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Thema Samenspende oder Reproduktionsmedizin in den Medien

Artikel Anonyme Samenspende – Mutters Geheimnis auf SPON

Auf Spiegel Online ist am 29. Mai 2013 der Artikel Anonyme Samenspende: Mutters Geheimnis erschienen. Darin wird die Artikel der 46jährigen Clara erzählt, die ihre 13jährige Tochter und den 15jährigen Sohn mit einer Samenspende in Stuttgart bekommen hat. Das Paar redet miteinander nie über das Thema und blendet das Thema aus, sobald die Behandlung vorbei ist. Die Kinder wissen nichts von ihrer Zeugungsart, der Spender ist anonym. Der Vater trennt sich von der Familie, als die Tochter 5 ist, weil er frei und ungebunden sein möchte. Die Eltern streiten sich über Unterhalt, zu den Kindern hat der Vater nur noch sporadisch Kontakt. Der Arzt hat die Daten angeblich vernichtet, eigene Unterlagen hat die Mutter nicht. Jetzt befürchtet sie, dass ihr Ex-Mann die Vaterschaft anfechten könnte.

In der Vergangenheit hat es mich oft wütend gemacht, Geschichten von nicht-aufklärenden Eltern zu hören. Wahrscheinlich erinnert es mich zu sehr an meine eigenen Eltern und wie schlimm es war, erst mit 26 Jahren die Wahrheit zu erfahren. Aber diese Geschichte ist einfach nur traurig, weil sie so verkorkst ist, und die Mutter versucht auch nicht wirklich, ihr Handeln zu rechtfertigen. Aber die Leidtragenden sind – wieder mal – vor allem die Kinder. Man muss der Mutter zugute halten, dass sie die Kinder aufklären möchte – mit ins Grab nehmen möchte sie das Geheimnis nicht. Aber es wird wahrscheinlich mit jeden Tag schwieriger. Ich hoffe sie tut es bald, denn es wird sicherlich auch einfacher für die Kinder, wenn sie verstehen, weswegen sich ihr Vater so seltsam verhält.

Diese Geschichte zeigt noch einmal eindringlich, weswegen Eltern, wie es auch in unseren Politischen Forderungen steht, verpflichtend eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen sollten, bevor sie eine Samenspende erhalten. Zum einen sollten die Eltern dringend auf die Rechte ihrer mit Samenspende gezeugten Kinder hingewiesen werden. Dann ist eine Samenspende aber halt nicht die Beseitigung der Unfruchtbarkeit des Mannes, sondern eine Familiengründung mit dem Erbgut einer dritten Person. Das scheint vor allem den Vätern viel zu oft nicht klar zu sein. Einige lassen sich vielleicht auch nur deswegen auf die Samenspende ein, weil sie ihre Frau nicht verlieren wollen. Mit ihrer Unfruchtbarkeit setzen sie sich aber nicht auseinander, genausowenig, ob sie es verkraften, täglich  durch ein genetisch nicht eigenes Kind daran erinnert zu werden.

Und wenn sich das Familienleben dann nicht so gestaltet, wie sie es sich vorgestellt haben, denke ich schon, dass manchen Vätern der Abschied leichter fällt, wenn sie wissen, dass sie mit den Kindern genetisch nicht verwandt sind. Dann haben die Kinder effektiv oft nur noch die Mutter – kein schöner Zustand. Der Hinweis, dass die Kinder so gewollt waren, stimmt dann auch nur teilweise. Übrigens möchten wir Spenderkinder auch genau aus diesem Grund weiterhin die Möglichkeit besitzen, ab dem Alter von 18 Jahren innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft des sozialen Vaters anfechten zu können.

Fehlinterpretationen in einem wissenschaftlichen Aufsatz

Mit anderen Menschen persönliche Erfahrungen und Eindrücke zu teilen, beinhaltet immer das Risiko, falsch verstanden und wiedergegeben zu werden. Schlechte Erfahrungen mit Forschern hatten wir bisher nicht. Leider habe ich jetzt jedoch mit der Sozialwissenschaftlerin Dr. Dorett Funcke von der Universität Bochum den ersten Fall.

Frau Funcke nahm im Jahr 2008 Kontakt zu mir auf und äußerte den Wunsch, mit mir und anderen Spenderkindern für ihre Forschungen zum Stellenwert von genetischer Verwandtschaft für Familienbeziehungen zu sprechen. Wir haben uns daraufhin einmal für ein Interview getroffen und hatten sporadischen Email Kontakt. Ich hatte mich schon etwas gewundert, nie etwas von den Ergebnissen ihrer Forschung zu hören. Letzte Woche fand ich dann ihren Artikel mit dem Titel „Der unsichtbare Dritte“ in der Zeitschrift „Psychotherapie & Sozialwissenschaft“ aus dem Jahr 2009 (S. 61-98). In diesem analysiert sie einen Teil meines Erfahrungsberichts auf dieser Internetseite. Die Interpretation meiner Aussagen in diesem Artikel ist sehr eigenwillig – und in meinen Augen absolut unzutreffend.

