Urteil in den Niederlanden im Fall Karbaat – Spenderkinder dürfen DNA mit der des verstorbenen Arztes abgleichen

Am 13. Februar 2019 ist in den Niederlanden ein spannendes Urteil gefallen: Ein Gericht in Rotterdam hat entschieden, dass Spenderkinder, die davon ausgehen, dass der Reproduktionsmediziner Jan Karbaat selbst ihr genetischer Vater ist, dies nun in einem Abgleich mit seiner DNA überprüfen dürfen. Bislang hatten sich vor allem über DNA-Datenbanken etliche Halbgeschwister gefunden. Der Arzt ist im April 2017 im Alter von 89 Jahren verstorben, seine Frau hatte einen Abgleich mit der DNA des Verstorbenen abgelehnt.

In Deutschland gibt es bisher nicht die Möglichkeit, die genetische Vaterschaft gegen den Willen des mutmaßlichen Vaters zu überprüfen, wenn dieser nicht auch als rechtlicher Vater festgestellt werden soll.  Damit Spenderkinder auch dann über ihre Herkunft Gewissheit erhalten können, wenn sie weiterhin ihrem rechtlichen Vater zugeordnet bleiben möchten, oder wenn sie nach Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes gezeugt wurden,  fordern wir auch in Deutschland einen allgemeinen rechtsfolgenlosen Anspruch auf Klärung der Abstammung.