Leseempfehlung: Kind auf Bestellung von Eva Maria Bachinger

„Das Recht auf ein Kind ist kein Kampf um ein Menschenrecht, sondern ein Slogan des Konsumdenkens.“

Am 27. Juli 2015 ist das Buch „Kind auf Bestellung: Ein Plädoyer für klare Grenzen“ der österreichischen Journalistin Eva Maria Bachinger erschienen (Deuticke Verlag, 256 Seiten, ISBN-13: 978-3552062962), für das auch Spenderkinder-Mitglieder Greta und Anne interviewt wurden. Im Gegensatz zu den bislang erschienenen Büchern zu diesem Thema bezieht Eva Maria Bachinger wünschenswert klar zu den ethischen Fragen der Reproduktionsmedizin Stellung und zwar aus einer kindzentrierten und feministischen Perspektive. Sie spricht sich für klare moralische und ethische Grenzen aus und eine stärkere Beachtung des Kindeswohls.

Besonders hervorzuheben an ihrem Buch ist, dass es ihr nicht um ein – oft von konservativer Seite geäußertes – Unbehagen an der Ersetzung des Zeugungsaktes durch medizinisch unterstützte Verfahren geht. Sie prangert stattdessen die moralische Sehschwäche der Befürworter einer ungebremsten Ausweitung reproduktionsmedizinischer Verfahren wie Social Freezing, Eizellspende, Leihmutterschaft und PID an, die mit niedlichen Kinderfotos, glücklichen Elternbildern und einer Rhetorik der Selbstbestimmung und des Altruismus überdecken, dass es sich hierbei um eine globalisierte Industrie handle, die eine Ausbeutung ärmerer Frauen beinhalte und Kinder zur Ware degradiere. Sie führt dabei eine Reproduktionsmedizin vor, die je nach Bedarf mal mehr, mal weniger biologistisch argumentiert und die über medizinische Indikationen hinweg alle Dienstleistungen anbieten möchte, die möglich sind, und eine Öffentlichkeit, die dieses offensichtliche Machtgefälle nicht durchschaut und einer Ideologie des Alles-muss-möglich-sein folgt.

Die angebliche Absolutheit des Kindewunsches

Eva Maria Bachinger kritisiert an der Debatte zur Reproduktionsmedizin, dass der Kinderwunsch oft verklärt werde und Ambivalenzen ausgeblendet würden (hierzu ein Leseauszug bei Zeit online).

Bezeichnend dafür sei, dass der Kinderwunsch absolut und damit als resistent gegenüber Abwägungen und Grenzen gesetzt werde, indem er als genetisch veranlagt und natürlich beschrieben werde. Das Natürlichkeitsargument werde jedoch vor allem dann eingesetzt, wenn ein Standpunkt unumstößlich sein solle. Dass Ironische daran sei, dass gerade die Reproduktionsmedizin nichts mehr der Natur überlasse. Mit solchen Argumenten werde aber vor allem gerechtfertigt, dass es undenkbar sei, vom Kinderwunsch loslassen zu können und man diesen daher mit allen Mitteln weiterverfolgen müsse. Kinderlosigkeit werde teilweise mit einer lebensbedrohenden Krankheit gleichgesetzt, wenn Reproduktionsmediziner darauf hinweisen, dass Krebspatienten und Diabetikern auch mit allen verfügbaren Mitteln geholfen werde. Bei dieser Machbarkeitsdogmatik werde jedoch kaum thematisiert, dass bei einer IVF die Schwangerschaftsrate nicht einmal 30 Prozent beträgt.

Fehlende öffentliche Kritik an der Kinderwunschindustrie

Ironischerweise würden Methoden von Social Egg Freezing bis Leihmutterschaft geradezu als feministischer Sieg gefeiert. Die legitime Frage, wo die Selbstbestimmung von Eizellspenderinnnen und Leihmüttern bleibt, bleibe dabei außen vor. Besonders tragisch für Feministinnen sei, dass sie mit ihrem Wunsch nach Selbständigkeit diese neuen Märkte beflügelt hätten, weil gerade die Reproduktionsmedizin die Nachfrage berufstätiger und älterer Frauen befriedigt. Auch wenn vor allem Frauen, die frühzeitig in die Wechseljahre gekommen seien oder aufgrund einer Krebserkrankung unfruchtbar seien, als Nutznießerinnen von Eizellspende genannt werden, sei klar, dass vor allem der Anteil von älteren Frauen zunehme und sie in Wahrheit die primäre Zielgruppe seien.

Bachinger weist zu Recht darauf hin, dass Fortpflanzungsmedizin ein absolutes Elitenthema ist. Es sei vor allem eine Minderheit wohlhabender Weißer, die sich mit dieser Methode fortpflanze, deren einziger Vorteil darin bestehe, dass sie über mehr Geld verfügten. Grenzen würden überschritten, Fortpflanzung aufgeteilt, eine Art Zulieferkette ermögliche das Auslagern von Risiken und Gefühlen sowie geringe Kosten. Die soziale Kluft zu Billiglohnländern werde wie in vielen Branchen geschickt genutzt und mit Autonomierhetorik schöngeredet. Dabei gehe es nicht nur darum, dass nationale Gesetze bestimmte Methoden verbieten würden, sondern darum, dass es in ärmeren Ländern auch mehr Spender und Leihmütter gebe. Man gehe dahin, wo das Angebot am billigsten ist, auch wenn die eigenen Gesetze liberal seien.

Da die Reproduktionsmedizin den Gesetzen eines globalisierten Marktes folge, sei es insbesondere erstaunlich, dass kaum Kritik von linker Seite geäußert werde – Kritik an der Kinderwunschindustrie gelte als ewiggestrig, homophob, fortschrittsfeindlich.

Das Märchen vom Altruismus

Bemerkenswert klar arbeitet Eva Maria Bachinger dabei die widersprüchliche Argumentation einer Kinderwunschindustrie heraus, die die reine Menschenfreundlichkeit von Eizellspenderinnen und Leihmüttern beschwört. Zwar möge dies durchaus vorkommen, aber der Anteil sei marginal.

Dabei sei, so Bachinger, bei der Eizellspende eine Aufwandsentschädigung, die die tatsächlichen Mühen und Risiken für die Spenderin miteinbeziehe, so hoch, dass sie einen eindeutigen finanziellen Anreiz zur Spende und Gesundheitsgefährdung ausübe. Mit einer unabhängigen Aufklärung der Spenderin über die Gesundheitsgefahren könne man kaum rechnen, so lange dieser mit einer Eizellspende erheblich verdiene.

Auch bei der in Österreich und Deutschland verbotenen Leihmutterschaft wird stets der angeblich vorhandene Altruismus der Leihmutter bemüht. Angaben über die Motive von Leihmüttern müssten jedoch mit Vorsicht zur Kenntnis genommen werden, da sie meist durch Ärzte und Auftraggeber gefiltert seien. Gegen die Selbstlosigkeit sprächen aber viele andere Faktoren: wieso sollen Verträge mit Klagemöglichkeiten nötig sein? Leihmutterschaft im privaten Bereich ist in Österreich und Deutschland nicht verboten, sie ist nur nicht einklagbar. Da eine Leihmutter ihre Selbstbestimmung erheblich einschränkt und eine Schwangerschaft physisch stark belastend und immer noch nicht völlig ungefährlich ist, sei es aber logisch, dass so eine Vereinbarung meistens nur mit Vertrag und Geld funktioniere. Bezeichnend sei auch, dass die Leihmütter stets an der unteren Einkommensskala angesiedelt seien, während die Inanspruchnahme einer Leihmutter nur eine Option für Wohlhabende sowohl aus dem Westen als auch aus dem Land selbst sei.

Richtigerweise ist, so Bachinger, Leihmutterschaft wie Kinderarbeit ein Phänomen der Armut. Würde man den Frauen die Möglichkeit eröffnen, sinnvolle, erfüllende Aufgaben anzunehmen, mit fairen Arbeitsbedingungen und akzeptablen Löhnen, würden sie wohl zugreifen. Die Realität sei, dass sie diese Möglichkeiten nicht haben. Diese Tatsache mit dem Gerede von Altruismus oder Autonomie zu beschönigen, sei aber unverfroren und zynisch.

Bei der Beschwörung der altruistischen Spende geht es nach Bachinger eigentlich darum, das Unbehagen über die Kommerzialisierung und das Machtgefälle aufzulösen zwischen denen, die es sich leisten können, Reproduktionstechnologien in Anspruch zu nehmen und jenen, die ihre Körper und ihre Gesundheit hierfür zur Verfügung stellen. Die Vorstellung, dass der Zeugung des Kindes der Erwerb des Samens oder einer Eizelle vorangeht, dass man ein Kind also kaufen kann, widerspräche in höchstem Maße dessen Würde. Dass viele die Degradierung des Kindes zur Ware nicht mehr als schlimm empfänden, zeige nur, wie nutzenorientiert und ökonomisch die Gesellschaft inzwischen denke.

