Archiv des Autors: Anne

Fernsehhinweis: Justice am Montag, 18.11. um 23.30 Uhr auf RTL

Kommenden Montag, den 18.11.2013, um 23.30 Uhr wird auf RTL im Rahmen der Sendereihe Justice – mit Richterin Julia Scherf der Film „Tabuthema Samenspende“ von Andrea Böll zum Thema Samenspende gezeigt. Mit dabei: Spenderkinder-Mitglied Sunny.

Der Beitrag wird auf der Internetseite der Sendung folgendermaßen angekündigt:

„Sunny Müller ist 33 Jahre alt. Ihr Leben begann im Oktober 1979 in einem Krankenhaus in Berlin. Dort wurde ihrer Mutter der Samen eines anonymen Spenders eingepflanzt. Lange Zeit ist das überhaupt kein Thema für Sunny. Aber dann, vor etwa einem Jahr, beginnt es in ihr zu rumoren: wer ist dieser Mann, der genetisch ein Teil von ihr ist? „Ich habe nicht nur zwei Eltern, ich habe eigentlich drei Eltern, und das dritte Teil fehlt halt noch. Es ist Ungewissheit da, und ich versuche einfach, dieses Loch zu füllen.“

Schätzungsweise 100.000 Samenspenderkinder leben in Deutschland. Die Anonymität des Spenders wurde Jahrzehnte lang einfach hingenommen. In den betroffenen Familien wurde so gut wie nie darüber gesprochen. Zu groß war die Angst vor gesellschaftlicher Ächtung.“

Zeitungsartikel „Die geheimen Väter“

Unter diesem Titel erschien am Mittwoch, den 13.11.2013, ein Beitrag der Journalistin Irmtraud Fenn-Nebel in den Tageszeitungen Fränkischer Tag, Bayerische Rundschau, Coburger Tageblatt, Saale-Zeitung und DIE KITZINGER. Zu Wort kommen Dr. Andreas Hammel, Leiter der Erlanger Samenbank und ein Spenderkindermitglied. Der vollständige Artikel kann kostenpflichtig nachgelesen werden.

Kommentar zur Sendung ‚Blaue Couch‘ auf Bayern 1 vom 22.09.2013

Unter dem Titel „Auf der Suche nach dem biologischen Vater“ durfte ich von meinen Erfahrungen sowie meiner Suche nach dem Spender berichten. Mir hat die Sendung sehr gut gefallen, und ich möchte mich bei allen bedanken, die daran beteiligt waren.

Mir ist es wichtig, an dieser Stelle eine Korrektur der geschilderten Rechtslage vorzunehmen: Entgegen der Darstellung des beteiligten Juristen galt bereits vor 2007 eine Aufbewahrungspflicht für Behandlungsunterlagen über die üblichen 10 Jahre hinaus, wenn die ärztliche Erfahrung dies gebot. Bei einer Samenspende ist dies eindeutig der Fall. Wenn trotzdem Unterlagen vernichtet werden und es dem Kind dadurch unmöglich wird, die Identität des Spenders zu erfahren, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies wurde den Ärzten schon seit 1970 z.B. im Deutschen Ärzteblatt kommuniziert.

Die Kontaktierung des Arztes ist der direkte und einfachste Weg, die Identität des Spenders in Erfahrung zu bringen. Der Zugang zu den Unterlagen wird jedoch gerade bei Spenderkindern, die sich heute bereits im Erwachsenenalter befinden, in den meisten Fällen von Seiten der Ärzte verhindert. Weitere Möglichkeiten sind die DNA-Datenbank „Family Tree DNA“ (FTDNA) sowie die Suchprofile auf dieser Website. Über FTDNA gab es in diesem Jahr sogar die ersten Treffer! Wünschenswert wäre es, Samenspender insoweit zu sensibilisieren, selbst zu erkennen, wie bereichernd es für sie und Spenderkinder sein kann, einander kennen zu lernen. Spender könnten jene Vermittlungsplattformen (FTDNA etc.) nutzen, um die gegenseitige Suche zu unterstützen.

