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Die Position des Vereins Spenderkinder zu Eizellspende

Immer wieder vergleichen Medienberichte die in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verbotene Eizellspende mit Samenspenden und stellen das Verbot als unfaire Ungleichbehandlung dar. Auch bei der diesjährigen Tagung des Ethikrats wird das Verbot der Eizellspende (neben Leihmutterschaft) diskutiert werden. Aber ist eine Eizellspende wirklich mit einer Samenspende vergleichbar? Aus unserer Sicht sprechen gute Gründe für die Beibehaltung des Verbots. Sollte Eizellspende in Deutschland trotzdem zugelassen werden, dann nur unter umfangreichen begleitenden Regelungen in einem Fortpflanzungsmedizingesetz.

Gesetzgeber möchte mit Verbot gespaltene Mutterschaft verhindern

Nach der Begründung des Embryonenschutzgesetzes aus dem Jahr 1989 (Bundestags-Drucksache11/5460) soll mit dem Verbot der Eizellspende eine Aufspaltung der Mutterschaft in eine genetische Mutter – die Eizellspenderin – und eine austragende Mutter verhindert werden. Der Gesetzgeber befürchtet, dass diese gespaltene Mutterschaft zu besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes führt und negative Auswirkungen auf die seelische Entwicklung hat, weil dieses entscheidend sowohl durch die von der genetischen Mutter stammenden Erbanlagen als auch durch die enge während der Schwangerschaft bestehende Bindung zur austragenden Mutter geprägt wird.

Unterschiede zur Samenspende

Einige unserer Mitglieder können diesen Grund gut nachvollziehen. Der Unterschied zur Samenspende ist, dass das Kind bei einer Eizellspende genetisch von der einen Mutter abstammt, während die andere Mutter durch das Austragen ganz existenziell dazu beigetragen hat, dass sich der Embryo zu einem ausgewachsenen Menschen entwickelt. Beide Mütter übernehmen also biologische, existenzielle Komponenten, während bei der Samenspende die Aufteilung in biologisch und sozial klar ist. Diese Aufspaltung empfinden einige von uns als deutliche Herausforderung für das Selbstbild. Diese könnte noch schwieriger dadurch werden, dass die Bindung zur Mutter eine andere als zum Vater ist.

Auch halten einige von uns die Eizellspende für schwieriger, weil sie künstlicher als eine Samenspende ist. Bei der Samenspende hat die Mutter ein Kind mit einem anderen Mann (wenn auch ohne sexuellen Akt), während bei der Eizellspende die Eizelle einer anderen Frau eingepflanzt wird, wo sie auf natürlichem Wege nicht herangewachsen wäre.

Andere Mitglieder von Spenderkinder sehen die gespaltene Mutterschaft bei einer Eizellspende nicht grundsätzlich als Problem, so lange die Eltern – wie sie es bei der Samenspende sollten – von Anfang an offen mit dieser Entstehungsweise umgehen und die Eizellspenderin gegenüber dem Kind nicht anonym ist.

Kommerzialisierung als besonderes Problem der Eizellspende

Ein weiterer sehr bedenklicher Aspekt bei der Eizellspende ist jedoch die mögliche Kommerzialisierung. Die Entnahme von Eizellen ist ein nicht ungefährlicher medizinischer Eingriff, der eine belastende Hormonbehandlung zur Stimulierung der Eierstöcke und eine Entnahme unter Narkose erfordert. Die Hormonbehandlung kann in Extremfällen zu Nierenversagen und Thrombosen führen. In Spanien beträgt die „Aufwandsentschädigung“ für eine Eizellspende wegen dieser Risiken daher etwa 900 Euro. Eine solche Summe ist finanziell stark motivierend und stellt eigentlich keine Spende mehr dar. Für die „Spenderin“ kann die Inaussichtstellung einer solchen Summe dazu führen, dass sie nicht an die Folgen ihrer Spende (die Zeugung eines Kindes, das sie möglicherweise einmal kennenlernen möchte) und die Gefahren für ihren eigenen Körper denkt. Für uns Spenderkinder ist die Vorstellung außerdem belastend, dass unsere genetischen Eltern ihre Samen- oder Eizellen nur aufgrund des Geldes „gespendet“ haben.

Fortpflanzungstourismus kein Argument für Zulassung in Deutschland

Das Argument, nur bei einer Zulassung der Eizellspende in Deutschland könnte das Recht der betroffenen Kinder auf Kenntnis ihrerAbstammung gewahrt werden, weil deutsche Frauen dann keine zwingend anonymen Eizellspenden in Tschechien und Spanien mehr in Anspruch nehmen müssen, finden wir dagegen nicht überzeugend. Der Verstoß gegen ein Verbot kann nicht dazu führen, dass man diese Handlung erlaubt. Auch hat ein Verbot die Wirkung, dass die Betroffenen zumindest über den Grund des Verbots nachdenken und für die Umgehung einen deutlich höheren Aufwand betreiben müssen. Im Übrigen könnte der Reproduktionstourismus von Deutschland aus auch eingedämmt werden, indem das Verbot der ärztlichen Vermittlung stärker durchgesetzt wird und die Werbung von tschechischen und spanischen Kliniken über Internet-Suchmaschinen in Deutschland untersagt wird.

