Archiv des Autors: Anne

Beiträge zum Thema „Kinderwunsch“ in der Süddeutschen Zeitung online am 27./28. März 2017

In der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung wurden am 27. und 28. März 2017 mehrere Beiträge zum Thema Kinderwunsch zusammengestellt, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven damit auseinandersetzen: Eine Leihmutter, eine Adoptivmutter, der Mann eines Paares mit unerfülltem Kinderwunsch und Spenderkinder kommen neben Reproduktionsmedizinern zu Wort.

Während Spenderkinder-Mitglied Sunny schon als 10jährige davon erfuhr und stolz ist, dass ihre Eltern Geld dafür bezahlten, um sie zu bekommen, konnte Spenderkinder-Mitglied Björn erst mit 34 Jahren seine Gefühle richtig einordnen. Als er ihnen nachging, fand er heraus, dass er durch eine Samenspende entstanden ist – wie sein Bruder, der bis heute nichts davon weiß. Mittlerweile hat er selbst einem Paar privat Samen gespendet – allerdings unter der Bedingung, dass er Eltern und Kind bekannt ist und kein Geld dafür erhält. Am Beispiel von Björn wird auch deutlich, dass das Verschweigen der Entstehung durch Samenspende von Eltern gegenüber ihren Kindern immer noch ein großes Thema ist – sowohl für die heutigen Kinder als auch für die bereits erwachsenen Spenderkinder.

Etwas fragwürdig ist allerdings der Beitrag zu Leihmutterschaft, in dem eine US-amerikanische Leihmutter zu Wort kommt. Wie so oft in Beiträgen über Leihmutterschaft hat sie kein Problem damit, das Kind abzugeben, und möchte vor allem einem kinderlosen Paar helfen. Es ist relativ wahrscheinlich, dass diese Interviewpartnerinnen von Leihmutteragenturen vermittelt werden und damit vor allem die Aspekte äußern, die die Kunden gerne hören möchten. Und wer möchte schon hören, dass die Leihmütter es primär wegen des Geldes machen und es ihnen möglicherweise doch schwer fällt, keine Gefühle für das Kind zu entwickeln? Bezeichnend ist zum Beispiel, dass es kaum Leihmütter gibt, die aus einer relativ wohlhabenden Gesellschaftsschicht stammen. Dass es auch andere, durchaus kritische Erfahrungsberichte über Leihmutterschaft gibt wie die des Center for Bioethics and Culture Network wird leider oft übersehen.

Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zu Eizellspende im Ausland – Konsequenzen im Inland?

Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet die Eizellspende in Deutschland. Dennoch wird sie auch von Menschen aus Deutschland im Ausland in Anspruch genommen. Dieser sogenannte „Reproduktionstourismus“ und seine Folgen werden immer wieder als Argumente angeführt um eine Lockerung der Rechtslage in Deutschland zu fordern. Auf dem Forum Bioethik am 22. März 2017 in Berlin, wendet sich der Deutsche Ethikrat unter dem Titel „Eizellspende im Ausland – Konsequenzen im Inland“ diesem Thema aus unterschiedlichen Perspektiven kritisch zu.

Sollte die Eizellspende auch in Deutschland erlaubt werden, weil sie im Ausland stattfindet? Aus Sicht des Vereins Spenderkinder sprechen gute Gründe für die Beibehaltung des Verbots. Sollte die Eizellspende in Deutschland trotzdem zugelassen werden, dann nur unter umfangreichen begleitenden Regelungen in einem Fortpflanzungsmedizingesetz.

Diskussion der Argumente zur Zulassung der Eizellspende in Deutschland:

  1. „Die Eizellspende wird sonst im Ausland durchgeführt. Menschen stimmen ‚mit den Füßen‘ ab.“

Die Tatsache, dass etwas im Ausland erlaubt ist und von Menschen aus dem Inland dort praktiziert wird, kann nicht als Argument für eine Zulassung im Inland gelten. Eine mündige Gesellschaft sollte unabhängig vom Ausland selbst überlegen, an welchen Werten und ethischen Grundlagen sie sich – verankert auch in ihren Gesetzen – orientieren möchte. Der Verstoß gegen ein Verbot oder die ‚Unart‘ „mit den Füßen abzustimmen“ kann nicht dazu führen, dass man diese Handlung erlaubt. Stattdessen sollte ein Verbot die Wirkung entfalten, dass die Betroffenen zumindest über den Grund des Verbots (s.u.) nachdenken und für die Umgehung einen deutlich höheren Aufwand betreiben müssen.

  1. „Im Ausland sind Spenderinnen oft anonym und das Kind kann sein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht geltend machen. Die dadurch entstehenden Menschen werden vermutlich große Schwierigkeiten haben, die Identität ihrer genetischen Mutter zu erfahren.“

 Das Argument, nur bei einer Zulassung der Eizellspende in Deutschland könne das Recht der betroffenen Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung gewahrt werden, weil Frauen aus Deutschland dann keine zwingend anonymen Eizellspenden in Tschechien und Spanien mehr in Anspruch nehmen müssten, überzeugt nicht:

a) Menschen, die unbedingt eine Eizellspende in Anspruch nehmen wollen und das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung achten wollen, können bereits jetzt ein Land wählen, in dem die Spende offen erfolgt, zum Beispiel die Niederlande, Großbritannien oder Österreich.

b) Mit der Not der Kinder zu argumentieren, wirkt in diesem Zusammenhang scheinheilig. Es gibt sicherlich noch einiges dafür zu tun, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in Deutschland und anderen Ländern auch für Spenderkinder respektiert wird. Die Zulassung der Eizellspende in Deutschland ist von allen der arbeitsärmste, der mit den meisten Vorteilen für Eltern,die Reproduktionsmedizin und der am wenigsten nachhaltige.

