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Solo Mütter durch Samenvermittlung aus Sicht des Kindes

Medienberichten zufolge entscheiden sich zunehmend Frauen ohne Partner*in, mit einer Samen“spende“1 (im Folgendem Samenvermittlung genannt) „alleine“ Mutter zu werden. Angeblich werden knapp 30% der Vorräte aus Samenbanken heutzutage an alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch verkauft, so genannte Solo-Mütter (oder auf Englisch „Single Mothers By Choice“ (SMBC)). Auch die Elternorganisation DI-Netz bietet hierzu bereits Informationsveranstaltungen an.

In Diskussionen wird diese Form der Kinderwunscherfüllung oft eher oberflächlich behandelt und entweder als egoistisch verdammt oder als Emanzipation der Frau gefeiert. Beides trifft aus unserer Sicht das Problem nicht: jeder Kinderwunsch ist auf gewisse Weise egoistisch. Auch bei Samenvermittlung an Paare geht es darum, Menschen ihren Wunsch nach einem Kind zu erfüllen. Dabei wird dem Kind der genetische Vater (zumindest zunächst) vorenthalten. Grundsätzlich sind alle ethischen Bedenken in Bezug auf Samenvermittlung auch auf alleinstehende Frauen anwendbar (siehe hierzu unser Text Ethische Aspekte). Bei Solo-Müttern kommen aus Sicht des gezeugten Kinder jedoch noch einige weitere Aspekte hinzu, die wir in diesem Artikel darstellen – und am Ende auch einige inzwischen erwachsene Kinder von Solo-Müttern selbst erzählen lassen.

Motivation von Solo-Müttern

Solo-Mütter entscheiden sich überwiegend, ohne Partner ein Kind mit einer Samenvermittlung zu bekommen, weil sie einen starken Kinderwunsch haben, ihnen aber der passende Partner fehlt, um ein Kind bekommen.2 Für manche dieser Mütter kommt auf Grund zunehmenden Alters hinzu, dass sie das Gefühl haben, nicht mehr lange warten zu können, um ein Kind zu bekommen. Eine Samenvermittlung erscheint daher vielen als schnell zu realisierende Lösung. Dagegen scheint eher nur eine Minderheit gar keine Beziehung eingehen zu wollen.

Samenvermittlung ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, ohne Liebesbeziehung ein Kind zu bekommen: so wird beim Co-Parenting bewusst ein Vater für das Kind gesucht, mit dem die Mutter keine Liebesbeziehung führt, der aber die Vaterrolle einnimmt. Dies entspricht aus Sicht des Vereins Spenderkinder wesentlich mehr den Interessen des Kindes (siehe unser Beitrag Private Samen“spende“ und Co-Parenting). Einige Solo-Mütter scheinen hier aber Vorbehalte wegen der hierfür erforderlichen Abstimmungen und Kompromisse zu haben. So schreibt eine Solo-Mutter hierzu: „Die Möglichkeit eines Co-Parenting-Modells habe ich kurz überlegt, war dann aber nicht davon überzeugt, dass ein “fremder” Mann und ich einen gemeinsamen Weg finden können, unser Kind aufzuziehen.“

Rechtliche Aspekte bei Solo-Müttern

In Deutschland ist nicht gesetzlich geregelt, welche Personengruppen das Recht haben, ein Kind mit einer Samenvermittlung zu bekommen. Bis 2018 sprachen sich die Richtlinien der Bundesärztekammer gegen eine Vermittlung an alleinstehende Frauen aus. Die aktuelle Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion aus dem Jahr 2018 enthält hierzu jedoch keine Aussage mehr.

Bis zum Jahr 2018 vermittelten die meisten Ärzte keinen Samen an alleinstehende Frauen, weil das so gezeugte Kind keinen rechtlichen Vater hatte und man den Samengeber somit als Vater hätte feststellen können. Am 1. Juli 2018 trat das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen in Kraft. Das Gesetz sah insbesondere die Schaffung des Samenspenderregisters vor, gegen das Spenderkinder ein Recht auf Auskunft über ihren genetischen Vater ausüben können. Es sah aber auch eine Regelung vor, nach der ein Mann, der seinen Samen über eine medizinische Einrichtung zur Zeugung eines Kindes abgegeben hat, nicht als Vater des Kindes festgestellt werden kann (§ 1600 Absatz 4 BGB). Das gilt unabhängig davon, ob die Mutter des Kindes mit einem Mann oder eine Frau verheiratet ist.

Seitdem diese Regelung in Kraft getreten ist, nimmt der überwiegende Teil der juristischen Literatur an, dass die rechtlichen Risiken für Ärzte bei der Samenvermittlung an alleinstehende Frauen entfallen sind. Entsprechend wird zumindest berichtet, dass mehr deutsche Samenbanken Solo-Mütter als Kundinnen akzeptieren. Es gibt allerdings auch kritische Stimmen, die weiterhin ein rechtliches Risiko für Ärzte und Kliniken bei der Vermittlung an alleinstehende Frauen annehmen, weil der Gesetzgeber bei dem Ausschluss der Feststellung des Samengebers als Vater davon ausgegangen wäre, dass dem Kind einen anderen Mann als Vater zugeordnet werde.3

Wir haben auf Grund von Anfragen an unseren Verein den Eindruck gewonnen, dass viele Solo-Wunschmütter weiterhin für eine Samenvermittlung in europäische Nachbarländer wie die Niederlande oder nach Dänemark gehen. Zum Teil ist die seit 2018 veränderte Rechtslage in Deutschland möglicherweise nicht bekannt. Oft erwarten die Frauen aber auch, dass ihre Entscheidung bei ausländischen Kliniken besser angenommen wird und dass sie mehr Einfluss auf die Auswahl des Samengebers nehmen können. In diesen Fällen ist allerdings das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung vom betreffenden Recht des Landes abhängig. Dieses kann sehr anders aussehen als in Deutschland, wo das Recht auf Kenntnis der Abstammung verfassungsmäßig geschützt ist und Kinder seit 2018 vom Samenspenderregister Auskunft über den genetischen Vater erhalten können. So ist in Dänemark eine anonyme Samenvermittlung der Normalfall, offene Samen“spenden“ müssen ausdrücklich vereinbart werden und sind teurer. Beim Verein Spenderkinder haben sich einige Solo-Mütter gemeldet, denen erst im Nachhinein bewusst wurde, dass ihr Kind bei einer Samenvermittlung in Dänemark – anders als in Deutschland – nicht den Namen des genetischen Vaters erfahren kann. Daher sollte eine Samenvermittlung im Ausland nur in Ländern in Anspruch genommen werden, in denen das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung geschützt ist.

Kinder von Solo-Müttern sind finanziell und emotional schlechter abgesichert

Ein Kind ist finanziell und emotional besser abgesichert, wenn es zwei Elternteile hat. Zum Teil wird hiergegen eingewandt, dass die Situation bei Solo-Müttern nicht anders sei als bei allen anderen Alleinerziehenden. Das ist aus unserer Sicht nicht zutreffend. „Normale“ Alleinerziehende sind meistens nicht geplant alleinerziehend. Das Kind weiß, wer Vater und Mutter sind. Oft ist der andere Elternteil weiterhin im Leben des Kindes präsent, zahlt Unterhalt und übernimmt einen Teil der Betreuung des Kindes.

Schlechtere finanzielle Absicherung

Das gilt erst einmal finanziell: Kinder verursachen viele Kosten, brauchen aber insbesondere auch Betreuung – das ist Zeit, in der man nicht erwerbstätig sein kann. Wer weiterhin erwerbstätig ist, ist darauf angewiesen, anderweitige Betreuung zu organisieren und in der Regel auch zu bezahlen. Da ist es gut, wenn es zwei Gehälter in der Familie gibt. Das gilt insbesondere, wenn man selbst oder das Kind erkrankt. Auch für den schlimmsten denkbaren Fall ist das wichtig: Wenn die Mutter stirbt oder erkrankt, ist noch ein anderer Elternteil vorhanden, der für das Kind sorgen kann.

Solo-Mütter erhalten keinen Unterhaltsvorschuss, weil ein Samen“spender“ nicht als Vater festgestellt werden kann und daher auch nicht unterhaltsverpflichtet ist.4 Nicht wenige Solo-Mütter lügen Berichten zufolge und geben nicht an, dass sie eine Samenvermittlung in Anspruch genommen haben, sondern behaupten, sie könnten die Identität des Vaters lediglich nicht ermitteln. Das dürfte jedoch eine Straftat darstellen. Viele Gerichte verlangen außerdem zumindest Bemühungen, den genetischen Vater zu ermitteln.5

Wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist oder nur ein geringes Gehalt verdient, bleibt nur der Anspruch auf andere Sozialleistungen wie das ALG II, Sozialhilfe oder Wohngeld.

Herausforderungen für die emotionale Entwicklung

Ein zweiter Elternteil ist aber auch wichtig für die emotionale Entwicklung des Kindes: Auch sehr gewünschte Kinder können für Eltern sehr anstrengend sein. Zwei Partner können sich gegenseitig entlasten: bei anstehenden Besorgungen, aber auch wenn ein Elternteil oder das Kind gerade eine schwierige Phase durchmacht. Von einer Entlastung durch den zweiten Elternteil profitiert das Kind, weil es gelassenere und geduldigere Eltern hat, die sich ausgleichen können. Außerdem lernt ein Kind durch das Vorleben einer Partnerschaft, wie Menschen zusammenleben und Konflikte konstruktiv lösen können. Das gilt selbst dann, wenn die Eltern aktuell kein Paar mehr sind.