Wenn überhaupt, Zulassung in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen

Wenn Eizellspenden in Deutschland trotz dieser Bedenken zugelassen werden sollte, dann nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Um die Fehler nicht zu wiederholen, die bei der Samenspende gemacht wurden, kann das Verfahren nicht einfach zugelassen werden, sondern muss von umfassenden Regelungen im Rahmen eines Fortpflanzungsgesetzes begleitet werden.
  • In diesem sollten die Forderungen umgesetzt werden, die wir für Samenspenden aufgestellt haben, insbesondere die Sicherung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung durch Eintragung der Spender in die Geburtsurkunde oder in einem unabhängigen Zentralregister, und eine vorherige verpflichtende Beratung für die Empfängerin.
  • Zur Verhinderung der Kommerzialisierung der Eizellspende sollten nur unentgeltliche Eizellspenden zugelassen werden. So könnten zum Beispiel Frauen, denen Eizellen für eine In-vitro-Fertilisation entnommen werden, überzählige Eizellen spenden. Entsprechend der Regelungen bei Organspenden könnten außerdem Spenden von Verwandten und engen Freunden erlaubt werden, wenn diese über die möglichen emotionalen Komplikationen aufgeklärt wurden.
  • Da Frauen – anders als Männer – natürlich nur bis zu einem bestimmten Alter schwanger werden können, sollte eine Altersgrenze für die Empfängerinnen festgelegt werden, um die Zeugung so natürlich wie möglich zu halten. Eine Eizellspende sollte außerdem nicht nur deswegen in Anspruch genommen werden, weil die Familienplanung zu lange aufgeschoben wurde.
  • Eine Kombination von Eizell- und Samenspenden (fälschlicherweise teilweise als Embryonenspende bezeichnet) muss verboten werden. Kein Kind sollte zwei Spender als Eltern haben, die sich noch nicht einmal kannten, weil diese vollkommen künstliche Erzeugung sehr hohe Anforderungen an die Selbstfindung stellt.
  • Werbung für anonyme Eizellspenden, wie sie im Moment zum Beispiel bei der Eingabe des Suchworts „Eizellspende“ bei Internet-Suchmaschinen erscheint, sollte verboten werden.

Überarbeitung von Psychologisches online

Bestimmte Annahmen wie „Die Spender wollen doch eh nur Geld“ oder „eine frühe Aufklärung verstört Spenderkinder“ sind leider weit verbreitet. Sieht man sich jedoch die dazu vorhandenen Studien an, stellt man fest: das stimmt gar nicht. Die am häufigsten geäußerte Motivation von Samen- und Eizellspendern ist, anderen helfen zu wollen, und früh aufgeklärte Spenderkinder wie auch deren Eltern berichten ausschließlich positive Erfahrungen mit früher Aufklärung.

Seit ein paar Tagen ist nun das lang gehegte Projekt von uns fertig gestellt, die Seite Psychologisches zu überarbeiten. Neu ist, dass zu den einzelnen, mit Familienbildung durch Reproduktionsmedizin verbundenen Themen die Ergebnisse der dazu vorhandenen Studien vorgestellt werden. Alle Quellen sind mit Fußnoten mit der genauen Fundstelle belegt. Viele der Studien sind online kostenlos zugänglich, so dass alle, die noch mehr dazu wissen möchten, auch das Original nachlesen können. Das lohnt sich durchaus, da eine kurze Darstellung der Ergebnisse natürlich nicht einen ganzen Aufsatz zu dem Thema mit O-Tönen der Befragten ersetzen kann. Manche Studien betreffen Samen- und Eizellspende, Studien die ausschließlich Eizellspenden betreffen, haben wir wegen des Verbots in Deutschland jedoch nicht aufgenommen.

Über die Repräsentativität der Studien kann man natürlich geteilter Auffassung sein. Da es teilweise schwierig ist, an die Beteiligten heranzukommen, nehmen natürlich eher Personen teil, für die dieses Thema einen nicht unwichtigen Teil ihres Lebens darstellt. Wahrscheinlich nehmen daher eher aufklärende Eltern, Eltern mit einer positiven Familiensituation, offene Spender und an ihrer Abstammung interessierte Spenderkinder an den Studien teil. Fast unmöglich ist es, die Situation von nicht über die Zeugung durch Samenspende aufgeklärten Spenderkinder zu untersuchen. Oft sind die Teilnehmerzahlen gering, oder die Rekrutierung der Teilnehmer erfolgt über einschlägige Netzwerke wie das Donor Siblings Registry. Trotzdem sind die Studien wichtig, denn sie basieren immerhin auf einer Untersuchung und den Erfahrungen der Betroffenen – alles andere ist nur Spekulation.

Wir hoffen, dass die Zusammenstellung eine Hilfe für alle sein wird, die sich mehr mit Fragen der Motivation der von einer Familienbildung durch Samen- und Eizellspende betroffenen Personen auseinandersetzen möchten. Wir freuen uns außerdem über Nachrichten zu neuen oder noch nicht aufgeführten Studien.

Kritik am Netzwerk Embryonenspende

Seit August letzten Jahres gibt es die Initiative „Netzwerk Embryonenspende“, hinter der vor allem Reproduktionsmediziner aus Bayern stehen. Dieses Netzwerk möchte neben Embryonen im auch Eizellen, die im Rahmen einer In-Vitro-Fertilisation bereits mit dem Samen des Mannes imprägniert und mit Zustimmung des Paares für einen späteren Kinderwunsch-Zyklus eingefroren wurden (sog. 2-PN-Zellen), aber nun nicht mehr vom Ursprungspaar verwendet werden können, an andere Empfänger vermitteln. Die Vermittlung erfolgt angeblich unentgeltlich, aber natürlich verdienen die reproduktionsmedizinischen Einrichtungen an den daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen. Ob die Weiterkultivierung einer solchen 2-PN-Zelle zum Zweck der Übertragung auf eine andere Frau eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz verbotene Befruchtung zur Übertragung an eine andere Frau darstellt, ist rechtlich umstritten. Das Rechtsgutachten des Netzwerks Embryonenspende und die Medizinrechtler Börgers und Frister kommen dabei zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Was – abgesehen von dem möglichen rechtlichen Verbot – so altruistisch und praktisch klingt, wird aber den aus einer solchen Situation erwachsenden Anforderungen an diese Form der Familiengründung und insbesondere den Bedürfnissen der hierdurch entstehenden Kinder nicht gerecht. Diese Kritikpunkte haben wir gegenüber dem Netzwerk Embryonenspende in zwei Schreiben dargelegt, sind aber leider auf sehr wenig Verständnis gestoßen. Damit scheint das Netzwerk Embryonenspende die Fehler der Vernachlässigung der Rechte von Spenderkindern und der aus einer solchen Spende resultierenden Familiensituation zu begehen, die bei der Samenspende viele Jahre lang gemacht wurden. Daher machen wir im Folgendem diese Kritik öffentlich:

Mangelnde Darstellung der psychologischen Herausforderungen dieser Art der Familiengründung auf der Internetseite

Die Darstellung der Embryonenspende (für die wir den Begriff Embryonenadoption passender finden) auf der Internetseite der Initiative beschränkt sich momentan auf den Vermittlungsprozess. Dies erweckt den Eindruck, dass lediglich der Wunsch kinderloser Erwachsener nach einem Kind bedient werden soll – ungeachtet der Bedürfnisse und Anforderungen einer Adoption und insbesondere der Rechte der Kinder. Adoption sowie jegliche Gametenspende stellen nicht nur die Befriedigung eines Kinderwunsches dar, sondern auch einen dynamischen, unbegrenzten und lebenslangen Prozess für alle Beteiligten.