  • Um wirklich etwas für die Verbesserung der Situation der Kinder zu tun, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die meisten Eltern, die schließlich ins Ausland gehen, werden zuvor Kontakt zu einer deutschen Reproduktionspraxis aufnehmen. Wichtig wäre, bereits bei diesen Kontakten, sowie auch bei psychosozialen Beratungskontakten, konsequent und proaktiv auf die notwendige Aufklärung des Kindes über dessen Entstehungsweise, sowie über das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, zu informieren und den Wunscheltern schriftliches Informationsmaterial darüber mitzugeben.
  • Um dieses Wissen in der Gesellschaft zu verankern, wäre zudem eine deutschland- oder sogar europaweite Aufklärungskampagne über die Notwendigkeit frühzeitiger Aufklärung und das Recht des Kindes, seine genetische Herkunft zu erfahren, sehr sinnvoll.
  • Die Nachfrage reguliert das Angebot. Wichtig wäre es, dass auch Wunscheltern ihren Einfluss als KundInnen verantwortungsbewusst nutzen und bewusst und konsequent Agenturen boykottieren, die anonyme Spende anbieten und offensiv offene Keimzellspenden fordern würden.
  • Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung wird auch aus Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention1 abgeleitet und ist in der UN-Kinderrechtskonvention2 verankert, die von allen Mitgliedsstaaten (abgesehen von den USA) unterzeichnet wurde. Wünschenswert für die Kinder in anderen Ländern wäre deshalb, wenn eine Auseinandersetzung mit den ausländischen Kliniken stattfände, die mit der anonymen Vermittlung von Keimzellen die Kinderrechtskonvention missachten. Das erste Spenderkind aus Frankreich – wo immernoch Anonymität für Samenspender vorgeschrieben ist – klagt deshalb jetzt vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.3 Wer setzt sich für die Kinder in Tschechien und Spanien ein?
  • Eltern, die bereits ein Kind durch anonyme Keimzellspende im Ausland bekommen haben, sollten angeregt werden, sich wenigstens im Nachhinein für die Rechte ihrer Kinder stark zu machen und nachträglich Daten der SpenderInnen für ihre Kinder anfordern, damit die Kinder nicht in 20 oder 30 Jahren alles mühsam selbst rekonstruieren müssen.
  1. c) Der Reproduktionstourismus von Deutschland aus könnte auch dadurch eingedämmt werden, indem das Verbot der ärztlichen Vermittlung stärker durchgesetzt wird und die Werbung von tschechischen und spanischen Kliniken über Internet-Suchmaschinen in Deutschland untersagt wird.
  1. „Die Gesundheit der Spenderinnen ist im Ausland durch unzureichende begleitende medizinische Versorgung gefährdet – in Deutschland könnten wir besser für die Spenderinnen sorgen und die Ausbeutung von Frauen verhindern.“

Die Zulassung der Eizellspende im Inland mit entsprechender Information und Nachsorge würde die Problematik der Spenderinnen im Ausland nicht lösen. Hilfreicher wäre eine offensive Aufklärung im Inland (und Ausland) über die gesundheitlichen Risiken einer Eizellspende für die Spenderin. Dies könnte zur besseren Aufklärung potenzieller Spenderinnen beitragen und gleichzeitig Menschen, die über eine Eizellspende im Ausland nachdenken, für die Problematik der Spenderinnen sensibilisieren. Wenn die KundInnen Wert auf eine gute Aufklärung und Nachsorge der Spenderinnen achten, wird dies im Ausland am ehesten etwas verändern.

Die Idee einer vorbildlichen medizinischen Versorgung der Spenderinnen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Eizellspende ein nicht ungefährlicher hormoneller und chirurgischer Eingriff unter Narkose bleibt, der auch bei einer Risikominimierung durch entsprechende genetische Screenings und vorsichtige Hormongaben immer mit gesundheitlichen Risiken für die Spenderin verbunden bleibt. Auch wenn die Risiken für die Spenderin verglichen mit anderen medizinischen medikamentösen oder chirurgischen Eingriffen gering sein sollten, ist es fraglich, ob die Kosten-Nutzen-Abwägung verhältnismäßig ist und einen drittnützigen medizinischen Eingriff rechtfertigt.4 Unfruchtbarkeit gilt gemäß WHO zwar als Krankheit, nicht jedoch Kinderlosigkeit.Es gibt kein Recht auf ein Kind. Die Erzeugung einer Schwangerschaft ändert die Unfruchtbarkeit nicht und ein Kind als „Mittel“ zur Genesung zu instrumentalisieren, würde dem Kind als Subjekt nicht gerecht. Trotz mittlerweile über 30jähriger Eizellspendeerfahrung in den USA gibt es bislang keine systematischen Untersuchungen zu möglichen Langzeitfolgen für die Spenderin.5 Die Hormonbehandlung führt selbst nach medizinscher Optimierung in etwa 3 Prozent der Fälle zum sogenannten „Hyperstimulationssyndrom“, mit den möglichen Symptomen wie lebensbedrohlichen Flüssigkeitsansammlungen in Bauchraum, Lunge oder Herz, was Atemnot, Nierenversagen, Thrombosen oder dem Tod zur Folge haben kann.6 Wird in Folge eines schweren Überstimulationssyndroms ein operativer Eingriff notwendig, kann dieser die zukünftige Fruchtbarkeit der Spenderin beeinträchtigen. Bei der operativen Entnahme der Eizellen kann es zu Blutungen, Organverletzungen oder Infektionen kommen. Es ist unklar, ob die Hormonbehandlung grundsätzlich das Risiko für die Spenderin erhöhen kann, später an Brust- Eierstock- oder Gebärmutterkrebs zu erkranken.7

  1. „Das Embryonenschutzgesetz ist von 1990 und mittlerweile überholt.“

Wenn sich die Hintergründe ändern, vor denen ein Gesetz entstand, kann dies ein Anlass sein, bestimmte Regelungen neu zu diskutieren. In der Begründung zum Embryonenschutzgesetz wird das Verbot der Eizellspende damit erklärt, dass noch keine Erkenntnisse darüber vorlägen, wie die entstehenden Menschen mit dem Umstand der gespaltenen Mutterschaft umgehen und es wird die Befürchtung geäußert, dass die Identitätsfindung dadurch wesentlich erschwert sein könnte.8 

