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Spenderkinder Treffen am 29. Dezember

Am Sonntag, den 29. Dezember 2013 findet das jährliche Treffen unseres Vereins statt, dieses Mal im Sauerland in der Nähe von Hagen. Wir werden wohl mindestens zu zehnt sein und freuen uns auf spannende Diskussionen nach einem ereignisreichen Jahr für uns. Weitere Spenderkinder sind herzlich eingeladen und können sich bei Interesse gerne bei uns anmelden!

Auskunftsrecht von Spenderkindern im Koalitionsvertrag

Wie schon von der Justiziarin der SPD-Fraktion und früheren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf dem Symposium in Erlangen angekündigt, steht auf S. 99 des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD Folgendes: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“ Und – auch in unserem Sinne: „Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist.“

Wir freuen uns sehr, dass die künftigen Regierungsparteien unsere Rechte wahrnimmt, nachdem so lange Zeit kaum etwas passiert ist. Ein ausdrückliches einfachgesetzliches Auskunftsrecht auf Kenntnis unserer Abstammung wird das Leben vieler Spenderkinder sehr erleichtern und vielen vielleicht auch erst verdeutlichen, dass es dieses Recht tatsächlich gibt. Trotzdem hoffen wir, dass es nicht nur bei dem Auskunftsrecht bleibt, sondern eine umfassendere Regelung von Samenspenden in Deutschland erfolgt – natürlich idealerweise orientiert an unseren Forderungen. Insbesondere sollte eine Klarstellung erfolgen, dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderdaten länger ist als die 30 Jahre aus dem 2007 verabschiedeten Gewebegesetz, und der Spender sollte vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen geschützt werden. Wir werden den Prozess der rechtlichen Regelung des Auskunftsrechts konstruktiv begleiten und hoffen, hierzu in Kontakt mit den Parteien zu kommen.

Eindrücke vom 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen

Letzten Freitag und Samstag (22.-23. November 2013) fand das 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen statt. Dabei handelte es sich um die erste Veranstaltung dieser Art zu Samenspenden in Deutschland. Anwesend waren etwa 150 Teilnehmer, darunter Eltern, Ärzte, Mitarbeiter von Samenbanken, Spenderkinder, und Forscher. Auf dem Programm standen zahlreiche Vorträge von Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind, sowie Vorträge zu Rechtsthemen. Von unserem Verein Spenderkinder waren Freitags vier und Samstags sieben Mitglieder anwesend. Sarah hat uns auf der Pressekonferenz am Freitag und am Samstag bei der (leider sehr kurz geratenen) Podiumsdiskussion vertreten. Stina hielt am Freitag einen Vortrag zum Thema „Ein Recht auf Identität„.

Wir Spenderkinder empfanden das Symposium im Großen und ganzen als eine sehr spannende und aufregende Veranstaltung. Wir haben viele interessante Leute kennengelernt und hatten überwiegend das Gefühl, dass viele Teilnehmer unseren Forderungen positiv und offen gegenüber standen. Mit solchen Leuten müsste es eigentlich zu schaffen sein, das bisherige System in Deutschland zu ändern.

Wir werden Stinas Vortrag in Kürze auf unserer Internetseite veröffentlichen, und Anfang nächsten Jahres wird es auch einen Reader mit allen Vorträgen geben. Daher hier nur eine kurze Reaktion zu einigen Vorträgen:

Besonders spannend war das Gespräch von Herrn Dr. Hammel von der Samenbank Erlangen mit zweien seiner Spender im Alter von 27 und 33 Jahren, bei denen mich ihre Offenheit sehr beeindruckte. Es war schön zu hören, dass beide sich für die Tätigkeit als Samenspender nicht aus Geldgründen entschieden haben, sondern um zu helfen – der eine, weil seine Schwester selbst Zeugungsprobleme hatte. Beide berichten offen darüber gegenüber ihrer Familie und dem Freundeskreis. Der eine hatte von einer Familie, die durch seine Spende ein Kind bekommen hat, auch einen Dankesbrief mit Bildern des Kindes bekommen. Darüber hat er sich sichtlich gefreut und sie auch seinen Eltern und seiner Freundin gezeigt. Hoffentlich entsprechen mehr der heutigen Spender diesem Typ.