Hierzu schreibt das Netzwerk Embryonenspende nichts auf seiner Internetseite und empfiehlt lediglich eine psychologische Beratung. Die Empfehlung einer psychologischen Beratung der Empfangseltern ohne auch nur ansatzweise die psychologische Seite dieser Form von Familienbildung zu thematisieren, ist angesichts des mit einer Embryonenadoption einschneidenden Eingriffs in die Familiendynamik unzureichend – insbesondere verglichen mit der umfassenden Beratung, die bei einer normalen Adoption notwendigerweise anfällt.

Aus unserer Sicht ist eine Darstellung der psychologischen Herausforderung der Annahme eines genetisch nicht eigenen Kindes – was eine Embryonenadoption darstellt – auf der Internetseite selbst erforderlich (siehe zu den Herausforderungen zum Beispiel Knobbe, FPR 2001, S. 309 ff.). Eine solche Information kann eine fachkundige psychologische Beratung – die nicht nur empfohlen, sondern gefordert werden sollte – natürlich nicht ersetzen. Sie wird jedoch einen ersten Anhaltspunkt für interessierte Paare geben, was bei einer solchen Familiengründung typischerweise zu beachten ist und damit den Empfängern wichtige Anhaltspunkte geben, ob diese Art der Familiengründung für sie überhaupt in Frage kommt. Zu solchen Themen gehören mögliche Spannungen aufgrund der mangelnden Verwandtschaft zu dem Kind, die Notwendigkeit der Aufklärung des Kindes über die Adoption, die notwendige Auseinandersetzung mit der eigenen Unfruchtbarkeit, sowie die zukünftige Situation, dass das Kind interessiert an einem Kontakt zu den genetischen Eltern sein kann und ein Recht hat, zu erfahren, wer diese sind.

In Einklang mit den Erfahrungen aus der Säuglingsadoption und Samenspende sollte den Wunscheltern ein offener Umgang mit dieser Zeugungsweise gegenüber dem Kind empfohlen werden. Dem wird eine Formulierung wie in dem „Aufklärungsbogen Spenderpaar“, in dem steht: „Diese Information obliegt den Eltern des Kindes“ nicht gerecht. Bereits seit den siebziger Jahren setzt sich vor allem im Bereich der Adoption und in den letzten Jahren endlich auch im Bereich der Samenspende ein offener Umgang mit der Form der Familiengründung durch, weil sich herausgestellt hat, dass die Geheimhaltung nicht nur für die Eltern eine hohe Belastung sein kann, sondern insbesondere auch eine Bevormundung des Kindes darstellt, die Werte wie Aufrichtigkeit und die Gleichwertigkeit der Familienmitglieder untereinander untergräbt. Deshalb wird heute aus psychologischer Sicht eine möglichst frühe Aufklärung der Kinder empfohlen. Die Forschung zeigt außerdem (vgl. Scheib, Riordan and Rubin, Human Reproduction 2005), dass viele der aufgeklärten Kinder die biologischen Elternteile kennenlernen möchte.

Auch wenn das Netzwerk Embryonenspende lediglich als Vermittler auftritt, kann es die Verantwortung für solche grundlegenden Informationen über eine Familienbildung durch Embryonenadoption (und eben nicht nur die Erfüllung des Kinderwunsches) nicht durch Empfehlung einer externen Beratung abgeben, da aufgrund der Vermittlungsleistung das Interesse an einer solchen Familienbildung möglicherweise erst geweckt und ermöglicht wird. Daher sollten hinreichende Informationen bereitgestellt werden, bevor die an einer Embryonenadoption interessierten Paare überhaupt die Anmeldeformulare ausfüllen. Es ist unseriös, dies auf den Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die Möglichkeit der Adoption eines Embryos bereits akut wird und die Erfüllung des Kinderwunsches andere Aspekte wie die Rechte des Kindes und die damit verbundenen Herausforderungen überdeckt.

Vorgeschriebene Anonymität zwischen Spender- und Empfängereltern

Das Netzwerk Embryonenspende schreibt die Anonymität zwischen Spender- und Empfängereltern zur Vermeidung der Kommerzialisierung der Embryonenspende vor. Aus Sicht von Spenderkindern ist zu begrüßen, dass eine Kommerzialisierung der Spende verhindert werden soll. Für viele von uns bedeutet es eine psychische Belastung zu hören, dass sich viele Samenspender angeblich nur aufgrund der „Aufwandsentschädigung“ zu einer Spende – und damit zu unserer Zeugung – entschieden haben. Trotzdem denken wir, dass die von dem Netzwerk Embryonenspende vorgeschriebene Anonymität zwischen Spender- und Empfängereltern den Anforderungen an diese Form der Familiengründung nicht gerecht wird und auch nicht erforderlich zur Verhinderung einer Kommerzialisierung ist.

Die Gefahr einer Kommerzialisierung besteht unserer Ansicht nach lediglich, wenn die Spendereltern entweder das Empfängerpaar stellen oder namentlich aussuchen können, denn hier besteht die Möglichkeit, dass die spendenden Eltern finanzielle Forderungen für den Empfang der Embryonenspende stellen.

