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Sisters Auf Netflix – die erste Spenderkinder-Serie

Erst vor kurzem habe ich auf eine Empfehlung aus unserem Verein entdeckt, dass es auf Netflix eine Serie zum Thema Spenderkinder gibt, und zwar wirklich aus der Sicht von Spenderkindern und nicht wie bei Starbucks oder The Kids are alright aus Sicht der Spender oder Wunscheltern: „Sisters“ aus Australien aus dem Jahr 2017.

Die Serie Sisters besteht aus 7 Folgen und kann derzeit leider nur über Netflix angesehen werden. Ich habe sie auf Englisch mit Untertiteln gesehen, ich weiß nicht ob es auch eine auf Deutsch synchronisierte Fassung gibt.

Der Inhalt

Der renommierte Melbourner Reproduktionsmediziner Julius Bechley offenbart schwerkrank, bei mehr als 100 künstlichen Befruchtungen sein eigenes Sperma verwendet zu haben. Seine eheliche Tochter Julia ist geschockt, versucht aber die neuen Halbgeschwister in ihrem Leben zu begrüßen. Insbesondere zu den beiden Schwestern Edie und Roxy entwickelt sie eine enge Beziehung und sie müssen überlegen, wie sie die neue Verwandtschaft in ihr Leben integrieren. Die Entdeckung löst für sie weitere Entwicklungen aus – auch im Verhältnis zu Eltern und Ehepartnern. Julia versucht heraus zu bekommen, warum ihr Vater so gehandelt hat, gleichzeitig droht ihm eine Sammelklage.

Bewertung (Achtung, kleine Spoiler)

Mir hat die Serie sehr gut gefallen – die Schauspieler sind gut und die Serie ist oft unerwartet witzig und gleichzeitig sehr emotional. Es kommen zwar einige Klischees vor wie dass Julia entdeckt, dass sie ausgerechnet mit einem Ihrer Halbbrüder einen One night Stand hatte. An anderer Stelle verteidigt Julia das Handeln ihres Vater vor den drohenden rechtlichen Konsequenzen damit, dass Ihre Halbgeschwister alle nicht existieren würden, wenn es ihren Vater nicht gegeben hätte. Die Serie stellt aber gleichzeitig gut dar, wie wichtig die biologische Verwandtschaft zum Vater, aber auch zu Halbgeschwistern für die Identität ist. Manche der Halbgeschwister stürzt die Offenbarung in eine Krise, manche sehen sie aber auch als Chance für neue Verbindungen zu anderen Menschen oder für eine neue Wahrnehmung von sich selbst. Die Serie endet relativ offen und leider scheint bislang unklar, ob es eine zweite Staffel geben wird. Allerdings soll es bald ein US-amerikanisches Remake geben.

Realer Hintergrund: Ärzte als Samenspender

Die Serie hat übrigens einen realen Hintergrund: in den Niederlanden hat Dr. Jan Karbaat nachgewiesenermaßen mehr als 50 Kinder mit seinem eigenem Sperma gezeugt. Das gleiche passierte bei Dr. Cline im US-Bundesstaat Indiana. Auch im Verein Spenderkinder haben schon drei Mitglieder herausgefunden, dass sie die Kinder des behandelnden Arztes waren. Diese Fälle sind im Ausmaß aber (noch) nicht vergleichbar.

 

Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf des Justizministeriums zum Abstammungsrecht

Am 13. März 2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen „Diskussionsteilentwurf“ zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Die Veröffentlichung war wohl nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Zu dem Diskussionsteilentwurf hat der Verein Spenderkinder eine Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt (Stellungnahme_Diskussionsteilentwurf).

Anders als die bisherigen Gesetzentwürfe aus der Opposition handelt es sich um ein Gesamt-Reformpaket mit sehr weitreichenden Änderungen, das Elternschaft mit den Keimzellen Dritter rechtlich umfassend regeln soll und insbesondere auch voluntative Elemente zur Begründung von Elternschaft anerkennen möchte.

Aus unserer Sicht schießt der Entwurf aber weit über das Ziel hinaus und stellt soziale Elternschaft letztlich genauso unangreifbar wie eine bestehende genetische Vater- oder Mutterschaft. Insbesondere wird das Recht der Kinder zur Anfechtung der rein sozialen Elternstellung im Vergleich zur bestehenden Rechtslage stark eingeschränkt.
Das ist nicht sachgemäß und stellt eine Verletzung des Rechts von Spenderkindern auf Kenntnis der Abstammung dar.

Genetische und soziale Elternschaft sind nicht völlig gleichzusetzen. Bei einer genetischen Verwandtschaft teilt das Kind etwa 50 % der Gene mit jedem genetischen Elternteil. Diese sind der Bauplan für die äußere Erscheinung, bestimmen aber auch gesundheitliche Dispositionen und zum Teil auch Interessen. Die genetische Verwandtschaft besteht unabhängig von einer sozialen Beziehung. Sie ist unauflösbar und wirkt weiter fort, indem sie von dem Kind an die eigenen genetischen Kinder weitergegeben wird. Soziale Elternschaft muss im Gegensatz zu genetischer Elternschaft erst wachsen und entsteht aus gemeinsam verbrachter Zeit, die zu einer Bindung führen kann. Daher muss die Zuordnung zumindest für das Kind angreifbar sein, wenn keine soziale Elternbeziehung zu dem nicht-genetischen Elternteil entstanden ist oder wenn das Kind die Herstellung einer rechtlichen Beziehung zu dem genetischen Elternteil wünscht.

Andere Regelungen wie die beabsichtigte Freistellung von privaten Samenspendern sind erheblich missbrauchsanfällig und führen zu Wertungswidersprüchen gegenüber „normalen“ Familien und Konstellationen, in denen durch Geschlechtsverkehr unbeabsichtigt ein Kind gezeugt wurde, für das der genetische Vater keine finanzielle Verantwortung übernehmen möchte.

Wir hoffen, dass das Konzept noch einmal überarbeitet wird und insbesondere die Rechte und Interessen von durch Samenspende gezeugten Menschen stärker berücksichtigt.