Und die Kinder?

Anhand der Debatte und ihrer Darstellung in den Medien kommt Eva Maria Bachinger zu dem Schluss: Die Interessen der Kinder werden bei der Debatte über reproduktive Freiheit und Kinderwunsch in den Hintergrund gedrängt. In Sonnntagsreden seien alle für die Rechte der Kinder, aber wenn es konkret werde, scheinen die Rechte der Erwachsenen wichtiger zu sein. Nur das könne die wiederkehrende Forderung eines Rechts auf ein Kind oder die Verteidigung von anonymen Spenden erklären.

Ein Recht auf ein Kind gebe es aber genauso wenig wie ein Recht auf einen Ehemann oder eine Ehefrau.

Wo bleibt die öffentliche Debatte?

Insofern kann man diesem hervorragenden Buch nur so viele Leser wie möglich wünschen. Eva Maria Bachinger stellt die richtigen Fragen und gibt gut durchdachte Denkanstöße – – und man fragt sich unweigerlich, warum das bislang so wenige getan haben.

Mein einziger Kritikpunkt an diesem hervorragenden Buch ist, dass an den Stellen, in denen auf Äußerungen, Artikel und Studien verwiesen wird, Fußnoten wünschenswert gewesen wären, um diese auch selbst nachlesen zu können.

Zu der Beobachtung, dass von linker Seite kaum Kritik an der Reproduktionsmedizin geäußert wird, passt leider, dass Eva Maria Bachingers Buch bislang nur in der FAZ und der Welt besprochen wurde. Dabei sollten die hierin angesprochenen Themen gerade auch eher links orientierte Medien wie die Süddeutsche, die Zeit oder die taz interessieren. Vermutlich würde dies aber bedeuten, dass gerade diese Zeitungen dann einige in der Vergangenheit erschienen Artikel über Eizellspende und Leihmutterschaft kritisch hinterfragen müssten.

Insofern bleibt zu hoffen, was die Welt in ihrer hervorragenden Kritik des Buches als Schlusssatz schreibt: „Wer als Anbieter oder Kunde problematischer reproduktionsmedizinischer Dienstleistungen in Zukunft weiterhin so gewollt blauäugig zu Werke geht wie bisher, hat nach Bachingers Buch keine Entschuldigung mehr.

Schadensersatz gegen Reproduktionsmediziner bei nicht mehr möglicher Auskunft

Seit dem Urteil des OLG Hamm von 6. Februar 2013, das erstmals gerichtlich bestätigt hat, dass Spenderkinder ein Recht auf Auskunft über den Samenspender haben, laufen einige Gerichtsverfahren mit der Forderung nach Auskunft gegen Reproduktionsärzte. Leider verfolgen viele Ärzte die Strategie, dass sie behaupten, dass keine Daten mehr vorhanden sind oder dass sie diese nicht mehr den Patienten zuordnen können.  Über einen solchen erfoglosen Prozess hat Anja im November letzten Jahres auf unserer Seite berichtet.

Bisher nicht gerichtlich geklärt war bislang, ob das betroffene Spenderkind bei einer Unmöglichkeit der Auskunft über den Samenspender  Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Das Landgericht Essen scheint dies für erfolgsversprechend zu halten: einem unserer Mitglieder wurde am 9. Juli 2015 Prozesskostenhilfe für ein solches Verfahren für eine Forderung bis 10.000 Euro zugesprochen (Az. 1 O 58/15). Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die spätere Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Es handelt sich aber um eine vorläufige Einschätzung und keine verbindliche Entscheidung über die Klage an sich. Auf Grund der Prozesskostenhilfe kann die Klägerin nun ihre Klage weiter verfolgen und nach einer mündlichen Verhandlung zu einer solchen Entscheidung bringen.

Aber wir stimmen Rechtsanwalt Sven Nelke, der das Prozesskostenhilfe-Verfahren geführt hat, zu, wenn er sagt: „Die Entscheidung macht Hoffnung für unzählige, mittels anonymer Samenspende gezeugte Personen, die die Identität ihres biologischen Vaters in Erfahrung bringen wollen oder nicht können, weil die Klinik über keine Unterlagen mehr verfügt!“

Zwar wird auch Schadensersatz keinem Spenderkind das Wissen ersetzen, wer der genetischen Vater ist. Aber eine finanzielle Forderung wird die Ärzte zumindest dazu motivieren, genauer nachzuforschen oder nicht einfach zu behaupten, es seien keine Unterlagen mehr vorhanden. Und für die Fälle, in denen Daten tatsächlich vernichtet wurden, würde Schadensersatz zumindest eine symbolische Genugtuung für die Betroffenen bedeuten, dass der Arzt dies nicht tun durfte und dieses Unrecht somit von der Rechtsordnung anerkannt wird.

Was ist Vererbung, was Umwelt?

Über die Frage, ob ein Mensch eher durch Vererbung oder durch Erziehung geprägt ist, wird seit Jahrzehnten unter dem Schlagwort „nature versus nurture“ (also Natur gegen Umwelt) gestritten.

Spenderkinder, die sich für ihre Abstammung interessieren, wird vor allem von der Seite der Ärzte und Eltern oft gesagt, dass nur die sozialen Eltern wichtig seien. Nur am Rande sei bemerkt, dass dies im Widerspruch dazu steht, dass die Anlagen des Spenders für Ärzte und Eltern aber oft doch sehr wichtig sind und darauf geachtet wird, dass nur Männer mit guten Anlagen als Spender ausgesucht werden. Jedenfalls müssen Spenderkinder oft umfangreich begründen, weswegen wir wissen wollen, wer unsere genetischen Eltern sind. Manchmal wird uns deswegen sogar eine biologistische Sichtweise unterstellt.

Eine gerade veröffentlichte gemeinsame Studie der Universitäten Queensland (Australien) und Amsterdam (Niederlande), für die über 50 Jahre Zwillingsforschung ausgewertet wurde, kommt zu dem Schluss, dass Vererbung mit 49 % und Umwelt mit 51 % ungefähr gleich wichtig sind.

Allerdings variiert die Bedeutung je nach Charakterzügen oder Krankheiten. Für soziale Werte und Einstellungen sind Umweltfaktoren wesentlich wichtiger. Das Risiko für eine bipolare Störung oder Übergewicht hängt dagegen deutlich mehr von genetischen Anlagen ab, während Essstörungen und Alkoholismus eher vom Umfeld abhängen. Es gibt aber kein einziges Merkmal, auf das genetische Anlagen keinen Einfluss haben.

Die Studie bestätigt, dass unser Wunsch nach Kenntnis unserer Abstammung auch einen naturwissenschaftlich begründeten Hintergrund hat und nicht nur dadurch gerechtfertigt ist, dass Abstammung allgemein einen Teil der Identität darstellt.

Unsere Position zur „nature versus nurture“ ist, dass jedes Spenderkind selbst entscheiden sollte, was ihr oder ihm persönlich wichtig (oder wichtiger) ist. Alles andere ist Bevormundung. Eine wirklich informierte Entscheidung kann man überhaupt nur treffen, wenn man den Spender kennt und weiß, wie viel oder wenig die biologische Seite ausmacht.

Die Position des Vereins Spenderkinder zur Embyonenadoption (Embryonenspende)

In letzter Zeit wird zunehmend auch die Durchführung und Zulassung der so genannten Embryonenspende in Deutschland diskutiert, die wir als Embryonenadoption bezeichnen. Das ist Anlass für den Verein Spenderkinder, hierzu Position zu beziehen, denn auch die so gezeugten Kinder sind Spenderkinder. Die folgende Stellungnahme basiert auf einer Online-Befragung unserer Mitglieder, an der etwa ein Drittel teilgenommen hat, und einem Fragenkatalog, den wir für eine Anhörung beim Deutschen Ethikrat beantwortet haben.

Embryonenadoption ist keine Win-win-Situation, sondern eine ethisch und psychosozial herausfordernde Situation

Die Zulassung oder vermehrte Durchführung der Embryonenadoption in Deutschland wird teilweise vehement gefordert und dabei unkritisch als „Win-win-Situation“ beschrieben. Typisch dafür ist folgende Darstellung: „Infertilen Paaren kann hierdurch ihr Kinderwunsch erfüllt werden, die „Eltern“ der überzähligen Embryonen werden aus ihrem moralischen Dilemma befreit, vielleicht lebensfähige, aber von ihnen nicht mehr benötigte Embryonen der Vernichtung anheimzustellen, und – das ist entscheidend – die Embryonen selbst erhalten eine Chance zum Weiterleben.1

Diese Darstellung birgt jedoch die Gefahr, die psychosozialen und ethischen Herausforderungen dieser Art der Familiengründung zu unterschätzen.