Eine Kommerzialisierung würde jedoch nicht vorliegen, wenn sich das abgebende Paar das empfangende Paar anhand einiger nicht-identifizierender Anhaltspunkte aussuchen könnte. Aus der Adoptionsforschung ist bekannt, dass adoptierte Kinder sich insbesondere mit dem Aspekt beschäftigen, aus welchem Grund sie abgegeben wurden und den Aspekt einer mangelnden Gewünschtheit durch die Geburtseltern als besonders belastend empfinden (vgl. zum Beispiel Martin R. Textor, Offene Adoption von Säuglingen, Aus: Unsere Jugend 1988, S. 530-536; Rüdiger Haar (2010): Eltern unter Druck: Beratung von hilflosen und überforderten Eltern). Insbesondere aus Sicht der Kinder ist es daher wünschenswert, dass die genetischen Eltern sie nicht an anonyme Empfänger abgeben, sondern sich Gedanken darüber machen, in was für einer Art von Familie das Kind aufwachsen soll. Dies demonstriert, dass den abgebenden Eltern auch das zukünftige Wohlergehen des Kindes am Herzen liegt. Ohnehin zeigte zum Beispiel die Studie von Lacey in der Zeitschrift Human Reproduction aus dem Jahr 2005, S. 1661, dass die abgebenden Eltern diese Embryonen bereits als eigenen Menschen betrachten, der von ihnen als Paar abstammt, und den sie deswegen nicht anonym abgeben möchten.

Insbesondere aber nachdem die Spende erfolgreich war, besteht kein Grund für die vom Netzwerk Embryonenspende vorgeschriebene Anonymität. Auch bei Samenspenden wird mittlerweile von einigen Samenbanken ein Kontakt zwischen Spender, Empfängereltern und dem Kind ermöglicht, wenn der Spender hiermit einverstanden ist oder dies sogar wünscht. Dies dient dem Kindeswohl, da das Kind nicht bis zum Erwachsenenalter über seine Abstammung im Unklaren gelassen wird und das Gefühl vermittelt bekommt, dass trotz der Abgabe durch die genetischen Eltern Interesse an einem Kontakt besteht. Auch wird nur hierdurch bereits ein früherer Kontakt zu den möglicherweise existierenden leiblichen Geschwistern bei den abgebenden Eltern ermöglicht. Falls die abgebenden Eltern einen solchen Kontakt als zu schwierig empfinden, sollte ihnen sowie dem Kind zumindest die Möglichkeit gegeben werden, anonym Kontakt aufzunehmen.

Die vom Netzwerk Embryonenspende vorgeschriebene Anonymität zwischen Spender- und Empfängereltern auch nach der Spende widerspricht aber insbesondere der normalen Adoptionspraxis. Hier können die abgebenden Eltern selbst angeben, ob sie eine offene, eine halboffene oder eine inkognito-Adoption wünschen. Bei einer offenen Adoption wird nach der Adoption der Kontakt zwischen abgebenden und annehmenden Eltern ermöglicht. Bei der halboffenen Adoption findet dieser Kontakt unter Begleitung des Jugendamtes statt. Lediglich bei einer inkognito-Adoption kann das adoptierte Kind erst ab dem Alter von 16 Jahren erfahren, wer die genetischen Eltern sind, und einen Kontakt zu diesen aufnehmen.

Für die vom Netzwerk Embryonenspende vorgeschriebene Anonymität besteht auch unter unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten kein Anlass. Familienrechtlich unterscheidet sich die Situation nach einer Embryonenspende nicht von der nach einer Samenspende. Hier bestehen vertragliche Möglichkeiten der Risikominimierung der Inanspruchnahme des genetischen Vaters nach einer möglichen erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung des Kindes im Rahmen eines Schuldbeitritts des Wunschvaters.

Erst in den auf der Internetseite bereitgestellten pdf-Dokumenten wie dem „Aufklärungsbogen Spenderpaar“ findet sich ein Hinweis darauf, dass die vom Netzwerk Embryonenspende proklamierte Anonymität der Spende nicht gegenüber dem Kind gelten kann. Dies sollte bereits auf der Internetseite klar gestellt werden, um den Eindruck zu vermeiden, dass in Deutschland anonyme Spenden möglich seien.

Nicht zutreffende Informationen über das Recht auf Kenntnis der Abstammung

Zuletzt ist die Darstellung des Rechts des durch eine Embryonenspende gezeugten Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung auf der Internetseite des Netzwerks Embryonenspende nicht zutreffend. Dort steht im „Aufklärungsbogen Spenderpaar“: „Das aus der Embryospende entstandene Kind hat das Recht, seine genetische Abstammung des Vaters in Erfahrung zu bringen (..). Somit kann die Anonymität zwischen den Rechtspersonen später durch das Kind aufgehoben werden.“

Das ist zum einen rechtlich unvollständig. Das Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung bezieht sich nicht nur auf das Recht des Kindes zu wissen, wer der genetische Vater ist. Fallen genetische und soziale Mutterschaft auseinander, besteht auch ein Recht des Kindes auf Informationen über die Person der Mutter. § 1591 BGB, nach dem Mutter stets die Frau ist, die das Kind geboren hat, stellt lediglich eine Zuordnungsregelung in einem einfachen Gesetz dar, die Verfassungsrecht nicht modifizieren kann.

Nicht zutreffend ist die Aussage im Aufklärungsbogen „Wunscheltern“, dass das gezeugte Kind die Vaterschaft des Wunschvaters anfechten kann, dieses Begehren aber rechtsmissbräuchlich und daher aussichtslos sein dürfte. Eine Vaterschaftsanfechtung des Kindes nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB ist statthaft, wenn keine genetische Verwandtschaft zwischen Vater und Kind besteht. Aus unserem Verein haben mehrere Mitglieder die Vaterschaft des rechtlichen Vaters angefochten. Ein besonderes Motiv hierfür wurde von keinem Gericht verlangt und die Anfechtung hat auch nichts mit der Kenntniserlangung über die Abstammung zu tun (so auch das Urteil des OLG Hamm vom 6.2.2013).

Fazit: So nicht – Regeln zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich

Aus diesen Gründen können wir keinem Paar, das entsprechende imprägnierte Eizellen noch in einer reproduktionsmedizinischen Einrichtung gelagert hat, empfehlen, diese über das Netzwerk Embryonenspende zur Adoption frei zu geben. Wir würden uns außerdem wünschen, dass rechtlich geklärt wird, ob die Tätigkeit des Netzwerks überhaupt erlaubt ist. Das Embryonenschutzgesetz möchte eindeutig untersagen, dass die Mutterschaft in eine genetische und eine austragende Mutter auseinanderfällt. Selbst wenn das Netzwerk nur eine Lücke im Embryonenschutzgesetz ausnutzt, sind Regeln zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich, damit Reproduktionsmediziner nicht – wie jetzt – selbst entscheiden, was sie für die betroffenen Familien und entstehenden Menschen für angemessen halten.

