67 Kinder durch Samenvermittlung eines Mannes mit Krebs-Gen gezeugt

Die in Dänemark sitzende European Sperm Bank hat den Samen eines Mannes vermittelt, der eine Genmutation hatte, die zu einer stark erhöhten Krebswahrscheinlichkeit führt. In acht europäischen Ländern wurden so zwischen 2008 und 2015 mindestens 67 Kinder gezeugt. Mindestens 23 dieser Kinder tragen die Mutation, mindestens zehn sind bereits an Krebs erkrankt.

Der Fall wurde in den Medien bekannt, als eine Expertin für genetische Krebsanlagen am Universitätsklinikum der nordfranzösischen Stadt Rouen im Mai auf dem Kongress der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (ESHG) in Mailand davon berichtete.

Die Mutation befindet sich auf dem TP53-Gen, das ein Tumorsupressor-Protein codiert. Bei der Mutation ist die Menge des erzeugten Proteins zu gering. Der Spender selbst ist bis heute gesund. Zum Zeitpunkt der Spende im Jahr 2008 sei die Mutation nicht nachweisbar gewesen.

Die betroffenen Kinder müssen nun engmaschige Vorsorgeuntersuchungen einhalten. Die Erkrankung selbst ist nicht heilbar, aber bei frühzeitigem Erkennen einer Krebserkrankung besteht die Aussicht auf erfolgreiche Behandlung. Leider besteht eine Chance von 50 %, dass sie das Gen an ihre eigenen Kinder weitergeben werden.

Der Samen wurde nach Belgien, Bulgarien, Zypern, Deutschland, Spanien, Ungarn, Irland, Griechenland, die Niederlande und Polen vermittelt. Die in Deutschland betroffenen Familien sind dem Verein Spenderkinder nicht bekannt.

Mit 52 betroffenen Kindern stammt eine besonders hohe Anzahl betroffener Familien aus Belgien. Hierdurch wurde deutlich, dass sich einige belgische Kliniken nicht an die seit 2007 geltende gesetzliche Obergrenze gehalten hatten. Nach dieser darf der Samen einer Person höchstens an sechs Frauen gegeben werden. Die Kliniken behaupteten zunächst, ihnen habe der Gesamtüberblick in Belgien gefehlt. Einige Kliniken hatten die Zahl von sechs Frauen jedoch schon allein bei ihnen überschritten.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Spender eine genetische Krankheit an eine große Anzahl von Nachkommen weitergibt. Schon vor 12 Jahren gab es bei der dänischen Samenbank Nordic Cryobank einen ähnlichen Fall : Ein Samenspender, der die genetische Krankheit Neurofibromatose Typ 1 (kurz: NF1) trug, auch Morbus Recklinghausen oder Periphere Neurofibromatose genannt, gab diese an mindestens 9 der 45 durch ihn gezeugten Kinder weiter. Die Samenbank hatte hier zunächst die betroffenen Familien nur zögerlich informiert.

Der Fall zeigt deutlich, dass die grenzüberschreitende Vermittlung von Samen auch europaweit einheitlich geregelt sein muss.

Wenn eine Person über Samenvermittlung eine erhebliche Anzahl von Nachkommen zeugt, erhöht dies das Risiko, dass auch Krankheiten an viele Kinder weitergegeben werden. Dieses Risiko ist mit Samenvermittlung eng verbunden. Eine derart hohe Anzahl von Kindern ist bei natürlichen Zeugungen extrem selten. Die Spenderkinder-Organisationen anderer Länder berichten auch von weiteren Fällen, in denen mit der Samenvermittlung vermutlich eine genetische Erkrankung übertragen wurde.

Nationale Obergrenzen für die Anzahl der gezeugten Kinder oder entstehenden Familien sind besser, als wenn ein Land wie Deutschland keine Obergrenze hat. Wenn der Samen europaweit vermittelt wird, können hierdurch aber dennoch eine erhebliche Anzahl von Kindern gezeugt werden. Daher sollte eine europaweite Obergrenze geschaffen werden.

Die Handhabung in Belgien zeigt zudem, dass die Einhaltung der Obergrenzen auch kontrolliert werden muss.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze von Familien, die durch Samenvermittlung einer Person entstehen können. Ein Spender kann an mehreren Samenbanken spenden. Das Samenspenderreister könnte eine Obergrenze gut kontrollieren, da ihnen die Identität der Samen abgebenden und empfangenden Personen bekannt ist. Dies gehört jedoch bislang nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Samenspenderregisters.