Frau Funcke analysiert dabei meinen Erfahrungsbericht mit der Methode der objektiven Hermeneutik, bei der es grob ausgedrückt um die Rekonstruktion angeblicher objektiver Bedeutungsstrukturen von Texten geht. Grundannahme des Verfahrens ist, dass jede Aussage einen objektiven latenten Sinn besitzt. Von besonderer Bedeutung ist, wie etwas gesagt bzw. ausgedrückt wurde; nicht dagegen, wie etwas gemeint sein könnte.

Das sieht in der Praxis an meinem Erfahrungsbericht dann so aus (S. 79): Meine Aussage, dass meine Eltern mir mitgeteilt haben, dass ich durch eine Samenspende „entstanden“ bin, deutet Frau Funcke so, dass ich durch den Gebrauch des Wortes „Entstehung“ die Bedeutung der sozialen Elternschaft meines Vaters für die Praxis der Sozialisation tilgen würde, weil „Entstehung“ immer den gesamten Entstehungsprozess eines Subjektes bis zur Herausbildung der Autonomie bedeute. Ich halte sowohl diese Methode wie auch die konkrete Anwendung in meinem Fall für willkürlich.

Selektive Interpretation meines Erfahrungsberichts

Zunächst ist die Vorgehensweise sehr selektiv. Das sieht man in dem konkreten Beispiel daran, dass Frau Funcke nur den ersten Teil meines Erfahrungsberichts analysiert. Dort versuche ich zu schildern, wie ich die Aufklärung durch meine Eltern in genau diesem Moment wahrgenommen habe. An einer nachfolgenden Stelle des Textes betone ich aber, dass ich Elternschaft auch als soziale Beziehung sehe. Diese spätere Aussage wird in Frau Funckes Interpretation aber nicht berücksichtigt. Damit reduziert sie meine Sichtweise auf Samenspende auf eine rein biologische Sicht. Genau das möchte ich aber eindeutig vermeiden. Genetische und soziale Eltern sind für mich beide wichtig.

Weiterhin stellt Frau Funcke meine Gedanken so dar, als wäre aus meiner Perspektive die meiner Eltern ausgeschlossen (S. 80). Das stimmt aber wiederum nur für den ersten Teil des Textes, in dem ich wiedergebe, wie ich den Abend der Aufklärung wahrgenommen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mir noch keine ausgearbeiteten Gedanken über meine Situation gemacht, ich befand mich in einem Schockzustand. Mit der Motivation meiner Eltern, die natürlich nicht von schlechten Absichten getragen war, beschäftige ich mich an einer späteren Stelle des Textes. Das wird von Frau Funcke wiederum nicht beachtet. Sie stellt es so dar, als könnte man aus meiner Schilderung der Aufklärungssituation alles über meine Reaktion herauslesen.

Willkürliche Auslegung von einzelnen Wörtern und Formulierungen

Außerdem halte ich die Grundannahme, dass jede Aussage einen objektiven Sinngehalt hat, den jeder Mensch gleich beurteilen würde, für nicht richtig. In dem oben genannten Beispiel ist es das Wort „Entstehung“. Ich messe dem Wort die Bedeutung der körperlichen Entstehung bei. Diese Bedeutung hat das Wort zum Beispiel auch in dem Buch „Ein Kind entsteht“ von Lennart Nilsson. Ich habe das Wort gewählt, weil mir „Zeugung“ zu technisch war. Dass damit die Entstehung als ganzer Mensch gemeint ist, finde ich absolut nicht zwingend. Frau Funcke sagt jetzt mit ihrer Theorie der objektiven Hermeneutik im Hintergrund, dass das sehr wohl meine unterbewusste Intention war. Das empfinde ich als ziemliche Bevormundung – wie ich etwas meine, kann ich am besten selbst sagen. Andere können höchstens sagen, wie etwas auf sie wirkt. Auch diese Wirkung ist aber in diesem Fall sicherlich nicht zwingend.

Fast absurd wird es, wenn Frau Funcke einem Tippfehler von mir eine besondere Bedeutung beimisst (S. 89). In dem Satz „Zwischendrin ging ich ins Badezimmer, sah mich lange im Spiegel an und überlegt, was ich wohl von meinem unbekannten Vater habe (…)“. Die völlig unbewusste Handlung, beim Schreiben am Computer auf der Tastatur den Buchstaben „e“ aus Versehen zu verfehlen, soll dann folgende Bedeutung haben: „Die Erfahrung der Nicht-Leiblichkeit“ ist noch so akut wie zum Zeitpunkt der Protokollierung des Gesprächs.“ 