1. Was ist Embryonenadoption?

Unter Embryonenadoption verstehen wir die Weitergabe von bei In-vitro-Fertilisationen entstandenen Embryonen, die ursprünglich den Kinderwunsch der genetischen Eltern realisieren sollten, an andere als die genetischen Eltern.2

Den Begriff „Embryonenspende“ für diese Form der Familiengründung lehnen wir ab und finden wegen der Parallelen zur Adoption den Begriff „Embryonenadoption“ passender. Insbesondere stehen hinter den Begriffen „Spende“ und „Adoption“ unterschiedliche Konzepte, wie die Beziehungen zwischen den Beteiligten aussehen werden.3 Die Verwendung des Begriffs „Spende“ spiegelt die Intention der Reproduktionsmedizin wider, die Weitergabe des Embryos – wie bei Samen- und Eizellspenden – lediglich als Möglichkeit der Erzielung einer Schwangerschaft und nicht als eine gesonderte Form der Familiengründung zu viert (d.h. mit zwei genetischen und zwei sozialen Elternteilen) zu sehen.

Außerdem ist der Begriff der „Spende“ mit positiven, sozial anerkannten Assoziationen an eine „gute Tat“, „Großherzigkeit“ etc. verknüpft. Tatsächlich erwächst die Weitergabe überzähliger Embryonen aber aus einem moralischen Dilemma heraus, dessen Handlungsalternativen „Vernichten“ oder „Weitergeben“ beide ethisch bedenklich sind.

Bei der Frage, ob es ethisch geboten ist, die Embryonen durch Weitergabe an andere Paare nicht sterben zu lassen, muss berücksichtigt werden, dass es sich bei dem Großteil der in Deutschland in Reproduktionszentren gelagerten Embryonen nicht um Embryonen im Rechtssinn handelt, bei denen die Zellverschmelzung schon stattgefunden hat, sondern um so genannte Vorkerne, auch bezeichnet als imprägnierte Eizellen oder 2-PN-Zellen. Bei diesen ist das Spermium zwar bereits in die Eizelle gelangt, doch die Kerne von beiden Zellen sind noch nicht miteinander verschmolzen. Das genetische Material der Eltern ist daher noch getrennt, die Befruchtung wird durch das Einfrieren gestoppt. Auf diese Weise können Mediziner viele Eizellen in einem Zyklus befruchten, ohne gegen die im Embryonenschutzgesetz verbotene Vorratshaltung von Embryonen zu verstoßen.4 Da die eigentliche Verschmelzung der Zellen noch nicht stattgefunden hat, ist es nicht ganz fernliegend, dass es sich hierbei noch nicht um menschliches Leben handelt, dass geschützt werden muss. Für andere bedeuten dagegen vielleicht auch Vorkerne schon menschliches Leben, weil die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ohne beide Zellen zu zerstören und die Zellverschmelzung stattgefunden hätte, wenn die Zellen nicht eingefroren worden wären.

Bei einer ausdrücklichen Zulassung würde die Embryonenadoption ein erlaubtes reproduktionsmedizinisches Verfahren darstellen, das auch bei der Unfruchtbarkeit beider Eltern oder der Frau die Einleitung einer Schwangerschaft ermöglicht und das außerdem eine hohe Erfolgsrate bietet und vergleichsweise kostengünstig ist.5

Es ist umstritten, ob die Embryonenadoption derzeit in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz erlaubt ist.6 Trotz dieser rechtlichen Unklarheit und der fehlenden rechtlichen Regelungen des gesamten Verfahrens vermittelt das so genannte Netzwerk Embryonenspende jedoch bereits Embryonen (Kritik am Netzwerk Embryonenspende).

2. Embryonenadoption und Samenspenden sind nicht gleichzusetzen

Aus Sicht einer deutlichen Mehrheit unserer Mitglieder (78 % der Teilnehmenden an unserer internen Befragung) bestehen deutliche Unterschiede zwischen einer Samenspende und einer Embryonenadoption. Die meisten unserer Mitglieder stellen sich diese Zeugungsart als schwieriger für den auf diese Weise entstandenen Menschen vor und sind daher froh, nicht auf diese Weise entstanden zu sein.

Als bedeutendsten Unterschied zur Samenspende wird gesehen, dass das Kind bei einer Embryonenadoption mit beiden Elternteilen nicht biologisch verwandt ist. Das ist ein gravierender Unterschied zur Familiengründung durch Fremdsamenspende und stellt eine Parallele zur Adoption dar.7

Auch treffen Menschen aus Embryonenadoption, die ihr Recht auf Kenntnis ihrer genetischen Abstammung in Anspruch nehmen, nicht wie durch Samenspende gezeugte Menschen auf einen Spender und mögliche Halbgeschwister, sondern auf eine komplette Parallelfamilie, in der es Vollgeschwister und ein genetisches Elternpaar gibt. Ihnen wird sich die Frage stellen, wie es gewesen wäre, wenn sie bei ihrer leiblichen Familie hätten aufwachsen können, und warum sie in eine andere Familie gegeben wurden.

Als weiteren bedeutenden Unterschied sehen unsere Mitglieder, dass bei der Embryonenadoption nicht nur eine Keimzelle gespendet wird, sondern ein vollständiger Embryo. Ein Embryo wird vielfach bereits als Mensch gesehen.

Es gibt natürlich auch Gemeinsamkeiten zwischen Embryonenadoption und Samenspende: Eine Embryonenadoption ist wie auch die Samenspende ein Verfahren der künstlichen Befruchtung, mit denen ein Kind erzeugt wird, dessen Geburtseltern (teilweise) nicht seine genetischen Eltern sind. Sowohl bei durch Samenspende als auch bei durch Embryonenadoption gezeugten Menschen können negative Gefühle wegen des Aspekts bestehen, abgegeben und von den genetischen Eltern nicht gewollt worden zu sein.8

Sowohl eine Familiengründung durch Samenspende als auch eine durch Embryonenadoption stellt nicht nur die Befriedigung eines Kinderwunsches dar, sondern einen dynamischen und lebenslangen Prozess für alle Beteiligten. Es ist wichtig, die sozialen Eltern darüber aufzuklären, dass ihr auf diese Weise entstehendes Kind im Wissen um seine Entstehungsweise aufwachsen sollte.9 Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es im Laufe seines Lebens Kontakt zu seinen genetischen Elternteilen aufnehmen wollen.10 Dieses Interesse ist auch von Adoptivkindern bekannt und unabhängig von der Beziehung zu den sozialen Eltern.11

3. Besondere Herausforderungen der Embryonenadoption

A Aus Sicht der durch eine Embryonenadoption gezeugten Kinder

Insbesondere aus der Perspektive der durch Embryonenadoption gezeugten Kinder bestehen große Herausforderungen aufgrund dieser Zeugungsart.

aa Fremdheitsgefühle – gehöre ich hier hin?
Bei Menschen, die durch eine Embryonenadoption gezeugt werden, sind genetische und soziale Eltern vollständig verschieden. Das kann zu Fremdheitsgefühlen gegenüber den sozialen Eltern führen12, während durch eine Eizell- oder Samenspende gezeugte Menschen zumindest mit einem genetischen Elternteil aufwachsen und sich an diesem orientieren können.

bb Herausforderung durch gespaltene Mutterschaft
Im Gegensatz zu Samenspende-Kindern werden Embryonenadoption-Kinder von einer anderen als der genetischen Mutter ausgetragen. Während die austragende Mutter dies häufig als positiven Aspekt bewertet, bedeutet es für das Kind den Umstand einer gespaltenen Mutterschaft. Dies möchte das deutsche Embryonenschutzgesetz ausdrücklich verhindern, da vermutet wird, dass dieser Umstand die Identitätsfindung des Kindes erschwert.13 Auch unsere Mitglieder schätzen in unserer internen Umfrage eine gespaltene Mutterschaft als schwieriger ein als die gespaltene Vaterschaft, da zwei Mütter entscheidend zur Entstehung des Menschen beitragen und eine eindeutige Unterscheidung in biologische Mutter und soziale Mutter nicht möglich ist. Dieser Zusammenhang erhöht außerdem den Grad der Künstlichkeit der Entstehungsweise dieser Menschen.

cc Zweite Wahl?
Bei Kindern, die als Embryonen abgegeben werden, besteht als Unterschied zu durch Samenspende gezeugten Menschen der Aspekt, dass es sich bei ihnen um die übrig gebliebenen Embryonen handelt, die nicht für gut genug befunden wurden, um sie der genetischen Mutter zum Austragen einzupflanzen.

dd Verletzung durch Abgabe durch die genetischen Eltern
Bei Menschen, die mit einer Samen- oder Eizellspende gezeugt wurden, wird eine der Keimzellen gespendet, damit daraus Leben entstehen kann. Bei einer Embryonenadoption wird dagegen bereits beginnendes Leben abgegeben. Es ist davon auszugehen, dass die Wahrnehmung eines Embryos als ein individuelles Wesen eher dazu führt, dass Embryonenadoption-Kinder ihre Abgabe weitaus persönlich verletzender erleben, als durch Samenspende gezeugte Kinder die Abgabe der Keimzellen durch den Samenspender.