Die ehemalige Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries gab zu Beginn ihres Festbeitrags bekannt, dass die künftige große Koalition in den Koalitionsvertrag aufnehmen möchte, dass wir Spenderkinder einen Auskunftsanspruch gegen den behandelnden Arzt über unsere Abstammung haben. Das hat uns natürlich sehr gefreut, da es sich hierbei um eine Forderung handelt, die wir seit unserer Vereinsgründung vertreten. In ihrem Vortrag hat Frau Zypries dann sieben weitere Vorschläge gemacht, wie Samenspenden in Deutschland geregelt sein müsste.

Diese finden größtenteils unsere Zustimmung. Nicht einverstanden sind wir jedoch mit 2 Punkten: das Recht von Spenderkindern, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, soll zum Schutz des sozialen Vaters und des Spenders ausgeschlossen werden. Wir haben in der darauffolgenden Diskussion darauf hingewiesen, dass wir das – entsprechend einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz – für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Das Ziel, den Spender vor Erb- und Unterhaltsansprüchen zu schützen, lässt sich auch durch andere Regelungen erreichen. Der andere Punkt betraf die Dokumentation der Spenderdaten, bei der Frau Zypries das Modell der Samenbank Erlanger für verallgemeinerungswürdig hielt, die Daten bei einem Notar zu hinterlegen. So gut wir das Modell als einen ersten Schritt finden, so lange es keinen Eintrag in das Geburtenregister und/oder ein Zentralregister gibt, bleibt hierbei aber das Problem, dass auf die Eltern kein Anreiz zur Aufklärung der Kinder ausgeübt wird und die Kinder auch erst mal wissen müssen, bei welcher Klinik ihre Eltern waren und mit welchem Notar diese kooperiert. Außerdem kann so nicht nachvollzogen werden, wie viele Kinder ein Spender gezeugt hat. Frau Zypries sagte jedoch ausdrücklich, dass diese Gedanken noch nicht abschließend seien. Davon abgesehen ist es schon ein sehr großer Schritt, dass die Politik diesen Problembereiche überhaupt endlich angehen möchte.

Leider wurde im Vortrag des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) deutlich, dass dieser ungeachtet des bestehenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstimmung es weiterhin als legitime Entscheidung ansieht, wenn lesbische Paare dieses Grundrecht ihres künftigen Kindes ignorieren und sich bewusst für eine anonyme Samenspende aus dem Ausland entscheiden, zum Beispiel um die Familie eindeutiger allein über die sozialen Grenzen zu definieren. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung wird dabei als „hetero-normativ“ abgekanzelt und sie berufen sich darauf, dass es Studien zufolge Kindern mit anonymen Spendern nicht schlechter ginge als Kindern mit offenem Spender. Es bleibt aber dabei, dass auch die Kinder lesbischer Paare ein Recht darauf haben, selbst zu entscheiden, ob sie wissen möchten, woher sie genetisch kommen. Insbesondere muss man für dieses Recht nicht nachweisen, dass man psychopathologisch auffällig ist. Andere Studien wie die von Scheib, Riordan und Rubin aus dem Jahr 2005 haben außerdem ergeben, dass die meisten (89%) der aufgeklärten Kinder (12-17 Jahre) aus den unterschiedlichsten Familienformen (Single-Mütter, Heteropaare, lesbische Paare) in Erfahrung bringen möchten, wer ihr biologischer Vater ist. Man kann nie wissen, ob das eigene Kind zu dieser Gruppe gehört, und vor allem kann man die Bevormundung des Kindes durch eine Entscheidung für eine anonyme Samenspende nicht rückgängig machen. Die Haltung des LSVD ist insbesondere deswegen traurig, weil damit gerade eine Minderheit, die selbst so lange für ihre Rechte kämpfen musste, jetzt die Schwäche einer anderen Gruppe ausnutzt und die Rechte der Kinder missachtet.

