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Konferenz Familienbildung mit Hilfe Dritter

Am 3. und 4. November 2017 fand in Göttingen die internationale Konferenz „Familienbildung mit Hilfe Dritter. Herausforderungen, Lösungsansätze, Familienrealitäten“ statt. Ausgerichtet wurde sie vom Institut für medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Göttingen, Leitung Prof. Claudia Wiesemann, in Kooperation mit der Elterninitiative DI-Netz und dem psychosozialen Beratungsnetzwerk BKiD. Es gab an den zwei Tagen insgesamt 16 Vorträge, in denen u. a. die Perspektiven eines Reproduktionsmediziners, von Eltern nach Samenspende, rechtliche Aspekte und verschiedene ethische Aspekte aufgegriffen wurden.
Von unserem Verein haben Anne und Sven an der Konferenz teilgenommen, Sven war am 2. Tag für ein Gespräch mit Dr. Petra Thorn eingeladen.  Beide hatten den Eindruck, dass unliebsame Aspekte wie kritische ethische Fragen oder negative Erfahrungen erwachsener Spenderkinder unerwünscht waren und daher nicht aufgegriffen wurden. Im Abschlussbeitrag „Third-party assisted reproduction in Germany – what will the future hold?“ wurde passend auch die Gründung von BKiD und DI-Netz genannt, nicht aber die Gründung unseres Vereins Spenderkinder. Diskutiert wurde hauptsächlich, was technisch möglich ist und rechtlich geregelt werden müsste. Von Seiten der Wunscheltern wurde der starke Wunsch nach Normalisierung ihrer Situation spürbar und ein Druck zur Rechtfertigung für ihre Entscheidung, der jedoch nur wenig Raum dafür lässt, auch die komplexen ethischen und psychologischen Herausforderungen der Familiengründung zu dritt wahrzunehmen.
Interessant war daher insbesondere der Vortrag von Olivia Montuschi und Walter Merricks, die das britische Donor Conception Network (DCN) im Jahr 1993 gegründet haben und auch anerkannten, dass manche erwachsene Spenderkinder trotz früher Aufklärung Probleme mit ihrer Entstehungsweise, bzw. der daraus resultierenden Situation haben. In Großbritannien ist eine verpflichtende psychosoziale Beratung vor der Samenspende ganz selbstverständlich, in Deutschland wird diese von uns erhobene Forderung von BKiD und DI-Netz abgelehnt.
Trotzdem hatten wir das Gefühl, dass einige unserer Impulse von einigen Referenten aufgenommen wurden und werden daher natürlich auch in Zukunft bei solchen Tagungen die Perspektive erwachsener Spenderkinder einbringen.

Spender oder Vater?

Welche Begriffe verwenden Spenderkinder für ihren biologischen und ihren sozialen Vater?

Eigentlich ist alles ganz einfach – sollte man meinen. „Nur gemeinsam können eine Frau und ein Mann ein Kind bekommen. Darum hat jeder Mensch zu Beginn seines Lebens einen Vater und eine Mutter.“ So erklärt es das Buch „Unser Baby“, mit dem Kleinkinder auf ein Geschwisterkind vorbereitet werden, und stützt sich dabei ganz klar auf die biologische Elternschaft.1 Es gibt aber auch eine andere Meinung, die Elternschaft als nur sozial ansieht – danach ist der Vater eines Kindes (nur) der Mann, der die Vaterrolle ausfüllen möchte und mit dem das Kind aufwächst.

Im Fall einer Familiengründung zu dritt mit dem Sperma eines Mannes, der nicht Partner der Mutter ist (Samenspende), wird der Mann, von dem der Samen stammt, allgemein als „Spender“ und nicht als „Vater“ bezeichnet. Die Begriffe „Vater“ und „Spender“ sind dabei emotional besonders aufgeladen, weil zwischen ihnen bestimmte Wertungen über die Bedeutung von genetischer Verwandtschaft und sozialen Beziehungen liegen. Sobald man einer Sache einen Namen gibt, trennt man oder verbindet man Dinge bzw. schafft zu Menschen Nähe oder Distanz.

Wie sind die Begriffe Spender und Vater besetzt?

Der Begriff der „Spende“ legt einen gewissen Altruismus nahe und ist daher gesellschaftlich positiv besetzt. Gleichzeitig schafft er eine ausdrückliche Distanz zum Kind, indem der Begriff „Vater“ für diesen Mann vermieden wird. Das lässt die biologische Nähe außer acht, die zwischen ihm und dem Kind eindeutig besteht. Diese Distanz ist von vielen Reproduktionsmedizinern und Wunscheltern sehr klar gewünscht, da sie eine Thematisierung der unauflösbaren Verbindung des Kindes zum genetischen Vater verhindert. Die Bezeichnung „Spender“ soll dabei verdeutlichen, dass der genetische Vater nicht sozialer Vater sein wollte: „Männer spenden Samen, um zu spenden – nicht um ein Kind zu zeugen. Sie haben daher (zumindest zum Zeitpunkt ihrer Spende) kein Interesse, Vater zu werden.“2

Es gibt also gute Gründe, den Begriff des „Spenders“ abzulehnen. Wir verwenden ihn in unserem Vereinsnamen und auf unserer Internetseite vor allem deswegen, weil es der gebräuchliche Begriff ist, bei dem die Lesenden wissen, welcher Sachverhalt gemeint ist.

Der Begriff des „Vaters“ dagegen wird von vielen Menschen mit einer bestimmten emotionalen Beziehung verbunden. Den „Spender“ (ebenfalls) als „Vater“ zu bezeichnen, bedeutet für sie eine Abwertung oder Bedrohung des sozialen Vaters.3 Andere sehen dagegen als „richtigen“ Vater nur den Mann, zu dem die biologische Verwandtschaft besteht. Spenderkindern, die den vermeintlichen „Spender“ als „Vater“ bezeichnen, wird zum Teil Undankbarkeit gegenüber dem sozialen Vater, eine emotionale Grenzüberschreitung gegenüber dem „Spender“ oder übertriebener Biologismus vorgeworfen.

Etwas eindeutiger wird es, wenn man zwischen dem biologischen bzw. genetischen Vater einerseits und dem sozialen Vater andererseits unterscheidet. Allerdings kann es auch hier die Besonderheit geben, dass mehrere soziale Väter vorhanden sind, oder der Mann, der in die Samenspende eingewilligt hat, nicht wirklich sozialer Vater geworden ist, weil er früh gestorben ist oder die Familie verlassen hat.

Spenderkinder wählen die Bezeichnungen bewusst und individuell

Welche Bezeichnung Spenderkinder für ihren biologischen Vater und ihren sozialen Vater wählen, ist daher sehr individuell und wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

  • Der Bedeutung, die sie biologischer Verwandtschaft bzw. sozialen Beziehungen zumessen.
  • Dem Adressatenkreis (Eltern, Freunde, Bekannte oder eher unbekannte Dritte bzw. die Öffentlichkeit) und der Gesprächssituation. Mit der Verwendung bestimmter Begriffe können (unangenehme oder zu private) Nachfragen vermieden werden, die Gefühle des Gegenübers geschützt werden oder bestimmte eigene Gefühle betont werden.
  • Eigene biografische Erfahrungen (z. B. ob die Rolle des sozialen Vaters überhaupt ausgefüllt wurde). Viele bezeichnen ihren sozialen Vater zum Beispiel als „Papa“, um die emotionale Verbundenheit zu betonen.