Eine weitere, seltsam subjektiv geprägte und absolut unzutreffende Interpretation trifft Frau Funcke bei meiner Erzählung, dass meine Mutter beteuerte, dass sie mich wegen der Spendung durch Samenspende nicht weniger lieben würden. Dazu schreibt Frau Funcke (S. 86): „Anna [das bin ich] erkennt aber das Schuldgefühl nicht, das von ihr im Aufklärungsgespräch mit zum Ausdruck gebracht wird. Sie legt den Eltern stattdessen lauter Klischees in den Mund und sie erzählt so, als ob die Eltern eine Art Kalkulationsprogramm für Affektverteilung angewendet hätten.“ Damit unterstellt Frau Funcke mir zunächst, dass meine Darstellung der Aussagen meiner Eltern nicht den Tatsachen entspräche. Genauso frage ich mich, wie sie auf die Idee kommt, dass ich von der Aussage meiner Mutter deswegen so betroffen gewesen wäre, weil ich darin ein „Affektverteilungsprogramm“ wahrgenommen hätte. Was soll das überhaupt sein? Mich hat die Aussage deswegen so betroffen gemacht, weil ich nie daran gezweifelt hätte, dass meine Eltern mich wegen der Zeugung durch Samenspende weniger lieben. Ich habe ihre Aussage eher als Demonstration von zu viel Liebe wahrgenommen, als Erdrückung, und als mangelndes Verständnis für die Gedanken, die ich mir in diesem Moment tatsächlich gemacht habe.

Genauso wenig zutreffend ist daher Frau Funckes Interpretation, dass für mich mit der verspäteten Offenbarung, ein Spenderkind zu sein, die Wahrscheinlichkeit gering gewesen sei, aus einem Kinderwunsch hervorgegangen zu sein (S. 83). Genau dies war mir in diesem Moment sehr bewusst – aber auf eine schmerzhafte Art und Weise, da es für mich bedeutete, dass sich meine Eltern trotz dieses Kinderwunsches sehr wenig damit auseinandergesetzt haben, wie ich mich als Individuum später aufgrund dieser Zeugungsweise fühlen würde.

Mutmaßungen ohne Anhaltspunkte

Wenig objektiv ist auch, dass Frau Funcke in dem Text trotzdem zahlreiche Mutmaßungen über meine Eltern und mich aufstellt, die keine Grundlage in meinem Erfahrungsbericht haben. So mutmaßt sie zum Beispiel auf S. 88, meine Eltern hätten sich einen kleinen Spender gewünscht, weil mein Vater ebenfalls klein ist. Das Gegenteil ist der Fall. Meine Eltern sind beide über 1,80 Meter groß, und meine Mutter wollte verhindern, dass ich ebenfalls so groß werde.

Genauso stellt Frau Funcke – weswegen auch immer – die These auf, dass die Beziehung zwischen meinen Eltern „authentisch“ und damit anscheinend gut funktionierend gewesen wäre (S. 80-81). Weiterhin stellt sie Mutmaßungen an, inwiefern die Unfruchtbarkeit meines Vaters Teil der Beziehung war. (S. 83) Das hat keine Grundlage in meinem Erfahrungsbericht. Ich habe versucht, so wenig wie möglich über andere Aspekte der Beziehung zwischen meinen Eltern und mir und insbesondere zwischen meinen Eltern zu berichten, weil mir das zu persönlich für eine öffentliche Darstellung auf einer Internetseite ist und ich meine Eltern auch nicht bloßstellen möchte. Ich kann verstehen, dass einen tiefere Analyse für Sozialwissenschaftler natürlich besonders interessant ist. Dafür sollten sie aber mit mir – oder meinen Eltern – sprechen, und nicht Mutmaßungen aufgrund eines Textes anstellen, in dem ich gerade über solche Aspekte nicht berichte.

Unterstellungen zu meiner Motivation, meine Erfahrungen öffentlich zu machen

Frau Funcke unterstellt mir außerdem, ich hätte meine Erzählung in das Internet gestellt, um über eine Anklage und Schuldzuweisung an meine Eltern dieses Ereignis in meine Biografie zu integrieren (S. 81, 91). Auch das stimmt nicht. Eine Anklage und Schuldzuweisung wäre auch ohne eine öffentliche Darstellung möglich gewesen, und ich nennen ja meine Eltern auch nicht bei ihrem Namen. Mein Ziel durch die öffentliche Darstellung war immer, durch die Schilderung meiner persönlichen Erfahrungen zusammen mit anderen Spenderkindern eine gesellschaftliche Veränderung anzustoßen. Ein Teil davon ist, Eltern dazu zu bewegen, ihre Kinder früher und sensibler aufzuklären, als es meine Eltern getan haben.

Lückenhafte Schlussfolgerungen

Nur teilweise kann ich die Schlussfolgerungen von Frau Funcke nachvollziehen, zu denen sie aufgrund der Interpretation meines Textes kommt. So schlägt sie vor, Paaren, die eine Samenspende erwägen, von einer Samenspende abzuraten und sie zumindest für die Schuld zu sensibilisieren, die sie auf sich laden, wenn sie dem Kind ein vermeidbares Lebensthema auferlegen (S. 92).