Obwohl die meisten Studien sagen, dass es Kinder von Alleinerziehenden grundsätzlich gut geht, sind sie doch besonderen Belastungen ausgesetzt. So haben sie haben ein deutlich höheres Risiko, depressiv zu werden. Das wirkt sich auch auf das Kind aus. Einige Kinder von Solo-Müttern berichten, dass sie sich als Mittel gefühlt hätten, die Einsamkeit ihrer Mutter zu lindern. Solo-Mütter sollten daher sicherstellen, dass ihr Kind weitere Bezugspersonen hat, insbesondere auch männliche, und Personen, die sie verlässlich unterstützen werden.

Kinder von Solo-Müttern wachsen – anders als viele Spenderkinder von heterosexuellen Wunschelternpaaren – meistens in dem Bewusstsein auf, dass ihr Vater ein Samen“spender“ ist. Wird das Kind einer Solo-Mutter älter, wird es wahrnehmen, dass sein Vater nicht präsent in seinem Leben ist und auch kein anderer zweiter Elternteil dessen Rolle teilweise übernimmt.6 Die Wahrnehmung des genetischen Vaters durch das Kind kann sich über die Zeit verändern und von der von der Mutter gewünschten Rolle oder ihrer Wahrnehmung des genetischen Vaters abweichen. Viele Spenderkinder möchten wissen, wer ihr genetischer Vater ist und zum Teil auch eine Beziehung zu ihm aufbauen. Grundvoraussetzung einer Samenvermittlung ist jedoch meistens, dass der Vater kein wirkliches Interesse am Kind hat. Das kann potentiell kränkend für das Kind sein. Auch wenn ein Kind eine sehr gute Beziehung zu seiner Mutter hat, so bleibt am Ende doch diese Kränkung, dass der andere Elternteil, von dem das Kind 50 % hat, nicht wirklich an ihm interessiert ist, es ignoriert oder sogar ablehnt. Vereinbarungen im Bereich der privaten Samen“spende“, bei denen das Kind zumindest einen gewissen Kontakt zum Vater haben kann, liegen eher im Interesse des Kindes. Noch wünschenswerter wäre Co-Parenting, das, anders als Solo-Mutterschaft, den zweiten Elternteil des Kindes integriert (siehe hierzu auch unser Beitrag zu Co-Parenting).

Von alleinerziehenden Elternteilen ist bekannt, dass für die Kinder das Risiko einer so genannten „Parentifizierung“ besteht. Dabei fühlen sich Kinder aufgefordert, nicht kindgerechte Rollen einzunehmen und sich um die Eltern oder einen Elternteil zu kümmern. So übernehmen manche Kinder Aufgaben des fehlenden Partners, weil sie merken, dass dieser Part dem Elternteil fehlt und sie meinen, ihn unterstützen zu müssen. Von dieser Gefahr sind Spenderkinder allgemein betroffen – unabhängig davon, ob sie nur eine Mutter haben oder zwei Elternteile. Es gehört zum Konzept der Samenvermittlung, dass der genetische Vater gerade nicht in der Familie präsent sein soll. Die Elternschaft durch Samenvermittlung ist also mit der unausgesprochenen Bitte an das Kind verbunden, von ihm als gleichwertige Eltern anerkannt zu werden. Spenderkinder möchten z.B. oft ihr Interesse an ihrer Abstammung aus Rücksicht auf die Wunscheltern nicht zeigen. Zum Teil spüren sie eine starke Erwartung der Eltern, dass diese ihnen genug sein sollen. Damit die Eltern sich selbst als gute Eltern wahrnehmen können, darf es dem Kind nicht schaden, dass sie ihm den genetischen Vater vorenthalten. Es ist möglich, dass Kinder von Solo-Müttern diesen Druck noch stärker empfinden. Genauso gut möglich ist allerdings, dass Solo-Mütter eine Kontaktaufnahme des Kindes zum genetischen Vater offener gegenüberstehen, weil er nicht als Konkurrenz empfunden wird.

Besonders ungünstig kann eine Solo-Mutterschaft mit Samenvermittlung sein, wenn bereits Geschwisterkinder existieren, die in einer normalen Partnerschaft entstanden sind. Unter Geschwistern kann es zu Enttäuschungen, Neid und vielen anderen negativen Gefühlen kommen, wenn ein Kind einen verantwortlichen Vater hat und der Vater des Geschwisterkindes ein Samen“spender“ ist, der keine Rolle im Leben des Kindes einnehmen möchte.

Zwar gibt es Studien, nach denen Kinder und Jugendlichevon Solo-Müttern ihre Entstehungsweise grundsätzlich positiv sehen, psychopathologisch unauffällig sind und sozial funktionieren. Vom Funktionieren kann jedoch nicht auf das subjektive Erleben der Spenderkinder geschlossen werden (siehe auch unser Beitrag „Wie gut geht es Spenderkindern wirklich“). Für viele durch Samenvermittlung gezeugte gewinnt die Entstehungsweise – wie auch bei adoptierten Menschen – häufig erst im Erwachsenenalter an Bedeutung, wenn sie sich zunehmend von ihrer Herkunftsfamilie emotional emanzipieren. Es gibt Hinweise darauf, dass – nicht nur in Deutschland – erwachsene Spenderkinder Keimzellvermittlung kritischer sehen, als dies von der Reproduktionsmedizin und Wunscheltern gewünscht ist.

Was sagen Kinder von Solo-Müttern?

Die folgenden Zitate stammen aus Diskussionen in der Facebook Gruppe „We are donor conceived“ und wurden mit Zustimmung der UrheberInnen veröffentlicht und auf Deutsch übersetzt.

Maria
Meine Mutter hatte viele Zweifel, ob es überhaupt ethisch für sie vertretbar ist, als alleinstehende Frau schwanger zu werden und ein Kind zu haben. Sie war immer ehrlich zu mir, woher ich komme und was meine Rechte sind, und hat mir mehrere Male gesagt dass ich das Recht habe wütend auf sie zu sein, dass sie mich unter diesen Umständen auf diese Welt gebracht hat, obwohl ich ihr gegenüber niemals Wut oder Groll deswegen empfunden habe. Ich verurteile Solo-Mütter nicht, aber ich denke, dass jede Situation suboptimal ist in der man seine biologischen Eltern nicht kennt oder nicht bei ihnen aufwächst und wenn möglich vermieden werden sollte. Ich persönlich habe nichts bestimmtes in meiner Kindheit vermisst, und ich glaube das hat auch damit zu tun, dass meine Großmutter praktisch wie ein zweiter Elternteil für mich war. Ich habe es nie als Problem gesehen, eine alleinstehende Mutter zu haben, aber ich glaube, dass ein Kind immer mehrere Erwachsene (idealerweise unterschiedlichen Geschlechts) um sich herum haben sollte, die wie eine Art Eltern sein können oder mit denen man sprechen kann, wenn man Streit mit dem offiziellen Elternteil hat. Obwohl ich nichts Bestimmtes vermisste, habe ich mich immer gefragt wer mein Vater sein könnte, und es hat mich manchmal traurig gemacht, nicht zu wissen wer er ist.7

H.
Meine Mutter war eine Solo-Mutter und sie hat ihr ganzes Leben lang deutliche psychische Probleme gehabt. Erst als ich deutlich älter war, sah ich, wie ungewöhnlich und isoliert meine Kindheit war. Ich bin auf die Welt gekommen, um eine Rolle zu erfüllen, die man nicht erfüllen kann.8

Karla
Meine Mutter hat eine nicht diagnostizierte Borderline-Persönlichkeitsstörung. Sie hat absolut ein Kind bekommen, um jemanden nur für sich alleine zu haben.9

J.
Ich wurde gezeugt, um eine unmögliche Rolle für meine Mutter zu erfüllen. Meine Mutter wollte ein Kind haben, um nicht alleine zu sein und Kontrolle ausüben zu können. Ich hatte eine furchtbare Kindheit und habe nie ganz verstanden, was falsch mit meiner Mutter ist, bis ich älter wurde und das größere Bild sehen konnte. (…). Manchmal frage ich mich, was mein Samenspendervater darüber denken würde, dass seine Spende an eine Frau ging, die unethische Gründe hatte ein Kind zu bekommen.10

B.
Ich bin bei einer alleinstehenden Mutter aufgewachsen. Ich habe mich gefühlt, als wäre ich mit der Aufgabe gezeugt wurden, ihr Gesellschaft zu leisten. Sie wollte keinen Partner. Sie wollte eine Mutter sein und Kinder haben, dass sie nicht verlassen würden. Ich war immer neugierig, wer mein Vater ist, sogar als ich sehr jung war.11

J.
Meine Mutter wollte bewusst eine alleinstehende Mutter sein. Sie hatte mehrere Jahre versucht, auf traditionelle Weise eine Famiilie zu gründen und hat nie den Richtigen getroffen. Bis ich 28 Jahre alt wurde habe ich nicht gewusst, wer mein Spender ist und mich auch nicht dafür interessiert. Er hat mich nicht aufgezogen, und ich habe ganz sicher nicht meine Identität von ihm abgeleitet. Ich habe mich als Resultat von meiner Mutter, Spendersamen und anderen Einflüssen um mich herum gesehen. Nachdem ich mich mit den Umständen von Samenspenden beschäftigt habe, fing ich an mich zu wundern, woher meine Gewohnheiten und Neigungen herkommen. Ich bin mir bewusst dass ich andere Gefühle als andere habe, aber ich würde die Umstände ehrlich gesagt nicht anders haben wollen. Ich bin nie mit einer Vaterfigur aufgewachsen, aber hatte viele männliche Rollenmodelle, zu denen ich aufblicken und von denen ich lernen konnte.12

Links

Blog von Hanna

Golombok, S., Zadeh, S., Imrie, S., Smith, V., & Freeman, T. (2016). Single mothers by choice: Mother–child relationships and children’s psychological adjustment. Journal of Family Psychology, 30(4), 409-418. http://dx.doi.org/10.1037/fam0000188


Mayer-Lewis, Birgit: Familiengründung von Frauen außerhalb einer Partnerschaft. Was Solo- Mütter in Deutschland bewegt – eine qualitativ- empirische Untersuchung, in: K. Beyer/C. Brügge/P. Thorn/C. Wiesemann (Hrsg.) , Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter, Springer 2020, S. 213-227, S. 218.