Belgischer „Bioethik-Experte“ fordert Verbot von DNA-Datenbanken

Inzwischen ist auch bei den vehementesten Verfechtern von Spenderanonymität angekommen, dass selbst rechtlich geschützte Anonymitätsversprechen angesichts der neuen technologischen Entwicklungen relativ bedeutungslos sind, weil Spender gegen ihren Willen mit Hilfe von DNA-Datenbanken wie Ancestry über Verwandte identifiziert werden können. Auch in unserem Verein haben dies schon mehrere Spenderkinder geschafft.

Der belgische „Bioethik-Experte“ Guido Pennings hat nun in einem Artikel in der Zeitschrift Human Reproduction gefordert, man solle die entsprechenden Datenbanken einfach verbieten. Der Artikel selbst ist noch nicht im Volltext kostenlos erhältlich, aber sein Inhalt wird in einem Artikel in der Daily Mail wiedergegeben.

Seine Argumente kurz zusammengefasst:

  • Es sei ein Zeichen von Respektlosigkeit und mangelnder Dankbarkeit, wenn Spenderkinder versuchen, ihre biologischen Väter zu identifizieren, obwohl diesen Anonymität versprochen worden sei.
  • Es stelle eine Verletzung der Privatsphäre dar, wenn man eine Person identifiziere oder sogar kontaktiere, die selbst nicht bei der DNA-Datenbank registriert sei.
    Männer, die in der Vergangenheit Samen gespendet hätten und sich nun in einer Beziehung befänden oder weitere Kinder hätten, könnten durch eine Kontaktaufnahme gestört werden.
  • Außerdem könnten Menschen, die nicht wussten, dass sie durch Samenspenden gezeugt wurden, durch genetische Geschwister kontaktiert werden. Dies könne zu Leid und Ärger in einem größeren Netzwerk von Menschen führen, die sich nie gekannt hätten, wenn es die DNA-Tests nicht gäbe.

Die Argumente von Pennings sind sicherlich auch davon geprägt, dass in Belgien anonyme Samenspenden nach wie vor zulässig sind – wogegen sich unsere Schwesterorganisation Donorkinderen seit langem einsetzt. Abgesehen davon, dass man mit einem Verbot von DNA-Datenbanken die Handlungsfreiheit aller Menschen der (in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht gegebenen) Anonymität von Samenspendern unterordnen würde, was ziemlich unverhältnismäßig wäre, könnte man ein Verbot auch faktisch schlecht durchsetzen. Die DNA-Datenbanken sind überwiegend in den USA ansässig, und die verschickten Speichelproben relativ unauffällig.

Bei den Forderungen handelt es sich also eher um ein ziemlich übertriebenes Herumgejammer angesichts einer technologischen Entwicklung, die das eigene Gedankenkonstrukt durchkreuzt. Dass die Forderungen ernsthaft aufgegriffen werden, ist daher unwahrscheinlich.

Halbgeschwister freuen sich überwiegend über den Kontakt

Teilweise ist die Darstellung der Auswirkungen des DNA-Tests auch einfach nicht richtig: wir hatten in unserem Verein inzwischen mehrfach die Situation, dass unseren Mitgliedern Halbgeschwister angezeigt wurden, die nichts von ihrer Zeugungsart wussten. Trotz dieser überraschenden und sicher teilweise auch schockierenden Entdeckung haben sich die neuen Spenderkinder jedoch überwiegend über ihre Halbgeschwister gefreut. Die Identifikation dieser Verbindungen ist also etwas Positives und nichts, was überwiegend Leid und Ärger auslöst. Außerdem weisen die DNA-Datenbanken inzwischen vor der Registrierung darauf hin, dass man bislang unbekannte Verwandte entdecken kann.

Keine Auseinandersetzung mit den Rechten von Spenderkindern

Bemerkenswert ist, dass ein „Bioethik-Experte“ kein Wort zu den Rechten von Spenderkindern verliert. Er erwartet im Gegenteil wie selbstverständlich von Spenderkindern, den genetischen Vater zu schützen. Normalerweise hält man in der Eltern-Kind Beziehung eher die Kinder für schutzwürdig. Grundsätzlich ist übrigens niemand vor einer Kontaktaufnahme durch andere Menschen innerhalb normaler Grenzen geschützt, so lange es nicht in ernsthafte Belästigung oder Bedrohung ausartet.

Die Forderung hat bei der internationalen Spenderkinder-Gruppe zu Belustigung geführt, da die Forderung eher Hilflosigkeit demonstriert und Guido Pennings regelmäßig einseitige Artikel zum Thema Familiengründung mit den Keimzellen Dritter veröffentlicht.

Unsere Favoriten unter den Reaktionen:

  • Guido Pennings schlägt wieder zu!
  • Der Versuch, Zahnpasta zurück in die Tube zu quetschen.
  • Vielleicht sollte man auch gleich den Zugang zum Internet verbieten.
  • Er hat bestimmt selbst Samen gespendet oder Freunde zum Spenden motiviert und jetzt sind alle sauer auf ihn.
  • Ich wusste nichts von meiner Zeugung durch Samenspende und habe mich aus anderen Gründen bei Ancestry registriert – mir wurde einfach ein Vater angezeigt – mal überlegt, wie das ist?

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Rechtsausschuss zu Abstammungsrecht

Am 18. März 2019 hat Spenderkinder-Mitglied Anne als Sachverständige an einer öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Titel „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ teilgenommen.

 
Der Gesetzentwurf fordert eine Änderung im Abstammungsrecht, so dass Kinder, deren Mütter mit einer Frau verheiratet sind, die Ehefrau der Mutter automatisch als zweiten rechtlichen Elternteil zugeordnet bekommen. Die Zuordnung der Ehefrau der Mutter als zweiter rechtlicher Elternteil soll vom Kind nicht anfechtbar sein. Begründet wird die Änderung mit einer angeblichen Ungleichbehandlung zu verschiedengeschlechtlichen Ehen, bei denen der Ehemann der Mutter automatisch Vater der Kinder wird, die die Frau während der Ehe bekommt.