Am Samstag gab es einen sehr guten und auch für Nicht-Juristen gut nachvollziehbaren Vortrag von Frau Professor Coester-Waltjen zu Familienrechtlichen Überlegungen zur Rolle des Samenspenders und möglichen Reformüberlegungen. In der darauffolgenden Diskussion fand ich besonders überraschend, wie wenig viele Reproduktionsmediziner offenbar über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten unterrichtet sind und dass auch Handlungen, die nicht ausdrücklich unter Strafe stehen, trotzdem zu Schadensersatzansprüchen führen können. Insbesondere teilt Prof. Coester-Waltjen unsere Auffassung, dass die lange Zeit üblichen Anonymitätsversprechen der Ärzte niemals eine rechtliche Grundlage hatten und dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderaten niemals nur 10 Jahre betragen hat. Sie hält deswegen Schadensersatzforderungen in 4-5stelliger Höhe für möglich. Das war anscheinend für viele anwesende Ärzte neu. Vielleicht motiviert dieser Gedanke zu einer etwas engagierteren Suche verschollener Behandlungsunterlagen.

Besonders eindrucksvoll war zuletzt der Vortrag der britischen Elterninitiative Donor Conception Network, die bereits vor 20 Jahren gegründet wurde und im Jahr 2005 – gegen den Widerstand fast aller Reproduktionsärzte – in Großbritannien ein Verbot anonymer Samenspenden und ein nationales Register durchsetzen konnte. Der Vortrag begann entsprechend mit den Worten: „I am going to make you jealous…“

Wir freuen uns auf weitere Veranstaltungen dieser Art und haben die Gelegenheit zum Austausch sehr genossen!

Spenderkind – und bald auch Mutter

Ich werde im Februar selbst Mutter. Unter uns Spenderkindern bin ich da nicht die Erste, mindestens ein Viertel haben schon eigene Kinder. Trotzdem ist meine Schwangerschaft für mich Anlass, über viele Fragen noch einmal nachzudenken.

Einige Freunde haben mich gefragt, ob es meine Sichtweise auf die Entscheidung meiner Eltern verändert hat, mich mit einer Samenspende zu bekommen und mir nichts davon zu erzählen. Das hat es – aber es hat mein Unverständnis für meine Eltern eher vertieft. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, mein Kind von Anfang an anzulügen. Vor einigen Tagen habe ich beim Aufräumen einen Bericht meiner Mutter über meine Geburt wiedergefunden. Mit sechs Seiten ist der Bericht sehr ausführlich – und enthält kein Wort darüber, wie sie mich 9 Monate vorher ebenfalls im Krankenhaus mit dem Samen eines anderen Mannes gezeugt haben. Das so verdrängen zu können, verstehe ich nicht. Aus dem Grund fällt es mir auch sehr schwer, Geschichten meiner Mutter von ihrer eigenen Schwangerschaft ohne negative Gefühle zu hören.

Davon abgesehen bin ich sehr dankbar dafür, dass ich nie vor der Entscheidung stand, ob ich
auf meinen Kinderwunsch verzichten soll oder ihn auf anderer Weise zu realisieren versuche. Wie auch einige andere Spenderkinder hatte ich mir darüber schon ab und zu leichte Sorgen gemacht – wohl wegen der Erfahrungen unserer eigenen Eltern und weil wir über den Verein Spenderkinder so viele Menschen mit Zeugungsproblemen kennen.

Gleichzeitig wird mir durch meine eigene Schwangerschaft noch bewusster, dass genetische Verwandtschaft ein wichtiger Bestandteil der Identität vieler Familien ist. Damit möchte ich nicht sagen, dass ich es für ausschlaggebend halte. Ich hätte mir auch gut vorstellen können, ein Kind zu adoptieren. Aber ich freue mich darauf, in dem Kind – neben einigen wahrscheinlich sehr individuellen Eigenschaften – hoffentlich auch den Vater wieder zu erkennen. Und Freunde mit Kindern haben mir erzählt, dass relativ unbewusst konstant abgeglichen wird, zu welchem Verwandten eine Ähnlichkeit besteht. Ich bin gespannt, wie sehr wir das ebenfalls tun werden und überhaupt können – und ob ich ab und zu nicht doch überlege, ob der bislang unbekannte genetische Großvater durchschaut. Aus dem Grund verstärkt die Tatsache, dass ich bald auch Mutter bin, noch meinen Wunsch, dass ich wissen möchte wer der Spender ist.

