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Rezension – „Bis ich ihn finde“ (Jugendroman)

„Bis ich ihn finde“ heißt ein im April 2020 erschienener Jugendroman von Christine Fehér, der sich mit dem vermutlich wichtigsten Thema von uns Spenderkindern auseinandersetzt: der Suche nach dem eigenen Vater.

Im Mittelpunkt der Geschichte steht die sechzehnjährige Ich-Erzählerin Elena Rehwald aus Berlin-Schöneberg. Sie wächst in einer Regenbogenfamilie mit zwei Müttern auf – bzw. ihrer Mutter Conny und ihrer „Co-Mutter“ Manuela, wie Elena es nennt. Während ihre Mutter ihr die Haare geflochten und ihr das Backen beigebracht hat, ist Elena mit ihrer Co-Mutter Motorrad gefahren und hat von ihr Zaubertricks und handwerkliche Fertigkeiten gelernt. Dem Leser wird sie als fröhliches und selbstbewusstes Mädchen vorgestellt mit einer Begeisterung für Handarbeiten und mit Interesse an fremden Ländern. Kurz und gut: sie führt offenbar ein glückliches Leben. Wenn da nicht diese eine Sache wäre: sie hat keine Ahnung, wer ihr Vater ist, denn Elena ist durch eine anonyme Samenspende in Dänemark entstanden.

An Elenas 16. Geburtstag geben sich ihre zwei Mütter offiziell das Ja-Wort, was natürlich groß gefeiert wird. Ausgerechnet auf diesem für alle Nachbarn offenen Hoffest begegnet Elena einem Jungen, der mit seinen intoleranten Sprüchen und seiner wilden, machohaften Art letztlich zum Auslöser für die Vatersuche wird. Noch in der Nacht grübelt sie über ihre Situation nach und hat das Gefühl, sich „erst als vollständig, als ganze Person empfinden [zu können], wenn [sie] weiß, wer er ist.“ Elena spürt: „Jetzt hat es angefangen. Ich bin auf der Suche nach meinem Vater. Und ich werde nicht aufgeben, bis ich ihn gefunden habe.“

Mit der nun beginnenden Suche stößt Elena bei ihren Müttern nicht gerade auf große Begeisterung, vor allem für ihre Co-Mutter ist die Situation nicht einfach und das plötzliche Interesse kaum nachvollziehbar. Verknüpft ist diese Suche mit einer sich anbahnenden „Liebesgeschichte“ zu Rouven – eben jenem Jungen, der sie überhaupt zur Suche motiviert hat. Während er aber eher eine ablehnende Haltung zeigt, wird Elena von Anfang an von ihrer besten Freundin Fabienne unterstützt.

Das Buch zeigt auf, was viele Spenderkinder gut kennen: Die Suche nach dem genetischen Vater nimmt mehr und mehr Raum in Elenas Leben ein. Immer wieder fühlt sie sich daran erinnert, die Konzentration auf anderes, wie z.B. schulische Aufgaben, fällt zunehmend schwerer. Sie geht schließlich auch den vielen Spenderkindern bekannten Weg über einen Gentest und ihr wird bewusst, dass ihre Suche sie auch zu Geschwistern führen könnte.

Ob es Elena letzten Endes gelingt, ihren Vater zu finden, möchte ich hier nicht verraten – das kann jeder selbst nachlesen. Aber sie entdeckt für sich, dass sie trotz der Suche nach ihrem Vater aufgrund der Vielzahl an Beziehungen in ihrem Leben eigentlich „reicher [ist], als [sie] es je zu träumen gewagt hätte“. Und ihren Müttern gegenüber findet Elena zu einer Erkenntnis, die vielleicht nicht allen Spenderkindern vertraut ist: „Ihr beide seid es, die mich für mein ganzes Leben geprägt haben. Ihr seid mein Zuhause und werdet es immer sein.“

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Als potentieller Leser von „Bis ich ihn finde“ muss man sich zunächst zwei Dinge vergegenwärtigen: Es handelt sich zum einen um ein Buch, welches das Thema „Spenderkinder“ für Jugendliche veranschaulicht und zum anderen wurde es in Romanform geschrieben. Es ist kein Sachbuch für erwachsene Spenderkinder! Das hat natürlich Auswirkungen auf die Darstellung des Themas, in der sich vermutlich nicht jeder von uns wiederfinden kann.

Für meinen Geschmack und für die Realität viel zu schnell, aber dennoch immer nachvollziehbar, zeigt die Autorin auf, wie sich Elenas Leben, ihre Beziehungen und sie selbst seit der beginnenden Suche an ihrem 16. Geburtstag grundlegend verändern. Aber dabei bleibt es nicht, denn die Suche hat natürlich auch Einfluss auf Elenas eigene Familie: So wird ihren Müttern bewusst, dass der bislang unbekannte genetische Vater nicht mehr ausgeblendet werden kann.

