Archiv des Autors: Anne

Ältestes Mitglied des Vereins hat Spender gefunden

Nun habe auch ich als ältestes Mitglied des Vereins, gezeugt 1965 in Paris, meinen Spender gefunden. Über einen Zufallstreffer in einem Gentest mit einer Halbschwester kam heraus, dass sie die Tochter meines genetischen Vaters ist. Er war ein Arzt aus einer jüdischen Familie aus Osteuropa, die Ende der dreißiger Jahre nach Südamerika ausgewandert war. In den 60ern hat er eine Zeit in Paris gearbeitet. Er ist verstorben, aber über meine Halbschwester gibt es Photos und Erzählungen. Ich merke, wie viel es mir bedeutet und wie zufrieden ich bin, jetzt ein inneres Bild zu haben. Ich glaube, man kann nicht anders, als sich die Fragen zu stellen: „Wer ist es? Wie ist er? Ist es jemand, den ich achten kann?“ und es gibt innere Ruhe, sie beantworten zu können.
Autorin: Marie

Samenspender sind keine Superhelden – Werbekampagne der Erlanger Samenbank erschwert Wahrnehmung der menschlichen Beziehung zwischen Samenspender und dem von ihm gezeugten Kind

Gegenwärtig läuft in Nordbayern eine Plakat-Werbekampagne der Erlanger Samenbank mit dem Slogan „Held sein, wenn andere hoffen!“. Zu dem Slogan werden auf den Plakaten die bekannten Superhelden James Bond, Ironman und Viking von vermeintlich gutaussehenden Männern nachgestellt, die eine Plastikdose in den Händen halten, in denen sich anscheinend eine Samenspende befinden soll. Oben links in der Ecke ist in kleinerer Schrift formuliert: „Familienglück für Paare, Sicherheit für Spender. Das neue Samenspendegesetz schafft klare Regeln.“

Die Plakate sollen sicherlich witzig sein und die Thematik auflockern, aber sie schießen moralisch am Ziel vorbei, missachten die Bedürfnisse der entstehenden Kinder und blenden die Folgen einer Samenspende für alle Beteiligten aus.

Die Form der bildlichen und verbalen Darstellung verschleiert die Bedeutung einer Samenspende

„Samenspende“ wird als eine einmalige Rettungsaktion dargestellt. Abseits der Superheldenillusion sind mit dieser Form der Familiengründung zu dritt lebenslange Herausforderungen für alle Beteiligten verbunden. Die Unfruchtbarkeit des Wunschvaters wird durch die Erzeugung einer Schwangerschaft mit den Keimzellen eines anderen Mannes nicht behoben. Stattdessen gilt es, einen unbekannten Menschen als genetischen Vater des Kindes zu akzeptieren. Dieser Mann ist ein leibhaftiger Mensch, kein Superheld, und es ist hilfreich, wenn er von Anfang an als solcher auch ins Familienmodell integriert wird. Studien zeigen, dass die meisten aufgeklärten Kinder ihren genetischen Vater und auch ihre Halbgeschwister kennenlernen möchten. Darauf sollte sich auch der genetische Vater von Anfang an einstellen. Männern, die überlegen, als Samenspender genetischer Vater zu werden, sollte klar sein, dass ihre Entscheidung auch eine Bedeutung für ihren Partner oder ihre Partnerin und ihre weitere Familienplanung haben kann. Die flüchtige Rolle eines Helden, der kurz auftaucht und dann (für immer?) verschwindet, scheint dafür äußerst ungeeignet.

Die Bedürfnisse der Kinder bleiben unerwähnt

Die Erläuterung „Familienglück für Paare, Sicherheit für Spender. Das neue Samenspendegesetz schafft klare Regeln.“ ist insofern bemerkenswert, als dass darin nur die Bedürfnisse der Paare und der „Spender“ thematisiert werden, während die der Kinder unerwähnt bleiben. Der Verweis impliziert, dass mit dem kommenden Gesetz alles so geregelt werde, wie Eltern und „Spender“ es sich wünschen: Die „Samenspende“ ohne unliebsame Konsequenzen, Familienglück für das Paar und ein heldenhaftes Gefühl für den genetischen Vater.

