Letzte Änderung 11.04.2012
Das ZDF zeigte im Mittagsmagazin vom 12.12.2011 einen interessanten Beitrag mit dem Titel "Hallo Papa" über einen Samenspender in den USA. Der letzte Satz ("...das Geschäft mit dem geschenkten Leben. In Deutschland verboten, in Amerika außer Kontrolle.") ist äußerst missverständlich. Es hört sich so an, als wäre Samenspende in Deutschland verboten. Das ist natürlich nicht der Fall. In Deutschland gibt es jedoch Richtlinien, dass pro Spender nicht mehr als 15 Kinder entstehen sollen (was ohne ein zentrales Spenderregister aber nicht zu überprüfen ist). Ich wundere mich immer wieder über die Leichtfertigkeit, mit der Spender wie Bobby Samen spenden, es als "ein lukratives Geschäft ohne Verpflichtungen" sehen und 20 Jahre später ganz verwundert sind, dass da tatsächlich "ein Mensch aus Fleisch und Blut" entstanden ist. So wie im Beitrag geschildert, würden wir uns auch eine Kontaktaufnahme wünschen. Wir wollen nicht unvermittelt vor der Tür des Spenders stehen, sondern würden uns freuen, wenn Mitarbeiter der Samenbank den Kontaktwunsch des Spenderkindes zunächst an den Spender weiterleiten würden (so dass er etwas Zeit hat, sich im Nachhinein mit den Folgen seines Handelns zu arrangieren....). Anne
Ich freue mich sehr, dass wir den Family Finder Test der amerikanischen Firma FTDNA offiziell als unsere Datenbank verwenden werden, um Spender- und Halbgeschwister zu suchen. Dies haben wir auf unserem Treffen am 3. Dezember in Köln beschlossen. Wir haben uns seit über 3 Jahren mit dem Thema eines Registers mit angeschlossenem Gentest beschäftigt, wussten aber nie recht, wie wir es machen sollen.
Über die amerikanische Liste sind wir dann auf Family Finder aufmerksam geworden. Das Gute an dem Test ist, dass er nicht speziell auf Spenderkinder zugeschnitten ist, sondern generell auf Menschen die interessiert an ihrer Abstammung sind oder nach Verwandten suchen. Momentan sind bereits über 10.000 Personen eingetragen. Da keine Identitätsüberprüfung stattfindet, kann man auch seine Privatsphäre ganz gut schützen. Sollte es einen Treffer geben, kann man sich dann auch erst in Ruhe sehen, wie diese Person ist.
Daneben verspricht er aber auch einige andere Vorteile. zum Beispiel kann er wohl Halbgeschwister recht gut erkennen, was bei herkömmlichen DNA Tests schwierig ist. Da einige Spenderkinder von denselben Kliniken kommen, hoffen wir, dass wir vielleicht bald das erste Halbgeschwisterpaar finden.
Im moment ist der Test bis zum 31.12 im Angebot für 199 USD statt regulär 299. Wer also neugierig ist, sollte schnell ein Test-Kit bestellen.
Mehr Informationen und Links zu Family Finder findet ihr unter dem neuen Menüpunkt "Spender- und Halbgeschwistersuche". Stina
Am Dienstag war der erste Verhandlungstermin beim Landgericht Essen für Sonjas Klage gegen Prof. Katzorke von der Klinik Novum in Essen auf Herausgabe der Daten ihres Spender, bei dem es jedoch noch kein Urteil gab. Prof. Katzorke, der persönlich nicht anwesend war, bezweifelt nunmehr, dass Sonja tatsächlich mit Hilfe seiner Dienste gezeugt wurde, denn sie hätte ja einen rechtlichen Vater. Daher soll Sonja erst einmal beweisen, dass ihr Vater tatsächlich nicht ihr genetischer Vater ist - als wäre dieser plötzlich nicht mehr zeugungsunfähig gewesen. Seltsam nur, dass ihm das nicht direkt eingefallen ist, als Sonja ihn das erste Mal vor zwei Jahren angesprochen hat.