Dadurch ergeben sich wichtige psychosoziale Parallelen zur Situation adoptierter Menschen:
Viele Adoptierte äußern, dass es wichtig für sie ist, den Grund zu verstehen, weswegen ihre leiblichen Eltern sie abgegeben haben. Es ist fraglich, ob z.B. der Grund, dass die Familienplanung abgeschlossen war, von durch Embryonenadoption gezeugten Menschen als Notwendigkeit für ihre Abgabe akzeptiert wird. Hinzu kommt, dass auch die Erzeugung der Embryonen kein Zufallsgeschehen war, sondern beabsichtigt. Die genetischen Eltern wünschten sich also durchaus ein oder mehrere Kinder und entschieden sich dafür ein Verfahren in Anspruch zu nehmen, das die Entstehung „überzähliger“, von den genetischen Eltern nicht gewünschter Embryonen, in Kauf nimmt. Das Elternpaar hat also von vornherein einkalkuliert, dass mehr Embryonen entstehen als dass sie Kinder austragen und versorgen möchten. Der Embryo, bzw. der daraus erwachsende Mensch erhält dadurch einen Objektstatus. Über ihn wird verfügt. Er wird erzeugt, verwendet, verworfen oder weitergegeben. Das ist per se eine Kränkung für ein Subjekt, ein Angriff auf seine Würde als Mensch.

B Herausforderungen für die genetischen Eltern

Ein Samenspender hat von vornherein die Absicht, seine Keimzellen einem Paar mit Kinderwunsch zu spenden. Bei einer Embryonenadoption wollten die genetischen Eltern zunächst ihren eigenen Kinderwunsch erfüllen. Erklärt das Paar die eigene Familienplanung für abgeschlossen, obwohl noch zuvor erzeugte Embryonen vorhanden sind, ergibt sich für das Paar ein moralisches Dilemma, wenn es die Vernichtung der erzeugten Embryonen oder der bereits imprägnierten Eizellen moralisch ablehnt.

Studien zu den abgebenden Eltern von Embryonenadoptionen ergaben, dass diese die Embryonen in stärkerem Maße als bereits existierendes Leben, einen Teil von sich oder bereits als ihre Kinder ansehen, als dies bei Keimzellspendern der Fall ist.14

Entscheiden sich die abgebenden Eltern für eine Weitergabe, müssen sie sich bewusst sein, dass ein Kind, das genetisch vollständig ihr eigenes ist, bei einer anderen Familie aufwächst. Die vom Netzwerk Embryonenspende betonte Solidarität durch die Weitergabe des Embryos an ein Paar, das sich bisher vergeblich ein Kind wünscht, übersieht diese emotionalen Herausforderungen an die abgebenden Eltern und suggeriert, einen Embryo könne man weitergeben wie ein nicht mehr gebrauchtes Kleidungsstück. Darüber hinaus ist der Fall denkbar, dass das abgebende Paar seinen eigenen Kinderwunsch mit einer In-vitro-Fertilisation nicht erfüllen konnte und Embryonen übrig bleiben, weil die Frau zum Beispiel gesundheitlich nicht mehr in der Lage dazu ist, ein Kind auszutragen. Die Umsetzung des aus Kindersicht wünschenswerten Kontakts im Sinne einer offenen Adoption kann dann eine ganz besonders große Herausforderung sein.

C Unterschied der Embryonenadoption zur Samenspende aus Sicht der Empfängereltern

Die sozialen Eltern eines durch Embryonenadoption erzeugten Kindes haben – wie bei einer Adoption – eine symmetrische Beziehung zum Kind, weil sie beide nicht mit dem Kind genetisch verwandt sind. Bei einer Keimzellspende ist die Beziehung dagegen asymmetrisch, da ein sozialer Elternteil gleichzeitig auch genetischer Elternteil ist. Diese ungleiche Ausgangsposition kann Spannungen zwischen den Eltern begünstigen.15

Aus Adoptivfamilien ist bekannt, dass es den sozialen Eltern häufig schwer fällt, auch den genetischen Eltern von Adoptivkindern einen wertschätzenden, würdigen Platz zu geben ohne sich zu ihnen in Konkurrenz zu fühlen. Dies ist jedoch wichtig, damit das Kind in keinen Loyalitätskonflikt zwischen den beiden Elternpaaren gerät, sondern alle Beteiligten nebeneinander anerkennen kann.11 Bei der Familiengründung durch Samenspende wird der genetische Vater des Kindes von den sozialen Eltern ebenfalls häufig als potenter Konkurrent des sozialen Vaters wahrgenommen,16 was immer noch viele Eltern davon abhält, ihre Kinder über ihre Entstehungsweise aufzuklären.

Bei der bei einer Embryonenadoption vorhandenen kompletten Parallelfamilie mit genetischem Elternpaar und leiblichen Vollgeschwistern ist zu vermuten, dass bei den empfangenden Eltern in noch stärkerem Maße Konkurrenzgefühle entstehen können. So äußern soziale Eltern in Embryonenadoptions-Familien in Studien die Befürchtung, dass eine Aufklärung der Kinder die bisherigen sozialen innerfamiliären Beziehungen zerstören könne.17 Entsprechend haben Studien ergeben, dass die Aufklärungsbereitschaft der sozialen Eltern in Embryonenadoptions-Familien noch geringer als bei Samenspenden ausfällt18, die Aufklärungsbereitschaft sich jedoch erhöht, je mehr Informationen über die abgebenden Eltern erhältlich sind.19
4. Embryonenadoptionen sollten – wenn überhaupt – nur unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden

Wegen diesen erheblichen Herausforderungen an die so gezeugten Kinder, aber auch an die abgebenden und empfangenden Eltern, sehen wir eine mögliche Zulassung der Embryonenadoption sehr kritisch.

Diese Haltung beruht insbesondere auch auf den eigenen Erfahrungen der Mitglieder unseres Vereins: Durch eine Samenspende gezeugte Menschen sehen sich einer schwierigeren Familiensituation ausgesetzt als Menschen, die bei ihren genetischen Eltern aufwachsen. Die Familiengründung mit Hilfe eines Dritten wird von den Eltern oft ausgeblendet oder unterschätzt. Viele Spenderkinder werden nicht über ihre Zeugungsart aufgeklärt und erfahren diese, wenn überhaupt, nur zufällig oder in ungünstigen Situationen, wie einem Familienstreit oder erst im Erwachsenenalter. Möchten sie mehr über ihre genetische Abstammung erfahren, treffen sie oft auf Unverständnis oder negative Emotionen ihrer Eltern sowie auf Reproduktionsmediziner, die die Daten der Spender – rechtswidrig – nur unzureichend dokumentiert haben. Hinzu kommt, dass von ihnen Verständnis für die Situation ihrer Eltern erwartet wird und sie teilweise auch das Gefühl haben, diese schonen zu müssen und ihnen nicht die Belastung aufbürden zu können, dass sie sich für ihre Abstammung interessieren.20

Wir vermuten, dass die Situation für durch Embryonenadoption gezeugte Menschen noch schwieriger ist. Wegen dieser Herausforderungen an die Identitätsfindung spricht sich eine knappe Mehrheit unserer Mitglieder (46 %) grundsätzlich gegen die Zulassung der Embryonenadoption in Deutschland aus. Die andere große Gruppe (36 %) tendiert ebenfalls eher zu einem Verbot, kann sich aber eine Zulassung unter strengen Bedingungen vorstellen.

Dazu gehören:

A Frühe Aufklärung der Kinder und Auseinandersetzung der Eltern mit fortbestehender Unfruchtbarkeit

Studien zu Embryonenadoptions-Familien haben noch geringere Aufklärungsquoten als bei Familien erkennen lassen, die mit Hilfe einer Samenspende entstanden sind.21 Die so gezeugten Menschen werden sehr häufig möglicherweise nur durch Zufall, auf jeden Fall aber zu spät von ihrer Zeugungsart erfahren. Dieses Verhalten zeigt, dass die Eltern sich wenig mit ihrer Unfruchtbarkeit und den Herausforderungen einer Familiengründung zu viert auseinandergesetzt haben und ihren Kindern auch nicht selbstbewusst als „nur“ soziale Eltern gegenüber auftreten können.

Das bestätigt die Ansicht unseres Vereins, dass es nicht der richtige Weg ist, Familiengründungen mit Hilfe von Dritten (oder wie bei der Embryonenadoption mit Hilfe eines anderen Paares) alleine der Reproduktionsmedizin zu überlassen. Diese behandelt solche Methoden der Familiengründung vornehmlich wie ein medizinisches Problem, das durch eine Schwangerschaft gelöst wird, und nicht als einen dynamischen, unbegrenzten und lebenslangen Prozess für alle Beteiligten. Hinzu kommt außerdem das finanzielle Interesse der Reproduktionsmedizin, die entsprechenden Behandlungen und Untersuchungen vornehmen zu können. Daher bedarf es deutlicher rechtlicher Regeln, die diese Formen der Familiengründung größtenteils der Entscheidungsfreiheit der Reproduktionsmedizin entziehen.