Die Benennung des überwiegend unbekannten Dritten ist für die meisten unserer Mitglieder ein großes und wichtiges Thema. Das gilt aber auch für diejenigen, die ihren biologischen Vater kennen, da sie ja zugleich mit der Benennung dieses Mannes auch den familiären, verwandtschaftlichen und zwischenmenschlichen Status definieren.

Daher sollte anerkannt werden, dass Spenderkinder meist bewusst wählen, welche Begriffe zu Ihrer Wahrnehmung der Familiensituation passen, und sie das Recht hierzu haben. Es ist bevormundend, einen bestimmten Begriff als allein zutreffend zu bezeichnen. Ebensowenig ist es möglich, durch die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung die emotionale Beziehung  vorzugeben oder zu kontrollieren, die sich zwischen genetischem Vater und Kind im Laufe des Lebens entwickeln wird.

Für minderjährige Spenderkinder, die die verschiedenen Bezeichnungsmöglichkeiten noch nicht reflektieren können, ist wahrscheinlich die Bezeichnung biologischer / genetischer Vater am neutralsten, da sie berücksichtigt, dass ein Mensch mehrere Väter haben kann, wenn die genetische und soziale Vaterschaft auf verschiedene Männer verteilt ist (so übrigens auch Wikipedia zum Begriff des Vaters).4

Welche Bezeichnungen wählen Spenderkinder-Mitglieder?

Damit diese sehr persönliche Wahl etwas anschaulicher wird, haben wir Mitglieder unseres Vereins gebeten uns zu erzählen, welche Bezeichnungen sie für ihren biologischen und ihren sozialen Vater verwenden:

Ich selbst bezeichne meinen (mir unbekannten) Spendervater BEWUSST als „Vater“, nicht als „Spender“, da er damals weder „spendete“ noch war die Weitergabe seines Spermas (als „Spende“) der eigentliche Zweck der Handlung, sondern die Zeugung eines Kindes. Das eigentliche und von allen Beteiligten definierte Ziel (die Kindzeugung) dieser Handlung bedingt m. E. die Verwendung des „Vater“-Begriffes stärker als die des „Spender“-Begriffes, denn dieser bezieht sich nur auf jene Handlung der Sperma-Weitergabe. Außerdem würde auch niemand auf die Idee kommen und sagen, mein „Verkäufer“ oder „Geber“ und dergleichen (ich übertreibe bewusst) (…). Damit ich nicht immer die Begriffe meines „biologischen/genetischen Vaters“ und meines „sozialen Vaters“ verwenden muss, habe ich mir mehr und mehr angewöhnt, zwischen „Vater“ und „Papa“ zu unterscheiden.
S., 35 Jahre

Ich nenne meinen sozialen Vater noch immer „Papa“, weil er der immer für mich war, ist und immer sein wird. Den „Spender“ nenne ich mal „Spender“ und mal bezeichne ich ihn als „genetischen Vater“, je nachdem welche Bezeichnung sich für mich situativ richtig anfühlt. Der Bezeichnung „genetischer Vater“ hefte ich alle positiven Aspekte, Charaktereigenschaften und Vorstellungen an, die ich mit diesem Menschen verbinde, der Bezeichnung „Spender“ alles Negative.
V., 39 Jahre

An der Bezeichnung „Spender“ stört mich die damit verbundene Depersonalisierung bzw. Instrumentalisierung des Mannes, der seinen Samen abgibt. „Spender“ ist eine Funktionsbeschreibung, keine Bezeichnung für einen Menschen. (…) Zum anderen ist die Bezeichnung „Spender“ eigentlich eine Bezeichnung aus Elternperspektive, denn denen hat der Mann etwas gegeben, nicht dem Kind. Würde man „Spender“/„Donor“ mit „Geber“ übersetzen, würde das noch deutlicher. Ich bezeichne meinen sozialen Vater auch weiterhin als „meinen Vater“ und nenne ihn „Papa“, weil ein Bezeichnungswechsel ihn deutlich abwerten würde, was ich auch nicht passend fände. Meinen Eltern gegenüber spreche ich auch eher vom „Spender“, sie bezeichnen ihn so und da habe ich mich irgendwie automatisch angepasst, damit wir eine gemeinsame Sprache haben. Ich selbst sehe ihn jedoch als genetischen Vater und verwende gegenüber Dritten beide Bezeichnungen. Als ich mit zehn Jahren von der Samenspende erfahren habe, fragte ich meine Mutter, wie denn der Mann heiße. Als sie mir keinen Namen nennen konnte, sagte ich ihr, dass ich ihn dann einfach „Heinrich“ nennen werde. Das war mir wohl irgendwann zu kindlich, jedenfalls bin ich im Gespräch wieder davon abgekommen.
A., 33 Jahre

Für mich kommt es darauf an, mit wem ich spreche. Wenn ich die „Situation“ Leuten erkläre, dann ist der „Spender“ mein „Bio-Dad“ oder „biologischer Vater“ und der Mann, der mich groß gezogen hat, mein „sozialer Vater“. Dazwischen gab es dann noch den ersten Mann meiner Mutter, mit dem sie bei meiner Zeugung verheiratet war, der ist dann der „gedachte Vater“, weil ich erst mit 18 von der Spende erfahren habe. Abgesehen davon, im Alltag, ist der „Spender“ einfach der „Spender“. Allerdings vermute ich, dass der Arzt der „Spender“ war, und habe daher bei dem Begriff eine sehr konkrete Person vor Augen. Der „soziale Dad“, der mich groß gezogen hat, ist mein „Vater“. Ich war zwei Jahre, als er in mein Leben kam. Obwohl es in meiner Jugend mal Phasen gab, in denen ich ihn beim Vornamen genannt habe, und ich den „gedachten Vater“ auch immer vermisst habe, so war und ist dieser „soziale Vater“ einfach nur mein „Vater“, zusammen mit allen guten und schlechten Eigenschaften, die ich durch Sozialisation von ihm angenommen habe.
M., 40 Jahre

Mein „sozialer Vater“ ist vor fast 30 Jahren verstorben. Ich nenne ihn eigentlich nur noch „sozialer Vater“, weil mir der bisherige Begriff „Vater“ kaum noch über die Lippen kommt. Das klingt irgendwie falsch. Vielleicht wäre das anders, wenn ich mit ihm aufgewachsen wäre, aber in meiner Situation liegt in der Bezeichnung schon ganz viel Distanz. Bevor ich von meinem Spenderkind-Dasein erfahren habe, war er für mich z.B. am Grab aber durchaus häufig der „Papa“. Da ich den Spender nicht kenne, liegt auch da natürlich eine große Distanz vor. Er ist deshalb für mich in der „Öffentlichkeit“ schlicht der „genetische“ oder „biologische“ Vater. Gegenüber Freunden spreche ich aber eher von meinem „richtigen“ Vater!
J., 33 Jahre