Es bleibt abzuwarten, ob Sonja wirklich vom Gericht gezwungen wird, mit ihrem rechtlichen Vater noch einen Vaterschaftstest zu machen, denn rechtliche und genetische Vaterschaft sind völlig unterschiedliche Angelegenheiten und es ist für beide belastend, dieses Ergebnis noch einmal schwarz auf weiß zu sehen.
Alle Wunscheltern, die sich an novum für eine Samenspende wenden, sollten im Hinterkopf behalten, dass sie später vielleicht einmal beweisen müssen, dass ihr Kind wirklich durch diese Spende entstanden ist. Und dabei rühmt sich Prof. Katzorke gegenüber Medien doch gerne, dass er schon einer mittelgroßen deutschen Kleinstadt ins Leben geholfen hat - nur Sonja soll es auf einmal nicht gewesen sein.
Prof. Katzorke bestritt außerdem, dass er noch Unterlagen zu den Spender besitzt, obwohl er gegenüber Medien genau diese Unterlagen schon gezeigt hat. Einen Fortsetzungstermin gibt es im Frühjahr, bis dahin können sich die Parteien schriftlich äußern. Anne und Stina
Nächsten Samstag findet bereits das vierte Spenderkinder-Treffen statt, dieses Mal in Köln. Etwa ein Viertel unserer Mitglieder hat sich angemeldet, und wir freuen uns wie bei den letzten Treffen auch auf einen interessanten Erfahrungsaustausch. Zu besprechen gibt es ansonsten auch viel: Wir sind vielleicht einen Schritt näher an unserem Register (wenn auch anders als bisher geplant), und es gibt einen Prozess auf Herausgabe der Spenderdaten gegen einen Arzt, bei dem es nächste Woche zur mündlichen Verhandlung kommt. Möglicherweise werden wir auch unsere Satzung ändern, um mehr Vereinsangelegenheiten auch per email regeln zu können. Viel zu besprechen für einen Tag, die Ergebnisse und Eindrücke werden bald hier zu finden sein. Stina
Ich habe heute einen Family Finder Test der Firma FamilyTreeDNA gemacht und mein genetisches Material in die USA geschickt. Ich muss zugeben dass ich leider nicht so viel Ahnung von den verschiedenen Tests habe, aber es ist der Test, den die Biologen von der internationalen Liste PCVAI empfehlen. Ich werde versuchen, das in nächster Zeit etwas besser zu verstehen und dann mein Wissen auch hier kund zu tun.
Der Test hat bei einer Sonderaktion 200 $ gekostet und die Ergebnisse werden 25 Jahre aufbewahrt. Ich bin mal gespannt, ob etwas dabei herauskommt. So ganz wohl ist mir nicht dabei, denn unter privacy wird in den USA doch noch etwas anderes verstanden als in Deutschland unter Datenschutz, aber hier gibt es leider keine vergleichbaren Tests und Datenbanken. Noch sind der Großteil der Teilnehmer US-Amerikaner, aber ich hoffe der Teil der Europäer wird zunehmen. Der Test kann auch weitergehende Verwandschaftsbeziehungen entdecken, wenn also ein Familienmitglied meines Spenders sich eingetragen hat, könnte ich sie so gegebenenfalls finden.
Bisher ist leider noch niemand von den anderen Spenderkindern dabei - bei einem Preis von 289 $ auch nicht so verwunderlich. Ich finde es ziemlich unfair, dass die Uniklinik Essen erst rechtswidrig die Daten meines Spenders vernichtet und ich mich dann auch noch mit den Folgekosten herumschlagen muss, damit ich ihn evtl. ausfindig machen kann. Stina
Unsere Mitglieder Anne und Sibylle haben am 31. August bei einem Hörfunkbeitrag der Sendung Leonardo auf WDR 5 mitgewirkt, den man hier anhören kann. Der Beitrag zu Spenderkindern beginnt ab Minute 20. Ebenfalls zu hören sind die Wissenschaftlerin Antje Wagner, die Psychologin Petra Thorn und der Reproduktionsmediziner Prof. Thomas Katzorke, in dessen Klinik viele unserer Vereinsmitglieder gezeugt wurden.