Der Verein Spenderkinder fordert daher, dass Eltern, die ihr Kind mit Hilfe einer Eizell-, Samenspende oder durch Embryonenadoption bekommen, zur Aufklärung ihrer Kinder verpflichtet werden. Wie andere Verpflichtungen auch, die in das familiäre Umfeld eingreifen (zum Beispiel das Recht auf gewaltfreie Erziehung), wird die Durchsetzung dieses Rechts schwierig sein. Trotzdem würde die ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung eine Leitwirkung auf die Eltern ausüben. Die rechtliche Verpflichtung sollte außerdem durch weitere Maßnahmen wie die Eintragung der genetischen Eltern im Geburtenregister und einer eingehenden psychosozialen Beratung flankiert werden.

B Parallelen zur Adoption erfordern intensive psychosoziale Beratung vor und nach der Geburt

Familiengründung mit Hilfe von Dritten – insbesondere aber die Embryonenadoption mit ihren sehr deutlichen Parallelen zur Adoption – sollten von einer intensiven psychosozialen Beratung sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes begleitet werden. Im internationalen Vergleich ist dies in Neuseeland der Fall.22 Konkret informiert werden sollte über die Notwendigkeit der Aufklärung des Kindes über seine Entstehungsweise sowie die zukünftige Situation, dass das Kind interessiert an einem Kontakt zu den genetischen Eltern sein kann und ein Recht hat, zu erfahren, wer diese sind. Außerdem sollte in Beratungsgesprächen auf mögliche Spannungen aufgrund der mangelnden Verwandtschaft zu dem Kind und die notwendige Auseinandersetzung mit der eigenen Unfruchtbarkeit eingegangen werden.

Idealerweise sollte das Kind im Wissen um seine Entstehung aufwachsen um eine kontinuierliche Identitätsentwicklung zu ermöglichen.23 Das bedeutet, Fragen des Kindes zu seiner Entstehung von Anfang an altersgemäß aber ehrlich zu beantworten. Erste Fragen dazu treten in der Regel im Kindergartenalter auf. Eine Geheimhaltung der Entstehungsweise kann auf die Dauer nicht nur eine Belastung für die Eltern darstellen, sondern bedeutet auch eine Bevormundung des entstandenen Menschen, die Werte wie Aufrichtigkeit und Gleichwertigkeit der Familienmitglieder untergräbt.

Adoptionsbewerber werden intensiv auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und auch nach der Adoption weiterhin betreut. Dies findet bei Eltern, die ihre Kinder mit einer Eizell-, Samenspende oder durch Embryonenadoption bekommen, nicht statt. Wir erwarten daher, dass eine verbesserte psychosoziale Beratung auch zu einer verbesserten Aufklärungsquote führen wird. In Großbritannien sind Reproduktionsärzte und -kliniken außerdem verpflichtet, Wunscheltern darauf hinzuweisen, dass sie ihre Kinder über ihre Entstehungsart aufklären sollten.

C Offenes Verfahren der Weitergabe

In Neuseeland kann eine Embryonenadoption nur in einem offenen Verfahren durchgeführt werden, bei dem die abgebenden und die empfangenden Eltern Kontakt zu einander aufnehmen.24 Ein ähnliches Verfahren sieht das christlich geprägte Snowflake Programm in den USA vor.25 Das deutsche Netzwerk Embryonenspende praktiziert mit einer Anonymität von abgebenden und empfangenden Eltern das Gegenteil.

Ein offenes Verfahren vermittelt sowohl abgebenden als auch empfangenden Eltern sichtbarer und spürbarer die Herausforderungen dieser Art der Familiengründung.

Für die abgebenden Eltern kann die Offenheit die Abgabe sowohl erschweren als auch erleichtern. Sehen die abgebenden Eltern die Weitergabe der Embryonen vor allem als Spende und Akt der Solidarität (so die Darstellung des Netzwerks Embryonenspende), zwingt die bewusste Auseinandersetzung mit den Empfängereltern sie dazu, sich damit auseinanderzusetzen, dass ein von ihnen gezeugtes Kind tatsächlich entstehen kann und bei anderen Eltern aufwachsen wird. Gleichzeitig kann für die abgebenden Eltern aber die Möglichkeit, Wünsche über die Empfänger zu äußern oder sie auszuwählen, auch die Entscheidung erleichtern, die Embryonen abzugeben, da sie die Embryonen bereits als ihre Kinder wahrnehmen und Einfluss darauf haben möchten, in welchem Umfeld sie aufwachsen.26

Für das durch Embryonenadoption entstandene Kind kann die Möglichkeit der abgebenden Eltern, Wünsche über das Empfängerpaar zu äußern, das Bewusstsein vermitteln, dass seine genetischen Eltern sich um sein Wohlergehen sorgten und daran interessiert waren, dass es ihm gut geht. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die Zuordnung zu den sozialen Eltern für das Kind auch bei einem Mitspracherecht der abgebenden Eltern eine willkürliche Entscheidung bedeutet. Es bleibt immer die Frage im Raum, wie ein Aufwachsen bei den genetischen Eltern und leiblichen Geschwistern gewesen wäre.

D Notwendige langfristige Dokumentation beider genetischen Elternteile und Auskunftsrecht

Für durch Embryonenadoption gezeugte Menschen ist die Kenntnis und Dokumentation der genetischen Eltern möglicherweise noch wichtiger als für durch Samen- oder Eizellspende gezeugte Menschen, weil bei ihnen soziale und genetische Elternschaft vollständig voneinander getrennt sind.

Aus den Erfahrungen von durch Samenspende gezeugten Menschen mit der problematischen Dokumentationspraxis der Reproduktionsärzte empfehlen wir außerdem, dass es bei der Embryonenadoption, wenn sie überhaupt zugelassen werden sollte, deutliche Regeln zur langfristigen und auch unabhängigen Dokumentation beider Elternteile geben muss. Die problematische Dokumentationspraxis der Reproduktionsärzte wird derzeit fortgesetzt: So hat das Netzwerk Embryonenspende zumindest in der Vergangenheit vertreten, nur über den leiblichen Vater Auskunft geben zu müssen, weil Mutter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur die Frau sei, die das Kind geboren habe.27

Wie bei Adoptionen sollte die Identität der genetischen Eltern im Geburtenregister festgehalten werden. Dies würde auch die Bereitschaft der Eltern erhöhen, ihre durch Embryonenadoption gezeugten Kinder über ihre Entstehungsart aufzuklären. Einen Auszug aus dem Geburtenregister fordern fast alle Standesämter für die Anmeldung einer Eheschließung .28 Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass das Kind die Tatsache der Entstehung durch eine Embryonenadoption an einem bestimmten Zeitpunkt seines Lebens erfährt. Diese Tatsache – zusammen mit der intensiven Adoptionsbetreuung – führt dazu, dass bei Adoptierten etwa 90 % der Kinder über ihre Abstammung aufgeklärt werden. Alternativ wäre ein nationales Register denkbar, bei dem die Personalien der Spender festgehalten werden und an das sich Betroffene mit ihrem Auskunftsanspruch wenden können. Dieses Register hat jedoch den Nachteil, dass es – anders als die Eintragung im Geburtenregister – keinen Anreiz für die Eltern darstellt, die Kinder über ihre Abstammung aufzuklären.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2015 ist das Recht auf Kenntnis der Abstammung nicht von einem bestimmten Alter abhängig. Entsprechend sollten Menschen aus Embryonenadoption ebenfalls von Anfang an Auskunft über die Identität ihrer genetischen Eltern erhalten können. Es wäre wünschenswert, dass wie bei Adoptierten der Kontakt von den Adoptionsvermittlungsstellen begleitet werden kann.

E Verhinderung direkter oder indirekter Kommerzialisierung zur Wahrung der Menschenwürde

Obwohl Reproduktionsmediziner bei allen Formen der Familiengründung zu dritt oder viert ausschließlich das Wort „Spende“ benutzen, wird oft eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die einer Kommerzialisierung entspricht. So geben zumindest einige frühere Samenspender an, dass sie vor allem auf Grund des finanziellen Anreizes gespendet haben.

Dies stellt für die so gezeugten Menschen eine Kränkung und weitere Ablehnung dar und beeinträchtigt ihre Würde als Mensch. Dies gilt in noch stärkerer Form für die Embryonenadoption, wo nicht „nur“ eine Keimzelle gespendet wird, sondern ein Embryo weitergegeben wird. Eine Kommerzialisierung der Embryonenadoption sollte daher unbedingt verhindert werden. Diese versteckt sich teilweise nicht nur in einer direkten Aufwandsentschädigung. So erhalten Frauen in Großbritannien teilweise In-vitro-Fertilisationen zu reduziertem Behandlungsgebühren, wenn sie sich bereit erklären, überzählige Eizellen zu spenden. Bei der Embryonenadoption sollten die empfangenden Eltern daher höchstens die Kosten für erforderliche Untersuchungen bei den abgebenden Eltern übernehmen, nicht jedoch die Cryokonservierung oder den Aufwand der Hormonstimulation für die ursprüngliche In-vitro-Fertilisation, bei der die Embryonen entstanden sind.