 
Der Verein Spenderkinder begrüßt die Intention des Antrags, Spenderkinder rechtlich besser abzusichern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Ein Kind, das durch eine ärztlich vermittelte Samenspende an ein lesbisches Paar gezeugt wurde, hat bis zur Adoption durch die soziale Mutter nur einen rechtlichen Elternteil. Überlegt es sich die Frau der Mutter von der Zeugung bis zum Adoptionszeitpunkt anders, hat das Kind auch anschließend keinen zweiten rechtlichen Elternteil. Würde die leibliche Mutter vor der Adoption sterben, hätte das Kind überhaupt keine rechtlichen Eltern mehr. Das ist aus Sicht des Kindes kein wünschenswerter Zustand.

 
Der Verein Spenderkinder hält die vorgeschlagene Lösung jedoch nicht für sinnvoll. Die autmoatische Zuordnung des Ehemanns der Mutter als Vater eines Kindes beruht auf der Vermutung, dass der Mann auch biologischer Vater des Kindes ist. Diese Vermutung ist bei der Ehefrau der Mutter unmöglich. Da es sich um eine Vermutung handelt, ist sie außerdem anfechtbar, so dass der tatsächliche biologische Vater auch rechtlicher Elternteil werden kann. Aus einer Ehe allein lässt sich außerdem auch nicht der Wille ableiten, auch Elternteil der Kinder der Ehefrau zu werden.

 
Um sicherzustellen, dass das Kind von Anfang an zwei rechtliche Elternteile hat, hält der Verein Spenderkinder eine Anerkennung des Kindes durch die Co-Mutter für sinnvoller, idealerweise schon vor Zeugung des Kindes. In dieses Konzept könnte man neben der Zustimmung der Mutter auch die Zustimmung des biologischen Vaters zu dieser Zuordnung einbinden. Vom Kind müsste diese Form der Anerkennung – wie bei der Anerkennung durch einen Mann nach § 1592 Nummer 2 BGB – anfechtbar sein.

 
Die Stellungnahme der Vereins Spenderkinder und der übrigen Sachverständigen (Dr. Markus Buschbaum, Prof. Dr. Nina Dethloff, Stephanie Gerlach, Prof. Dr. Rolf Jox, Prof. Dr. Katharina Lugani, Prof. Dr. Christopher Schmidt, Wolfgang Schwackenberg, Markus Witt) zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen können öffentlich auf der Seite des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages nachgelesen werden.

 
Unter den Sachverständigen herrschte überwiegend Konsens dahingehend, dass das Kind bei einer Zuordnung auch ein Anfechtungsrecht haben muss. Auch der Ansatz am Abstammungsrecht wurde teilweise deutlich kritisiert und eine weitere Unterscheidbarkeit von Abstammungsrecht und Adoptionsrecht gefordert. Da es sich um einen Oppositionsantrag handelt, sind die Chancen relativ gering, dass der Entwurf angenommen wird. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zudem wenige Tage vor der Anhörung einen eigenen Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts veröffentlicht, der jedoch wohl innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt war. Zu diesem Entwurf wird der Verein Spenderkinder bis Anfang Mai Stellung nehmen.

Zeit-Dossier Tief in den Genen

In dem Dossier der aktuellen Zeit erzählt Henning Sußebach in dem Artikel „Tief in den Genen“ von der Suche nach meinem (Stinas) biologischen Vater – und die überraschende Entdeckung, dass er Prof. Thomas Katzorke ist, derjenige Arzt, der die Anonymität von Samenspendern lange Zeit vehement als Vorsitzender des Arbeitskreises für donogene Insemination verteidigt hat und aus dessen Praxis fast ein Viertel der Mitglieder unseres Vereins stammt.

Ich bin nach Martin und einem weiteren Spenderkind schon das dritte Spenderkinder-Mitglied, bei dem sich herausgestellt hat, dass der Arzt sein eigenes Sperma verwendet hat. Martins biologischer Vater ist allerdings bereits verstorben und hatte keine vergleichsweise so prominente Stellung inne. Auch der andere Arzt ist bereits verstorben und war in der Reproduktionsmedizin eher unbedeutend. Auch in anderen Ländern gibt es solche Fälle: In den Niederlanden hat erst am Mittwoch ein Gericht in Den Haag entschieden, dass Spenderkinder aus der Praxis des inzwischen verstorbenen Dr. Karbaat das Recht auf einen DNA-Test mit ihm haben. In den USA hat im Bundesstaat Indiana ein Arzt mit seinem eigenem Sperma  vermutlich über 30 Kinder gezeugt – auch in Fällen, in denen das Sperma des Ehemannes verwendet werden sollte.

Aus Sicht von Spenderkindern ist es problematisch, wenn der Arzt sich als (ungewollter!) Samenspender herausstellt, weil sie damit das Ergebnis einer ethischen Grenzüberschreitung im Arzt-Patientenverhältnis sind. Während die Mutter dachte, dass sie mit dem Sperma eines ihr unbekannten Mannes befruchtet wird, hat der sie behandelnde Arzt eigenmächtig entschieden, dass er sich mit ihr fortpflanzen möchte. Wegen dieser ethischen Grenzüberschreitung wird der Arzt in der Regel befürchten, dass sein Geheimnis aufgedeckt wird und einem Kontaktversuch des Kindes nicht positiv gegenüber stehen.

Die Vorsitzende von DI-Netz e.V., Claudia Brügge, sieht ungebetene Samenspenden von Ärzten als massiven Übergriff auf die reproduktive Autonomie der Patientin, die mit einem ihr nicht bekannten Spender rechnet. Beim Kind könne es Befangenheit und einen Loyalitätskonflikt auslösen, dass der Arzt der Samenspender ist. Das kann ich bestätigen. Obwohl Prof. Katzorke und ich eine mehrjährige, von Auseinandersetzungen geprägte Vorgeschichte haben, habe ich länger überlegt, ob ich meinem biologischen Vater eine Offenlegung unserer Verbindung zumuten kann. Auch aus diesem Grund habe ich fast ein Jahr gewartet, bis ich meine Geschichte öffentlich gemacht habe.