Damit scheint Frau Funcke gar nicht in Erwägung zu ziehen, dass Eltern ihre Kinder von Anfang an aufklären und einen offenen Spender auswählen könnten und somit dieses Lebensthema zumindest erträglicher machen. Insbesondere sind Samenspenden in Deutschland nicht anonym. Das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung sollte auch mittlerweile für jüngere Spenderkinder besser durchzusetzen sein, da die Daten inzwischen zumindest 30 Jahre aufbewahrt werden müssen.

Frau Funcke stellt außerdem die These auf, dass es einen richtigen Zeitpunkt für die Offenbarung der Samenspende gegenüber den Kindern nicht gibt (S. 92): Eine Aufklärung in zu jungen Jahren könne die Kinder überfordern. Für diese Mutmaßungen bietet sie aber keinerlei Beweise an. Weder die Erfahrungen der Mitglieder von Spenderkinder, die im Kindesalter aufgeklärt wurden, noch die Adoptionsforschung stimmen hiermit mit dieser Meinung überein. Der Verein Spenderkinder tritt deswegen für eine Aufklärung im Kindesalter ein.

Mein Fazit

Zusammengefasst kann ich mich angesichts dieser selektiven und eigenwilligen Interpretationen des Eindrucks nicht erwähnen, dass Frau Funcke mich gezielt als einseitig, egoistisch und in einer Opferrolle gefangen darstellen möchte (S. 91-92). Kein Wunder, dass sie mich nie auf diesen Artikel aufmerksam gemacht hat. Ich frage mich, was sie erst mit meinem Interview angestellt hat.

Ich denke, dass Frau Funcke wie jeder Mensch eine bestimmte Meinung besitzt, die sie natürlich der Öffentlichkeit mitteilen kann. Trotzdem empfinde ich es als äußerst ärgerlich, dass sie mir unter dem Vorwand einer wissenschaftlichen Methode bestimmte Einstellungen und Erlebnisse unterstellt und auf Basis hiervon zu angeblich allgemein gültigen Schlussfolgerungen kommt.

Für mich selbst ziehe ich aus diesem Erlebnis die Erkenntnis, dass ich meinen Erfahrungsbericht umformulieren sollte und an manchen Stellen genauer erklären sollte, wie ich mich weswegen gefühlt habe, um solchen Fehlinterpretationen nicht mehr so viel Raum zu bieten.

Artikel Wir kommen gern bei SPON

Passend zur Werbung einer Samenbank „Kommen Sie bei uns“ gab es heute (10.05.2013) einen Artikel bei Spielgel-online mit dem unglaublich originellen, doppeldeutigem Titel Wir kommen gern.

In den Kommentaren wird leider wieder hauptsächlich auf die vermeintlich zu befürchtenden Unterhaltsverpflichtungen eingegangen. Deshalb halte ich es für wichtig, zumindest an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Preisgabe der Identität des Spenders keinesfalls bedeutet, dass der Spender nun unterhaltspflichtig ist. Die Preisgabe der Identität verpflichtet den Spender zu gar nichts. Erst wenn der Spender vor dem Gesetz als Vater des erwachsenen Spenderkindes eingesetzt wurde (und das ist bisher in Deutschland noch nicht vorgekommen), kann es zu einer GEGENSEITIGEN Unterhaltspflicht kommen. Was dafür alles passieren muss, und dass auch wir Spenderkinder diese Möglichkeit gesetzlich ausschließen möchten, ist nachzulesen auf dieser Seite unter Die rechtliche Situation.

Artikel Samen ohne Namen in der FAZ

In der Frankfurter Allgemeine Zeitung ist am 4. März 2013 der Artikel Samen ohne Namen der Journalistin Florentine Fritzen erschienen. Untertitel: „Kinder von Samenspendern haben das Recht zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Aber heißt das auch, dass sie Unterhalt von ihm fordern können?“

Es geht also – mal wieder – um die drohende Unterhaltspflicht für Samenspender. Das Thema finden Medien leider besonders interessant – obwohl in Deutschland noch nie ein Samenspender zu Unterhalt verurteilt wurde, das auch nicht so einfach ist, und wir Spenderkinder gefühlte tausend Mal gesagt haben, dass es uns darauf absolut nicht ankommt. Nachdem die FAZ vor ein paar Wochen dem Beklagten des Prozesses vor dem OLG Hamm, Prof. Katzorke, viel Raum für die Darstellung seiner antiquierten und unzutreffenden Ansichten gegeben hat, ist der Gesprächspartner jetzt immerhin Dr. Andreas Hammel, Leiter der Samenbank Erlangen. Diese Samenbank hinterlegt alle Daten bei einem Notar, damit die Kinder dort später Zugriff haben, sollten Sie mehr über ihre genetische Abstammung erfahren sollen. Die Spender werden vor ihrer Spende darüber aufgeklärt. Die Zahl der Spender ist deswegen nach dem Urteil des OLG Hamms nicht zurück gegangen (anderswo übrigens auch nicht). Leider gibt es die Samenbank noch nicht so lange, die ältesten Kinder sind 2003 geboren worden.

