Fünfter Halbgeschwister-Treffer

Wir konnten uns vor ein paar Tagen über den fünften Halbgeschwister-Treffer in unserem Verein freuen.

Entdeckt wurde die Verwandtschaftsbeziehung über den US-amerikanischen DNA-Test Family Finder, den wir zur Suche nach Verwandten benutzen. Manuel war dort schon seit über drei Jahren registriert, Désirée ist erst vor ein paar Monaten zu unserem Verein gestoßen und hat den Test gemacht. Zwischen beiden besteht ein Altersunterschied von zehn Jahren.

Beide wurden in der Praxis von Dr. Poluda in München gezeugt – von der wir erst vier Mitglieder haben. Daran sieht man gut, dass weder das Alter entscheidend ist für die Beurteilung der Chance, einen Treffer zu haben, noch die Zahl der Spenderkinder von derselben Klinik, die bislang bei Family Finder registriert sind. Es ist immer ein bisschen Glück dabei, und für viele eher eine Investition in die Zukunft.

Manuel und Désirée freuen sich über den Austausch und planen auch ein Treffen. Und wir hoffen, dass noch viele Spenderkinder (und nicht nur unsere Mitglieder) den Test machen werden und wir uns noch über viele Treffer freuen können.

Radiobeitrag bei NDR Info am 21. März 2016

Unter dem Titel „Samenspender-Kinder: Die Suche nach dem Vater“ berichtete NDR Info am 21. März 2016 über die Schwierigkeiten von Spenderkindern, trotz bestehenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung, zu erfahren, wer ihre biologischen Väter sind. Spenderkinder-Mitglied Mia gewährt dabei Einblick in ihre persönliche Suche.

Etwas unglücklich ist der Titel: Bei einer Familiengründung durch Samenspende wird die Vaterschaft auf zwei Väter aufgespalten, das entstehende Kind hat einen sozialen und einen biologischen Vater. Wir Spenderkinder möchten nicht den einen mit dem anderen ersetzen, sondern beide nebeneinander kennen, weil beide zu uns dazugehören.

Leseempfehlung: „Spenderkinder – Was Kinder fragen werden, Was Eltern wissen sollten“ von Wolfgang Oelsner und Gerd Lehmkuhl

„Die Transparenz von verzweigten, oft versteckten Dynamiken schärft ein Problembewusstsein für die Betroffenen.“

Am 29. Februar 2016 ist das Buch „Spenderkinder – Was Kinder fragen werden, Was Eltern wissen sollten“ erschienen (Verlag Fischer & Gann, 243 Seiten, ISBN 978-3-903072-16-9). Die beiden Autoren Wolfgang Oelsner, Pädagoge und Kinder- und Jugendlichenanalytiker, und Gerd Lehmkuhl, Arzt und Psychologe, bringen vor allem familiensystemisches Erfahrungswissen aus ihrer langjährigen Berufspraxis ein. Im Gegensatz zu den bisher erschienenen Büchern zu dieser Thematik beleuchten die Autoren die Familiengründung durch Samenspende aus einer kindzentrierten Perspektive.

Für das Buch wurden zehn Spenderkinder-Mitglieder im Alter zwischen 25 und 48 Jahren interviewt und werden als Fallvignetten vorgestellt, ergänzt durch vergleichende Fallbeispiele von Kindern, die durch Adoption oder eine Patchworkfamilie ein familiäres Umfeld erleb(t)en, in dem soziale und genetische Elternschaft ebenfalls auseinanderfielen. Die Autoren arbeiten Parallelen heraus und weisen auf wiederkehrende Fragen und Bedürfnisse der entstandenen Menschen hin. Sie treten deutlich für einen offenen und wahrheitsgetreuen Umgang und für die Offenlegung versteckter Dynamiken ein, wozu das Buch einen großen Beitrag leistet. Dabei enthalten sich die Autoren jedoch eines grundsätzlichen Werturteils über die Verantwortbarkeit einer Familiengründung durch Samenspende. Stattdessen identifizieren sie sogenannte „Kannbruchstellen“ (= Schwierigkeiten bei dieser Form der Familiengründung, die sich aufgrund der Familienkonstellation ergeben können), die Eltern, oder Menschen, die darüber nachdenken, ob eine Familiengründung durch Samenspende für sie infrage kommt, kennen sollten.