Prof. Katzorke ist übrigens einen Tag nach Erscheinen des Zeit-Dossiers nicht mehr als Vorsitzender Arbeitskreises Donogene Insemination aufgeführt. Diese Konsequenz als Zeichen von Verantwortungsübernahme für eigenes Verhalten ist nach dem Bekanntwerden einer so massiven ärztlichen Grenzüberschreitung folgerichtig. Schade, dass es dafür der Offenlegung bedurfte. Noch im Juli wurde Prof. Katzorke in einem Artikel in der WAZ mit den Worten zitiert, dass es Grenzen gebe, die ein moderner Reproduktionsmediziner einhalte.

Den Schritt in die Öffentlichkeit bin ich gegangen, weil meine Geschichte zeigt, dass die Reproduktionsmediziner keine neutrale vermittelnde Stellung inne haben und auch niemals inne hatten, sondern selbstverständlich auch von eigenen Interessen geleitet handeln. Im Dossier wird dies sehr passend beschrieben als Auseinanderfallen von Fortschritt und gesellschaftlicher Kontrolle, so dass Pioniere in einem toten Winkel unbeobachtet bleiben. Wir sind sehr gespannt, wer in unserem Verein sich noch als Kind des behandelnden Arztes herausstellen wird.

Denn der Fortschritt ist inzwischen auch auf unserer Seite: noch vor 15 Jahren hätte wohl niemand gedacht, dass es DNA Datenbanken geben wird, die vergleichsweise erschwingliche Tests anbieten, mit denen man Verwandtschaftsverhältnisse über mehrere Generationen nachverfolgen kann. Spender können so auch über Verwandte identifiziert werden, die sich in einer solchen Datenbank registriert haben.

Inzwischen erreichen uns die ersten Zuschriften von Spenderkindern, die befürchten, ebenso betroffen zu sein. Ich kann natürlich nicht sagen, ob es stimmt, dass das „Einspringen“ eine Ausnahme war. Ich vermute allerdings, dass ein solches Vorgehen ab dem Umstieg auf die Kryokonservierung von Samen unwahrscheinlicher ist (entweder ab 1984 oder 1988), weil dann zumindest keine spontanen Spender-Engpässe mehr existiert haben sollten. Wer dem Verdacht trotzdem nachgehen möchte, sollte einen DNA-Test machen. Ich bin nach wie vor in allen großen DNA-Datenbanken (Ancestry, 23andme, FamilyFinder, MyHeritageDNA) registriert und würde mich trotz der widrigen Umstände über Halbgeschwister freuen.

Auch Menschen, die Spenderkindern bei der Suche nach Halbgeschwistern und ihrem genetischen Vater helfen möchten, können das tun, indem sie sich selbst in DNA-Datenbanken registrieren lassen. Je mehr Menschen sich registrieren lassen, desto einfacher können Verbindungen aufgespürt werden.

Jahresrückblick 2018

Wieder mehr Halbgeschwistertreffer durch DNA Tests

Erfreulicherweise registrieren sich immer mehr Spenderkinder in der von uns empfohlenen DNA-Datenbank Family Tree. Nachdem wir 2017 bereits mehr Halbgeschwistertreffer als in allen Jahren zuvor zusammen hatten, stellte 2018 mit 12 weiteren Treffern einen neuen Rekord auf. Wir haben mittlerweile etwa 25 Halbgeschwistergruppen (eheliche Kinder der genetischen Väter nicht mitgezählt), die aus 2 bis 9 Halbgeschwistern bestehen.

Außerdem konnten im Jahr 2018 8 Spenderkinder ihren biologischen Vater identifizieren. Vor allem die Ausweitung unserer Suche auf weitere DNA-Datenbanken wie Ancestry, 23andMe und MyHeritage führte zu mehreren weiteren Treffern. Erstmals erfuhren auch Spenderkinder in Deutschland erst durch Treffer mit Halbgeschwistern über DNA-Datenbanken von ihrer Entstehungsweise. Neu ist auch, dass erstmals in Deutschland ehemalige Samenspender lediglich über Verwandte identifiziert werden konnten, die sich in einer DNA-Datenbank eingetragen hatten. Besonders erfreulich und überraschend dabei war, dass einige unserer ältesten Mitglieder ihre genetischen Väter identifiziert haben.

Internetseite

Auf unserer Internetseite haben wir die Informationen zu DNA-Datenbanken erweitert und erklären dort auch, die Rohdaten welcher Tests sich bei welchen anderen DNA-Datenbanken importieren lassen. Die Rubrik „Die rechtliche Situation“ wurde mit den Änderungen durch das Samenspenderregistergesetz zum 1. Juli 2018 aktualisiert.

Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Vorstandsmitglieder haben im Jahr 2018 bei verschiedenen Veranstaltungen als Gäste und auch als ReferentInnen teilgenommen:

  • Referentin beim Infoabend der Adoptionsvermittlungsstelle Fulda im März (Anne)
  • Teilnahme am Podiumsgespräch „Reproduktionsmedizin – Wessen Wünsche, welche Wirklichkeit?“ auf dem 101. Deutschen Katholikentag in Münster, 10. Mai 2018, organisiert vom Bundesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. (KDFB) und dem donum vitae Bundesverband e.V. (Sven)
  • Referentin bei der Fachveranstaltung „Familie im Wandel der Zeit“ des Netzwerks Frühe Kindheit und Entwicklung in der Stadt Osnabrück im Oktober (Anne)
  • Sachverständige bei öffentlicher Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November zum Thema Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (Stina)
  • Herbsttagung der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung im November; Podiumsgespräch zum Thema „Familiengründung durch Reproduktionsttechnologie. Ethische Fragen, elterliche Verantwortung und kindliche Entwicklung“ (Sven)

Der Verein Spenderkinder positionierte sich erneut kritisch zur zum zweiten und dritten Mal in Deutschland durchgeführten Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“  und . Unterstützung bekamen wir durch die in Österreich neugegründete Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“, einem Zusammenschluss von Experten und Expertinnen verschiedener Fachgruppen, der sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einsetzt.

Kritisch äußerten wir uns auch zur Plakatwerbung der Erlanger Samenbank in Nordbayern, die mit Männern in Superheldenkostümierung für Samenspende warb. Die bildliche und verbale Darstellung verschleierte die Tragweite der Familiengründung zu dritt für alle Beteiligten und die Bedürfnisse der entstehenden Menschen. Hierzu gab Leonard im Juni der Regionalzeitung „In Franken“ ein Interview.