Rüchel, Yvonne: Solomama – Mit Samenspende Schwanger werden
Produktion von Tellux Film GmbH / ARD im Auftrag des SWR / 45 Minuten / 2020

  1. Weswegen wir den Begriff kritisieren, erklären wir in unserem Beitrag: Was ist problematisch am Begriff der Spende []
  2. Birgit Mayer-Lewis, Familiengründung von Frauen außerhalb einer Partnerschaft. Was Solo- Mütter in Deutschland bewegt – eine qualitativ- empirische Untersuchung, in: K. Beyer/C. Brügge/P. Thorn/C. Wiesemann (Hrsg.) Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter, Springer 2020, S. 213-227, S. 218. []
  3. Wehrstedt, Das neue Samenspenderregister und die Auswirkungen auf notarielle Beurkundungen anlässlich einer heterologen Insemination, MittBayNot 2019, 122, 127. []
  4. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.05.2012, Az. 12 S 2935/11, besprochen in der Legal Tribune Online. []
  5. siehe Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.09.2018, Az. 7 A 103000/18.OVG, besprochen in der Legal Tribune Online. []
  6. Die Rolle des genetischen Vaters kann nicht vollständig von einem anderen Menschen übernommen werden. []
  7. My mother had a lot of doubts whether it would even be ethical for her to become pregnant and have a child as a single woman. She was always honest to me about everything, where I came from and what my rights were, and has told me many times that I am allowed to be angry at her for bringing me into this world in these circumstances, though I’ve never felt anger or resentment towards her for this. I do not condemn smbc, but I do think that every situation in which you do not know and/or are not raised by your biological parent(s) is suboptimal and should be avoided if possible. I personally did not miss anything specific while growing up, and I think that also has to do with the fact that my grandmother was basically a second parent to me. I never considered having a single mother as a problem, but I do think that as a child you should always have multiple adults (of different genders, ideally) around who function as some sort of parent or who you can always talk to if you’re having an argument with your one official parent. Though I didn’t miss anything specific, I always did wonder about who my father would be, and not knowing him made me sad sometimes. []
  8. My mother was a SMBC and she has significant lifelong mental health issues. I never realized how unusual and isolating my childhood was until I was much older. I hear you about being born to fulfill an impossible role []
  9. My mother has undiagnosed borderline personality disorder. She absolutely had a child to have someone “all to herself.” []
  10. I was conceived to fulfill an impossible role for my mother. My mother wanted a child to never be alone and exact control. I had a horrible childhood and never quite understood what was wrong with my mom until I got older and could see the bigger picture. (…) I sometimes wonder what my donor sperm father would think about donating to a woman who had unethical reasons to conceive. []
  11. I was raised by a single mom. I felt like I was created with a job to keep her company. She didn’t want a partner. She wanted to be a mom and have kids who wouldn’t leave her. I was always curious about whom my father was, even when I was very young. []
  12. My mother wanted to be a single mother by choice. This happened after trying to have a family the traditional way for many years and just never meeting Mr. Right. From the time I was born until around 28, I never knew or cared about who my donor was. He didn’t raise me, and I certainly didn’t form my identify off of him. As far as I was concerned, I was the product of my mother, donor sperm, and other influences around me. After diving into the donor-conceived vortex, I have started to wonder where I get all of my habits and tendencies from. I know I feel differently than some, but I honestly wouldn’t have had it any other way. I never had a „dad figure“ growing up but I had plenty of male role models to look up to and learn from. []

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Gesundheitsausschuss zu Eizellvermittlung

Anne hat den Verein Spenderkinder als Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2021 zum Thema Legalisierung der Eizellvermittlung in Deutschland vertreten.

In dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren“ fordert die FDP die Legalisierung der Eizellspende (im Folgenden Eizellvermittlung) in Deutschland. Als Hauptargument dafür nennt sie, dass Kinderwunschpaare sich sonst anonyme Eizellen im Ausland vermitteln lassen und die entstehenden Kinder ihr Recht auf Kenntnis ihrer genetischen Abstammung kaum wahrnehmen könnten. Außerdem werde die Eizellvermittlung im Ausland oft kommerziell angeboten, so dass Paare aus Deutschland viel Geld dafür bezahlen müssten.

Wir haben uns in unserer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Aus unserer Sicht sprechen viele Argumente gegen die Legalisierung der Eizellvermittlung in Deutschland, wie z.B. fehlende Erfahrung zum Erleben der Kinder, aber auch die drohende Kommerzialisierung und die erhöhten gesundheitlichen Risiken für die abgebende Frau. Abgesehen davon enthält der Gesetzentwurf keine flankierenden Maßnahmen, die das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung in Deutschland sichern würden, wie eine Änderung des Samenspenderregistergesetzes. Diese hätte der Gesetzentwurf aber ebenfalls vorsehen müssen. Dem Gesetzentwurf nach dürften Eizellen bei einer Legalisierung der Eizellvermittlung völlig unreguliert vermittelt werden.

Ebenfalls fehlen Ausführungen dazu, wie eine Kommerzialisierung der Eizellvermittlung in Deutschland verhindert werden könnte. Erfahrungen aus Großbritannien und Österreich zeigen, dass nur sehr wenige Frauen bereit sind, ihre Eizellen abzugeben, wenn sie dafür keinen deutlichen finanziellen Vorteil erhalten. Wunscheltern gehen außerdem nach wie vor in andere Länder, in denen sich wegen niedrigerer Einkommen mehr Frauen finden, die bereit sind, ihre Eizellen gegen Bezahlung abzugeben. Wunscheltern, die das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung respektieren möchten, können für eine Eizellvermittlung in Länder reisen, in denen die abgebenden Frauen nicht anonym sind, wie z.B. die Niederlande, Österreich, Großbritannien und Finnland.

Bei der Anhörung hat uns gefreut, dass auch viele andere der Sachverständigen vor allem ethische und medizinische Argumente gegen die Legalisierung der Eizellvermittlung eingebracht haben. Die Stellungnahmen sind öffentlich einsehbar.

Auch wenn der Entwurf der FDP abgelehnt werden sollte, wird uns das Thema Eizellvermittlung künftig weiterhin beschäftigen.

Was ist problematisch am Begriff der „Spende“?

Begriffe wie „Spende“, „Spender“ oder „Spendersamenbehandlung“ beinhalten eine positive Wertung, die jedoch gleichzeitig die dahinter stehenden Personen nicht als Mensch sichtbar macht. Wir bevorzugen daher die Begriffe „Samenvermittlung“, „genetischer Vater“ sowie „Familiengründung zu dritt“.

Manchmal verwenden wir für den Verein trotzdem die bekannten „Spende“-Begriffe, weil die meisten Menschen sie ohne zusätzliche Erklärung verstehen. Das betrifft auch unseren Vereinsnamen „Spenderkinder“, der kurz und treffend unsere Situation deutlich macht. Um heraus zu stellen, dass wir die Begriffe kritisch hinterfragen, setzen wir sie inzwischen oft in Anführungszeichen.

Weswegen wir die oben genannten Begriffe ablehnen, erklären wir gerne genauer:

1. „Spende“ – positiv besetzter Begriff täuscht über Schattenseite

  • Der Begriff „Spende“ ist einseitig positiv besetzt: Großzügige Menschen spenden z. B. Geld oder alte Kleider. Bei Samen geht es jedoch um die Zeugung von Kindern. Das hat aber auch weniger positive Aspekte. So wird gezielt ein Mann als genetischer Vater gewählt, der (zunächst) kein Interesse am Kind als Person hat. Das ist potenziell verletzend für den entstehenden Menschen.
  • Bei einer Spende gibt es eigentlich keine Gegenleistung. Nach § 17 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes ist Organ- und Gewebehandel verboten. Erlaubt ist lediglich eine Aufwandsentschädigung. Dennoch geben viele „Samenspender“ den finanziellen Zugewinn als ein Hauptmotiv an1 und viele Samenbanken werben damit offensiv um „Spender“. Zutreffenderweise müsste man sie daher eigentlich „Verkäufer“ nennen. Für Spenderkinder kann es verletzend sein zu wissen, dass ihr genetischer Vater vor allem finanziell zu ihrer Zeugung motiviert war.

