Anne hat den Verein Spenderkinder als Sachverständige bei einer Anhörung
des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2021 zum Thema
Legalisierung der Eizellvermittlung in Deutschland vertreten.
In dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren“ fordert die FDP die Legalisierung der Eizellspende (im Folgenden Eizellvermittlung) in Deutschland. Als Hauptargument dafür nennt sie, dass Kinderwunschpaare sich sonst anonyme Eizellen im Ausland vermitteln lassen und die entstehenden Kinder ihr Recht auf Kenntnis ihrer genetischen Abstammung kaum wahrnehmen könnten. Außerdem werde die Eizellvermittlung im Ausland oft kommerziell angeboten, so dass Paare aus Deutschland viel Geld dafür bezahlen müssten.
Wir haben uns in unserer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Aus unserer Sicht sprechen viele Argumente gegen die Legalisierung der Eizellvermittlung in Deutschland, wie z.B. fehlende Erfahrung zum Erleben der Kinder, aber auch die drohende Kommerzialisierung und die erhöhten gesundheitlichen Risiken für die abgebende Frau. Abgesehen davon enthält der Gesetzentwurf keine flankierenden Maßnahmen, die das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung in Deutschland sichern würden, wie eine Änderung des Samenspenderregistergesetzes. Diese hätte der Gesetzentwurf aber ebenfalls vorsehen müssen. Dem Gesetzentwurf nach dürften Eizellen bei einer Legalisierung der Eizellvermittlung völlig unreguliert vermittelt werden.
Ebenfalls fehlen Ausführungen dazu, wie eine Kommerzialisierung der
Eizellvermittlung in Deutschland verhindert werden könnte. Erfahrungen aus
Großbritannien und Österreich zeigen, dass nur sehr wenige Frauen bereit sind,
ihre Eizellen abzugeben, wenn sie dafür keinen deutlichen finanziellen Vorteil
erhalten. Wunscheltern gehen außerdem nach wie vor in andere Länder, in denen
sich wegen niedrigerer Einkommen mehr Frauen finden, die bereit sind, ihre
Eizellen gegen Bezahlung abzugeben. Wunscheltern, die das Recht des Kindes auf
Kenntnis seiner Abstammung respektieren möchten, können für eine Eizellvermittlung
in Länder reisen, in denen die abgebenden Frauen nicht anonym sind, wie z.B.
die Niederlande, Österreich, Großbritannien und Finnland.
Bei der Anhörung hat uns gefreut, dass auch viele andere der Sachverständigen vor allem ethische und medizinische Argumente gegen die Legalisierung der Eizellvermittlung eingebracht haben. Die Stellungnahmen sind öffentlich einsehbar.
Auch wenn der Entwurf der FDP
abgelehnt werden sollte, wird uns das Thema Eizellvermittlung künftig weiterhin
beschäftigen.
Im ersten Teil des zweiteiligen NDR-Podcasts „Spenderkinder auf der Suche nach ihrer Identität“ geht es darum, wie wichtig es ist, dass Spenderkinder frühzeitig von ihrer Entstehungsweise erfahren. Die Spenderkinder-Mitglieder Martina und Sandra berichten, wie sie es erlebten, nicht aufgeklärt zu sein und wie es ihnen nach der Aufklärung ging. Sandra hat ihren leiblichen Vater nach aufwendiger Recherche ausfindig gemacht. Anders als im Podcast dargestellt, sucht Martina weiterhin und hat dazu auch den Rechtsweg eingeschlagen.
Im zweiten Teil – u.a. mit Spenderkinder-Mitglied Britta, Dietrich (Brittas leiblichem Vater) und Constanze (dessen Frau) geht es um die Zeit nach der Aufklärung. Britta, Dietrich und Constanze schildern sehr anschaulich und differenziert welche Herausforderungen sie bei der Integration erlebt haben. Der zweite Teil endet mit der Vermutung, dass frühe Aufklärung dazu führen könnte, dass der genetische Vater dem Kind gar nicht so wichtig ist. Das zeigen unsere Erfahrungen und auch die Studienlage nicht.