Sicherlich ist der Verzicht auf die einst von den Ärzten zugesicherte Anonymität für viele Spender mit Unsicherheiten verbunden, was z.B. auch Unterhalts- und Erbschaftsansprüche betrifft. Auch auf der Blauen Couch wurde darüber gesprochen. Ich möchte diesen Gedanken noch einmal aufgreifen: Das ausgemalte Szenario ist ein sehr theoretisches. Voraussetzung dafür ist, dass das Spenderkind die Vaterschaft seines sozialen Vaters anficht, so dass es vor Gericht vaterlos wird. Erst unter dieser Bedingung könnte der Spender – theoretisch – an rechtlicher Vaterstelle eingesetzt werden. Für diese Entscheidung hat das Kind zwei Jahre nach seiner Aufklärung (bei Minderjährigen ab Volljährigkeit) Zeit.

Sollte das Kind sich tatsächlich für diese Möglichkeit entscheiden, würde es aber auch dem Spender gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er z.B. alt und pflegebedürftig wird. Der Spender hätte außerdem die Möglichkeit, sich das Geld zurück zu holen indem er die Eltern oder den Arzt (wenn dieser ihn z.B. nicht darüber aufgeklärt hat) belangt.

Diese Bedingungen schaffen für uns Spenderkinder also keine Anreize, von dieser theoretischen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Vielmehr setzen auch wir uns für den ausdrücklichen Ausschluss von gegenseitigen Unterhaltsansprüchen ein.

Ich hoffe, dass in naher Zukunft für alle klare Verhältnisse geschaffen werden und die Tragweite der im Zusammenhang mit der Samenspende getroffenen Entscheidungen offen und ehrlich kommuniziert wird.

Autorin: Anja

Kritik an den Beratungsleitlinien von BKiD e.V.

Das Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland (BKiD e.V.) hat Leitlinien für die psychosoziale Beratung bei Keimzellenspende aufgestellt (letzte Version 03.03.2008). Der Verein Spenderkinder setzt sich ebenfalls für eine psychosoziale Beratung der Wunscheltern sowie potenzieller Spender ein und begrüßt, dass beratungsrelevante Inhalte in entsprechenden Leitlinien festgehalten werden. In drei Punkten der bisherigen Fassung der Leitlinien sind wir jedoch nicht einverstanden:

1. In Punkt 3.3 wird vorgeschlagen, bewusst eine Terminologie zu wählen, die zwischen biologischem und sozialem Vater unterscheidet, zum Beispiel „Spender“ und „Vater“ und den Prozess der Zeugung umzudefinieren als die Entscheidung zu einer Fremdsamenspende, statt als biologischen Akt.

Das sehen wir als zu intellektualisierend, wenn nicht gar verleugnend. Die Wunscheltern sollten der Tatsache klar in die Augen blicken, dass das Kind eben NICHT auf herkömmliche Weise gezeugt wird und auch kein reines Produkt des Verstandes oder ein wahrgewordener Wunschtraum ist, sondern dass es einen biologischen Ursprung hat, der es mit einem biologischen Vater verbindet, der dadurch für immer Teil der Konstellation ist.

2. Unter Punkt 4.3 wird ausgeführt: „Ein weiteres Thema in der Beratung ist die Bedeutung des Spenders für das Kind. Manche Wunscheltern befürchten, dass sich das Kind nach einer Aufklärung aufgrund der biologischen Verbindung zum Spender hingezogen fühlt und den Vater als weniger wichtig erachtet und dass dies bspw. in der Pubertät zu einer Ablehnung des Vaters führen könne. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der soziale Vater die einzige reale Vaterfigur für das Kind ist,denn der Spender ist keine präsente Bezugsperson.“ – Diese Haltung bildet aus unserer Sicht die Tendenz ab, eine mögliche Bedeutung des Spenders abzuwiegeln und kleinzureden. Genau das, was die Wunscheltern befürchten, kann selbstverständlich passieren. Daher ist es wichtig, dass sich die Eltern überlegen, wie sie damit umgehen möchten und sowohl zu ihrer sozialen Familie stehen als auch die biologischen Bindungen des Kindes respektieren.

3. Unter Punkt 5 werden die Rechte des Kindes dargestellt: Wie so oft wird bis 2006 eine nur 10jährige Aufbewahrungspflicht und ab 2006 eine 30jährige Aufbewahrungspflicht angeführt. Das ist nicht korrekt. Mehr dazu auf dieser Seite unter Aufbewahrungspflicht und Schadensersatzansprüche.

Aufhebung der Anonymität = Aus für die Samenspende in Deutschland?