Auch wenn die ersten durch Eizellspende entstandenen Menschen erwachsen geworden sind, gibt es bislang keine wissenschaftlichen Langzeitstudien über die Auswirkungen des Umstands der gespaltenen Mutterschaft auf die Identitätsentwicklung und wie diese Menschen selbst den Umstand der gespaltenen Mutterschaft und grundsätzlich ihre Entstehung durch Eizellspende erleben. Dem Verein Spenderkinder sind keine Studien bekannt, die sich mit diesen Fragestellungen beschäftigt haben. Möglich sind daher nur Blicke auf Fallberichte. Diese zeigen, dass durch Eizellspende entstandene Menschen durchaus Schwierigkeiten beschreiben, die mit ihrer Entstehungsweise verknüpft sind. Um die Unbedenklichkeit der Eizellspende wissenschaftlich zu belegen, müsste die Bedenklichkeit falsifiziert werden. Positive Gegenbeispiele helfen hier nicht weiter.

  1. „Entstehung durch Eizellspende schadet dem Kind nicht.“

Dazu liegen keine systematischen Langzeiterhebungen vor. Die Studien von Golombok und anderen9 können (bei aller methodischen Kritik) lediglich zeigen, dass Familien nach Eizellspende „gut funktionieren“, die Kinder im Durchschnitt eine gute soziale Bindung zu ihren Wunscheltern aufweisen sowie sozial und emotional altersgemäß entwickelt sind. Das zeigt, dass eine gute Eltern-Kind-Beziehung auch ohne genetische Verbindung möglich ist. Es zeigt nicht, wie es den Kindern mit ihrer Entstehungsweise im Laufe ihres Lebens geht. Für das Kind stellen sich jedoch die Fragen „Wie lebt es sich damit, dass meine genetische und meine biologische Mutter entscheidend zu meiner Entstehung beigetragen haben? Wie lebt es sich damit, dass meine genetische Mutter keinen Wert auf eine soziale Beziehung zu mir legt?“ Von Samenspenderkindern weiß man, dass die Entstehungsweise – wie auch bei adoptierten Menschen – häufig erst im Erwachsenenalter, mit zunehmender emotionaler Loslösung von der Herkunftsfamilie, an Bedeutung gewinnt.

Aufschlussreich könnte ergänzend auch die Fragestellung sein, wie Menschen die Eizellspende aus der Perspektive der Kinder erleben. Dazu könnten sie gebeten werden, sich probehalber vorzustellen, sie seien durch eine Eizellspende entstanden. Aus dieser Perspektive heraus könnten sie gefragt werden, ob sie sich diese Entstehungsweise für sich selbst wünschen würden, oder eher nicht.

Erst wenn eine gründliche, wissenschaftliche Prüfung ergibt, dass die Entstehung durch Eizellspende für die entstehenden Menschen im gesamten Verlauf ihres Lebens höchstwahrscheinlich kein Problem darstellt, sollten weitere Überlegungen für eine mögliche Zulassung in Deutschland erwogen werden. Zeigt sich aber eine widersprüchliche Befundlage oder gar eine negative, sollte auch dies akzeptiert werden und die Idee, auf diese Weise Menschen zu erzeugen gesellschaftlich selbstverständlich nicht gefördert werden.10

  1. „Eizellspende ist wie Samenspende – nur dass die Frau unfruchtbar ist.“

Zwischen der Eizellspende und der Samenspende bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch erhebliche Unterschiede.

a) Für die Spenderin ist die Eizellspende – anders als die Samenspende für den Spender – mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden (siehe unter 3.).

Ein weiterer sehr bedenklicher Aspekt bei der Eizellspende ist die mögliche Kommerzialisierung. Weil die Gewinnung der Eizellen viel aufwendiger ist, erhalten die Spenderinnen eine „Aufwandsentschädigung“ von z.B. etwa 900 Euro in Spanien. Eine solche Summe ist finanziell stark motivierend, insbesondere für wirtschaftlich schlechter gestellte Frauen mit wenigen Erwerbsalternativen, und stellt eigentlich keine Spende mehr dar. Für die „Spenderin“ kann die Inaussichtstellung einer solchen Summe dazu führen, dass sie nicht an die Folgen ihrer Spende (die Entstehung eines Menschen, der sie möglicherweise einmal kennenlernen möchte) und die Gefahren für ihren eigenen Körper denkt.

b) Für die Kinder besteht ein Unterschied in dieser Form der Entstehung darin, dass bei der Samenspende eine eindeutige Unterscheidung in sozialen und genetischen Vater möglich ist, während bei der Eizellspende beide Mütter biologisch existenziell zur Entstehung des Kindes beitragen. Das könnte sich erschwerend auf die Identitätsentwicklung des Kindes auswirken (siehe Punkt 4 u. 5).

Für die entstehenden Menschen kann es außerdem eine Verletzung darstellen, wenn sie davon ausgehen können,dass ihre genetischen Eltern ihre Keimzellen nur aufgrund des Geldes „gespendet“ haben.

Die Eizellspende kann darüber hinaus als künstlicher als eine Samenspende angesehen werden. Bei der Samenspende hat die Mutter biologisch betrachtet ein Kind mit einem anderen Mann (wenn auch ohne sexuellen Akt), während bei der Eizellspende die Eizelle einer anderen Frau eingepflanzt wird, ein Transfer, der auf natürlichem Wege nicht vorkommt. Auch dies könnte eine Belastung für die entstehenden Menschen darstellen.