Weitere Medienbeiträge mit Mitgliedern unseres Vereins waren 2018:

  • Die Dokumentation von Julia Kaulbars mit Nicole und Jörg „Risiko Samenspende“ im Februar,
  • ein Beitrag zu Eizellspende und Leihmutterschaft im Aprilheft der Deutschen Hebammenzeitschrift,
  • ein Interview mit Claire für den Blog „Solomamapluseins“ im Oktober,
  • ein Beitrag im GEO-Magazin 12/2018, „Wie ich wurde, wer ich bin. Die neue Ahnenforschung“, für den ebenfalls Claire interviewt wurde.
  • Anknüpfend an die Herbsttagung 2017 der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung veröffentlichten Sven und Anne im zugehörigen Tagungsband jeweils einen Beitrag.1

Rechtliches
Zum 1. Juli 2018 trat das Samenspenderregistergesetz in Kraft. Es gibt nun ein zentrales Samenspenderregister in Deutschland, über das ab dem 1. Juli gezeugte Spenderkinder Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten können. Das Gesetz ist ein guter Anfang und erfüllt eine langjährige Forderung unseres Vereins, es gibt aber noch einigen Nachbesserungsbedarf.

2016 und 2017 gewannen vier unserer Mitglieder Klagen gegen ein Reproduktionszentrum in Essen. Informationen über die genetischen Väter wurden aber immer noch nicht herausgegeben.

Gegen das „Netzwerk Embryonenspende e.V.“ fand vor dem Amtsgericht Dillingen und dem Landgericht Augsburg ein Strafverfahren gegen Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz wegen der Verwendung von sogenannten Zellen im Vorkernstadium statt. Die beklagten Vorstandsmitglieder wurden vom Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung von Fortpflanzungstechniken freigesprochen, allerdings nur wegen eines Rechtsirrtums, weil sie sich vorher lediglich (falsch) beraten lassen hatten. Damit ist jedoch geklärt, dass die Weiterkultivierung von Zellen im Vorkernstadium mit dem Ziel, sie einer anderen Frau einzusetzen als der Frau, von der die Eizelle stammt, verboten ist.

Ausblick auf das Jahr 2019

Alle DNA-Datenbanken hatten über Thanksgiving und in der Vorweihnachtszeit ihre Tests erheblich reduziert. Nach Berichten hat dies zu sehr vielen Bestellungen geführt, so dass wir gespannt auf neue Matches im Frühjahr 2019 sind.

  1. Meier-Credner, A. (2018). Familiengründung mit Samenzellen eines Dritten und ihre besonderen Herausforderungen. u. Riesel, S. (2018). Wie in ein fremdes Nest gesetzt. Erfahrungsbericht eines Spenderkindes. In Johne et al. (Hrsg.), Veränderung im psychoanalytischen Prozess – Entwicklung und Grenzen. (S. 306-315 u. 315-330). Herbsttagung 2017 Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, Bad Homburg. Gießen: Psychosozial-Verlag. []

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Gesundheitsausschuss

Stina hat den Verein Spenderkinder als Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November 2018 zu dem Thema Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung vertreten (zur Aufzeichnung der Anhörung).

Hintergrund der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf, der fast unverändert einem Antrag aus dem Jahr 2015 entspricht, fordert eine Änderung des § 27a Absatz 1 SGB V, so dass auch unverheiratete und lesbische Paare einen Kostenzuschuss für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erhalten, und zwar (anders als derzeitig) auch bei der Verwendung von Samenspenden. Der Antrag der Linken möchte die Förderung auf Frauen ohne Partner/in ausweiten.

Wir haben uns in unserer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf und den Antrag ausgesprochen, weil wir die Übernahme von Behandlungskosten ärztlich vermittelter Samenzellen nicht als Frage der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu Ehepaaren sehen, da die Kosten für eine Samenvermittlung bei Ehepaaren derzeit auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Wir befürchten zudem, dass, wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen würden, sich Wunscheltern ohne die erforderliche gründliche Aufklärung und Reflektion über diese Form der Familiengründung zu dritt dafür entscheiden würden.

Bei der Anhörung haben wir uns gefreut, dass uns insgesamt fünf Fragen gestellt wurden und damit großes Interesse an unserer Perspektive gezeigt wurde. Auffallend war allerdings die starke Repräsentation der Perspektive von Wunscheltern und ihren Beratern.

Anders als von der Vertreterin von DI-Netz und Prof. Nina Dethloff dargestellt, gibt es durchaus Studien zur Aufklärungsrate bei Spenderkindern. Die Metaanalyse von 2016 aus der renommierten Zeitschrift Human Reproduction (Tallandini et al.), die 26 Studien zur Aufklärung von Spenderkindern umfasst, berichtet eine Aufklärungsrate von 21 Prozent bei Samenspende und 23 Prozent bei Eizellspende. Die Aufklärungsrate in den einzelnen Studien variiert dabei zwischen 8 und 35 Prozent. Dabei fällt auf, dass die Werte für Aufklärungswille und tatsächliche Aufklärung deutlich differieren, ebenso die Aufklärungsbereitschaft in einzelnen Ländern. Wir haben uns damit in einem ausführlichen Beitrag auf unserer Seite auseinandergesetzt.

Erfreulich war bei der Anhörung, dass zumindest mit den Vertretern der Ärzteschaft Einigkeit darüber bestand, dass zunächst die abstammungsrechtliche Situation von Spenderkindern abgesichert werden muss, die in nichteheliche Lebensgemeinschaften oder lesbische Ehen oder Partnerschaften geboren werde, bevor über eine finanzielle Förderung gesprochen werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob hierzu vom federführenden Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.