Die interviewten Spenderkinder erfuhren zum Teil bereits im Alter von 9 bis 10 Jahren, zum Teil erst später von ihrer Entstehungsweise. Einige können mit ihren Eltern darüber sprechen, andere vermeiden es, weil sie den Eindruck haben, dass es ihre Eltern belasten würde. Nur eine Interviewpartnerin spricht sich ausdrücklich gegen Samenspende aus. Allen mittlerweile erwachsenen Spenderkindern ist gemeinsam, dass sie ein Verbot von anonymen Samenspenden, eine möglichst frühe Aufklärung der Kinder sowie eine qualifizierte psychosoziale Vorbereitung aller Beteiligten für notwendig halten.

Wissens- und Nachdenkeswertes zum Verständnis der Perspektive der Kinder
Die Autoren umrahmen und ergänzen die Falldarstellungen mit Gedanken zur Auswirkung suggerierter Machbarkeit in der Reproduktionsmedizin und mit einem groben Überblick über die Verfahren der künstlichen Befruchtung sowie den Möglichkeiten durch eine Pflegschaft oder Adoption für ein Kind zu sorgen. Dabei werfen die Autoren die Frage auf, wer im ersehnten Beziehungsverhältnis für wen da sein wolle, da der Wunsch für ein Kind zu sorgen sich nicht ohne weiteres auf unbegleitete Flüchtlingskinder oder Pflegekinder erstrecke, für die es in Deutschland noch immer zu wenige Pflegeeltern gebe.

Nachdenklich stimmen die Autoren auch die unterschiedliche Gewichtung des Einflusses von Genetik und Umwelt in der Reproduktionsmedizin nach dem „Pippi-Langstrumpf-Prinzip“; während einerseits die gute genetische Ausstattung der Spender als vertrauenswürdige Erbmasse hervorgehoben werde, werde nach der Geburt der Einfluss der Umwelt betont. Eine extrem asynchrone Gewichtung identifizieren Oelsner und Lehmkuhl zwischen den Ergebnissen der pränatalen Bindungsforschung, die, ernstgenommen, Gedanken an eine in Deutschland verbotene Leihmutterschaft im Keim ersticken würden.

Um ein besseres Verständnis der Kinder zu ermöglichen, stellen die Autoren wichtige Aspekte der Entwicklungspsychologie sowie Studienergebnisse zu Untersuchungen mit Spenderkindern vor. Rechtliche und ethische Aspekte runden die Darstellung ab. Kritisch sehen Oelsner und Lehmkuhl die häufig bemühte Ableitung, dass Kinder, die mit Hilfe der Reproduktionsmedizin entstehen, Wunschkinder und deshalb automatisch frei von Schwierigkeiten in späteren Entwicklungsphasen seien. Stattdessen geben sie zu bedenken, dass diese Kinder ganz besonders herbeigesehnt würden und ihr Aufwachsen deshalb unter ganz besonderem Druck stehe.

Was Kinder fragen werden
Abschließend fassen sie ihre Beobachtungen thematisch sortiert zusammen: Die Kinder werden fragen, wo sie herkommen und wo sie hingehören. Alle interviewten Spenderkinder wünschten zu erfahren, wer ihr biologischer Vater als Mensch ist. Diese beiden zentralen Fragen sind nur zum Teil mit Fakten zu beantworten, sondern erfordern auch eine Einordnung des Kindes von sich selbst, die nicht von außen vorgegeben werden kann. Oelsner und Lehmkuhl haben als wichtigen Schritt von Spenderkindern beobachtet, dass diese sich im Erwachsenenalter zunehmend als Subjekte wahrnähmen, die sich sträubten, ohnmächtiges Objekt anderer zu sein. Das zeige sich auch in eigenen, von denen der Eltern abweichenden Ansichten und Einordnungen.

Was Eltern wissen sollten
Eltern sollten wissen, dass es sinnvoll ist, von Anfang an offen mit dem Thema umzugehen und sie das Fremde nicht versuchen sollten zu ignorieren oder zu verleugnen, sondern zu integrieren. Die spätaufgeklärten Spenderkinder berichteten, dass das Vorspielen falscher Tatsachen sie an ihren eigenen Wahrnehmungen zweifeln ließ, weil Wort und Wahrnehmung nicht zusammenpassten.