Umfrageergebnisse zur Eizellspende im Verein Spenderkinder im März 2017

Eine aktuelle Umfrage (März 2017) im Verein Spenderkinder, an der sich bislang 27 von 130 Mitgliedern beteiligten, ergab, dass über 80 Prozent der Spenderkinder Samen- und Eizellspende gar nicht oder nur für teilweise vergleichbar halten. Als Hauptargument wurde der Aufwand und die gesundheitlichen Risiken für die Spenderin benannt, gefolgt von den Herausforderungen einer gespaltenen Mutterschaft für die Identitätsbildung des Kindes. Hinsichtlich der Identitätsfindung vermutet gut ein Drittel der Befragten keine erhöhten Schwierigkeiten bei einer Entstehung durch Eizellspende im Vergleich zu einer Entstehung durch Samenspende, während knapp die Hälfte von mehr Problemen ausgeht. Während eine Hälfte der Befragten sich vorstellen konnte, mit einer Entstehung durch eine Eizellspende gut zurechtzukommen, gab die andere Hälfte an, froh zu sein, dass dem nicht so ist, bzw. sich diese Entstehungsweise nicht für sich selbst zu wünschen. Kein Spenderkind stimmte einer Erlaubnis der Eizellspende in Deutschland uneingeschränkt zu. Knapp ein Viertel tendiert zu „eher ja“, knapp die Hälfte wählte „eher nein“ und knapp ein Drittel entschied sich für „nein, auf keinen Fall“. Die überwiegende Mehrheit konnte sich für sich selbst nicht vorstellen, eine Eizellspende in Anspruch zu nehmen und würde – ob mit oder ohne Vergütung – selbst keine Eizellen spenden. Die befragten Spenderkinder waren im Alter zwischen 19 und 43 Jahren (Durchschnitt: 33 Jahre), davon 22 Frauen und 5 Männer. Das Aufklärungsalter über die eigene Entstehungsweise lag zwischen „von Anfang an“ und 40 Jahren. Ziel der Umfrage war es, ein Meinungsbild zur Eizellspende innerhalb einer Gruppe von selbst durch Keimzellspende entstandenen Menschen zu erhalten. Die Gütekriterien der Umfrage sind offensichtlich eingeschränkt, vor allem durch die geringe Teilnehmeranzahl. Künftige professionelle Studien sollten idealerweise direkt und in größerem Rahmen durch Eizellspende entstandene erwachsene Menschen untersuchen.

Fazit

Die Ausführungen zeigen, dass zum gegenwärtigen Stand der Forschung und Erfahrung vieles gegen eine Zulassung der Eizellspende spricht und es viele gute Gründe für die Beibehaltung des Verbotes in Deutschland gibt.

Nur weil etwas woanders praktiziert wird, heißt das nicht, dass es gut ist und dass wir das auch in Deutschland praktizieren sollten. Für die Zulassung der Eizellspende spricht vor allem eine zweckorientierte ethische Haltung, bei der das Ziel, die Entstehung eines Menschen, die gewählten Mittel rechtfertigt. An welchen ethischen Grundsätzen wollen wir uns in Deutschland in der Zukunft orientieren? Wohl allen Menschen gemeinsam ist, dass sie als Individuen und nicht als Produkte oder Wunschobjekte wahrgenommen werden wollen. Das versuchen auch Spenderkinder weltweit zu vermitteln. Können wir den Gedanken aushalten, dass bei Familiengründung durch Keimzellspende immer eine Belastung für das Kind bleibt? Lassen Sie uns nicht der Illusion erliegen, man könnte jede mögliche Belastung wegregeln. Der technische Fortschritt bringt es mit sich, dass wir viele Möglichkeiten haben und uns selbst begrenzen müssen, um das, was wir tun, langfristig auch verantworten zu können.

Die Erfahrung der Verfügbarkeit und des Definiertwerdens von außen setzt sich fort, wenn Wunscheltern und die, die sich mit ihnen identifizieren, anfangen zu entscheiden, was für die Kinder eine Belastung sein darf und was nicht. Warum fragen wir die Kinder nicht selbst? Wer nicht selbst betroffen ist, kann sich auch selbst fragen, „wie würde es mir wohl gehen, wie würde ich es erleben, wenn ich durch eine Eizellspende entstanden wäre?“ Wir können nun auf wissenschaftliche Untersuchungen warten, die vielleicht zeigen, dass auch ein Teil der Kinder keine negativen Aspekte der Eizellspende wahrnimmt. Ethisch unbedenklich wird die Eizellspende dadurch nicht.11

Eine Zulassung in Deutschland sollte allenfalls unter strengen Voraussetzungen erfolgen