Es sind uns Spenderkindern sehr vertraute Fragen, welche die Autorin ihre Protagonistin am Anfang und auch während ihrer Suche stellen lässt: Wie wäre es gewesen, mit dem eigenen Vater aufzuwachsen? Wie sieht er aus? Wie lebt er? Was habe ich von ihm „geerbt“?

Hinzu kommen Fragen, die die besondere Situation als Kind einer Regenbogenfamilie widerspiegeln: Hätte sich Elenas Charakter mit einem Mann im Haushalt anders entwickelt? Hätte sie andere Hobbys, Meinungen und Verhaltensweisen?

Geschickt wird dem Leser im Verlauf des Buches durch Zwischentexte deutlich gemacht, dass Elenas Suche eigentlich doch nicht so aus heiterem Himmel begonnen hat, wie es anfangs wirken mag. Schon als kleines Kind hat sie sich mit dem fehlenden Vater befasst, hat versucht diesen „blinden Fleck“ mit Leben zu füllen, ihre heimliche „Suche“ aber als 14-jährige schließlich eingestellt, was Elena „nicht einmal weh [tat]“.

„Bis ich ihn finde“ ist sicherlich dafür geeignet, ein unter Jugendlichen kaum bekanntes Thema einer breiteren Öffentlichkeit zu vermitteln. Ob dabei allerdings so viele Verwicklungen und Nebenschauplätze notwendig sind, wie sie von der Autorin eingebracht werden, ist durchaus zu hinterfragen. So hat Christine Fehér für meinen Geschmack an manchen Stellen vielleicht etwas „dick aufgetragen“ – stellenweise wirkt das Buch wie das Skript einer vorabendlichen „Seifenoper“ im TV! – und die Situation für Elena abseits der Vatersuche komplizierter gemacht, als sie im realen Leben tatsächlich sein würde. Andererseits hat natürlich jedes Spenderkind seine eigene Geschichte und die ist manchmal unglaublich genug.

Ein paar Worte seien mir noch zu einem weiteren im Buch angesprochenen Thema erlaubt: der „Regenbogenfamilie“. Das hier von der Autorin transportierte Rollenbild ist zumindest mal als „schwierig“, besser sogar als „überholt“ einzuschätzen – obwohl Christine Fehér diese Familienkonstellation gleichzeitig als völlig normal deklariert. Leider ist sie dann aber so inkonsequent und schreibt der genetischen Mutter typisch mütterliche Eigenschaften zu, während die „Co-Mutter“ die Vaterrolle zumindest zum Teil übernimmt. Hier wäre doch etwas weniger klischeehaftes Denken angebracht gewesen!

Als Jugendroman ist „Bis ich ihn finde“ meines Erachtens gut gelungen. So einige Unterthemen des Buches lassen sich gerade aufgrund dieser Zielgruppe erklären und auch der sprachliche Stil ist entsprechend: unkompliziert, jugendlich, leicht lesbar. Wer sich davon nicht abschrecken lässt, kann auch als Erwachsener mit dem Buch trotz des letztlich schwierigen existenziellen Themas ein paar schöne Stunden verbringen.

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Als kleinen Nachtrag möchte ich noch anmerken, dass sich mehrfach Rückbezüge auf unsere Homepage und auf andere Spenderkinder und ihre Geschichte finden. Natürlich sind wir im Verein und im Forum eine bunte Mischung mit ganz unterschiedlichen Meinungen und Ansichten zu diesem Thema, aber dennoch empfinde ich die Sicht des Kindes im Buch recht gut dargestellt!

Autor: Jörg

Buchneuerscheinung: Das Regenbogenväterbuch

Das Regenbogenväterbuch ist ein Ratgeber, der sich an schwule Männer richtet, die Vater sind oder darüber nachdenken, es zu werden. Die Möglichkeiten und Herausforderungen, die damit verbunden sind, werden in dem Buch differenziert dargestellt. Dazu trägt auch bei, dass viele verschiedene Menschen an dem Werk mitgearbeitet haben und viel persönliche Erfahrung einfließt.

Besonders erfreulich ist für uns Spenderkinder, dass das Buch keine „How-to…“-Anleitung ist, sondern Männer dazu anregt, sich damit auseinanderzusetzen, wie sie ihr Vatersein jenseits einer randständigen „Samenspender“rolle aktiv gestalten möchten. Umgekehrt wird deutlich gemacht, dass es notwendig ist, auch die Mutter, die jedes Kind hat, zu integrieren.

Wir finden das Buch sehr gelungen und möchten es schwulen Männern und anderen Menschen ans Herz legen. Es ist im Buchhandel oder direkt beim Verlag erhältlich.