F Bereits zugelassene Verfahren sollten zunächst so geregelt werden, dass die Rechte der hierdurch gezeugten Menschen geschützt werden

Vor der Überlegung, ob weitere Formen von künstlicher Befruchtung zugelassen werden, durch die Spenderkinder erzeugt werden, sollte beachtet werden, dass die rechtliche Situation in Deutschland in den 45 Jahren, in denen Samenspenden in Deutschland erlaubt sind, noch immer nicht zufriedenstellend geregelt ist (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung vom 18.05.2015). Bevor weitere Verfahren der Reproduktionsmedizin zugelassen werden, sollten zunächst die bereits legalisierten rechtlich so geregelt werden, dass die Rechte der dadurch entstehenden Menschen geschützt und realisierbar werden können.

Bis dies soweit ist, sollte die Einhaltung des Embryonenschutzgesetzes durch Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden sichergestellt werden, damit Reproduktionsmediziner wie das Netzwerk Embryonenspende nicht weiterhin vollendete Tatsachen schaffen und dabei die in der Vergangenheit bei Samenspenden gemachten Fehler wiederholen.

  1. So Martin Löhning, Zivilrechtliche Aspekte der Samenspende de lege ferenda, Zeitschrift für Rechtspolitik 2015, 76, S. 77, dessen Artikel sich auch im Übrigen nicht durch Verständnis für die psychosozialen Herausforderungen von Familiengründungen durch Reproduktionsmedizin auszeichnet. []
  2. Teilweise wird der Begriff „Embryonenspende“, den wir Embryonenadoption nennen, jedoch auch für die Kombination von einer Eizellspende mit einer Samenspende verwendet. Im Unterschied zur ersten Variante wird hierbei der Embryo gezielt für die nicht-genetischen Eltern erzeugt. Diese Variante wird im Folgenden nicht gemeint. []
  3. vgl. Blyth, E., Frith, L., Paul, M. S. & Berger, R. (2011). Embryo Relinquishment for Family Building: How should it be conceptualised? International Journal of Law, Policy and the Family, 25 (2), 260–285, S.260. []
  4. Siehe auch Lea Wolz, Embryo zur Adoption freizugeben, Stern Online, 24.06.2015. []
  5. Keenan, J. A., Gissler, M. & Finger, R. (2012). Assisted reproduction using donated embryos: outcomes from surveillance systems in six countries. Human Reproduction, 27 (3), 747–752, S. 747. []
  6. Kern des rechtlichen Streits ist, ob die Weiterkultivierung eines Vorkerns mit der Absicht der Übertragung auf eine andere Frau eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz verbotene „Befruchtung“ zur Übertragung an eine andere Frau darstellt. Den Verbotstatbestand als erfüllt sehen Taupitz J., Hermes B., Eizellspende verboten – Embryonenspende erlaubt? Neue Juristische Wochenschrift 2015, 1802-1807, S. 1807; sowie Börgers, N. & Frister, H. (2010). Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Keimzellen; für die Legalität des Verfahrens spricht sich Monika Frommel, die zum Netzwerk gehört, in einem für das Netzwerk erstellten Rechtsgutachten aus. []
  7. Börgers, N. & Frister, H. (2010). Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Keimzellen. []
  8. vgl. z.B. Textor, M. R. (1988). Offene Adoption von Säuglingen. Unsere Jugend, 40, 530-536; Haar, R. (2010). Eltern unter Druck: Beratung von hilflosen und überforderten Eltern. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht. []
  9. z.B. Blyth, E., Langridge, D. & Harris, R. (2010). Family building in donor conception: parents’ experiences of sharing information. Journal of Reproductive and Infant Psychology, 2 (28), 116-127, S. 124f.; Rumball, A. & Adair, V. (1999). Telling the story: parents’ scripts for donor offspring. Human Reproduction, 5 (14), 1392-1399, S. 1397. []
  10. Beeson, D., Jennigs, P. & Kramer, W. (2011). Offspring searching for their sperm donors: how family type shapes the process. Human Reproduction, 9 (26), 2415–2424, S. 2419; Hertz, R., Nelson, M. & Kramer, W. (2013). Donor conceived offspring conceive of the donor: The relevance of age, awareness, and family form. Social Science & Medicine, 86, 52-65, S.56; Scheib, J., Riordan M. & Rubin S. (2005). Adolescents with open-identity sperm donors: reports from 12–17 year olds. Human Reproduction, 20, 239-252, S. 248; Blake, L., Casey, P., Jadva, V. & Golombok, S. (2014). ‘I Was Quite Amazed’: Donor Conception and Parent–Child Relationships from the Child’s Perspective. Children & Society, 28, 425-437. []
  11. Oelsner, W. & Lehmkuhl, G. (2008). Adoption: Sehnsüchte – Konflikte – Lösungen. Düsseldorf: Patmos. [] []
  12. Carroll, H.: Donor IVF baby who says ‚I wish I’d never been born‘ – Daily Mail 25.06.2014. []
  13. Siehe Gesetzesbegründung zum Embryonenschutzgesetz, Bundestag-Drucksache 11/5460, 1989, S. 7. []
  14. Paul, M.S., Berger, R., Blyth, E. & Frith, L., (2010). Relinquishing Frozen Embryos for Conception by Infertile Couples. Families, Systems & Health, 28 (3), 258-273, S. 264, 267; Blyth, E., Frith, L., Paul, M. S. & Berger, R. (2011). Embryo Relinquishment for Family Building: How should it be conceptualised? International Journal of Law, Policy and the Family, 25 (2), 260–285, S. 277; de Lacey, S. (2005). Parent identity and ‘virtual’ children: why patients discard rather than donate unused embryos. Human Reproduction, 20 (6), 1661–1669, S. 1661. []
  15. Scheib, J., Riordan, M., Rubin, S. (2003). Choosing identity-release sperm donors: the parents’ perspective 13-18 years later. Human Reproduction, 5 (18), 1115-1127, S. 1118; Owen, L. & Golombok, S. (2009). Families created by assisted reproduction: Parent-child relationships in late adolescence. Journal of Adolescence 32, 835-848, S. 846. []
  16. Kirkman, M. (2004). Genetic Connection And Relationships in Narratives Of Donor-Assisted Conception. Australian Journal of Emerging Technologies and Society 1 (2), 1-21, S. 12; Lalos, A., Gottlieb, C. & Lalos, O. (2007). Legislated right for donor-insemination children to know their genetic origin: a study of parental thinking. Human Reproduction 6 (22), 1759–1768, S. 1766. []
  17. MacCallum, F. & Golombok, S. (2007). Embryo donation families: mothers‘ decisions regarding disclosure of donor conception. Human Reproduction, 22 (11), 2888-2895, S. 2888 []
  18. MacCallum, F. & Keeley, S. (2008). Embryo Donation Families: A Follow-Up in Middle Childhood. Journal of Family Psychology, 22 (6), S. 799–808, S. 805; MacCallum, D. (2009). Embryo donation parents‘ attitudes towards donors: comparison with adoption. Human Reproduction, 24 (3), 517-523, S. 517. []
  19. MacCallum, D. (2009). Embryo donation parents‘ attitudes towards donors: comparison with adoption. Human Reproduction, 24 (3), 517-523, S. 517. []
  20. Jadva, V., Freeman, T., Kramer, W. & Golombok, S. (2010) Experiences of offspring searching for and contacting their donor siblings and donor. Reproductive BioMedicine Online 20, 523–532, S. 531; Beeson, D., Jennigs, P. & Kramer, W. (2011). Offspring searching for their sperm donors: how family type shapes the process. Human Reproduction, 9 (26), 2415–2424, S. 2420. []
  21. MacCallum, F. & Keeley, S. (2008). Embryo Donation Families: A Follow-Up in Middle Childhood. Journal of Family Psychology, 22 (6), S. 799–808, S. 805. []
  22. Goedeke, S. & Payne, D. (2010). A qualitative study of New Zealand fertility counsellors’ roles and practices regarding embryo donation. Human Reproduction, 25 (11), 2821–2828. []
  23. Blyth, E., Langridge, D. & Harris, R. (2010). Family building in donor conception: parents’ experiences of sharing information. Journal of Reproductive and Infant Psychology, 2 (28), 116-127, S. 124f. []
  24. siehe zu Neuseeland Goedeke, S. & Payne, D. (2010). A qualitative study of New Zealand fertility counsellors’ roles and practices regarding embryo donation. Human Reproduction, 25 (11), 2821–2828. []
  25. Collard, C. & Kashmeri, S. (2011). Embryo adoption: Emergent forms of siblingship among Snowflakes families. American Ethnologist, 38 (2), 307–322. []
  26. de Lacey, S. (2005). Parent identity and ‘virtual’ children: why patients discard rather than donate unused embryos. Human Reproduction, 20 (6), 1661–1669, S. 1668. []
  27. Das ist rechtlich allerdings unbeachtlich, denn das Bürgerliche Gesetzbuch kann als einfaches Gesetz nicht Verfassungsrecht modifizieren, aus dem das Recht auf Kenntnis der Abstammung basiert. Inzwischen (Stand 1. Juli 2015) wurden jegliche Informationen zum Recht des durch Embryonenadoption gezeugten Kindes von der Internetseite des Netzwerks Embryonenspende genommen. []
  28. Obwohl § 12 Absatz 2 Personenstandsgesetz den Auszug aus dem Geburtenregister nicht als beizubringenden Urkunden aufzählt, fordern die meisten Standesämter diesen, um das Bestehen von Ehehindernissen wirksam überprüfen zu können. Siehe zum Beispiel das Standesamt Berlin Lichtenberg. []