Trotzdem frage ich mich nach wie vor, weswegen es in den Medien so wenig um unsere Perspektive geht. Die meisten von uns mussten die Erfahrung machen, dass unser Wunsch zu wissen, wer der genetische Vater ist, wenig anerkannt wird, und dass die Ärzte uns gegenüber behaupten, dass sie die Unterlagen vernichtet haben. Und das, obwohl das Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung seit den siebziger Jahren herrschende juristische Meinung ist und auch die Bundesärztekammer seit 1970 darauf hinweist, dass Ärzte den Kindern auf Nachfrage die Identität des Spenders nennen müssen. Insofern ist es gut, in dem Artikel zu lesen, dass die befragten Politiker immerhin auch das Kindeswohl nennen. Ich hoffe sie berücksichtigen es dann auch bei ihren konkreten Vorschlägen.

Artikel über Leihmutterschaft im SZ-Magazin

Im SZ-Magazin vom 19.4.2013 ist der Artikel Und siehe, es war sehr gut erschienen. Der Artikel des Journalisten Thorsten Schmitz erzählt die Geschichte eines schwulen Paares, die ihre 3 Kinder über Leihmutterschaft in Indien und den USA bekommen haben, und ist leider ein ziemlich unverhohlenes und unkritisches Plädoyer für die Zulassung von Leihmutterschaft in Deutschland.

Die Schwierigkeiten des Paares, die Leihmutterschaft in Deutschland anerkennen zu lassen und die Kosten werden als unglaublich groß und unverhältnismäßig dargestellt, und mehrmals wird gefragt, warum Deutschland diesem Paar so viele Steine in den Weg legt. Darauf gibt es nur eine Antwort: Weil es vielleicht doch Menschenhandel ist, wenn man sich Eizellen bei einer Frau kauft und die Gebärmutter einer anderen Frau mietet, um sich das Kind nach der Geburt gegen Geld überreichen zu lassen. Das wird als Verstoß gegen die durch Art. 1 Grundgesetz geschützte Würde des Kindes gesehen, weil es zum Objekt gemacht wird. Genauso bleibt in dem Artikel unerwähnt, dass Eizellspende nicht ungefährlich für die Spenderinnen ist und dass man das Engagement von Leihmütter aus den ärmsten Gesellschaftsschichten oder Entwicklungsländern vielleicht schon als Ausbeutung sehen kann. Natürlich sind diese Mütter einverstanden, das Kind abzugeben, wenn sie das Geld benötigen.

Die eigentliche Aussage des Artikel ist, dass alles erlaubt ist, um Menschen zu ihrem Wunschkind zu verhelfen oder mehr Kinder in Deutschland zu haben. Das lässt jegliche ethische Perspektive und vor allem auch die Interessen der so gezeugten Kinder außer Acht und ist eine extrem von der Elternsicht geprägte Anschauung. Besonders interessant fand ich dabei eines: Den beiden Männern hat es nicht gereicht, Kinder mit einem lesbischen Paar zu bekommen, sie wollten eigene Kinder, die nur bei ihnen leben. Ein anderes Arrangement war für sie anscheinend nicht vorstellbar. So sehr ich für die Gleichstellung homosexueller Paare bin, denke ich nicht, dass diese – unabhängig von den natürlichen Gegebenheiten – ein Recht auf Kinder nur für sich alleine haben. Dass es für schwule Paare auch anders als über Leihmutterschaft geht, zeigt der Artikel des Journalisten Sven Stockrahm Vater, Vater, Mutter, Mutter, Kind, Kind in der Zeit vom 13.04.2013.

In unserem Verein haben wir keine Mitglieder aus Eizellspende und Leihmutterschaft. Als Spenderkind finde ich es aber schwierig genug, dass mein genetischer Vater, der Samenspender, (vielleicht) nur wegen des Geldes gespendet hat, sich (vielleicht) nicht für mich interessiert und dass meine Eltern somit eigentlich 50 % meines Erbgutes gekauft haben. Wie wäre das erst, wenn meine Eltern gleich zwei Menschen dafür bezahlt hätten, darunter den Menschen, in dessen Körper ich mich 9 Monate entwickelt und der mich zur Welt gebracht habe?

Sollte die Entstehung von Kindern wirklich der totalen Kommerzialisierung überlassen werden? Solche Gesichtspunkte hätte ich eigentlich von SZ Magazin erwartet – und kein Rührstück über zwei Menschen, die endlich Kinder erhalten haben, auf welchem Weg auch immer.

Artikel: Entscheidung für die Wahrheit

In der Berliner Zeitung ist  am 16. April 2013 der Artikel Kinder von Samenspendern – Entscheidung für die Wahrheit erschienen. Dargestellt wird die Geschichte einer Berliner Familie, die sich für die Aufklärung ihrer Kinder entschieden hat. Etwa eine Woche davor ist ein ähnlicher Artikel in der Zeit-online über eine andere Familie erschienen: Spender Nr. 4.077. Leider scheint bei der Journalistin hier etwas das Verständnisfür den Hintergrund für die Aufklärung zu fehlen. Hoffentlich ermutigen diese beiden Geschichten mehr Eltern zur Aufklärung ihrer durch eine Samenspende gezeugte Kinder.