Spenderkinder in Radiosendung WDR 5 Quarks – Wissenschaft und mehr vom 8. Juli 2020

In der Radiosendung Quarks – Wissenschaft und mehr ging es am 8. Juli darum, was Spenderkinder erleben können, wenn sie nicht aufgeklärt werden, Eine Hälfte fehlt – Spenderkinder suchen ihre Väter. Die Spenderkindermitglieder Martina und Sibylle hatten früh das Gefühl, dass irgendetwas in ihrer Familie nicht stimmt. Obwohl sie sogar aktiv nachfragten, erfuhren sie die Wahrheit erst als Erwachsene. Nun sind sie wie viele andere auf der Suche nach ihren genetischen Vätern. Seit März läuft unsere aktuelle Suchkampagne.

Spenderkindermitglied Britta mit ihrem leiblichen Vater bei Radio youfm im hessischen Rundfunk am 2. Juni 2020

Die Geschichte, wie Spenderkindermitglied Britta ihren leiblichen Vater Dietrich über eine DNA-Datenbank gefunden hat, war am 2. Juni im hessischen Rundfunk zu hören. Wer sie live verpasst hat, kann den Text noch nachlesen. Dietrich ist einer der wenigen Männer, die offen dazu stehen, dass sie sich zum Zeitpunkt der „Samenspende“ noch keine Gedanken darüber gemacht haben, dass daraus Menschen entstehen, die sie später vielleicht kennenlernen möchten. Dietrich hat sich vom Geld für die „Aufwandsentschädigung“ ein Klavier gekauft. Welche Erinnerungsstücke sich wohl in Wohnungen anderer Männer finden?

Als er später von der Suche vieler Spenderkinder erfuhr, registrierte er sich in einer DNA-Datenbank, damit seine leiblichen Kinder eine Chance hätten, ihn zu finden. Zu solch einem Verantwortungsbewusstsein möchten wir gerne weitere ehemalige „Samenspender“ ermutigen.

Brittas Geschichte ist typisch für die Suche vieler Spenderkinder. Obwohl sie wusste, wie sie entstanden ist und auch Interesse hatte, mehr über ihren leiblichen Vater zu erfahren, hat sie sich erst nach einigen Jahren auf die Suche gemacht. Zum einen scheint die Chance, den leiblichen Vater zu finden, vielen Spenderkindern sehr gering. Zum anderen ist es keine schöne Aussicht jemanden zu finden, der – vereinbahrungsgemäß – nichts von einem wissen möchte.

Die Geschichte von Britta und Dietrich stimmt deswegen hoffnungsvoll, dass es auch anders gehen kann.

Interview mit Spenderkind Alana Newman

Alana Newman ist ein US-amerikanisches Spenderkind und Gründerin der Internetplattform AnonymousUs. In einem Interview mit dem schweizer Melchior-Magazin (auf Deutsch) erzählt sie, wie sie sich erst als Erwachsene auf die Suche nach ihrem leiblichen Vater machte, obwohl sie schon immer von ihrer Entstehungsweise wusste. Sie erzählt, u.a. wie sich die Beziehung zu ihrer Mutter mit ihrer Suche verändert hat, über den Wunsch, von den leiblichen Eltern geliebt zu werden und wie demütigend es ist, sich als Spenderkind selbst anpreisen zu müssen, damit sich der leibliche Vater eventuell auf ein Kaffeetrinken einlässt.

Botschaft von Britta und Dietrich ein Jahr nach ihrem Kennenlernen im Mai 2019

Ein Jahr nachdem Spenderkindermitglied Britta über eine DNA-Datenbank ihren Vater Dietrich gefunden hatte, hat Sunny beide für ihren You-Tube-Kanal Reagenzglasbaby interviewt. Die Botschaft der Beiden hat Sunny extra für unsere Homepage nochmal zusammengefasst:

Britta und Dietrich Mai 2020

Pressemitteilung: Spenderkinder starten SocialMedia-Kampagne, um ihre genetischen Väter zu finden

Der Verein Spenderkinder startet am 1. März 2020 eine SocialMedia-Kampagne, um auf den Wunsch vieler durch „Samenspende“ gezeugter Menschen hinzuweisen, ihre leiblichen Väter zu kennen. Unter dem Hashtag #zeigedich werden in den nächsten Wochen regelmäßig unvollständige Bilder der Vereinsmitglieder auf Instagram, Twitter und Facebook gepostet. „Wir hoffen, dass wir mit den Bildern ehemalige „Samenspender“ erreichen“, beschreibt Anne Meier-Credner, Vorstandsmitglied des Vereins, das Ziel der Kampagne. Es ist das erste Mal, dass sich so viele Spenderkinder mit einem Foto zeigen.