Das höchste Gericht des kanadischen Bundesstaates British Columbia, hat das dortige Adoptionsgesetz im Mai in einem Urteil Urteil für verfassungswidrig erklärt, weil es Spenderkindern nicht die gleichen Rechte auf Kenntnis ihrer Abstammung gewährt wie Adoptierten Geklagt hatte das Spenderkind Olivia Pratten - wie sie sagt nicht für sich selbst, weil ihre Unterlagen wahrscheinlich vernichtet sind, aber für alle jüngeren Spenderkinder. Das Parlament hat jetzt 15 Monate Zeit, das Gesetz entsprechend zu ändern. Ich habe für ihren Fall vor 15 Monaten eine eidesstattliche Versicherung über meine Sicht der Dinge als Spenderkind und über die Rechtslage in Deutschland geschrieben und diese notariell beglaubigt nach Kanada geschickt - daher freue ich mich besonders über das Urteil. Leider gilt das Urteil nur für die Zukunft und auch nur für British Columbia - aber es ist ein gutes Zeichen, dass immer mehr Gerichte sehen, dass Spenderkindern die gleichen Rechte wie Adoptivkindern zustehen und dass die Anonymität der Spender nicht mehr als schützenswerter angesehen wird als das Bedürfnis, von der eigenen Abstammung zu wissen. Die Kanada sind natürlich nicht die USA, wo die Reproduktionsmedizin unreguliert floriert - aber immerhin schon recht nah an der Grenze! Stina
Leider liefert das Thema Samenspende auch die Vorlagen für Fenrsehfilme der etwas kitschigeren und einfacheren Art. Auf Sat1 lief am 12. Juni der Film "Noch ein Wort und ich heirate Dich", in den ich zufällig reingeschaltet habe.
Der Inhalt in der Kurzfassung: Mann kann keine Kinder bekommen, er und seine Frau wenden sich an eine Kinderwunschpraxis und sie bekommen mit einer Samenspende Zwillinge. Danach verlässt der Mann die Familie. Als die beiden Kinder 16 sind, möchte der Sohn seinen Personalausweis beantragen und benötigt dazu seine Geburtsurkunde, die ihm seine Mutter aber nicht geben möchte, da dort "Vater unbekannt" steht. Die Kinder finden sie durch Zufall und wollen den Spender kennenlernen. Die Mutter geht in die Praxis (ob sie den Namen nun vom Arzt bekommen hat oder weil sie die Akten durchwühlt hat weiß ich nicht) und 2 Minuten später steht sie bei dem Spender auf der Arbeit. Nach vielen Irrungen werden die Mutter und der Spender ein Paar.
Die Autoren haben es sich bei dem Film leider sehr einfach gemacht. Hätte ich keine Ahnung von unserer wirklichen Situation, würde ich mich wundern, wie einfach es ist zu erfahren wer der Spender ist. Leider entspricht das zumindest bei uns älteren Spenderkindern, von denen keins die Identität des Spenders kennt. überhaupt nicht der Realität. Und dazu kommt das Klischee, dass die Kinder dann direkt in das Leben des Spenders platzen. Diese fiktive Situation gibt sicherlich spannenden Stoff her, gibt es aber in Deutschland bisher nicht! Und nach so einem Film sind vielleicht noch mehr Leute überzeugt, dass sich die Spender vor uns Kindern fürchten müssten, weil wir jederzeit unangekündigt bei ihnen klingeln und in ihr Leben platzen könnten. Daniela
Wir sehen uns gelegentlich dem Vorwurf ausgesetzt, dass wir nur deswegen den Spender suchen und den momentanen Umgang mit Samenspende kritisieren, weil wir aus "zerrütteten Familien" kommen. Der Großteil der Spenderkinder habe an dieser Entstehungsweise nicht auszusetzen und würde nicht an die Öffentlichkeit gehen, weil sie das Thema nicht berührt.