Eine Studie aus dem Jahr 2011 weist aus, dass sich Kinder heterosexueller Eltern später auf die Suche machen, als Kinder homosexueller Eltern. 35% der Kinder heterosexueller Eltern und 72% der Kinder lesbischer Mütter gaben im Alter von 11 Jahren erstmals Interesse an ihrem leiblichen Vater an. Im Alter von 18 Jahren waren dies 65% der Kinder heterosexueller Paare und 95% der Kinder lesbischer Mütter.1 Das entspricht unserer Beobachtung, dass (früh-)aufgeklärte Spenderkinder häufig eine ausgeprägte Schonhaltung gegenüber ihren Eltern haben, weil sie diese nicht verunsichern oder verletzen möchten. In der internationalen Spenderkinderumfrage von 2020 gab etwa ein Drittel der Spenderkinder an, dass ihre Eltern ihre wahren Gefühle hinsichtlich ihrer Entstehungsweise nicht kennen.
Begriffe wie
„Spende“, „Spender“ oder „Spendersamenbehandlung“
beinhalten eine positive Wertung, die jedoch gleichzeitig die
dahinter stehenden Personen nicht als Mensch sichtbar macht. Wir
bevorzugen daher die Begriffe „Samenvermittlung“, „genetischer
Vater“ sowie „Familiengründung zu dritt“.
Manchmal verwenden wir für den Verein trotzdem die bekannten „Spende“-Begriffe, weil die meisten Menschen sie ohne zusätzliche Erklärung verstehen. Das betrifft auch unseren Vereinsnamen „Spenderkinder“, der kurz und treffend unsere Situation deutlich macht. Um heraus zu stellen, dass wir die Begriffe kritisch hinterfragen, setzen wir sie inzwischen oft in Anführungszeichen.
Weswegen wir die oben genannten Begriffe ablehnen, erklären wir gerne genauer:
1. „Spende“ – positiv besetzter Begriff täuscht über Schattenseite
Der Begriff „Spende“ ist einseitig positiv besetzt: Großzügige Menschen spenden z. B. Geld oder alte Kleider. Bei Samen geht es jedoch um die Zeugung von Kindern. Das hat aber auch weniger positive Aspekte. So wird gezielt ein Mann als genetischer Vater gewählt, der (zunächst) kein Interesse am Kind als Person hat. Das ist potenziell verletzend für den entstehenden Menschen.
Bei einer Spende gibt es eigentlich keine Gegenleistung. Nach § 17 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes ist Organ- und Gewebehandel verboten. Erlaubt ist lediglich eine Aufwandsentschädigung. Dennoch geben viele „Samenspender“ den finanziellen Zugewinn als ein Hauptmotiv an1 und viele Samenbanken werben damit offensiv um „Spender“. Zutreffenderweise müsste man sie daher eigentlich „Verkäufer“ nennen. Für Spenderkinder kann es verletzend sein zu wissen, dass ihr genetischer Vater vor allem finanziell zu ihrer Zeugung motiviert war.
2. „Spender“ oder Vater?
Der Begriff des „Spenders“ verstellt den Blick dafür, dass es sich um den genetischen Vater des Kindes handelt. Er entspricht der Elternperspektive, denen etwas gegeben wird. 2
Die Bezeichnung „Spender“ reduziert die Bedeutung des genetischen Vaters auf eine Funktion. Leiblicher Vater zu sein ist aber kein Beruf wie „Verkäufer“. Es bedeutet, in einer unauflösbaren Beziehung zum Kind zu stehen.
3. „Behandlung“? – Frauen, denen Samen vermittelt wird, sind nicht unfruchtbar
Die
Befruchtung mit dem Samen eines (anderen) Mannes ist keine
Behandlung von Unfruchtbarkeit: An der Unfruchtbarkeit des Partners
ändert sich dadurch nichts.
Bei
lesbischen oder alleinstehenden Frauen liegt üblicherweise keine
Unfruchtbarkeit vor.
Samenvermittlung
ist auch keine Kinderwunschbehandlung. Am Kinderwunsch ändert sich
durch die Befruchtung nichts. Es eine Form der
Kinderwunscherfüllung. Würde die Erfüllung des Kinderwunsches als
Behandlung gewertet, würde das Kind zum Heilmittel und damit zum
Objekt.
4. Familiengründung mit Hilfe Dritter – wem wird geholfen?
Gelegentlich
wird die Bezeichnung „Familiengründung mit Hilfe Dritter“
verwendet. In dieser Bezeichnung ist zwar eine dritte Person
erkennbar. Diese erhält jedoch eindeutig eine Helferrolle und wird
damit nicht als gleichwertiger Elternteil gesehen.
Auch
diese Bezeichnung entspringt der Elternperspektive: Dem Kind hilft
dieser Elternteil überhaupt nicht, vielmehr muss das Kind davon
ausgehen, dass er kein Interesse an ihm hat.
