Kenia bekommt Spenderregister

Bei künstlicher Befruchtung denkt man vielleicht nicht gleich an Kenia – dennoch wird es auch dort gemacht und das kenianische Parlament berät momentan einen Gesetzesentwurf zur Regelung von künstlicher Befruchtung. Die In Vitro Fertilisation Bill 2014 soll vor allem Menschen schützen, die durch künstliche Befruchtung entstehen, die gleiche Rechte besitzen sollen wir Kinder, die durch Geschlechtsverkehr gezeugt werden. Es soll die damit gezeugten Kinder insbesondere vor einer inzestuösen Beziehung schützen.

Das Gesetz sieht die Schaffung einer Behörde vor, die ein Register mit aus solchen Behandlungen resultierenden Geburten und den dazu gehörigen biologischen Vätern führen wird. Mit dem Alter von 18 Jahren kann jeder Auskunft von dieser Behörde verlangen, ob Informationen in dem Register über den Antragsteller vorhanden sind. Der Antragsteller muss vor Auskunftserteilung über die möglichen Konsequenzen der Informationen beraten werden. Minderjährige können nur bei medizinischer Notwendigkeit Auskunft erhalten.

Das Gesetz trifft allerdings keine Aussagen darüber, wie oft ein Samenspender spenden kann und wie viele Kinder er zeugen darf.

Wir freuen uns, dass sich ein weiteres Land entschieden hat, den Bereich der künstlichen Befruchtung rechtlich zu regeln und sich gegen anonyme Spenden auszusprechen. Es ist lange überfällig, dass sich auch der deutsche Gesetzgeber diesen Sachverhalten widmet und die ungeklärten Fragen nicht weiterhin nur Ärzten und Gerichten überlässt.