Archiv der Kategorie: Medienschau

Thema Samenspende oder Reproduktionsmedizin in den Medien

Internationale Spenderkinderdelegation am 19. November bei UN-Kinderrechtskonferenz in Genf

Anlässlich des 30. Geburtstages der UN-Kinderrechtskonvention fand vom 18. bis 20. November in Genf eine große Konferenz statt. Besonders gefreut hat uns, dass auch eine Delegation von Spenderkindern aus verschiedenen Ländern dort die Möglichkeit hatte, in 45 Minuten zu verdeutlichen, wo in der Reproduktionsmedizin Kinderrechte verletzt werden. Die Präsentation bestand aus sieben Statements verschiedener Spenderkinder, in denen verschiedene Aspekte thematisiert wurden. Unsere belgische Schwesterorganisation hat Videomitschnitte der einzelnen Statements auf ihrer Homepage veröffentlicht. Einen Audiomitschnitt gibt es bei Youtube:

Präsentation der internationalen Spenderkinderdelegation bei der UN in Genf (Schweiz) am 19.11.2019

Konsens war, dass das Wohl der Kinder, das beste Interesse der Kinder, entscheiden sollte, welche Regeln und Grenzen der Reproduktionsmedizin gesetzt werden. Dies ist gegenwärtig in keinem Land der Fall. Notwendig wären internationale Regeln, die den Handel mit Keimzellen verbieten und die Rechte der Kinder sichern. Dazu gehört, dass die Kinder unbedingt aufgeklärt werden müssen und die Möglichkeit haben müssen, Kontakt zu ihrer biologischen und genetischen Verwandtschaft aufzunehmen.

Mehrere Spenderkinder sagten, dass sie – als sie noch nicht aufgeklärt waren – gespürt hätten, dass etwas in ihrer Familie „nicht stimmt“ und sie das Gefühl gehabt hätten, ihren eigenen Gefühlen nicht trauen zu können.

Die Kenntnis der (wahren!) medizinischen Krankheitsgeschichte und genetischer Verwandte kann sogar lebensrettend sein, wenn es um die richtige Diagnose seltener erblicher Krankheiten geht oder ein Spenderkind z.B. eine Knochenmarksspende benötigt. Fallberichte veranschaulichten, dass solche Situationen bereits eingetreten sind. Besonders perfide ist es, wenn selbst in solchen Fällen Informationen zurückgehalten werden und die Anonymität des genetischen Vaters höher geschätzt wird, als das Leben des Spenderkindes.

Zum Recht auf wahre Informationen über die eigene Herkunft gehört auch die Forderung, dass Abstammungsdokumente wahrheitsgemäße Angaben zu den leiblichen Eltern machen. Ein Spenderkind formuliert es so „I do not need a piece of paper to tell me to love the man who raised me.“

Vielen Spenderkindern ist der persönliche Kontakt zur biologischen/genetischen Familie wichtig, also auch zu weiteren Verwandten der genetischen Elternteile und natürlich zu Halbgeschwistern. Sehr viele Halbgeschwister zu haben, so dass es kaum möglich ist, zu allen eine persönliche Beziehung aufzubauen, erzeugt dabei einen unangenehmen Eindruck von Massenproduktion beim einzelnen Spenderkind. Außerdem wurde es als belastend erwähnt, nicht zu wissen, wie viele es überhaupt gibt.

Eindrücklich war auch die Schilderung eines Spenderkindes, das von seinem Vater schwer misshandelt worden war. Angesichts solcher Erfahrungen von Spenderkindern ist es naiv, wenn Menschen das angebliche Wohl von Spenderkindern damit begründen, dass ihre rechtlichen Eltern mal einen Kinderwunsch hatten.

Mindestens zwei der anwesenden Spenderkinder waren genetische Kinder des Reproduktionsmediziners, der ihre Mütter behandelt hatte. Einerseits handelt es sich um eine persönliche, ethisch-medizinische Grenzüberschreitung des Arztes. Die Tatsache, dass mehrere Ärzte, zum Teil vielfach, ethisch-moralische Grenzen überschritten, zeigt aber auch, wie wichtig es ist, die Reproduktionsmedizin nicht sich selbst zu überlassen, sondern zu regulieren und zu kontrollieren.

„Der fremde Vater“ – Artikel im SZ-Magazin

Im Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 22. November 2019 wird unter dem Titel „Der fremde Vater“ beschrieben, wie Spenderkinder oder ihre Mütter herausfanden, dass der „Samenspender“ eine erbliche Krankheit hat und ein Straftäter ist.

Der genetische Vater im Beitrag hat seinen Samen in den USA abgegeben und angegeben, er sei bester Gesundheit, obwohl er bereits zuvor an Schizophrenie und Größenwahn erkrankt war. Außerdem war er ein polizeibekannter Straftäter.

In Deutschland werden „Samenspender“ mittlerweile üblicherweise auf sexuell-übertragbare Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatits untersucht. Bei vielen Gesundheitsangaben zum familiären gesundheitlichen Risikoprofil verlassen sich Samenbanken jedoch auf das, was der Mann ihnen berichtet. Auch wenn DNA-Analysen möglich wären, gibt es viel zu viele Krankheiten und auch noch zu wenig Wissen über die Entstehung vieler Krankheiten, als dass man alle erblichen Anlagen für sämtliche Krankheiten medizinisch ausschließen könnte. Manche Krankheiten machen sich auch erst später im Leben bemerkbar, so dass ein Mann zum Zeitpunkt der Samenabgabe möglicherweise selbst noch gar nicht weiß, welche Erbanlagen für Krankheiten er weitergibt. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird üblicherweise nicht angefordert.

Der Bericht macht verschiedenes deutlich:

  1. Auch in Deutschland sind Regeln notwendig, die es zumindest möglich machen, nachträglich bekanntwerdende Gesundheitsinformationen im Samenspenderregister nachzumelden. Auf diese Verantwortung sollten Männer, die Samen abgeben, damit daraus Menschen entstehen, ausdrücklich hingewiesen werden.
  2. Den genetischen Vater zu identifizieren, ist nur ein Zwischenschritt. Die Frage nach der Kontaktaufnahme, Kontaktgestaltung und die Integration des genetischen Vaters ins eigene Familienbild kann für Spenderkinder eine anspruchsvolle Herausforderung sein.
  3. a) Und wer es bisher nicht wahrhaben wollte: „Wunschkindern“ geht es nicht automatisch gut, nur weil ihre rechtlichen Eltern sich Kinder wünschten. Für das Wohlergehen eines Kindes wäre zum Beispiel ein genetischer Vater hilfreich, der sympathisch ist. b) …nicht alle Männer, die Samen abgeben, sind „nett“.

Radio-Diskussion bei SWR2 zum Thema „Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ am 29, Oktober

Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ war der Titel einer Diskussion am 29. Oktober bei SWR2 Forum. Moderiert von Doris Maull diskutierten Eva-Maria Bachinger, Autorin und Publizistin aus Wien, Prof. Dr. Beate Ditzen – Direktorin des Instituts für Medizinische Psychologie an der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Heribert Kentenich – Reproduktionsmediziner, Direktor des Fertility Centers Berlin.

Es wurden die in Deutschland bestehenden Verbote der Eizellvermittlung und Leihmutterschaft hinterfragt. Außerdem wurde das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften thematisiert und dass es deutlich verringert werden könnte, indem der Mutter nach In-vitro-Fertilisation nur ein Embryo übertragen wird.

Wir freuen uns, dass der SWR das Thema aufgegriffen hat und durch die Wahl der Gäste wirklich eine kontroverse Diskussion zustande kam. Weil es in öffentlichen Diskussionen schwer ist, thematisch in die Tiefe zu gehen – nachfolgend noch ein paar Gedanken zu den angesprochenen Aspekten:

Eizellvermittlung – keine Daten zum Erleben erwachsener Spenderkinder

Pro Eizellvermittlung wird angeführt, dass es keine Daten gebe, die darauf hindeuten, dass die soziale Mutter-Kind-Beziehung beeinträchtigt sei.