Das Gesetz wurde aber vor allem auf Drängen erwachsener Spenderkinder eingeführt, deren Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung von Ärzten missachtet worden war, die den Samenspendern rechtswidrig Anonymität zugesichert hatten. Dementsprechend wurden die genetischen Väter unzureichend darauf vorbereitet, dass die entstehenden Menschen sie in der Regel im Laufe ihres Lebens als Menschen kennenlernen möchten. Viele Spenderkinder formulieren, dass sie von ihrem genetischen Vater als Person anerkannt werden möchten. Ein flüchtiger Superheld dürfte dem nicht gerecht werden.

Fragwürdige Heldenmetapher

Die Heroisierung genetischer Väter wirft zudem weitere Fragen auf: Ist ein Mann ein Held, nur weil er geeignetes Sperma hat, um Kinder zu zeugen? Und welche Rolle kommt Männern zu, die kein geeignetes Sperma haben? Brauchen Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, einen gut aussehenden Superhelden, der sie rettet? Oder ist das Verführerische am Heldenkonzept, dass Helden so unnahbar sind, man sie im wirklichen Leben nicht (mehr) zu Gesicht bekommt?

Der Verein Spenderkinder setzt sich seit Jahren dafür ein, darüber aufzuklären, dass eine „Samenspende“ mehr ist als ein technischer Akt. Bei einer Familiengründung geht es um Menschen, zwischen denen soziale und genetische Beziehungen entstehen. Und anders als in der Vergangenheit sollen die Kinder selbst entscheiden dürfen, welche der Beziehungen, welche Menschen, ihnen wichtig sind. In dieser Werbung bleibt diese wesentliche Erkenntnis außen vor. Stattdessen stellt die Werbung der Erlangener Samenbank die Bedeutung des Samenspenderregistergesetzes so dar, als sei der Beziehungsaspekt mit dem neuen Gesetz gar hinfällig, weil rechtlich alles in trockenen Tüchern ist.

Diese Darstellung passt nicht zum seriösen Eindruck, den wir von der Erlanger Samenbank haben. Wir sind deshalb an die Erlanger Samenbank mit der Bitte herangetreten, diese Werbekampagne zu überarbeiten, da sie eine naive Vorstellung von Familiengründung mit fremden Keimzellen stützt, die insbesondere die Bedürfnisse der entstehenden Kinder unberücksichtigt lässt.

Teilnahme am Podiumsgespräch „Reproduktionsmedizin – Wessen Wünsche, welche Wirklichkeit?“ auf dem 101. Deutschen Katholikentag in Münster, 10. Mai 2018

Im Rahmen des 101. Deutschen Katholikentages in Münster fand ein Podiumsgespräch unter dem Titel „Reproduktionsmedizin – Wessen Wünsche, welche Wirklichkeit?“ statt, an dem ich (Sven) als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Vereins Spenderkinder teilnahm. Veranstalter waren der Bundesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes e. V. (KDFB) und der donum vitae Bundesverband e. V.

Die 90-minütige Veranstaltung fand kurz nach der zentralen Eröffnung des Katholikentages statt und war mit circa 550 Personen im Großen Hörsaal der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gut besucht, obwohl parallel ein anderes Podiumsgespräch („Auf dem Weg zum Wunschkind“, veranstaltet vom Malteser Hilfsdienst e. V.) stattfand.

Auf dem Podium nahmen insgesamt sieben Gäste sowie der Moderator (Joachim Frank, Theologe, Journalist und Buchautor) Platz. Nach zwei Grußworten der jeweiligen Verbandsvorsitzenden (Dr. Maria Flachsbarth, Präsidentin des KDFB, und Rita Waschbüsch, Bundesvorsitzende von donum vitae), die das Spannungsfeld zwischen Reproduktionsmedizin, alltäglicher Beratungspraxis und katholischen Glaubensgrundsätzen beschrieben, begann die Diskussion. Die individuelle Redezeit war durch die große Teilnehmeranzahl leider sehr begrenzt.