Wenn Eizellspenden in Deutschland trotz dieser Bedenken zugelassen werden sollten, dann nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Um die Fehler nicht zu wiederholen, die bei der Samenspende gemacht wurden, kann das Verfahren nicht einfach zugelassen werden, sondern muss von umfassenden Regelungen im Rahmen eines Fortpflanzungsgesetzes begleitet werden.
  • In diesem sollte umgesetzt werden, dass das Kind sein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung von Anfang an wahrnehmen kann, und die Spenderin im Geburtsregister eingetragen wird.
  • Zusätzlich sollte die Spenderin in einem einzurichtenden unabhängigen Zentralregister erfasst werden, über das das Kind auf Wunsch zunächst nicht-identifizierende Informationen über die Spenderin erhalten kann.
  • Frauen, die Eizellen spenden, sollten verpflichtet werden, später bekanntwerdende Informationen über mögliche erbliche Gesundheitsbelastungen an das einzurichtende zentrale Register nachzumelden.
  • Wunscheltern und die Spenderin sollten unbedingt verpflichtend vorab eine psychosoziale Information/Beratung wahrnehmen, in der sie u.a. auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung hingewiesen werden, was für die Spenderin bedeutet, dass sie einer Kontaktaufnahme durch das Kind aufgeschlossen gegenüber stehen sollte und die Wunscheltern bereit sein sollten, ihr Kind dabei zu unterstützen.
  • Zur Verhinderung der Kommerzialisierung der Eizellspende sollten nur unentgeltliche Eizellspenden zugelassen werden.
  • Da Frauen – anders als Männer – auf natürliche Weise nur bis zu einem bestimmten Alter schwanger werden können, sollte eine Altersgrenze für die Empfängerinnen festgelegt werden, um die Zeugung so natürlich wie möglich zu halten. Eine Eizellspende sollte außerdem nicht nur deswegen in Anspruch genommen werden, weil die Familienplanung zu lange aufgeschoben wurde.
  • Eine Kombination von Eizell- und Samenspenden (teilweise als Embryonenspende bezeichnet) muss verboten bleiben. Kein Kind sollte zwei Spender als Eltern haben, die sich noch nicht einmal kannten, weil diese vollkommen künstliche Erzeugung sehr hohe Anforderungen an die Identitätsfindung stellt.
  • Werbung für anonyme Eizellspenden, wie sie im Moment zum Beispiel bei der Eingabe des Suchworts „Eizellspende“ bei Internet-Suchmaschinen erscheint, sollte verboten werden.
  1. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950, BGBl. 1952 II, S. 685, 953 (bereinigte Übersetzung von 1998). []
  2.  UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989, BGBl. 1992 II, S. 122. Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 der UN-Kinderrechtskonvention gestehen dem Kind ein Recht zu, seine Eltern zu kennen und auf Wahrung seiner Identität. Eine detailliertere Darstellung bietet Ulrike Riedel in ihrem Beitrag zur anonymen Geburt bei Babyklappen unter https://www.tdh.de/was-wir-tun/themen-a-z/babyklappe-und-anonyme-geburt/warum-tdh-dagegen-ist/rechtliche-aspekte-babyklappe-anonyme-geburt/verfassungsrechtliche-aspekte-ulrike-riedel/ (l.v.09.05.2017). []
  3. Spendenaufruf von Audrey Kermalvezen für ihre Klage: https://www.lepotcommun.fr/pot/whmkeuk6 (l.v.14.03.2017).  []
  4.  Vgl. dazu Sigrid Graumann: „Eizellspende und Eizellhandel – Risiken und Belastungen für die betroffenen Frauen.“ In: Umwege zum eigenen Kind, Göttinger Schriften zum Medizinrecht. Bd.3, Göttingen 2008. []
  5.  Fordern eine Langzeit-Follow-up-Studie zur Gesundheit von Eizellspenderinnen, psychische und physische Langzeitgesundheit von Eizellspenderinnen sei unklar: Woodriff, M., Sauer, M.&Klitzmann, R. (2014). Advocating for longitudinal follow-up of the health and welfare of egg donors. Fertility and Sterility, 102(3), 662-666. []
  6.  Youssef, M., van der Veen, F., Al-Inany H., et al. (2011). Gonadotropin-releasing hormone agonist versus HCG for oocyte triggering in antagonist assisted reproductive technology cycles. Cochrane Database SystRev 1:CD008046: berichtet höhere Werte von 6% des schweren Hyperstimulationssyndroms und weist auf 6 Todesfälle bei 100.000 Spenderinnen hin: Pearson, H. (2006). Health effects of egg donation may take decades to emerge. Nature 442, 607-608. Ein Risiko von knapp 12 Prozent für das Hyperstimulationssyndrom berichten Kramer, W., Schneider, J. und Schultz, N. (2009). US oocyte donors: a retrospective study of medical and psychosocial issues. Human Reproduction, 24(12), 3144-3149. Die Zahlen sollten in jedem Fall mit Sorgfalt betrachtet werden, da die Daten häufig nicht unabhängig von persönlichen Interessen erhoben und ausgewertet werden. Auch eine vermeintlich geringe Wahrscheinlichkeit schwerer Komplikationen von 3 Prozent, bzw. eine Mortalitätsrate von 0,00006 kann als hoch angesehen werden, wenn diese Risiken ganz ohne medizinische Notwendigkeit in Kauf genommen werden. []
  7.  z.B. Schneider, J., Lahl, J. und Kramer, W. (2017). Long-term breast cancer risk following ovarian stimulation in young egg donors: a call for follow-up, research and informed consent. Reproductive healthcare 34(5), 480-485; Steinbrook, R. (2006). Egg Donation and Stem-Cell Research. N Engl J Med 354, 324-326. []
  8.  Aus der Begründung des Embryonenschutzgesetzes: „Wenn auch die Transplantation von Eierstöcken und eine Übertragung fremder Eizellen heute technisch möglich sind, so liegen andererseits doch keine Erkenntnisse darüber vor, wie junge Menschen — etwa in der Pubertätszeit — seelisch den Umstand zu verarbeiten vermögen, daß genetische wie austragende Mutter gleichsam seine Existenz mitbedingt haben. So wird das Kind entscheidend sowohl durch die von der genetischen Mutter stammenden Erbanlagen als auch durch die enge während der Schwangerschaft bestehende Bindung zwischen ihm und der austragenden Mutter geprägt. Unter diesen Umständen liegt die Annahme nahe, daß dem jungen Menschen, der sein Leben gleichsam drei Elternteilen zu verdanken hat, die eigene Identitätsfindung wesentlich erschwert sein wird.“ (Bundestagsdrucksache 11/5460, S.7, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/11/054/1105460.pdf). []
  9. z.B. Golombok, S., Blake, L., Casey, P., Roman, G., &Jadva, V. (2013). Children Born Through Reproductive Donation: A Longitudinal Study of Psychological Adjustment. Journal of Child Psychology and Psychiatry, and Allied Disciplines, 54(6), 653–660. http://doi.org/10.1111/jcpp.12015; Blake, L., Casey, P., Jadva, V. &Golombok S. (2013). ‘I Was Quite Amazed’: Donor Conception and Parent–Child Relationships from the Child’s Perspective. Children & Society. http://doi:10.1111/chso.12014. Murray, C.,MacCallum, F. &Golombok, S. (2006). Egg donation parents and their children: follow-up at age 12 years. Fertil Steril, 85(3), 610–618. []
  10.  In einer Metaanalyse wurde bei Schwangerschaften durch Eizellspende ein erhöhtes Risiko für Geburts- und Neugeborenenkomplikationen, sowie ein moderat erhöhtes Risiko für Präeklampsie und hypertensive Störungen während der Schwangerschaft identifiziert: Storgaard, M., Loft, A., Bergh, C. et al. (2017). Obstetric and neonatal complications in pregnancies conceived after oocyte donation: a systematic review and meta-analysis. Obstetrics&Gynaecology, 124(4), 561–572; ebenfalls ein erhöhtes Präeklampsie-Risiko bei Eizellspende weist die Meta-Analyse von Blázquez und anderen aus: Blázquez, A., García, D., Rodríguez, A. et al. (2016). Is oocyte donation a risk factor for preeclampsia? A systematic review and meta-analysis. J Assist Reprod Genet, 33(7), 855-863; ebenso: Masoudian, P.,Nasr, A., Nanassy, J. et al. (2016). Oocyte donation pregnancies and the risk of preeclampsia or gestational hypertension: a systematic review and metaanalysis. American Journal ofObstetrics&Gynecology, 214 (3), 328 – 339; weisen ebenfalls ein deutlich erhöhtes Risiko für Bluthochdruck in der Schwangerschaft nach Eizellspende aus: Letur, H.,Peigné, M., Ohl, J. et al. (2016). Hypertensive pathologies and eggdonation pregnancies: Results of a large comparative cohort study. Assisted reproduction, 106(2), 284-290; ebenfalls: Pecks, U., Maass, N. &Neulen, J. (2011). Oocyte donation: a risk factor for pregnancy-induced hypertension—a meta-analysis and case series. DtschArzteblInt, 108(3): 23–31; Dude und andere (2016) weisen u.a. auf ein erhöhtes Risiko für Frühgeburten bei Schwangerschaften durch Eizellspende hin: Donoroocytesareassociatedwithpretermbirthwhencomparedtofreshautologous in vitro fertilizationcycles in singleton pregnancies. FertilityandSterility, 106(3), 660-665. []
  11.  Auf die Ausführung grundsätzlicher ethisch bedenklicher Aspekte zur Eizellspende aus der Sicht des Kindes und der Frau als „Spenderin“ wurde in dieser Stellungnahme aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet. []