Spender der Uniklinik Essen über DNA-Test identifiziert

Vor ein paar Monaten habe ich mich eher der Vollständigkeit halber entschieden, mich auch bei den DNA-Datenbanken 23andme und Ancestry zu registrieren, die eine größere Datenbasis haben als der von unserem Verein zur Verwandtensuche verwendete Test FamilyFinder. Da aber auch die meisten der dort registrierten Personen US-Amerikaner sind, habe ich nicht wirklich erwartet, dass meine Suche erfolgreich sein würde. Ende März erhielt ich eine Nachricht, dass meine Testergebnisse da wären. Kurz bevor ich gegen Mitternacht ins Bett gehen wollte, fiel mir ein, dass ich meine Ergebnisse noch ansehen wollte. Gesagt, getan: Mir wurde ein Cousin ersten oder zweiten Grades angezeigt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit mit mir verwandt ist. So einen nahen Treffer hatte ich bei Family Finder bislang nie. Mit Google fand ich einen Nachruf auf den Vater meines Matches, in dem ein Neffe aus Deutschland erwähnt wurde. Über diesen Neffen fand ich wiederum direkt heraus, dass er Arzt ist und an der Universitätsklinik Essen tätig war, wo ich entstanden bin. Danach war an Schlaf erstmal nicht zu denken…

Die Identifizierung meines biologischen Vaters dauerte nach fast zwölf Jahren der Ungewissheit nur zwei Minuten. Wahrscheinlich hat er auch nie erwartet, dass er fast 39 Jahre später über seinen Cousin identifiziert werden würde.

Mein biologischer Vater und ich hatten bislang kurz Kontakt. Daher weiß ich, dass er angeblich nur zwei oder drei Mal auf die Bitte von Kollegen hin eingesprungen ist, wenn ein Samenspender nicht zum Termin erschienen ist (Anfang der 80er waren es noch Frischspenden). Daher ist die Wahrscheinlichkeit leider recht gering, dass ich Spenderkinder-Halbgeschwister habe. 30 Halbgeschwister hätte ich zu viel gefunden, aber über ein paar würde ich mich schon freuen.

An der Geschichte schockiert mich etwas die Willkür: kommt der eine nicht, springt halt jemand anders spontan ein, der meint dass er irgendwie geeignet ist. Es scheint, dass eine solche Vorgehensweise insbesondere in der Zeit der Frischspenden öfters vorkam.

Ich bin immer noch erstaunt, dass ich die Nadel im Heuhaufen tatsächlich gefunden habe, aber sehr froh, dass ich nicht mehr mit dieser Leerstelle leben muss und auch meinen Kindern ein Foto zeigen und einen Namen sagen kann. Ein Freund hat mich vor ein paar Jahren ernst angesehen und gesagt: „Ich bin mir sicher, dass Du es irgendwann herausfinden wirst. Vielleicht nicht heute oder morgen, aber irgendwann wirst Du mir sagen: Ich habe ihn gefunden.“ Und er hatte so Recht. Man sollte nie aufgeben. Ich wünsche mir, dass noch viele andere Spenderkinder mit Hilfe von DNA-Tests und den nun bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ihre Verwandten finden werden. Die Idee, dass Samenspender anonym sein können, ist mit den neuen autosomalen DNA-Tests endgültig gestorben. Und das ist gut so.

Rechtliche Zulässigkeit der Embryonenspende mit imprägnierten Eizellen geht in die nächste Instanz

Am 21. März 2018 hat das Amtsgericht Dillingen drei Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende vom Vorwurf der Verwendung missbräuchlicher Fortpflanzungstechniken freigesprochen.1 Das Urteil gegen eine mitangeklagte Rechtswissenschaftlerin steht noch aus.

Der Grund für den Freispruch war, dass das Amtsgericht einen sogenannten unvermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 Absatz 1 Strafgesetzbuch) bei den Vorstandsmitgliedern sah, weil diese sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit umfangreich über die Zulässigkeit informiert hätten.

Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung eingelegt. Das Verfahren wird daher vor dem Landgericht erneut verhandelt. Es ist recht wahrscheinlich, dass das Verfahren danach über die Revision beim Bundesgerichtshof landet.

Hintergrund des Strafverfahrens

Die Embryonenadoption (oft als Embryonenspende bezeichnet) ist die Weitervermittlung von kryokonservierten Embryonen an andere als die genetischen Eltern, die ursprünglich den Kinderwunsch realisieren sollten. Bei dem Großteil der in Deutschland in Reproduktionszentren gelagerten Embryonen handelt es sich jedoch nicht um Embryonen im Rechtssinn, bei denen die Zellverschmelzung schon stattgefunden hat, sondern um sogenannte Vorkerne, auch bezeichnet als imprägnierte Eizellen oder 2-PN-Zellen. Bei diesen ist das Spermium zwar bereits in die Eizelle gelangt, doch die Kerne von beiden Zellen sind noch nicht miteinander verschmolzen. Das genetische Material der Eltern ist daher noch getrennt, die Befruchtung wird durch das Einfrieren gestoppt.

Die herrschende juristische Meinung sieht in der Weiterkultivierung eines Vorkerns mit der Absicht der Übertragung auf eine andere Frau, eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz verbotene „Befruchtung“ zur Übertragung an eine andere Frau.2

Das Netzwerk Embryonenspende nahm im Jahr 2013 seine Arbeit auf und erklärte öffentlich auf seiner Internetseite, auch Vorkerne zu vermitteln. Ein dreiseitiges Gutachten von der emeritierten Rechtsprofessorin Monika Frommel sollte die Legalität des Verfahrens erklären. Die Staatsanwaltschaft Augsburg nahm 2014 Ermittlungen auf und erhob schließlich Anklage.

Urteil bestätigt: Die Weiterkultivierung und -vermittlung von imprägnierten Eizellen ist unzulässig

Das Amtsgericht Dillingen schloss sich nun der herrschendem Meinung an, dass die Weiterkultivierung von imprägnierten Eizellen zur Übertragung an eine andere Frau als die genetische Mutter strafbar ist, sah aber einen strafbefreienden unvermeidbaren Verbotsirrtum bei den Angeklagten. Leider wird das Urteil von einigen Medien nun missverständlich so dargestellt, als hätte das Amtsgericht Dillingen entschieden, die Angeklagten seien freigesprochen worden, weil die Vermittlung von imprägnierten Eizellen zulässig sei. Das ist nicht der Fall. Nach dem Urteil dürften die Vorstandsmitglieder nicht weiter imprägnierte Eizellen vermitteln und würden sich erneut strafbar machen, wobei sie sich dann nicht mehr auf einen Verbotsirrtum berufen könnten.