Zuerst kamen drei Gäste mit ihrem eigenen Erleben zum Podienthema zu Wort. Christl Seidel schilderte aus der Elternperspektive ihren jahrelangem Kinderwunsch und ihr Leben mit zwei Kindern, die durch repro-medizinische Methoden entstanden sind. Sie erklärte, wie tabuisiert und schambehaftet ein unerfüllter Kinderwunsch im katholisch geprägten Umfeld sein kann und wie ihr geraten wurden, die Kinderlosigkeit als „göttlichen Willen“ anzunehmen.

Dann wurde ich als Spenderkind befragt. Knapp erzählte ich meine Geschichte und wie ich mit der Kenntnis meiner Zeugungsart umgehe. Ich differenzierte, dass wir Spenderkinder nur eine der Gruppen von Menschen sind, die nach repro-medizinischen Methoden entstanden sind – in unserem Fall nach Samenspende, was eine ganz spezifische Situation ist, weil bei dieser Form der Familie noch ein fremder genetischer Elternteil dazugehört.

Danach teilte Christian Pulfrich seine Erfahrungen als katholischer Schulseelsorger mit. Er berät Eltern, die aufgrund ihrer Glaubensgrundsätze in einem Gewissenskonflikt stehen, weil sie nach In-vitro-Fertilisation (IVF) Eltern eines Kindes sind und nicht wissen, wie sie als gläubige KatholikInnen mit weiteren eingefrorenen Embryos umgehen sollten. Die Eltern wollten mit einer IVF ihren Kinderwunsch erfüllen, ohne sich darüber Gedanken gemacht zu haben, dass dabei möglicherweise mehr Embryonen entstehen, als sie austragen können oder möchten.

Diese „biographischen Notizen“ griffen die Fachteilnehmer des Podiums in ihrer Diskussionsrunde auf. Als erstes hatte Dr. Jürgen Krieg vom Kinderwunschzentrum Amberg das Wort. Er begründete sein Tun und Handeln und das seiner Standeskollegen mit der Pflicht, als Arzt leidenden Menschen zu helfen. Ungewollte Kinderlosigkeit sei eine Krankheit. Dr. Krieg meinte, er bringe nur Ei- und Samenzelle zusammen. Leben würde von ihm aber nicht, „geschaffen“ werden. Ich selbst kann diese technokratische Haltung nicht nachvollziehen, da sie den Ärzten jegliche Verantwortung für die Reflektion ethischer Grenzen bei der Entstehung menschlichen Lebens abspricht.

Die Rechtswissenschaftlerin JProf. Dr. Anne Sanders (Universität Bonn) war als Kennerin des deutschen, europäischen und internationalen Familienrechts geladen und schilderte die rechtliche Problemlage für bestimmte Familien bzw. „Wunscheltern“, wenn grenzensetzendes deutsches Recht auf liberaleres ausländisches Recht treffe und deutsche Paare im Ausland fremde Eizellen oder eine Leihmutter in Anspruch nehmen.

Prof. Dr. Kathrin Braun (Universität Hannover) forscht als Politikwissenschaftlerin insbesondere auf dem Gebiet der Bio(medizin)politik. Sie nahm das Thema etwas kritischer unter die Lupe: Prof. Dr. Braun plädierte dafür, zunächst gesellschaftlich zu hinterfragen, welche Gründe Kinderwunsch haben könne und weshalb Paare ihren Kinderwunsch weit nach hinten verschöben. Die Diskussion um die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland sieht sie kritisch, vorrangig sollten dringend bereits bestehende ethische Fragen im Repro-Bereich geklärt werden (z. B. das Thema der Erzeugung später überzähliger imprägnierter Eizellen und Embryonen).

Die Sozialethikerin Prof. Dr. Monika Bobbert (Uni Münster und Heidelberg) warnte aus moraltheologischer Sicht vor einer überschnellen Legalisierung von Eizellspenden oder gar Leihmutterschaften. Sie führte ethische Bedenken im Hinblick auf die Frauen aus, die ihre Körper hergeben und gesundheitlich-wirtschaftlich ausgebeutet würden. Dadurch entstünde global ein soziales Ungleichgewicht, da wohlhabende Westeuropäer die wirtschaftliche Not von Frauen in Osteuropa und Asien ausnutzten. Auch in Bezug auf die entstehenden Kinder ließen sich ethische Bedenken anführen, die an dieser Stelle jedoch nicht genannt wurden.