2. „Spender“ oder Vater?

  • Der Begriff des „Spenders“ verstellt den Blick dafür, dass es sich um den genetischen Vater des Kindes handelt. Er entspricht der Elternperspektive, denen etwas gegeben wird. 2
  • Die Bezeichnung „Spender“ reduziert die Bedeutung des genetischen Vaters auf eine Funktion. Leiblicher Vater zu sein ist aber kein Beruf wie „Verkäufer“. Es bedeutet, in einer unauflösbaren Beziehung zum Kind zu stehen.

3. „Behandlung“? – Frauen, denen Samen vermittelt wird, sind nicht unfruchtbar

  • Die Befruchtung mit dem Samen eines (anderen) Mannes ist keine Behandlung von Unfruchtbarkeit: An der Unfruchtbarkeit des Partners ändert sich dadurch nichts.
  • Bei lesbischen oder alleinstehenden Frauen liegt üblicherweise keine Unfruchtbarkeit vor.
  • Samenvermittlung ist auch keine Kinderwunschbehandlung. Am Kinderwunsch ändert sich durch die Befruchtung nichts. Es eine Form der Kinderwunscherfüllung. Würde die Erfüllung des Kinderwunsches als Behandlung gewertet, würde das Kind zum Heilmittel und damit zum Objekt.

4. Familiengründung mit Hilfe Dritter – wem wird geholfen?

  • Gelegentlich wird die Bezeichnung „Familiengründung mit Hilfe Dritter“ verwendet. In dieser Bezeichnung ist zwar eine dritte Person erkennbar. Diese erhält jedoch eindeutig eine Helferrolle und wird damit nicht als gleichwertiger Elternteil gesehen.
  • Auch diese Bezeichnung entspringt der Elternperspektive: Dem Kind hilft dieser Elternteil überhaupt nicht, vielmehr muss das Kind davon ausgehen, dass er kein Interesse an ihm hat.

5. Angewiesen auf Keimzellen Dritter – ein Kind zur Linderung der eigenen Not?

  • Gelegentlich kann man Formulierungen lesen, dass Wunscheltern auf eine Samenvermittlung oder andere Formen der Keimzellvermittlung angewiesen seien.
  • Das stimmt natürlich nicht: Es gibt auch andere Formen der Familiengründung wie Co-Parenting. Außerdem kann man sich auch bewusst entscheiden, einen Wunsch nicht zu erfüllen.
  • Eine „Angewiesenheit“ setzt die Erfüllung des Kindeswunsches absolut. Das Fortpflanzungsrecht beinhaltet die Freiheit, die eigenen Fortpflanzungsfähigkeiten zu nutzen. Es gibt aber keinen Anspruch, die dafür erforderlichen Ressourcen bereitgestellt zu bekommen, weder einen fortpflanzungswilligen Partner/Partnerin noch die Erfüllung des Kinderwunsches an sich.
  • Wird ein Kind als Heilmittel zur Linderung der Not seiner Eltern betrachtet, berührt das seine Würde im Kern. Es existiert dann zum Zweck Anderer und nicht mehr zum Selbstzweck.
  1. Thorn P, Katzorke T, Daniels K (2008) Semen donors in Germany: A study exploring motivations and attitudes. Human Reproduction (11) 23, S. 2415–2420, S. 2419. []
  2. Die meisten Spenderkinder bevorzugen den Begriff biologischer Vater / biologische Mutter, viele Spenderkinder benutzen aber auch je nach Kontext verschiedene Begriffe. Siehe auch unser Beitrag Spender oder Vater? Welche Begriffe verwenden Spenderkinder für ihren biologischen und ihren sozialen Vater? Natürlich darf jedes Spenderkind selbst entscheiden, welchen Begriff es für den genetischen Vater verwenden möchte. Oft wird dies jedoch durch Dritte vorgegeben (Aber er ist doch nur ein Spender!). []

Das Gefühl, in der falschen Familie zu leben – ein Beitrag im Deutschlandfunk am 23. Dezember 2020

Die Spenderkinder-Mitglieder Sandra und Martina erzählen im Beitrag „Das Gefühl, in der falschen Familie zu leben“ im Deutschlandfunk, dass sie schon früh das Gefühl hatten, dass sie nicht ganz in ihre Familien hineinpassten. Die Fantasien reichten von der Idee, adoptiert, im Krankenhaus vertauscht worden oder womöglich durch eine Vergewaltigung entstanden zu sein. Obwohl sie ihre Eltern darauf ansprachen, erfuhren sie erst als Erwachsene von ihrer Entstehung durch ärztliche Samenvermittlung.

Julia Inthorn vom Evangelischen Zentrum für Gesundheitsethik weist darauf hin, dass Eltern ihre Kinder unbedingt über ihre Herkunft aufklären sollten, weil Ehrlichkeit von Kindern ganz hoch gewichtet werde. Dazu sei ergänzt, dass der Wunsch nach Ehrlichkeit keine Eigenart von Kindern ist, sondern auch die meisten Eltern erwarten, dass ihre Kinder ihnen gegenüber ehrlich sind. Ehrlichkeit ist die Grundlage einer gegenseitig vertrauensvollen Beziehung.

Der Humangenetiker Wolfram Henn spricht als Aufklärungshürde an, dass Unfruchtbarkeit von vielen Menschen als Makel wahrgenommen wird. Er befürchtet, dass die Aufdeckung eines Familiengeheimnisses über eine Samenspende Familien in schwere Krisen stürzen und insbesondere beim sozialen Vater Schaden anrichten könne. Daher müsse man dies gut abwägen. Aus Sicht des Vereins Spenderkinder wird damit eine ehrliche Beziehung zwischen Eltern und Kind vom Wohlergehen des sozialen Vaters abhängig gemacht.

Diese Haltung bestürzt uns besonders, da ein Mitglied des Deutschen Ethikrates sie einnimmt. Wird hier ernsthaft erwogen, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu missachten, um dem sozialen Vater eine Beziehung zum Kind zu sichern? Eine Beziehung, die offenbar nur funktioniert, wenn das Vertrauen des Kindes missbraucht wird?

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist ein Persönlichkeitsrecht. Zum Leidwesen vieler Spenderkinder, die mühevoll nach ihren leiblichen Vätern suchen, wurde es in der Vergangenheit oft missachtet. Seit Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes im Juli 2018 müssen die Wunschmutter und der leibliche Vater vor der Vermittlung des Samens über das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung aufgeklärt werden. Auch psychosozial ist es Konsens, dass Spenderkinder, wie adoptierte Menschen, im Wissen um ihre Herkunft aufwachsen sollten. Detaillierter beschäftigen wir uns in unserem Text zu Aufklärung mit den einzelnen Gründen.

Britta und Dietrich vermitteln einen Eindruck davon, wie es nach der Kontaktaufnahme zwischen einem Spenderkind und dem leiblichen Vater weitergehen kann – kein simples Happy End, sondern eine neue Herausforderung, für alle Beteiligten.

Pressemitteilung: Spenderkinder starten SocialMedia-Kampagne, um ihre genetischen Väter zu finden

Der Verein Spenderkinder startet am 1. März 2020 eine SocialMedia-Kampagne, um auf den Wunsch vieler durch „Samenspende“ gezeugter Menschen hinzuweisen, ihre leiblichen Väter zu kennen. Unter dem Hashtag #zeigedich werden in den nächsten Wochen regelmäßig unvollständige Bilder der Vereinsmitglieder auf Instagram, Twitter und Facebook gepostet. „Wir hoffen, dass wir mit den Bildern ehemalige „Samenspender“ erreichen“, beschreibt Anne Meier-Credner, Vorstandsmitglied des Vereins, das Ziel der Kampagne. Es ist das erste Mal, dass sich so viele Spenderkinder mit einem Foto zeigen.

In Deutschland haben alle Menschen – auch Kinder eines „Samenspenders“ – ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Das war Reproduktionsmedizinern bereits in den 70er Jahren bekannt.[1] Dennoch haben viele den „Samenspendern“ Anonymität versprochen. „Wir haben über 10 Jahre lang an die Reproduktionsmedizin appelliert, Verantwortung zu übernehmen und uns bei der Rekonstruktion zu helfen. Jetzt wenden wir uns direkt an unsere genetischen Väter und hoffen, dort auf mehr Verantwortungsbewusstsein zu treffen“, so Meier-Credner, „Spenderkinder wünschen sich einen genetischen Vater, der seine Vergangenheit als ‚Spender‘ nicht verleugnet. Es ist stark, Verantwortung zu übernehmen und zu seinen Kindern zu stehen.“

Viele Spenderkinder sind in den großen DNA-Datenbanken Ancestry, 23andMe, FamilyTreeDNA und MyHeritage registriert, um genetische Verwandte zu finden. Der Verein Spenderkinder freut sich sehr, dass sich bereits einige ehemalige „Spender“ aus eigener Initiative bei DNA-Portalen registrieren lassen und möchte dazu weiter ermuntern. Je mehr Menschen sich in DNA-Datenbanken registrieren lassen, desto mehr Chancen haben Spenderkinder, ihre genetischen Väter auch über andere Verwandte zu finden.