Rezension des Buches „Kinder machen“ von Andreas Bernard

Für das 500-Seiten starke Buch „Kinder machen“ des (damaligen) SZ-Journalisten Andreas Bernard aus dem Jahr 2014 wurden Spenderkinder-Mitglieder Anne und Stina interviewt und unser Verein kommt auch etwas ausführlicher darin vor. Die vier Kapitel thematisieren die Geschichte der Empfängnislehre, Samenspende, Leihmutterschaft und Eizellspende und zuletzt die in-vitro Fertilisation. Es handelt sich um eine kulturhistorische Untersuchung – Reproduktionsmedizin wird in den Kontext gestellt, wie wenig man lange Zeit über menschliche Fortpflanzung wusste, was tatsächlich faszinierend ist, und wie viel sich im letzten Jahrhundert und insbesondere seit Ende der 70er Jahre verändert hat. Ein größerer Teil des Buchs handelt von Entwicklungen in den USA, wo die in Deutschland verbotene Eizellspende und Leihmutterschaft zugelassen sind und sich ein großer, fast unreglementierter Fortpflanzungsmarkt entwickelt hat.

Das Buch ist gut geschrieben und wird jedem, der sich für Reproduktionsmedizin interessiert und mehr darüber erfahren möchte, sicherlich Spaß bei der Lektüre bereiten. Andreas Bernard schildert plastisch Begegnungen mit Reproduktionsmedizinern, Samenbankinhabern, Spenderkindern, einer Leihmutter und Eltern. Dabei nimmt er die sachliche Perspektive eines Kulturhistorikers ein und bleibt auch bei der Darstellung der ethischen Probleme bei dieser Herangehensweise.

Aus Perspektive der Spenderkinder wäre eine tiefergehende Diskussion der ethischen Probleme wünschenswert gewesen: wie wirkt sich die Ausblendung des Dritten auf die entstandenen Familien aus, was ist eigentlich die Bedeutung genetischer Abstammung, was bewirkt die Bezahlung der „Spender“. Bei Lektüre des Buches kann man den Eindruck gewinnen, als sei alles schon einmal dagewesen – „Leih“mütter in der Bibel und Ammen als nicht-genetischverwandte Aufzieherinnen – und alles Aufhebens über entsprechende Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin übertrieben. Dabei wird nicht ausreichend gewürdigt, dass es die Menschen seit jeher beschäftigt, woher sie kommen und es auch historisch alles andere als egal war, wer Vater eines Kindes war (die Mutter war ja ohnehin klar). Und auch die Sklavinnen, die in der Bibel als „Leih“mütter dienten, hätten es verdient, dass auch ihre Perspektive gewürdigt wird.

Jedoch wird auch bei den eher neutralen Schilderungen deutlich, wie wenig das Kindeswohl im Fokus der Reproduktionsmedizin steht. Es geht lediglich darum, Eltern zu einem Kind zu verhelfen, die sich auch immer mehr dem Druck ausgesetzt sehen, alles zu versuchen was möglich ist. Genauso wird dargestellt, dass viele Reproduktionsmediziner nicht fähig sind, die mit ihrer Hilfe gezeugten Menschen als Subjekte mit eigenen Rechten, Gefühlen, und Wünschen wahrzunehmen. Andreas Bernard beschreibt auch ausführlich die Ausblendung des „Dritten“ durch die Eltern, die insbesondere von deutschen Reproduktionsmedzinern empfohlen wird.

Das Buch verlässt sich in vielen Teilen auf die Schilderung von Anekdoten und persönlichen Begegnungen und liest sich in Teilen eher wie eine Reportage. Das macht es angenehm zu lesen. Das beinhaltet aber gleichzeitig das Problem, dass Begegnungen mit einzelnen Repräsentanten wie einer Leihmutter oder einem Samenspender nicht repräsentativ sind. Trotzdem werden in dem Buch daraus oft bestimmte Einsichten gezogen. Diese Herangehensweise betrifft auch das Kapitel über uns Spenderkinder (ab S. 124). Der unvoreingenommene Leser kommt bei der Schilderung der vier Einzelfälle möglicherweise zu dem Schluss, dass Spenderkinder ein generelles Probleme mit ihrer Zeugungsweise haben. Nur kurz wird zum Schluss mit der Bezeichnung „genetische Lücke“ dargestellt, dass das eigentliche Problem die für viele Spenderkinder de facto vorhandene Anonymität der genetischen Väter ist, der „Spender“.

Korrektur der rechtlichen Aussagen

Aus unserer Perspektive müssen wir auch klarstellen, dass die Dokumentationsdauer für Spenderdaten in Deutschland nicht bis 2007 nur 10 Jahre betrug – die Berufsordnung für Ärzte wies jahrelang darauf hin, dass Daten länger aufbewahrt werden müssen, wenn angenommen werden muss, dass ein Grund hierfür besteht. Auch durfte Spendern in Deutschland nie – und nicht nur nach aktueller Rechtslage – Anonymität gewährt werden. Darauf weist schon der Beschluss der Ärztekammer von 1970 hin, mit dem Samenspenden nicht mehr als „nicht standesgemäß“ beurteilt wurden. Grund für das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland ist insbesondere auch, dass die Bestellung und Abgabe eines Kindes gegen Entgelt als Verletzung der durch Art. 1 Grundgesetz geschützten Würde des Kindes gesehen wird, weil der Leihmutterschaftsvertrag es zum Handelsobjekt macht (siehe zum Beispiel KG Berlin, Beschluss vom 01.08.2013, S. 8.).

Fakten zum Verein Spenderkinder

Da das Buch aus dem Jahr 2014 stammt, sind einige Fakten aus dem Buch über unseren Verein veraltet. Wir haben inzwischen deutlich mehr Mitglieder, auch Männer, und viele von uns haben inzwischen Verwandte über DNA-Datenbanken gefunden.