Abschließend durftenHerr Pulfrich, Frau Seidl und ich Abschlussstatements formulieren. Frau Seidl und Herr Pulfrich betonten, dass Wunscheltern vonseiten der (katholischen) Amtskirche mehr Unterstützung erhalten sollten in Form von Beratungsangeboten, die mit den Glaubensgrundsätzen im Einklang stehen.

Im Verlauf des Podiumsgespräches merkte ich, dass keineR der FachteilnehmerInnen die Perspektive der nach Repro-Methoden entstandenen Menschen eingenommen hatte bzw. auf deren Bedürfnisse einging. Ich regte also einen Perspektivwechsel im repro-medizinischen Diskurs an: Weder das medizinisch-technisch Machbare, noch die Wünsche der Eltern sollten Ausgangspunkt der Überlegungen und Handlungen in der Reproduktionsmedizin sein. Vielmehr sollten alle Beteiligten aus der Perspektive derer handeln, die so sehr herbeigewünscht werden: die Kinder.

Die Veranstaltung zeigte einmal mehr, dass die Stimmen der Spenderkinder wichtig sind, weil sie eine eigene Perspektive einbringen, die sich von der Sicht der anderen Beteiligten im Reproduktionsgeschehen und auch von der Perspektive vieler Erwachsener mit erfülltem oder unerfüllten Kinderwunsch unterscheidet.

19. Halbgeschwistertreffer – erstmals erfahren deutsche Spenderkinder über DNA-Datenbanken von ihrer Zeugungsweise

Nachdem einige unserer Mitglieder sich in den letzten Monaten auch bei anderen DNA Datenbanken wie 23andme, Ancestry und MyHeritageDNA registriert haben, konnten wir uns in den vergangenen Wochen über einige weitere Halbgeschwistertreffer freuen. Darunter ist auch ein Treffer zwischen vier Halbgeschwistern aus der Praxis Novum in Essen. Nachdem ich seit 2011 in der DNA-Datenbank FamilyTreeDNA registriert war, ohne nähere Verwandte zu finden, habe ich auf 23andme, Ancestry und MyHeritageDNA gleich drei Halbgeschwister in verschiedenen Familien identifizieren können. Meinen Halbbruder konnte ich sogar bereits persönlich kennenlernen. Wir werden sicherlich weiterhin in Kontakt bleiben. Schade, dass ich ihn nicht schon früher kennengelernt habe.

Zwei meiner Halbgeschwister haben von ihrer Zeugung durch „Samenspende“ erst dadurch erfahren, dass ich bei dem jeweiligen DNA-Test überraschend als ihre Halbschwester angezeigt wurde. Solche Fälle waren bisher nur aus den USA bekannt. Es zeigt, dass auch in Deutschland immer mehr Menschen DNA-Tests nutzen. Der Grund hierfür muss nicht unbedingt die Suche nach direkten Verwandten sein, sondern ist manchmal auch ein allgemeines Interesse an der historischen Herkunft der eigenen DNA.

Ich bitte alle Eltern von Spenderkindern, ihre Kinder selbst über deren Herkunft aufzuklären und nicht darauf zu vertrauen, dass die Wahrheit nicht ans Licht kommt. Es ist eine unangenehme und schwierige Situation, als persönlich fremder Mensch den neu gefundenen Geschwistern vermitteln zu müssen, dass ihr Vater wohl nicht ihr genetischer Vater ist und dass die Eltern ihnen eine so wichtige Information vorenthalten haben.

18. Halbgeschwistertreffer

Ähnlich wie der 17. ist auch unser 18. Halbgeschwistertreffer ein Dreier-Treffer und aus Essen. Stephanie und ihre Schwester hatten ihre Ergebnisse des DNA-Tests FamilyFinder erhalten und dabei bestätigte sich, dass sie Vollgeschwister sind. Zugleich wurde ihnen ein Halbgeschwistertreffer mit Tina angezeigt, ebenfalls Spenderkinder-Mitglied, und seit Kurzem in der DNA-Datenbank registriert. Tina hatte sich schon immer eine Schwester gewünscht und freut sich sehr über die beiden jüngeren Halbschwestern. Ein persönliches Treffen hat noch nicht stattgefunden, ist aber geplant. Nun hoffen die drei auch noch etwas über ihren genetischen Vater herauszufinden.