Im Urteil des OLG Hamm vom 6. Februar 2013 wurde der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Thomas Katzorke dazu verurteilt, Spenderkinder-Mitglied Sarah die Identität des Samenspenders preiszugeben. Als Reaktion auf das Urteil wurde insbesondere in den Internet-Foren prognostiziert, ohne Anonymität wolle niemand mehr spenden. Zahlreiche Kommentare beschuldigten uns Spenderkinder, unsere Suche nach unseren genetischen Wurzeln auf Kosten der Interessen kinderloser Paare zu verwirklichen. 

Tatsächlich ist aber das Gegenteil eingetreten: So melden sowohl die Laborleiterin der Berliner Samenbank in einem Tagesspiegel-Artikel als auch Prof. Katzorke von novum in Essen in der Frauenzeitschrift „Tina“ vom 15. Mai 2013 eine Zunahme der Spendebereitschaft in den Monaten nach dem Urteil. Auch die Hamburger Samenbank berichtet in einem Welt-Artikel vom 6. März 2013 und bei Spiegel Online am 10. Mai 2013, dass seit dem Urteil zumindest nicht weniger Spender kommen. Vielleicht war das Urteil also sogar eher Werbung für Samenspenden.

Diese Erfahrungen werden auch durch die Beispiele in anderen Ländern gestützt, in denen die Anonymität der Spender bereits vor einigen Jahren aufgehoben wurde,  zum Beispiel in Schweden (1985), in den Niederlanden (2004) und in Großbritannien (2005). In allen diesen Ländern gibt es nach wie vor genug Samenspender. In Großbritannien hat sich die Zahl der Spender seit 2004 laut einer Meldung der zuständigen Behörde HFEA sogar verdoppelt! Außerdem wird den Spendern dort seit einigen Jahren nur noch eine Unkostenpauschale von umgerechnet etwa 41 Euro pro Spende bezahlt. Die Veränderung der Rahmenbedingungen führte nicht zu einem Rückgang der Spendenbereitschaft, aber die Zusammensetzung der Spender änderte sich. Eine Studie von Shukla et al. (2013)  kam zu dem Ergebnis, dass seit 2005 mehr Singles als zuvor spenden und dass die Partnerin oder der Partner der Spender häufiger als zuvor über die Spendentätigkeit informiert war. Außerdem spendeten mehr Homosexuelle als vorher und das Hauptmotiv für die Spende war „helfen wollen“.

Wir freuen uns, dass über diese Entwicklung auch jenseits unserer Homepage berichtet wird und möchten auf den Artikel Das Ende der Samenspende in Deutschland? des Online Portals für deutsche Gesundheitsnachrichten vom 24.05.2013 sowie auf den Artikel Spenderaffäre: Ebbe in der Samenbank? vom 13.05.2013 in den DocCheckNews hinweisen.

Wer übrigens immer noch glaubt, erst das Urteil im Februar habe die Anonymität der Spender in Deutschland aufgehoben, der irrt sich: Bereits 1970 erläuterte der Justitiar der Bundesärztekammer, Rechtsanwalt Dr. Arnold Hess im Deutschen Ärzteblatt „Der Arzt, der die Insemination vorgenommen hat, kann, wenn er nicht schadensersatzpflichtig oder wegen Personenstandsfälschung straffällig werden will, die Identität des Spenders nicht verschweigen“1. Von „Aufhebung der Anonymität“ durch das Urteil kann also keine Rede sein. Vielmehr hatten die vollmundigen Anonymitätsversprechen spätestens ab 1970 keine tragfähige juristische Grundlage. Dennoch Anonymität zuzusichern war ein bisschen gewagt. Und wer wagt, gewinnt eben nicht immer.

  1. Deutsches Ärzteblatt 1970, Heft 24, S. 1982 []

Artikel Wir kommen gern bei SPON

Passend zur Werbung einer Samenbank „Kommen Sie bei uns“ gab es heute (10.05.2013) einen Artikel bei Spielgel-online mit dem unglaublich originellen, doppeldeutigem Titel Wir kommen gern.

