Archiv der Kategorie: Uncategorized

Genetischen Vater nach über 20 Jahren Suche identifiziert

Eine der größten Halbgeschwistergruppen, von der wir im Verein wissen, hat im Frühjahr 2025 ihren genetischen Vater identifiziert. Er hatte in den frühen achtziger Jahren über eine längere Zeit bei der Samenbank Novum Samen abgegeben. Über die Jahre haben sich mehr als acht der durch ihn gezeugten Kinder über DNA-Datenbanken gefunden. Novum behauptete bis zuletzt, keine hinreichenden Unterlagen mehr zu besitzen, um den genetischen Vater zuordnen zu können. Nun haben die Halbgeschwister es mit der Hilfe von DNA-Detektiv Alexander geschafft.

Einige von euch haben ja sehr lange gesucht, über 20 Jahre. Wie geht es euch damit, dass die lange Suche nun beendet ist?

A: Ich freue mich, endlich Klarheit zu haben, wer mein genetischer Vater ist – und wer es nicht ist.

S: Es ist ein tiefes Gefühl von Erleichterung und Abschluss. Über so viele Jahre war da eine offene Frage, ein leerer Platz, der immer wieder ins Leben hineingefunkt hat – mal laut, mal leise. Jetzt zu wissen, wer unser genetischer Vater war, bringt eine innere Ruhe mit sich. Es ist nicht einfach nur ein Name, sondern das Ende einer langen Suche nach einem Teil von sich selbst.

Ihr habt euren genetischen Vater ja letztlich über DNA-Datenbanken identifiziert, aber es war nicht so einfach. Könnt ihr etwas über die Suche erzählen?

A: Außer uns Halbgeschwistern hatten wir nur sehr, sehr entfernte Verwandte identifiziert. Das machte die Suche für uns als einzelne quasi unmöglich. Unser DNA-Detektiv schaffte es trotzdem, unseren genetischen Vater zu finden, indem er mit dem Material suchte, das wir als Halbgeschwister teilen. Dafür war es hilfreich, dass wir mehrere sind.

S: Der Weg war voller Sackgassen, falscher Spuren und sehr viel Geduld. DNA-Datenbanken bieten zwar technische Möglichkeiten, aber sie ersetzen nicht die mühsame Detektivarbeit, die dahintersteht. Ohne die Hilfe von Alexander, unserem DNA-Detektiv, hätten wir es wohl nicht geschafft. Er hat über Jahre hinweg mit unglaublicher Ausdauer ein Puzzle zusammengesetzt, das sich für uns oft wie unlösbar angefühlt hat. Als er dann sagte, er sei sich sicher, wer unser Vater ist, und brauche nur noch eine offizielle Bestätigung, war das ein Moment der Überraschung – und es hat tatsächlich eine Weile gedauert, bis ich realisiert habe, dass die Suche damit zu Ende war.

Leider konntet ihr euren genetischen Vater nicht persönlich kennenlernen. Würdet ihr sagen, dass eure Suche trotzdem ein gutes Ende genommen hat? Konntet ihr einen Eindruck gewinnen, was für eine Art Mensch er war?

A: Ja, auf jeden Fall! Das Hauptziel war ja, zu erfahren, wer mein genetischer Vater ist. Das weiß ich nun. Erfreulicherweise hat seine Familie uns etwas über ihn erzählt, so dass ich nicht nur ein Foto, sondern auch ein inneres Bild von ihm als Person entwickeln konnte. Und wir haben dadurch noch weitere Halbgeschwister gefunden, die ebenfalls aufgeschlossen für Kontakt sind. Das bedeutet mir sehr viel.

S: Natürlich hätten wir ihn gerne kennengelernt – ein Gespräch, ein Blick, ein gemeinsamer Moment hätte mir viel bedeutet. Aber auch ohne diese persönliche Begegnung konnten wir durch Gespräche mit ihm nahestehenden Personen viel über ihn erfahren. Darin wirkte er wie ein kluger, weltoffener und warmherziger Mensch.

