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Letzte Änderung 02.07.2010

Politische Forderungen

Im Herbst 2007 haben wir diskutiert, was wir aus unserer Sicht gerne an der Situation bezüglich donogener Insemination in Deutschland ändern würden. Einigen konnten wir uns bezüglich folgender Punkte:

Für die Kinder

  • Verbot von anonymen Spenden
  • Beratungspflicht der Mutter/Eltern vor der Insemination zum Thema Aufklärung
  • Zugang zu nicht-identifizierbaren Informationen über den Spender wie die medizinische Geschichte von Anfang an.
  • Garantierte Verfügbarkeit der Spenderdaten für das Kind ab dem 14. Lebensjahr
  • Aufbewahrungspflicht für die Daten für mind. 50 Jahre
  • Schaffung eines unabhängigen Zentralregisters für die Spenderdaten
  • Unterstützung eines Registers für Altfälle, bei dem sich Spender und Kinder melden können

Für die Spender

  • Schutz des Spenders vor Unterhaltsforderungen und Erbansprüchen des Kindes
  • Spender sollen nur eine Aufwandsentschädigung erhalten.
  • Verpflichtende Beratung für Spender, damit sie wissen, dass sie durch eine Spende auch eine gewisse Verantwortung tragen.
  • Begrenzung der Anzahl der gezeugten Kinder eines Samenspenders auf höchstens zehn

Für die Eltern

  • Verpflichtende Beratung vor der DI, welche Probleme innerhalb der Familie eventuell auftreten könnten.

Für die Kliniken

  • Hohe Bußgelder und Schadenersatzverpflichtung für Kliniken, welche der Registrierung der Spenderdaten nicht nachkommen.

Keine Einigung konnten wir bezüglich des Punkts finden, ob für donogene Insemination unabhängig von dem Familienstand und sexueller Orientierung für alle Frauen zugänglich gemacht werden sollte. Einige von uns würden dies begrüßen, weil auch homosexuelle Paare und alleinstehende Frauen genauso liebevolle Eltern sein können und sie keinen Grund sehen, DI nicht-traditionellen Lebensformen zu verweigern. Andere sehen aber das Problem, dass das Kind ohne männliche Bezugsperson aufwachsen könnte.