In Deutschland haben alle Menschen – auch Kinder eines „Samenspenders“ – ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Das war Reproduktionsmedizinern bereits in den 70er Jahren bekannt.[1] Dennoch haben viele den „Samenspendern“ Anonymität versprochen. „Wir haben über 10 Jahre lang an die Reproduktionsmedizin appelliert, Verantwortung zu übernehmen und uns bei der Rekonstruktion zu helfen. Jetzt wenden wir uns direkt an unsere genetischen Väter und hoffen, dort auf mehr Verantwortungsbewusstsein zu treffen“, so Meier-Credner, „Spenderkinder wünschen sich einen genetischen Vater, der seine Vergangenheit als ‚Spender‘ nicht verleugnet. Es ist stark, Verantwortung zu übernehmen und zu seinen Kindern zu stehen.“

Viele Spenderkinder sind in den großen DNA-Datenbanken Ancestry, 23andMe, FamilyTreeDNA und MyHeritage registriert, um genetische Verwandte zu finden. Der Verein Spenderkinder freut sich sehr, dass sich bereits einige ehemalige „Spender“ aus eigener Initiative bei DNA-Portalen registrieren lassen und möchte dazu weiter ermuntern. Je mehr Menschen sich in DNA-Datenbanken registrieren lassen, desto mehr Chancen haben Spenderkinder, ihre genetischen Väter auch über andere Verwandte zu finden.

Wer Spenderkinder bei der Suche unterstützen möchte, kann die Suchprofile z.B. über Twitter teilen und möglichst viele Menschen darauf aufmerksam machen. Männer, die ihren Samen über Samenbanken haben vermitteln lassen, werden gebeten, sich beim Verein Spenderkinder zu melden (info@spenderkinder.de).


[1] 1970 erklärte der damalige Justiziar Dr. Arnold Hess auf dem Deutschen Ärztetag, dass der Arzt dem Kind Auskunft geben müsse, wenn er nicht schadensersatzpflichtig werden wolle (DtÄbl 1970, 1982). 1985 bestätigten zwei Essener Reproduktionsmediziner: „Ein wesentliches juristisches Problem dieser Behandlungsmethode ergibt sich aus der bewussten Verletzung des im Grundgesetz verankerten Rechtes auf Kenntnis der biologischen Abstammung. Juristisch spricht man von der planmäßigen Vereitelung der Abstammung, die missbilligt wird“. (Katzorke, K. & Propping, D.; 1985. Voraussetzungen und Ergebnisse der heterologen (donogenen) Inseminationsbehandlung. Pro Familia Magazin, Schwerpunktthema: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. S. 20-22.)

Pressemitteilung: Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ wirbt für in Deutschland verbotene Verfahren – Verein Spenderkinder äußert ethische und rechtliche Bedenken

Am 7. und 8. März 2020 findet in Berlin erneut die umstrittene Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ statt. Auf dieser Messe werden offensiv sämtliche in Deutschland aus ethischen und psychologischen Gründen verbotene Verfahren wie Eizellvermittlung, kombinierte Samen- und Eizellvermittlung, Leihmutterschaft bis hin zur PID zur Geschlechterselektion angeboten. Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellvermittlung entstandenen Menschen einsetzt, findet es sehr bedenklich, dass diese Veranstaltung bereits zum vierten Mal in Berlin stattfinden soll, obwohl regelmäßig Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen.

Die gesamte Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, KundInnen zu gewinnen und die – zum großen Teil in Deutschland verbotenen – Dienstleistungen zu vermarkten. Anders wären die zahlreichen ausländischen Aussteller, die zum Teil auch als Sponsoren genannt werden, wohl kaum bereit, an einer Veranstaltung in Deutschland mit entsprechenden Ausstellungsgebühren teilzunehmen.

Nach Werbe-Richtlinie[1] ist jegliche Maßnahme, die über die Schilderung der Rechtslage zu reproduktionsmedizinischen Verfahren in anderen Ländern hinausgeht, Werbung. Hierzu gehört zum Beispiel, wenn ein Aussteller niedliche Babyfotos verwendet, um an den Kinderwunsch der Interessierten anzuknüpfen. Werbung ist auch, wenn eine Klinik ihr Vorgehen bei dem jeweiligen reproduktionsmedizinischen Verfahren schildert.[2]

Die Themen der im Seminarbereich angebotenen Vorträge zeigen, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den ethischen Hintergründen der Verbote nicht vorgesehen ist. Stattdessen scheint es, als sei es wesentlicher Inhalt der Veranstaltung, Wege zu vermitteln, wie die kindzentriert engen Grenzen der deutschen Rechtslage umgangen werden können.

Der Verein Spenderkinder fordert ein Einschreiten gegen die Werbung für Eizellvermittlung, anonyme Keimzellvermittlung und Leihmutterschaft und eine umfassende Auseinandersetzung mit den ethischen Verbotshintergründen.


[1] Werbe-Richtlinie 2006/114/EG, Artikel 2 Buchst. a

[2] Unter den Begriff der Werbung können selbst sachliche Informationen fallen, vgl. dazu das Urteil des Amtsgerichts Gießen zu verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB (AG Gießen, Urteil v. 24.11.2017, 507 Drs – 501 Js 15031/15).