Bericht über die Kinderwunsch Tage in Berlin am 18./19. Februar 2017

Am 18. und 19. Februar 2017 fanden in Berlin die „Kinderwunsch-Tage“ statt. Nach Angaben des Veranstalters sollte die Messe Informationen zur Erfüllung des Kinderwunsches übermitteln, Produkte und Dienstleistungen zeigen und den Austausch der Teilnehmer ermöglichen. Der Verein Spenderkinder kritisiert, dass unter dem Deckmantel einer Informationsveranstaltung jedoch von Seiten der Aussteller vor allem kommerzielle Interessen verwirklicht wurden, die aus dem Leid kinderloser Menschen Profit schlagen und dabei auch die Überschreitung rechtlicher Grenzen hinnehmen. Die Bedürfnisse Dritter, insbesondere der entstehenden Kinder, werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt.

Für eine Eintrittsgebühr von 20 Euro präsentierten sich überwiegend Reproduktionszentren aus dem Ausland, die keine Kosten und Mühen scheuen, das Leid der Wunscheltern mit allen technisch möglichen Methoden zu beheben – auch mit Eizellspenden und Leihmutterschaften. Diese Verfahren sind in Deutschland verboten, da die Spenderinnen und Leihmütter bei ihrer Leistung erheblichen gesundheitlichen und psychischen Risiken ausgesetzt sind. Ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf das entstehende Kind und dessen Bedürfnisse. Auch anonymisierte Keimzellspenden waren im Angebot. Das widerspricht dem in Deutschland geltenden Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, das auch für Spenderkinder 2015 höchstrichterlich bestätigt wurde (Urteil des BGH vom 28.01.2015).

Als Besucher haben Mitglieder des Vereins Spenderkinder mit VertreterInnen verschiedener Organisationen und BesucherInnen der Messe sehr aufschlussreiche Gespräche geführt. Kliniken mit umstrittenen Verfahren, wie z.B. die ukrainische Klinik Intersono, begründeten ihre Verfahren damit, dass es letztlich die Entscheidung und Verantwortung der Eltern bleibe, an welchen ethischen und rechtlichen Grenzen sie sich orientieren. Als sie auf die in Deutschland geltenden Rechte der Kinder angesprochen wurden, lächelten sie darüber hinweg. Dagegen wurde mit Erleichterung festgestellt, dass zumindest die auf der Veranstaltung vertretenen deutschen Reproduktionszentren und Samenbanken die Ansicht teilen, dass anonyme Spenden nicht vertretbar sind.

Erfreulich war, dass sich viele Wunschelternpaare in ihrem Entscheidungsprozess für oder gegen reproduktionsmedizinische Verfahren prinzipiell offen für die Perspektive der Kinder zeigten und diese ernst nahmen. Umso bedenklicher ist es, wenn VertreterInnen wichtiger Anlaufstellen, wie DI-Netz, offensichtliche Problematiken, die z.B. das familiäre Ungleichgewicht genetische und soziale Elternteile betreffend, öffentlich von sich weisen. Dazu gab es sogar einen Workshop einer DI-Mutter, die mit den TeilnehmerInnen zusammen überlegen wollte, wie so unangenehme Begriffe wie „künstlich“, „gespaltene Elternschaft“ und „Bestellung“ aus dem öffentlichen Diskurs genommen werden können. Aus Spenderkinderperspektive bilden diese Begriffe jedoch ethische Problematiken ab, die auch mit geschönten Formulierungen nicht aufgelöst werden können.

Eine ernste und kritische Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten, Trauer und Abschied oder individuellen Grenzen des Kinderwunsches fand, wenn überhaupt, nur sehr vordergründig statt. Reproduktionsmedizinische Verfahren wurden übereinstimmend als notwendige Weiterentwicklung gesehen, die zu einer modernen Gesellschaft eben dazugehöre. Es machte den Eindruck, dass die Mehrheit der dort Anwesenden eine ethische Debatte über Werte und Grenzen als religiös motiviert und/oder fortschrittsfeindlich ansieht. Eine echte Debatte, die Vor- und Nachteile aus verschiedenen Perspektiven akzeptiert und zur Sprache bringt, war offensichtlich nicht erwünscht. So wurde auch das Angebot des Vereins Spenderkinder, einen Vortrag über die Notwendigkeit der Aufklärung aus der Perspektive der Spenderkinder zu halten, im Vorhinein abgelehnt.