Kritik am Freispruch

Das Gericht hielt den drei Vorstandsmitgliedern vor allem zu Gute, dass sie rechtlichen Rat eingeholt hätten, indem sie auf dem dreiseitigen Gutachten ihres juristischen Vorstandsmitglieds vertrauten und auch die Expertise des Deutschen Ethikrats eingeholt hätten. Der Richter wird so zitiert, dass sie sich soviel Rechtsrat eingeholt hätten wie möglich und von allen Seiten gesagt bekommen hätten, ihr Vorhaben sei erlaubt.3 Gerade diese Annahme ist aber fraglich.

Das Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Monika Frommel, ebenfalls Vorstandsmitglied des Netzwerks Embryonenspende, aus dem Jahr 2011 fällt angesichts der Bedeutung der rechtlichen Frage mit drei Seiten recht kurz aus. Auffallend ist auch, dass Argumente gegen die Zulässigkeit der Vermittlung von imprägnierten Eizellen keinen Raum erhalten. Die Gegenmeinung von Börgers/Frister aus dem Jahr 2010 wird noch nicht einmal erwähnt. Es ist natürlich richtig, dass Nichtjuristen sich bei juristisch umstrittenen Themen nicht auskennen müssen und dem rechtlichen Rat von Juristen vertrauen dürfen. Bei einem so wichtigen und umstrittenen Thema jedoch eine so eindeutige Aussage für die Zulässigkeit des Verfahrens zu erhalten, hätte vielleicht schon etwas misstrauisch machen können. Da niemand gerichtliche Entscheidungen absolut sicher vorhersehen kann, enthalten juristische Gutachten aus Haftungsgründen normalerweise Einschränkungen bei der Sicherheit der Aussagen.4 Im Jahr 2015 erschien dann in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift ein Beitrag von Taupitz/Hermes, in dem die Argumentation des Gutachtens geradezu zerpflückt wurde.5 Der Beitrag endete mit dem Fazit: „Ein Fortpflanzungsmediziner, der eine imprägnierte kryokonservierte Eizelle auftaut und weiterkultiviert und dabei die Absicht hat, den später entstehenden Embryo auf eine Frau zu übertragen, von der die Eizelle nicht stammt, geht jedenfalls ein erhebliches Strafbarkeitsrisiko ein.“6 Der Beitrag beruhte auf Vorträgen unter anderem vor dem Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ). Das Netzwerk Embryonenspende vermittelte laut Internetseite weiterhin auch Embryonen im Vorkernstadium7.

Auch der Deutsche Ethikrat bescheinigte dem Netzwerk Embryonenspende keinesfalls die Zulässigkeit der Weiterkultivierung und -vermittlung von imprägnierte Eizellen. In seiner am 22. März 2016 veröffentlichten Stellungnahme „Embryonenspende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung“ vertrat der Rat die Auffassung, dass die Adoption überzähliger Embryonen mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar sei, Embryonen jedoch nicht gezielt zur Weitergabe erzeugt werden dürfen. Die Weiterkultivierung imprägnierter Eizellen mit dem Ziel, sie einer anderen Frau als der genetischen Mutter einzupflanzen, verstoße gegen das Embryonenschutzgesetz.8

Haltung des Vereins Spenderkinder zur Embryonenspende / Embryonenadoption

Der Verein Spenderkinder sieht die Embryonenadoption kritisch (siehe Position des Vereins Spenderkinder zur Embryonenadoption). Insofern begrüßen wir, dass die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Anders als oft verkürzt dargestellt, handelt es sich bei der Embryonenadoption nicht um eine Win-Win-Situation. Im Fall einer Weitervermittlung von Embryonen und imprägnierten Eizellen muss sich das entstehende Kind jedoch nicht nur mit der gespaltenen Mutterschaft, sondern zusätzlich auch noch mit einer gespaltenen Vaterschaft und einer zeitverzögerten Zeugung auseinandersetzen. Die Situation stellt sich noch schwieriger dar, als wenn nur die Keimzellen eines fremden Elternteils verwendet wurden. Bei der Embryonenadoption gibt es eine vollständige Parallelfamilie mit einem genetischen Elternpaar und mindestens einem genetischen Vollgeschwister. Das ist für alle Beteiligten eine lebenslange Herausforderung, die aus dem Bereich der herkömmlichen Adoption gut bekannt ist. Bei einer herkömmlichen Adoption wird zudem unabhängig überprüft, ob die Annahme des Kindes durch die Empfänger dem Wohl des Kindes entspricht. Bei der Tätigkeit des Netzwerks Embryonenspende entscheiden allein die Mitglieder des Vereins, wer Empfänger von „freigegebenen“ Embryonen und imprägnierten Eizellen Zellen wird. Darüber hinaus ist das Verfahren nicht offen und die Dokumentation der abgebenden Eltern unklar.9.

Abgesehen davon fordern wir die (eigentliche) Selbstverständlichkeit, dass sich Reproduktionsmediziner an gesetzliche Verbote halten und nicht eigenmächtig Fakten schaffen. Das Embryonenschutzgesetz möchte die gespaltene Mutterschaft mit dem Verbot der Eizellspende klar verhindern, auch um das Kind vor der psychischen Herausforderung einer gespaltenen Mutterschaft zu schützen. Die Zulässigkeit der Weitergabe von verwaisten (bereits entstandenen) Embryonen (und NICHT von imprägnierten Eizellen!) wurde als klare Ausnahme gesehen. Das sollte akzeptiert werden. Der Verein Spenderkinder fordert eine breite öffentliche Diskussion über die psychosozialen Aspekte und die ethische Dimension der Weiterkultivierung und Weitervermittlung imprägnierter Eizellen.

Möglicherweise wird diese Diskussion nun durch die strafrechtliche Aufarbeitung eingeleitet. Wir wünschen uns für diese Debatte, dass auch die Perspektive der so gezeugten Menschen wahrgenommen und insbesondere nicht verkürzt dargestellt wird.