Der biologische Vater des Kindes, der mit seinen genetischen Anlagen im Kind präsent ist, könne bei den Eltern zu Verunsicherung hinsichtlich ihrer Elternrolle führen. Sie sind nicht die alleinigen Erzeuger des Kindes, sondern eine weitere, meist unbekannte, Person ist beteiligt. Das habe Auswirkungen auf die psychologische Dynamik in der Familie. Die Eltern erlebten häufig „Schuldgefühle, Angst vor Stigmatisierung und Sorge, dass der soziale Vater zurückgewiesen werden würde, wenn die Wahrheit herauskäme“ (S.74). Diese Dynamiken, die auch in Familien auftreten könnten, die einen offenen Umgang mit der Samenspende wählen, raten die Autoren – mit Verweis auf die Verantwortung für den Lebensweg der Kinder – unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und Bindungsforschung an Ort und Stelle zu bearbeiten.

Als weitere Dynamik, die sich bei einigen der interviewten Spenderkinder (Stefanie, Frank, Jule, Klara, Sunny, Johanna) zeigte, arbeiteten Oelsner und Lehmkuhl eine Rollenumkehr in der Eltern-Kind-Beziehung heraus, die sich darin ausdrücke, dass die Kinder Verantwortung für die Gefühle ihrer Eltern übernähmen und ihre Eltern schonten, indem sie ihnen beispielsweise nicht von ihrem Interesse an ihrem biologischen Vater erzählten um insbesondere den sozialen Vater nicht zu verletzen. Wie stark sich diese Rollenumkehr mit den elterlichen Bitten „verstehe und entlaste mich“ – wenn sie nicht reflektiert wird – auch bei Singlemüttern bemerkbar machen kann, wird anhand eines entsprechenden Beispiels veranschaulicht.

Kannbruchstellen
Die beiden Autoren identifizieren sogenannte „Kannbruchstellen“: Spenderkinder stehen zu ihrem biologischen Vater, dem Samenspender, in einer Art von Beziehung. Das erschwere es ihnen, die oftmals eher distanzierte Haltung ihrer Eltern ihm gegenüber einzunehmen, was häufig auch nicht ihren eigenen Bedürfnissen entspräche. Begebe sich das Kind auf genealogische Spurensuche, berge das ein hohes Kränkungspotenzial, das thematisiert werden solle, um die Beziehung zu den Eltern darunter nicht leiden zu lassen. Oelsner und Lehmkuhl formulieren es in der Sprache der Märchen, auf die sie auch an anderen Stellen zur Veranschaulichung zurückgreifen: „Erst wenn der soziale Vater innerlich „Ja“ zu dem Dritten mit seinem Gefolge sagen kann, wird der „Gast“ wirklich willkommen sein“ (S.218).

Nahezu alle Befragten Spenderkinder erlebten ihre sozialen Väter als stumm – ein Bild, das sich übrigens in aktuellen Kinderwunschforen wiederfindet, in denen fast ausschließlich Frauen schreiben. Eine abweichende genetische Abstammung müsse einer guten Beziehung keineswegs im Wege stehen, könne jedoch unreflektiert rasch als stets verfügbare innere Ausrede genutzt werden um anstrengenden zwischenmenschlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege zugehen. Die Autoren warnen davor, bei Fremdheitsgefühlen vorschnell auf die fremden Gene zu verweisen. Fremdheitsgefühle und Verunsicherung der Kinder könnten außerdem die Familie belasten, wenn unaufgeklärte Kinder sich nicht trauten, ihre Zweifel zu äußern, weil sie spürten, dass sie ihre Eltern damit in unerwünschte Situationen brächten.

Nagelprobe für die Eltern
Wer sich ausgehend von den auf dem Cover genannten Begriffen „Künstliche Befruchtung, Samenspende, Leihmutterschaft und die Folgen“ technische Details und Informationen zum Ablauf erhofft, wird sicherlich enttäuscht sein. Zwar werden einführend auch hierzu Informationen zusammengestellt, diese sind jedoch eindeutig nicht Schwerpunkt des Buches und – vielleicht auch deshalb – eher ungenau. Schwerpunkt sind die psychologischen Zusammenhänge und Auswirkungen. Diese werden sehr nachvollziehbar und gründlich aufgedeckt.