Einige von euch haben ja auch einen Rechtsstreit mit Novum über die Auskunft über den genetischen Vater geführt – und obwohl es dazu verurteilt wurde, hat euch das Novum letztlich keine Auskunft gegeben. Seid ihr zufrieden damit, es trotzdem auf diesem Weg versucht zu haben? Was ist euer Fazit zu den Gerichtsverfahren?

A: Das Novum wurde verurteilt, uns Auskunft zu geben. Das ist ein wichtiges Ergebnis, weil es bestätigt, dass das Recht grundsätzlich auf unserer Seite ist. Dass das Gericht trotzdem keine Handhabe sah, das Urteil zu vollstrecken, zeigt, dass das Recht auf Auskunft über die Identität des genetischen Vaters für Spenderkinder, die vor 2018 entstanden sind, noch nicht hinreichend geschützt ist. Umso mehr freue ich mich, die Auskunft dennoch auf anderem Wege erhalten zu haben. In unserem Fall sind unstreitig die Spenderunterlagen noch vorhanden. Angeblich konnte nur nicht zugeordnet werden, welcher Spender zur Entstehung welchen Kindes geführt hatte. Es gab sogar eine ZeugInnenanhörung, in der keine der vom Novum dafür benannten ZeugInnen die behauptete Vernichtung der für uns relevanten Patientinnenakten bezeugen konnte. Im Laufe der Prozesse zeigten sich immer neue Widersprüche. Das Oberlandesgericht Hamm fasste es wie folgt zusammen: „Das Aussageverhalten des Gesellschafters der Schuldnerin ist nicht nur in diesem Punkt, sondern insbesondere auch bezüglich der weiteren, von der Gläubigerin hervorgehobenen Umstände zu der „Vernichtung“ von Akten und weiteren Unterlagen beklagenswert inkonsistent, teils widersprüchlich und auch mit Angaben von Zeugen partiell nicht kompatibel“ (Beschluss des OLG Hamm vom 29.08.2024, S. 5). Dennoch kam das Gericht zu dem Ergebnis „Das zweifelhafte Aussageverhalten der Schuldnerin bzw. ihres Gesellschafters Prof. Dr. Katzorke hat aber aus Sicht des Senats nicht zur Folge, dass der Tatsachenvortrag der Schuldnerin in allen Einzelheiten und damit insgesamt als unglaubhaft zu bewerten ist“ (Beschluss des OLG Hamm vom 29.08.2024, S. 5). So war das Novum zwar verurteilt worden, uns Auskunft zu geben. Weil wir aber nicht nachweisen konnten, dass das Novum für unsere Einzelfälle dazu in der Lage war, konnten wir das Urteil im letzten Schritt nicht vollstrecken lassen. Die Urteile hätten nur dann zwangsvollstreckt werden können, wenn wir hätten nachweisen können, dass nicht generell, sondern auch spezifisch für unsere Einzelfälle dem Novum die Auskunft möglich ist. Trotz widersprüchlicher Vortragsweise der Gegenseite lag die Beweislast dafür unverändert bei uns. Dieser Nachweis war uns mit unseren legalen Möglichkeiten nicht möglich, da wir ohne Einblick in die Praxisdokumentation nicht wissen konnten, ob zufällig die Aufzeichnungen über unseren genetischen Vater oder die Patientinnenakten unserer Mütter (und der der bereits identifizierten Halbgeschwister) alle zufällig doch abhandengekommen sind.

S: Ja, es war absolut wichtig – auch wenn das Ergebnis enttäuschend war. Der Rechtsweg war ein deutliches Zeichen: Wir geben uns nicht mit einem „Gibt’s nicht mehr“ zufrieden, wenn es um unsere Herkunft geht. Es war ein Kampf für das Recht auf Wissen – und für die Würde von Spenderkindern generell. Dass die Samenbank trotz Gerichtsurteil keine Auskunft gegeben hat, wirft ein bezeichnendes Licht auf den mangelnden Willen zur Verantwortung. Ich hoffe, dass unser Fall hilft, gesellschaftlich und rechtlich ein Umdenken anzustoßen.