Artikel über Mia in der Zeit Online

In der Zeit-Online ist ein Artikel über Mia von Spenderkinder, die die Vaterschaft ihres rechtlich-sozialen Vaters angefochten hat. Vorab: Der Artikel ist keine wörtliche Wiedergabe von Paulines/Mias Aussagen, sondern eine Bearbeitung, in der sich Mia selbst nicht vollständig wiederfindet.

Ich möchte diesen Artikel aber zum Anlass nehmen um auf ein Phänomen hinzuweisen, das sich unabhängig von der individuellen Geschichte durch die uns gegenüber größtenteils abschätzigen Kommentare zieht: Der (arme!) soziale Vater wird auch in diesem Artikel wie selbstverständlich bedauert und in Schutz genommen. Diese Tendenz erlebe ich beinahe durchgängig, fast wie einen Reflex. Ich halte diesen Schutz deshalb für so gefährlich, weil er es aus meiner Sicht erschwert, dass sich die sozialen Väter (als aktive Individuen!) mit ihrer Situation auseinandersetzen: Mit ihrer unabänderlichen Unfruchtbarkeit und ihrer aktiven Entscheidung für eine Samenspende. Die Samenspende ist keine „Behandlung“ der Unfruchtbarkeit, keine letzte Möglichkeit, sich irgendeine „Normalität“ zurechtzubasteln, sondern eine Entscheidung mit dem Samen eines anderen Mannes ein Kind zu bekommen und dieses Kind zu begleiten. Keine einfache Entscheidung und eine Aufgabe, die Mut, Selbstbewusstsein und nicht Kompensation, sondern Integration von Schwäche verlangt.

Kommentar zum FAZ-Artikel vom 23.02.2013

Prof. Katzorke äußert sich enthüllend in der FAZ
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist am 23.2.2013 ein Artikel der Journalistin Martina Lenzen-Schulte mit dem Titel Die Bedürfnisse der Spender sind unwichtig erschienen, in dem die Rechtslage zu Samenspenden kritisch beurteilt wird. So sehr wir Spenderkinder dieser kritischen Bewertung generell zustimmen, werden jedoch größtenteils die falschen Regelungen kritisiert.

Das ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, dass der Beklagte in dem sog. Samenspende-Urteil des OLG Hamm vom 6.2.2013, Prof. Katzorke, auffallend oft zitiert wird. Ehrlichkeitshalber hätte es wohl eher ein Interview mit ihm oder ein von ihm ausschließlich verfasster Artikel sein müssen. Er hat natürlich ein sehr großes Interesse daran, seine Handlungen in der Vergangenheit zu rechtfertigen und die Bedeutung des Urteils klein zu reden. Daher erfordern seine Aussagen einige Richtigstellungen und Kommentierungen:

1. Aussage des Urteils

Anscheinend hat er zunächst das Urteil nicht richtig gelesen. Es ist keineswegs so, dass das Urteil ihn lediglich zwingt, sein Archiv zu durchsuchen und keine Namenspreisgabe erzwungen werden könne, wenn es keine Unterlagen mehr zu dem Fall gäbe. In dem Urteil steht dagegen deutlich, dass die Auskunftserteilung erst dann unmöglich ist, wenn die für die Auskunft benötigten Informationen auch nach einer umfassenden Recherche nicht mehr zu beschaffen sind. Diese Recherche verlange nicht nur eine umfassende Suche nach den aussagekräftigen schriftlichen Unterlagen, sondern auch eine umfassende Befragung aller Mitarbeiter, die etwas zum
Verbleib oder Inhalt der fraglichen Unterlagen sagen können. Eine Durchsuchung des Archivs reicht also nicht aus, vor allem weil er schon während des Verfahrens vorgetragen hatte, dies gemacht zu haben.

2. Mal wieder – die Aufbewahrungsdauer für die Spenderunterlagen

Natürlich betont Prof. Katzorke auch wieder, dass die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen angeblich nur 10 Jahre betragen habe. In dem Zusammenhang haben wir schon öfters auf die 30jährige Aufbewahrungsdauer aus der IVF-Richtlinie der Bundesärztekammer hingewiesen, die Prof. Katzorke wohlweislich verschweigt. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Journalistin Martina Lenzen-Schulte dies als Tatsache hinnimmt und zu dem Schluss kommt: „Der Leiter der größten deutschen Samenbank (…) hat sich also keines Verstoßes schuldig gemacht, wenn die Akten oder Files bereits vernichtet sind.“

3. Recht auf Kontakt zum Spender nicht unklar

Genauso unzutreffend ist Prof. Katzorkes Aussage, dass selbst in einem Fall, in dem der Name des Spenders bekannt ist, völlig unklar sei, wer Art und Ausmaß des Kontaktes mit dem biologischen Vater bestimmen solle. Dies ist keineswegs unklar, denn der Spender kann – wie jeder andere genetische Vater – natürlich nicht zu einem Kontakt mit seinem Kind gezwungen werden, wenn er dies nicht möchte. Das Kind hat ein Recht darauf, seinen Namen zu erfahren, aber nicht auf Kontakt.

