Archiv für den Monat: Februar 2019

Pressemitteilung: Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ wirbt für in Deutschland verbotene Verfahren – Verein Spenderkinder äußert ethische und rechtliche Bedenken

Am 9. und 10. März 2019 findet in Berlin erneut die umstrittene Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ statt. Auf dieser Messe werden offensiv sämtliche in Deutschland aus ethischen und psychologischen Gründen verbotene Verfahren wie Eizellspende, kombinierte Samen- und Eizellspende, Leihmutterschaft bis hin zur PID zur Geschlechterselektion angeboten. Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellspende entstandenen Menschen einsetzt, findet es sehr bedenklich, dass diese Veranstaltung bereits zum dritten Mal in Berlin stattfinden soll, obwohl regelmäßig Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen.

Die gesamte Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, KundInnen zu gewinnen und die – zum großen Teil in Deutschland verbotenen – Dienstleistungen zu vermarkten. Anders wären die zahlreichen ausländischen Aussteller, die zum Teil auch als Sponsoren genannt werden, wohl kaum bereit, an einer Veranstaltung in Deutschland mit entsprechenden Ausstellungsgebühren teilzunehmen.

Nach Werbe-Richtlinie1 ist jegliche Maßnahme, die über die Schilderung der Rechtslage zu reproduktionsmedizinischen Verfahren in anderen Ländern hinausgeht, Werbung. Hierzu gehört zum Beispiel, wenn ein Aussteller niedliche Babyfotos verwendet, um an den Kinderwunsch der Interessierten anzuknüpfen. Werbung ist auch, wenn eine Klinik ihr Vorgehen bei dem jeweiligen reproduktionsmedizinischen Verfahren schildert.2

Die Themen der im Seminarbereich angebotenen Vorträge zeigen, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den ethischen Hintergründen der Verbote nicht vorgesehen ist. Stattdessen scheint es, als sei es wesentlicher Inhalt der Veranstaltung, Wege zu vermitteln, wie die kindzentriert engen Grenzen der deutschen Rechtslage umgangen werden können.

Der Verein Spenderkinder wendet sich deshalb erneut an die zuständige Ordnungsbehörde in Berlin und fordert ein Einschreiten gegen die Werbung für Eizellspende, anonyme Keimzellspenden und Leihmutterschaft.

  1. Werbe-Richtlinie 2006/114/EG, Artikel 2 Buchst. a []
  2. Unter den Begriff der Werbung können selbst sachliche Informationen fallen, vgl. dazu das Urteil des Amtsgerichts Gießen zu verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB (AG Gießen, Urteil v. 24.11.2017, 507 Drs – 501 Js 15031/15). []

Zeit-Dossier Tief in den Genen

In dem Dossier der aktuellen Zeit erzählt Henning Sußebach in dem Artikel „Tief in den Genen“ von der Suche nach meinem (Stinas) biologischen Vater – und die überraschende Entdeckung, dass er Prof. Thomas Katzorke ist, derjenige Arzt, der die Anonymität von Samenspendern lange Zeit vehement als Vorsitzender des Arbeitskreises für donogene Insemination verteidigt hat und aus dessen Praxis fast ein Viertel der Mitglieder unseres Vereins stammt.

Ich bin nach Martin und einem weiteren Spenderkind schon das dritte Spenderkinder-Mitglied, bei dem sich herausgestellt hat, dass der Arzt sein eigenes Sperma verwendet hat. Martins biologischer Vater ist allerdings bereits verstorben und hatte keine vergleichsweise so prominente Stellung inne. Auch der andere Arzt ist bereits verstorben und war in der Reproduktionsmedizin eher unbedeutend. Auch in anderen Ländern gibt es solche Fälle: In den Niederlanden hat erst am Mittwoch ein Gericht in Den Haag entschieden, dass Spenderkinder aus der Praxis des inzwischen verstorbenen Dr. Karbaat das Recht auf einen DNA-Test mit ihm haben. In den USA hat im Bundesstaat Indiana ein Arzt mit seinem eigenem Sperma  vermutlich über 30 Kinder gezeugt – auch in Fällen, in denen das Sperma des Ehemannes verwendet werden sollte.

Aus Sicht von Spenderkindern ist es problematisch, wenn der Arzt sich als (ungewollter!) Samenspender herausstellt, weil sie damit das Ergebnis einer ethischen Grenzüberschreitung im Arzt-Patientenverhältnis sind. Während die Mutter dachte, dass sie mit dem Sperma eines ihr unbekannten Mannes befruchtet wird, hat der sie behandelnde Arzt eigenmächtig entschieden, dass er sich mit ihr fortpflanzen möchte. Wegen dieser ethischen Grenzüberschreitung wird der Arzt in der Regel befürchten, dass sein Geheimnis aufgedeckt wird und einem Kontaktversuch des Kindes nicht positiv gegenüber stehen.