Spender-Kind-Verbindung über DNA-Test identifiziert

Spenderkindermitglied Martin berichtete im Herbst 2017 in der FAZ über die Suche nach seinem genetischen Vater. Martin war erst seit 2016 auf der Suche, obwohl er da schon über 20 Jahre von seiner Entstehung wusste. Nun konnte er das Geheimnis seiner Herkunft lüften. Der Reproduktionsmediziner seiner Mutter ist sein genetischer Vater.

Martin hatte bereits durch die Auswertung seiner eigenen DNA durch den DNA-Test FamilyFinder die Information erhalten, dass er selbst zur Hälfte jüdischer Abstammung sei1. Er hatte herausgefunden, dass der Arzt jüdisch gewesen war. Zudem hatte Martin auf Bildern des Arztes optische Ähnlichkeiten zu sich entdeckt. Über Umwege konnte er einen Neffen des Mannes ausfindig machen, der einverstanden war, einen DNA-Test zu machen. Das Ergebnis bestätigte die vermutete verwandtschaftliche Beziehung. Leider ist sein genetischer Vater bereits 2007 gestorben. Martin hofft aber, noch mehr von ihm zu erfahren.

Martin möchte mit seiner Geschichte anderen Spenderkindern Mut machen, sich auf die Suche zu machen oder dranzubleiben, auch wenn es meistens nicht so schnelle Erfolge gibt. Martins Geschichte zeigt, dass der einzige Weg, sicher nichts herauszufinden, darin liegt, sich gar nicht erst auf die Suche zu machen – und auch, dass die Spur eines Menschen mit seinem Tod nicht endet.

  1. Tatsächlich ist jüdisch-aschkenasisch ein recht eindeutiges Herkunftsmerkmal, was vermutlich daran liegt, dass Juden hauptsächlich untereinander heirateten, so dass der Genpool wenig von außen durchmischt wurde https://www.welt.de/kultur/article9307900/Teilen-alle-Juden-wirklich-ein-bestimmtes-Gen.html []

Organisation gegen Leihmutterschaft in Österreich gegründet – Unterschriftenaktion zum Mitmachen

In Österreich hat sich die Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ gegründet, ein Zusammenschluss von Experten und Expertinnen verschiedener Fachgruppen, der sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einsetzt.

Die Forderung wird auf der Seite in einer ausführlichen Stellungnahme begründet. Wer den Inhalten zustimmt, kann die Unterschriftenaktion mit seiner Stimme unterstützen.

Der Verein Spenderkinder positioniert sich eindeutig gegen Leihmutterschaft. Mit der belgischen Spenderkinderorganisation Donorkinderen und der niederländischen Initiative Stichting Donorkind haben wir im vergangenen Jahr eine gemeinsame Erklärung gegen Leihmutterschaft abgegeben. Darin geht es um kommerzielle Leihmutterschaft.

Auch nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist ethisch bedenklich. Hauptaspekt ist hierbei, dass der entstehende Mensch dann zwar nicht gegen Geld „gehandelt“ sondern unentgeldlich „verschenkt“ wird. In beiden Fällen wird mit dem Menschen jedoch umgegangen, wie mit einem Objekt. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt. Davon abgesehen widerspricht die vorsätzliche Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter, die es ausgetragen hat, den Ergebnissen der pränatalen Bindungsforschung. Es ist allgemein bekannt, dass bereits während der Schwangerschaft ein intensiver Austausch und idealerweise positiver Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind stattfindet. Ein vorsätzlicher Beziehungsabbruch nach der zudem hochgradig sensiblen Phase der Geburt, ist definitiv nicht im Interesse des Kindes.

Arthur Kermalvezen, der Author des Buches „Ganz der Papa: Samenspender unbekannt“, hat seinen genetischen Vater gefunden!