4. Keine Verringerung der Bereitschaft zum Samenspenden

Zumindest irreführend ist die Bemerkung, dass in Großbritannien im Jahr 2005, als die Anonymität der Samenspende aufgehoben wurde, die Spenderzahlen deutlich zurückgingen. Die Zahl der Spender normalisierte sich nach einigen Jahren wieder und es wird davon ausgegangen, dass sich lediglich der Typ des Spenders verändert hat. Es gibt auch keinerlei Anhaltspunkte dazu, dass britische Menschen mit Kinderwunsch diesen durch einen Mangel an Samenspenden nicht mehr erfüllen konnten.

Das reichte als Argument für anonyme Samenspenden aber anscheinend nicht: Da einige Länder homosexuelle Männer von der Samenspende ausschließen, äußerten angeblich manche (leider ungenannte)
die Befürchtung, dass mit Aufhebung der Anonymität nur noch ein eingeschränkter Pool von Spendern zur Verfügung stünde. Die Relevanz dieser Aussage für Deutschland ist völlig unklar, denn Homosexuelle dürfen hier Samen spenden. Auch anderen Ländern stünde es frei, bei einem Verbot anonymer Samenspenden Homosexuelle zur Samenspende zuzulassen.

5. Lesbische Paare sind bei Samenspenden keineswegs bessergestellt

Völlig abstrus wird es, wenn Prof. Katzorke behauptet, dass gleichgeschlechtliche Paare gegenüber heterosexuellen Paaren besser gestellt seien, weil eine Lebenspartnerin das per Samenspende gezeugte Kind adoptieren könne, während die Vaterschaft des männlichen Sozialvater vom Kind angefochten werden könne. Deswegen müssten seiner Meinung nach Samenspender so beraten werden, dass sie bei einer Spende für lesbische Paare in der Praxis weniger Risiken trügen, später zu Unterhalt verpflichtet zu werden, als bei einer Spende für heterosexuelle Paare.

Genau das ist falsch. Zwar kann bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Partnerin tatsächlich das Kind adoptieren, und eine Adoption kann von dem Kind nicht angefochten werden. Eine Adoption ist jedoch erst nach Geburt des Kindes möglich und ein längerer Prozess, in dem auch die Motivation des oder der Annehmenden überprüft wird. Niemand kann sich daher rechtlich bindend zur Adoption verpflichten – das bedeutet, dass sich die Lebenspartnerin es bis Abschluss des Adoptionsverfahrens jederzeit anders überlegen kann. Das Kind hat in einem solchen Fall keinen rechtlichen Vater und der Spender kann sofort als Vater festgestellt werden und grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet werden. Genau aus diesem Grund behandeln viele Kinderwunschkliniken in Deutschland keine lesbischen oder alleinstehenden Frauen.

Bei heterosexuellen Paaren gilt der Ehemann dagegen automatisch als Vater des Kindes, oder der Mann kann das Kind schon vor der Geburt anerkennen. Das Kind kann erst mit 18 die Vaterschaft anfechten. Aus diesem Grund ist vom rechtlichen Standpunkt her eine Spende für heterosexuelle Paare wesentlich sicherer.

Allgemein ist die Betonung dieser Risiken aber realitätsfremd, da in Deutschland noch nie ein Samenspender zu Unterhalt verurteilt wurde.

6. Aufklärung

Erschreckend ist außerdem, wie wenig sich Prof. Katzorke anscheinend seiner Verantwortung für die Familie bewusst ist, die mit seiner Hilfe entsteht und bei der sich die Eltern oft in einer Situation befinden, in der sie dringend eine Beratung benötigen. In der FAZ ist zu lesen: „Wenn mich die Eltern fragen, was besser ist – aufklären oder nicht -, sage ich ihnen, dass ich es nicht weiߓ, gibt der Arzt freimütig zu.

Und das trotz langjähriger Adoptionsforschung, die die Schädlichkeit von Familiengeheimnissen betont, und der Berichte von erwachsenen und spät aufgeklärten Spenderkindern, dass sie das Verschweigen durch die Eltern als Vertrauensbruch empfunden haben. Ganz abgesehen davon, dass das Kind ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat – aber davon hält Prof. Katzorke ja eh nicht viel.

Die Journalistin (oder Prof. Katzorke selbst) stellt daraufhin fest, dass die Frage, ob Eltern ihre Kinder aufklären sollten, nicht „wirklich wissenschaftlich beantwortet“ sei und es den Kindern, die von der Samenspende wüssten, nicht besser ginge als jenen, die es nicht wüssten. Abgesehen davon, dass für diese Aussage wieder einmal jegliche Belege fehlen, stellt sich auch die Frage, wie man das Wohlbefinden der Kinder definiert und misst, wie sehr dabei die Auswirkungen von Familiengeheimnissen überhaupt festgestellt werden können und wie man darin das Risiko einer unfreiwilligen Entdeckung durch die Kinder berücksichtigt. Das ethisch korrekte Verhalten wäre daher, den verunsicherten Eltern zur Aufklärung der Kinder zu raten. Aber dann müsste Prof. Katzorke ja möglicherweise mehr Auskunftsgesuche von Spenderkindern befürchten.

