Das Gefühl, in der falschen Familie zu leben – ein Beitrag im Deutschlandfunk am 23. Dezember 2020

Die Spenderkinder-Mitglieder Sandra und Martina erzählen im Beitrag „Das Gefühl, in der falschen Familie zu leben“ im Deutschlandfunk, dass sie schon früh das Gefühl hatten, dass sie nicht ganz in ihre Familien hineinpassten. Die Fantasien reichten von der Idee, adoptiert, im Krankenhaus vertauscht worden oder womöglich durch eine Vergewaltigung entstanden zu sein. Obwohl sie ihre Eltern darauf ansprachen, erfuhren sie erst als Erwachsene von ihrer Entstehung durch ärztliche Samenvermittlung.

Julia Inthorn vom Evangelischen Zentrum für Gesundheitsethik weist darauf hin, dass Eltern ihre Kinder unbedingt über ihre Herkunft aufklären sollten, weil Ehrlichkeit von Kindern ganz hoch gewichtet werde. Dazu sei ergänzt, dass der Wunsch nach Ehrlichkeit keine Eigenart von Kindern ist, sondern auch die meisten Eltern erwarten, dass ihre Kinder ihnen gegenüber ehrlich sind. Ehrlichkeit ist die Grundlage einer gegenseitig vertrauensvollen Beziehung.

Der Humangenetiker Wolfram Henn spricht als Aufklärungshürde an, dass Unfruchtbarkeit von vielen Menschen als Makel wahrgenommen wird. Er befürchtet, dass die Aufdeckung eines Familiengeheimnisses über eine Samenspende Familien in schwere Krisen stürzen und insbesondere beim sozialen Vater Schaden anrichten könne. Daher müsse man dies gut abwägen. Aus Sicht des Vereins Spenderkinder wird damit eine ehrliche Beziehung zwischen Eltern und Kind vom Wohlergehen des sozialen Vaters abhängig gemacht.

Diese Haltung bestürzt uns besonders, da ein Mitglied des Deutschen Ethikrates sie einnimmt. Wird hier ernsthaft erwogen, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu missachten, um dem sozialen Vater eine Beziehung zum Kind zu sichern? Eine Beziehung, die offenbar nur funktioniert, wenn das Vertrauen des Kindes missbraucht wird?

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist ein Persönlichkeitsrecht. Zum Leidwesen vieler Spenderkinder, die mühevoll nach ihren leiblichen Vätern suchen, wurde es in der Vergangenheit oft missachtet. Seit Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes im Juli 2018 müssen die Wunschmutter und der leibliche Vater vor der Vermittlung des Samens über das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung aufgeklärt werden. Auch psychosozial ist es Konsens, dass Spenderkinder, wie adoptierte Menschen, im Wissen um ihre Herkunft aufwachsen sollten. Detaillierter beschäftigen wir uns in unserem Text zu Aufklärung mit den einzelnen Gründen.

Britta und Dietrich vermitteln einen Eindruck davon, wie es nach der Kontaktaufnahme zwischen einem Spenderkind und dem leiblichen Vater weitergehen kann – kein simples Happy End, sondern eine neue Herausforderung, für alle Beteiligten.