Archiv für den Monat: Januar 2016

Reportage im Bayerischen Rundfunk am Sonntag, 31. Januar 2016, 14:35 Uhr und 21.35 Uhr

Unter dem Titel „Umstrittener Eizellentourismus nach Tschechien – Brauchen wir ein neues deutsches Embryonenschutzgesetz?“ sendet der Bayerische Rundfunk am kommenden Sonntag (31. Januar 2015) eine Reportage. Eine schriftliche Version ist bereits online verfügbar.
Darin findet sich auch das Zitat einer Mutter durch Eizellspende, die überlegt, wie sie ihrem Kind helfen könnte, mit seiner Entstehungsweise zurecht zu kommen. Sie möchte dem Kind helfen, indem sie ihm sagt, dass es ohne die Eizellspende gar nicht entstanden wäre. Tatsächlich ist diese – Spenderkindern gut bekannte – Argumentation ein sehr elternzentrierter Rechtfertigungsversuch. Das lässt sich gut mit der Frage überprüfen, wer unter der Nicht-Existenz des Kindes leiden würde – die Frau mit Kinderwunsch oder das nicht-existierende Kind? Es gibt furchtbare Möglichkeiten, Kinder zu zeugen, die die daraus entstehenden Kinder deshalb hoffentlich nicht gutheißen müssen.
Die Eizellspenderin hebt in dem Beitrag, beinahe erleichtert, hervor, dass sie ihre Eizellen nur als Eizellen sehe und sich mit den daraus entstehenden Kindern nicht verbunden fühle. Diese Tatsache mag für die Spenderin und auch für die Wunscheltern erfreulich und entlastend sein. Für den entstehenden Menschen bedeutet es jedoch eine tiefe Kränkung, wenn ein biologischer Elternteil kein Interesse an ihm hat und eine doppelte Kränkung, wenn gezielt ein solch beziehungsloser Elternteil zur Zeugung ausgewählt wurde.

Internationale Tagung gegen Leihmutterschaft am 2. Februar 2016 in Paris

In Paris findet am 2. Februar 2016 in der Nationalversammlung eine internationale Tagung gegen Leihmutterschaft statt, um auf die laufende Kampagne „Stop Surrogacy Now“ und auf die mit Leihmutterschaft verbundenen Problemeaufmerksam zu machen. Als Referentinnen werden etwa die Feministin Alice Schwarzer, die Schweizer Politologin Regula Stämpfli und die schwedische Feministin Kajsa Ekis Ekman erwartet, aus Österreich ist die Autorin und Journalistin Eva Maria Bachinger eingeladen.

Aus der Pressemitteilung:

„In Österreich hat sich eine breite Front gegen das globale Geschäft rund um die Leihmutterschaft formiert. Unabhängig von der jeweiligen Weltanschauung will eine Runde von ExpertInnen den Tendenzen zur Aushöhlung der nationalen Verbote von Leihmutterschaft Einhalt gebieten: Denn sowohl im Europarat als auch bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wird eine Standardisierung des globalen Geschäftes geplant, völlig abseits von einer breiten öffentlichen Diskussion.“

Die Initiatorinnen finden: statt einer Standardisierung der Leihmutterschaft und damit verbundener frauen- und kinderverachtende Tendenzen sollen aus den folgenden Gründen nationale Verbote beibehalten und Leihmutterschaft weltweit verbotenen werden.

  • Fast alle Staaten der Erde – mit Ausnahme der USA – haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die Konvention gilt und ist einzuhalten. Unter Artikel 35 ist festgehalten, dass ein Kind das Recht hat, nicht gegen Geld gehandelt zu werden. Die Praxis der Leihmutterschaft bedeutet einen Handel von Kindern gegen Geld, denn die Schwangere bekommt in den meisten Fällen kein Geld für ihre oftmals mehrmaligen Versuche, schwanger zu werden, auch nicht für die Schwangerschaft an sich, sondern sie erhält ihren „Lohn“ für ihre „Arbeit“, wenn sie ein Kind liefert – und es muss natürlich ein gesundes Kind sein. Die Leihmutterschaft ist insofern kinderrechtswidrig.
  • Die Praxis der Leihmutterschaft richtet sich gegen die Würde und die körperliche Integrität der Frau, weil ihr Körper für reproduktive Zwecke instrumentalisiert wird. Es kommt besonders in ärmeren Ländern zur menschenverachtenden Ausbeutung.
  • Die Leihmutterschaft forciert die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche. Alles wird zur Ware, selbst das Kind: Es wird als Ware angesehen, die man bestellen, planen und auswählen kann.
  • Durch Hormonstimulierungen bei der Frau werden mögliche gesundheitliche Risiken vorsätzlich in Kauf genommen, es kommen auch häufiger Fehlgeburten vor als bei normalen Schwangerschaften. Die Leihmutterschaft kann zudem psychische Beeinträchtigungen bei Frau und Kind verursachen. Es wird eine Distanzierung der Schwangeren vom Ungeborenen einfordert, was allen Erkenntnissen über die Wichtigkeit der pränatalen Bindung widerspricht.
  • Da es weltweit weder Datenbanken und oft nur mangelhafte Gesetze über Auskunftsrechte gibt, wird das Kinderrecht auf Kenntnis der eigenen Herkunft und Entstehung ignoriert.

Wir möchten noch einen Aspekt hinzufügen:

  • Auch eine nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist ethisch bedenklich, weil ein Mensch „verschenkt“ wird. Objekte kann man verschenken, aber keine Subjekte, keine Menschen. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt.

Wir freuen uns, dass sich Widerstand gegen Leihmutterschaft auch von einer dezidiert feministischen Perspektive aus bildet und etwas Licht auf die Tendenzen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wirft, Leihmutterschaft indirekt anzuerkennen.