5. Angewiesen auf Keimzellen Dritter – ein Kind zur Linderung der eigenen Not?
Gelegentlich
kann man Formulierungen lesen, dass Wunscheltern auf eine
Samenvermittlung oder andere Formen der Keimzellvermittlung
angewiesen
seien.
Das
stimmt natürlich nicht: Es gibt auch andere Formen der
Familiengründung wie Co-Parenting. Außerdem kann man sich auch
bewusst entscheiden, einen Wunsch nicht zu erfüllen.
Eine
„Angewiesenheit“ setzt die Erfüllung des Kindeswunsches
absolut. Das Fortpflanzungsrecht beinhaltet die Freiheit, die
eigenen Fortpflanzungsfähigkeiten zu nutzen. Es gibt aber keinen
Anspruch, die dafür erforderlichen Ressourcen bereitgestellt zu
bekommen, weder einen fortpflanzungswilligen Partner/Partnerin noch
die Erfüllung des Kinderwunsches an sich.
Wird
ein Kind als Heilmittel zur Linderung der Not seiner Eltern
betrachtet, berührt das seine Würde im Kern. Es existiert dann zum
Zweck Anderer und nicht mehr zum Selbstzweck.
Auf unserer Internetseite haben wir seit dem Jahr 2013 jeweils eine Nachricht veröffentlicht, wenn eines unserer Mitglieder den genetischen Vater oder Halbgeschwister gefunden hatte (am besten auffindbar unter Stichworte – Verwandtentreffer).
Obwohl die Geschichten vom Suchen und Finden teilweise wirklich schön waren, haben wir im Sommer 2018, ungefähr nach dem 20. Halbgeschwistertreffer, damit aufgehört. Inzwischen gibt es so viele Erfolgsmeldungen, dass wir gar nicht mehr hinterherkommen würden, für jede eine eigene Meldung zu verfassen (und vermutlich möchte das auch niemand lesen). So haben allein im Jahr 2020 mindestens acht Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir mindestens 15 neue Halbgeschwistertreffer. Wir hatten also in diesem Jahr genauso viele Treffer wie in zuvor in fünf Jahren (2013 bis Mitte 2018).
Außerdem schien uns die Zählweise nach Treffern nicht mehr ganz zu passen, weil einige Halbgeschwister-Treffer oder Vater-Kind-Treffer später erweitert wurden, wenn weitere Spenderkinder einen DNA-Test gemacht hatten. Daher sind wir im Sommer 2018 dazu übergegangen, nur noch Gruppen zu zählen. Stand September 20231 haben wir
73 Halbgeschwistergruppen, die aus zwei bis neun Familien bestehen, und
53 Vater – Kind(er) Gruppen.
Die Zählung in Gruppen ist für uns aufschlussreicher, weil wir daran besser nachvollziehen können, für wie viele Familien der Samen einer Person in welchem Zeitraum eingesetzt wurde. Die drei größten Halbgeschwistergruppen aus Bad Nauheim, Essen und München bestehen jeweils aus neun Familien. Bei diesen Gruppen gehen wir davon aus, dass es noch wesentlich mehr Halbgeschwister gibt, die lediglich nichts von ihrer Abstammung wissen oder nicht in DNA-Datenbanken registriert sind. Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Von einigen Personen wissen wir, dass sie über viele Jahre, zum Teil bis zu 25 Jahre lang, wöchentlich Sperma zur Vermittlung abgegeben haben. Ein Arzt aus München hat in einem Gerichtsprozess erwähnt, dass er über 100 Schwangerschaften durch einen Mann dokumentiert hat. Viele Ärzte haben die ihnen bekannt gewordenen Schwangerschaften vermutlich lieber erst gar nicht dokumentiert.
Von insgesamt 265 Spenderkindern, von denen wir wissen, dass sie einen beliebigen DNA-Test gemacht haben, haben 184 Personen Halbgeschwister oder den genetischen Vater oder beide gefunden (Stand Januar 2021). Es ist wahrscheinlicher, Halbgeschwister zu finden als den genetischen Vater. Bei den Vater-Kind-Gruppen wurde die Verwandtschaft zum Teil durch Auskunft durch Ärzte oder Kliniken entdeckt. Die Halbgeschwister-Verbindungen wurden mit zwei Ausnahmen ausschließlich durch DNA-Datenbanken aufgedeckt.
Wir werden versuchen, die Zahlen regelmäßig zu aktualisieren [↩]
Als Alternative zu einer Samen“spende“1 (im Folgenden Samenvermittlung) über eine Samenbank oder einen Arzt, die zunächst anonym erfolgt, werden oft die private Samenvermittlung und Co-Parenting genannt. Die wesentlichen Unterschiede zu einer ärztlichen Samenvermittlung sind, dass die Wunscheltern sich den genetischen Vater des Kindes selbst aussuchen und es wahrscheinlicher ist, dass die Eltern es über seine Entstehung schon früh aufklären.
