas Geschichte zeigt auch, dass, nur weil Menschen sich ein Kind wünschen, nicht automatisch sichergestellt ist, dass sie gut für ein Kind sorgen werden. Es gibt viele Gründe, sich ein Kind zu wünschen und kaum jemand kann vorher abschätzen, was es wirklich bedeutet, ein Kind zu haben. Ein Kind zu haben, das einen weiteren genetischen Elternteiln mitbringt, obwohl man vielleicht selbst gerne auch leiblicher Elternteil geworden wäre, ist eine große Herausforderung – auch, oder vielleicht sogar erst recht, für Wunscheltern.

Der Titel „Ich habe 100 Geschwister“ ist etwas irreführend, Britta hat sich auf die Suche nach ihren Geschwistern gemacht, sie weiß aber nicht, wie viele es sind. Auch wenn wir hoffen, dass es in der Regel weniger als 100 sind, wissen wir, dass es auch Fälle gibt, in denen eine solche Anzahl von Kindern durch einen Mann im Rahmen ärztlicher Samenvermittlung erzeugt wurde. Bislang gibt es leider keine rechtsverbindliche Obergrenze.

Den DNA-Test bieten wir natürlich nicht als Verein an, sondern wir empfehlen verschiedene DNA-Tests. Die meisten unserer Mitglieder sind in der DNA-Datenbank FamilyTreeDNA registriert.

*******************Achtung Spoiler***********************

Das unglaubliche Happy-End der Geschichte kann allen Spenderkindern Mut machen, dass es auch sympathische ehemalige „Samenspender“ gibt, die zu den Kindern, die durch sie entstanden sind, stehen.

Auf der Seite des Radiosenders kann auch ein Beitrag von Brittas genetischem Vater angehört werden.

 

Elterngruppe Spenderkinder – Austauschmöglichkeit für Eltern älterer/erwachsener Spenderkinder

Im September 2019 haben wir eine Email-Gruppe gegründet, in der sich Eltern von älteren oder bereits erwachsenen Spenderkindern austauschen können.

Viele von uns Spenderkindern schätzen den Austausch unter Spenderkindern sehr. Wir haben dabei gemerkt, dass sich die Themen in den unterschiedlichen Lebensphasen unterscheiden. Mit der Gruppe möchten wir auch Eltern von älteren Spenderkindern einen Austausch mit anderen Eltern anbieten, da sich auch ihre Themen von den Themen der Eltern mit jüngeren Kindern unterscheiden.

Die Gruppe bietet die Gelegenheit, sich mit Menschen, die in einer ähnlichen Lebenssituation sind, auszutauschen ohne das Gefühl zu haben, auf jemanden Rücksicht nehmen oder sich rechtfertigen zu müssen. Im Vordergrund stehen die eigenen Erfahrungen und aktuelle Themen als Familie oder Elternteil. Der Austausch findet per Email über einen Verteiler statt, an dem Eltern – sofern es gewünscht wird – auch gerne anonym ohne ihren Klarnamen zu nennen, teilnehmen können.

Auch Eltern von Kindern, die bis jetzt noch nicht aufgeklärt sind, sind herzlich und vorbehaltlos willkommen.

Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich gerne unter info(at)spenderkinder.de und teilen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Email-Adresse mit. Außerdem müssten wir wissen, ob Sie gerne offen oder anonym im Verteiler aufgenommen werden möchten. Während wir auf unserer Internetseite das „Sie“ verwenden, bevorzugen wir für die Gruppe das „Du“.

Svens Geschichte in der Radiosendung „Einhundert“ bei Deutschlandfunk Nova

In der Radiossendung „Einhundert“ bei Deutschlandfunk Nova geht es am 20. Oktober um das Thema Identität. Spenderkinder-Mitglied Sven erzählt, wie er mit 34 Jahren seinem Gefühl nachging und herausfand, dass er in der ehemaligen DDR durch ärztliche Samenvermittlung entstand, wie er seine familiäre Situation als Kind erlebt hat und wie er sie heute erlebt.

Die Sendung kann als Podcast nachgehört werden und ist auch zum Download verfügbar.

Svens Geschichte macht deutlich, wie facettenreich diese Familienform ist. Nicht-aufgeklärte Spenderkinder können trotzdem Irritiationen in der Familie wahrnehmen, die sie aber nicht einordnen können, weil sie gar nicht auf die Möglichkeit der Samenvermittlung kommen. Die Klärung wird daher oft auch als Erleichterung wahrgenommen, weil der Mensch seinen Gefühlen wieder trauen kann.

FDP-Veranstaltung am 16. Oktober 2019 „Auf dem Weg zur modernen Fortpflanzungsmedizin“ – Einigkeit für Liberalisierung statt echtem Diskurs?