Die Vermutung des Autors, Spenderkinder studierten eher Psychologie, weil ihre Existenz so schwierig sei (S. 129), halten wir für etwas überfrachtet. Wir haben genauso viele Ärztinnen wie Psychologinnen als Mitglieder.

Eine der Forderungen unseres Vereins wird missverständlich dargestellt: wir haben nie gefordert, die Möglichkeit für Kinder abzuschaffen, die Vaterschaft des nicht genetischen Vaters nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB anzufechten. Einen solchen, oft von den Wunscheltern geforderten Ausschluss lehnen wir sogar ausdrücklich ab und halten ihn für eine Verletzung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung. Wir haben früher, wie auch in dem darauf folgendem Absatz im Buch richtig zitiert, die Abschaffung der Möglichkeit gefordert, den Spender als Vater rechtlich feststellen zu lassen. Das ist aber rechtlich nicht mit einer Anfechtung verbunden. Kann ein Spenderkind anfechten, aber niemand anderen als Vater feststellen lassen, ist es danach rechtlich vaterlos.

Ein lesenswertes Buch

Alles in allem handelt es sich um ein wirklich lesenswertes Buch. Sehr aufschlussreich ist auch das Kapitel über die deutschen Reproduktionsmediziner. Der Schlussthese von Andreas Bernard, dass sich die Familie nicht aufgrund von Reproduktionsmedizin auflöst, sondern dass sie die Integration von Dritten bewerkstelligt und somit eine Erweiterung des Familienbegriffs stattfindet, stimme ich zu. Leider bleibt es in Realität oft noch bei einer möglichen Familienerweiterung. Dieser Prozess findet oft nicht statt, weil Eltern die Abstammung von einem Dritten vor den Kindern geheim halten oder den Dritten Anonymität gewährleistet (oder aufgezwungen) wurde. Daher bleibt zu hoffen, dass auch mehr Eltern die Vorteile dieser erweiterten Familie erkennen werden.

Sarah am 16. April um 22.25 Studiogast bei ZDF log in

Spenderkinder-Vorständin Sarah war am 16. April 2014, einer der Gäste bei ZDF log in zum Thema „Unter allen Umständen: Gibt es das Recht auf ein Kind?“ Die Sendung kann in der ZDF-Mediathek angesehen werden.

Bei der Sendung log in diskutieren die Gäste Giovanni Maio, Professor für Medizinethik, und Matthias Bloechle, Reproduktionsmediziner, das Thema in einer Pro-und-Contra-Konstellation. Weitere Gäste wie Sarah und die Autorin Millay Hyatt bringen im Verlauf der Sendung neue Aspekte in die Diskussion. Die Zuschauer können sich durch Kommentare, Tweets, Chat und Abstimmung aktiv an der Sendung beteiligen.

Die Sendung läuft ab 22.25 Uhr auf ZDF info und kann auch im webstream gesehen werden.

Der Ankündigungstext von ZDF log in:

„Kinderwunsch mit 50? Kein Problem. Der Natur ein Schnippchen schlagen, der Traum vieler kinderloser Paare. Doch muss alles, was medizinisch geht, auch gemacht werden? Gibt es ethische Grenzen? Was ist erlaubt, was nicht? Welche Konsequenzen haben die unterschiedlichen Methoden für Frauen, Männer und Kinder? Samenspende, Hormonspritze, Leihmutter: Das Geschäft mit dem Kinderwunsch boomt. Falsche Versprechen oder Happy End im Labor?“

3sat Kulturzeit am 10. April zu Kinder machen von Andreas Bernard

In der Sendung Kulturzeit auf 3sat wurde am Donnerstag, 10. April 2014 das Buch Kinder machen von Andreas Bernard besprochen. Neben einem Interview mit dem Autor Andreas Bernard gibt es ein Beitrag zum Thema Spenderkinder und unsere Erzeugung durch Reproduktionsmedizin, in dem Spenderkinder-Mitglied Stina zu Wort kommt.

Zu dem Buch Kinder machen sind außerdem Rezensionen bei der FAZ, der Zeit und der Welt erschienen. Einige unserer Mitglieder lesen das Buch gerade auch und werden bald eine eigene Rezension verfassen.

Der Vergleich von Frau Lewitscharoff mit Halbwesen ist treffender als in der Diskussion angenommen

Wir vom Verein Spenderkinder haben überlegt, ob wir uns überhaupt zu den Aussagen der Schriftstellerin und Georg-Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff äußern sollen, die in einer Rede am Sonntag durch Reproduktionsmedizin gezeugte Menschen als „Halbwesen“ und „ekelhaft“ bezeichnet hat. Da wir mehrere Anfragen zu dem Thema erhalten haben, möchten wir jetzt aber doch noch unsere Gedanken zu dieser Debatte sagen. Natürlich sind wir grundsätzlich entsetzt, mit derart diskriminierenden Äußerungen konfrontiert zu werden. Viele von uns wären vorher nie auf den Gedanken gekommen, dass wir als „nicht normal“ angesehen werden. Andererseits war Frau Lewitscharoff den meisten von uns vorher nicht bekannt, und die Abwertung einer gesamten Gruppe als nicht vollständige Menschen ist derartig primitiv, dass sie eigentlich schon selbstentlarvend ist und nicht noch durch eine breitflächige Auseinandersetzung mit dieser Meinung aufgewertet werden muss. Selbstverständlich wohnt einem Menschen, ungeachtet dessen, wie andere ihn sehen oder was andere sagen, seine Würde inne und natürlich auch uns.

Zwar hat Frau Lewitscharoff die Äußerungen zu Ekel und den Halbwesen inzwischen zurückgenommen und bedauert. Trotzdem überrascht es doch sehr, dass eine Autorin, die ihren Lebensunterhalt mit dem Gebrauch von Sprache verdient, solche Äußerungen in einer vermutlich vorbereiteten Rede unbedacht gemacht haben will.