VICE berichtet am 29. Januar 2020 über Britta und Dietrich

Das Online-Magazin der VICE berichtete am 29. Januar 2020 unter dem Titel „Samenspende: Wie Britta ihren Vater kennenlernte“ über die Geschichte von Britta und Dietrich.

Spenderkinder-Mitglied Britta identifizierte ihren Vater DIetrich im Mai 2019 über eine DNA-Datenbank. Beide haben sich über den Treffer gefreut, auch Dietrichs Frau wusste von Anfang an Bescheid und unterstützte das Kennenlernen der Beiden. Beste Voraussetzungen also auf allen Seiten.

In dem Artikel beschreiben Britta und Dietrich sehr ehrlich ihre Gedanken und Gefühle, von der Entscheidung „Samen zu spenden“ bis zu ihrem Kennenlernen und der großen Herausforderung, die gefundenen Verbindungen in den Alltag zu integrieren.

Der Artikel widmet sich damit einem Thema, das Spenderkinder und ihre Verwandten zunehmend beschäftigt: Wie geht es weiter, wenn der genetische Vater und Halbgeschwister gefunden wurden? Wie entwickeln sich die emotionalen Beziehungen zueinander weiter? Welcher Platz ist im Alltag füreinander?

Mangelnde Wissenschaftlichkeit beim Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie? Kommentar zu Prof. Dr. Katzorkes Artikel

Im Herbst 2019 erschien der Artikel „Entstehung, Entwicklung und gegenwärtiger Stand der Spendersamenbehandlung in Deutschland“ im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie1. Autor des Aufsatzes ist der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Thomas Katzorke, einer der Inhaber der Essener Fortpflanzungspraxis „Novum – Zentrum für Fortpflanzungsmedizin und Endokrinologie“, von der über ein Viertel unserer Vereinsmitglieder stammen. Im letzten Jahr stellte sich heraus, dass Thomas Katzorke bei mindestens einer Patientin entschieden hat, ohne deren Wissen seinen eigenen Samen einzusetzen.2 Herr Prof. Dr. Katzorke hat sich in der Vergangenheit stets für die Anonymität von sogenannten Samenspendern ausgesprochen. Seine Meinung erscheint in anderem Licht, wenn man berücksichtigt, dass es dabei immer auch um ihn persönlich ging.

Verschweigen wesentlicher Interessenkonflikte Katzorkes widerspricht guter wissenschaftlicher Praxis

Der Verein Spenderkinder kritisiert, dass der Beitrag, in dem Herr Prof. Dr. Katzorke auch auf die angebliche Schutzwürdigkeit der sogenannten Samenspender hinweist, unkritisch veröffentlicht wurde, ohne kenntlich zu machen, dass der Autor selbst heimlich als „Samenspender“ tätig war. Vor diesem Hintergrund ist er eindeutig befangen, mögliche Regelungen zu den Rechten und der Verantwortung von „Spendern“ (genetischen Elternteilen) sowie der Bedeutung von sozialer und genetischer Elternschaft zu diskutieren.

Als „Interessenkonflikt“ wird lediglich erwähnt, dass Herr Prof. Dr. Katzorke in der Vergangenheit an Gerichtsverfahren beteiligt war, in denen es um Auskunft über die genetischen Väter von Spenderkindern ging. Tatsächlich ist Katzorke aber weiterhin an laufenden gerichtlichen Auskunftsverfahren beteiligt, weil er sich nach wie vor weigert, Spenderkindern Informationen preiszugeben, obwohl er zu deren Herausgabe bereits verurteilt wurde. Eindeutige Interessenkonflikte nicht zu benennen, verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

„Nur“ Unwissen in der Reproduktionsmedizin oder Versuch der Rehabilitation Katzorkes?

Der Verein Spenderkinder hat die Herausgeber des Journals für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie auf diese Umstände aufmerksam gemacht und um eine eigene öffentliche Stellungnahme sowie um eine entsprechende Erweiterung des deklarierten Interessenkonfliktes gebeten. Die Schriftleitung hat bislang lediglich verhalten-rechtfertigend reagiert. Statt den Hinweis aufzugreifen und auf den Interessenkonflikt entsprechend hinzuweisen, verwies die Schriftleitung auf den formellen Begutachtungsprozess, mit dem sichergestellt werde, dass die veröffentlichten Artikel aktuellem wissenschaftlichen Standard entsprächen. Es ist kaum zu glauben, dass weder die reproduktionsmedizinischen Gutachter noch die Herausgeber der reproduktionsmedizinischen Fachzeitschrift über Herrn Prof. Dr. Katzorkes persönliche Betroffenheit informiert waren. Immerhin gab es 2019 mehrere Medienberichte dazu, z. B. in der ZEIT. Sogar der Arbeitskreis donogene Insemination, dessen Vorsitzender Katzorke seit 1996 war, distanzierte sich in einer kritischen Stellungnahme von Katzorkes Verhalten und er selbst trat als Vorsitzender zurück.