Wie hat die Aufklärung eurer Herkunft euer Verständnis von Familie und Identität beeinflusst? Gibt es etwas, das ihr anderen Menschen in einer ähnlichen Situation mit auf den Weg geben möchtet?

A: DNA-Datenbanken sind die Aufklärer des 20. Jahrhunderts. Wenn ihr eure genetischen Elternteile oder Halbgeschwister finden möchtet, dann ist das auf diese Weise definitiv möglich, es dauert manchmal nur etwas länger. Habt dann Geduld, macht vielleicht eine Pause, aber lasst euch nicht entmutigen.

S: Man lernt: Familie ist mehr als Biologie – aber Biologie kann dennoch sehr bedeutungsvoll sein. Identität besteht aus vielen Schichten, und für uns war es wichtig, diesen Teil endlich einordnen zu können. Es ist nicht alles, aber es ist auch nicht nichts. Mein Rat an andere: Gebt euch das Recht zu suchen. Das ist kein Verrat an der sozialen Familie, sondern ein Akt der Selbstachtung. Und: Ihr seid nicht allein – viele andere haben ähnliche Fragen und ähnliche Wege hinter sich.

Ihr seid ja recht viele Halbgeschwister. Wie hat euch die Erfahrung, euren genetischen Vater zu finden und gemeinsam diese Suche zu meistern, als Gruppe geprägt? Gibt es Pläne, wie ihr auch in Zukunft miteinander in Kontakt bleiben möchtet?

A: Die Suche war bestimmt eine gute Teambuildingmaßnahme 😊. Ich habe vor, auch weiter in Kontakt mit meinen Halbgeschwistern zu bleiben.

S: Wir sagen manchmal scherzhaft: „Unsere Familie kam über die DNA-Datenbank.“ Aber das trifft es irgendwie auch. Aus Fremden wurden Vertraute. Wir sind inzwischen mehr als nur „Halbgeschwister auf dem Papier“. In den letzten Jahren ist ein starkes Band zwischen uns gewachsen. Wir stehen in regelmäßigem Kontakt, tauschen uns aus, organisieren Treffen und unterstützen uns auch emotional. Diese Verbindung gibt Halt – und ich möchte sie auf jeden Fall erhalten. Unsere gemeinsame Geschichte verbindet uns auf eine ganz eigene, tiefe Weise.

Artikel Spenderkinder psychologisch begleiten

Spenderkinder-Vorsitzende Anne Meier-Credner hat einen Artikel zur psychologischen Begleitung von Spenderkindern für das Magazin Psylife geschrieben: „Ich möchte wissen, woher ich komme“ – Spenderkinder psychologisch begleiten. Hierin schildert sie die besonderen Herausforderungen: die teilweise vorhandene Erwartung, die eigenen Bedürfnisse hintenan zu stellen. eine möglicherweise große Anzahl von Halbgeschwistern, die mögliche Ablehnung durch den genetischen Elternteil oder die Angst vor Ablehnung.

Bei inzwischen vermutlich mehr als 120.000 Spenderkinder in Deutschland und einer Familienkonstellation mit besonderen Herausforderungen sollte die psychologische Behandlung von Spenderkindern keine Seltenheit sein. Auch im Verein Spenderkinder haben sich einige Mitglieder in eine Psychotherapie begeben – von unterschiedlicher Dauer und aus unterschiedlichem Anlass. Fast alle Mitglieder haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Familienkonstellation erst einmal sehr genau erklärt werden musste und die meisten Psychologen zunächst sagten, dass sie hierin bislang noch keine Erfahrungen gemacht haben. Hoffentlich ändert sich das mit Artikel wie diesen und Forschung zu der Situatuon von Spenderkindern in der Zukunft.