Mal abgesehen davon, dass die unerkannten Spenderkinder auch nicht bewiesen sind, ist das natürlich nur eine Schutzbehauptung, um sich nicht näher mit unserer Kritik auseinandersetzen zu müssen. Kein Außenstehender kennt unsere Familien so gut, dass er sich ein Urteil erlauben könnte. Trotzdem, um dieses Argument auch einmal mit Fakten zu entkräften, haben wir eine kleine Umfrage unter uns Spenderkindern gemacht, an der sich 12 Mitglieder beteiligt haben.
Bei 7 von 12, also etwas mehr als die Hälfte, sind die Eltern getrennt oder geschieden. Das ist weit entfernt von 100 %. Als zerrüttet würde aber nur ein Drittel die eigene Familie einordnen und betont, dass dies aber auch an anderen Faktoren als der Samenspende liegen würde. Auch diejenigen, die ihre Familie als zerrüttet einordnen würden, meinen aber, dass dies nichts mit ihrem Wunsch zu tun hat, wissen zu wollen, wer der Spender war. Einhellig alle betonen, dass es hierbei um das Bedürfnis geht, mehr über sich zu erfahren und den Menschen, von dem wir die Hälfte unserer Anlagen geerbt haben, und dass unser Interesse alleine dadurch geweckt wurde, dass eine weitere Person an unserer Zeugung beteiligt war. Dieser Wunsch ist nicht so außergewöhnlich, sondern absolut menschlich. Die vielen Menschen, die sich für Ahnenforschung und ihren Stammbaum interessieren, kommen auch nicht aus zerrütteten Familien.
Von diesen Ergebnissen abgesehen ist der Begriff „zerrüttete Familien“ überhaupt schwierig. Ist das schon der Fall, wenn die Eltern geschieden sind, aber trotzdem gut miteinander auskommen? Und kann nicht auch eine Familie zerrüttet sein, in der die Eltern immer noch zusammen leben? Wie viel muss passieren, damit es sich nicht nur eine Familie handelt, in der einiges hätte besser laufen können, sondern um eine zerrüttete Familie? Und vielleicht sind einige Spenderkinder-Familien gerade deswegen zerrüttet, weil die Samenspende lange Zeit ein Familiengeheimnis war.
Das Problem an diesem Vorwurf ist, wie Antonija sehr schön ausgedrückt hat, dass uns unterstellt wird, uns ohne Selbstreflektion von unterdrückten Gefühlen und Wünschen leiten zu lassen. Im Grunde geht es hierbei (wieder mal) um die Rechtfertigung unseres Bedürfnisses der Kenntnis der eigenen Abstammung. Das nervt! Reicht es nicht anzuerkennen, dass wir dieses Recht, das alle anderen Menschen (auch) haben, auch für uns in Anspruch nehmen wollen? Müsste sich nicht eher die Gegenseite rechtfertigen, die uns dieses Recht abspricht?
Wenn es einen Hintergrund gibt, der uns alle verbindet, dann eher, dass wir alle nachdenkliche Menschen sind. Stina
Seit gestern befindet sich der Artikel Teure Samenspende auf Spiegel Online, in dem von einem lesbischen Paar berichtet wird, das von einem Mann eine private Samenspende erhalten hat und damit einen inzwischen vierjährigen Sohn bekommen hat. Angeblich war abgemacht, dass er nichts zahlen muss, das Kind aber ab und zu sehen kann. Jetzt verklagen ihn die Mütter auf Unterhalt. Der Artikel beschreibt gut das uns bekannte Dilemma, dass der Samenspender unterhaltspflichtig werden kann, sobald er als Vater festgestellt wird und wogegen wir uns aussprechen.