Wir unterscheiden dabei aber deutlich zwischen unserer eigenen Würde und den Methoden der Reproduktionsmedizin. Nur weil wir mit Hilfe der Reproduktionsmedizin entstanden sind, müssen wir das Verfahren nicht für würdevoll halten und auch sonst die Methoden der Reproduktionsmedizin nicht verteidigen – insbesondere weil diese Verfahren oft angewandt werden, ohne die Würde der entstehenden Menschen zu achten. Es ist daher bedauernswert, dass angesichts dieser schrillen Bezichtigungen in Frau Lewitscharoffs Rede die Auseinandersetzung damit, welche Methoden zu Beginn und am Ende eines Lebens würdevoll sind und was zur Umsetzung des Kinderwunsches erlaubt sein soll, aus dem Fokus geraten sind. Ganz abgesehen von ihren Darstellungen ist damit eine besondere Verantwortung verbunden, der man sich bewusst sein sollte, wenn man sich dafür entscheidet.

Uns freut, aber überrascht auch, wie selbstverständlich in Leserkommentaren zu Frau Lewitscharoffs Äußerungen plötzlich von allen Seiten unsere Würde verteidigt wird und Achtung uns gegenüber gefordert wird. Diese Reaktionen hätten uns vor einem Jahr, rund um den Prozess vor dem OLG Hamm, sehr gefreut. Da sah das aber teilweise ganz anders aus. Von vielen Seiten mussten wir uns anhören, wir seien selbstsüchtig und sollten froh sein, überhaupt am Leben zu sein und Eltern zu haben, die uns wollten.

Von der Art, wie wir von solchen Kommentaren, manchen Kinderwunschpaaren und Reproduktionsmedizinern behandelt werden, ist der Vergleich mit Halbwesen treffender, als diesen vermutlich lieb ist. Wenn uns gesagt wird, dass wir überhaupt nicht von unserer Zeugungsart oder unserer Abstammung wissen sollen, werden wir nicht wie normale Menschen mit Anspruch auf Respekt und Würde behandelt. Daher ist es erfreulich, dass wir auf diese Weise von so breiter Masse unsere Würde bestätigt bekommen. Da kann der Schritt zur Respektierung unserer Rechte und Bedürfnisse ja nicht mehr weit sein. Insofern vielen Dank an Frau Lewitscharoff!

Andere Länder, andere Gesetze

Andere Länder, andere Gesetze – das ist selbstverständlich und trifft auch auf die Regelung von Samenspenden und anderen reproduktionsmedizinischen Verfahren in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern zu. Seit ein paar Tagen ist die Neubearbeitung von Andere Länder online, wo wir die rechtliche Lage in anderen Ländern besprechen – mit einem Fokus auf europäische Länder und das Recht von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung.

Bei der Neubearbeitung haben wir uns bemüht, die tatsächlichen Rechtsgrundlagen ausfindig zu machen und zu verlinken, damit alles im Original nachgelesen werden kann. Wir hoffen, dass die Verweise auf andere Länder gerade bei der Formulierung des Auskunftsrechts von Spenderkindern – das ja im Koalitionsvertrag steht – eine Inspiration sein werden – auch dafür, dass es nicht nur bei einem Auskunftsrecht bleibt, sondern die reproduktionsmedizinischen Verfahren umfassend geregelt werden. Besonders vorbildhaft sind die Regelungen in Großbritannien und der Schweiz. 

2 Aspekte finde ich besonders auffällig: Zuerst besitzt fast jedes andere europäische Land mehr Regelungen zur Reproduktionsmedizin als Deutschland. Hier gibt es nur das relativ knappe Embryonenschutzgesetz, das Eizellspenden und Leihmutterschaft untersagt und regelt, wie man mit Embryonen umgehen soll. Welchen Regelungen aber Samenspenden unterliegen und welche Rechte die Betroffenen haben, wird nur rudimentär im BGB-Familienrecht geregelt und ansonsten den Ärzten überlassen, die natürlich erhebliche Eigeninteressen haben. Das ist in fast keinem anderen europäischen Land so und ich frage mich, wie man auf die Idee kam, den Embryo besser zu schützen als die über 100.000 Spenderkinder, die ja unbestritten existierende Menschen sind.

Zweitens fällt bei einem Vergleich der rechtlichen Regelungen in Europa auf, dass es bei der Frage, ob anonyme Spenden von Fortpflanzungszellen verboten sind, ein deutliches Nord-Süd Gefälle gibt. In Schweden, Norwegen, Finnland, Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland, Österreich und der Schweiz sind anonyme Spenden verboten. In Belgien, Frankreich, Spanien und Tschechien sind anonyme Spenden dagegen verpflichtend oder zumindest die Regel. Ich vermute, dass diese Unterschiede mit der politischen Kultur der jeweiligen Länder und auch der religiösen bzw. weltlichen Prägung zu tun haben. Die Länder, die anonyme Spenden verbieten, haben alle eine eher offene politische Kultur und sind eher evangelisch-weltlich geprägt. Etwas aus dem Rahmen fällt dabei nur Dänemark, wo Spender die Wahl haben. Vermutlich beeinflusst hier aber auch die Tatsache, dass die weltweit größten Samenbanken ihren Sitz in Dänemark haben, die rechtlichen Regelungen.

Die Länder mit anonymen Samenspenden sind dagegen eher katholisch und noch von einem konservativen Familienbild geprägt. Meine Vermutung ist, dass man in solchen Ländern eher davon ausgeht, dass die Familie vor dem Spender als Dritten geschützt werden muss (daher die Anonymität) und das Kindeswohl nicht als eigenen Belang berücksichtigt. In Frankreich laufen Samen- und Eizellspenden sogar ausschließlich über staatliche Kliniken ab – als hätte der Staat eine Pflicht, Paaren zu Kindern zu verhelfen. Der Spender hat noch nicht mal das Recht, freiwillig auf seine Anonymität zu verzichten. Italien ist einen ganz anderen Weg gegangen und hat jegliche reproduktionsmedizinischen Verfahren mit den Fortpflanzungszellen Dritter untersagt.