Viktoria und Simon am Freitagabend 3. Juli zu Gast beim Kölner Treff

Spenderkinder-Mitglieder Viktoria und Simon waren am Freitag, 3. Juli beim Kölner Treff im WDR-Fernsehen zu Gast und erzählten dort von ihrer Suche nach ihren genetischen Wurzeln. Leider zeigt sich die Klinik ihrer Eltern aus Essen auch nach den Gerichtsurteilen des Oberlandesgerichts Hamm und des Bundesgerichtshofs sehr uneinsichtig. Ab 1:11 sind die beiden zu sehen.

Ein wichtiger Hinweis zur Richtigstellung der rechtlichen Situation: Das Gerichtsurteil in Hamm hat kein neues Gesetz geschaffen, sondern bereits vorher geltendes Recht bestätigt. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist herrschende juristische Meinung in Deutschland seit den 60er Jahren. Samenspende ist seit 1970 erlaubt. Anonyme Samenspenden hatten in Deutschland also nie eine rechtliche Grundlage. Mehr dazu auf unserer Homepage unter die rechtliche Situation.

Eine Wiederholung wird am Sonntag, 5. Juli 2015 von 09.30 – 10.55 Uhr gesendet.

Artikel über Embryonenadoption bei Stern.de am 24. Juni 2015

Unter dem Titel Embryo zur Adoption abzugeben erschien am 24. Juni 2015 ein Artikel der Journalistin Lea Wolz in der Online-Ausgabe des „Stern“. Als InterviewpartnerInnen kommen zu Wort: Leya von Wunschkinder.net, Hans-Peter Eiden als Vortandsmitglied des bayerischen Netzwerks Embryonenspende, Ulrich Hilland als Vorsitzender des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands sowie Spenderkinder-Vorstandsmitglied Anne.

Internationale Unterschriftenkampagne gegen Leihmutterschaft

Seit einigen Wochen läuft die internationale Petition stop surrogacy now. Die Kampagne setzt sich dafür ein, Leihmutterschaft weltweit zu stoppen. Für FrauenrechtsaktivistInnen steht der Aspekt im Vordergrund, dass Leihmutterschaft häufig mit der Ausbeutung ärmerer Frauen zusammenhängt. Aber selbst wenn diese Problematik durch gute Aufklärung und gesundheitliche Versorgung der beteiligten Frauen zu bewältigen versucht wird, wird bei der ganzen Prozedur über den entstehenden Menschen verfügt, er wird zu einem (Handels-)Objekt. Deshalb verletzt dieses Verfahren – auch wenn es in nicht-kommerzieller Form eingesetzt wird – die Würde der entstehenden Menschen. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach einem Kind, gibt es kein Recht auf ein Kind.

Mehr Informationen und die Möglichkeit, die Petition durch eine Unterschrift zu unterstützen, gibt es unter obigem Link.

Anhörung zur Embryonenspende beim Deutschen Ethikrat am 26. Mai 2015

Spenderkinder-Mitglied Anne hat am 26. Mai 2015 die Perspektive der Spenderkinder auf die so genannte „Embryonenspende“ (aus unserer Sicht „Embryonenadoption“) bei einer Anhörung des Deutschen Ethikrates in Berlin vertreten. Der Deutsche Ethikrat bereitet derzeit eine Stellungnahme zu diesem Thema vor und hat neben uns auch die Elternvertretung des sogenannten DI-Netzes, das bayerische Netzwerk Embryonenspende sowie die britische Forscherin Fiona McCallum als ReferentInnen zu der Thematik befragt. Wir bedanken uns herzlich beim Deutschen Ethikrat für die Einladung und die sich anschließende interessante und lebhafte Diskussion und sind gespannt auf die Stellungnahme.

Super Dad Rezension

Am 26.05.2015 lief die deutsche Spielfilmkomödie „Super Dad“ im privaten Fernsehen. Es geht darin um einen Spender, dessen 99 Spenderkinder ihn verklagen und kennenlernen wollen. Im Zusammenhang mit dem Titel kann man leider nicht von einem ernst zu nehmenden Film reden. Im Großen und Ganzen ist er zwar unterhaltsam, entspricht aber in vielerlei Hinsicht nicht der Realität in Deutschland und ist von Stereotypen überfüllt. Als selbst so entstandener Mensch fällt das Lachen schwer. Die Geschichte kommt Ihnen auch bekannt vor? Richtig. Wir kennen eine ähnliche französische Produktion namens Starbuck, der wirklich sehenswert war. Muss man „Super-Dad“ also unbedingt gesehen haben?

Der Spender

Es ist der Spender, wie ihn sich der Großteil der Gesellschaft ausmalt: Ein gut aussehender Macho, der als Student Geld brauchte und kein bisschen Interesse an seinen Kindern hat. Es wurde alles dafür getan, den Spender Mark als eine absolute anti-Vater-Figur zu konstruieren. Der Alkohol fließt in Mengen, ob privat oder beim Fussball, wo er am lautesten schreien kann, Party ist als Barkeeper seine Lieblingsbeschäftigung und Kinder behandelt er schlecht.

Privat hat Mark eine Freundin, der er einen Heiratsantrag macht, wenn auch unspektakulär. Auf ihren Wunsch hin eine Familie zu gründen, erwidert er nur, dass die beiden schon genug Familie seien – Kinder brauche man nicht, und er sowieso nicht. Als seine Verlobte plötzlich schwanger ist, ist er einer Abtreibung gegenüber nicht abgeneigt, so dass der Termin in der Klinik schnell gemacht wird. Erst gegen Ende des Filmes kommt Mark zu einer anderen Meinung und freut sich letztlich auch über seine Zwillinge.

Abgesehen davon, dass ein Spender, der so viel Alkohol trinkt, schon Probleme haben müsste, überhaupt geeignetes Sperma zu haben, wurde wirklich alles daran gesetzt die Vorstellung des „Mr. Big“ so unsympathisch wie möglich zu konstruieren. Auch wenn er eine Entwicklung durchmacht, ist der Film voll von Stereotypen und Meinungen, die einen vermeintlichen Großteil der Gesellschaft widerspiegeln sollen. An dieser Stelle wäre ein Gleichgewicht von Vorurteilen und Realität wünschenswert gewesen. Auch die starken Widersprüche des Spenders sind zu überstrapaziert. So wird von dem Mann, der seinem Spenderkind bei der ersten Begegnung sagt: „Hätte ich einen Sohn haben wollen, hätte ich wohl kaum in einen Becher gewichst“, der „Super Dad“.

Lüge

Um kurz auf das Thema der Verheimlichung einzugehen, ist auch in diesem Film Mark heimlich zur Samenbank gegangen. Niemand wusste von seiner Tätigkeit und auch seine Verlobte soll es auch nach Eingang der Klagen nicht erfahren. Warum? Die Frage wird nicht wirklich beantwortet. Das Prinzip „Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß“ scheint vorzuherrschen. Am Ende kommt jedoch immer alles raus und es war eben genau die Lüge, die Marks Freundin enttäuschte. Sie selber solle abtreiben, aber er hat bereits 99 Kinder. Nicht die Tatsache an sich, sondern eben der Umgang damit ist ausschlaggebend für eine kurzzeitige Beziehungskrise. Diese Tatsache unterstützt die Forderung transparent und offen mit der Samenspende umzugehen. Innerhalb einer so entstandenen Familie und auch innerhalb der Familie des Spenders – Spenderkinder wird oft vorgeworfen, durch ihr Auftauchen die Familie zu zerstören. Dabei ist es eben meistens die Lüge der Spender. So reagieren die Frauen verständlicherweise ähnlich, wie Spenderkindern ihren Eltern gegenüber, wenn sie teilweise mehr als 20 Jahre angelogen wurden.