Mein „Papa“ ist und war immer der Mann, mit dem ich aufgewachsen bin. In der Öffentlichkeit sage ich „Vater“ aber auch „Papa“, weil es sich einfach richtig anfühlt. Wenn die Bezeichnung „Vater“ für den „Spender“ im Raum steht, dann übernehme ich das der Einfachheit halber, empfinde das aber nicht so. Ich hänge dann meist noch ein „biologischer“ vorne dran. Für mich ist er der „Spender“ oder auch „Erzeuger“. Das klingt einfach, so wie es ist, anonym. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass sich das mit der Zeit ändern würde, wenn ich ihn kenne.
S., 35 Jahre

Seit ich vor 14 Jahren erfahren habe, dass ich ein Spenderkind bin, ist es für mich schwierig, das Wort „Vater“ oder „Papa“ über meine Lippen zu bringen, da dieser „soziale Vater“ überhaupt nicht mit mir verwandt ist und ich keine Gene von ihm trage. Er ist allerdings schon vor elf Jahren gestorben. Der „Spender“ ist für mich mein „Spendervater“ und ich habe eine Vermutung, wer er ist.
S., 44 Jahre

Ich nennen den biologischen Vater „Spender“. Wenn ich über meinen sozialen Vater rede, ist das immer „Papa“. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sich die Bezeichnung ändert, wenn ich den „Spender“ kennen würde.
N., 35 Jahre

Ich kenne meinen „Spender“ seit 5 Jahren und nenne ihn nach wie vor „Spender“ oder „leiblichen Vater“. Wenn ich mich Bekannten von ihm vorstelle, sage ich, dass ich seine leibliche Tochter bin und er Samenspender war. Also nichtmal nur „Tochter“ käme mir in den Sinn. Das Wort „Vater“ / „Papa“ ist die Bezeichnung für meinen (sozialen) Vater.
S., 26 Jahre

Kurz nachdem ich von der Samenspende erfahren habe, konnte ich den „Spender“ finden und bezeichne ihn seitdem als „leiblichen“ oder „biologischen Vater“. Mein sozialer Vater ist „Vater“ oder „Daddy“, beide Begriffe habe ich schon verwendet, bevor ich von der Samenspende wusste. (…) Mit dem Wort „Spender“ an sich habe ich mich persönlich irgendwie immer schwer getan, denn es fühlt sich in mir selbst irgendwie verletzend an, da es so technisch und anonym klingt. Das empfinde ich in meiner Geschichte nicht als ganz stimmig. Ich stelle mir meine Zeugung so vor, dass meine Mutter, mein „Vater“ und mein „leiblicher Vater“ um einen großen Kessel stehen, in dem es blubbert. Jeder gibt seine Zutaten hinein, und dann entstehe ich in dem Kessel. Damit komme ich gut zurecht – mit diesem Projekt zu dritt. Dass ich dann in meiner jetzigen Familie verblieben bin und mein leiblicher Vater in den Hintergrund getreten ist, damit komme ich mittlerweile auch recht gut zurecht. Ich habe mich jetzt auch mit dem späten Kennenlernen versöhnen können. Es war eben so. Mein leiblicher Vater, der mittlerweile verstorben ist, war eben irgendwie von einer ferneren Warte aus in meinem Leben.
J., 36 Jahre

Für mich ist mein sozialer Vater mein „Papa“. So würde ich nie meinen Spender nennen. Eine passende Bezeichnung für meinen Spender zu finden, fällt mir immer noch schwer, daher bin ich bei meinen Bezeichnungen für ihn auch ziemlich inkonsequent. Eigentlich halte ich den Begriff „Vater“ für den Spender am besten. Dieser ist für mich sehr mit Genetik, Biologie, Herkunft verknüpft, ohne ihn mit irgendwelchen „sozialen“ Vorstellungen und Werten aufzuladen. Aus meiner Sicht hat jeder Mensch nur einen „Vater“ und das ist in meinem Fall eben mein „Spender“. In Abgrenzung zu meinem „Papa“, nenne ich ihn aber „biologischer Vater“. Letztlich hängt es für mich aber auch davon ab, wer jetzt eigentlich von meinem „Spenderhintergrund“ weiß und wer nicht. Bei Leuten, die davon wissen, bezeichne ich ihn auch als „Spender“, wobei ich diesen Begriff ehrlich gesagt nicht sonderlich mag. Ich mache das vor allem aus dem Grund, weil ich denke, dass die anderen das von mir erwarten… weil alles andere zu viel Nähe und Emotion signalisieren würde (…) Mir wäre es am liebsten, wenn ich meinem „Spender“ beim Vornamen nennen könnte. Dann ist er der Mensch, der er ist, und der in der Beziehung zu mir steht, wie sie sich eben entwickelt. Ohne dass man dafür irgendwelche Definitionen finden müsste… sollte ich ihn irgendwann mal kennen lernen, würde ich vielleicht auch die Bezeichnung wählen, die er selbst am passendsten findet…
A., 27 Jahre

Ich differenziere klar zwischen den Bezeichnungen des „biologischen“ und „sozialen Vaters“. Beide haben für mich einen Anteil an meiner Entwicklung gehabt, sei es nun auf genetischer oder Erziehungsbasis. Daher halte ich diese Bezeichnung für passend.
S., 27 Jahre

Für mich war und ist mein sozialer Vater immer „Papa“ und das wird auch so bleiben, egal was passiert, wie unterschiedlich wir uns sind oder wie sehr wir uns voneinander distanzieren. Beim „Spender“ ist es anders, da habe ich bereits innerhalb des letzten Jahres gewissermaßen eine Evolution durchlebt. Ich habe ihn, seitdem ich mich überhaupt wieder mit dem Thema Samenspende auseinandergesetzt habe, zunächst „Spender“ genannt, weil ich fand, dass dadurch meine emotionale Distanz zu ihm (er ist ja nun mal nicht mein „Papa“) und andererseits auch die Nüchternheit des Aktes meiner Entstehung und damit auch seine emotionale Distanz zu mir gut ausgedrückt wird. Im Laufe der Monate wurde mir jedoch klar, dass ich gar nicht so emotional distanziert bin, ich will herausfinden, wer er ist und was ich von ihm geerbt habe. Daher benutze ich nun eher die Bezeichnung „genetischer Vater“, da diese m.M.n. genau das betont.
N., 33 Jahre

Ich bezeichne den Spender als „Spender“ oder „genetischen Vater“ und meinen sozialen Vater als „Vater“. Der Vorteil an dem Spenderbegriff ist für mich, dass man nicht so viel erklären muss, weil ungefähr klar ist, welcher Sachverhalt dahinter steht. Da ich nicht weiß, wer der „Spender“ ist und um was für einen Menschen es sich bei ihm handelt, möchte ich ihn außerdem mit diesem Begriff vermutlich etwas auf Distanz halten. Wenn ich die genetische Verwandtschaft betonen möchte, zum Beispiel bei Gesprächen mit Ärzten, nenne ich ihn den „biologischen Vater“. Sollte ich einmal erfahren, wer er ist, könnte ich mir vorstellen, ihn auch als „Vater“ zu bezeichnen. Ich sehe darin keine Abwertung meines sozialen Vaters, weil ein Mensch mehrere Arten von Vater haben kann. Innerhalb der Familie war mein sozialer Vater eh „Papa“, in öffentlichen Äußerungen wäre mir die Bezeichnung aber zu persönlich.
C., 37 Jahre