Die soziale Eltern-Kind-Beziehung ist jedoch nur ein Aspekt. Bisher gibt es keine Untersuchungen dazu, wie Menschen, die aus fremden Eizellen entstanden sind, ihre Entstehungsweise selbst und als Erwachsene erleben. Es gibt in entsprechenden Online-Foren Hinweise darauf, dass diese Menschen ihre Entstehungsweise und die Beziehung zu ihren rechtlichen und genetischen Elternteilen nicht so unproblematisch sehen, wie sie von BefürworterInnen der Eizellvermittlung dargestellt werden. Wir haben in einem extra Beitrag ethische Aspekte zu Samenvermittlung zusammengestellt. Vieles davon lässt sich auf Eizellvermittlung übertragen.

Leihmutterschaft – ein Kind kann kein Vertragsgegenstand sein!

Leihmutterschaft wird in der Diskussion mit Lebendorganspende verglichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bei der Organspende Körperteile und keine Menschen weitergegeben werden.

Frau Bachinger bringt das Argument ein, dass es die Würde eines Menschen verletzt, wenn er Gegenstand eines Vertrages wird. Das ist auch bei nicht-kommerzieller Leihmutterschaft der Fall. Auch wenn kein Geld für die Übergabe fließt, wird ein Vertrag über ein Kind geschlossen.

Unerwähnt blieb die Tatsache, dass zwischen dem Kind und der austragenden Frau während der Schwangerschaft eine intensive zwischenmenschliche Beziehung entsteht. Diese Beziehung wird durch die absichtliche Trennung nach der Geburt ganz bewusst abgebrochen.

Gesellschaftlicher Wandel hat nicht verändert, wie ein Kind entsteht

In der Diskussion wird angesprochen, dass eine klare Eltern-Kind-Zuordnung notwendig sei, auch in „modernen“ Familienformen. Nach welchen Regeln die Zuordnung erfolgen sollte, wird nicht weiter ausgeführt. Ethisch böte es sich an, zu hinterfragen, wer mit welchem Recht für sich beanspruchen kann, Elternteil eines Kindes zu sein. Reicht es aus, sich ein Kind zu wünschen oder in einen Vertrag einzuwilligen? Welche Vor- und Nachteile hätte das? Ist die jeweilige Zuordnungsregel plausibel?

In diesem Zusammenhang lässt sich aus der Erfahrung von Spenderkindern ergänzen, dass sich vor allem gezeigt hat, dass die entstandenen Menschen nicht möchten, dass jemand anders für sie bestimmt, wer ihre Eltern sein sollen und genetische Elternteile ausgrenzt. Bei allem Wandel hat sich die stoffliche Entstehung eines Menschen nicht geändert: Jeder Mensch entsteht aus einer Ei- und einer Samenzelle.1

Mehrlingsrate reduzieren – Single-Embryo-Transfer ist erlaubt

In Deutschland ist die Mehrlingsrate in der Reproduktionsmedizin verglichen mit anderen Ländern recht hoch. Das stellt ein gesundheitliches Risiko für die Mutter und insbesondere für die Kinder dar. Um die Mehrlingsrate zu reduzieren, wird vorgeschlagen, dass aus allen kultivierten Embryonen derjenige ausgewählt werden können soll, von dem der Arzt die besten Entwicklungschancen vermutet. Übrige Embryonen könnten in späteren Zyklen eingepflanzt werden, wenn es zu keiner Schwangerschaft kam oder die Frau ein weiteres Kind austragen möchte.

Wie auch in der Diskussion angesprochen, ist es jedoch ethisch zu hinterfragen, ob eine menschliche Auswahl der einzupflanzenden Embryos zu befürworten ist.

Es könnte außerdem überlegt werden, wie es wohl vom Kind erlebt wird, wenn es aus einem „erfolgversprechenden“ Embryo entstanden ist oder aber wenn es z.B. als weiteres Kind geboren wird und weiß, dass es als Embryo nicht „erste Wahl“ war.

Unerwähnt blieb, dass es bereits jetzt möglich ist, der Mutter einen einzelnen Embryo einzupflanzen. Das reduziert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau in dem Zyklus schwanger wird.

Fazit

Die in Deutschland bestehenden Grenzen der Reproduktionsmedizin sind durchaus zu rechtfertigen. Dazu ist es allerdings erforderlich, die entsprechenden Argumente auch wahrzunehmen. Solange die Erzeugung von Menschen ausschließlich als (Reproduktions-)„Technologie“ und das Austragen von Menschen als beziehungslose Dienstleistung betrachtet wird, gelingt das vermutlich nicht.

  1. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen, in denen z.B. die Mitochondrien einer weiteren Frau beteiligt sind. []

Les enfants du secret – Dokumentation über französische Spenderkinder auf Arte

Auf Arte wird derzeit die Dokumentation „Les enfants du secret“ (deutscher Titel: Papa ist nicht mein Papa) über die Situation der etwa 70.000 Spenderkinder in Frankreich gezeigt – einer der schönsten und berührendsten Filme, die ich über das Thema Spenderkinder bislang gesehen habe. In Frankreich ist die Anonymität der Spender gesetzlich vorgeschrieben, Spenderkinder haben – anders als in Deutschland – kein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. Sie dürfen noch nicht einmal den Spender fragen, ob er mit einem Kontakt einverstanden wäre.

Der Filmregisseur Rémi Delescluse ist selbst ein Spenderkind. Er wurde von seinen Eltern im Alter von fünf Jahren aufgeklärt. Als er selbst 31 Jahre später Vater wird, begibt er sich auf die Suche nach seinem genetischen Vater. Auf dieser Suche interviewt er mehrere Reproduktionsmediziner, seine Eltern, Spender und andere Spenderkinder, die überwiegend Mitglieder unserer französischen Schwester-Organisation PMA sind.

Die Dokumentation ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert: sie ist sehr bewegend, da seine eigene Betroffenheit es Rémi ermöglicht, auch sehr persönliche und emotionale Gespräche vor der Kamera zu führen. Gleichzeitig wird klar, dass Spenderkinder auch in Frankreich die gleichen Probleme haben und ähnliche Fragen stellen wie in Deutschland und in anderen Ländern.

Typisch hierfür ist zum Beispiel, dass Rémi bereits im Alter von fünf Jahren aufgeklärt wurde, aber erst 31 Jahre später wieder mit seinen Eltern darüber spricht. Er begründet dies mit den folgenden Worten: „Weil ihr nie darüber gesprochen habt, habe ich mich nicht getraut zu fragen.“ Es entspricht den Erfahrungen einiger unserer frühaufgeklärten Mitglieder, dass die Samenspende trotz der Aufklärung des Kindes ein Tabu in der Familie darstellen kann. Rémis Mutter bestätigt, dass sie auch aus Unbehagen über die Unfruchtbarkeit ihres Mannes nicht darüber gesprochen hätten. Ganz selbstverständlich sagt Rémi inzwischen: ich habe drei Eltern. Auch der Verein Spenderkinder bevorzugt den Begriff der „Familiengründung zu dritt“.

In den Interviews mit der behandelnden Ärztin seiner Mutter und einer Oberärztin in einer der staatlichen Samenbank CECOS schafft Rémi es, seine Perspektive freundlich aber nachdringlich durch Fragen einzubringen. So schafft er es, dass die Ärztin der Samenbank recht offen zugibt, dass sie und andere Ärzte es bereits bei der Schaffung des Systems für wahrscheinlich hielten, dass die Kinder wissen möchten, wer ihr genetischer Vater ist. Sie entschieden sich aber, die Anonymität der genetischen Väter höher zu gewichten. Sie vermuteten, dass Samenspenden nur unter dieser Voraussetzung akzeptiert würden, weil sie ansonsten in der damaligen konservativen Gesellschaft zu sehr mit Ehebruch assoziiert worden wären.

Rémi ist auch dabei, als die Mitglieder von PMA sich entschließen, sich bei einer amerikanischen DNA-Datenbank einzutragen (es sieht im Film aus wie 23andme). Das ist in Frankreich zwar außerhalb eines Gerichtsverfahrens verboten und bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 3750 Euro – aber wie die Mitglieder von PMA sagen, lässt ihnen der französische Staat keine andere Wahl, Klarheit über ihre Herkunft und Verwandtschaftsverhältnisse untereinander zu erhalten.

Eine große Rolle in dem Film nimmt die Geschichte von Arthur und Audrey Kermalvezen ein. Beide sind in Frankreich relativ bekannt, da sie Bücher über ihre Geschichte veröffentlicht haben.1 Selbst als sie heiraten wollten, und Auskunft darüber begehrten, ob sie denselben genetischen Vater haben, wurde ihre Klage auf Auskunft abgewiesen. Daher überlegten sie, ob sie ihren Kinderwunsch lieber aufschieben sollten. Schließlich erfuhren sie inoffiziell, dass sie nicht verwandt sind. Über den DNA-Test erfährt Audrey, dass sie zwei Halbschwestern hat, die sie bereits aus dem Verein PMA kennt. Eine ihrer Halbschwestern hatte sie bereits als Anwältin vertreten.