Wir hoffen, dass die umstrittene Veranstaltung wenigstens dazu beitragen konnte, im Nachhinein die aus unserer Sicht überfällige umfassende Debatte darüber anzustoßen, welche Werte und Grenzen unser Handeln als Gesellschaft leiten sollen.

Autorin: Anja

Interview im Online-Magazin FRIEDA am 18. Februar 2017

Unter dem Titel Spenderkinder ohne Lobby ist im Online-Magazin FRIEDA anlässlich der Berliner Kinderwunsch-Tage ein Interview mit Spenderkinder-Mitglied Anne erschienen.

Für alle, die FRIEDA noch nicht kennen: FRIEDA ist ein noch junges, konfessions- und parteiloses Online-Magazin, das sich mit den unterschiedlichsten Themen interessiert, neugierig und unkonventionell auseinandersetzt.

Neunter Halbgeschwistertreffer

Wir freuen uns, von unserem neunten Halbgeschwistertreffer berichten zu können: Jörg und Philipp haben ihre Verbindung über unseren DNA-Test FamilyFinder herausgefunden und sich am Wochenende erstmals getroffen. Diesem ersten sehr entspannten und vertrauten Treffen sollen viele weitere folgen.

Sie sind im Heinrich-Braun-Krankenhaus in Zwickau entstanden und damit unser erster Halbgeschwistertreffer aus einer Klinik der ehemaligen DDR. Da wir aus der betreffenden Klinik erst drei Mitglieder haben, wundert uns der direkte Treffer umso mehr. Zwischen den beiden liegt außerdem ein Altersunterschied von sechs Jahren.

Dokumentation „Sehnsuchtsziel Wunschkind – Deutsche Baby-Touristen“ am 11. Januar 2017 im Bayerischen Fernsehen

Am 11. Januar 2017 wurde im Rahmen der Sendereihe „DokThema“ im Bayerischen Fernsehen die Dokumentation „Sehnsuchtsziel Wunschkind – Deutsche Baby-Touristen“ ausgestrahlt.

Spenderkindermitglied Kerstin und ihr jüngerer Bruder Marco haben sich dafür bei der Suche nach ihrem Samenspender ein Stück weit begleiten lassen.  Beide erfuhren erst Mitte 2016 – mit 34 und 31 Jahren – von ihrer Mutter, dass ihr Vater nicht ihr leiblicher Vater ist. Diese Nachricht kam zwar überraschend, hat jedoch nicht zu einem Bruch in der Familie geführt, da beide eine sehr glückliche Kindheit hatten und der realen Beziehung zu ihrem sozialen Vater eine höhere Bedeutung beimessen, als der genetischen Abstammung. Dennoch haben sie sich auf die Suche nach ihrem Spender gemacht …

Die Geschichte von Kerstin und Marco zeigt in der Dokumentation die Seite der Kinder, die durch Leihmutterschaft, Samenspende oder Eizellspende zur Welt kommen. Erfreulicherweise schimmerte an einigen Stellen der Sendung auch die problematische Seite, insbesondere von Leihmutterschaft, durch, wenn zum Beispiel eine Leihmutter ankündigte, dass sie ihren Bauch während der Schwangerschaft nicht streicheln und auch nicht mit dem Kind im Bauch sprechen wolle, weil es ja nicht ihr Kind sei.

Am Ende der Sendung fällt der Satz, dass ungewollt Kinderlose in Deutschland keine Lobby hätten. Das erscheint uns angesichts des breitgefächerten Angebots der Reproduktionsmedizin – zur Not im Ausland – doch fraglich. Den Wunsch, ein Kind zu bekommen, können die meisten Menschen intuitiv gut nachempfinden. Die Verbote, die es in Deutschland und anderen Ländern gibt, wurden nicht formuliert um ungewollt Kinderlose zu bestrafen, sondern um dafür zu sorgen, dass bei der Entstehung von Menschen die Würde aller Beteiligten gewahrt bleibt. Eizellspende und Leihmutterschaft werden nicht allein dadurch ethisch und psychologisch unbedenklich, wenn Spenderinnen und Leihmüttern Freiwilligkeit garantiert und eine Kommerzialisierung verhindert würde. Schon die konkrete Umsetzung dieser beiden Forderungen dürfte schwierig sein.

Pressemitteilung: Ethische und rechtliche Bedenken gegenüber der Veranstaltung „Kinderwunschtage“ am 18./19. Februar 2017 in Berlin

Am 18. und 19. Februar 2017 findet die Veranstaltung „Kinderwunsch-Tage“ in Berlin statt.

Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellspende entstandenen Menschen einsetzt, sieht diese Veranstaltung kritisch. Laut Ankündigung auf der Internetseite werden unter anderem die spanische Reproduktionsklinik „IVFSpainAlicante“, die tschechische Reproduktionsklinik „Karlsbad Fertility“ sowie die amerikanische Reproduktionsklinik „OregonReproductiveMedicine“ an der Veranstaltung teilnehmen. Diese Kliniken bieten Verfahren wie die Eizellspende und die kombinierte Eizell- und Samenspende an, die gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen. Die spanische und tschechische Klinik weisen außerdem auf die Anonymität ihrer Spender hin. Auch die ebenfalls teilnehmende dänische Samenbank „Cryos International Denmark ApS“ bietet anonyme Samenspenden an. Das widerspricht eindeutig dem in Deutschland geltenden Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, das auch für Spenderkinder 2015 höchstrichterlich bestätigt wurde (Urteil des BGH vom 28.01.2015).

Die amerikanische Klinik bietet sogar Leihmutterschaft als Dienstleistung an. Leihmutterschaft ist in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern verboten, weil es gegen die Würde eines Menschen verstößt, gegen Geld gehandelt zu werden.