In den Kommentaren wird leider wieder hauptsächlich auf die vermeintlich zu befürchtenden Unterhaltsverpflichtungen eingegangen. Deshalb halte ich es für wichtig, zumindest an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Preisgabe der Identität des Spenders keinesfalls bedeutet, dass der Spender nun unterhaltspflichtig ist. Die Preisgabe der Identität verpflichtet den Spender zu gar nichts. Erst wenn der Spender vor dem Gesetz als Vater des erwachsenen Spenderkindes eingesetzt wurde (und das ist bisher in Deutschland noch nicht vorgekommen), kann es zu einer GEGENSEITIGEN Unterhaltspflicht kommen. Was dafür alles passieren muss, und dass auch wir Spenderkinder diese Möglichkeit gesetzlich ausschließen möchten, ist nachzulesen auf dieser Seite unter Die rechtliche Situation.

Artikel über Mia in der Zeit Online

In der Zeit-Online ist ein Artikel über Mia von Spenderkinder, die die Vaterschaft ihres rechtlich-sozialen Vaters angefochten hat. Vorab: Der Artikel ist keine wörtliche Wiedergabe von Paulines/Mias Aussagen, sondern eine Bearbeitung, in der sich Mia selbst nicht vollständig wiederfindet.

Ich möchte diesen Artikel aber zum Anlass nehmen um auf ein Phänomen hinzuweisen, das sich unabhängig von der individuellen Geschichte durch die uns gegenüber größtenteils abschätzigen Kommentare zieht: Der (arme!) soziale Vater wird auch in diesem Artikel wie selbstverständlich bedauert und in Schutz genommen. Diese Tendenz erlebe ich beinahe durchgängig, fast wie einen Reflex. Ich halte diesen Schutz deshalb für so gefährlich, weil er es aus meiner Sicht erschwert, dass sich die sozialen Väter (als aktive Individuen!) mit ihrer Situation auseinandersetzen: Mit ihrer unabänderlichen Unfruchtbarkeit und ihrer aktiven Entscheidung für eine Samenspende. Die Samenspende ist keine „Behandlung“ der Unfruchtbarkeit, keine letzte Möglichkeit, sich irgendeine „Normalität“ zurechtzubasteln, sondern eine Entscheidung mit dem Samen eines anderen Mannes ein Kind zu bekommen und dieses Kind zu begleiten. Keine einfache Entscheidung und eine Aufgabe, die Mut, Selbstbewusstsein und nicht Kompensation, sondern Integration von Schwäche verlangt.

Hinweis auf aktuelle Sendungen

Heute Abend (01.03.2013) um 22.45 Uhr sind Sarah und ihr Anwalt im MDR-Fernsehen in der Sendung „unter uns“ zu sehen. Die Sendung ist live und eine Art Talkrunde.
Am Sonntag (03.03.2013) kommt um 22.30 Uhr auf RTL die Doku „Faszination Leben“.

Gastbeitrag von Wolfgang Oelsner: Gespendet wird Samen. Heran wachsen Menschen

Erstveröffentlichung im Kölner Stadt-Anzeiger vom 14.02.2013, hier mit der freundlichen Genehmigung des Autors veröffentlicht

Naivität verteidigt sich oft mit Anmaßung. Und beide verstecken sich gerne hinter der Maske des Wohltäters. Der greift in das Schicksal anderer ein und unterstellt: „Denen geht´s doch gut.“ In den 1960er /70er Jahren waren das ausländische Arbeitskräfte, die den heimischen Wirtschaftsboom befeuern sollten. Jedoch: „Wir riefen Gastarbeiter, und es kamen Menschen.“ Dieser Satz wurde Metapher einer Beschämung über eine maßlose Fehleinschätzung.

Ein Gerichtsurteil demaskierte nun den „Wohltätermarkt künstlicher Kindersegen“. Seit einer jungen Frau ihr Anrecht auf Kenntnis des Samenspenders, dem sie ihre Zeugung verdankt, gerichtlich zugesprochen wurde, zeigen sich die ungeschminkten Züge von Unbedachtheit und Anmaßung. Im Spenderlager herrscht helle Aufregung. Schluss ist mit der Anonymität des biologischen Vaters.

„Spenden“ gelten als noble Tat eines edlen Gemüts. Gut, die „Spende“ wurde bezahlt. Doch welche Relation gemessen am Lebensglück von bislang kinderlosen Paaren! Und nun die Enttarnung? Ein Samenspender empörte sich in einem Rundfunkforum: „Was soll denn meine Frau denken, wenn da auf einmal jemand vor unserer Tür steht, und will mich als seinen Vater kennen lernen. Soll ich etwa demnächst noch zum Kindergeburtstag von wildfremden Menschen?“ Nicht entfernt sei von so was die Rede gewesen, als er in jungen Jahren es „mal interessant fand, so etwas zu machen“. Außerdem habe er das Geld gut gebrauchen können.