Wer Spenderkinder bei der Suche unterstützen möchte, kann die Suchprofile z.B. über Twitter teilen und möglichst viele Menschen darauf aufmerksam machen. Männer, die ihren Samen über Samenbanken haben vermitteln lassen, werden gebeten, sich beim Verein Spenderkinder zu melden (info@spenderkinder.de).


[1] 1970 erklärte der damalige Justiziar Dr. Arnold Hess auf dem Deutschen Ärztetag, dass der Arzt dem Kind Auskunft geben müsse, wenn er nicht schadensersatzpflichtig werden wolle (DtÄbl 1970, 1982). 1985 bestätigten zwei Essener Reproduktionsmediziner: „Ein wesentliches juristisches Problem dieser Behandlungsmethode ergibt sich aus der bewussten Verletzung des im Grundgesetz verankerten Rechtes auf Kenntnis der biologischen Abstammung. Juristisch spricht man von der planmäßigen Vereitelung der Abstammung, die missbilligt wird“. (Katzorke, K. & Propping, D.; 1985. Voraussetzungen und Ergebnisse der heterologen (donogenen) Inseminationsbehandlung. Pro Familia Magazin, Schwerpunktthema: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. S. 20-22.)

Pressemitteilung: Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ wirbt für in Deutschland verbotene Verfahren – Verein Spenderkinder äußert ethische und rechtliche Bedenken

Am 7. und 8. März 2020 findet in Berlin erneut die umstrittene Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ statt. Auf dieser Messe werden offensiv sämtliche in Deutschland aus ethischen und psychologischen Gründen verbotene Verfahren wie Eizellvermittlung, kombinierte Samen- und Eizellvermittlung, Leihmutterschaft bis hin zur PID zur Geschlechterselektion angeboten. Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellvermittlung entstandenen Menschen einsetzt, findet es sehr bedenklich, dass diese Veranstaltung bereits zum vierten Mal in Berlin stattfinden soll, obwohl regelmäßig Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen.

Die gesamte Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, KundInnen zu gewinnen und die – zum großen Teil in Deutschland verbotenen – Dienstleistungen zu vermarkten. Anders wären die zahlreichen ausländischen Aussteller, die zum Teil auch als Sponsoren genannt werden, wohl kaum bereit, an einer Veranstaltung in Deutschland mit entsprechenden Ausstellungsgebühren teilzunehmen.

Nach Werbe-Richtlinie[1] ist jegliche Maßnahme, die über die Schilderung der Rechtslage zu reproduktionsmedizinischen Verfahren in anderen Ländern hinausgeht, Werbung. Hierzu gehört zum Beispiel, wenn ein Aussteller niedliche Babyfotos verwendet, um an den Kinderwunsch der Interessierten anzuknüpfen. Werbung ist auch, wenn eine Klinik ihr Vorgehen bei dem jeweiligen reproduktionsmedizinischen Verfahren schildert.[2]

Die Themen der im Seminarbereich angebotenen Vorträge zeigen, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den ethischen Hintergründen der Verbote nicht vorgesehen ist. Stattdessen scheint es, als sei es wesentlicher Inhalt der Veranstaltung, Wege zu vermitteln, wie die kindzentriert engen Grenzen der deutschen Rechtslage umgangen werden können.

Der Verein Spenderkinder fordert ein Einschreiten gegen die Werbung für Eizellvermittlung, anonyme Keimzellvermittlung und Leihmutterschaft und eine umfassende Auseinandersetzung mit den ethischen Verbotshintergründen.


[1] Werbe-Richtlinie 2006/114/EG, Artikel 2 Buchst. a

[2] Unter den Begriff der Werbung können selbst sachliche Informationen fallen, vgl. dazu das Urteil des Amtsgerichts Gießen zu verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB (AG Gießen, Urteil v. 24.11.2017, 507 Drs – 501 Js 15031/15).

Mangelnde Wissenschaftlichkeit beim Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie? Kommentar zu Prof. Dr. Katzorkes Artikel

Im Herbst 2019 erschien der Artikel „Entstehung, Entwicklung und gegenwärtiger Stand der Spendersamenbehandlung in Deutschland“ im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie1. Autor des Aufsatzes ist der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Thomas Katzorke, einer der Inhaber der Essener Fortpflanzungspraxis „Novum – Zentrum für Fortpflanzungsmedizin und Endokrinologie“, von der über ein Viertel unserer Vereinsmitglieder stammen. Im letzten Jahr stellte sich heraus, dass Thomas Katzorke bei mindestens einer Patientin entschieden hat, ohne deren Wissen seinen eigenen Samen einzusetzen.2 Herr Prof. Dr. Katzorke hat sich in der Vergangenheit stets für die Anonymität von sogenannten Samenspendern ausgesprochen. Seine Meinung erscheint in anderem Licht, wenn man berücksichtigt, dass es dabei immer auch um ihn persönlich ging.

Verschweigen wesentlicher Interessenkonflikte Katzorkes widerspricht guter wissenschaftlicher Praxis

Der Verein Spenderkinder kritisiert, dass der Beitrag, in dem Herr Prof. Dr. Katzorke auch auf die angebliche Schutzwürdigkeit der sogenannten Samenspender hinweist, unkritisch veröffentlicht wurde, ohne kenntlich zu machen, dass der Autor selbst heimlich als „Samenspender“ tätig war. Vor diesem Hintergrund ist er eindeutig befangen, mögliche Regelungen zu den Rechten und der Verantwortung von „Spendern“ (genetischen Elternteilen) sowie der Bedeutung von sozialer und genetischer Elternschaft zu diskutieren.

Als „Interessenkonflikt“ wird lediglich erwähnt, dass Herr Prof. Dr. Katzorke in der Vergangenheit an Gerichtsverfahren beteiligt war, in denen es um Auskunft über die genetischen Väter von Spenderkindern ging. Tatsächlich ist Katzorke aber weiterhin an laufenden gerichtlichen Auskunftsverfahren beteiligt, weil er sich nach wie vor weigert, Spenderkindern Informationen preiszugeben, obwohl er zu deren Herausgabe bereits verurteilt wurde. Eindeutige Interessenkonflikte nicht zu benennen, verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

„Nur“ Unwissen in der Reproduktionsmedizin oder Versuch der Rehabilitation Katzorkes?

Der Verein Spenderkinder hat die Herausgeber des Journals für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie auf diese Umstände aufmerksam gemacht und um eine eigene öffentliche Stellungnahme sowie um eine entsprechende Erweiterung des deklarierten Interessenkonfliktes gebeten. Die Schriftleitung hat bislang lediglich verhalten-rechtfertigend reagiert. Statt den Hinweis aufzugreifen und auf den Interessenkonflikt entsprechend hinzuweisen, verwies die Schriftleitung auf den formellen Begutachtungsprozess, mit dem sichergestellt werde, dass die veröffentlichten Artikel aktuellem wissenschaftlichen Standard entsprächen. Es ist kaum zu glauben, dass weder die reproduktionsmedizinischen Gutachter noch die Herausgeber der reproduktionsmedizinischen Fachzeitschrift über Herrn Prof. Dr. Katzorkes persönliche Betroffenheit informiert waren. Immerhin gab es 2019 mehrere Medienberichte dazu, z. B. in der ZEIT. Sogar der Arbeitskreis donogene Insemination, dessen Vorsitzender Katzorke seit 1996 war, distanzierte sich in einer kritischen Stellungnahme von Katzorkes Verhalten und er selbst trat als Vorsitzender zurück.

Insgesamt war die Resonanz und Empörung in den Fachkreisen der Reproduktionsmedizin nach Aufdeckung der ethische Grenzen überschreitenden Praktik jedoch beschämend gering. Das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie bietet Herrn Katzorke nun eine Plattform, sein Wirken als Reproduktionsmediziner und seine persönliche Meinung als heimlicher genetischer Vater einseitig und unkritisch darzulegen.

So erwähnt Katzorke eingangs, dass eine frühzeitige Aufklärung der durch Samenvermittlung gezeugten Kinder heutzutage generell empfohlen werde, begründet das jedoch lediglich mit der leichten Verfügbarkeit von DNA-Analysen. Unerwähnt bleibt, dass Herrn Prof. Dr. Katzorkes heimliche Vaterschaft selbst über eine DNA-Datenbank aufgedeckt wurde. Eine Auseinandersetzung mit ethisch-moralischen, entwicklungspsychologischen, psychosozialen, rechtlichen oder medizinischen Argumenten findet im Artikel nicht statt.

Mit der unreflektierten Veröffentlichung des Artikels erkennt der Herausgeber Herrn Katzorkes Handlungen an, bietet die Möglichkeit der persönlichen Rehabilitation und lässt darüber hinaus Herrn Katzorkes Wirken und das anderer früher Reproduktionsmediziner unkritisch und unreflektiert in eine Entwicklung bis in die Gegenwart einreihen, die sozial- und medizinhistorisch sehr einseitig und damit grundsätzlich infrage zu stellen ist.