Arthur findet schließlich als erstes französisches Spenderkind seinen genetischen Vater mit Hilfe eines DNA-Tests. Er sagt fast verwundert: „Nach drei Wochen habe ich alles, was ich seit dreißig Jahren wissen wollte.“ Er hat Glück und sein genetischer Vater ist offen für einen Kontakt. Rémi ist bei ihrer dritten Begegnung dabei und es ist rührend zu sehen, wie vertraut die beiden bereits miteinander umgehen. Arthur sagt zur Bedeutung seiner Entdeckung: „Mein Leben hat ein viel stabileres Fundament“. Das entspricht meinen eigenen Gefühlen, als ich vor mehr als einem Jahr meinen Vater ebenfalls durch einen DNA-Test identifizieren konnte – obwohl er – anders als Arthurs Vater – nicht offen für einen Kontakt war.

Arthur macht allerdings auch eine gesundheitlich wichtige Entdeckung: Sein genetischer Vater hat eine Erbkrankheit in Form einer Proteinstörung, die das Risiko für eine Lungenembolie erhöht. Möglicherweise hat Arthur oder eines seiner beiden kleinen Kinder die Störung ebenfalls. Durch dieses Wissen kann er zumindest bewusst mit der Möglichkeit dieser Krankheit umgehen.

Rémi selbst überlegt länger, ob er den DNA-Test wirklich machen möchte. Als er sich dafür entschieden hat, findet er aber leider nicht sofort direkte Hinweise auf Verwandte väterlicherseits. Der Film endet dennoch versöhnlich mit der Geburt von Rémis Tochter. Es ist relativ wahrscheinlich, dass Rémi in den nächsten Jahren nähere Verwandte findet, da sich immer mehr Menschen bei DNA-Datenbanken eintragen lassen.

Zwei Kritikpunkte an dem Film gibt es allerdings doch: 1. Die deutsche Übersetzung des Titels in „Papa ist nicht mein Papa“ ist unpassend. Rémi sagt mehrmals, dass sein sozialer Vater sein Papa sei. Auch viele deutsche Spenderkinder wehren sich dagegen, „Papa“ und „genetischer Vater“ gleichzusetzen. 2. Am Schluss sagt Rémi, dass er seinem genetischen Vater „nur“ „danke“ sagen wolle, dafür, dass es ihn gibt. Manche Spenderkinder empfinden tatsächlich Dankbarkeit gegenüber ihren genetischen Vater. Andere Spenderkinder kritisieren, dass von Ihnen oft Dankbarkeit für ihre Existenz erwartet wird und damit verlang wird, von anderen als unangenehm erlebte Gefühle (wie z.B. Unzufriedenheit über die eigene Entstehungsweise, Trauer über die Unkenntnis des genetischen Vaters oder dessen Desinteresse, Ärger über missbrauchtes Vertrauen, etc.) hinter einer grundsätzlichen Dankbarkeit für das Leben zurückzustellen.

In Frankreich wird derzeit erwogen, die Rechtslage zu künstlicher Befruchtung und den Rechten von Spenderkindern zu ändern. Umfragen zufolge finden inzwischen mehr Franzosen, dass Spenderkinder zumindest das Recht haben sollten, ihren genetischen Vater zu kontaktieren. Außerdem läuft derzeit noch eine Klage von Audrey Kermalvezen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es gibt also Hoffnung, dass die restriktive Rechtslage in Frankreich zumindest etwas gelockert wird.

Der Film kann bis zum bis zum 6. September 2019 in der Arte Mediathek auf Deutsch und auf Französisch angesehen werden. Hoffentlich wird er aber noch öfter gezeigt werden.

  1. Arthur Kermalvezen, Ganz der Papa: Samenspender unbekannt, Patmos 2009; Audrey Kermalvezen, Mes origines : Une affaire d’état, 2014; Arthur Kermalvezen, Le Fils, Iconoclaste 2019. []

Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zur Stellungnahme der Leopoldina „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat am 4. Juni 2019 die Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ veröffentlicht, in der ein neues Fortpflanzungsmedizinrecht gefordert wird.

Der Verein Spenderkinder kritisiert mehrere Forderungen und zentrale Aussagen der Stellungnahme als einseitig aus der Sicht von Wunscheltern und Reproduktionsmedizin geprägt. Mit Verweis auf die Fortpflanzungsfreiheit wird u.a. gefordert, die bislang in Deutschland verbotene Vermittlung von Eizellen und imprägnierten Eizellen sowie Möglichkeiten der Befruchtung mit Keimzellen Verstorbener zuzulassen. Die von Spenderkindern erlebten Schwierigkeiten werden nicht ernstgenommen und Familiengründung mit Samen und Eizellen Dritter und Vierter zum Vorteil der Reproduktionsmedizin und Wunscheltern beschönigt dargestellt. In der Arbeitsgruppe waren viele (Reproduktions-)MedizinerInnen und JuristInnen vertreten, jedoch keine für einen Perspektivwechsel hilfreichen PsychologInnen oder Adoptionsfachkräfte.

1. Fragwürdige Berufung auf angebliche Diskriminierungen

a) Fortpflanzungsfreiheit ist ein Abwehrrecht und beinhaltet keinen Anspruch, Eltern zu werden

Die AutorInnen der Stellungnahme berufen sich bei ihrer Forderung nach einer Liberalisierung der Regelungen des Embryonenschutzgesetzes vor allem auf die Fortpflanzungsfreiheit. Hierbei handelt es sich jedoch vor allem um ein Abwehrrecht (vgl. S. 36) – der Staat soll nicht entscheiden, welche Menschen eine Familie gründen dürfen, und dies zum Beispiel für politische Oppositionelle oder Behinderte ausschließen. Die Freiheit zur Fortpflanzung umfasst aber nur die eigene Fortpflanzung mit den eigenen Geschlechtszellen. Sie umfasst nicht, hierfür Dritte zu beanspruchen, die Samen oder Eizellen abgeben oder das Kind austragen und übergeben sollen.

Es gibt keinen Anspruch darauf, Eltern zu werden.

Dennoch wird in der Stellungnahme Leihmutterschaft als die „einzige Möglichkeit“ – abgesehen von „Co-Parenting“ genannt, mit der homosexuelle Männer ihren Kinderwunsch verwirklichen könnten (S. 78) und somit eine Diskriminierung durch das Verbot dieses Verfahrens impliziert. Die AutorInnen der Stellungnahme ignorieren die bestehenden Möglichkeiten, ohne reproduktionsmedizinische Verfahren auf natürliche Weise ein Kind zu bekommen. Auch ein Frauenpaar kann mit einem Mann oder Männerpaar ein Kind/Kinder bekommen und für diese sorgen, ohne genetische Elternteile des Kindes auszugrenzen. Laut Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention hat ein Kind ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Das wird auf diese Weise eher als bei einer „Samenspende“ berücksichtigt.

b) Zwischen Eizellabgabe und Samenabgabe bestehen erhebliche Unterschiede

In der Stellungnahme wird behauptet, das Verbot der Eizellvermittlung stelle eine Ungleichbehandlung dar, da Frauen, die z.B. infolge einer Krebserkrankung keine eigenen Eizellen mehr bilden könnten, ihren Kinderwunsch nicht verwirklichen könnten, während Männer, die im Zuge einer Krebsbehandlung ebenfalls unfruchtbar seien, auf Samen anderer Männer zurück greifen könnten (S. 12).

I. Keine klare Unterscheidung in biologische und soziale Mutter möglich

Eizellabgabe ist mit Samenabgabe jedoch nicht vergleichbar. Wird der Samen eines anderen Mannes verwendet, hat das Kind dennoch einen eindeutigen genetischen Vater und zusätzlich einen rechtlichen Vater. Wird die Eizelle einer anderen Frau verwendet, tragen zwei Frauen biologisch existenziell zur Entstehung des Kindes bei, die eine Frau durch die Eizelle, die andere Frau indem sie das Kind austrägt und ihr Organismus mit dem des entstehenden Kindes epigenetisch interagiert. Eine Umfrage innerhalb des Vereins Spenderkinder im Jahr 2017 ergab, dass die Hälfte der Mitglieder, die sich an der Umfrage beteiligt hatten, sich diese Entstehungsweise nicht für sich wünschte.