Dänemark: Klage gegen anonyme Abgabe von Samen und Eizellen

In Dänemark haben zwei durch Samenvermittlung gezeugte Personen, Ditte und Nette, eine Klage gegen den dänischen Staat eingereicht. Sie machen geltend, dass das Gesetz, das anonyme Vermittlung von Samen und Eizellen erlaubt, ihre Menschenrechte verletzt, insbesondere ihr Recht auf Familienleben.

Bis 2012 waren in Dänemark nur eine anonyme Abgabe von Samen und Eizellen erlaubt. Heute sind in Dänemark sowohl offene als auch anonyme Vermittlungen von Samen und Eizellen erlaubt. Wunscheltern haben die Wahl, ob sie eine anonyme oder eine offene Vermittlung möchten. Meistens sind offene Vermittlungen teurer.

Nette, eine der Klägerinnen, wurde vor 29 Jahren durch eine anonyme Samen“spende“ gezeugt. Von ihrem genetischen Vater kennt sie nur Größe, Gewicht, Augenfarbe und Blutgruppe. Sie stellt sich dieselben Fragen wie viele andere durch Samenvermittlung gezeugte Menschen: Woher komme ich? Was habe ich geerbt? Warum hat mein genetischer Vater seinen Samen abgegeben?

Die Klage argumentiert, dass das dänische Recht gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Artikel 3, 7 und 8 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Dänemark sei verpflichtet, das Recht eines Kindes auf Identität zu gewährleisten (mehr zum Recht einer Person auf Kenntnis seiner Abstammung unter internationalem Recht auf der internetseite von Donor Offspring Europe). Dazu gehöre auch, unnötige Hindernisse für den Zugang eines Kindes zu Informationen über seine genetische Herkunft zu vermeiden, da der Staat die positive Verpflichtung habe, aktiv dafür zu sorgen, dass auch Spenderkinder Zugang zu Informationen über ihre biologische Herkunft haben.

Das dänische Recht sichert Spenderkindern jedoch keinen Zugang zu Informationen über ihre genetische Herkunft, da die anonyme Vermittlung von Samen und Eizellen weiterhin erlaubt sind. Dem Kind wird somit jegliche Möglichkeit genommen, Informationen über seine biologischen Eltern zu erhalten. Im Fall von Nette und Ditte bedeutet dies, dass sie keine Informationen über ihre biologischen Väter erhalten können.

Viele Nachbarländer wie Schweden, Norwegen, Deutschland, die Niederlande und Frankreich haben ihre Gesetze bereits geändert und erlauben nur noch eine offene Vermittlung von Samen und Eizellen. Im vergangenen Jahr entschied das belgische Verfassungsgericht, dass anonyme Vermittlung von Samen- und Eizellen die Rechte von Spenderkindern verletzt und dass das Recht entsprechend geändert werden muss.

Eine erfolgreiche Klage könnte auch das dänische Gesetz ändern. Dies würde die Rechte der rund 20.000 Kinder, die in Dänemark durch Eizell- und Samenspenden gezeugt wurden, unmittelbar verbessern. Da dänischer Samen in viele andere Länder geliefert wird und viele Eltern auch nach Dänemark kommen, um Samen und Eizellen zu kaufen, würde dies auch die Rechte vieler Spenderkinder in anderen Ländern verbessern. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich in zwei Jahren getroffen.

Die Kläger wären für jede Unterstützung ihres Rechtsstreits sehr dankbar, da der Rechtsstreit eine erhebliche finanzielle Belastung für sie darstellt.

Eine Spende kann auf das Konto des dänischen Vereins für Spenderkinder „Donorbørns Vilkår“ überwiesen werden (Mobilepay: 292267) oder per Banküberweisung an die Reg.-Nr.: 5364, Kontonr.: 0244922, IBAN: DK4753640000244922.

Weitere Informationen zur Klage befinden sich auf der Internetseite von Donorbørns Vilkår unter sowie auf den Instagram- und Facebook-Seiten der Organisation.