 

Dänischer Spender vererbt genetische Krankheit an mindestens 9 Kinder

Der erschreckende Fall eines Spenders der dänischen Samenbank Nordic Cryobank, der die genetische Krankheit Neurofibromatose Typ 1 (kurz: NF1), auch Morbus Recklinghausen oder Periphere Neurofibromatose genannt, an mindestens 9 der 45 durch ihn gezeugten Kinder weiter gab, macht einen weiteren Grund deutlich, dass die Identität von Samenspendern nachverfolgbar und die Zahl der durch einen Spender gezeugten Kinder begrenzt werden muss.1

Nordic Cryobank ist die weltweit größte Samenbank und verkauft von Dänemark aus Samenspenden in über 70 andere Länder. NF1 ist eine seltene Erkrankung, die in der Hälfte der Fälle auf erblicher Veranlagung beruht. Die Krankheit kann Tumore, Veränderungen des Knochens und der Blutgefäße verursachen. Der Spender wurde vor seiner Spende nicht auf diese Krankheit getestet. 

Obwohl nach dänischem Recht nur 25 Kinder durch einen Samenspender gezeugt werden dürfen, enstanden mit seinen Spenden 43 Kinder in verschiedenen Ländern. In Deutschland wird von der Bundesärztekammer eine Zahl von 10 Kindern empfohlen, faktisch ist das jedoch nicht kontrollierbar. Von den 43 Kindern wurde bei mindestens neun NF1 diagnostiziert.2 Die Spenden wurden auch nach Schweden, Norwegen, Belgien und mehrere andere Länder verkauft3, bei denen sich die Samenbank vielleicht nicht an diese rechtlichen Regeln gebunden fühlte.

Obwohl der Klinik im Juni 2009 gemeldet wurde, dass ein durch Spender 7042 gezeugtes belgisches Kind positiv auf NF1 getestet wurde, verkaufte die Klinik sein Sperma weiter. Die Eltern der durch Spender 7042 gezeugten Kinder erwägen aus diesem Grund rechtliche Schritte gegen Nordisk Cryobank.4 Die Klinik beruft sich darauf, dass sie keinen Grund hatte zu glauben, dass die NF1 von Seiten des Spenders vererbt worden war.5 NF1 entsteht in etwa der Hälfte der Fälle durch spontane genetische Mutationen. Allerdings war bereits bei diesem ersten Fall klar, dass die Mutter die Krankheit nicht vererbt hatte. Insofern stellt sich die Frage, ob die Klinik bei einer 50 % Chance einer erblich bedingten Krankheit die Spenden von Spender 7042 nicht bis zu einer endgültigen Klärung nicht hätte verwenden sollen.

Weiterhin kontaktierte die Klinik weder die Eltern, deren Kinder ebenfalls durch Spender 7042 gezeugt wurde, noch benachrichtigten sie die Kliniken, an die seine Spenden bisher weiterverkauft wurden. Der ganze Sachverhalt wurde erst letztes Jahr der Öffentlichkeit bekannt, als klar wurde, dass mehr Kinder infiziert waren und der genetische Defekt vom Spender vererbt worden war.

Aufgrund dieses Skandals darf in Dänemark seit dem 1. Oktober 2012 das Sperma eines Spenders nur noch bei höchstens 12 Samenspenden verwendet werden.6 Bei Verdacht einer genetischen Krankheit dürfen die Spenden außerdem mit sofortiger Wirkung nicht weiterverwendet werden.7

Fraglich ist aber, ob das ausreicht. Im April dieses Jahres geriet die dänische Gesundheitsbehörde und die dortige Berufung auf die Anonymität von Samenspendern erneut in Kritik, nachdem sie die Kinder eines Samenspenders mit einer tödlichen genetischen Krankheit nicht kontaktierten.8 Bei dem Samenspender wurde 1997, einige Jahre nachdem er gespendet hatte, das erbliche und krebsverursachende Lynch Syndrom diagnostiziert. Er wandte sich an die Regierung, damit diese die Empfängerinnen seiner Spenden kontaktieren sollte, weil bei den Kindern durch eine frühe Behandlung schwere Gesundheitsschäden verhindert werden könnten. Die Gesundheitsbehörde entschied sich jedoch gegen eine Kontaktaufnahme, weil die Suche sich wegen der Anonymität der Spender als schwierig gestaltete. Der Spender wandte sich daraufhin an die Medien.