Bei mir gibt es drei Männer, für die ich in unterschiedlicher Weise den Begriff „Vater“ verwende:
1. Mein „Spender“, von dem ich meist als „biologischem Vater“ (den ich nicht kenne) spreche.
2. Den ersten Mann meiner Mutter, der (angeblich) unfruchtbar war und die Samenspende mit initiiert hat. Er war die ersten 5 Jahre meines Lebens der einzige „Vater“ für mich und ich habe ihn „Papa“ genannt. Dann wurde er durch einen Unfall schwer behindert und man kann kaum mit ihm sprechen. Mittlerweile verwende ich oft seinen Vornamen, wenn ich über ihn spreche, ich sage auch manchmal „mein erster Vater“ oder „mein erster sozialer Vater“ oder mittlerweile sogar manchmal „der erste Mann meiner Mutter“ (die emotionale Distanz zu ihm ist mit der Zeit immer größer geworden).
3. Der zweite Mann meiner Mutter, der mich mit aufgezogen hat seit ich 6 bin. Er ist mir emotional am nächsten. Allermeistens spreche ich von ihm als „meinem Vater“ und viele Menschen wissen gar nicht, dass es noch andere Väter gibt. Ihn nenne ich schon immer beim Vornamen.
J., 33 Jahre

Bei mir gibt es theoretisch drei Vaterfiguren:
1) Mein „Spender“ oder auch „Spendervater“. In manchen Runden habe ich ihn auch schon „BIOLOGISCHEN VATER“ genannt, der Begriff setzt sich bei mir gerade zunehmend durch.
2) Mein „Vater“ – mein „Papa“ – der erste Mann meiner Mutter. Die Ehe zwischen ihm und meiner Mum ging in die Brüche als ich ca. zwei Jahre alt war. Er ist leider verstorben, als ich Anfang 20 war. Wenn ich heute von ihm spreche, spreche ich von meinem „SOZIALEN VATER“. Allerdings kam der Begriff eher über die Beschäftigung mit der Thematik Spenderkind in mein Leben. Wir hatten wenig Bindung zueinander, Gespräche über meine Entstehung gab es zwischen uns nie.
3) Mein Stiefvater, der zweite Mann meiner Mutter, der mich mit aufgezogen hat. Für mich war er eigentlich immer mein „Vater“ und ich habe ihn als Kind „Papi“ genannt, um zwischen meinen beiden anwesenden „Vätern“ zu unterscheiden. Zu ihm hatte ich eine engere Bindung. Seit auch diese Ehe zerbrochen ist und auch wir im Streit auseinander gingen, nenne ich ihn auf seinen eigenen Wunsch hin beim Vornamen.
S., 33 Jahre

  1. Angelika Weinhold, Unser Baby, Reihe Wieso Weshalb Warum, Ravensburger 2005. []
  2. B Klenke-Lüders, P Thorn, Alternative Perspektiven zum leiblichen Kind – Welche Möglichkeiten passen zu uns?, in: D Wallraff, P Thorn, T Wischmann (Hrsg.), Kinderwunsch. Der Ratgeber des Beratungsnetzwerkes Kinderwunsch Deutschland (BKiD), Stuttgart: Kohlhammer 2015, S. 194. []
  3. Ärger verursachen zum Beispiel regelmäßig Zeitungsartikel über Spenderkinder, die die Suche nach den genetischen Wurzeln mit Titeln wie „Ich suche meinen Vater“ oder „Vater unbekannt“ versehen. []
  4. Zur Frage, ob Vaterschaft delegiert werden kann und welche elterliche Verantwortung einem Samenspender zukommt, äußert sich die Philosophin Rivka Weinberg in einem sehr interessanten Artikel von 2008: Weinberg, R. (2008). The Moral Complexity of Sperm Donation. Bioethics, 22(3), 166-178. []

Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft

Das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ ist am 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Juli 2018 in Kraft (Artikel 4). Ab diesem Datum wird es also endlich ein Samenspenderregister geben, über das ab diesem Zeitpunkt gezeugte Spenderkinder Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten können.

Auch wenn dieses Register leider noch sehr rudimentär konzipiert ist, weil die Daten von Altfälle nicht enthalten sind und kein Kontakt zwischen Halbgeschwistern hergestellt werden kann (siehe dazu unsere ausführliche Kritik zum Gesetzentwurf für die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses), handelt es sich hierbei dennoch um eine deutliche Verbesserung. Zumindest ab dem 1. Juli 2018 gezeugte Spenderkinder werden ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung sicher verwirklichen können, und mit dem Register wird hoffentlich auch die Tatsache in das öffentliche Bewusstsein übergehen, dass es ein Recht auf Kenntnis der Abstammung gibt und dass Samenspenden nicht anonym erfolgen dürfen.

Wir haben die neue Rechtslage ab dem 1. Juli 2018 bereits unter „Die rechtliche Situation“ ergänzt und werden demnächst unsere politischen Forderungen aktualisieren.

Bericht des Arbeitskreises Abstammung

Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis Abstammungsrecht seinen Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben und anschließend auch veröffentlicht. Der Arbeitskreis wurde im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht angesichts Entwicklungen der Reproduktionsmedizin zu prüfen.

Der Arbeitskreis war interdisziplinär zusammengesetzt (Liste der Teilnehmenden). Allerdings konnte man an der Vorauswahl mancher Expertinnen und Experten schon vermuten, dass der Bericht eher in die Richtung gehen sollte, dass das Abstammungsrecht die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin und die Bedeutung sozialer Elternschaft stärker berücksichtigen sollte. Die Veröffentlichungen einiger Experten und Expertinnen im Vorfeld ließen leider bereits vermuten, dass die Interessen von Spenderkindern stark verkürzt gesehen wurden und sich der wahrgenommene Reformbedarf eher an den Interessen der Wunscheltern orientiert.

Kernthesen des Berichts

Der Bericht schlägt eine moderate Fortentwicklung der bisherigen Regelungen vor.

  • Anstelle des Begriffs „Abstammung“ sollte zukünftig der Begriff „rechtliche Eltern-Kind- Zuordnung“ verwendet werden, da der Begriff „Abstammung“ zu Unrecht suggeriere, es gehe hierbei allein um Personen, die genetisch miteinander verwandt sind.
  • Bei einer ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll derjenige zweiter Elternteil werden, der gemeinsam mit der Mutter in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat, sofern der Spender auf die Elternschaft verzichtet hat. Entsprechendes gilt bei der Embryospende.
  • Jeder Mensch soll ein Recht darauf haben, seine genetische Abstammung „statusunabhängig“ gerichtlich klären zu lassen, also ohne dadurch zugleich die Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern zu verändern.
  • Für Fälle der ärztlich assistierten Fortpflanzung unter Verwendung von Spendersamen und für Fälle der Embryospende soll ein zentrales Spenderregister eingerichtet werden, bei dem jeder so gezeugte Mensch Auskunft über die Identität seiner genetischen Eltern erhalten kann.
  • Die Möglichkeiten der späteren Korrektur der Eltern-Kind-Zuordnung durch Anfechtung der Elternschaft sollen im Übrigen eingeschränkt werden.