Samen aus dem Ausland – Nachteile für Spenderkinder

Ein nicht unerheblicher Teil des in Deutschland vermittelten Samens stammt vermutlich aus dem Ausland, überwiegend aus Dänemark. Das ist in anderen europäischen Ländern ähnlich: nach einem Bericht auf Euronews aus dem Jahr 2023 geben einige niederländische Fruchtbarkeitskliniken an, dass mehr als 60 % ihrer Behandlungen mit Sperma einer dänischen Samenbank durchgeführt werden, in Belgien soll es ähnlich sein. () Berichten zufolge gibt es sogar europäische Länder, die fast ausschließlich Samen aus dem Ausland importieren und im eigenem Land keine Personen anwerben, die ihren Samen abzugeben.

In einem Interview äußert der Gründer der dänischen Samenbank Cryos, dass 90 % des dänischen Samens exportiert wird und 60 % der Kinderwunschbehandlungen in Dänemark an Personen aus dem Ausland erfolgt.

Importiert eine dänische Samenbank Samen zur Vermittlung nach Deutschland, muss dieser im Samenspenderregister registriert werden, von dem die Kinder Auskunft verlangen können (§ 5 Absatz 1 Satz 2 Samenspenderregistergesetz).

Grund für den Erwerb von Samen aus dem Ausland sind vermutlich die stark serviceorientiert arbeitenden, den Elternwunsch betonendende Samenbanken. In diesen können Wunscheltern zum Teil wie in einem Shopping Katalog blättern und Bilder der Personen ansehen, deren Samen oder Eizellen erworben werden können. Oft werden die Personen mit Beruf, Eigenschaften und weiteren Informationen beworben (warum das kein angemessener Umgang ist, erklären wir in dem Beitrag Samen und Eizellen im Shopping-Portal). In einem Tagesschau-Artikel berichtet eine Solo-Mutter, dass viele alleinstehende Frauen lieber nach Dänemark fahren würden, weil sie dort weniger Hürden ausgesetzt seien und Atmosphäre und der Service dort besser seien. Auch unter queeren Eltern ist es üblich, für eine Samenvermittlung nach Dänemark zu gehen oder Samen aus Dänemark zu beziehen – obwohl lesbische und auch alleinstehende Frauen inzwischen auch in Deutschland Samenvermittlungen erhalten können.

Aus Sicht der durch ausländischen Samen gezeugten Kinder gibt es deutliche Nachteile:

Samenvermittlung im Ausland

Erfolgt die Vermittlung des Samens im Ausland, gilt in Bezug auf das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung das Recht dieses Landes. In Dänemark ist anonyme Samenvermittlung nach wie vor zulässig (zwei dänische Spenderkinder haben jüngst eine Klage dagegen eingereicht). Wird nicht ausdrücklich eine offene Spende vereinbart, die oft teurer ist, wird der Samen anonym vermittelt. Wir hatten in der Vergangenheit Kontakt zu Wunscheltern, denen dies nicht bewusst war und die mit Bestürzung auf die Information reagiert haben, dass ihr Kind nicht erfahren kann, wer sein genetischer Elternteil ist. Wenn eine offene Spende vermittelt wird, kann das Kind oft erst mit 16 oder 18 Jahren Auskunft verlangen. In Deutschland besteht keine Altersgrenze für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Kinder den Auskunftsanspruch zwar nur selbst geltend machen (§ 10 Absatz 1 Satz 2 Samenspenderregistergesetz). Vorher können sie ihn jedoch vertreten durch die Eltern geltend machen.

Vermittlung ausländischen Samens in Deutschland

Wird ausländischer Samen in Deutschland vermittelt, gilt das Samenspenderregistergesetz. Das bedeutet: zulässig ist nur eine offene Samenvermittlung, die Person, von der der Samen stammt, wird im Samenspenderregister registriert und das Kind kann von diesem Auskunft über die Identität des genetischen Elternteils verlangen.