Man spendete Samen, und es entstanden Menschen. Die mögen sich mal nicht so haben, erwidern Samenbankbefürworter. Schließlich wüchsen solcherart ersehnte und gezeugte Kinder doch besonders liebevoll bei ihren sozialen Eltern auf. Die Gene seien nur eine „Fußnote der Biografie“ lässt der Soziologe Ludger Fittkau verlauten. Wenn´s einem gut geht, möge man sich doch nicht unnötig lange bei der Frage nach den Zeugungsbedingungen und –zutaten aufhalten.

Abgesehen davon, dass die Biogenetik durchaus mehr als nur „Fußnoten“ zu Tage fördert, und man sich sonst mit Hinweisen auf die „Veranlagung“ gerne von Erziehungsproblemen frei kauft, zeigt diese Haltung vor allem die Unfähigkeit zum Perspektivwechsels auf das im Labor gezeugte Kind: den Wechsel vom Objekt zum Subjekt.

Kinder, die nach einem biologischen Elternteil fragen, verbinden damit nicht zwangsläufig Misstrauen oder Unzufriedenheit über ihre sozialen Eltern. Das lehren die Spurensuchen von Adoptivkindern. Im gelingenden Fall eines vereinten Vorgehens zeigen die sogar, wie Elternschaft als erweiterter Status erlebt werden kann. Keine Antwort hingegen kann Lebensenergien blockieren. Die Anmaßung enttarnt sich da, wo man am liebsten sähe „Ihr sollt nicht fragen!“ Den sozialen Vätern werde schon die Demütigung eigener Unfruchtbarkeit zugemutet. Jetzt nicht bitte noch die Frage „Wer ist denn mein anderer Papa!“ Als hätten Kinder gefälligst die Gefühlslage ihrer Eltern zu berücksichtigen!

Der Gerichtsspruch kratzt an den schönredenden Kosmetik des „Wohltätermarkts“. Er muss sich dem stellen, was der psychoanalytische Aufklärer Horst Eberhard Richter als „Gotteskomplex“ beschrieb. Jene „egozentrische, gottgleiche Allmacht“ eines „angstgetriebenen Machtwillens“, der zum Leiden, zum Umgang mit Begrenztheit nicht mehr fähig ist.

Wenn im dänischen Aarhus im letzten Sommer anlässlich des 20.000sten Samenbankkindes die Sektkorken knallten, sei den Beteiligten ihr Glück ebenso gegönnt wie den gemutmaßten 100.000 deutschen Samenbank-Eltern-Kindverhältnissen. Auch bei der Auslieferung eines lang ersehnten Autos wird gefeiert. Allerdings fragen aufgeklärte Menschen durchaus nach dessen Produktionsbedingungen. Ethisch Unkorrektes möchte man schließlich nicht unterstützen. Der Samenspendermarkt ist nicht per se ethisch unkorrekt. Aber alle, die sich auf ihn einlassen, können nicht groß genug über die Labore schreiben: Man spendet Samen, aber heran wachsen Menschen.

Wolfgang Oelsner, Jahrgang 1949, ist Pädagoge und Jugendpsychotherapeut.
Er leitete die Schule in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität zu Köln.

lesenswert – hörenswert – sehenswert

Hier die von uns ausgewähltes Beiträge zum Urteil, die wir besonders lesenswert finden:

"Ich will bloß wissen, wer er ist" Spiegel-online
Habe ich überhaupt ein Recht zu existieren? man-tau Blog
Sag mir, wer ich bin Tagesspiegel
Gerichtsurteil zu Samenspenden – Der Name des Vaters TAZ
Spenderkind Leni sucht ihren leiblichen Vater N-Joy
Es geht nicht ums Geld Deutschlandfunk
Anonyme Samenspende – Kinder sind wichtiger als das Recht der Erzeuger Detektor-Radio
Spenderkind Rebecca beschreibt warum Kinder den genetischen Vater kennenlernen wollen WDR1
Tagesthemen ARD
Heute-in-Deutschland ZDF