II. Eizellabgaben sind mit Gesundheitsgefahren verbunden – drittnütziger medizinischer Eingriff verstößt gegen Gebot der Nicht-Schädigung

Für die Eizellabgabe ist eine hormonelle Stimulation und eine chirurgische Entnahme erforderlich, während Samen ganz ohne ärztliche Hilfe vermittelt werden kann. Auch wenn die Risiken für die Frau verglichen mit anderen medizinischen medikamentösen oder chirurgischen Eingriffen gering sein sollten, ist es fraglich, ob die Kosten-Nutzen-Abwägung verhältnismäßig ist und einen drittnützigen medizinischen Eingriff rechtfertigt.1 Dass auch ein „in absoluten Zahlen niedriges Risiko noch als hoch angesehen werden kann“ (S. 89) bringen die AutorInnen der Stellungnahme selbst ein – allerdings als Argument für eine Lockerung der Regeln zur PID.

III. Risiko der Kommerzialisierung

Aufgrund des aufwändigeren Verfahrens besteht bei der Eizellvermittlung ein höheres Risiko der Kommerzialisierung, dass Frauen Eizellen nicht altruistisch motiviert abgeben, sondern vor allem auf Grund der (wegen der Gesundheitsgefahren) höheren Aufwandsentschädigung und ihre Gesundheit dabei gefährden. Kommerzielle Samen- und Eizellzellvermittlung ist nach der Geweberichtlinie verboten. Außerdem ist es für die entstehenden Kinder verletzend, wenn die Abgabe finanziell motiviert ist und Elternteile kein Interesse am Kind als Person haben.

IV. Wesentlicher Unterschied zur Adoption: Wunsch der Wunscheltern im Vordergrund

Von einer Adoption unterscheidet sich die gespaltene Mutterschaft nach Eizellvermittlung im Wesentlichen dadurch, dass bei einer Adoption die bestmögliche Lösung aus einer Notsituation für ein Kind gesucht wird. Bei der Eizellvermittlung wird das Kind bewusst in die Situation gebracht, weil Erwachsene sich ein Kind wünschen, dem sie Eltern sein können.

2. Konzept der „Spende“ wird nicht hinterfragt

Die Stellungnahme baut auf dem gedanklichen Konzept der Vermittlung von Samen und Eizellen als „Spende“ auf und hinterfragt diese medizinisch-technische Sicht auf Familiengründung nicht. Die Vermittlung von Samen und Eizellen wird als solidarische oder altruistische Tat gewertet (S.31), was einseitig der Perspektive der Wunscheltern entspricht. Das Konzept der „Spende“ ist aus verschiedenen Gründen problematisch:

a) Die meisten Spenderkinder sehen keine „Spende“, sondern sie möchten früher oder später ihren unbekannten genetischen Elternteil kennenlernen. Der unbekannte genetische Elternteil wird als Person wahrgenommen.2 Für die entstandenen Kinder kann es verletzend sein, wenn sie einen genetischen Elternteil haben, der kein Interesse an Ihnen hat und nur „Spender“ für ihre rechtlichen Eltern sein wollte.

b) Das Konzept der „Spende“ setzt voraus, dass sich emotionale Eltern-Kind-Beziehungen durch rechtliche Zuordnung umfassend regeln lassen. Bereits aus dem Adoptionsbereich ist aber die Situation bekannt, dass Kinder trotz einer guten emotionalen Beziehung zu ihren rechtlichen Eltern auch eine emotionale Beziehung zu ihren leiblichen Eltern entwickeln können, selbst dann, wenn sie keinen Kontakt zu ihnen haben.3

Aus der Erfahrung von Spenderkindern ist es wichtig, von Anfang an alle Beteiligten als Menschen wahrnehmbar zu machen. Das beinhaltet eine entsprechende Wortwahl, die die genetischen Elternteile des Kindes auch als solche benennt und nicht aus der Perspektive der Wunscheltern auf ihre Funktion als Helfende oder Gebende reduziert. Eine Familiengründung mit Samen und Eizellen Dritter oder Dritter und Vierter ist folgerichtig keine Behandlung von Unfruchtbarkeit, auch wenn ÄrztInnen beteiligt sind. Weder ist ein Kind ein Heilmittel noch ändert sich durch die Einbeziehung weiterer Menschen etwas an der Fruchtbarkeit der Wunscheltern.

3. Reproduktionsmedizin wird aus der Perspektive der Wunscheltern gedacht

Die Stellungnahme der Leopoldina sieht Reproduktionsmedizin einseitig aus der Perspektive der Wunscheltern – ihrer PatientInnen und KundInnen.

Im Gegensatz zur „Samenspende“ und „Eizellspende“ stehen bei der Embryonenadoption die abgebenden Eltern als Menschen im Vordergrund und werden nicht als „SpenderInnen“ sondern als „genetische Eltern“ (S. 58) bezeichnet.

Bei Wunschmüttern ohne Empfängnisproblemen lehnen die AutorInnen der Stellungnahme aus der Perspektive der Wunscheltern die Annahme einer bereits vorhandenen imprägnierten Eizelle ab da „die Wunschmutter in der Regel eine Befruchtung mit dem Samen ihres Partners wünscht“ (S. 67). Die Vermittlung imprägnierter Eizellen wird jedoch dann befürwortet, um Paaren, „die weder geeignete eigene männliche Keimzellen, noch geeignete eigene weibliche Keimzellen zur Verfügung haben, zu einem Kind zu verhelfen“ (S. 76). Ebenso wird als Argument für die Leihmutterschaft vorgebracht, dass männliche homosexuelle Paare dadurch die Möglichkeit hätten, „einen eventuellen Kinderwunsch umzusetzen, etwa wenn das Kind mit zumindest einem der Partner genetisch verwandt sein soll“ (S. 78) oder „Frauen ohne funktionierende Gebärmutter, aber mit fruchtbaren Eizellen (S. 83). Bei dieser Darstellung zeigt sich eine deutliche Präferenz für möglichst viel „eigenes“, seien es Samen oder Eizellen oder wenigstens das Erleben der Schwangerschaft.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen: Während die AutorInnen der Stellungnahme bei den Wunscheltern derlei (menschliche) Bedürfnisse nach genetischer Verbindung zu einem Kind ernst nehmen, zweifeln sie dies bei den durch diese Verfahren gezeugten Kindern an und fordern Studien als Nachweis, dass Kindern eine Verbindung zu ihren genetischen Verwandten nicht nur wichtig sein kann, sondern dass es ihnen schadet, wenn genetische und rechtliche Elternschaft gezielt aufgespalten werden.

4. Klischeehafte Annahmen über die Situation von Wunschkindern

Der Stellungnahme reicht für die Beschäftigung mit der Situation von Spenderkindern der Hinweis darauf aus, dass es sich bei ihnen um Wunschkinder handele, daher müsse ihre Zeugung im Kindeswohl liegen (z.B. S. 28, S. 70).

Leider besteht jedoch kein Kausalzusammenhang zwischen einem Kinderwunsch und einem guten Verhalten als Eltern. Die Stellungnahme blendet aus, dass das Kind in eine psychologisch anspruchsvolle familiäre Situation hineingeboren wird, in der es einen genetischen Elternteil gibt, der ursprünglich nicht gewünscht war und den viele Wunscheltern nicht in ihre Familie integrieren möchten. Auch wenn das Kind vorbildlich aufgeklärt wird und die Möglichkeit hat, die Identität des weiteren Elternteils zu erfahren, weiß das Kind, dass es diesen Menschen nicht lieber mögen soll als den nicht-verwandten Wunschelternteil. Außerdem weiß das Kind, dass es einen genetischen Elternteil hat, der bewusst eine Vereinbarung eingegangen ist, das Kind möglicherweise niemals kennenzulernen. Ein „Wunschkind“ ist das Kind also allenfalls aus Perspektive der Wunscheltern. Und auch die hatten sich meist ursprünglich ein genetisch gemeinsames Kind gewünscht und kein „Spenderkind“ (vgl. zum Wunsch einer genetischen Verbindung der Eltern zum Kind S. 67; S. 76; S.78; S. 83).