Der Verein Spenderkinder findet es außerordentlich bedenklich, dass eine öffentliche Veranstaltung stattfinden soll, bei der ganz offensichtlich Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen. Die Veranstaltung wird durch den auf Verbrauchermessen spezialisierten Organisator „F2F Events“ ausgerichtet. Es scheint dabei allein um die Erfüllung des Kinderwunsches von Menschen zu gehen, ohne die Grenzen der geltenden Rechtslage zu respektieren oder gar eine Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten zu wagen.

Bedenklich ist auch, dass mit Frau Dr. Petra Thorn ein Mitglied des Deutschen Ethikrates als vermeintliche Expertin zum Beratungsausschuss der Veranstaltung gehört. Erst im März 2016 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zur Embryonenspende/-adoption, in der er auf die Unvereinbarkeit der Eizellspende mit dem Embryonenschutzgesetz verweist.

Bundestags-Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, den 19. Oktober 2016, um 15 Uhr, zum Thema Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende

Am Mittwoch, den 19. Oktober 2016, beginnt um 15 Uhr die Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum Thema „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende“.

Diskutiert wird ein Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, in dem Vorschläge zur rechtlichen Regelung von Familiengründung durch Samenspende gemacht werden.

Der Verein Spenderkinder begrüßt es sehr, dass politische Bemühungen gezeigt werden, die Rechte von Spenderkindern in Deutschland durch rechtliche Rahmenbedingungen besser zu schützen. So halten auch wir die Schaffung eines zentralen Spenderregisters für unerlässlich um zu gewährleisten, dass eine Maximalanzahl von Kindern pro Spender nicht überschritten wird und es eine zentrale Anlaufstelle für die Dokumentation und für Aufkunftsanfragen gibt. Anderen Aspekten des Antrags stehen wir kritisch gegenüber und sehen darin eher die Wünsche von Eltern berücksichtigt, während bestehende Rechte der Kinder zu deren Gunsten sogar eingeschränkt werden sollen. Aus Kinderperspektive wäre zudem ein Eintrag des genetischen Vaters ins Geburtenregister wünschenswert. Dieser Wunsch wurde leider auf einen lediglichen Vermerk reduziert und elterlicherseits gänzlich abgelehnt. Das bedauern wir, stellt dies doch international eine Forderung von Spenderkindern dar, die letztlich auch nur diese betrifft.

Die Stellungnahme des Vereins Spenderkinder und der übrigen Sachverständigen (Eva Becker, Prof. Dr. Nina Dethloff, Prof. Dr. Tobias Helms, Dr. Frank Klinkhammer und Dr. Helga Müller) zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen können öffentlich eingesehen werden.

ZDF Katie Fforde „Mein Sohn und seine Väter“ am 23.Oktober 2016 um 20.15 Uhr

In der Reihe „Herzkino“ sendet das ZDF am 23. Oktober 2016 um 20.15 Uhr den Film „Mein Sohn und seine Väter“ nach einem Roman der britischen Bestsellerautorin Katie Fforde. Darin geht es um den 13jährigen Luke, der erfährt, dass er durch eine anonyme Samenspende entstanden ist.

Der Film zeigt sehr einfühlsam und authentisch die verschiedenen Perspektiven zu den verschiedenen Zeitpunkten für die Wunscheltern sowie für den Spender und auch für Spenderkind Luke auf, dessen Eltern sich einst so sehr ein Kind gewünscht hatten und nur das Beste für ihn wollten. Dennoch müssen sie erkennen, dass es nicht ausreicht, sich ein Kind zu wünschen, sondern das dieses Kind auch ein Recht auf Wahrheit sowie ein Bedürfnis nach Kenntnis seiner genetischen Wurzeln hat.

Ein sehenswerter Film für alle, die sich der Samenspende-Thematik emotional annähern möchten.

Achter Halbgeschwistertreffer

Unser achter Halbgeschwistertreffer ist ein Treffer zwischen insgesamt fünf Halbschwestern. Christin und Christina davon wussten bereits über die Spendernummer, die ihnen von dem ihre Eltern behandelnden Arzt mitgeteilt wurde, dass sie Halbschwestern sind. Die Übereinstimmung fiel ihnen über ein Suchprofil auf unserer Internetseite auf. Beide haben von der Samenbank Novum außerdem Auskunft darüber erhalten, wer ihr genetischer Vater ist.

Im Frühjahr hatten Nicole und Sophie über den DNA-Test Family Finder herausgefunden, dass sie Halbschwestern sind. Nun hat sich auch Christin bei Family Finder registrieren lassen und dort direkt einen Halbgeschwistertreffer mit Nicole und Sophie entdeckt. So kam die Verbindung der beiden Halbgeschwisterpaare ans Licht. Eine Woche später kam ein Treffer mit einer weiteren Halbschwester über Family Finder hinzu.

Für die Hinzugetroffene bedeutet dies, dass sie auf einen Schlag vier Halbschwestern gefunden hat und außerdem weiß, wer ihr genetischer Vater ist. Für die anderen kamen erst eine und dann drei weitere Halbschwestern sowie ihr genetischer Vater dazu. Da die Essener Samenbank Novum derzeit behauptet, keine Behandlungsdaten mehr aus den Jahren vor 1996 zu besitzen und daher nicht nachvollziehen zu können, welcher Spender für welche Empfängerin verwendet wurde, hätten sie ansonsten nur unter großen Schwierigkeiten herausfinden können, wer ihr genetischer Vater ist.

Gleichzeitig wirft dies aber auch die Frage auf, wie viele Kinder dieser eine Spender gezeugt hat – wenn sich schon jetzt fünf Halbgeschwister gefunden haben.

Wir freuen uns sehr über diesen Treffer, weil er zeigt, dass die Chancen steigen, Verwandte zu finden, je mehr Spenderkinder sich bei Family Finder registrieren. Gleichzeitig zeigt es auch, dass die wenigen Spenderkinder, die Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten haben, anderen Spenderkindern, bei denen die Daten angeblich nicht mehr vorhanden sind, durch die Registrierung bei Family Finder helfen können, den Spender doch noch ausfindig zu machen.