Von Eltern, die sich bewusst für eine Familiengründung durch Samenspende entschieden haben, ist eine gehörige Portion an Kritikfähigkeit gefragt, sich auf die Wahrnehmung der möglichen Schwierigkeiten einzulassen, die auch mit einer frühen Aufklärung nicht aufgelöst werden können. Das Buch beschäftigt sich ausdrücklich nicht mit der Perspektive der Eltern und verfolgt auch nicht die Absicht, Eltern Mut oder Trost zu spenden oder gar eine Absolution für ihre Entscheidung für eine Familiengründung durch Samenspende zu erteilen. Diese Verantwortung bleibt bei den Eltern und ist – nach offenlegen der Schwierigkeiten – vielleicht schwieriger als zuvor zu tragen. Ein sehr lesenswertes Buch für Eltern, die sich nicht nur Gedanken darüber machen wollen, was Spenderkindern wichtig sein könnte, sondern bereit sind, den Kindern selbst zuzuhören.

Europarat debattiert Leihmutterschaft – mit einer Reproduktionsärztin als Berichterstatterin

Am 15. März 2016 wird der Europarat den Bericht “Human Rights and ethical issues related to surrogacy” debattieren. Der dazugehörige Antrag aus dem Jahr 2014 lehnte kommerzielle Leihmutterschaft ab. Heikel ist jedoch die Berichterstatterin: die belgische Senatorin Petra De Sutter ist als Reproduktionsmedizinerin an der Durchführung von Leihmutterschaften am Universitätskrankenhaus Ghent beteiligt und vermittelt laut einem Bericht der Huffington Post auch Leihmutterschaften an die indische Reproduktionsklinik “Seeds of Innocence“.

Nach den Verhaltensregeln des Europarates für Berichterstatter dürfen diese eigentlich keine ökonomischen, kommerziellen, finanziellen, oder andere Interessen im beruflichen, persönlichen oder familiären Zusammenhang haben, die mit dem Thema des Berichts verbunden ist. Das diese Verpflichtungen bei einer beruflichen Vermittlung von Leihmutterschaften verletzt werden, ist offensichtlich. Wer an einer solchen Praxis mitwirkt, wird sie vermutlich für ethisch unbedenklich halten. Das Komitee für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung der parlamentarischen Versammlung des Europarates lehnte einen Befangenheitsantrag dennoch mit 21 zu 17 Stimmen ab.

Der Europarat1 ist eine internationale Organisation, die heute 47 Mitgliedsstaaten hat und die allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt verfolgt. Das wichtigste Abkommen im System des Europarates stellt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 dar. Bei Verletzungen der durch die Konvention gewährleisteten rechte können Einzelpersonen eine so genannte Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Das Europäische Parlament, das Parlament der Europäischen Union, hat Leihmutterschaft dagegen am 17. Dezember 2015 als Verletzung der Würde von Frauen verurteilt.  ((Nr. 115 „Condemns the practice of surrogacy, which undermines the human dignity of the woman since her body and its reproductive functions are used as a commodity; considers that the practice of gestational surrogacy which involves reproductive exploitation and use of the human body for financial or other gain, in particular in the case of vulnerable women in developing countries, shall be prohibited and treated as a matter of urgency in human rights instruments…“))

Es bleibt zu hoffen, dass sich auch der Europarat ernsthaft mit diesem Thema beschäftigt – insbesondere weil auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention die Würde des Menschen schützen sollte, was beinhaltet dass Kinder kein Handelsgut sind.

  1. nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union []

Antrag der Grünen zur rechtlichen Regelung von Samenspende

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am Donnerstag, 25. Februar 2016 einen Antrag zu „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung“ in den Bundestag eingebracht.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert,

a) einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Kenntnis der Abstammung zu schaffen und einen Vermerk – allerdings ohne Angaben zur Identität des Spenders – in das Geburtenregister einzutragen,
b) ein Register zu schaffen, bei dem Spenderkinder die Identität des Samenspenders und möglicher Halbgeschwister erfahren können,
c) einen Anspruch zu schaffen, mit dem ein Spenderkind feststellen lassen kann, ob der (von der Samenbank genannte) Samenspender tatsächlich der biologische Vater ist,
d) ein neues familienrechtliches Institut der Elternschaftsvereinbarung einzuführen, und
e) die Zahl der Familien, die mit Hilfe eines Samenspenders gegründet werden, zu begrenzen.