Historiografische Unzulänglichkeiten des Artikels

Der Artikel beansprucht einen chronologischen Abriss über die Entwicklung der ärztlichen Samenvermittlung in Deutschland aufzuzeigen. Dass dies nicht gelingt, macht bereits der Gesamtheitsanspruch des Aufsatztitels deutlich, eine Entwicklung in „Deutschland“ zu beschreiben Zur Geschichte von Samenvermittlung in der DDR verliert Katzorke auf zwölf Seiten lediglich drei Sätze. Das ist knapp, berücksichtigt man, dass DDR-Mediziner hinsichtlich ihrer Methoden (Kryokonservierung, Embryotransfers etc.) und Erfolgsquoten mit der Bundesrepublik gleichauf, teilweise sogar erfolgreicher waren, obwohl es fundamentale Unterschiede in der sozialen und finanziellen Abwicklung der „Behandlungen“ im Vergleich zur Bundesrepublik gab. So war in der DDR beispielsweise die „Behandlung“ kostenfrei für die Wunscheltern. Es ist unzutreffend, dass in der DDR die „Behandlung“ rechtlich geregelt war. Die Mediziner agierten ebenso wie ihre bundesdeutschen Kollegen in einer rechtlichen Grauzone, was so gut wie allen bewusst war, wie zahlreiche zeitgenössische Veröffentlichungen zwischen Mitte der 1970er bis Mitte der 1980er Jahre von DDR-Juristen und -Medizinern belegen.3 Es gab kein Gesetz, das die reproduktionsmedizinischen Praktiken regelte. Jeder Arzt, jede Klinik hatte gewissermaßen eine eigene Auslegung der rechtlichen Situation und ethischen Fragen. Manche Mediziner vermittelten sogar an alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch, andere hingegen nur an über mehrere Jahre verheiratete Paare. Andere wiederum hörten in den 1980er Jahren trotz medizinischer Erfolge mit der Kinderwunscherfüllung mittels Samenvermittlung auf, weil sie befürchteten, gerichtlich als Väter festgestellt werden zu können, da sie die Zeugung der Kinder zu verantworten hätten. In Herrn Prof. Dr. Katzorkes Aufsatz fehlt zudem die Berücksichtigung jüngster Gerichtsurteile, die auf die Rechtssituation in der DDR Bezug nehmen.4

Der Aufsatz lässt eine ausführliche Kontextualisierung der Samenvermittlungspraxis innerhalb der jeweiligen Machtblöcke im Osten wie im Westen vermissen. Ohne die Entwicklungen in den USA und in anderen westlichen Staaten zu berücksichtigen, kann die Geschichte der Samenvermittlungspraxis in der Bundesrepublik nicht geschrieben werden, da Mediziner auf ausländisches Fachwissen zurückgriffen.5 Gleiches gilt für die historische Einordnung innerhalb der DDR, da auch in anderen Ostblockstaaten, insbesondere der Sowjetunion, Entwicklungen in diesem medizinischen Sektor stattfanden. Die jeweiligen grundverschiedenen politischen Systeme und Ideologien brachten jeweils ganz eigene Gesellschafts- und damit Familienbilder mit jeweils unterschiedlichen Rollenverständnissen von Frauen, insbesondere Männern und Kindern mit sich. Diese Einbettung wäre für ein Grundverständnis der historischen Entwicklungen wichtig, ebenso wie auch die seit den 1970er Jahren existierenden Verschränkungen zwischen Ost- wie Westdeutschland: Ärzte beider deutscher Staaten trafen sich auf internationalen Fachtagungen und tauschten sich über ihre Forschungsergebnisse aus. Bis heute fehlt eine Aufarbeitung der reproduktionsmedizinischen Praktiken in der DDR, obwohl – zwischen Mitte der 1970er Jahre bis 1989/90 mehrere tausend Menschen nach Samenvermittlung gezeugt wurden (1985 waren es laut einer von DDR Medizinern erstellten Studie mindestens 1590 Kinder).6 Die Verfehlungen mancher der damaligen Akteure, die Repressionen gegenüber zahlreichen Eltern und die bis heute restriktive Informationspolitik der Rechtsnachfolgeeinrichtungen gegenüber Spenderkindern erwähnt Herr Prof. Dr. Katzorke nicht.

Historisch-kritische Auseinandersetzung mit ethischen und menschenrechtlichen Implikationen fehlt

Abgesehen von dieser einseitigen Sicht als westdeutscher Mediziner und heimlicher „Samenspender“, fehlen auch in anderer Hinsicht wesentliche Fakten. In dem knappen Abriss zur künstlichen Befruchtung während des Nationalsozialismus bezieht sich Katzorke einzig auf den Aspekt der SS-Organisation „Lebensborn“, ordnet diesen angesichts des dahinterstehenden völkisch-rassisch und rassistischen Gedankengutes recht unkritisch ein und geht überhaupt nicht auf Forschungen von einzelnen Ärzten oder Kliniken im „Dritten Reich“ ein, obwohl bspw. Herrmann Görings Ehefrau Emmy erst durch künstliche Befruchtung schwanger wurde.7 Die nationalsozialistische Ideologie attestierte Menschen mit bestimmten äußeren Merkmalen einen Überlegenheitsanspruch, was sich in der nationalsozialistischen Rassenhygiene als eine radikale Variante der Eugenik in der Praxis widerspiegelte und zu Eheverboten, Zwangssterilisationen und -abtreibungen, zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ und zur sogenannten „Kinder-Euthanasie“ führte.

Damals missachtete ethische und menschenrechtliche Implikationen und argumentative Traditionslinien waren später in der Bundesrepublik wie in der DDR im reproduktionsmedizinischen Diskurs wiederzufinden – und sind es bis heute, vor allem wenn es um die Auswahl der genetischen Väter geht, deren Zuordnung zu den Wunscheltern, der Familienbilder oder der Rolle des Staates hinsichtlich assistierter Familiengründungen. Weder an dieser Stelle, noch in Herrn Prof. Dr. Katzorkes Aufsatz wäre der entsprechende Raum, dies alles differenziert und angemessen zu diskutieren. Katzorke aber lässt das in seinem Beitrag komplett unerwähnt.

Fazit

Wer eine Übersicht über die historische Entwicklung der Samenvermittlungspraxis in Deutschland oder auch innerhalb Europas lesen wollte – in medizinischer, sozialer, ethischer und rechtlicher Perspektive –, konnte dies bereits in „Kinder machen. Neue Reproduktionstechnologien und die Ordnung der Familie“ von Andreas Bernard (Frankfurt am Main, 2014) tun. Neueres ist in Katzorkes Aufsatz nicht zu finden. Stattdessen wirkt es so, als arbeite er am eigenen Mythos, indem er sich und andere frühere westdeutsche Reproduktionsmedizinier wie Schaad, Ockel, Mutke unkritisch gewissermaßen als “Pioniere während dieser Zeit“ (S.155) stilisiert, denen Berufsverbot drohte, während sie märtyrergleich dennoch weitermachten. Diese Männer sind es jedoch, die geradezu selbstgerecht das Recht der entstehenden Kinder missachtet haben und mit deren Dokumentationssäumigkeit sich Spenderkinder jetzt auseinandersetzen müssen.8

Im Sinne guter Wissenschaftlichkeit täte für die Aufarbeitung und Geschichtsschreibung der Reproduktionsmedizin ein weniger persönlich verstrickter Blick von Dritten gut – oder zumindest eine transparente, selbstkritische persönliche Darstellung.

Ausblick

Die Hintergründe der Veröffentlichung dieses Artikels in dem renommierten Fachjournal sind uns nicht bekannt. Bleibt nur zu hoffen, dass dadurch keine Rehabilitation von Herrn Prof. Dr. Katzorkes Fehlverhalten beabsichtigt war und ihm auch nicht die Deutungshoheit über die Geschichte der deutschen Reproduktionsmedizin zuerkannt werden sollte. Vielleicht gelingt es den gegenwärtigen VertreterInnen der Reproduktionsmedizin, den Artikel als Einstieg in eine kritische Diskussion zu nutzen, vor allem innerhalb der ärztlichen Fachverbände und Arbeitskreise (wie sie bspw. die Reproduktionsmedizinerin und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie Julia Bartley fordert. Akteure mit einer moralischen Haltung wie jener Katzorkes schaden eher dem Ansehen dieses medizinischen Zweiges. Der Verein Spenderkinder hofft weiterhin, dass Herr Prof. Dr. Katzorke (und andere Reproduktionsmediziner) eines Tages Verantwortung für ihre Grenzüberschreitungen in der Vergangenheit übernehmen und zumindest heute die Rechte von Spenderkindern anerkennen.