Spannend wird die Frage sein, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angesichts der sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen das Recht von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung im Rahmen des Rechts auf Familie nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilen wird. Es ist möglich, dass sie in nicht allzu ferner Zeit einen Fall aus Frankreich bekommen werden. In der Vergangenheit hat das Gericht besonders die Rechte leiblicher Väter gestärkt – es wäre an der Zeit, dass dies auch für die Rechte leiblicher Kinder getan wird.

Film Vaterfreuden seit gestern im Kino

Samenspenden und die Verbindungen, die dadurch zwischen eigentlich fremden Menschen geschaffen werden, sind in den letzten Jahren zunehmend zur Inspiration von Filmen geworden (zuletzt: Starbuck bzw. dessen amerikanisches Remake Delivery Man, The Kids are alright, Umständlich verliebt, The Backup Plan). Seit gestern gibt es auch einen deutschen Film zu dem Thema: Vaterfreuden (Trailer) von und mit Matthias Schweighöfer, den wir uns im Rahmen eines Mini-Spenderkinder-Kinoabends angesehen haben.

Die Story: Felix (Schweighöfer) wird von seinem Bruder auf die Idee gebracht, Samen zu spenden. Kurz darauf wird er von einem Frettchen sterilisiert. Er merkt, dass er doch gerne Vater sein möchte und versucht herauszufinden, wer die Empfängerin seiner Samenspende ist. Durch illegale Mithilfe seines Bruders erfährt er, dass die Fernsehmoderatorin Maren die Mutter seines Kindes wird. Er versucht, ihr näher zu kommen – leider ist sie jedoch kurz davor, ihren Freund Ralph zu heiraten.

Auch wenn die Geschichte sich etwas klamaukartig und erwachsenenzentriert anhört, waren wir doch positiv überrascht. Zwar kommt die Perspektive der Spenderkinder – wie fühlt man sich, wenn der genetische Vater sich hauptsächlich etwas dazuverdienen möchte und man erst ab 18 (oder 16) erfahren kann, wer er ist – nicht vor. Keiner der Beteiligten macht sich irgendwelche Gedanken darüber, wie sich das Kind fühlen wird oder wie man nach der Geburt damit umgehen wird. Nur der Arzt erwähnt in einem Nebensatz, dass das Kind mit 18 herausfinden kann, wer der genetische Vater ist.

Ein paar andere Aspekte werden aber trotzdem gut dargestellt: Felix steht zu Beginn für einen Samenspender, wie ihn die Vorurteile konstruieren. Aber er entwickelt sich im Laufe des Films stets weiter. Zunächst nur das schnelle Geld, dann die Einsicht, dass wirklich Leben entstehen wird. Nach der Diagnose, dass er selbst unfruchtbar geworden ist, sind die durch seine Samenspende gezeugten Kinder die einzige Möglichkeit für ihn, noch Nachwuchs zu haben. Einige ehemalige Spender haben vermutlich ebenso keine Kinder bekommen und sie interessieren sich  (aus diesem oder auch einen anderem Grund) auch für die Spenderkinder. Als Felix feststellt, dass gar nicht sein Sperma bei Maren genutzt wurde, fällt er ein weiteres Mal in eine Krise. Nach einem Gespräch mit seinem Vater wird ihm jedoch klar, dass „eine Familie durch Liebe entsteht“ und entscheidet sich für Maren und das Kind eines anderen Samenspenders. Hier nimmt er die Rolle eines unfruchtbaren Mannes ein, der durch eine Samenspende mit seinen Frau ein Kind bekommen kann. Damit wird deutlich aufgezeigt, dass eine Familie die so entsteht, genauso glücklich werden kann, wie eine „normale“, wenn man richtig damit umgeht und sich damit auseinandersetzt.

Marens Freund Ralph steht nicht wirklich hinter der Samenspende und dem Konzept, ein genetisch nicht eigenes Kind aufzuziehen, sondern macht es eher aus Schuldgefühlen. Das sagt er seiner Freundin Maren aber erst im Streit, als sie schon durch die Samenspende schwanger ist. Das entspricht unseren Erfahrungen, dass sich die Beteiligten nicht selten unüberlegt zu einer Samenspende entscheiden, um lösungsorientiert mit ihrem Verlust umzugehen, kein eigenes Kind zu bekommen. Ebenfalls spiegelt es die oft schlechte Beziehung zwischen sozialem Vater und Spenderkind wider, weil sich der Vater nicht richtig auf das „fremde“ Kind einlassen kann. Oft zerstört gerade der Druck die Beziehung und der Mann kommt mit seiner Unfruchtbarkeit nur schlecht klar. Ralph flüchtet sich in eine andere Welt, in dem er eine Affäre beginnt und sich betrinkt.

Und zuletzt: in einer Vorschau sieht man, wie das Spenderkind im Alter von ca. 4 Jahren darüber aufgeklärt wird, was eine Samenbank ist und was das mit ihr zu tun hat – von beiden Eltern und ohne große Bedenken. Besonders der letzte Aspekt war sehr schön, und deswegen finden wir den Film auch aus unserer Perspektive ganz gelungen.

Allerdings ist nicht ganz auszuschließen, dass manche Eltern aufgrund solcher Geschichten tatsächlich denken, dass sich der Spender in ihr Leben einmischen und ein „echter“ Vater sein möchte. Ähnliche Gedanken haben wir schon aufgrund von „The Kids are alright gehört“, in dem der Spender auf einmal eine Beziehung mit der Mutter anfängt. Das könnte manche Eltern vielleicht davon abhalten, offen mit der Samenspende umzugehen und dem Kind vielleicht auch schon vor dem Alter von 16 oder 18 Jahren eine Kontaktaufnahme zu dem Spender zu ermöglichen. Alle Spender von denen ich bisher gehört habe, sehen dies aber gerade nicht so – und hoffentlich sehen auch die meisten Eltern, dass es sich hierbei um ein nettes Thema für eine romantische Komödie handelt, aber eher nicht um die Realität. Die Liebesgeschichte dient dem Film als eine Verbindung zwischen allen Beteiligten.

Alles in allem schafft der Film aber den Drahtseilakt, im Rahmen einer Komödie einen Zugang zu diesem Thema zu schaffen und regt hoffentlich einige Menschen zu Gedanken hierüber an.

Eindrücke von Eva, Sarah und Stina