Beide Konzepte sind recht unterschiedlich. Der entscheidende Unterschied aus Sicht des Kindes ist, dass der genetische Vater bei Co-Parenting eine Bedeutung im Leben des Kindes einnehmen soll, bei einer privaten Samenvermittlung eher nicht. Dennoch können die Übergänge zur privaten Samenvermittlung fließend sein, z. B. wenn der Vater das Kind einmal im Jahr besucht oder er eine väterliche emotionale Beziehung zum Kind entwickelt oder auch in finanzieller oder anderweitiger Hinsicht Verantwortung für das Kind übernimmt.2
Auf dem Foto seht ihr Spenderkinder-Vereinsmitglied Lisa mit Co Papa und dem gemeinsamen Sohn.
1. Private Samenvermittlung
Bei einer privaten Samenvermittlung gibt ein Mann ohne Zwischenschaltung eines Arztes oder einer Samenbank seinen Samen einer Frau (alleinstehend oder mit Partner/in), zu der er keine Liebesbeziehung hat, damit ein Kind entsteht. Wie bei einer ärztlichen Samenvermittlung ist dabei meist nicht gewollt, dass der genetische Vater als Person eine Bedeutung im Leben des Kindes einnimmt und Verantwortung übernimmt.
Motivation von „Spendern“ und Empfängerinnen
Zur Motivation für eine private Samenvermittlung existieren unseres Wissens nach keine Untersuchungen, daher beruhen unsere Einschätzungen vor allem auf Medienberichten, eigenen Kontakten und Internetrecherchen. Manche privaten Samen“spender“ sind finanziell motiviert, weil die „Spender“ (in dem Fall dann eher “Verkäufer”) ohne Einschaltung einer Samenbank mehr Geld fordern können, als sie normalerweise als „Aufwandsentschädigung“ von einer Samenbank erhalten würden. Andere private Samen“spender“ möchten gern Kinder zeugen, zum Teil ausdrücklich sehr viele Kinder.3 Andere schätzen das Gefühl, von den empfangenden Frauen gebraucht zu werden, den Wunscheltern “helfen” zu können4 oder als attraktiver genetischer Vater angesehen zu werden. Manche privat „spendende“ Männer wollen sich und ihr Erbgut “streuen”.5 Manche haben auch sexuelle Interessen und bestehen auf eine „natürliche“ Zeugung, d.h. dass sie fordern, zur Zeugung des Kindes Geschlechtsverkehr zu haben. In Fällen, in denen weder finanzielle Forderungen gestellt noch “unmoralische Angebote” unterbreitet werden, ist es schwieriger auf die Motivlage der “Spender” zu schließen. In einigen Fällen mag der Wunsch nach einem leiblichen Kind eine Rolle spielen, in anderen Fällen (insbesondere bei Bekannten der Wunscheltern) ist auch der Wunsch zu helfen als Motiv denkbar.
Frauen oder Paare wählen eine private Samenvermittlung aus finanziellen Gründen, weil sie einen persönlicheren Kontakt wünschen als bei einer Vermittlung über eine Samenbank oder weil sie den genetischen Vater ihres Wunschkindes persönlich kennenlernen möchten.6 Damit sind allerdings auch gewisse Risiken verbunden: Die Männer werden nicht auf übertragbare sexuelle Krankheiten oder Erbkrankheiten getestet.
Eine finanzielle Verantwortung des genetischen Vaters für das Kind ist meist von beiden Seiten beider Elternteile nicht vorgesehen. Allerdings können private Samen“spender“ als rechtlicher Vater des Kindes festgestellt werden, denn der gesetzliche Ausschluss einer Feststellung als Vater gilt nur bei ärztlicher Samenvermittlung. Eine Feststellung als rechtlicher Vater des Kindes kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, da es sich um ein Recht des Kindes handelt, auf das Eltern nicht stellvertretend verzichten können. Ebenso ist es möglich, dass der Samen”spender” Umgang mit dem Kind beansprucht oder, im Fall von alleinstehenden oder lesbischen Müttern, das Sorgerecht oder sich auch als Vater anerkennen lassen möchte.