Bewertung der Vorschläge

Insgesamt enthält der Bericht viele gute Vorschläge zur Modernisierung des Abstammungsrechts unter Beibehaltung altbewährter Prinzipien. Auch aus der Sicht von Spenderkindern ist zu begrüßen, dass der Begriff des Abstammungsrechts durch den treffenderen Begriff der Eltern-Kind-Zuordnung ersetzt wird und dass ein Kind von Geburt an auf Grund einer entsprechenden Willenserklärung einem zweiten (auch gleichgeschlechtlichen) Elternteil zugeordnet werden kann. Das würde die im Moment bestehende Rechtslücke schließen, dass  ein nicht mit der Mutter verheirateter Mann zwar in die Samenspende einwilligt, aber dann die Vaterschaft nicht anerkennt bzw. bei lesbischen Paaren die Partnerin der Mutter in die Samenspende einwilligt, das Kind aber nicht adoptiert.

Anspruch auf statusunabhängige gerichtliche Abstammungsklärung

Der Bericht betont die herausragende Bedeutung der Kenntnis von der Abstammung und fordert daher ein Recht zur statusunabhängigen gerichtlichen Klärung der Abstammung (S. 83). Ein solcher Anspruch würde auch vielen Spenderkindern zu Gute kommen, da es Fälle gab, in denen auf Grund von unsauberer Dokumentation der beteiligten Ärzte unklar war, ob der Spender auch der genetische Vater ist. Momentan gibt es lediglich einen Anspruch auf eine außergerichtliche Klärung der Abstammung von den rechtlichen Eltern in § 1598a BGB. Positiv ist, dass nach Ansicht des Berichts in Fällen der Leihmutterschaft auch die Kenntnis über die Geburtsmutter zur Abstammung zählt.

Schaffung eines staatlichen Registers für Spenderkinder

Für durch Samen- und Embryonenspende gezeugte Menschen fordert der Bericht außerdem die Schaffung eines staatlichen Registers zur Dokumentation und Auskunftserteilung. Diese Forderung wird für durch Samenspende gezeugte Menschen grundsätzlich bereits durch das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ verwirklicht, das vom Bundestag am 18. Mail 2017 beschlossen wurde und voraussichtlich bald verkündet wird.1 Der Bericht fordert zusätzlich die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung von Altfällen sowie dass der Spender Auskunft über die Zahl der durch ihn gezeugten Kinder erlangen kann, was das Gesetz nicht vorsieht.2 Ebenfalls erfreut nahmen wir zur Kenntnis, dass offenbar Einigkeit über die Notwendigkeit einer psychosozialen Beratung vor einer ärztlich-vermittelten Samenspende besteht (S.58). Bedauerlich ist, dass die Idee noch nicht einmal diskutiert wird, den genetischen Vater in das Personenstandsregister einzutragen.

Forderung nach Einschränkung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft nicht nachvollziehbar

Sehr kritisch sehen wird jedoch die Forderung, das Recht des Kindes zur Anfechtung der Vaterschaft einzuschränken (S. 50). Positiv im Vergleich zu vorher erhobenen Forderungen der einzelnen Mitglieder des Arbeitskreises ist allerdings herauszuheben, dass die Einschränkung für alle Kinder gelten sollen (und nicht nur für Spenderkinder) und es nicht vollständig abgeschafft werden soll, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände erlaubt sein soll wie

  • wenn der Vater gestorben ist,
  • wenn der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat,
  • wenn der Vater einverstanden ist oder
  • wenn keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung zum Vater entstanden ist.

Einige Mitglieder des Vereins Spenderkinder haben die Vaterschaft ihres nur-sozialen Vaters angefochten. Diese Fälle würden vermutlich alle unter einen der Ausnahmegründe fallen, insbesondere weil eine gefestigte sozial-familiäre Beziehung zum Vater oft nicht bestand, weil die Eltern bereits seit längerem geschieden waren.

Verfassungsrechtlich wäre eine Einschränkung des Anfechtungsrechts möglich,  wenn wie vom Arbeitskreis vorgeschlagen parallel die Möglichkeit zur gerichtlichen Abstammungsklärung eingeführt wird.3 Trotzdem stellt sich die Frage, weswegen das Anfechtungsrecht des Kindes eingeschränkt werden soll. Der Bericht argumentiert, dass die Einschränkung von Anfechtungsmöglichkeiten die bestehende Eltern-Kind-Zuordnung und die daran anknüpfenden sozial-familiären Beziehungen stärken würde. Das ist nicht überzeugend. Wenn das Kind die Vaterschaft anfechten möchte, ist fraglich, ob die Zuordnung und die daran anknüpfenden sozial-familiären Beziehungen überhaupt gestärkt werden sollen. Eine Einschränkung des Anfechtungsrechts dient einzig und alleine dem Sicherheitswunsch der Wunscheltern. Wenn das Kind die Vaterschaft des sozialen Vaters nur anfechten kann, wenn dieser einverstanden oder gestorben ist, eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat oder wenn keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist, so kann dies als Schonung des sozialen Vaters verstanden werden. Wird das Kind idealerweise früh über seine Entstehungsweise aufgeklärt und hat die Gelegenheit auch seinen genetischen Vater kennenzulernen, wäre es dem Kind zu wünschen, dass es auch zu diesem Mann eine positive soziale und emotionale Beziehung entwickelt. In diesem Fall wäre es nicht im Sinne des Kindes, eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung zum Wunschvater zwangsweise aufrechtzuerhalten, wenn der genetische Vater und das Kind eine rechtliche Vater-Kind-Zuordnung wünschen. Zwar kann sich ein Kind Eltern nicht aussuchen. Es sollte aber nicht möglich sein, dass sich Menschen eine Elternschaft für einen anderen Menschen frei wählen können.

Besonders ärgerlich ist der vom Bericht zur Rechtfertigung bemühte Vergleich zur Adoption, die nur unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden könne. Zwischen einer Adoption und einer Samenspende bestehen jedoch deutliche Unterschiede. Der wohl größte Unterschied ist, dass eine Adoption nur auf Grund einer Gerichtsentscheidung möglich ist, die eine positive Kindeswohlprüfung voraussetzt. Bei Samenspenden und anderen Fällen, in denen ein Mann zum Beispiel die Vaterschaft wahrheitswidrig anerkennt, wird das Kind lediglich in die Familie hineingeboren. Bei einer Adoption wird zudem ein Kind aus einer äußeren Not heraus rechtlichen Eltern zugeordnet, in der Regel weil die genetischen Eltern ihre Verantwortung nicht wahrnehmen können. Bei einer Samenspende wird ein Kind rechtlichen Eltern zugeordnet, weil diese ein Kind haben, bzw. Eltern sein möchten.