Die Spenderkinder

Unter den 99 Klägerinnen und Klägern lässt sich eine bunte Mischung finden. Neben verschiedenen Hautfarben und Religionen, sind auch wieder behinderte und kranke Menschen dabei. Letzteres entspricht natürlich der Realität, denn auch ein „künstlich gezeugtes Kind“ ist leider nicht frei davon. In Starbuch hatte man gut sehen können, dass genau diese Kinder von den Eltern nicht akzeptiert wurden und eine Enttäuschung darstellten. In „Super Dad“ fehlt es. Interessant und gut ist der Bezug auf Krankheiten, die durch einen Organ- bzw. Knochenmarkspender besiegt werden können. So wird der Spender zum Lebensretter durch seine Knochenmarkspende an eine seiner an Leukämie erkrankten Tochter.

Dass so viele verschiedene Hautfarben und Religionen zustanden kommen ist eher unrealistisch. Denn ein Spender wird dem sozialen Vater angeglichen und auch gerade bei anderen Religionen achten die Paare sehr darauf, dass es die selben sind.

Ein weiterer Junge fiel auf, der von seinem sozialen Vater schlecht behandelt und sogar geschlagen wurde. Mark setzte sich gegen Ende des Film für ihn ein und wagte es sogar, vor dem sozialen Vater zu äußern, dass er der „echte“ Vater sei. An dieser Stelle war die Entwicklung des Spenders endgültig über’s Ziel hinausgeschossen. Denn auch wenn er der „echte“ – wohl leiblich gemeinter – Vater ist, ist er nicht der Papa, der sich über Jahre zu einer sozialen Bezugsperson entwickelte und die Rolle einnahm. Trotzdem zeigt die Beziehung zwischen Kind und sozialen Vater, dass auch ein „Wunschkind“ von seinem Eltern enttäuscht werden kann und die Beziehung zwischen Elternteil und Kind distanziert oder gar nicht vorhanden sein kann. Dieser Aspekt ist in soweit wichtig, da ein so sehr ersehntes Kind nicht das Garant für eine intakte Familie ist. Oft sind diese Probleme sogar durch die Zeugungsweise begründet – so fühlte sich der soziale Vater vom Spender bedroht und empfand eine Konkurrenz. Diese Bedenken sind nicht selten und führen oft zu Missverständnissen in einer Ehe und Familie, was einen offenen Umgang mit dem Thema und eine psychologische Beratung oder Betreuung nur noch stärker begründet. Denn die Angst, dass Spenderkinder einen „neuen“ oder gar „besseren“ Vater suchen entspricht nicht der Realität.

Dass lediglich der Mensch hinter einer Nummer oder eines Pseudonyms gesucht ist, wird in anderen Szenen deutlich. Fragen wie „Warum hast du überhaupt gespendet?“ und vererbte Gemeinsamkeiten wie ein auffälliges Muttermal am Handgelenk begründen die Suche nach dem leiblichen Vater. Mehrmals betonen die Kinder ihren Spender lediglich kennenlernen zu wollen. Trotzdem fällt auf, dass der Spender verklagt wird und nicht der Arzt bzw. die Klinik, die die Daten über die Identität des Spenders bewahrt. Es war nicht ganz deutlich, ob nun der Arzt die Daten rausgegeben hat oder nicht. Wenn dem so wäre, müssten die Spenderkinder ihren Spender nicht verklagen, sondern versuchen mit ihm Kontakt aufzunehmen.

Es überwiegt jedoch leider durchgehend die Ansicht der Spenderkinder: „Wir sind eine Familie“ – so richtig das auch genetisch sein mag, so falsch und respektlos ist es der eigenen sozialen und damit echten Familie gegenüber. Eventuell entsteht eine Gemeinschaft, aber keine Familie, so wir es im Verein auch sind.

Gesetzliche Situation

Nachdem die Klagen eingingen wurde auch direkt der Arzt der Samenbank kontaktiert. Mark wunderte sich über die 99 Kinder, die doch eigentlich nur 15 sein dürften – und so ist es auch. Obwohl natürlich höhere Geburtenzahlen nicht ausgeschlossen werden können, aufgrund mangelhafter Dokumentation, ist es für eine Komödie natürlich wie gemacht 99 Kinder durch Samenspenden zu haben und dann die Hundertermarke mit privaten Kinder noch zu topen. Nichtsdestotrotz wird deutlich, wie Samenbanken mit Sperma umgehen und wie Kinder „produziert“ werden. Die dadurch entstehende Inzestgefahr wird durch einen Flirt zwischen Tochter und Spender deutlich – wenn auch wieder sehr überspitzt aufgrund des Altersunterschiedes, aber passend für das Genre.

Der Arzt und anscheinend auch die Produzenten gehen jedoch von einer falschen „neuen Rechtsprechung“ aus. In einer Szene zwischen Spender und Arzt behauptet der Mediziner, dass seit einem Urteil am Oberlandesgericht aus dem Jahr 2013, Kinder das Recht hätten ihren Spendern kennenzulernen. Das ist schlichtweg falsch. Aus einer Klage, die geltendes Recht nur umzusetzen versuchte, entsteht keine neue Rechtslage. Bereits 1989 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass jedes Kind ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat. Das ist also nichts Neues. Jedoch wird deutlich, dass wohl erst durch den Medienrummel um das OLG-Urteil die Idee aufkam einen Film dazu zu drehen – Schade, dass es kein erstzunehmender Film werden konnte.

Dass sich Spender und Mediziner sehr angeregt miteinander im Arztzimmer unterhalten zeugt davon, wie parteiisch die Beziehungen wirklich sind. So sehen Ärzte den Spender wohl eher wie einen guten „Geschäftspartner“ und Spenderkinder als „ungewollte Reklamation“. Das Gesetz, durch das sich alle immer in einer vermeintlich sichreren „Grauzone“ bewegten, teilt nun die Parteien in schwarz und weis. Um die Meinung des Filmes zu zeigen hier ein Ratschlag, den Mark von seinem Vater bekam: „Wenn dein Auto geklaut wird und jemand baut damit einen Unfall, musst du ja auch nicht für den Schaden aufkommen.“

Dass sich 99 Kinder von einem Spender finden ist ebenso unrealistisch wie die Tatsache 99 Halbgeschwister zu haben an sich. Im Film wird nicht gesagt, wie sie sich gefunden haben. Da jedoch nur 4% überhaupt von ihrer Entstehung wissen – vor allem in dem Alter – ist es wohl eher eine Wunschvorstellung. Durch ein Register, wie es in den USA existiert wäre es umsetzbar, aber in Deutschland nicht.

Muss man ihn sehen?

Nein, muss man nicht. Es ist ein purer Unterhaltungsfilm, der nur sehr bedingt und bei genauer Betrachtung zum Nachdenken anregt. Wirklich schade, dass die Grundidee geklaut und auch noch schlechter umgesetzt ist. Gerade weil er in Deutschland spielt hätten wir uns einen an die deutsche Rechtslage angepasste Variante gefreut. Nur das Urteil vom OLG zu erwähnen und dann noch falsch auszulegen ist leider enttäuschend. Die Komödie ist völlig überfüllt von Vorurteilen und bringt in Dialogen die teilweise schlimmsten und unreflektiertesten Aussagen überhaupt. Teilweise fragt sich der Zuschauer: „Hat er das jetzt wirklich so gesagt?“

Fairerweise muss gesagt werden, dass der Film wahrscheinlich auch nicht die Absicht hatte eine Frage zu stellen oder für ein gesellschaftlich tabuisiertes und ernstes Thema zu sensibilisieren.

Akte 20.15 mit Anja auf SAT1

Im Anschluss an den Spielfilm „Super Dad“ wurde am 26. Mai bei Akte 20.15 über die Situation von Spenderkinder-Mitglied Anja berichtet. Der Beitrag kann auf der SAT1-Mediathek abgerufen werden.
Zudem werden dort zwei Experten-Interviews mit Prof. Dr. Jörg Maywald (Geschäftsführer der „Deutschen Liga für das Kind“) bereitgestellt.
Er berichtet zum einen über die rechtliche Situation von Spenderkindern. Ergänzend sei erwähnt, dass auch schon vor 1989 das Recht auf Kenntnis der Abstammung bestand. Anders als im Beitrag über Anja dargestellt, wurde zudem in den Berufsordnungen für Ärzte darauf hingewiesen, dass die Spender-Unterlagen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Mehr dazu in unserer Rubrik zur rechtlichen Situation.
In einem zweiten Beitrag verdeutlicht Prof. Dr. Maywald, warum die Herkunft für Spenderkinder so wichtig ist. Maywald gibt zudem Tipps für Eltern, wie sie am besten damit umgehen und ihr Kind aufklären können.
Selbstverständlich kann man eine persönliche Beziehung zum Spender nicht erzwingen, dennoch fänden wir es vertretbar, den Spender in einem Vorgespräch darauf vorzubereiten, dass das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit später einmal Kontakt aufnehmen möchte und die Bereitschaft zu einem Treffen vorauszusetzen.
Autorin: Anja