  1. Siehe hierzu den Artikel im Deutschen Ärzteblatt  sowie in der Legal Tribune Online . []
  2. Taupitz, J. & Hermes, B., Eizellspende verboten – Embryonenspende erlaubt? Neue Juristische Wochenschrift 2015, 1802-1807, S. 1807; sowie Börgers, N. & Frister, H. (2010). Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Keimzellen; für die Legalität des Verfahrens spricht sich die zum Netzwerk gehörende Rechtswissenschaftlerin Monika Frommel in einem für diese Organisation erstellten Rechtsgutachten aus. []
  3. Siehe Deutsches Ärzteblatt. []
  4. Beispiele für solche Formulierungen sind: „es spricht viel dafür“, „es sprechen überwiegende Argumente dafür“, „es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass …“, „erhebliches Risiko“, „nicht unerhebliches Risiko“, „gewisses Risiko“. []
  5. Taupitz, J. & Hermes, B., Eizellspende verboten – Embryonenspende erlaubt? Neue Juristische Wochenschrift 2015, S. 1802-1807. []
  6. Ebda., S. 1807. []
  7. siehe dazu die auf der Homepage des Netzwerks bereitgestellten Informationen und „Verfahren“, „Was ist eine Embryonenspende?“: „Manche Paare – nach erfolgreicher Behandlung in einem IVF-Zentrum und abgeschlossenem Kinderwunsch – haben keine Embryonen, sondern imprägnierte Eizellen, das sind Eizellen, in die bereits die Samenzelle des Partners eingedrungen ist und die vor der ersten Zellteilung eingefroren wurden, im IVF-Zentrum gelagert. Wenn das Paar diese Zellen nicht verwerfen lassen will, dann kann es nach ausführlicher Beratung  und Erlaubnis zum Auftauen dieser Zellen die Freigabeerklärung zur Spende des Embryos bzw. des  hieraus entstehenden Embryos unterzeichnen.“ http://www.netzwerk-embryonenspende.de/verfahren/verfahren.html (l.v.15.04.2018 []
  8. Deutscher Ethikrat, Embryonenspende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung, März 2016, S. 41-42. []
  9. Das Netzwerk wollte zunächst nur die Identität des genetischen Vaters dokumentieren. Embryonenadoptionen werden zudem nicht im Samenspenderregister vermerkt, das im Juli 2018 seine Arbeit aufnehmen wird. []

Aprilheft 2018 der Deutschen Hebammenzeitschrift zum Thema „Leihmutterschaft und Eizellspende“

Zum Thema „Eizellspende und Leihmutterschaft“ sind in der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift zehn Beiträge erschienen, die verschiedene Aspekte beleuchten. Spenderkindermitglied Anne wirft Fragen aus der Perspektive der entstehenden Menschen auf Eizellspende und Leihmutterschaft auf.

Im Heft wird außerdem auf die Ausstellung „Mutter.form“ im Kunsthaus Hamburg hingewiesen. Der Beitrag zur Ausstellung zeigt Spenderkindermitglied Kerstin als Künstlerin neben ihrem beeindruckenden Werk „Mutter und Kind“ (das dritte Bild in der Galerie). Sie verwendet historische Weißwäsche als wesentlichen Teil der Mitgift für die Ehe- und Familiengründung, was die notwendigen Fürsorge- und Ablöseprozessen in eine besondere Beziehung setzt.

Insgesamt wird deutlich, dass es nicht nur um pragmatische rechtliche Regelungen geht, sondern auch um grundlegende ethische Fragen. Verbreitete aber empirisch nicht haltbare Annahmen wie die, dass Menschen, die sich ein Kind wünschen, automatisch empathische, gute Eltern seien, werden in anderen Beiträgen in Frage gestellt, bzw. widerlegt. So wird über eine Frau berichtet, die sich für eine Eizellspende entschieden habe, während eine Adoption aufgrund fehlender Grundvoraussetzungen nicht möglich gewesen sei. Eine Psychotherapeutin, tätig in einer Tagesklinik mit Schwerpunkt Frauenpsychosomatik, schildert den Fall einer Mutter nach Eizellspende, der es schwer fiel, das Fremde im Kind anzunehmen und die sich gegenüber der genetischen Vater-Tochter-Beziehung in einer randständigen Position erlebte. Auch wenn es in der Regel vermutlich nicht zu psychotherapeutischen Behandlungen kommt, so spiegelt dieses Beispiel wider, was umgekehrt viele erwachsene Spenderkinder von ihren sozialen Vätern berichten, die Kinder aus den Keimzellen eines anderen Mannes angenommen haben.

Auch die Behauptung (leider ohne Quellenangabe) dass ein Beziehungsabbruch vor dem 6. Lebensmonat unbedenklich sei, ist so nicht haltbar. Der Frauenarzt Prof. Dr. Sven Hildebrandt verweist dazu auf die Befunde der Pränatalpsychologie, dass frühe Erinnerungen zwar nicht bewusst abrufbar seien, aber dennoch in subkortikalen Strukturen gespeichert werden und dass die intrauterine Beziehung des Kindes wie eine Vorlage für Erwartungen und Verhalten in folgenden Beziehungen diene.1 Auch aus dem Bereich klassischer Adoption sei bekannt, dass ein unmittelbar nach der Geburt adoptiertes Kind seine Geburtsmutter nicht einfach vergesse und die soziale Ersatzelternschaft die verlorene Beziehung nicht vollständig zu ersetzen vermöge.

Die Journalistin Eva Maria Bachinger weist darauf hin, dass es in der Diskussion um reproduktionsmedizinische Methoden letztlich um einen Markt gehe „Das zeigt sich auch darin, dass in der Debatte rund um Reproduktionsmedizin nur noch diskutiert wird, was gelockert, nicht mehr, was verschärft werden soll. (…) Die ziemlich abgeklärte, pragmatische Haltung ist erstaunlich. Nur weil es ein Phänomen gibt, können wir keine Verbote mehr aussprechen?“

  1. Evertz, K., Janus, L., Linder, R. (Hrsg.), 2016. Lehrbuch der pränatalen Psychologie. Heidelberg: Mattes. []