Stina und Anne haben an der diesjährigen Tagung des deutschen Ethikrates zum Thema (zum Thema) „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland. Individuelle Lebensentwürfe – Familie – Gesellschaft“ am 22. Mai in Berlin teilgenommen. Bei der Tagung wurde diskutiert, was Familie heute vor dem Hintergrund von Reproduktionsmedizin bedeutet, inwiefern Menschen ein Recht auf Fortpflanzung haben und ob bestimmte Verfahren – die Eizellhüllenspende, Eizellspende, Leihmutterschaft und social freezing – in Deutschland zugelassen werden sollten.
Schon im Vorhinein hatten wir kritisiert, dass das Programm nur vorsah, dass über die mit Reproduktionsmedizin gezeugten Menschen gesprochen wird, wir als unmittelbar Betroffene aber nicht selbst eine Stellungnahme dazu abgeben konnten. Vielleicht ist bei manchen Menschen immer noch nicht angekommen, dass es uns gibt und wir auch nicht mehr alle im Kindesalter sind. Daher konnten wir unsere Perspektive nur wie jeder andere Teilnehmer nach den Vorträgen am Mikrophon äußern.
In dem morgendlichen Vortrag von Georg Griesinger vom universitären Kinderwunschzentrum Lübeck übermögliche reproduktive Verfahren wurde sehr deutlich, dass Kinderwunsch für viele Ärzte eine Dienstleistung ist, bei der die Frage, wie es den damit verbundenen Menschen damit geht, eher untergeordnet ist. Frau Prof. Coester-Waltjen, deren Meinung wir im Zusammenhang mit dem Recht auf Kenntnis der Abstammung sehr schätzen, forderte in ihrem rechtlichen Vortrag die Zulassung von Eizellspende in Deutschland und die Anerkennung von Leihmutterschaftsverträgen aus anderen Ländern. Auch hierbei kamen die Belange der gezeugten Kinder – gespaltene Mutterschaft und Behandlung des mit einer Leihmutterschaft gezeugten Kindes als Handelsobjekt – nicht vor.
In dem Vortrag von Claudia Wiesemann, Mitglied des Deutschen Ethikrates, wurde die „reproduktive Autonomie“ der Eltern stark betont. Die Darstellung dieses „Rechts“ vor dem Hintergrund von in der Vergangenheit in einigen Ländern erfolgten Zwangssterilisationen und -adoptionen und der Vergleich mit dem Recht auf Bildung ließen das Recht auf die Inanspruchnahe von Reproduktionsmedizin jedoch geradezu zwingend erscheinen und ließen aus unserer Sicht außer Acht, dass bei Reproduktionsmedizin ein neuer Mensch entsteht, dessen Rechte ebenfalls geachtet werden müssen. Pervertiert auf die Spitze getrieben wurde das ganze mit dem Argument, dass Eizellspende gerade zum Schutze des Kindeswohls in Deutschland erlaubt werden müsse, damit Paare nicht auf anonyme Spenden im Ausland zurückgreifen „müssten“, so dass es dem Kind nahezu unmöglich ist, seine Abstammung zu erfahren.
Kindzentrierter gab sich Eberhard Schockenhoff, MItglied des Deutschen Ethikrates, der vor allem auf die Bedeutung der Familie für die Entwicklung eines Kindes hinwies, in der sich das Kind bedingungslos angenommen weiß. Er wies darauf hin, dass es für Kinder wichtig sei, zwei Eltern zu erleben, die auch untereinander füreinander da sind und dem Kind eine erwachsene Beziehung vorleben. Kritisch äußerte er sich in diesem Zusammenhang für Singlefrauen, die eine Samenspende zur Befriedigung ihres Kinderwunsches in Anspruch nehmen. Er erinnerte daran, Kinder als Subjekte und nicht als Projektion elterlicher Wünsche wahrzunehmen.
In dem Forum zu Eizellspende und Leihmutterschaft waren die Vorträge immerhin kritisch zu diesen Verfahren, allerdings vor allem aus Gründen des Schutzes der Eizellspenderin und der Leihmutter. In der Diskussion verglich dann ein Mitglied des Ethikrates eine Eizellspende sogar mit einer Blutspende, die ja auch risikoreich sei, und natürlich durfte auch das beliebte Argument nicht fehlen, das die damit gezeugten Kinder doch „gewolllt“ seien, was viele wohl als gleichbedeutend mit dem Kindeswohl sahen. Stina trug am Publikumsmikrophon die Position von Spenderkinder zu Eizellspende vor und wies darauf hin, dass Samenspenden in Deutschland immer noch unzureichend rechtlich geregelt sind und dies der Zulassung neuer Reproduktionsverfahren voran gehen müsse.
Zu dieser eher elternbezogenen und reproduktionstechnologie-freundlichen Diskussion hob sich die Abschlussdiskussion mit den Politikern Hubert Hüppe (CDU), Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und Kathrin Vogler (Die Linke) wohltuend hervor (Audioprotokoll). Diese ließen insbesondere nicht das Argument gelten, man müsse Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland anerkennen, weil es ansonsten im Ausland durchgeführt würde. Dies würde ansonsten zu einem Ethikdumping führen.