Private Samenvermittlung aus Sicht des Kindes
Private Samenvermittlung entspricht eher dem Interesse des Kindes, wenn es eine Beziehung zu dem genetischen Vater aufbauen kann. Wenn vereinbart wird, dass der genetische Vater keine Rolle im Leben des Kindes spielen soll, entspricht private Samenvermittlung nicht dem Interesse des Kindes.
Nachteilig kann bei einer privaten Samenvermittlung sein, dass das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung nicht gewährleistet wird.7 Manche private Samen“spender“ möchten sogar ausdrücklich anonym bleiben. Treffen zwischen Samen”spendern” und Wunscheltern finden dann im privaten Rahmen statt, bspw. in Hotels, und die Männer geben keine oder falsche Identitätsdaten an. Damit ist nicht gewährleistet, dass das Kind die Identität des genetischen Vaters erfahren kann.8 Manche privaten Samen“spender“ möchten ausdrücklich nicht anonym bleiben, laufen aber Gefahr, dass sie anonym bleiben, weil die Wunscheltern die Kinder nicht aufklären. Bei unserem Verein haben sich private Samen”spender” gemeldet, bei denen die Wunscheltern keinen Kontakt ermöglichen. Bei Samenvermittlungen über Samenbanken oder Ärzte werden die Daten des genetischen Vaters dagegen im Samenspenderregister gespeichert und das Kind kann sie dort anfordern (ohne Altersgrenze).
Nachteilig kann ebenfalls sein, dass manche genetische Väter sehr viele Kinder zeugen möchten. In den Niederlanden hat die dortige Spenderkinder-Organisation Stichting Donorkind den privaten „Spender“ Jonathan Jacob Meijer wegen erhöhter Inzest-Gefahr verklagt, weil er mehr als 450 Kinder gezeugt haben soll. Vielen Empfängern war dies nicht bewusst. Für die Kinder kann es schwierig sein, eine so große Anzahl von Halbgeschwistern zu haben (siehe auch 100 Halbgeschwister und mehr).
Auch die Motivation des genetischen Elternteils kann bei privater Samenvermittlung dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Vor allem eine primär finanzielle Motivation ist verletzend für das Kind, wenn sich der genetische Elternteil nicht für das Kind interessiert. Es kann aber auch verletzend für das Kind sein, wenn der “Spender” nur aus dem Grund heraus Samen weitergab, um den Wunscheltern zu “helfen”, und nicht an das dadurch entstehende Kind gedacht hat. Möchte der genetische Vater möglichst viele Kinder zeugen, sinkt mit der Anzahl der Kinder die Chance, eine echte Beziehung zu ihm aufzubauen. Narzisstisch motivierte Personen sind außerdem oft keine sonderlich guten Eltern, weil sie vor allem Selbstbestätigung in ihren Kindern suchen, aber wenig bis gar nicht auf deren Bedürfnisse achten.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich private Samenvermittlung und Co-Parenting nicht immer trennscharf voneinander unterscheiden lassen. Insbesondere in Fällen, in denen sich Samen”spender” und die beteiligte(n) Frau(en) bereits kennen – und der “Spender” nicht finanziell oder sexuell motiviert ist – werden sich Kind und genetischer Vater vermutlich kennenlernen und eine Beziehung entwickeln. In diesen Fällen ist es schwierig abzugrenzen, ob es sich noch um eine „Spende“ handelt oder schon Co-Parenting mit einer nur geringen Partizipation des zweiten genetischen Elternteils.
2. Co-Parenting
Auch bei Co-Parenting gibt eine Person ihren Samen an eine weitere Person (alleinstehend oder mit Partner*in), zu der er keine Liebesbeziehung hat, damit ein Kind entsteht – allerdings soll der genetische Elternteil eine aktive Rolle im Leben des Kindes übernehmen. Diese Rolle kann sehr unterschiedlich aussehen und von geteiltem Sorgerecht zu regelmäßiger tageweiser Betreuung oder gelegentlichen Besuchen reichen, manchmal wohnen die Eltern bewusst in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander. Oft übernimmt der genetische Elternteil auch finanzielle Verpflichtungen für das Kind. Teilweise ist er offiziell als Vater des Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen.
Da der genetische Elternteil seine Elternrolle aktiv wahrnimmt, handelt es sich eigentlich nicht um eine Samenvermittlung. Im Gegenteil: da der genetische Vater von Anfang an im Leben des Kindes präsent sein soll, stellt das Konzept des Co-Parenting einen unmittelbaren Gegensatz zum Konzept einer Samenvermittlung dar und berücksichtigt die Interessen des Kindes in stärkerem Maße. Aus Sicht der Vereins Spenderkinder wäre es daher wünschenswert, wenn mehr Menschen Co-Parenting als Alternative zu einer Samenvermittlung wählen würden.