Der Verein Spenderkinder befürwortet die Forderungen eins bis vier. Die Schaffung eines einfachgesetzlichen Auskunftsanspruchs steht auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, bislang gibt es jedoch keinen Referentenentwurf. Die Schaffung eines Registers, das die Spenderdaten verwaltet und an das Auskunftsansprüche gestellt werden, wird inzwischen übereinstimmend von Spenderkindern, Eltern und Ärzten gefordert.

Eintragung der Samenspende in das Geburtenregister

Die Eintragung der Samenspende in das Geburtenregister würde einen wichtigen Anreiz für Eltern darstellen, die Samenspende gegenüber ihren Kindern nicht zu verschweigen. Allerdings stellt sich die Frage, warum bei diesem Eintrag nicht auch der Name des Samenspenders stehen soll. In der Begründung steht, dass damit das Recht der mithilfe einer Samenspende gezeugten Kinder auf Nichtwissen der Identität des Spenders garantiert werde. Das verwundert, denn bei Adoptierten stehen die Namen der Geburtseltern im Geburtenregister. Spenderkinder sind nicht schutzbedürftiger als Adoptierte. Der Eintrag der Person des Spenders im Geburtenregister wäre wichtig, denn viele Spenderkinder äußern ein Bedürfnis, dass auch in offiziellen Urkunden ihre Abstammung richtig festgehalten wird.

Elternschaft per Vereinbarung ist nicht im Interesse von Spenderkindern und begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken

Die von den Grünen geforderte Einführung eines familienrechtlichen Instituts der Elternschaftsvereinbarung lehnen wir jedoch ab. Hierunter wird ein Institut beschrieben, mit dem künftige Eltern und der künftige biologische Vater vor der Zeugung gemeinsam beim Jugendamt vereinbaren, wer mit der Geburt rechtlicher Vater bzw. Co-Mutter wird. Bei dem Spender von einer Samenbank soll dessen schriftliche Zustimmung ausreichen.

Bei dieser Elternschaft per Vereinbarung vereinbaren Erwachsene miteinander, wer – unabhängig von der genetischen Elternschaft – rechtliche Eltern des Kindes sein soll. Das Kind könnte sich aus dieser Vereinbarung nicht lösen, da das Recht auf Anfechtung der Vaterschaft (oder Mutterschaft) ausgeschlossen sein soll und ein Verwandtschaftsverhältnis des Samenspenders zu dem Kind zu keinem Zeitpunkt mehr entstehen können soll (S. 6 des Antrags, Ziff. II.1.d). Dieses Konstrukt legt nahe, dass das Kind bei dieser Vereinbarung als verfügbares Objekt wahrgenommen wird – Elternschaft per Vertrag. Für diese Wertung spricht auch die Äußerung von Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, in der Presseerklärung zu dem Antrag, dass den Wunscheltern ihre Elternposition garantiert werden müsse.

Die Frage drängt sich geradezu auf, ob diese Elternschaftsvereinbarung nicht ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter ist, nämlich des Kindes, das möglicherweise als Erwachsener die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten möchte (rechtliche Co-Mutter kann man nur durch Adoption werden) und den genetischen Vater als Vater feststellen lassen möchte. Momentan kann jeder Mensch die Vaterschaft anfechten, wenn er oder sie mit dem Vater nicht genetisch verwandt ist.1 Nach dem Bundesverfassungsgericht gehört dieses Recht zur Anfechtung der Vaterschaft zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.2 Das Anfechtungsrecht muss zwar nicht ohne jede Begrenzung zugelassen werden, aber es darf auch nicht generell ausgeschlossen werden3 – was hier aber der Fall wäre. In dem Beschluss zur „Rechtsstellung des so genannten biologischen Vaters“4 führt das Bundesverfassungsgericht außerdem aus, dass es ein Interesse des Kindes geben kann, „seinen leiblichen Vater nicht nur zu kennen, sondern ihn auch als Vater rechtlich zugeordnet zu erhalten. In dem Antrag wird darauf verwiesen, dass das Spenderkind sich als Erwachsener von dem Spender adoptieren lassen könnte. Dieser Lösungsvorschlag mutet aber geradezu absurd an, denn der Spender ist ja der genetische Vater des Kindes. Eine Erwachsenenadoption kann nur durch das Einverständnis das Annehmenden und des Angenommenen bewirkt werden, eine Vaterschaftsfeststellung kann auch alleine durch das Kind eingeleitet werden. Auch beseitigt eine Erwachsenenadoption nicht die bisherigen Abstammungsverhältnisse.