Insgesamt war die Resonanz und Empörung in den Fachkreisen der Reproduktionsmedizin nach Aufdeckung der ethische Grenzen überschreitenden Praktik jedoch beschämend gering. Das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie bietet Herrn Katzorke nun eine Plattform, sein Wirken als Reproduktionsmediziner und seine persönliche Meinung als heimlicher genetischer Vater einseitig und unkritisch darzulegen.

So erwähnt Katzorke eingangs, dass eine frühzeitige Aufklärung der durch Samenvermittlung gezeugten Kinder heutzutage generell empfohlen werde, begründet das jedoch lediglich mit der leichten Verfügbarkeit von DNA-Analysen. Unerwähnt bleibt, dass Herrn Prof. Dr. Katzorkes heimliche Vaterschaft selbst über eine DNA-Datenbank aufgedeckt wurde. Eine Auseinandersetzung mit ethisch-moralischen, entwicklungspsychologischen, psychosozialen, rechtlichen oder medizinischen Argumenten findet im Artikel nicht statt.

Mit der unreflektierten Veröffentlichung des Artikels erkennt der Herausgeber Herrn Katzorkes Handlungen an, bietet die Möglichkeit der persönlichen Rehabilitation und lässt darüber hinaus Herrn Katzorkes Wirken und das anderer früher Reproduktionsmediziner unkritisch und unreflektiert in eine Entwicklung bis in die Gegenwart einreihen, die sozial- und medizinhistorisch sehr einseitig und damit grundsätzlich infrage zu stellen ist.

Historiografische Unzulänglichkeiten des Artikels

Der Artikel beansprucht einen chronologischen Abriss über die Entwicklung der ärztlichen Samenvermittlung in Deutschland aufzuzeigen. Dass dies nicht gelingt, macht bereits der Gesamtheitsanspruch des Aufsatztitels deutlich, eine Entwicklung in „Deutschland“ zu beschreiben Zur Geschichte von Samenvermittlung in der DDR verliert Katzorke auf zwölf Seiten lediglich drei Sätze. Das ist knapp, berücksichtigt man, dass DDR-Mediziner hinsichtlich ihrer Methoden (Kryokonservierung, Embryotransfers etc.) und Erfolgsquoten mit der Bundesrepublik gleichauf, teilweise sogar erfolgreicher waren, obwohl es fundamentale Unterschiede in der sozialen und finanziellen Abwicklung der „Behandlungen“ im Vergleich zur Bundesrepublik gab. So war in der DDR beispielsweise die „Behandlung“ kostenfrei für die Wunscheltern. Es ist unzutreffend, dass in der DDR die „Behandlung“ rechtlich geregelt war. Die Mediziner agierten ebenso wie ihre bundesdeutschen Kollegen in einer rechtlichen Grauzone, was so gut wie allen bewusst war, wie zahlreiche zeitgenössische Veröffentlichungen zwischen Mitte der 1970er bis Mitte der 1980er Jahre von DDR-Juristen und -Medizinern belegen.3 Es gab kein Gesetz, das die reproduktionsmedizinischen Praktiken regelte. Jeder Arzt, jede Klinik hatte gewissermaßen eine eigene Auslegung der rechtlichen Situation und ethischen Fragen. Manche Mediziner vermittelten sogar an alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch, andere hingegen nur an über mehrere Jahre verheiratete Paare. Andere wiederum hörten in den 1980er Jahren trotz medizinischer Erfolge mit der Kinderwunscherfüllung mittels Samenvermittlung auf, weil sie befürchteten, gerichtlich als Väter festgestellt werden zu können, da sie die Zeugung der Kinder zu verantworten hätten. In Herrn Prof. Dr. Katzorkes Aufsatz fehlt zudem die Berücksichtigung jüngster Gerichtsurteile, die auf die Rechtssituation in der DDR Bezug nehmen.4

Der Aufsatz lässt eine ausführliche Kontextualisierung der Samenvermittlungspraxis innerhalb der jeweiligen Machtblöcke im Osten wie im Westen vermissen. Ohne die Entwicklungen in den USA und in anderen westlichen Staaten zu berücksichtigen, kann die Geschichte der Samenvermittlungspraxis in der Bundesrepublik nicht geschrieben werden, da Mediziner auf ausländisches Fachwissen zurückgriffen.5 Gleiches gilt für die historische Einordnung innerhalb der DDR, da auch in anderen Ostblockstaaten, insbesondere der Sowjetunion, Entwicklungen in diesem medizinischen Sektor stattfanden. Die jeweiligen grundverschiedenen politischen Systeme und Ideologien brachten jeweils ganz eigene Gesellschafts- und damit Familienbilder mit jeweils unterschiedlichen Rollenverständnissen von Frauen, insbesondere Männern und Kindern mit sich. Diese Einbettung wäre für ein Grundverständnis der historischen Entwicklungen wichtig, ebenso wie auch die seit den 1970er Jahren existierenden Verschränkungen zwischen Ost- wie Westdeutschland: Ärzte beider deutscher Staaten trafen sich auf internationalen Fachtagungen und tauschten sich über ihre Forschungsergebnisse aus. Bis heute fehlt eine Aufarbeitung der reproduktionsmedizinischen Praktiken in der DDR, obwohl – zwischen Mitte der 1970er Jahre bis 1989/90 mehrere tausend Menschen nach Samenvermittlung gezeugt wurden (1985 waren es laut einer von DDR Medizinern erstellten Studie mindestens 1590 Kinder).6 Die Verfehlungen mancher der damaligen Akteure, die Repressionen gegenüber zahlreichen Eltern und die bis heute restriktive Informationspolitik der Rechtsnachfolgeeinrichtungen gegenüber Spenderkindern erwähnt Herr Prof. Dr. Katzorke nicht.