Das französische Spenderkind Arthur Kermalvezen (34) hat mit Hilfe eines DNA-Tests endlich herausgefunden, wer sein genetischer Vater ist. Bekannt geworden ist Arthur durch das Buch mit seinen Erfahrungsbericht, das unter dem Titel „Ganz der Papa: Samenspender unbekannt“ 2009 auch ins Deutsche übersetzt wurde.

In der französischen überregionalen Tageszeitung „Libération“ gab es dazu einen berührenden Artikel: Samenspende: Der Tag, an dem Arthur Kermalvezen seinen Erzeuger wiedergefunden hat.

Arthur und seine Partnerin Audrey Kermalvezen, ebenfalls Spenderkind, sind beide in unserer französischen Schwesterorganisation Procréation Médicalement Anonyme aktiv und setzen sich dafür ein, dass Spenderkinder in Frankreich erfahren können, wer ihre genetischen Elternteile sind. In Frankreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ärztlich vermittelte Samenspenden anonym stattfinden. Audrey, Anwältin und spezialisiert auf Bioethik, hat deshalb eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Das Urteil steht noch aus.

In der Zwischenzeit haben die beiden und acht weitere französische Spenderkinder ihre DNA an die Datenbank von 23andMe geschickt, wo sie mit der DNA vieler anderer Menschen, die sich dort haben registrieren lassen, abgeglichen wurde. Auf diese Weise stellte sich heraus, dass zwei von ihnen Audreys Halbgeschwister sind und Audrey und ihr bereits bekannter Bruder den gleichen genetischen Vater haben. Arthur fand einen Cousin. Dessen Familie ist relativ übersichtlich. So konnte er schnell ausmachen, dass nur sein Großonkel zur fraglichen Zeit in Frankreich Samen abgegeben haben könnte. Arthur ließ ihm einen Brief zukommen und Weihnachten meldete sich sein genetischer Vater bei ihm.

Leider hat Arthurs genetischer Vater eine seltene Genanomalie, die für verschiedene Krankheiten prädispositioniert. Arthur ist froh, auch das erfahren zu haben und möchte nun sich und seine beiden Kinder darauf testen lassen. Dieses Beispiel bestätigt, wie wichtig es ist, dass auch nachträglich bekanntwerdende gesundheitliche Informationen über Keimzellspender bei einer zentralen Stelle erfasst werden, um nötigenfalls die Kinder informieren zu können. Auch in Dänemark hat es in der Vergangenheit einen Fall gegeben, bei dem ein Spender unwissentlich eine genetische Erkrankung an mehrere Spenderkinder weitergegeben hatte.

Die Geschichte aus Frankreich zeigt einmal mehr, dass die ärztlicherseits zugesicherte Anonymität nicht im Sinne der entstehenden Menschen ist. Mit zunehmender Popularität und Verfügbarkeit preiswerter DNA-Tests ist die Identifizierung der genetischen Elternteile wohl auch in Ländern, in denen die Keimzellspende noch anonym praktiziert wird, zunehmend zu einer Frage der Zeit geworden.

Dokumentation „Risiko Samenspende“ am Montag, den 5. Februar 2018 in der ARD

Am Montag, den 5. Februar, wurde um 23.30 Uhr in der ARD die Dokumentation Risiko Samenspende von Julia Kaulbars gezeigt. Darin berichtet Spenderkind Nicole Schirm von der Suche nach ihrem genetischen Vater mittels DNA-Test. Nicole hat auf diese Weise mittlerweile drei Halbschwestern und einen Halbbruder gefunden. Die Sendung ist weiterhin über den Link abrufbar.

Spenderkind Jörg Seerig wählte bei seiner Suche den Weg über den direkten Kontakt zum verantwortlichen Arzt. Bereits im Dezember 2017 wurde seine Suche in der ARD-Dokumentation „Mein Vater, der Samenspender. Auf der Suche nach einem Unbekannten“ ausgestrahlt. Der Arzt reflektiert sein damaliges Handeln bemerkenswert und spricht selbstkritisch aus, was manch anderem sich einzugestehen schwer fällt: Dass auch er in der damaligen Situation, der Kinderwunscherfüllung eines Paares, nicht an die wichtigste Person, an das Kind, gedacht hat. Mittlerweile hat Jörg Seerig über einen DNA-Test herausgefunden, dass er und die beiden weiteren uns aus Zwickau bekannten Spenderkinder Halbgeschwister sind.