Autor: Sven

  1. Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2019; 16 (4): 151-162 []
  2. vgl. http://www.spenderkinder.de/zeit-dossier-die-macht-der-gene/ und http://www.spenderkinder.de/waz-vom-8-april-2019-wie-ein-essener-frauenarzt-zu-einer-unerwarteten-tochter-kam/ []
  3. „Über praktisches Vorgehen, juristische Probleme, Spenderauswahl und die Befunddokumentation besteht jedoch [für die heterologe Insemination] keine einheitliche Auffassung.“, vgl. Hagen, H. und Keune, H. G.: Zur Praxis der heterologen Insemination bei der Behandlung der androgenen Sterilität. In: Zentralblatt für Gynäkologie 24/1976. S. 1484-1490. S. 1484; sowie „Die Behandlung der sterilen Ehe mittels extrakorporaler Befruchtung hat eine Reihe ethischer, moralischer, sozialer und juristischer Fragen aufgeworfen, die die Gynäkologen, Anthropologen, Naturwissenschaftler, Juristen, Gesellschaftswissenschaftler, Theologen und nicht zuletzt die Bevölkerung bewegen. Sie betreffen z. B. die ledige Frau, die Bezahlung des Spenders des Spermas oder der Eizelle, den verheirateten Spermaspender, die Verwendung von Mischsperma, die Information des Ehemannes oder der Ehefrau, den Begriff der Ehe überhaupt, Spender-Register, Zugriff zu diesen, Aufklärung des ET-Kindes usw.“, vgl. Kyank, Helmut: Artefizielle Insemination, In-vitro-Fertilisation und Embryotransfer beim Menschen. In: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. Nr. 4/1984. S. 15; sowie: „Zu diesem Punkt [der rechtlichen Situation der Samenspende in der DDR, SR] sollten folgende Fragen geklärt werden: 1. Stellt die Durchführung der ADI aktiv oder passiv, einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Moralnormen unseres Staates dar? 2. Sind die familienrechtlichen Fragen der Stellung beider Ehepartner zum Kind geklärt? 3. Ist die familienrechtliche Stellung des ADI-Kindes abgesichert? 4. Wie ist die Position des Spenders? 5. Worauf bezieht sich der Haftungsbereich des inseminierenden Arztes und der Einrichtung? […] Um die Frage der Vaterschaft noch direkter zu definieren, wäre eine Formulierung notwendig, die die Anfechtung der Vaterschaft für unzulässig erklärt, wenn die Ehefrau mit Einverständnis des Ehegatten künstlich inseminiert wurde.“, vgl. Held, Hans-Jürgen: Die Behandlung der androgenen kinderlosen Ehe durch artefizielle donogene Insemination mit Nativsperma. Potsdam, Dresden 1982. S. 23 und S. 25 []
  4. Vgl. Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.01.2019; am 28.06.2019 wurde das Urteil am Landgericht Dresden endgültig gefällt und der Klägerin das Recht zugesprochen, dass die Uniklinik Dresden als Rechtsnachfolgerin der DDR-Einrichtung „Medizinische Akademie Dresden“ Auskunft zur Identität des biologischen Vaters geben muss und dass sich Samenspender in der DDR heute nicht auf eine damals zugesicherte Anonymität berufen können, vgl. Landgericht Dresden, Aktenzeichen 3 S 390/17. []
  5. So hat auch Herr Prof. Dr. Katzorke eine Zeit in den USA gearbeitet. []
  6. Vgl. Günther, Erwin: Nationales ADI-Register „Sterilität der Ehe“ 1985. In: Zentralblatt für Gynäkologie 109/1987. S. 1255-1257. S. 1255. []
  7. Vgl. Sigmund, Anna Maria: Die Frauen der Nazis. München 2013, S. 134. []
  8. Im Jahr 1985 schrieb Herr Prof. Dr. Katzorke mit seinem Kollegen Dirk Propping bereits in einem Aufsatz Folgendes: „Ein wesentliches juristisches Problem dieser Behandlungsmethode ergibt sich aus der bewussten Verletzung des im Grundgesetz verankerten Rechtes auf Kenntnis der biologischen Abstammung. Juristisch spricht man von der planmäßigen Vereitelung der Abstammung, die missbilligt wird“. – Katzorke, K. & Propping, D. (1985). Voraussetzungen und Ergebnisse der heterologen (donogenen) Inseminationsbehandlung. Pro Familia Magazin, Schwerpunktthema: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. S. 234. []

Internationale Spenderkinderdelegation am 19. November bei UN-Kinderrechtskonferenz in Genf

Anlässlich des 30. Geburtstages der UN-Kinderrechtskonvention fand vom 18. bis 20. November in Genf eine große Konferenz statt. Besonders gefreut hat uns, dass auch eine Delegation von Spenderkindern aus verschiedenen Ländern dort die Möglichkeit hatte, in 45 Minuten zu verdeutlichen, wo in der Reproduktionsmedizin Kinderrechte verletzt werden. Die Präsentation bestand aus sieben Statements verschiedener Spenderkinder, in denen verschiedene Aspekte thematisiert wurden. Unsere belgische Schwesterorganisation hat Videomitschnitte der einzelnen Statements auf ihrer Homepage veröffentlicht. Einen Audiomitschnitt gibt es bei Youtube:

Präsentation der internationalen Spenderkinderdelegation bei der UN in Genf (Schweiz) am 19.11.2019

Konsens war, dass das Wohl der Kinder, das beste Interesse der Kinder, entscheiden sollte, welche Regeln und Grenzen der Reproduktionsmedizin gesetzt werden. Dies ist gegenwärtig in keinem Land der Fall. Notwendig wären internationale Regeln, die den Handel mit Keimzellen verbieten und die Rechte der Kinder sichern. Dazu gehört, dass die Kinder unbedingt aufgeklärt werden müssen und die Möglichkeit haben müssen, Kontakt zu ihrer biologischen und genetischen Verwandtschaft aufzunehmen.

Mehrere Spenderkinder sagten, dass sie – als sie noch nicht aufgeklärt waren – gespürt hätten, dass etwas in ihrer Familie „nicht stimmt“ und sie das Gefühl gehabt hätten, ihren eigenen Gefühlen nicht trauen zu können.

Die Kenntnis der (wahren!) medizinischen Krankheitsgeschichte und genetischer Verwandte kann sogar lebensrettend sein, wenn es um die richtige Diagnose seltener erblicher Krankheiten geht oder ein Spenderkind z.B. eine Knochenmarksspende benötigt. Fallberichte veranschaulichten, dass solche Situationen bereits eingetreten sind. Besonders perfide ist es, wenn selbst in solchen Fällen Informationen zurückgehalten werden und die Anonymität des genetischen Vaters höher geschätzt wird, als das Leben des Spenderkindes.

Zum Recht auf wahre Informationen über die eigene Herkunft gehört auch die Forderung, dass Abstammungsdokumente wahrheitsgemäße Angaben zu den leiblichen Eltern machen. Ein Spenderkind formuliert es so „I do not need a piece of paper to tell me to love the man who raised me.“

Vielen Spenderkindern ist der persönliche Kontakt zur biologischen/genetischen Familie wichtig, also auch zu weiteren Verwandten der genetischen Elternteile und natürlich zu Halbgeschwistern. Sehr viele Halbgeschwister zu haben, so dass es kaum möglich ist, zu allen eine persönliche Beziehung aufzubauen, erzeugt dabei einen unangenehmen Eindruck von Massenproduktion beim einzelnen Spenderkind. Außerdem wurde es als belastend erwähnt, nicht zu wissen, wie viele es überhaupt gibt.

Eindrücklich war auch die Schilderung eines Spenderkindes, das von seinem Vater schwer misshandelt worden war. Angesichts solcher Erfahrungen von Spenderkindern ist es naiv, wenn Menschen das angebliche Wohl von Spenderkindern damit begründen, dass ihre rechtlichen Eltern mal einen Kinderwunsch hatten.

Mindestens zwei der anwesenden Spenderkinder waren genetische Kinder des Reproduktionsmediziners, der ihre Mütter behandelt hatte. Einerseits handelt es sich um eine persönliche, ethisch-medizinische Grenzüberschreitung des Arztes. Die Tatsache, dass mehrere Ärzte, zum Teil vielfach, ethisch-moralische Grenzen überschritten, zeigt aber auch, wie wichtig es ist, die Reproduktionsmedizin nicht sich selbst zu überlassen, sondern zu regulieren und zu kontrollieren.

Radio-Diskussion bei SWR2 zum Thema „Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ am 29, Oktober

Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ war der Titel einer Diskussion am 29. Oktober bei SWR2 Forum. Moderiert von Doris Maull diskutierten Eva-Maria Bachinger, Autorin und Publizistin aus Wien, Prof. Dr. Beate Ditzen – Direktorin des Instituts für Medizinische Psychologie an der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Heribert Kentenich – Reproduktionsmediziner, Direktor des Fertility Centers Berlin.

Es wurden die in Deutschland bestehenden Verbote der Eizellvermittlung und Leihmutterschaft hinterfragt. Außerdem wurde das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften thematisiert und dass es deutlich verringert werden könnte, indem der Mutter nach In-vitro-Fertilisation nur ein Embryo übertragen wird.

Wir freuen uns, dass der SWR das Thema aufgegriffen hat und durch die Wahl der Gäste wirklich eine kontroverse Diskussion zustande kam. Weil es in öffentlichen Diskussionen schwer ist, thematisch in die Tiefe zu gehen – nachfolgend noch ein paar Gedanken zu den angesprochenen Aspekten:

Eizellvermittlung – keine Daten zum Erleben erwachsener Spenderkinder

Pro Eizellvermittlung wird angeführt, dass es keine Daten gebe, die darauf hindeuten, dass die soziale Mutter-Kind-Beziehung beeinträchtigt sei.

Die soziale Eltern-Kind-Beziehung ist jedoch nur ein Aspekt. Bisher gibt es keine Untersuchungen dazu, wie Menschen, die aus fremden Eizellen entstanden sind, ihre Entstehungsweise selbst und als Erwachsene erleben. Es gibt in entsprechenden Online-Foren Hinweise darauf, dass diese Menschen ihre Entstehungsweise und die Beziehung zu ihren rechtlichen und genetischen Elternteilen nicht so unproblematisch sehen, wie sie von BefürworterInnen der Eizellvermittlung dargestellt werden. Wir haben in einem extra Beitrag ethische Aspekte zu Samenvermittlung zusammengestellt. Vieles davon lässt sich auf Eizellvermittlung übertragen.