Historisch-kritische Auseinandersetzung mit ethischen und menschenrechtlichen Implikationen fehlt

Abgesehen von dieser einseitigen Sicht als westdeutscher Mediziner und heimlicher „Samenspender“, fehlen auch in anderer Hinsicht wesentliche Fakten. In dem knappen Abriss zur künstlichen Befruchtung während des Nationalsozialismus bezieht sich Katzorke einzig auf den Aspekt der SS-Organisation „Lebensborn“, ordnet diesen angesichts des dahinterstehenden völkisch-rassisch und rassistischen Gedankengutes recht unkritisch ein und geht überhaupt nicht auf Forschungen von einzelnen Ärzten oder Kliniken im „Dritten Reich“ ein, obwohl bspw. Herrmann Görings Ehefrau Emmy erst durch künstliche Befruchtung schwanger wurde.7 Die nationalsozialistische Ideologie attestierte Menschen mit bestimmten äußeren Merkmalen einen Überlegenheitsanspruch, was sich in der nationalsozialistischen Rassenhygiene als eine radikale Variante der Eugenik in der Praxis widerspiegelte und zu Eheverboten, Zwangssterilisationen und -abtreibungen, zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ und zur sogenannten „Kinder-Euthanasie“ führte.

Damals missachtete ethische und menschenrechtliche Implikationen und argumentative Traditionslinien waren später in der Bundesrepublik wie in der DDR im reproduktionsmedizinischen Diskurs wiederzufinden – und sind es bis heute, vor allem wenn es um die Auswahl der genetischen Väter geht, deren Zuordnung zu den Wunscheltern, der Familienbilder oder der Rolle des Staates hinsichtlich assistierter Familiengründungen. Weder an dieser Stelle, noch in Herrn Prof. Dr. Katzorkes Aufsatz wäre der entsprechende Raum, dies alles differenziert und angemessen zu diskutieren. Katzorke aber lässt das in seinem Beitrag komplett unerwähnt.

Fazit

Wer eine Übersicht über die historische Entwicklung der Samenvermittlungspraxis in Deutschland oder auch innerhalb Europas lesen wollte – in medizinischer, sozialer, ethischer und rechtlicher Perspektive –, konnte dies bereits in „Kinder machen. Neue Reproduktionstechnologien und die Ordnung der Familie“ von Andreas Bernard (Frankfurt am Main, 2014) tun. Neueres ist in Katzorkes Aufsatz nicht zu finden. Stattdessen wirkt es so, als arbeite er am eigenen Mythos, indem er sich und andere frühere westdeutsche Reproduktionsmedizinier wie Schaad, Ockel, Mutke unkritisch gewissermaßen als “Pioniere während dieser Zeit“ (S.155) stilisiert, denen Berufsverbot drohte, während sie märtyrergleich dennoch weitermachten. Diese Männer sind es jedoch, die geradezu selbstgerecht das Recht der entstehenden Kinder missachtet haben und mit deren Dokumentationssäumigkeit sich Spenderkinder jetzt auseinandersetzen müssen.8

Im Sinne guter Wissenschaftlichkeit täte für die Aufarbeitung und Geschichtsschreibung der Reproduktionsmedizin ein weniger persönlich verstrickter Blick von Dritten gut – oder zumindest eine transparente, selbstkritische persönliche Darstellung.

Ausblick

Die Hintergründe der Veröffentlichung dieses Artikels in dem renommierten Fachjournal sind uns nicht bekannt. Bleibt nur zu hoffen, dass dadurch keine Rehabilitation von Herrn Prof. Dr. Katzorkes Fehlverhalten beabsichtigt war und ihm auch nicht die Deutungshoheit über die Geschichte der deutschen Reproduktionsmedizin zuerkannt werden sollte. Vielleicht gelingt es den gegenwärtigen VertreterInnen der Reproduktionsmedizin, den Artikel als Einstieg in eine kritische Diskussion zu nutzen, vor allem innerhalb der ärztlichen Fachverbände und Arbeitskreise (wie sie bspw. die Reproduktionsmedizinerin und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie Julia Bartley fordert. Akteure mit einer moralischen Haltung wie jener Katzorkes schaden eher dem Ansehen dieses medizinischen Zweiges. Der Verein Spenderkinder hofft weiterhin, dass Herr Prof. Dr. Katzorke (und andere Reproduktionsmediziner) eines Tages Verantwortung für ihre Grenzüberschreitungen in der Vergangenheit übernehmen und zumindest heute die Rechte von Spenderkindern anerkennen.