Unabhängig vom Ort der Vermittlung gelten bei Samen aus dem Ausland folgende Nachteile:

  • Die Kinder können eine sehr hohe Anzahl von Halbgeschwistern haben. In Dänemark gilt eine Obergrenze von 12 Kindern pro Spender, aber nur innerhalb von Dänemark. Der Export in andere Länder stellt daher eine Möglichkeit dar, noch weitere Kinder mit demselben genetischen Elternteil zu zeugen. Im April 2025 wurde bekannt, dass mit Samen eines dänischen Mannes mit hohem Krebsrisiko mindestens 67 Kinder in verschiedenen europäischen Ländern gezeugt wurden. Für Spenderkinder kann es belastend sein, eine so hohe Anzahl von Halbgeschwistern zu haben (siehe unser Beitrag 100 Halbgeschwister und mehr). Es verringert auch die Wahrscheinlichkeit, eine echte Beziehung zu dem genetischen Elternteil aufbauen zu können, der potentiell sehr viele Anfragen von Kindern erhalten kann.
  • Wenn die Spenderkinder Kontakt zu Halbgeschwistern oder dem genetischen Elternteil aufnehmen möchten, werden sie dies voraussichtlich in einer anderen Sprache tun müssen. Zwar lernt inzwischen jeder Englisch an der Schule, aber um einen echten Kontakt zu einem anderen Menschen, einem unmittelbaren Verwandten, aufbauen zu können, muss man eine Fremdsprache gut beherrschen. Dies kann eine Kontaktaufnahme, die bereits mit vielen aufrüttelnden und verunsichernden Emotionen verbunden sein kann, weiter erschweren. Hinzu kommt, dass die Halbgeschwister voraussichtlich über ganz Europa verstreut sind und ein persönliches Treffen nicht so einfach möglich ist.

SWR Nachtcafé „Und das soll Familie sein“ mit Dietrich

Diese Woche war Dietrich, der Vater von Spenderkinder-Mitglied Britta, beim SWR Nachtcafé zum Thema „Und das soll Familie sein“ zu Gast. Ihr könnt die Sendung auch über die ARD Mediathek ansehen.

Britta und Dietrich haben sich im Jahr 2019 über eine DNA-Datenbank gefunden. Dietrich hatte Anfang der 80er Jahre in der praxis von Dr. Poluda in München Samen gespendet. Seitdem erzählen sie gerne von ihrer Geschichte als Beispiel dafür, wie bereichern eine Familienerweiterung sein kann (Brittas Geschickte auf unserer Internetseite).

Die Sendung ist insgesamt sehenswert, auch wegen der anderen Gäste unter dem Aspekt, wie unterschiedlich Familiensysteme aussehen können. Dietrich ist am Ende dran.

Neue Fachpublikation zu innerfamiliären Herausforderungen erwachsener Spenderkinder

Der Bioethiker Tobias Bauer und die Psychologin Anne Meier-Credner haben einen weiteren Fachartikel über ihre Befragung von Spenderkindern in Deutschland veröffentlicht:

Bauer, T., & Meier-Credner, A. (2024). Intra-familial dynamics of knowledge and ignorance experienced by donor-conceived adults in Germany. SN Social Sciences, 4, 163. https://doi.org/10.1007/s43545-024-00967-w, frei verfügbar abrufbar auf der Journal-Website.

Der Artikel sensibilisiert dafür, welche Herausforderungen Spenderkinder neben ihrer Aufklärung erleben: Sie müssen das neue Wissen nicht nur in ihre eigene Identität integrieren, sondern sind auch damit konfrontiert, wie ihre Familienmitglieder mit dieser Tatsache umgehen. Dabei sind innerfamiliäre Dynamiken von Wissen und Nichtwissen zentral.

Grundlage für den Artikel sind Daten der Spenderkinderstudie2020, die mit 59 Teilnehmenden zwischen 21 und 46 Jahren die bislang größte Studie an Spenderkindern aus Deutschland ist. Die Teilnehmenden wurden zwischen 1974 und 1999 gezeugt und im Alter von 5 bis 46 Jahren aufgeklärt.

