Radio-Diskussion bei SWR2 zum Thema „Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ am 29, Oktober

Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ war der Titel einer Diskussion am 29. Oktober bei SWR2 Forum. Moderiert von Doris Maull diskutierten Eva-Maria Bachinger, Autorin und Publizistin aus Wien, Prof. Dr. Beate Ditzen – Direktorin des Instituts für Medizinische Psychologie an der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Heribert Kentenich – Reproduktionsmediziner, Direktor des Fertility Centers Berlin.

Es wurden die in Deutschland bestehenden Verbote der Eizellvermittlung und Leihmutterschaft hinterfragt. Außerdem wurde das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften thematisiert und dass es deutlich verringert werden könnte, indem der Mutter nach In-vitro-Fertilisation nur ein Embryo übertragen wird.

Wir freuen uns, dass der SWR das Thema aufgegriffen hat und durch die Wahl der Gäste wirklich eine kontroverse Diskussion zustande kam. Weil es in öffentlichen Diskussionen schwer ist, thematisch in die Tiefe zu gehen – nachfolgend noch ein paar Gedanken zu den angesprochenen Aspekten:

Eizellvermittlung – keine Daten zum Erleben erwachsener Spenderkinder

Pro Eizellvermittlung wird angeführt, dass es keine Daten gebe, die darauf hindeuten, dass die soziale Mutter-Kind-Beziehung beeinträchtigt sei.

Die soziale Eltern-Kind-Beziehung ist jedoch nur ein Aspekt. Bisher gibt es keine Untersuchungen dazu, wie Menschen, die aus fremden Eizellen entstanden sind, ihre Entstehungsweise selbst und als Erwachsene erleben. Es gibt in entsprechenden Online-Foren Hinweise darauf, dass diese Menschen ihre Entstehungsweise und die Beziehung zu ihren rechtlichen und genetischen Elternteilen nicht so unproblematisch sehen, wie sie von BefürworterInnen der Eizellvermittlung dargestellt werden. Wir haben in einem extra Beitrag ethische Aspekte zu Samenvermittlung zusammengestellt. Vieles davon lässt sich auf Eizellvermittlung übertragen.

Leihmutterschaft – ein Kind kann kein Vertragsgegenstand sein!

Leihmutterschaft wird in der Diskussion mit Lebendorganspende verglichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bei der Organspende Körperteile und keine Menschen weitergegeben werden.

Frau Bachinger bringt das Argument ein, dass es die Würde eines Menschen verletzt, wenn er Gegenstand eines Vertrages wird. Das ist auch bei nicht-kommerzieller Leihmutterschaft der Fall. Auch wenn kein Geld für die Übergabe fließt, wird ein Vertrag über ein Kind geschlossen.

Unerwähnt blieb die Tatsache, dass zwischen dem Kind und der austragenden Frau während der Schwangerschaft eine intensive zwischenmenschliche Beziehung entsteht. Diese Beziehung wird durch die absichtliche Trennung nach der Geburt ganz bewusst abgebrochen.

Gesellschaftlicher Wandel hat nicht verändert, wie ein Kind entsteht

In der Diskussion wird angesprochen, dass eine klare Eltern-Kind-Zuordnung notwendig sei, auch in „modernen“ Familienformen. Nach welchen Regeln die Zuordnung erfolgen sollte, wird nicht weiter ausgeführt. Ethisch böte es sich an, zu hinterfragen, wer mit welchem Recht für sich beanspruchen kann, Elternteil eines Kindes zu sein. Reicht es aus, sich ein Kind zu wünschen oder in einen Vertrag einzuwilligen? Welche Vor- und Nachteile hätte das? Ist die jeweilige Zuordnungsregel plausibel?

In diesem Zusammenhang lässt sich aus der Erfahrung von Spenderkindern ergänzen, dass sich vor allem gezeigt hat, dass die entstandenen Menschen nicht möchten, dass jemand anders für sie bestimmt, wer ihre Eltern sein sollen und genetische Elternteile ausgrenzt. Bei allem Wandel hat sich die stoffliche Entstehung eines Menschen nicht geändert: Jeder Mensch entsteht aus einer Ei- und einer Samenzelle.1

Mehrlingsrate reduzieren – Single-Embryo-Transfer ist erlaubt

In Deutschland ist die Mehrlingsrate in der Reproduktionsmedizin verglichen mit anderen Ländern recht hoch. Das stellt ein gesundheitliches Risiko für die Mutter und insbesondere für die Kinder dar. Um die Mehrlingsrate zu reduzieren, wird vorgeschlagen, dass aus allen kultivierten Embryonen derjenige ausgewählt werden können soll, von dem der Arzt die besten Entwicklungschancen vermutet. Übrige Embryonen könnten in späteren Zyklen eingepflanzt werden, wenn es zu keiner Schwangerschaft kam oder die Frau ein weiteres Kind austragen möchte.

Wie auch in der Diskussion angesprochen, ist es jedoch ethisch zu hinterfragen, ob eine menschliche Auswahl der einzupflanzenden Embryos zu befürworten ist.

Es könnte außerdem überlegt werden, wie es wohl vom Kind erlebt wird, wenn es aus einem „erfolgversprechenden“ Embryo entstanden ist oder aber wenn es z.B. als weiteres Kind geboren wird und weiß, dass es als Embryo nicht „erste Wahl“ war.

Unerwähnt blieb, dass es bereits jetzt möglich ist, der Mutter einen einzelnen Embryo einzupflanzen. Das reduziert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau in dem Zyklus schwanger wird.

Fazit

Die in Deutschland bestehenden Grenzen der Reproduktionsmedizin sind durchaus zu rechtfertigen. Dazu ist es allerdings erforderlich, die entsprechenden Argumente auch wahrzunehmen. Solange die Erzeugung von Menschen ausschließlich als (Reproduktions-)„Technologie“ und das Austragen von Menschen als beziehungslose Dienstleistung betrachtet wird, gelingt das vermutlich nicht.

  1. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen, in denen z.B. die Mitochondrien einer weiteren Frau beteiligt sind. []