Der Bericht verweist außerdem darauf, dass dem Bedürfnis nach Kenntnis der eigenen (genetischen) Abstammung durch erweiterte Möglichkeiten der isolierten, statusunabhängigen gerichtlichen Klärung entsprochen werden könne. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend und verkennt, dass die Zuordnung zu einem Mann, mit dem das Kind genetisch nicht verwandt ist, unter Umständen eine deutliche psychische Belastung für das Kind darstellen kann. Tröstlich ist allerdings, dass die Entscheidung für diese Empfehlung mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung relativ knapp ausfiel und der Bericht auch die Argumente der Gegenmeinung darstellt (S. 51, die aber teilweise eine Ausschlussregelung nur für durch Samenspende gezeugte Menschen forderten, hierzu S. 63).

Elternzentrierte und unkritische Wortwahl des Berichts

Die Wortwahl im Bericht veranschaulicht, dass der Arbeitskreis die von der Reproduktionsmedizin verwendeten technischen, elternzentrierten Konstrukte unkritisch übernommen hat: So wird das Konstrukt der beziehungslosen und verantwortungsfreien Vaterschaft bei der Samenspende unkritisch als gegeben gesetzt. Aus dieser Perspektive der elterlichen Absprachen wird dargestellt, dass der Samenspender auf die Übernahme von Elternverantwortung „verzichte“ (S.58). Der aus Elternperspektive positiv erscheinende Verzicht bedeutet aus Kinderperspektive jedoch gleichzeitig ein mehr oder weniger ausgeprägtes Desinteresse des genetischen Vaters am Kind als Person, wenn Verantwortungsübernahme und eine soziale Beziehung abgelehnt werden. Es wäre wünschenswert, die rechtliche Absicherung des Wunsches nach beziehungsloser genetischer Vaterschaft aus Perspektive des Kindes zu hinterfragen. Zumindest könnte durch eine personifizierende Wortwahl (z.B. „genetischer Vater“ statt „Spender“/“Spendermaterial“) verdeutlicht werden, dass Keimzellen nicht isoliert für sich verfügbar sind, sondern dass durch die Zeugung genetischer Elternteil und genetisches Kind miteinander in Beziehung stehen – ob dies gewünscht wird, oder nicht. Dem elterlichen Wunsch entsprechend wird zudem der „intendierte Vater“ zum „richtigen Vater“ des Kindes erklärt (S.61). Die Entscheidung, welchen Vater das Kind als „richtigen“ ansieht, bleibt jedoch letztlich immer beim Kind – egal welcher Mann rechtlich als dessen Vater eingetragen ist.

Interessen von Spenderkindern spielen keine Rolle bei dem meisten persönlichen Leitlinien der Mitglieder des Arbeitskreises

Insbesondere bei den persönlichen Leitlinien der Mitglieder fällt auf, dass die Interessen der durch Reproduktionsmedizin gezeugten Kinder bei der Neuordnung des Abstammungsrechts kaum angesprochen werden. Wenn überhaupt, soll es nach Meinung der meisten Mitglieder ausreichen, dass sie Kenntnis über ihre genetische Abstammung erlangen oder diese gerichtlich feststellen lassen können. Dass sich das Interesse aber auch darauf richten kann, auch rechtlich dem genetischen Elternteil zugeordnet zu werden oder zumindest eine der Abstammung entsprechende rechtliche Zuordnung selbst herbeiführen zu können, sehen nur wenige.

Dabei irritiert vor allem, dass manche Experten die Familie als Schicksalsgemeinschaft betonen, um zu rechtfertigen, dass die Kinder die Elternschaft des nicht-genetischen Elternteils nicht anfechten können sollen. Das einzige, was in diesem Bereich aber schicksalshaft gegeben ist, ist die genetische Abstammung. Dieser kann sich tatsächlich niemand entziehen, sozialen Beziehungen dagegen sehr wohl. Es ist widersprüchlich zu fordern, dass soziale Elternschaft oder Elternschaft auf Grund von Willenserklärungen anerkannt wird und diese Anerkennung dann gleichzeitig als schicksalhaft darzustellen.

Was passiert mit dem Bericht?

Der Bericht ist ein unverbindlicher Ratschlag von Expertinnen und Experten. Da im September Bundestagswahlen sind, kann dieses Jahr nichts mehr passieren. Inwiefern der nächste Deutsche Bundestag und ein womöglich anderer Justizminister oder eine andere Justiziministerin die Vorschläge aufgreift, ist offen.

  1. Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens siehe http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788/78824.html []
  2. Zur Kritik des Vereins Spenderkinder an dem Gesetz siehe http://www.spenderkinder.de/gesetz-zur-regelung-des-rechts-auf-kenntnis-der-abstammung-bei-heterologer-verwendung-von-samen-am-18-mai-2017-vom-deutschen-bundestag-verabschiedet/ []
  3. vgl. Motejl, FamRZ 2017, Heft 5, 345 – 350. []

Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses am 29. März 2017

Am Mittwoch, den 29. März 2017 findet im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen statt.

Der Verein Spenderkinder wird durch Stina vertreten sein und hat auch eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die übrigen Stellungnahmen können auf der Seite des Gesundheitsausschusses nachgelesen werden. An der Anhörung kann jeder nach Anmeldung als Besucher teilnehmen, sie wird nachher vermutlich auch über die Seite des Bundestages abrufbar sein.

Zur Anhörung sind 18 Sachverständige geladen worden und es ist lediglich eine Stunde vorgesehen. Sehr in die Tiefe gehen wird es daher voraussichtlich nicht.

Die Familie der Spender

Entscheidet sich ein Mann, seinen Samen zu spenden (oder eine Frau, ihre Eizellen zu spenden), hat das auch Auswirkungen auf die Menschen in ihrem Umfeld. Für die Eltern der Spender sind die so gezeugten Spenderkinder ihre genetischen Enkelkinder. Für die Partner kann es alles andere als einfach sein zu wissen, dass ihr Mann oder ihre Frau bereits mehrere genetische Kinder hat, von denen sie nichts wissen (und die sie, je nach der Rechtslage, in Zukunft einmal kontaktieren könnten). Für die mit dem Partner bewusst gezeugten Kinder sind die Spenderkinder Halbgeschwister. Für all diese Menschen kann die Abspaltung von genetischer und sozialer Elternschaft deutlich schwieriger als für die Spender sein. Für einen genaueren Einblick in die Gefühle der Familie der Spender möchte ich gerne auf zwei englische Online-Artikel hinweisen.

In dem Artikel „My husband, the sperm donor“ (Februar 2017) schildert eine neuseeländische Frau ihre Gefühle, deren Mann früher Samenspender war und über 20 Kinder gezeugt hat. Obwohl sie vor der Ehe davon wusste und anerkennt, dass die durch ihn gezeugten Spenderkinder ein Recht darauf haben zu erfahren von wem sie abstammen, findet sie es gleichzeitig beunruhigend, selbst nichts über diese Kinder zu wissen und in der Situation zu sein, dass diese sie jederzeit kontaktieren können.