Auch in Deutschland wäre zumindest bei Behandlungen vor 2003 eine Kontaktaufnahme bei einer vermuteten Erbkrankheit zu den betroffenen Empfängerinnen wahrscheinlich schwierig, weil sich viele Reproduktionsärzte nach wie vor darauf berufen, dass bis 2007 die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auch für Samenspendedaten nur 10 Jahre betrug. Viele berufen sich darauf, die Daten nach Ablauf dieser Frist vernichtet zu haben. Damit hätte man nach dieser Frist keine Spende mehr nachverfolgen können – und auch keinen Fall von genetisch bedingten Krankheiten.  Da man natürlich nie auf alle Krankheiten testen kann und manche auch erst später zu Tage treten, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Risiko Ärzten in Deutschland entgangen ist. Vermutlich haben sie es – wie die Wünsche und Bedürfnisse der gezeugten Kinder – lieber einfach ignoriert.

Der Fall zeigt deutlich, dass – völlig abgesehen davon, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung ein Grund- und Menschenrecht ist – auch aus medizinischen Gründen der Bedarf besteht, dass Spenden zurückverfolgt werden können, und zwar länger als 30 Jahre, wie es das Transplantationsgesetz vorsieht. Gleichzeitig ist zu hoffen, dass die Spender auch Jahre nach ihrer Spende bei Auftreten erblich bedingter Krankheiten daran denken, dass die durch sie gezeugten Kinder hierüber informiert werden sollten.

Ob deutsche Samenbanken und Ärzte sich ähnlich verantwortungslos wie die Nordisk Cryobank verhalten, ist nicht bekannt. Allerdings besteht wegen der Einmischung in den menschlichen Zeugungsvorgang ein so hohes Risiko, dass eine gewisse staatliche Kontrolle wohl angebracht wäre. Diese könnte die deutschen Samenbanken und Ärzte dann auch endlich verpflichten, ein System einzuführen, dass eine Kontrolle darüber garantiert, dass tatsächlich nicht mehr als 10 Kinder durch einen Spender gezeugt werden.

 

  1. Danish sperm donor passes rare genetic disorder to at least five of the 43 babies he is thought to have fathered in ten countries, Mail online 25 September 2012. []
  2. Danish sperm donor also passed on genetic disorder in Belgium, FlandersNews.be 21 June 2013. []
  3. Danish sperm donor passes on disorder, BBC 27 September 2012. []
  4. Denmark Tightens Sperm Donation Law After Donor 7042Passes Rare Genetic Disease to 5 Babies, The Medical Daily 25 September 2012. []
  5. Danish sperm donation law tightened after donor passes on rare genetic disease, Bionews 1 October 2012. []
  6. Denmark Tightens Sperm Donation Law After Donor 7042Passes Rare Genetic Disease to 5 Babies, The Medical Daily 25 September 2012. []
  7. Danish sperm donor passes severe genetic disorder to five children, The Telegraph 25 September 2012. []
  8. Danish sperm donor privacy controversy, BioEdge 6 April 2013. []

Beeindruckender You-Tube Clip über Halbgeschwistertreffen in den USA

Auf Youtube hat die California Cryobank den beeindruckenden 9minütigen Clip Kids of Donor 5114 eingestellt (leider nur auf Englisch).

Erzählt wird die Geschichte von dem 13jährigen Nathan aus Denver, der das erste Mal seine Halbgeschwister trifft, die ebenfalls  an der California Cryobank gezeugt wurden. Das Video wurde von der Samenbank gemacht, weswegen am Ende wohl auch ein bisschen Werbung für Samenspenden nicht fehlen darf. Ich finde aber beeindruckend, wie ähnlich die Kinder sich sehen und wie deutlich sie sagen, wie viel ihnen der Kontakt untereinander bedeutet.  Die Worte, mit denen sie erklären, was sie gerne vom Spender wissen möchten und weswegen sie ihn gerne kennenlernen möchten, würde ich genauso sagen – trotz 20 Jahren Altersunterschied.