Motivation
Co-Parenting wird meistens von alleinstehenden Personen oder lesbischen Paaren gewählt, die möchten, dass der genetische Elternteil eine Rolle im Leben des Kindes spielt. Eine Mutter beschreibt ihre Motivation in der Broschüre des LSVD folgendermaßen: „Aber es ging uns vielmehr um das Beste für das Kind. Und unserer Meinung nach ist die Identität des Vaters ein wichtiges Puzzleteil für die Identität des Kindes. Und eine männliche Bezugsperson wollten wir definitiv immer fürs Kind.“9
Heterosexuelle Paare entscheiden sich unserem Eindruck nach eher selten für Co-Parenting, vermutlich weil der präsente genetische Vater als zu starke Konkurrenz zum Wunschvater empfunden wird. Die genetischen Väter sind meist alleinstehende Männer oder Männer in homosexuellen Beziehungen mit unerfülltem Kinderwunsch. Als wichtigste Voraussetzung nennt ein lesbisches Paar im Buch „Kinder machen“ von Andreas Bernard nicht attraktives Aussehen oder intellektuelle Brillanz, sondern dass es sich um einen Mann handele, mit dem man ein solches Abkommen verbindlich schließen könne und bei dem sie sich vorstellen können, dass sie in den nächsten Jahrzehnten gut miteinander auskommen.10
Co-Parenting aus Sicht des Kindes
Kindern geht es gut, wenn sich ihre Eltern grundsätzlich verstehen und Konflikte konstruktiv lösen. Die Herausforderung bei Co-Parenting besteht darin, dass Menschen zusammen ein Kind bekommen, die keine traditionell hierfür vorausgesetzte Liebesbeziehung haben.11
Bei Co-Parenting-Vereinbarungen mit mehr als zwei Eltern kann es für die Kinder bereichernd sein, dass sie durch das Nebeneinander von sozialen und genetischen Eltern mehr als die klassischen zwei Elternteile haben. Diese sind durch die geteilte Verantwortung oft etwas entlastet, weil sie hierdurch mehr Unterstützung erhalten. Damit ist auch verbunden, dass es mehr als zwei Großelternpaare und mehrere Tanten und Onkel gibt, die aktiv am Leben des Kindes teilhaben können.
Wählen Eltern Co-Parenting für das erste Kind, sollten auch spätere Geschwisterkinder einen präsenten genetischen Vater haben. Unter Geschwistern kann es zu Enttäuschungen, Neid und vielen anderen negativen Gefühlen kommen, wenn ein Kind einen präsenten Vater hat und der Vater des Geschwisterkindes ein Samen“spender“ ist, der keine Bedeutung im Leben des Kindes einnehmen soll/möchte.
Grundvoraussetzung: Genaue Absprachen
Voraussetzung für eine erfolgreiche Co-Parenting-Beziehung sind meist umfangreiche Absprachen, wie die Elternrollen verteilt und ausgeübt werden sollen. Hierbei kann schwierig sein, dass die Tragweiten der Absprachen schwer vorauszusehen sein können oder dass die Absprachen mit der Zeit nicht mehr den Interessen der Beteiligten entsprechen, zum Beispiel wenn sich der genetische Vater stärker oder weniger stark als vereinbart einbringen möchte. Es liegt in der Natur sozialer Beziehungen, dass sie sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und sich diese Entwicklung nicht vorab festlegen lässt. Die Absprachen stellen dennoch sicher, dass die Eltern sich über diese Aspekte Gedanken machen und Lösungen vorher diskutieren. Wichtig für diese Form der Familiengründung ist, dass sich alle Beteiligten ausreichend Zeit nehmen, um sich kennenzulernen und zu klären, ob die Vorstellungen über die Rechte und Pflichten miteinander kompatibel sind. Auch die Ansichten aller Beteiligten zum Thema Kindererziehung sollten vorab besprochen werden: soll das Kind getauft oder geimpft werden, auf was für eine Art von Kita oder Schule soll es gehen, wie viel finanzielle Verantwortung soll jeder Elternteil tragen, wie viel Zeit soll es bei welchem Elternteil verbringen, kann es ein Geschwisterkind geben?