Die Ambivalenz der Samenspendepraxis wird auch im Interview mit Samenspender „Peter“ aus Erlangen deutlich. Dieser wusste zwar von Anfang an, dass seine genetischen Kinder ihn später kontaktieren können. Im Laufe der Zeit ist seine Unsicherheit gewachsen, wie er mit diesen langfristigen Konsequenzen als genetischer Vater von möglicherweise 15 Spenderkindern umgehen kann. Am liebsten würde er anonym bleiben.

Auch das ab Juli 2018 in Kraft tretende Samenspenderregistergesetz wird hinterfragt und von verschiedenen Seiten für unzureichend bewertet. Auch aus unserer Sicht bestehen deutliche Regelungslücken.

Pressemitteilung: Ethische und rechtliche Bedenken gegenüber der Veranstaltung „Kinderwunsch-Tage“ am 17./18. Februar 2018 in Berlin

Am 17. und 18. Februar 2018 findet erneut die Veranstaltung „Kinderwunsch-Tage“ in Berlin statt. Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellspende entstandenen Menschen einsetzt, sieht diese Veranstaltung sehr kritisch.
Die „Kinderwunsch-Tage“ sollen im Oktober dieses Jahres durch den auf Verbrauchermessen spezialisierten Organisator „F2F Events“ zusätzlich auch in Köln ausgerichtet werden. Die Werbeveranstaltung verletzt massiv die Rechte und Bedürfnisse der durch anonyme Keimzellspenden entstehenden Menschen und nutzt die Notlage von Wunscheltern aus.

Laut Ankündigung auf der Internetseite werden – wie bei der erstmaligen Durchführung der „Kinderwunsch-Tage“ im vergangenen Jahr – erneut zahlreiche ausländische Unternehmen an der Veranstaltung teilnehmen. Unter anderem stellen die Teilnehmer „IVFSpainAlicante“ aus Spanien, die tschechische Reproduktionsklinik „Karlsbad Fertility“ sowie die amerikanische Reproduktionsklinik „OregonReproductiveMedicine“ Verfahren bereit, die gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstoßen. Sie bieten die in Deutschland verbotene Eizell- oder die kombinierte Eizell- und Samenspende an. Die spanische und tschechische Klinik weisen außerdem auf die Anonymität ihrer Spender hin. Auch die ebenfalls teilnehmende dänische Samenbank „Cryos International Denmark ApS“ bietet anonyme Samenspenden an. Das widerspricht eindeutig dem in Deutschland geltenden Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, das auch für Spenderkinder 2015 höchstrichterlich bestätigt wurde (Urteil des BGH vom 28.01.2015). Im Juli 2018 tritt in Deutschland außerdem das Samenspenderregistergesetz in Kraft, das die Dokumentation und Auskunftserteilung für in Deutschland gezeugte Spenderkinder sicherstellen soll.

Die amerikanische Klinik bietet sogar Leihmutterschaft als Dienstleistung an. Leihmutterschaft ist in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern verboten, weil es gegen die Würde eines Menschen verstößt, gegen Geld gehandelt zu werden. Anstatt die Anzahl der Anbieter von in Deutschland verbotenen Verfahren zu reduzieren, sind in diesem Jahr sogar noch weitere Anbieter von Leihmutterschaft aus den USA, Zypern und Griechenland hinzugekommen.

Der Verein Spenderkinder findet es außerordentlich bedenklich, dass wiederholt eine öffentliche Veranstaltung stattfinden soll, bei der Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen. Im März 2016 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zur Embryonenspende/-adoption, in der er auf die Unvereinbarkeit der Eizellspende mit dem Embryonenschutzgesetz verweist. Der Verein Spenderkinder fordert die staatlichen Behörden und politischen Akteure auf, die „Kinderwunsch-Tage“ kritisch zu hinterfragen, die Einhaltung des Embryonenschutzgesetzes zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft respektiert wird.