Autor: Sven

  1. Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2019; 16 (4): 151-162 []
  2. vgl. http://www.spenderkinder.de/zeit-dossier-die-macht-der-gene/ und http://www.spenderkinder.de/waz-vom-8-april-2019-wie-ein-essener-frauenarzt-zu-einer-unerwarteten-tochter-kam/ []
  3. „Über praktisches Vorgehen, juristische Probleme, Spenderauswahl und die Befunddokumentation besteht jedoch [für die heterologe Insemination] keine einheitliche Auffassung.“, vgl. Hagen, H. und Keune, H. G.: Zur Praxis der heterologen Insemination bei der Behandlung der androgenen Sterilität. In: Zentralblatt für Gynäkologie 24/1976. S. 1484-1490. S. 1484; sowie „Die Behandlung der sterilen Ehe mittels extrakorporaler Befruchtung hat eine Reihe ethischer, moralischer, sozialer und juristischer Fragen aufgeworfen, die die Gynäkologen, Anthropologen, Naturwissenschaftler, Juristen, Gesellschaftswissenschaftler, Theologen und nicht zuletzt die Bevölkerung bewegen. Sie betreffen z. B. die ledige Frau, die Bezahlung des Spenders des Spermas oder der Eizelle, den verheirateten Spermaspender, die Verwendung von Mischsperma, die Information des Ehemannes oder der Ehefrau, den Begriff der Ehe überhaupt, Spender-Register, Zugriff zu diesen, Aufklärung des ET-Kindes usw.“, vgl. Kyank, Helmut: Artefizielle Insemination, In-vitro-Fertilisation und Embryotransfer beim Menschen. In: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. Nr. 4/1984. S. 15; sowie: „Zu diesem Punkt [der rechtlichen Situation der Samenspende in der DDR, SR] sollten folgende Fragen geklärt werden: 1. Stellt die Durchführung der ADI aktiv oder passiv, einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Moralnormen unseres Staates dar? 2. Sind die familienrechtlichen Fragen der Stellung beider Ehepartner zum Kind geklärt? 3. Ist die familienrechtliche Stellung des ADI-Kindes abgesichert? 4. Wie ist die Position des Spenders? 5. Worauf bezieht sich der Haftungsbereich des inseminierenden Arztes und der Einrichtung? […] Um die Frage der Vaterschaft noch direkter zu definieren, wäre eine Formulierung notwendig, die die Anfechtung der Vaterschaft für unzulässig erklärt, wenn die Ehefrau mit Einverständnis des Ehegatten künstlich inseminiert wurde.“, vgl. Held, Hans-Jürgen: Die Behandlung der androgenen kinderlosen Ehe durch artefizielle donogene Insemination mit Nativsperma. Potsdam, Dresden 1982. S. 23 und S. 25 []
  4. Vgl. Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.01.2019; am 28.06.2019 wurde das Urteil am Landgericht Dresden endgültig gefällt und der Klägerin das Recht zugesprochen, dass die Uniklinik Dresden als Rechtsnachfolgerin der DDR-Einrichtung „Medizinische Akademie Dresden“ Auskunft zur Identität des biologischen Vaters geben muss und dass sich Samenspender in der DDR heute nicht auf eine damals zugesicherte Anonymität berufen können, vgl. Landgericht Dresden, Aktenzeichen 3 S 390/17. []
  5. So hat auch Herr Prof. Dr. Katzorke eine Zeit in den USA gearbeitet. []
  6. Vgl. Günther, Erwin: Nationales ADI-Register „Sterilität der Ehe“ 1985. In: Zentralblatt für Gynäkologie 109/1987. S. 1255-1257. S. 1255. []
  7. Vgl. Sigmund, Anna Maria: Die Frauen der Nazis. München 2013, S. 134. []
  8. Im Jahr 1985 schrieb Herr Prof. Dr. Katzorke mit seinem Kollegen Dirk Propping bereits in einem Aufsatz Folgendes: „Ein wesentliches juristisches Problem dieser Behandlungsmethode ergibt sich aus der bewussten Verletzung des im Grundgesetz verankerten Rechtes auf Kenntnis der biologischen Abstammung. Juristisch spricht man von der planmäßigen Vereitelung der Abstammung, die missbilligt wird“. – Katzorke, K. & Propping, D. (1985). Voraussetzungen und Ergebnisse der heterologen (donogenen) Inseminationsbehandlung. Pro Familia Magazin, Schwerpunktthema: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. S. 234. []