7. Die angeblich überzogenen Erwartungen der Spenderkinder

Prof. Katzorke versucht weiterhin wie schon mehrere Male, den Wunsch von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung lächerlich zu machen und warnt vor den angeblich überzogenen Erwartungen der Spenderkinder: „Für manche hat der biologische Vater regelrechte Heilandsfunktion, sie hoffen auf einen Brad Pitt, und dann hat er schütteres Haar und ist ein alter Mann.“

Hier fragen wir Spenderkinder uns wirklich, woher er das hat – hat ihm tatsächlich einmal ein Spenderkind geschrieben, dass der Spender sicherlich wie Brad Pitt aussieht? Uns ist niemand bekannt, der solche Wunschvorstellungen an den Spender hat. Wir möchten einfach nur wissen, wer er ist.

Daher stellt dies wohl eher die Sichtweise von Prof. Katzorke auf die Motivation von Spenderkindern dar, damit er sich damit nicht genauer auseinandersetzen muss.

8. Der Wunsch von Frauen – weniger wert?

Wie in vielen Interviews lässt Prof. Katzorke auch nicht die Bemerkung aus, dass vor allem junge Frauen Anfragen nach ihrem genetischen Vater an ihn stellen. Was möchte er damit eigentlich ausdrücken – dass man diesen Wunsch deswegen weniger ernst nehmen muss?

9. Bisher wenig Klagen – weswegen wohl?

Zuletzt betont Prof. Katzorke, dass von 10.000 der in seiner Klinik gezeugten Kinder nur etwa vierzig bis fünfzig Anfragen nach Spendernamen gestellt wurden und bisher nur eine Klage erfolgte. Das ist jedoch keine Bestätigung, dass nur wenige Spenderkinder diesen Wunsch haben, sondern eher eine Auswirkung davon, dass Prof. Katzorkes bisherige Strategie, den Eltern nicht zu einer Aufklärung zu raten und die Auskunftsersuchen von Spenderkindern abzuwimmeln, bisher leider allzu erfolgreich war. Und welcher junge Mensch klagt schon, wenn vom Arzt der Eltern mit voller Autorität behauptet wird, der Spender habe ein Recht auf Anonymität und überhaupt seien auch keine Unterlagen mehr vorhanden?

10. Unser Fazit

Das Fazit Prof. Katzorkes, rechtlich überlasse man die Betroffenen sich selbst, würden wir daher mit den gravierendsten Folgen auf uns Spenderkinder beziehen. Denn es berinträchtigt vor allem unsere Rechte, dass das Verbot anonymer Samenspenden, das Recht auf Kenntnis der Abstammung und eine daraus folgende längere Aufbewahrungsdauer für die Behandlungsunterlagen von Samenspenden nicht so deutlich gesetzlich festgelegt wurden, dass ein Herausreden von Ärzten wie Prof. Katzorke nicht möglich ist.

Unsere Hoffnung, Prof. Katzorke als Vorsitzender des Arbeitskreises Donogene Insemination würde sich nach dem Urteil einsichtiger zeigen, wurde mit diesem Artikel eines Besseren belehrt. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich mit der Zeit andersdenkende Ärzte durchsetzen werden, denen auch das Wohl der Eltern und Spenderkinder am Herzen liegt und nicht nur ein veraltetes Geschäftsmodell. Und der FAZ ist zu empfehlen, Äußerungen eines Mediziners über Recht und Psychologie zumindest einmal gegen zu checken.

Hinweis auf aktuelle Sendungen

Heute Abend (01.03.2013) um 22.45 Uhr sind Sarah und ihr Anwalt im MDR-Fernsehen in der Sendung „unter uns“ zu sehen. Die Sendung ist live und eine Art Talkrunde.
Am Sonntag (03.03.2013) kommt um 22.30 Uhr auf RTL die Doku „Faszination Leben“.

lesenswert – hörenswert – sehenswert

Hier die von uns ausgewähltes Beiträge zum Urteil, die wir besonders lesenswert finden:

"Ich will bloß wissen, wer er ist" Spiegel-online
Habe ich überhaupt ein Recht zu existieren? man-tau Blog
Sag mir, wer ich bin Tagesspiegel
Gerichtsurteil zu Samenspenden – Der Name des Vaters TAZ
Spenderkind Leni sucht ihren leiblichen Vater N-Joy
Es geht nicht ums Geld Deutschlandfunk
Anonyme Samenspende – Kinder sind wichtiger als das Recht der Erzeuger Detektor-Radio
Spenderkind Rebecca beschreibt warum Kinder den genetischen Vater kennenlernen wollen WDR1
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Heute-in-Deutschland ZDF