Am Mittwoch, den 16. Oktober, hat die FDP zur Veranstaltung „Auf dem Weg zur modernen Fortpflanzungsmedizin“ eingeladen. Dabei soll es laut Ankündigung um die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen um u.a. Eizellvermittlung, Embryonenadoption und Leihmutterschaft gehen, um die Grenze zwischen medizinisch Machbarem und ethisch Vertretbarem auszuloten. Der Verein Spenderkinder begrüßt den Ansatz. Auf dem Podium sind jedoch lediglich VertreterInnen derjenigen Interessensgruppen zur Diskussion eingeladen, die von einer Legalisierung der fraglichen Erzeugungsweisen profitieren würden bzw. von denen eine positive Haltung hinsichtlich einer weitergehenden Legalisierung zu erwarten ist. Eine echte Diskussion grundlegender ethischer Probleme ist – anders als die Ankündigung andeutet – offenbar nicht erwünscht. Wir haben die FDP auf unsere Wahrnehmung der Zusammensetzung des Podiums sowie erneut auf unsere Kritikpunkte an den zu diskutierenden Formen der Erzeugung von Menschen und Familien aufmerksam gemacht.

Aus unserem Schreiben an die Abgeordneten, die an der Veranstaltung beteiligt sind:

„Bereits an der Stellungnahme der Leopoldina in diesem Jahr hatten wir kritisiert, dass die von Spenderkindern erlebten Schwierigkeiten nicht ernstgenommen werden und Familiengründung mit Samen und Eizellen Dritter und Vierter zum Vorteil der Reproduktionsmedizin und Wunscheltern beschönigt dargestellt wird. Unsere Gegenstellungnahme hatten wir der FDP im Juli 2019 zukommen lassen.

Doch auch im Positionspapier von Frau Helling-Plahr blieb eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten an Eizellvermittlung und Leihmutterschaft aus und kamen die Interessen und Gefühle der so gezeugten Kinder nicht vor.

Diese Darstellung passt zum wirtschaftsliberalen Profil der Partei. Reproduktionsmedizin ist ein lukrativer Geschäftszweig. Sollte es wirklich um eine kritische inhaltliche Auseinandersetzung gehen, haben wir nochmal zentrale Argumente zusammengestellt:

1. Fortpflanzungsfreiheit ist ein Abwehrrecht und beinhaltet keinen Anspruch, Eltern zu werden
Bei Eizellvermittlung, Embryonenadoption und Leihmutterschaft handelt es sich um Verfahren, bei denen Dritte zur Realisierung des eigenen Kinderwunsches herangezogen werden – mit einschneidenden Auswirkungen auf diese und die entstehenden Kinder.

2. Kinder entstehen aus Ei- und Samenzelle
Die Ehe für alle hat nichts daran geändert, wie Kinder entstehen. Die Menschen, von denen sie stammen, sind unabänderlich ihre genetischen Eltern. Die Kinder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre genetischen Eltern sind und viele Kinder möchten sie früher oder später kennenlernen. Darauf sollten sich alle von Anfang an einstellen.

3. Das Verbot der Eizellvermittlung ist begründet, Samenabgabe und Eizellabgabe unterscheiden sich wesentlich
Es wird aus Sicht des Vereins Spenderkinder zu Recht befürchtet, dass die Spaltung zwischen biologischer und genetischer Mutterschaft belastend für das Kind sein kann. Das Kind kann nicht eindeutig sagen, wer die Mutter ist, weil beide – auch im biologischen Sinn – existenziell zur Entstehung des Kindes beigetragen haben. Bei Samenvermittlung kann das Kind dagegen eindeutig zwischen sozialer und genetischer Vaterschaft unterscheiden. Auch für die Frau, von der die Eizellen stammen, bestehen Risiken: sie muss sie sich Hormone spritzen und einem chirurgischen Eingriff unterziehen. Medizinethisch handelt es sich um einen fragwürdigen drittnützigen Eingriff. Aus unserer Sicht muss unbedingt verhindert werden, dass ältere, wohlhabendere Frauen ihren Kinderwunsch zu Lasten der Gesundheit junger und armer Frauen realisieren.

4. Nicht-kommerzielle Leihmutterschaft bedarf keiner Regelung, keine vorgeburtlichen Verträge über Kinder (Menschen)
Nach geltender Rechtslage kann eine Frau ein Kind bekommen und es nachher von anderen, von ihr ausgesuchten Personen, adoptieren lassen. Entscheidend ist, dass sie dazu nicht verpflichtet ist. Die Mutter hat nach der Geburt eine Bedenkzeit. Das schützt die Beziehung zwischen Mutter und Kind und auch die Würde des Kindes. Wenn vor der Geburt ein Vertrag darüber geschlossen wird, wer das Kind nach der Geburt bekommt, wird damit ein Vertrag über das Kind geschlossen. Das Kind wird damit als handelbares Objekt angesehen.

Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit kritischen Aspekten zu Eizellvermittlung, Embryonenvermittlung und Leihmutterschaft:

Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zur Stellungnahme der Leopoldina
Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zu Eizellvermittlung
Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zum Thema „Embryonenspende“ anlässlich des Fachgesprächs am 28. August 2019 im Bundesministerium für Gesundheit

Fachgespräch Embryonenspende im Gesundheitsministerium am 28. August 2019

Am Mittwoch, den 28. August, hat der Verein Spenderkinder an einem Fachgespräch im Bundesministerium für Gesundheit zum Thema „Embryonenspende“ mit dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn teilgenommen. Wir hatten vorab eine Stn des Vereins Spenderkinder zu Embryonenadoption August 2019 eingereicht.

Außer uns nahmen teil:

Frank Plesse, Ministerialrat des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege,

Dr. med. Ulrich Hilland, Vorsitzender des Bundesverbands reproduktionsmedizinischer Zentren,

Dr. Petra Thorn und Prof. Dr. Jochen Taupitz (beide Mitglieder der Arbeitsgruppe der Leopoldina, die Anfang Juni die umstrittene Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ veröffentlicht hatte) sowie

Hans-Peter Eiden, Gründer des Netzwerks Embryonenspende e.V.

Damit standen vier der sechs Teilnehmenden der Reproduktionsmedizin nahe. Das bayerische Staatsministerium wurde vermutlich eingeladen, weil die bayerischen Staatsanwaltschaften gegen das Netzwerk Embryonenspende vorgegangen sind. Interessant an dem Gespräch war, dass selbst zwischen den reproduktionsmedizin-freundlichen VertreterInnen sehr umstritten war, welche Eizellen genau nach der geltenden Rechtslage vermittelt werden dürfen. In dem Gespräch wurde auf jeden Fall deutlich, dass regelmäßig überprüft werden sollte, ob die bestehenden Regeln in der Reproduktionsmedizin eingehalten werden.

Wir freuen uns, dass sich das Gesundheitsministerium mit dem Thema beschäftigt und uns eingeladen hat und hoffen, dass die Forderung des Vereins Spenderkinder erfüllt wird, auch Embryonenadoption rechtlich zu regeln und hierbei die Perspektive der Kinder entscheidend zu berücksichtigen.

Spendenquittung – Stinas Geschichte im WDR Podcast StoryQuarks

Spenderkinder-Mitglied Stina erzählt im WDR Radio-Podcast StoryQuarks vom 28. August 2019 die Geschichte von der 12 Jahre langen Suche nach ihrem genetischen Vater – und die erschreckende Entdeckung, dass es der Arzt war, der ihre Mutter vor 40 Jahren behandelt hat. Stina hatte mit dem Arzt bereits vor vielen Jahren Kontakt aufgenommen, um mehr über ihre genetische Herkunft zu erfahren, er gab jedoch keine Auskunft.

Der Podcast ist sehr anschaulich gemacht, so dass sich hoffentlich auch Außenstehende gut in die Perspektive suchender Spenderkinder hineinversetzen können. Nicht ganz richtig wird es so dargestellt, als habe die Aufbewahrungsfrist bis 2018 nur 10 Jahre betragen. Das ist nicht der Fall. Die 10jährige Aufbewahrungsfrist war auch in der Musterberufsordnung für Ärzte von 1979 als Mindestaufbewahrungsfrist vorgesehen, mit dem Zusatz, dass Daten, von denen man annimmt, dass sie „soweit nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Eine längere Aufbewahrung ist auch dann erforderlich, wenn sie nach ärztlicher Erfahrung geboten ist.“ Die ärztliche Erfahrung hätte eine längere Aufbewahrung geboten. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist seit den 60er Jahren herrschende juristische Meinung.

Die Sozialarbeiterin und Familientherapeutin Dr. Petra Thorn weist aber auf einen wichtigen Punkt hin, der möglicherweise mit erklären kann, weshalb einige Reproduktionsmediziner zu Samenvermittlung in den 70er und 80er Jahren keine Auskunft geben möchten: Vermutlich haben noch viel mehr Ärzte ihren eigenen Samen verwendet, ein Verhalten, das eindeutig unethisch ist, weil sie eigenmächtig entschieden haben, sich mit einer Patientin ohne deren Wissen fortzupflanzen.

Stinas Geschichte im Audible-Podcast „der Moment“ vom 27. Juli 2019

In der aktuellen Folge des audible-Podcasts „der Moment“ vom 27. Juli 2019 erzählt Spenderkinder-Mitglied Stina die Geschichte vom Tag ihrer Aufklärung im Jahr 2006 bis zum Finden ihres genetischen Vaters 2018.

Anders als in den Zeitungsartikeln in der Zeit und der WAZ zu Beginn dieses Jahres, erzählt Stina im Podcast selbst ihre Geschichte. Dadurch fühlt man sich noch dichter dran am Geschehen und Stinas stets besonnene Reaktion auf emotional sehr schwierige SItuationen, die – wären sie nicht wirklich wahr – surreal anmuten, wirkt umso bemerkenswerter.

Noch ist die Folge nur mit einem Audible-Abo zu hören, wahrscheinlich wird sie aber nach einiger Zeit für alle freigeschaltet. Die ganze Staffel kostet 10 Euro – die anderen Folgen klingen aber auch interessant!