Leider fehlt in dem Artikel völlig die Perspektive des Kindes sowie ein Hinweis auf die fragwürdige Praxis vieler Spenderkliniken, die Spendernamen geheim zu halten. "Die rechtliche Situation ist für alle Betroffenen unbefriedigend. Samenspender wie Schröder haben damit zu rechnen, nachträglich in die Verantwortung für das Kind gezogen zu werden. Frauen, die Samen von fremden Spendern empfangen haben, müssen unter Umständen befürchten, dass die genetischen Väter Anspruch auf die Kinder erheben. Mediziner und Samenbanken wiederum drohen Regresse, wenn sie den Samenspender nicht richtig über die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt haben."
Wie kommt Spiegel online eigentlich dazu, die Kinder nicht als Beteiligte zu sehen? Richtigerweise sollte da stehen: Die Kinder müssen befürchten, dass Spender, Mediziner und Samenbanken Anonymität des Spenders vereinbaren und dem Kind Steine in den Weg legen, sein Recht auf Kenntnis der genetischen Identität geltend zu machen.
Es wäre wünschenswert, wenn der geschilderte Fall dazu beiträgt, die rechtliche Situation zu ändern - leider wird so etwas ja oft erst gemacht, wenn jemand zahlen muss und die Mehrheit der Bevölkerung das ungerecht finden. Stina
Einer der großen Oscar-Favoriten ist der Film "The Kids are alright", der in Deutschland schon am 18. November 2010 angelaufen ist. In dem Film geht es um ein lesbisches Paar und seine beiden Teenager-Kinder, die durch eine Samenspende entstanden sind. Als die Tochter 18 wird, erfährt sie von der Klinik die Personalien des Spenders und nimmt Kontakt zu ihm auf. Dieser erwärmt sich mehr und mehr für die kinder und ihr Zuhause, was die Familie wiederum ziemlich durcheinander bringt.
Ich habe es leider immer noch nicht geschafft, mir den Film anzusehen. In der Presse wurde vor allem gelobt, dass ein lesbisches Paar mit Kindern von einem Samenspender als normal dargestellt wird. Was mir aber an der Geschichte gefällt, ist dass die Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Wünschen dargestellt werden - und zumindest der Sohn möchte wissen, wer sein genetischer Vater ist. In den beiden anderen Filmen über Samenspende, die letztes Jahr herauskamen (The Backup Plan(Plan B für die Liebe und The Switch/Umständlich verliebt) waren es dagegen immer nur die Wünsche der Eltern die wichtig waren. Und was noch schöner in diesem Film ist: der Samenspender hat nichts dagegen, die mit seiner Hilfe gezeugten Kinder kennenzulernen und empfindet es sogar als schöne Erfahrung. Ich frage mich nur, was der Titel soll. Ist es ein Anspruch, dass es Kindern aus einer Samenspende gut zu gehen hat? Und was, wenn es nicht so ist? Stina
Bei den Prominenten boomen die Leihmutterschaften: Elton John und sein Partner John Furnish (übrigens 63 bzw. 48 Jahre alt) haben es getan, Ricky Martin, Nicole Kidman, Sarah Jessica Parker auch.
Manche Klatschzeitschriften sprechen schon von einem "Leihmuttertrend". Bild.de beschreibt die Vorteile: "Keine Übelkeit, kein Baby-Bauch, keine überflüssigen Kilos nach der Geburt!" Und alle freuen sich über die süßen Babys. Nun ist kritische Berichterstattung bei Klatschzeitschriften und der Panorama-Seite auch nicht die Regel, es sei denn es geht um modische Fehlgriffe oder ein paar Kilo Gewichtzunahme.