Die Vorsitzende von DI-Netz e.V., Claudia Brügge, sieht ungebetene Samenspenden von Ärzten als massiven Übergriff auf die reproduktive Autonomie der Patientin, die mit einem ihr nicht bekannten Spender rechnet. Beim Kind könne es Befangenheit und einen Loyalitätskonflikt auslösen, dass der Arzt der Samenspender ist. Das kann ich bestätigen. Obwohl Prof. Katzorke und ich eine mehrjährige, von Auseinandersetzungen geprägte Vorgeschichte haben, habe ich länger überlegt, ob ich meinem biologischen Vater eine Offenlegung unserer Verbindung zumuten kann. Auch aus diesem Grund habe ich fast ein Jahr gewartet, bis ich meine Geschichte öffentlich gemacht habe.

Prof. Katzorke ist übrigens einen Tag nach Erscheinen des Zeit-Dossiers nicht mehr als Vorsitzender Arbeitskreises Donogene Insemination aufgeführt. Diese Konsequenz als Zeichen von Verantwortungsübernahme für eigenes Verhalten ist nach dem Bekanntwerden einer so massiven ärztlichen Grenzüberschreitung folgerichtig. Schade, dass es dafür der Offenlegung bedurfte. Noch im Juli wurde Prof. Katzorke in einem Artikel in der WAZ mit den Worten zitiert, dass es Grenzen gebe, die ein moderner Reproduktionsmediziner einhalte.

Den Schritt in die Öffentlichkeit bin ich gegangen, weil meine Geschichte zeigt, dass die Reproduktionsmediziner keine neutrale vermittelnde Stellung inne haben und auch niemals inne hatten, sondern selbstverständlich auch von eigenen Interessen geleitet handeln. Im Dossier wird dies sehr passend beschrieben als Auseinanderfallen von Fortschritt und gesellschaftlicher Kontrolle, so dass Pioniere in einem toten Winkel unbeobachtet bleiben. Wir sind sehr gespannt, wer in unserem Verein sich noch als Kind des behandelnden Arztes herausstellen wird.

Denn der Fortschritt ist inzwischen auch auf unserer Seite: noch vor 15 Jahren hätte wohl niemand gedacht, dass es DNA Datenbanken geben wird, die vergleichsweise erschwingliche Tests anbieten, mit denen man Verwandtschaftsverhältnisse über mehrere Generationen nachverfolgen kann. Spender können so auch über Verwandte identifiziert werden, die sich in einer solchen Datenbank registriert haben.

Inzwischen erreichen uns die ersten Zuschriften von Spenderkindern, die befürchten, ebenso betroffen zu sein. Ich kann natürlich nicht sagen, ob es stimmt, dass das „Einspringen“ eine Ausnahme war. Ich vermute allerdings, dass ein solches Vorgehen ab dem Umstieg auf die Kryokonservierung von Samen unwahrscheinlicher ist (entweder ab 1984 oder 1988), weil dann zumindest keine spontanen Spender-Engpässe mehr existiert haben sollten. Wer dem Verdacht trotzdem nachgehen möchte, sollte einen DNA-Test machen. Ich bin nach wie vor in allen großen DNA-Datenbanken (Ancestry, 23andme, FamilyFinder, MyHeritageDNA) registriert und würde mich trotz der widrigen Umstände über Halbgeschwister freuen.

Auch Menschen, die Spenderkindern bei der Suche nach Halbgeschwistern und ihrem genetischen Vater helfen möchten, können das tun, indem sie sich selbst in DNA-Datenbanken registrieren lassen. Je mehr Menschen sich registrieren lassen, desto einfacher können Verbindungen aufgespürt werden.

Urteil in den Niederlanden im Fall Karbaat – Spenderkinder dürfen DNA mit der des verstorbenen Arztes abgleichen

Am 13. Februar 2019 ist in den Niederlanden ein spannendes Urteil gefallen: Ein Gericht in Rotterdam hat entschieden, dass Spenderkinder, die davon ausgehen, dass der Reproduktionsmediziner Jan Karbaat selbst ihr genetischer Vater ist, dies nun in einem Abgleich mit seiner DNA überprüfen dürfen. Bislang hatten sich vor allem über DNA-Datenbanken etliche Halbgeschwister gefunden. Der Arzt ist im April 2017 im Alter von 89 Jahren verstorben, seine Frau hatte einen Abgleich mit der DNA des Verstorbenen abgelehnt.

In Deutschland gibt es bisher nicht die Möglichkeit, die genetische Vaterschaft gegen den Willen des mutmaßlichen Vaters zu überprüfen, wenn dieser nicht auch als rechtlicher Vater festgestellt werden soll.  Damit Spenderkinder auch dann über ihre Herkunft Gewissheit erhalten können, wenn sie weiterhin ihrem rechtlichen Vater zugeordnet bleiben möchten, oder wenn sie nach Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes gezeugt wurden,  fordern wir auch in Deutschland einen allgemeinen rechtsfolgenlosen Anspruch auf Klärung der Abstammung.