Halbgeschwister-Treffer bei FTDNA

Nachdem wir bereits im April einen Treffer zwischen einem Spender und einem Spenderkind bei unserem Gentest Family Finder von FTDNA hatten, haben wir seit einigen Tagen endlich unseren ersten Halbgeschwister-Treffer: Nele und Sebastian, wie ich sie jetzt einmal nenne, sind Halbbruder und Halbschwester. Beide sind in einer eher kleinen gynäkologischen Praxis in Hamburg entstanden.

Die Geschichte, wie dieser Treffer zustande gekommen ist, ist auch sehr schön. Spenderkinder-Gründungsmitglied Dana ist ebenfalls in dieser Praxis entstanden und hatte wie einige andere unserer Mitglieder ein Suchprofil auf unserer Internetseite angelegt. Hierüber haben sich dann vor etwa eineinhalb Jahren erst Nele und dieses Jahr dann Sebastian bei ihr gemeldet. Schon hierüber hat sich Dana unglaublich gefreut, weil sie vor einigen Jahren nie damit gerechnet hatte, jemanden finden, der in der gleichen Praxis gezeugt wurde. Nach einem ersten Treffen vermuteten sie, dass sie möglicherweise verwandt sein könnten. Leider war der Family Finder Test, der damals noch deutlich teurer war, aus finanziellen Gründen zunächst für die drei nicht möglich.

Im Februar diesen Jahres meldete sich dann ein Spender bei Dana, den sie vor längerer Zeit einmal kennengelernt hatte, um ihr zu sagen, dass er sich über Sarahs Erfolg vor dem OLG Hamm gefreut hat. Als er hörte, dass Dana andere Spenderkinder von der selben Praxis kennengelernt hatte, übernahm er die Kosten des Tests. Bei den Tests selbst kam es dann noch einmal kurz zu einer nervenaufreibenden Situation, weil ein Zollamt den Test als Arzneimittel ansah und zunächst nicht herausgeben wollte, aber auch das konnte gelöst werden. Vor ein paar Tagen kam dann das Ergebnis, dass Nele und Sebastian – aber leider nicht Dana – miteinander verwandt sind. Dana freut sich aber wie wir alle unglaublich für die beiden, und der Treffer gibt uns natürlich allen Hoffnung, dass wir irgendwann in der Zukunft auch einmal dieses Glück haben werden. Und es ist noch viel schöner, dass ein Spender zu diesem schönen Ereignis beigetragen hat.

Und es gibt noch eine kleine Besonderheit: laut FTDNA sind auch Nele und ich möglicherweise Verwandte 5. Grades, und zwar über meinen Spender und Neles Mutter. Vielleicht bekommen wir ja irgendwann heraus, wie das zusammenhängt. Auf jeden Fall ist es lustig, dass wir Spenderkinder untereinander auch entfernt verwandt sind.

Als wir uns damals die Entscheidung für den Family Finder Test von FTDNA als Datenbank trafen, haben viele von uns sich die Chancen auf einen tatsächlichen Treffer nicht besonders hoch ausgerechnet und wohl eher nur deswegen teilgenommen, um nichts unversucht zu lassen. Mit einem Halbgeschwistertreffer rechneten wir – wenn überhaupt – eher bei der Praxis novum in Essen, weil hier die meisten unserer Mitglieder entstanden sind. Deswegen ist es jetzt um so schöner, dass wir nach nur knapp mehr als zwei Jahren einen Halbgeschwistertreffer bei einer so kleinen Praxis haben. Das zeigt noch einmal, dass Spenderkinder wirklich eine Chance haben, über einen Gentest Halbgeschwister zu finden. Die meisten von uns müssen nur Geduld haben, dass sich immer mehr Spenderkinder registrieren werden. Dafür muss man auch nicht Mitglied bei unserem Verein sein oder irgendwie Kontakt zu uns aufgenommen haben – die Teilnahme an dem Test bei FTDNA reicht aus. Zumindest der deutlich gesenkte Preis von 99 USD macht die Teilnahme am Test jetzt auch finanziell eher möglich.