Trotzdem, ein bisschen moralische Verortung könnte man auch bei solchen Magazinen erwarten. Für mich ist Leihmutterschaft in den meisten Fällen Kinderkauf und damit Menschenhandel. Anders als bei einer Eizellspende wird das Kind 9 Monate ausgetragen und dann gegen Geld weggegeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Mutter/Leihmutter in dieser Zeit nicht irgend eine Beziehung zu dem Kind aufbaut. Und zumindest bei den homosexuellen Auftraggebern handelt es sich nicht um eine Leihmutter, sondern höchstwahrscheinlich um die Mutter, denn irgendwo muss die Eizelle ja herkommen. Ist eines eine eingesetzte Eizelle, gibt es neben der Leihmutter noch eine Eizellspenderin. Ob die Kinder zu dieser Frau je eine Beziehung aufbauen können, wird nicht angesprochen. Und wie werden sich die Kinder fühlen, wenn sie erfahren, dass sie von einer Frau zur Welt gebracht wurden, die sie dann gegen Geld abgegeben hat?
Dazu kommt noch: In Deutschland ist Leihmutterschaft nicht möglich, der Trend kann also nicht so einfach mitgemacht werden. Nach dem Embryonenschutzgesetz macht sich ein Arzt strafbar, der eine künstliche Befruchtung bei einer Leihmutter vornimmt. Wunscheltern und Leihmutter bleiben nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar, es kann sich aber immer noch um Kinderhandel nach § 236 Strafgesetzbuch handeln. Wenigstens die Süddeutsche hat hierauf hingewiesen und angesprochen, dass die Bezeichnung der Leihmutter durch Nicole Kidman als "Brutmaschine" ziemlich fragwürdig ist. Ansonsten werden jetzt wohl die Anfragen bei Kinderwunschkliniken nach diesem Service zunehmen.... Stina
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Kammerurteil am 21. Dezember 2010 entschieden, dass Deutschland das Recht auf Familie aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, indem es einem Vater kein Umgangsrecht mit seinen leiblichen Töchtern gestattete, weil nach deutschem Recht als Vater unanfechtbar der Ehemann der Mutter gilt. Ein Gutachter hatte in dem deutschen Verfahren betont, es sei besonders wichtig für die Identität der Kinder, ihren Vater kennen zu lernen, da dieser Nigerianer sei. Das Gericht führt aus, selbst wenn man davon ausginge, dass die Beziehung des Vaters zu seinen Kindern in diesem Fall nicht an ein "Familienleben" heranreiche, so betreffe seine Beziehung zu den Kindern doch einen wichtigen Teil seiner Identität und damit sein "privates Leben", da er mit der Mutter zusammen gelebt habe und Interesse an der Kindern zeige.
Das Urteil ist natürlich positiv für die leiblichen Väter. Zu wissen, dass man ein Kind hat, und keine Beziehung zu ihm haben zu dürfen, muss schrecklich sein. Funktioniert es aber auch anders herum - haben Kinder auch aus dem Recht auf Familie der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht darauf zu wissen, wer ihr genetischer Vater ist? Das hat das Gericht noch in dem Odievre Urteil, in dem es um die Praxis der anonymen Geburt in Frankreich ging, ganz anders gesehen und geurteilt, dass Frankreich die EMRK nicht verletzt, indem es eine anonyme Geburt und Adoption erlaubt. Vielleicht würde diese Entscheidung heute anders ausfallen.
Positiv ist auch, dass das Urteil anerkennt, dass es wichtig für die Identität der Kinder ist, ihren leiblichen Vater zu kennen. Ich hoffe aber, dass das nicht nur gilt, wenn der Vater ausländischer Abstammung ist. Für mich ist es wichtig, obwohl mein genetischer Vater vermutlich Deutscher ist.
Heribert Prantl sieht in der Süddeutschen in dem jetzigen Urteil einen Sprengsatz für Zehntausende Familien, in denen Kinder aus früheren nichtehelichen Beziehungen aufwachsen. Ich frage mich dagegen, warum ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters unbedingt ein Sprengsatz sein soll. Ist es nicht eher an der Zeit darüber nachzudenken, ob ein Kind nicht mehr als 2 Elternteile haben kann und dass Besitzdenken dem Kindeswohl entgegen läuft? Stina