My scattered grandchildren aus dem Jahr 2009 gibt einen Einblick in die Gefühle und Erfahrungen der leiblichen Großeltern von Spenderkindern. Teilweise führt die Entscheidung der Kinder zur Spende zu familiären Spannungen. Die Großeltern (vor allem die Großmütter) schildern, dass es schwierig für sie war zu wissen, dass sie Enkelkinder haben, die einen Teil von ihnen darstellen und die sie vielleicht niemals kennenlernen werden. Wenn die Spenderkinder als Erwachsene Kontakt zu der leiblichen Familie aufnahmen, reagierten die Großeltern daher oft sehr positiv, äußern aber auch oft Bedauern darüber, dass sie die Kinder erst so spät kennen lernen konnten.

Etwas einfach würde es für die Familie des Spenders anscheinend durch Informationen über die Spenderkinder werden und durch die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bereits in der Kindheit. Aber das erfordert auch von den sozialen Eltern die Bereitschaft anzuerkennen, dass für die Kinder die genetische Familie eine ebenso große Bedeutung besitzen könnte.

Regierung verabschiedet Entwurf für Samenspenderregistergesetz

Kurz vor Weihnachten hat die Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 22. Dezember 2016 den Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen beschlossen.

Erfreulicherweise wurden

einige der von uns in der Verbändeanhörung im November 2016 geäußerten Kritikpunkte aufgenommen:

  • Daten von Samenspenden vor Inkrafttreten des Gesetzes müssen 110 Jahre aufbewahrt werden (Artikel 1 § 13 Absätze 3 und 4 des Gesetzentwurfs). Damit können sich Ärzte und Reproduktionskliniken nicht mehr auf die lediglich 30jährige Aufbewahrungsdauer aus § 15 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes berufen.
  • Die Spender haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den vorgesehenen Pflichtangaben freiwillig zusätzliche Daten speichern zu lassen, zum Beispiel über ihre Persönlichkeit oder ihre Motivation zur Spende. Diese Daten können sie zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder löschen lassen (Artikel 1 § 2 Absatz 3 des Gesetzentwurfs).
  • Bei der Verwendung von Samenspenden aus anderen Staaten muss der Arzt oder die Reproduktionsklinik sicherstellen, dass die Samenbank, von der sie den Samen erhalten hat, dem DIMDI auf dessen Anforderung die Pflichtangaben über den Samenspender zukommen lässt (Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs). Damit können die Regelungen nicht umgangen werden, indem anonyme Samenspenden aus anderen Staaten bestellt werden (zum Beispiel Dänemark).
  • Klar gestellt wurde außerdem, dass auch Personen einen Anspruch auf Auskunft aus dem Samenspenderregister gegen das DIMDI haben, die lediglich vermuten, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein (Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz des Gesetzentwurfs).
  • Fallen gelassen wurden zum Glück die recht strengen Vorschriften des Vorentwurfs zum Löschen der beim DIMDI gespeicherten Daten des Spenders. Diese hätten dazu führen können, dass ein Spenderkind, das ein Mal Auskunft über die Daten des Spenders vom DIMDI erhalten hat, diese Auskunft aber verloren hat, die Daten nicht ein weiteres Mal hätte anfordern können.

Es bleiben dennoch einige deutliche Regelungslücken:

  • Das Gesetz findet nur Anwendung auf Kinder, die voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2018 gezeugt werden, weil es erst ein Jahr nach Verkündigung in Kraft tritt. Die Daten von Spenderkindern, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gezeugt wurden, werden nicht in das Samenspenderregister aufgenommen, sondern die betroffenen Spenderkinder müssen sich nach wie vor mit dem Arzt oder der Reproduktionsklinik ihrer Eltern auseinandersetzen. Diese müssen die Daten zwar nun immerhin für 110 Jahre ab Verwendung bzw. Gewinnung aufbewahren (Artikel 1 § 13 Absätze 3 und 4 des Gesetzentwurfs), aber es wurden keine Regelungen getroffen, was bei einer Praxisaufgabe bzw. Erlöschen der Gesellschaft mit den Daten passieren soll.
  • Durch so genannte Embryonenadoptionen (oder Embryonenspenden) gezeugte Kinder werden nicht im Register erfasst, obwohl diese Verfahren bereits in Deutschland angeboten und durchgeführt werden.
  • Die Zahl der durch einen Samenspender gezeugten Kinder wird nicht begrenzt.
  • Über das Register können Spenderkinder keinen Kontakt zu Halbgeschwistern aufnehmen. Die einzige Möglichkeit hierzu wird durch einen Vergleich der Spendenkennungssequenz oder der eindeutigen Spendennummer bestehen, bei denen allerdings nicht klar ist, ob sich der Auskunftsanspruch auch auf diese richtet, oder ob Halbgeschwister durch einen DNA-Test selbst identifiziert werden müssen.
  • Es werden weiterhin keine Maßnahmen gegen die geringe Aufklärungsquote von durch Samenspende gezeugten Menschen vorgesehen. Zumindest muss der Arzt oder die Reproduktionsklinik die Empfängerin der Samenspende aber hinweisen auf das Auskunftsrecht des Kindes über den Samenspender und die Bedeutung, die die Kenntnis der Abstammung für die Entwicklung eines Menschen hat sowie die Möglichkeit, sich über die Folgen einer Samenspende beraten zu lassen (Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs).

Wie es jetzt weiter geht: Der Regierungsentwurf geht zunächst zur Stellungnahme an den Bundesrat, dann zurück zur Bundesregierung, die ggf. eine Gegenäußerung verfassen kann. Dann kommt der Entwurf in den Bundestag. Es ist zu hoffen, dass einige Schwächen des Entwurfs in den dortigen Beratungen noch behoben werden.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen

Am Freitag haben wir an das Bundesministerium für Gesundheit die Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ geschickt.

Zusammengefasst begrüßen wir das Gesetz und das darin vorgeschlagene Samenspenderregister als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleiben viele regelungsbedürftige Sachverhalte in Zusammenhang mit der Spende von Keimzellen weiterhin ungeregelt. Das betrifft insbesondere die nicht vorhandene Rückwirkung des Gesetzes und damit eine fehlende Einbeziehung von „Altfällen“. Das Samenspenderregister würde voraussichtlich erst auf Spenderkinder Anwendung finden, die ab dem Jahr 2019 gezeugt werden. Für alle anderen Kinder bleibt es bei der eher unsicheren Auskunftserteilung und Datenaufbewahrung durch Samenbanken und Reproduktionskliniken. Nicht erfasst werden außerdem Embryonenspenden, obwohl sie in Deutschland schon durchgeführt werden.  Auch sind keine Maßnahmen gegen die geringe Aufklärungsquote von durch Samenspende gezeugten Menschen vorgesehen. Wir hoffen, das der Gesetzgeber diese notwendigen Ergänzungen zumindest in der nächsten Legislaturperiode vornehmen wird.

Am 4. November findet zu dem Referentenentwurf eine Anhörung in Berlin statt, an der wir teilnehmen werden.