Leihmutterschaft – ein Kind kann kein Vertragsgegenstand sein!

Leihmutterschaft wird in der Diskussion mit Lebendorganspende verglichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bei der Organspende Körperteile und keine Menschen weitergegeben werden.

Frau Bachinger bringt das Argument ein, dass es die Würde eines Menschen verletzt, wenn er Gegenstand eines Vertrages wird. Das ist auch bei nicht-kommerzieller Leihmutterschaft der Fall. Auch wenn kein Geld für die Übergabe fließt, wird ein Vertrag über ein Kind geschlossen.

Unerwähnt blieb die Tatsache, dass zwischen dem Kind und der austragenden Frau während der Schwangerschaft eine intensive zwischenmenschliche Beziehung entsteht. Diese Beziehung wird durch die absichtliche Trennung nach der Geburt ganz bewusst abgebrochen.

Gesellschaftlicher Wandel hat nicht verändert, wie ein Kind entsteht

In der Diskussion wird angesprochen, dass eine klare Eltern-Kind-Zuordnung notwendig sei, auch in „modernen“ Familienformen. Nach welchen Regeln die Zuordnung erfolgen sollte, wird nicht weiter ausgeführt. Ethisch böte es sich an, zu hinterfragen, wer mit welchem Recht für sich beanspruchen kann, Elternteil eines Kindes zu sein. Reicht es aus, sich ein Kind zu wünschen oder in einen Vertrag einzuwilligen? Welche Vor- und Nachteile hätte das? Ist die jeweilige Zuordnungsregel plausibel?

In diesem Zusammenhang lässt sich aus der Erfahrung von Spenderkindern ergänzen, dass sich vor allem gezeigt hat, dass die entstandenen Menschen nicht möchten, dass jemand anders für sie bestimmt, wer ihre Eltern sein sollen und genetische Elternteile ausgrenzt. Bei allem Wandel hat sich die stoffliche Entstehung eines Menschen nicht geändert: Jeder Mensch entsteht aus einer Ei- und einer Samenzelle.1

Mehrlingsrate reduzieren – Single-Embryo-Transfer ist erlaubt

In Deutschland ist die Mehrlingsrate in der Reproduktionsmedizin verglichen mit anderen Ländern recht hoch. Das stellt ein gesundheitliches Risiko für die Mutter und insbesondere für die Kinder dar. Um die Mehrlingsrate zu reduzieren, wird vorgeschlagen, dass aus allen kultivierten Embryonen derjenige ausgewählt werden können soll, von dem der Arzt die besten Entwicklungschancen vermutet. Übrige Embryonen könnten in späteren Zyklen eingepflanzt werden, wenn es zu keiner Schwangerschaft kam oder die Frau ein weiteres Kind austragen möchte.

Wie auch in der Diskussion angesprochen, ist es jedoch ethisch zu hinterfragen, ob eine menschliche Auswahl der einzupflanzenden Embryos zu befürworten ist.

Es könnte außerdem überlegt werden, wie es wohl vom Kind erlebt wird, wenn es aus einem „erfolgversprechenden“ Embryo entstanden ist oder aber wenn es z.B. als weiteres Kind geboren wird und weiß, dass es als Embryo nicht „erste Wahl“ war.

Unerwähnt blieb, dass es bereits jetzt möglich ist, der Mutter einen einzelnen Embryo einzupflanzen. Das reduziert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau in dem Zyklus schwanger wird.

Fazit

Die in Deutschland bestehenden Grenzen der Reproduktionsmedizin sind durchaus zu rechtfertigen. Dazu ist es allerdings erforderlich, die entsprechenden Argumente auch wahrzunehmen. Solange die Erzeugung von Menschen ausschließlich als (Reproduktions-)„Technologie“ und das Austragen von Menschen als beziehungslose Dienstleistung betrachtet wird, gelingt das vermutlich nicht.

  1. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen, in denen z.B. die Mitochondrien einer weiteren Frau beteiligt sind. []

FDP-Veranstaltung am 16. Oktober 2019 „Auf dem Weg zur modernen Fortpflanzungsmedizin“ – Einigkeit für Liberalisierung statt echtem Diskurs?

Am Mittwoch, den 16. Oktober, hat die FDP zur Veranstaltung „Auf dem Weg zur modernen Fortpflanzungsmedizin“ eingeladen. Dabei soll es laut Ankündigung um die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen um u.a. Eizellvermittlung, Embryonenadoption und Leihmutterschaft gehen, um die Grenze zwischen medizinisch Machbarem und ethisch Vertretbarem auszuloten. Der Verein Spenderkinder begrüßt den Ansatz. Auf dem Podium sind jedoch lediglich VertreterInnen derjenigen Interessensgruppen zur Diskussion eingeladen, die von einer Legalisierung der fraglichen Erzeugungsweisen profitieren würden bzw. von denen eine positive Haltung hinsichtlich einer weitergehenden Legalisierung zu erwarten ist. Eine echte Diskussion grundlegender ethischer Probleme ist – anders als die Ankündigung andeutet – offenbar nicht erwünscht. Wir haben die FDP auf unsere Wahrnehmung der Zusammensetzung des Podiums sowie erneut auf unsere Kritikpunkte an den zu diskutierenden Formen der Erzeugung von Menschen und Familien aufmerksam gemacht.

Aus unserem Schreiben an die Abgeordneten, die an der Veranstaltung beteiligt sind:

„Bereits an der Stellungnahme der Leopoldina in diesem Jahr hatten wir kritisiert, dass die von Spenderkindern erlebten Schwierigkeiten nicht ernstgenommen werden und Familiengründung mit Samen und Eizellen Dritter und Vierter zum Vorteil der Reproduktionsmedizin und Wunscheltern beschönigt dargestellt wird. Unsere Gegenstellungnahme hatten wir der FDP im Juli 2019 zukommen lassen.

Doch auch im Positionspapier von Frau Helling-Plahr blieb eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten an Eizellvermittlung und Leihmutterschaft aus und kamen die Interessen und Gefühle der so gezeugten Kinder nicht vor.

Diese Darstellung passt zum wirtschaftsliberalen Profil der Partei. Reproduktionsmedizin ist ein lukrativer Geschäftszweig. Sollte es wirklich um eine kritische inhaltliche Auseinandersetzung gehen, haben wir nochmal zentrale Argumente zusammengestellt:

1. Fortpflanzungsfreiheit ist ein Abwehrrecht und beinhaltet keinen Anspruch, Eltern zu werden
Bei Eizellvermittlung, Embryonenadoption und Leihmutterschaft handelt es sich um Verfahren, bei denen Dritte zur Realisierung des eigenen Kinderwunsches herangezogen werden – mit einschneidenden Auswirkungen auf diese und die entstehenden Kinder.

2. Kinder entstehen aus Ei- und Samenzelle
Die Ehe für alle hat nichts daran geändert, wie Kinder entstehen. Die Menschen, von denen sie stammen, sind unabänderlich ihre genetischen Eltern. Die Kinder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre genetischen Eltern sind und viele Kinder möchten sie früher oder später kennenlernen. Darauf sollten sich alle von Anfang an einstellen.

3. Das Verbot der Eizellvermittlung ist begründet, Samenabgabe und Eizellabgabe unterscheiden sich wesentlich
Es wird aus Sicht des Vereins Spenderkinder zu Recht befürchtet, dass die Spaltung zwischen biologischer und genetischer Mutterschaft belastend für das Kind sein kann. Das Kind kann nicht eindeutig sagen, wer die Mutter ist, weil beide – auch im biologischen Sinn – existenziell zur Entstehung des Kindes beigetragen haben. Bei Samenvermittlung kann das Kind dagegen eindeutig zwischen sozialer und genetischer Vaterschaft unterscheiden. Auch für die Frau, von der die Eizellen stammen, bestehen Risiken: sie muss sie sich Hormone spritzen und einem chirurgischen Eingriff unterziehen. Medizinethisch handelt es sich um einen fragwürdigen drittnützigen Eingriff. Aus unserer Sicht muss unbedingt verhindert werden, dass ältere, wohlhabendere Frauen ihren Kinderwunsch zu Lasten der Gesundheit junger und armer Frauen realisieren.

4. Nicht-kommerzielle Leihmutterschaft bedarf keiner Regelung, keine vorgeburtlichen Verträge über Kinder (Menschen)
Nach geltender Rechtslage kann eine Frau ein Kind bekommen und es nachher von anderen, von ihr ausgesuchten Personen, adoptieren lassen. Entscheidend ist, dass sie dazu nicht verpflichtet ist. Die Mutter hat nach der Geburt eine Bedenkzeit. Das schützt die Beziehung zwischen Mutter und Kind und auch die Würde des Kindes. Wenn vor der Geburt ein Vertrag darüber geschlossen wird, wer das Kind nach der Geburt bekommt, wird damit ein Vertrag über das Kind geschlossen. Das Kind wird damit als handelbares Objekt angesehen.

Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit kritischen Aspekten zu Eizellvermittlung, Embryonenvermittlung und Leihmutterschaft:

Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zur Stellungnahme der Leopoldina
Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zu Eizellvermittlung
Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zum Thema „Embryonenspende“ anlässlich des Fachgesprächs am 28. August 2019 im Bundesministerium für Gesundheit