Nach den Erfahrungen des Vereins Spenderkinder wachsen nicht alle Kinder, die einst gewünscht wurden, in wünschenswerten Verhältnissen auf. Nicht immer fällt es den Wunschvätern so leicht wie geplant, das genetische Kind eines Dritten anzunehmen und diesen und nicht sich selbst im Kind zu erkennen. Dies wird zum Teil durch die mangelnde Vorbereitung von Wunscheltern auf eine Familiengründung zu dritt begünstigt. Daher fordert der Verein Spenderkinder seit langem eine verpflichtende psychosoziale Information der Wunscheltern und der weiteren genetischen Elternteile. Die AutorInnen der Stellungnahme greifen auch diesbezüglich nicht die Erfahrungen der Spenderkinder auf, sondern fordern lediglich, den Wunscheltern eine psychosoziale Beratung anzubieten (S. 65). Damit stellen sie die Entscheidungsfreiheit der Wunscheltern über den Schutz der Kinder. Die im Beratungskapitel der Stellungnahme erwähnte Qualifikation „Psychosomatische Grundversorgung“ für ÄrztInnen ist dazu eine wünschenswerte Ergänzung, jedoch nicht hinreichend für eine umfassende Information zu den psychosozialen Aspekten einer Familiengründung zu dritt oder viert, wie auch die Inhalte der Stellungnahme zeigen. Es fehlt eine explizit psychologische Perspektive, die nicht allein das Funktionieren, sondern das Erleben aus den verschiedenen Perspektiven der Beteiligten in die Überlegungen zu den einzelnen Familienformen einbezieht. Insofern irritiert es, wenn die psychosoziale Beratung in den Empfehlungen sogar als grundsätzlich ärztliche Aufgabe beansprucht wird (S. 95).

5. Keine Studien zum Erleben erwachsener Spenderkinder

In der Stellungnahme wird behauptet, dass die Entwicklung von mit Samen und Eizellen Dritter gezeugten Kindern unproblematisch sei. Zwar gibt es Studien, nach denen Kinder und Jugendliche, die mit vermittelten Eizellen oder Samen entstanden sind, psychopathologisch unauffällig sind und sozial funktionieren. Vom Funktionieren kann jedoch nicht auf das subjektive Erleben der Spenderkinder geschlossen werden. Was bislang fehlt, sind aussagekräftige Studien dazu, wie diese Menschen ihre Entstehungsweise und ihre Familiensituation, die Beziehung zu ihren rechtlichen und genetischen Elternteilen und den weiteren Familien erleben. Es gibt Hinweise darauf, dass erwachsene Spenderkinder international Keimzellvermittlung kritischer sehen, als dies von der Reproduktionsmedizin und Wunscheltern gewünscht ist. Die Stellungnahme setzt sich mit den Argumenten der erwachsenen Spenderkinder jedoch nicht auseinander. So hat der Verein Spenderkinder in der Vergangenheit bereits kritische Stellungnahmen zur Eizellvermittlung, zur Embryonenadoption und zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen veröffentlicht, deren Argumente sich in der Stellungnahme der Leopoldina nicht wiederfinden.

In der Stellungnahme wird die Vermittlung von imprägnierten Eizellen mit dem Argument befürwortet, dass das Kindeswohl durch die gespaltene Mutterschaft nicht gefährdet sei (S. 76). Abgesehen davon, dass es diesbezüglich bislang an Studien fehlt, obwohl mittlerweile erwachsene Menschen dazu nach ihrem Erleben befragt werden könnten, gibt es bei der Vermittlung imprägnierter Eizellen eines genetischen Elternpaares weitere psychologisch bedeutsame Unterschiede. Die entstehenden Menschen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit leibliche Vollgeschwister, die bei ihrem leiblichen Elternpaar aufwachsen. Es gibt folglich eine komplette Parallelfamilie, in der das Kind vielleicht auch gerne aufwachsen würde – es weiß jedoch, dass es in dieser Familie nicht als weiteres Kind erwünscht ist.4 Auch die Möglichkeit, dass es nicht zur Familiengründung kam und sich das Paar getrennt hat, wird in der Stellungnahme erwogen (S.72). Es ist fraglich, wie sich das Kind später mit seinem getrennten genetischen Elternpaar arrangiert und ob dies wünschenswerte Bedingungen für das Kind sind.

6. Bestehende Rechte von Spenderkindern sollen eingeschränkt werden

Im Rahmen der Empfehlungen zur Regelung bei ärztlicher Samenvermittlung wird in der Stellungnahme gefordert, bestehende Rechte der Kinder sogar einzuschränken wie das Recht auf Anfechtung der Vaterschaft (S. 65). Auch hierbei handelt es sich um eine Forderung, die allein dem Interesse der Wunscheltern dient. Zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gehört es außerdem, die genetischen Eltern auch gerichtlich feststellen zu lassen.5

7. Vorgeschobene Argumentation mit Kindeswohl

In der Stellungnahme werden Kinder zwar sprachlich in den Mittelpunkt gestellt, aber tatsächlich nicht einbezogen – sie bleiben lediglich Objekt, dessen Erleben seiner Entstehungsweise offenbar unwichtig ist.

a) Eizellvermittlung: Die Missachtung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung im Ausland ändert sich nicht durch eine Zulassung der Eizellvermittlung in Deutschland

In der Stellungnahme wird empfohlen, Eizellvermittlung auch in Deutschland zuzulassen, da sich auf Grund des Verbots viele Frauen im Ausland Eizellen vermitteln ließen, bei denen die Kinder nicht die Identität ihrer genetischen Mutter erfahren könnten (S. 69). Das Kindeswohl gebiete es daher geradezu, Eizellspenden in Deutschland zuzulassen (S. 12). Der Verein Spenderkinder spricht sich zwar ausdrücklich gegen anonyme Samen- und Eizellvermittlung aus – hält das Verbot der Eizellvermittlung in Deutschland jedoch für sinnvoll und gerechtfertigt. Die Tatsache, dass etwas im Ausland erlaubt ist, und von Menschen aus dem Inland dort praktiziert wird, ist kein inhaltliches Argument. Der Verstoß gegen ein Verbot ist kein inhaltliches Argument dafür, etwas zu erlauben. Menschen, die das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung achten möchten, können bereits jetzt ein Land wählen, in dem die Eizellvermittlung offen erfolgt, z.B. die Niederlande, Großbritannien oder Österreich. Mit dem Wohl der Kinder zu argumentieren ist scheinheilig, weil aus der Rechtsverletzung der Kinder im Ausland Nutzen für Kinderwunschpaare und Reproduktionsmedizin im Inland geschlagen wird, ohne die Perspektive der Kinder tatsächlich einzubeziehen.

b) Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung muss auch in Deutschland stärker respektiert werden

Auch in Deutschland kann der Respekt vor dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung noch verbessert werden. Wichtig wäre es, konsequent und proaktiv auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung hinzuweisen, z.B. mit einer deutschland- oder sogar europaweiten Aufklärungskampagne. Eine Forderung von Spenderkindern international ist es außerdem, die genetischen Eltern im Geburtsregister eintragen zu lassen, damit Kinder nicht auf die Aufklärungsbereitschaft ihrer Eltern angewiesen sind, um die Wahrheit über ihre Abstammung zu erfahren.6 Derlei Initiativen sind bislang von Seiten der Reproduktionsmedizin nicht erkennbar. Ein Eintrag im Geburtenregister wird von Wunscheltern, Beratungsfachkräften und Reproduktionsmedizin explizit abgelehnt.7

Zum Wohl des Kindes sollte der genetische Vater von Anfang an auf ein Kennenlernen vorbereitet werden und nur solche Männer als genetische Väter ausgewählt werden, die zumindest zum Zeitpunkt der Samenabgabe spontan und sicher selbst auch einem Kennenlernen positiv entgegensehen.

c) Argumentation für Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung verweist lediglich funktional auf die psychische Gesundheit des Kindes und nicht auf grundsätzliche menschliche Gleichwertigkeit

In der Stellungnahme wird das Recht auf Auskunft des Kindes mit Verweis auf die psychische Gesundheit des Kindes und der Möglichkeit einer ungeplanten Aufdeckung vertreten (S. 63). Abgesehen davon verletzt es grundsätzlich den Aspekt der Gleichwertigkeit des Kindes als Mensch, wenn ihm wesentliche Informationen über sich selbst absichtlich von anderen vorenthalten werden. Insbesondere wenn diese Menschen dem Kind nahestehende sind, wird das Vertrauen des Kindes in eine gegenseitig ehrliche Beziehung ausgenutzt.8

d) Leihmutterschaft ist niemals zum Wohl des Kindes

In der Stellungnahme wird lediglich die kommerzielle Form von Leihmutterschaft mit Verweis auf eine Entscheidung des Europäischen Parlaments (2015; Nr. 115) als Verstoß gegen die Menschenwürde der austragenden Frau eingeordnet (S. 80). Neben der Würde der Mutter ist aber auch die des Kindes betroffen. Auch wenn der entstehende Mensch bei einer „altruistischen“ Leihmutterschaft nicht gegen Geld „gehandelt“ sondern unentgeltlich weitergegeben wird, wird mit dem Menschen umgegangen wie mit einem Objekt. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt.