Für diesen Klärungsprozess gibt es Listen.12 Allgemein werden bei Co-Parenting möglichst präzise, auch schriftliche Absprachen im Vorhinein empfohlen. Sören Kittel, einer der Autoren des Regenbogen-Väterbuches, sagt dazu: „Da kann man tatsächlich nicht zu klein denken: Wer macht was, wie werden Wochenenden/Feiertage aufgeteilt, auch im Fall eines Streits der Eltern. Dann natürlich und ganz besonders auch das Finanzielle. Wer zahlt was? Von Unterhalt bis Nachhilfe.“13 Gleichzeitig sollte gegenseitige Sympathie vorhanden sein, eine grundsätzliche Bereitschaft Kompromisse zu schließen sowie die Bereitschaft, Absprachen ggf. anzupassen und Fehler auch zu verzeihen.
Co-Parenting mit mehr als zwei Eltern
Bei Co-Parenting mit mehr als zwei Eltern besteht die Situation, dass ein Kind rechtlich nur zwei Eltern haben kann.14 Oft verspricht der genetische Vater, das Kind nach der Geburt von der Partnerin der Mutter adoptieren zu lassen. Eine solche Absprache ist jedoch rechtlich nicht bindend, so dass viel auf dem Vertrauen der Eltern untereinander beruht. Das gilt genauso für die Vereinbarung, dass der genetische Vater nach der Freigabe zur Adoption ein Umgangsrecht mit dem Kind haben soll.15
Insbesondere bei Co-Parenting Konstellationen mit drei oder mehr Eltern wird zum Teil berichtet, dass es nach der Geburt zu einer Distanzierung kam und der genetisch nicht mit dem Kind verwandte Elternteil eifersüchtig auf den genetischen Vater reagierte. In dem Buch „Kinder machen“ von Andreas Bernard wird die Situation kurz nach der Geburt folgendermaßen geschildert: „Im ersten Jahr nach Charlottes Geburt kommt ihr leiblicher Vater immer am Montagnachmittag zu Besuch, zwei Stunden lang. Liane zieht sich dann lieber in den ersten Stock des Hauses zurück; sie hat ihre Unbefangenheit im Umgang mit Alex in dieser Zeit, in der die Stiefkindadoption noch nicht vollzogen ist, ein wenig verloren.“16 Die Situation entspannt sich erst nach einigen Jahren. Rückblickend sagt die leibliche Mutter dazu, sie hätten sich nach der Geburt zunächst abschotten müssen, um zu sehen, wie es zu dritt als Kernfamilie überhaupt funktioniere, ob es für ihr Kind sofort klar sein würde, das ihre Frau und sie die Eltern seien, so wie auch ihre Frau mit der Situation zurechtkommt.17 Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Unsicherheiten und negativen Emotionen gegenüber dem Vater des Kindes so erheblich waren und sich die Beziehung zwischen Vater und Müttern so zuspitzte, dass der genetische Vater entgegen vorheriger Absprachen keinen Kontakt mehr zu dem Kind haben sollte.18
Der Grund für diesen Verhaltenswechsel ist vermutlich, dass das Bild der klassischen bürgerlichen Familie bestehend aus (nur) zwei Eltern auch dann in der eigenen Wertvorstellung präsent sein kann, wenn man sich zuvor bewusst für eine Familie mit mehreren Eltern entschieden hat. Zwei Elternteile haben außerdem eine genetische Verbindung zum Kind und zusätzlich eine soziale, während weitere Wunschelternteile ausschließlich eine soziale Verbindung haben. Da soziale Beziehungen erst wachsen müssen und auch nicht vorab bestimmt werden kann, wie sie sich entwickeln werden, kann dies für die Wunscheltern beunruhigend sein. Daher kann es zu einer Verunsicherung hinsichtlich der eigenen Mutterrolle bei der Co-Mutter kommen und gleichzeitig Ängste und Einstellungen hervorrufen, die bewirken können, dass die Co-Mutter neben der biologischen Mutter keinen weiteren Elternteil – und eben auch nicht den Vater des Kindes- akzeptieren kann.19 Wahrscheinlich ist es am besten, sich im Vorhinein bewusst zu sein, dass es zu diesen Gefühlen kommen kann, um sie dann offen zu kommunizieren und im Interesse des Kindeswohls zu entscheiden. Um das Problem auch rechtlich zu lösen, sollten individuelle Absprachen zu Umgangskontakten auch bei einer Adoption eine höhere Verbindlichkeit erhalten, damit ein Umgang nicht gegen das eigentliche Interesse des Kindes an Kontakt zu leiblichen Elternteilen abgebrochen werden kann.20
Weitere Links zu Co-Parenting
Alexander Schug, Sören Kittel, Uli Heissig, Gianni Betucci: Das Regenbogenväter-Buch. Ratgeber für schwule Papas (und alle, die es werden wollen). Omnino-Verlag, 368 Seiten, 22 Euro.