Eine thematische qualitative Textanalyse ergab vier Hauptthemen mit denen sich erwachsene Spenderkinder konfrontiert sehen:

1. Die Nicht-Absolutheit des Nichtwissens vor der Aufklärung: So hatten manche Spenderkinder z.B. bereits vor ihrer Aufklärung Vermutungen zu ihrer anderen Herkunft.

2. Neue Nichtwissensbereiche nach der Aufklärung: z.B. darüber, wer der genetische Vater ist und wie viele Halbgeschwister es gibt, aber auch darüber, wer sonst von ihrer Entstehungsweise weiß und wie sie mit den Geschwistern, mit denen sie aufgewachsen sind, verwandt sind.

3. Umgangsweisen mit dem neu erworbenen Wissen: Manche Spenderkinder streben die Weitergabe ihres Wissens an. Andere möchten, dass – zumindest bestimmte Personen – nichts von ihrer anderen Herkunft erfahren. Wissende Familienmitglieder vermeiden das Thema teilweise untereinander.

4. Konkurrierende Besitzansprüche auf Wissen und Nicht-Wissen: z.B. wenn Eltern das Recht ihrer Kinder auf Wissen nicht anerkennen oder wenn Eltern und Spenderkinder sich uneinig darüber sind, welche weiteren Personen informiert werden sollen. Dazu gehören auch Konstellationen wie die, dass ein Kind bereits um seine Entstehungsweise und die seiner noch unwissenden Geschwister weiß.

Der erste Artikel zur Spenderkinderkinderstudie2020 beschreibt die vielfältigen Umstände, unter denen die Teilnehmenden von ihrer Entstehungsweise erfahren haben und welche Einflüsse der Aufklärung auf die Beziehung zu verschiedenen Familienmitgliedern sie berichten.

Der Fall des Massenspenders Jonathan Jacob Meijer

Ende April ging die Meldung durch die Nachrichten, dass die niederländische Spenderkinder-Organisation Stichting Donorkind ein Unterlassungsurteil bei einem Gericht in Den Haag gegen den niederländischen Samenspender Jonathan Jacob Meijer erwirkt hat, der über 500 Kinder gezeugt haben soll. Das Urteil verbietet Meijer bei Androhung einer Strafe von 100 000 Euro, weiterhin seinen Samen anzubieten, er muss Kliniken auffordern seinen Samen zu vernichten. Ausnahmen gibt es für die Zeugung von Geschwisterkinder.

In den Niederlanden durften bis 2019 nur 25 Kinder durch einen Samenspender entstehen, seit 2019 wurde die die Grenze zur besseren Berücksichtigung von Geschwisterkindern auf 12 Familien geändert. Meijer, ein 41jähriger Musiker, hatte sich laut den Berichten bei 11 Samenbanken in den Niederlanden sowie bei jeweils einer in Dänemark und der Ukraine als Spender registriert und außerdem seinen Samen auch privat über diverse Online-Foren angeboten. Dabei soll er die empfangenden Familien nach Berichten teilweise bewusst über die Anzahl der durch ihn gezeugten Kinder getäuscht haben. 2017 wurde die niederländische Vereinigung für Reproduktionsmedizin auf die Massenspenden aufmerksam und setzte ihn auf eine schwarze Liste. Allerdings gibt es in den Niederlanden kein Zentralregister, das über die Einhaltung dieser Grenze wachen würde und die Kliniken teilen ihre Informationen über Spender nicht.

Das Gericht begründete sein Unterlassungsurteil mit der hohen Inzestgefahr bei über 500 Halbgeschwistern und damit, dass viele Eltern nun ungewollte Teil eines riesigen Verwandtschaftsnetzwerks seien.