Davon abgesehen ist es entwicklungspsychologischer Konsens, dass eine willkürliche Trennung eines Säuglings von seiner engsten Vertrauten, die er an Geruch und Stimme von anderen unterscheiden kann, extrem belastend ist. Im Unterschied zu einer Adoption wird diese Trennung von Anfang an bewusst herbeigeführt. Auf die Bindung zwischen Leihmutter und Kind wird in der Stellungnahme immerhin hingewiesen (S. 83). Es ist fraglich, ob sich diese Belastungen auch mit viel Einfühlungsvermögen und dem Aufbau einer sicheren Beziehung zu den Wunscheltern aufwiegen (oder eher rechtfertigen?) lassen (S. 84). Auch wenn Menschen viele Belastungen im Leben aushalten können ist es fraglich, ob es gerechtfertigt ist, einen Säugling in diese Situation zu bringen, damit Menschen sich ihren Kinderwunsch erfüllen können.

Mit Verweis auf Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention wird in der Stellungnahme eine verbindliche Zuordnung des Kindes zu dessen Wunscheltern gefordert, zumindest dass sich das Verbot der Leihmutterschaft nicht zu Lasten des Kindes auswirke (S. 85). Es ist jedoch fraglich, ob die Zuordnung des Kindes zu den Wunscheltern tatsächlich regelhaft im Sinne des Kindes ist und ob eine ordentliche Adoption durch den nicht-verwandten Wunschelternteil, bei der das tatsächliche Kindeswohl geprüft wird, nicht eher im Sinne des Kindes ist.

Fazit

Die Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zeigt deutlich, dass sich die Reproduktionsmedizin in Deutschland gerne weitere Verfahren und damit auch Einnahmemöglichkeiten erschließen möchte. Das ist verständlich, lässt aber die ethischen und psychologischen Aspekte, die mit einer Form der Familiengründung mit Samen und Eizellen Dritter und Vierter verbunden sind, außer Acht und ignoriert die Erfahrungen und die Perspektive der bereits auf diese Weise entstandenen Menschen.

  1. Vgl. dazu Sigrid Graumann: „Eizellspende und Eizellhandel – Risiken und Belastungen für die betroffenen Frauen.“ In: Umwege zum eigenen Kind, Göttinger Schriften zum Medizinrecht. Bd.3, Göttingen 2008. []
  2. Ravelingien, A., Provoost, V., & Pennings, G. (2015). Open-identity sperm donation: how does offering donor-identifying information relate to donor-conceived offspring’s wishes and needs?. Journal of Bioethical Inquiry, 12(3), 503-509. []
  3. Oelsner, W., & Lehmkuhl, G. (2016). Spenderkinder. Künstliche Befruchtung, Samenspende, Leihmutterschaft und die Folgen. Munderfing: Fischer und Gann. []
  4. vgl. Position des Vereins Spenderkinder zur Embryonenadoption []
  5. BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 – 1 BvL 17/87 = NJW 1989, 891, 893 []
  6. ein Vermerk im Geburtsregister erfolgt in Irland und im australischen Bundesstaat Victoria. []
  7. DI-Netz, BKiD und AK DI, Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesantrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung“ vom 24. März 2016 – siehe auch gesonderter Beitrag „Eintragung des Spenders in das Geburtenregister – das Recht von Spenderkindern auf Wahrheit“.) Sie stellen in diesem Zusammenhang in Frage, ob es überhaupt notwendig sei, die Motivation der Eltern zur Aufklärung ihrer Kinder zu stärken und ob dies Aufgabe des Staates sei (S. 2) []
  8. vgl. Aufklärung []

Sisters Auf Netflix – die erste Spenderkinder-Serie

Erst vor kurzem habe ich auf eine Empfehlung aus unserem Verein entdeckt, dass es auf Netflix eine Serie zum Thema Spenderkinder gibt, und zwar wirklich aus der Sicht von Spenderkindern und nicht wie bei Starbucks oder The Kids are alright aus Sicht der Spender oder Wunscheltern: „Sisters“ aus Australien aus dem Jahr 2017.

Die Serie Sisters besteht aus 7 Folgen und kann derzeit leider nur über Netflix angesehen werden. Ich habe sie auf Englisch mit Untertiteln gesehen, ich weiß nicht ob es auch eine auf Deutsch synchronisierte Fassung gibt.

Der Inhalt

Der renommierte Melbourner Reproduktionsmediziner Julius Bechley offenbart schwerkrank, bei mehr als 100 künstlichen Befruchtungen sein eigenes Sperma verwendet zu haben. Seine eheliche Tochter Julia ist geschockt, versucht aber die neuen Halbgeschwister in ihrem Leben zu begrüßen. Insbesondere zu den beiden Schwestern Edie und Roxy entwickelt sie eine enge Beziehung und sie müssen überlegen, wie sie die neue Verwandtschaft in ihr Leben integrieren. Die Entdeckung löst für sie weitere Entwicklungen aus – auch im Verhältnis zu Eltern und Ehepartnern. Julia versucht heraus zu bekommen, warum ihr Vater so gehandelt hat, gleichzeitig droht ihm eine Sammelklage.

Bewertung (Achtung, kleine Spoiler)

Mir hat die Serie sehr gut gefallen – die Schauspieler sind gut und die Serie ist oft unerwartet witzig und gleichzeitig sehr emotional. Es kommen zwar einige Klischees vor wie dass Julia entdeckt, dass sie ausgerechnet mit einem Ihrer Halbbrüder einen One night Stand hatte. An anderer Stelle verteidigt Julia das Handeln ihres Vater vor den drohenden rechtlichen Konsequenzen damit, dass Ihre Halbgeschwister alle nicht existieren würden, wenn es ihren Vater nicht gegeben hätte. Die Serie stellt aber gleichzeitig gut dar, wie wichtig die biologische Verwandtschaft zum Vater, aber auch zu Halbgeschwistern für die Identität ist. Manche der Halbgeschwister stürzt die Offenbarung in eine Krise, manche sehen sie aber auch als Chance für neue Verbindungen zu anderen Menschen oder für eine neue Wahrnehmung von sich selbst. Die Serie endet relativ offen und leider scheint bislang unklar, ob es eine zweite Staffel geben wird. Allerdings soll es bald ein US-amerikanisches Remake geben.

Realer Hintergrund: Ärzte als Samenspender

Die Serie hat übrigens einen realen Hintergrund: in den Niederlanden hat Dr. Jan Karbaat nachgewiesenermaßen mehr als 50 Kinder mit seinem eigenem Sperma gezeugt. Das gleiche passierte bei Dr. Cline im US-Bundesstaat Indiana. Auch im Verein Spenderkinder haben schon drei Mitglieder herausgefunden, dass sie die Kinder des behandelnden Arztes waren. Diese Fälle sind im Ausmaß aber (noch) nicht vergleichbar.

 

Samenspender sind keine Superhelden – Werbekampagne der Erlanger Samenbank erschwert Wahrnehmung der menschlichen Beziehung zwischen Samenspender und dem von ihm gezeugten Kind

Gegenwärtig läuft in Nordbayern eine Plakat-Werbekampagne der Erlanger Samenbank mit dem Slogan „Held sein, wenn andere hoffen!“. Zu dem Slogan werden auf den Plakaten die bekannten Superhelden James Bond, Ironman und Viking von vermeintlich gutaussehenden Männern nachgestellt, die eine Plastikdose in den Händen halten, in denen sich anscheinend eine Samenspende befinden soll. Oben links in der Ecke ist in kleinerer Schrift formuliert: „Familienglück für Paare, Sicherheit für Spender. Das neue Samenspendegesetz schafft klare Regeln.“

Die Plakate sollen sicherlich witzig sein und die Thematik auflockern, aber sie schießen moralisch am Ziel vorbei, missachten die Bedürfnisse der entstehenden Kinder und blenden die Folgen einer Samenspende für alle Beteiligten aus.