Titanic zum Urteil des OLG Hamm

Ich habe gestern erst gesehen, dass das großartige Satire-Magazin Titanic das Urteil des OLG Hamm vom 6. Februar 2013 noch am selben Tag auch mit einer Titanic-Tickermeldung gewürdigt hat:

Samenspender protestieren: Die Kinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. Gegen dieses Urteil protestierten heute in einem anonymen Rundschreiben zahlreiche Spender, die weiterhin unbekannt bleiben wollen, darunter Silvio B., Horst S., Boris B., Mick J., Flavio B., Arnold S. und Franz B.

Sehr lustig, aber auch ein wahrer Kern: wir finden es auch unlogisch, dass ein genetischer Vater nach einem One-Night-Stand voll zur Verantwortung gezogen wird, während ein Samenspender, der doch weiß dass durch ihn ein Kind gezeugt wird, nach Ansicht viel zu vieler Menschen ein Recht auf Anonymität haben soll.

Family Finder dauerhaft für nur 99 USD

FTDNA hat den Preis für den Family Finder Test, den wir zur Spender- und Halbgeschwistersuche nutzen, dauerhaft auf 99 USD gesenkt, das sind nur noch 75 Euro. Früher waren es regulär 289 USD, und wir mussten immer alle sehnsüchtig auf Sonderaktionen warten. Wir hoffen, dass dieser deutlich reduzierte Preis mehr Spenderkinder und Spender dazu bewegen wird, sich dort zu registrieren. Von unserem Verein sind inzwischen einige dabei, und auch mehrere Spender konnten wir davon überzeugen. Die Chance wird also immer größer, jemanden dort zu finden, mit dem verwandt ist, insbesondere weil der Test Verwandtschaften über mehrere Generationen erkennen kann.

Darüber hinaus gibt einem der Test über den Population Finder ganz interessante Informationen, woher die eigene DNA historisch stammt. Meine DNA ist zum Beispiel 100 Prozent Orcadian, das ist das Gebiet das heute Großbritannien und Irland umfasst. Die Referenzgruppen bestehen dabei aber nicht aus den heute existierenden Staaten, sondern sind aus Forschungsprojekten identifiziert worden. Ich weiß darüber aber zumindest, dass mein Spender auch West/Nordeuropäer ist.

Die US-amerikanischen Spenderkinder gehen übrigens davon aus, dass die dort erlaubte Anonymität der Spender wegen der Verbreitung von DNA Tests praktisch nicht mehr vorhanden ist. Sehr viele Spenderkinder konnten dort ihren Spender identifizieren, weil dessen Familienangehörige ebenfalls am Test teilgenommen haben. Allerdings ist die Teilnahme an DNA Tests in den USA deutlich verbreiteter als in Deutschland. Viele nutzen die Tests auch, weil sie hoffen, Informationen über genetische Krankheitsanlagen zu erhalten (obwohl umstritten ist, wie aussagekräftig das tatsächlich ist). In Deutschland existieren dagegen vermutlich mehr Bedenken wegen Datenschutz. Wir haben natürlich auch über dieses Problem nachgedacht, aber die meisten von uns haben sich trotzdem registrieren lassen, da man auch unter anderem Namen teilnehmen kann, nicht die gesamte DNA entschlüsselt wird und FTDNA natürlich auch vertraglich für die zugesicherte Vertraulichkeit der Testergebnisse haftet.

Family Finder-Test bis zum 26. Juli für 99 USD im Angebot

Der US-amerikanische Family Finder-Test, den wir als genetische Datenbank zur Suche nach Halbgeschwistern und Spendern nutzen, ist bis zum 26. Juli 2013, 23:59 CST (also 8:59 unserer Zeit am 27. Juli 2013) für $ 99 statt regulär $ 289 erhältlich. Das sind nur 76 Euro. So günstig war der Test noch nie. Der Preis beinhaltet ein lebenslanges Recht zur Datenbanknutzung von Family Finder. Im April hatten wir bereits einen Treffer zwischen einem Spender und einem Spenderkind. Wenn ihr als herausfinden möchtet, ob ihr mit uns verwandt seid, bestellt den Test!  –