Die Elternorganisation DI-Netz hat ebenfalls eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verfasst, in der viele der von uns kritisierten Punkte ebenfalls angesprochen werden.

Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen

Es passiert erfreulicherweise gerade einiges in der Politik. Wir haben heute den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vom Bundesministerium für Gesundheit geschickt bekommen. Der Großteil des Gesetzentwurfes regelt die Details des Samenspenderregisters, also wann welche Daten erhoben, gespeichert und übermittelt werden und wie die Auskunftserteilung funktionieren soll. Darüber hinaus soll ausgeschlossen werden, dass ein Samenspender als Vater festgestellt werden kann. Damit wäre ausgeschlossen, dass der Samenspender und das Kind gegeneinander Unterhalts- und Erbansprüche geltend machen können. Hier stellt sich aber schon die Frage, ob ein bloßer gesetzlicher Ausschluss von Unterhalts- und Erbansprüchen nicht ein milderer, aber genauso wirksame Regelung gewesen wäre. Nach dem jetzigen Vorschlag könnte der Spender noch nicht einmal dann als Vater festgestellt werden, wenn er damit einverstanden ist.

Bislang scheint der Entwurf nicht offiziell vom Ministerium veröffentlicht worden zu sein, aber die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihn veröffentlicht. Bis zum 28. Oktober können eine Stellungnahme einreichen. Auch wenn wir nach erster Überprüfung nicht alles am Gesetz gut finden bzw. doch einige Lücken bestehen, weil weder die Embryonenspende noch Altfälle geregelt werden, freuen wir uns, dass es voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode zu einer Regelung kommen wird.

Der Ablauf ist in etwa folgendermaßen: Wir haben den Entwurf im Rahmen der so genannten Länder- und Verbändebeteiligung erhalten, die nach der Abstimmung der Ministerien untereinander eingeleitet wird. Nach Erhalt der Stellungnahmen wird eine endgültige Fassung erstellt und in der Bundesregierung abgestimmt, die dann vom Kabinett verabschiedet und als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird. Im Bundestag kann sich der Inhalt des Gesetzes dann noch einmal deutlich verändern.

Eine ausführlichere Stellungnahme werden wir in Kürze veröffentlichen. Wir arbeiten aber derzeit erst einmal an einer Stellungnahme zu dem Antrag von Mitgliedern der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung„, der deutlich weiter geht als der nun vorgelegte Referentenentwurf (unsere Kurzkritik). Zu dem Antrag findet am 19. Oktober eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss statt, zu der wir eingeladen sind. Wahrscheinlich wird bei der Anhörung aber auch der Referentenentwurf zur Sprache kommen.

Nicht alle Spenderkinder haben Interesse an ihrer Abstammung – aber das Recht dazu ist entscheidend

Am Samstag den 30. Juli ist in der Süddeutschen Zeitung der Artikel „Spender? Vater? Heiliger Geist?“ erschienen (leider bislang nur vollständig in der Bezahlversion). In diesem schildert unter anderem das Spenderkind Lena Herrmann-Green, 21 Jahre alt und nicht Mitglied unseres Vereins, dass sie kein Interesse hat, den Samenspender kennenzulernen. Lena ist die Tochter der LSVD-Aktivistin Lisa Green, mit deren grundsätzlicher Befürwortung von anonymen Samenspenden wir ebenfalls nicht übereinstimmen. (siehe dazu unser älterer Beitrag „Ist der Wunsch nach Kenntnis der Abstammung heteronormativ?“)

In unserem Verein mit inzwischen über 100 Mitgliedern möchten die meisten Spenderkinder dagegen zumindest wissen, wer ihr genetischer Vater und / oder Halbgeschwister ist / sind. Gleichzeitig ist uns natürlich bewusst, dass es auch Spenderkinder gibt, denen das nicht wichtig ist. Das ist nicht überraschend, denn es gibt auch Adoptierte, die kein Verlangen nach Nachforschungen haben.

Wichtig ist uns aber, dass jedes Spenderkind grundsätzlich das Recht hat, Informationen über die genetische Abstammung zu erfahren. Das ist bei anonymen Samenspenden nicht der Fall. Jedes Spenderkind soll selbst entscheiden können, ob es sein Recht in Anspruch nehmen möchte, oder nicht.

Das sieht Lena Herrmann-Green anders (wenn sie denn richtig im Artikel wiedergegeben wurde): Sie stellt es sich problematisch vor, wenn Kinder den Spender mit dem 18. Lebensjahr kennenlernen können. Sie befürchtet, dass Spenderkinder dazu gedrängt würden, sich für den Spender und sein genetisches Erbe zu interessieren. Damit würde es sich um eine von außen auferlegte moralische Kenntnispflicht handeln, die dazu führen könne, dass man sich die gesamte Kindheit und Jugend eine bestimmte Person vorstelle und bereits Abschied vom sozialen Elternteil nehme. Sie findet es daher für sich und ihre Familie gut, dass sie einen anonymen Spender hatte, weil sie so eine klare Beziehung zu ihren Eltern gehabt habe und keine komische Familiendynamik entstehen habe können.

Es wirkt auf uns befremdlich, wenn jemand die Beschneidung der eigenen Rechte befürwortet, weil offenbar die eigenen Gefühle zu sehr gefürchtet werden, wenn hier mehr Freiheit bestünde. Auch sind die Gedanken zum Familienmodell sehr konservativ, was angesichts des Alters von Lena und ihrer eher alternativen Familie doch verwundert: Diese Gedanken implizieren dass ein Kind nur zwei Elternteile haben kann, dass ein sozialer Elternteil eine schwächere Position besitzt als der genetische und dass eine Anerkennung des genetischen Vaters daher zur Abschwächung der Gefühle gegenüber dem nicht-genetischen Elternteil führen würde.

Das sind Gedanken, die wir so sonst nur von Teilen der Wunscheltern hören und die leider auch einige häufig geäußerte Befürchtungen von Eltern und Vorurteile gegenüber Spenderkindern bekräftigen könnten. Auch wenn fast alle unserer Mitglieder ihren genetischen Vater kennen möchten, sehen sie dies völlig getrennt von der Beziehung zu ihrem nicht-genetischen Elternteil. Sie möchten ihren sozialen Vater nicht mit dem genetischen Vater ersetzen, sondern sind auf der Suche nach Informationen über ihre Abstammung. Das entspricht auch den Ergebnissen zu den Gefühlen von Spenderkindern in wissenschaftlichen Studien. Psychologisch ist es außerdem nicht haltbar, dass die Anonymität vor ungünstigen Familiendynamiken schützt. Vielmehr erschwert Anonymität die Integration und Auseinandersetzung mit dem Dritten und wird ungünstige Dynamiken eher fördern.

Das wichtigste ist aber der Aspekt, dass Eltern das Recht ihres Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung achten sollten: Gerade weil sie nicht wissen, ob ihr Kind einmal wie Lena oder wie die Mitglieder unseres Vereins empfinden wird, sollten sie sich nicht für eine anonyme Samenspende entscheiden, weil dies im Nachhinein nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.