Die Form der bildlichen und verbalen Darstellung verschleiert die Bedeutung einer Samenspende

„Samenspende“ wird als eine einmalige Rettungsaktion dargestellt. Abseits der Superheldenillusion sind mit dieser Form der Familiengründung zu dritt lebenslange Herausforderungen für alle Beteiligten verbunden. Die Unfruchtbarkeit des Wunschvaters wird durch die Erzeugung einer Schwangerschaft mit den Keimzellen eines anderen Mannes nicht behoben. Stattdessen gilt es, einen unbekannten Menschen als genetischen Vater des Kindes zu akzeptieren. Dieser Mann ist ein leibhaftiger Mensch, kein Superheld, und es ist hilfreich, wenn er von Anfang an als solcher auch ins Familienmodell integriert wird. Studien zeigen, dass die meisten aufgeklärten Kinder ihren genetischen Vater und auch ihre Halbgeschwister kennenlernen möchten. Darauf sollte sich auch der genetische Vater von Anfang an einstellen. Männern, die überlegen, als Samenspender genetischer Vater zu werden, sollte klar sein, dass ihre Entscheidung auch eine Bedeutung für ihren Partner oder ihre Partnerin und ihre weitere Familienplanung haben kann. Die flüchtige Rolle eines Helden, der kurz auftaucht und dann (für immer?) verschwindet, scheint dafür äußerst ungeeignet.

Die Bedürfnisse der Kinder bleiben unerwähnt

Die Erläuterung „Familienglück für Paare, Sicherheit für Spender. Das neue Samenspendegesetz schafft klare Regeln.“ ist insofern bemerkenswert, als dass darin nur die Bedürfnisse der Paare und der „Spender“ thematisiert werden, während die der Kinder unerwähnt bleiben. Der Verweis impliziert, dass mit dem kommenden Gesetz alles so geregelt werde, wie Eltern und „Spender“ es sich wünschen: Die „Samenspende“ ohne unliebsame Konsequenzen, Familienglück für das Paar und ein heldenhaftes Gefühl für den genetischen Vater.

Das Gesetz wurde aber vor allem auf Drängen erwachsener Spenderkinder eingeführt, deren Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung von Ärzten missachtet worden war, die den Samenspendern rechtswidrig Anonymität zugesichert hatten. Dementsprechend wurden die genetischen Väter unzureichend darauf vorbereitet, dass die entstehenden Menschen sie in der Regel im Laufe ihres Lebens als Menschen kennenlernen möchten. Viele Spenderkinder formulieren, dass sie von ihrem genetischen Vater als Person anerkannt werden möchten. Ein flüchtiger Superheld dürfte dem nicht gerecht werden.

Fragwürdige Heldenmetapher

Die Heroisierung genetischer Väter wirft zudem weitere Fragen auf: Ist ein Mann ein Held, nur weil er geeignetes Sperma hat, um Kinder zu zeugen? Und welche Rolle kommt Männern zu, die kein geeignetes Sperma haben? Brauchen Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, einen gut aussehenden Superhelden, der sie rettet? Oder ist das Verführerische am Heldenkonzept, dass Helden so unnahbar sind, man sie im wirklichen Leben nicht (mehr) zu Gesicht bekommt?

Der Verein Spenderkinder setzt sich seit Jahren dafür ein, darüber aufzuklären, dass eine „Samenspende“ mehr ist als ein technischer Akt. Bei einer Familiengründung geht es um Menschen, zwischen denen soziale und genetische Beziehungen entstehen. Und anders als in der Vergangenheit sollen die Kinder selbst entscheiden dürfen, welche der Beziehungen, welche Menschen, ihnen wichtig sind. In dieser Werbung bleibt diese wesentliche Erkenntnis außen vor. Stattdessen stellt die Werbung der Erlangener Samenbank die Bedeutung des Samenspenderregistergesetzes so dar, als sei der Beziehungsaspekt mit dem neuen Gesetz gar hinfällig, weil rechtlich alles in trockenen Tüchern ist.

Diese Darstellung passt nicht zum seriösen Eindruck, den wir von der Erlanger Samenbank haben. Wir sind deshalb an die Erlanger Samenbank mit der Bitte herangetreten, diese Werbekampagne zu überarbeiten, da sie eine naive Vorstellung von Familiengründung mit fremden Keimzellen stützt, die insbesondere die Bedürfnisse der entstehenden Kinder unberücksichtigt lässt.

Arthur Kermalvezen, der Author des Buches „Ganz der Papa: Samenspender unbekannt“, hat seinen genetischen Vater gefunden!

Das französische Spenderkind Arthur Kermalvezen (34) hat mit Hilfe eines DNA-Tests endlich herausgefunden, wer sein genetischer Vater ist. Bekannt geworden ist Arthur durch das Buch mit seinen Erfahrungsbericht, das unter dem Titel „Ganz der Papa: Samenspender unbekannt“ 2009 auch ins Deutsche übersetzt wurde.

In der französischen überregionalen Tageszeitung „Libération“ gab es dazu einen berührenden Artikel: Samenspende: Der Tag, an dem Arthur Kermalvezen seinen Erzeuger wiedergefunden hat.

Arthur und seine Partnerin Audrey Kermalvezen, ebenfalls Spenderkind, sind beide in unserer französischen Schwesterorganisation Procréation Médicalement Anonyme aktiv und setzen sich dafür ein, dass Spenderkinder in Frankreich erfahren können, wer ihre genetischen Elternteile sind. In Frankreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ärztlich vermittelte Samenspenden anonym stattfinden. Audrey, Anwältin und spezialisiert auf Bioethik, hat deshalb eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Das Urteil steht noch aus.

In der Zwischenzeit haben die beiden und acht weitere französische Spenderkinder ihre DNA an die Datenbank von 23andMe geschickt, wo sie mit der DNA vieler anderer Menschen, die sich dort haben registrieren lassen, abgeglichen wurde. Auf diese Weise stellte sich heraus, dass zwei von ihnen Audreys Halbgeschwister sind und Audrey und ihr bereits bekannter Bruder den gleichen genetischen Vater haben. Arthur fand einen Cousin. Dessen Familie ist relativ übersichtlich. So konnte er schnell ausmachen, dass nur sein Großonkel zur fraglichen Zeit in Frankreich Samen abgegeben haben könnte. Arthur ließ ihm einen Brief zukommen und Weihnachten meldete sich sein genetischer Vater bei ihm.

Leider hat Arthurs genetischer Vater eine seltene Genanomalie, die für verschiedene Krankheiten prädispositioniert. Arthur ist froh, auch das erfahren zu haben und möchte nun sich und seine beiden Kinder darauf testen lassen. Dieses Beispiel bestätigt, wie wichtig es ist, dass auch nachträglich bekanntwerdende gesundheitliche Informationen über Keimzellspender bei einer zentralen Stelle erfasst werden, um nötigenfalls die Kinder informieren zu können. Auch in Dänemark hat es in der Vergangenheit einen Fall gegeben, bei dem ein Spender unwissentlich eine genetische Erkrankung an mehrere Spenderkinder weitergegeben hatte.

Die Geschichte aus Frankreich zeigt einmal mehr, dass die ärztlicherseits zugesicherte Anonymität nicht im Sinne der entstehenden Menschen ist. Mit zunehmender Popularität und Verfügbarkeit preiswerter DNA-Tests ist die Identifizierung der genetischen Elternteile wohl auch in Ländern, in denen die Keimzellspende noch anonym praktiziert wird, zunehmend zu einer Frage der Zeit geworden.

Filmhinweise: „Die kanadische Reise“ und „Star Wars: Die letzten Jedi“

In den letzten Wochen war ich (Spenderkinder-Mitglied Sven) zwei Mal im Kino und sah zwei Filme, wie sie in ihrer Filmsprache und ihren Genres unterschiedlicher kaum sein können, die sich aber in ihrem Grundthema der Vater-/Elternsuche – und damit auch letztendlich der Identitätsfindung – doch sehr ähneln. Je nach Filmgeschmack gefällt vielleicht der eine mehr, der andere weniger.