Jochen König: Mama, Papa, Kind? Von Singles, Co-Eltern und anderen Familien. Verlag Herder. Jochen König hat auch einen Blog.
Sven Riesel: Spenderkind, Sohn, Vater, Samenspender? Rollenverortungen innerhalb meiner Familien, in: Katharina Beier/Claudia Wiesemann u. a. (Hg.), Assistierte Reproduktionsmedizin mit Hilfe Dritter, Berlin 2020, S. 287-300.
Planning Mathilda – Blog von Jennifer, die ihr Kind zusammen mit einem Freund bekommen hat
„Alle Familien sind richtig“ – Interview in der taz vom 9.2.2021 mit der Soziologin Christine Wimbauer, die ein Buch über Co-Elternschaft geschrieben hat (Co-Parenting und die Zukunft der Liebe, erschienen im Transcript-Verlag).
Siehe zum Beispiel Der Superspreader, tageszeitung vom 26.7.2020; Sven Riesel: Spenderkind, Sohn, Vater, Samenspender? Rollenverortungen innerhalb meiner Familien, in: Katharina Beier/Claudia Wiesemann u. a. (Hg.), Assistierte Reproduktionsmedizin mit Hilfe Dritter, Berlin 2020, S. 287-300. [↩]
Eine der Mütter in dem taz-Artikel Der Superspreader beschreibt den privaten „Spender“ folgendermaßen: „B. sei perfekt, (…) Nett, schlau, selten anwesend, aber erreichbar.“ tageszeitung vom 26.7.2020. [↩]
In der Zeit, als Samenbanken Samen oft noch unter rechtlich eigentlich unzulässigen Anonymitätsvereinbarungen vermittelten, war private Samenvermittlung eher nachverfolgbar als eine nicht ordentlich dokumentierte oder ärztliche Samenvermittlung. Spätestens seit der gerichtlichen Klärung, dass Spenderkinder ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung haben und seit Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes kann aber von einer ordentlichen Dokumentation der Ärzte ausgegangen werden. [↩]
Zwar besteht die Möglichkeit zur anonymen Zeugung von Kindern mit der zunehmenden Verbreitung von DNA-Datenbanken faktisch nicht mehr, die Recherchearbeit kann dennoch erheblich sein. [↩]
Jansen, E.; Bruns, M.; Greib, A. & Herbertz-Floßdorf, M. (2014). Regenbogenfamilien – Alltäglich und doch anders. Beratungsführer für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogene Fachkräfte (2. komplett überarbeitete Auflage). Familien- und Sozialverein des LSVD (Hrsg.). Köln: LSVD, S. 67. [↩]
Andreas Bernard, Kinder machen, Fischer 2014, S. 484. [↩]
Eine Liebesbeziehung kann die Kompromissfähigkeit erhöhen, aber natürlich können auch Liebesbeziehungen enden und die verletzten Gefühle eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts im Interesse des Kindes stark erschweren. [↩]
z. B. in der Broschüre des LSVD oder dem Regenbogen-Väterbuch von Schug/Kittel/Heissig/Betucci. [↩]
Die Probleme der Regenbogenväter: Berliner schreiben ersten Ratgeber für schwule Papas, tip-berlin, 23.07.2020. [↩]
Siehe hierzu Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2021 – XII ZB 58/20 : zwar besteht ein Umgangsrecht auch grundsätzlich nach der Freigabe zur Adoption, wenn es nicht ausgeschlossen wurde, aber das Umgangsrecht muss dem Wohl des Kindes dienen. Das kann fraglich sein, wenn zwischen den Erwachsenen so erhebliche Konflikte bestehen, dass das Kind in einen Loyalitätskonflikt geraten könnte. Der Fall wird geschildert in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 12.07.2020, Semmling darf nicht Papa sein, S. 28. [↩]
Andreas Bernard, Kinder machen, Fischer 2014, S. 486. [↩]
Andreas Bernard, Kinder machen, Fischer 2014, S. 487-488. [↩]
Semmling darf nicht Papa sein, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 12.07.2020, S. 28. [↩]
Jansen, E.; Bruns, M.; Greib, A. & Herbertz-Floßdorf, M. (2014). Regenbogenfamilien – Alltäglich und doch anders. Beratungsführer für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogene Fachkräfte (2. komplett überarbeitete Auflage). Familien- und Sozialverein des LSVD (Hrsg.). Köln: LSVD; S. 66. [↩]