Stichting Donorkind nannte das Verhalten Meijers ein „bizarres soziales Experiment“. Während es einige Berichte über Massenspender gibt, bewegt sich die Zahl der genannten gezeugten Kinder meist um die 100 – der Fall Meijer sticht wegen der ungewöhnlich hohen Zahl von über 500 besonders hervor. Obwohl sich die meisten Spenderkinder durchaus über Halbgeschwister freuen, sollte eine bestimmte Zahl nicht überschritten werden (siehe auch unser Beitrag 100 Halbgeschwister und mehr) – vor allem weil die Gefahr einer unwissentlichen Inzest-Beziehung steigt, aber auch weil eine so hohe Zahl die Fähigkeit der meisten überfordern wird, eine sinnvolle Beziehung aufbauen und pflegen zu können.

Ein Fall wie mit Meijer könnte jedoch ohne weiteres auch in Deutschland passieren. Anders als in den Niederlanden gibt es in Deutschland noch nicht einmal eine gesetzliche Obergrenze für die Zahl von Kindern, die durch eine Person gezeugt werden können, die Samen abgibt. Ein Münchner Reproduktionsmediziner dokumentierte über 100 Schwangerschaften durch den Samen eines Mannes. Der Arbeitskreis Donogene Insemination empfiehlt offiziell eine Grenze von 15 Kindern, die jedoch nicht einmal von den eigenen Mitgliedern eingehalten wird. So bot z.B. eine Samenbank aus Essen noch im Jahr 2022 bis zu 74 Einheiten eines Mannes in ihrem Online-Katalog an.

Der Verein Spenderkinder fordert daher, dass eine gesetzliche Höchstgrenze von Familien festgelegt wird, die Samen einer Person in Anspruch nehmen, die diesen über eine Samenbank zur Verfügung stellt. Die Einhaltung könnte das Samenspenderregister überprüfen, die entsprechenden Spender sperren und auch eine Warnung aussprechen, wenn sich Spender bei mehreren Samenbanken registrieren lassen.

Es gibt auch deutsche Eltern, die ein Kind durch Jonathan Jacob Meijer bekommen haben, und die sich in Kontakt zueinander und zu den niederländischen Familien befinden. Einen Kontakt können wir für andere betroffene Familien auf Nachfrage gerne herstellen.

Vorfahren, Vorlieben und Erkrankungen? Veranstaltung am 19.4. im Hygienemuseum Dresden mit Spenderkinder-Mitglied Kay

Am Mittwoch, den 19. April 2023 findet um 19 Uhr im Hygienemuseum Dresden die Veranstaltung „Vorfahren, Vorlieben und Erkrankungen – Was verraten genetische Herkunfstests und wie sicher sind sie?“ statt.

Über das Thema diskutieren folgende Gäste, darunter Spenderkinder-Mitglied Kay:

Prof. Dr. Evelin Schröck, Humangenetikerin, Leiterin des Instituts für Klinische Genetik am Uniklinikum Dresden;
Dr. Isabelle Bartram, Molekularbiologin und Mitarbeiterin beim Gen-Ethischen Netzwerk e. V.;
Dr. Kay Büttner, engagiert sich bei Spenderkinder e. V.; hat mittels eines kommerziellen Gentests seine Halbschwester und seinen biologischen Vater gefunden;
Dr. Thilo Weichert, Jurist und Politologe, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD); er hat 2018 ein viel beachtetes Gutachten zu Datenschutzregelungen des Gentestanbieters und Weltmarktführers Ancestry erstellt.

Moderation:
Christiane Grefe, Journalistin und Sachbuchautorin, Berlin

Karten gibt es für 1,50 / 3 Euro im Vorverkauf, online, an der Museumskasse oder an der Abendkasse.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Ausstellung „Von Genen und Menschen“ statt.

Radiosendungen RBBInforadio am 12. und 15. April 2022

Zwei Interviews im RBB-Inforadio mit Spenderkindermitglied Anne – über die Suche nach dem leiblichen Vater, viele Halbgeschwister und die rechtliche Situation:

Spenderkinder: Auf der Suche nach der eigenen Herkunft (die Kurzform)

Das genetische Erbe: Spenderkinder und die Suche nach der Herkunft (etwas längere Form)