Die kanadische Reise“ (Frankreich/Kanada 2016, 98 min) läuft in verschiedenen Programmkinos: Der 33-jährige Franzose Mathieu erfährt auf einmal, dass sein ihm bis unbekannter leiblicher Vater im kanadischen Montreal verstorben ist. Pierre, ein Freund des Vaters, lädt ihn zu einer Reise nach Kanada ein, um Mathieu ein hinterlassenes Päckchen seines Vaters zu übergeben. In Montreal trifft er auf seine beiden neuen Halbbrüder und versucht sich, ihnen anzunähern. Aber Pierre möchte nicht, dass die beiden erfahren, dass ihr Vater einen weiteren Sohn hatte. Mathieu spürt, dass das nicht alles ist, und dass noch eine Menge, auch in Pierres Familie, verschwiegen wird. Er versucht, das Familiengeheimnis selbst zu lüften …

Der Film ist kein Film über Samenspender oder Spenderkinder, so viel sei verraten. Aber der Film schildert sehr, sehr eindrücklich, wie schwer Geheimnisse auf einer Familie lasten können und wie doch nach und nach das Schweigen durchbrochen werden kann. „Die kanadische Reise“ ist ein Film über eine Vatersuche und zugleich über eine Identitätsfindung. Wenn man nichts über seinen leiblichen Vater weiß, bemessen sich die wenigen Dinge, die man über ihn erfährt oder die von ihm hinterlassen werden, völlig neu. Ein altes Stethoskop ist für Mathieu kostbarer als ein teures Gemälde, eine Mütze des Vaters wird scheinbar zum einzigen Vermächtnis.

Aber auch die Bedeutung der plötzlichen Kenntnis über Halbgeschwister schildert der Film anschaulich. Die Freude über nahe Verwandte kann in einem ambivalenten Verhältnis stehen, wenn man mit einigen von ihnen wenig anfangen kann. In den komplexen und komplizierten Familienbeziehungen bestehen dichte Netze zwischen Zuneigung und Abneigung, zwischen Pflichtbewusstsein und Verantwortungslosigkeit, zwischen Geborgenheit und Fremdheit. Und dazwischen spürt der Zuschauer immer wieder das nahezu physisch greifbare Unausgesprochene. Ein Geheimnis, dessen Enthüllung aber auch nicht die Lösung aller kommenden Probleme sein wird …

Star Wars: Die letzten Jedi“ (USA 2017, 152 min) läuft derzeit in den großen Multiplex-Kinos:  Achtung Spoiler: Der nun folgende Text enthält wichtige Details der Handlung.

Der achte Teil der Star-Wars-Filmreihe beinhaltet, wie auch in den anderen Teilen, viele, viele Handlungsstränge innerhalb der großen Science-Fiction-Erzählung. Neben dem Kampf zwischen Gut und Böse, zwischen der dunklen und der hellen „Macht“, zwischen Widerstand und Unterordnung, Frieden und Krieg sind es die komplexen Hintergrundgeschichten der einzelnen Haupt- und Nebencharaktere, die ein Geflecht an Biographien und Verwandtschaftsbeziehungen entstehen lassen. Die familiäre Herkunft und die eigene Identitätsfindung vor allem der Hauptprotagonisten ist von Beginn an DAS Schlüsselthema der Filmreihe. Eines der bekanntesten Filmzitate aller Zeiten „Luke, ich bin dein Vater“ drückt genau dies aus. Die Offenbarung der Geschwisterschaft zwischen Luke und Prinzessin Leia war ebenso ein Überraschungsmoment wie die Erkenntnis, dass Kylo Ren/Ben Solo der Sohn von Han Solo und Leia ist.

Und auch in „Die letzten Jedi“ sowie in der vorhergehenden Episode „Das Erwachen der Macht“ (2015) ist eine der Hauptantriebskräfte die Suche der Hauptfigur Rey nach ihrer Vergangenheit, nach der eigenen Herkunft, nach der Kenntnis ihrer leiblichen Eltern. Rey wuchs als Schrottsammlerin auf einem Wüstenplaneten auf. Im Alter von fünf Jahren wurde sie dort von ihren Eltern zurückgelassen. Seitdem wartete sie verzweifelt auf deren Rückkehr und auf eine Antwort, warum sie sie damals zurückließen. In der derzeit in den Kinos laufenden Episode möchte Rey das Rätsel um ihre Herkunft endgültig lösen. Und sie erhält eine Antwort, die für sie zwar das Ende ihrer Suche bedeutet, für sie aber weitere Fragen aufwirft.

Rey betritt auf dem Planeten Ahch-To eine Art Orakel-Tempel, in dem sie in einen unendlichen Spiegel hineinschaut. Auf ihre dringlichste Frage, wer sie sei, erhält sie „nur“ die Antwort, dass sie sie selbst sei, sie ohne Anfang und ohne Ende sei. Sie findet dort also nicht die ersehnte Antwort nach ihren Eltern. Stattdessen findet sie sich und ihre Fähigkeit, mit der „Macht“ in Kontakt zu treten. Erst einige Szenen und etliche Lichtjahre entfernt versucht Kylo Ren, Rey zu überzeugen, sich ihm, also der „dunklen Seite der Macht“ anzuschließen. Er provoziert sie und lockt sie mit der Antwort auf ihre dringlichste Frage, nämlich die nach ihren Eltern. Rey widersteht dieser Verlockung woraufhin Kylo ihr voller Häme offenbart, dass Reys Eltern einst ihr Kind verkauften, um sich von dem Geld Alkohol kaufen zu können.

Die Antwort auf diese wichtige und handlungstreibende Frage enttäuschte viele Fans der Filmreihe, denn sie erhofften sich eine ähnliche komplexe Herkunftsgeschichte wie die von Luke Skywalker. Aber Reys Eltern sind niemand von Bedeutung. Reys Geschichte ist das Gegenteil einer Offenbarung und Entdeckung einer „edlen“ und machtvollen Herkunft. Trotz ihrer Herkunft aus „einfachen“ Verhältnissen spürt sie die „Macht“ und kann mit diesen Kräften umgehen. Und das ist die eigentliche Botschaft des Films: Es ist wichtiger, sich zu finden und seine Fähigkeiten zu entdecken, statt sich in der Suche nach seiner Vergangenheit zu verlieren und an ihr festzuhalten. Jeder kann irgendwas Besonderes an sich haben, gleich welcher Herkunft er ist. Rey erbte von niemanden ihre Fähigkeiten, sie ist kein Mitglied einer der großen Weltraum-Familien. Sie ist nur scheinbar ein „Niemand“, denn ihre Herkunft ist für sie befreiend. Die dramaturgische Entscheidung ist von großer Reichweite: Reys Wunsch genau zu wissen, wer ihre Eltern waren, wird nicht erfüllt. Sie bekommt nicht diese eine Antwort. Und vor allem liegt auch die Betonung auf waren. Sie wird ihre Eltern nie mehr finden, denn sie liegen in einer Wüste begraben. Stattdessen bekommt sie die Stärke, sich selbst zu definieren. Sie weiß nunmehr, wer sie ist und was sie kann, da sie sich über die Suche nach ihrer Vergangenheit selbst gefunden hat. Die Kernbotschaft des Films sehe ich darin: Es ist egal, woher Du kommst, was Dein Ursprung ist. Denn auch Du kannst etwas bewirken und Deinen eigenen Weg gehen, indem Du Dich nicht abhängig von Deinen Eltern, von Deiner Vergangenheit machst.

Autor: Sven

Radiobeitrag vom 01. Juni 2017 zum Thema Embryonenschutzgesetz im Deutschlandfunk zum Nachhören

Am Donnerstag, den 01. Juni 2017, gab es im Deutschlandfunk in der Reihe Hintergrund einen Beitrag zum Embryonenschutzgesetz unter dem Titel: Embryonenschutzgesetz. Noch auf der Höhe der Zeit? Er kann nachgehört oder nachgelesen werden.

Die Philosophin und Biologin Sigrid Graumann bringt die Quintessenz auf den Punkt, wenn sie am Ende des Beitrags klarstellt, dass für eine eventuelle Änderung des Embryonenschutzgesetzes eine öffentliche Debatte der ethischen Grundlagen notwendig ist, die durch ein Drängeln aufgrund persönlicher Interessen nicht ersetzt werden kann.