Der Ausschluss des Anfechtungsrechts bei der „Elternschaft per Vereinbarung“ würde außerdem gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verstoßen, weil das Recht nur für durch Samenspende gezeugte Kinder abgeschafft werden würde. Kinder, die herausfinden, dass ihr sozialer Vater aus anderen Gründen als eine Samenspende nicht ihr genetischer Vater ist, könnten weiterhin nach § 1600 Absatz 1 Nr. 4 BGB die Vaterschaft anfechten, obwohl sie sich in derselben Situation befinden wie Spenderkinder. Der Unterschied besteht bei einer Familiengründung durch Samenspende lediglich auf der Ebene der Eltern – nämlich dass diese sich bewusst dafür entschieden haben, ein Kind mit Hilfe eines Dritten zu zeugen. Das kann jedoch nicht die Rechte des Kindes beschneiden.

Eine Elternschaft per Vereinbarung bricht außerdem mit den Grundprinzipien des Familienrechts, die primär auf der Abstammung und damit genetischer Verwandtschaft beruhen. Ob das überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, ist ebenfalls zweifelhaft. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil „Heimlicher Vaterschaftstest“ ausgeführt, dass aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz das Gebot folgt, möglichst eine Übereinstimmung von biologischer und rechtlicher Vaterschaft zu erreichen.5

Die von Bündnis 90/Die Grünen geforderte rechtliche Reichweite dieses Institutes steht außerdem in einem starken Missverhältnis zur Vorbereitung der Wunscheltern. Diese sollen vom Jugendamt lediglich über die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung belehrt werden. Zum Vergleich: bei einer Adoption ist eine Kindeswohlüberprüfung erforderlich. Der Verein Spenderkinder fordert entsprechend eine verpflichtende Beratung vor einer Samenspende, damit die Wunscheltern umfassend über die mit einer Familiengründung zu dritt verbundenen Probleme informiert werden.

Insofern vermittelt der Antrag leider den Eindruck, dass er eher die Interessen mancher Wunscheltern stärken soll und die schutzwürdigen Interessen von Spenderkindern darauf reduziert, dass sie die Identität des genetischen Vaters erfahren können. Zum Schutz des Spenders würde auch ein einfacher Ausschluss von Ansprüchen auf Unterhalt und Erbe ausreichen.

  1. Außer bei einer Adoption, weil in diesem Fall die Vaterschaft auf einer Gerichtsentscheidung beruht. []
  2. 1 BvL 17/87 = NJW 1989, 891, 892 ff. []
  3. 1 BvL 17/87 = NJW 1989, 891, 893 []
  4. BVerfG, Beschluss vom 9. 4. 2003 – 1 BvR 1493/96 u.a. = NJW 2003, 2151, 2154 []
  5. Urteil vom 13. 02. 2007 – 1 BvR 421/05 = NJW 2007, 753. []

„Ich mach mir ein Kind – Mutterglück ohne Sex“ TV-Dokumentation auf VOX am Samstag, 12. März 2016 um 20:15 Uhr

In der großen Samstagsdokumentation auf VOX wird am 12 März 2016 über Familiengründung durch Keimzellspende berichtet. Das Thema soll aus den verschiedenen Perspektiven der Beteiligten beleuchtet werden. Spenderkinder-Mitglied Sunny äußert sich dabei aus Perspektive der durch Keimzellspende entstandenen Kinder.

Buchrezension „Triplo X – ein Kinderwunschroman“ von Lucie Bach

Der Verlag hat uns netterweise ein Rezensionsexemplar des Buches „Triplo X – ein Kinderwunschroman“ zugeschickt. Leider kann ich über den Inhalt aber nicht viel Gutes berichten.

Die Story: die Hauptperson Marta hat ein X-Chromosom zu viel (Triplo X), kann deswegen selbst keine Kinder bekommen und entscheidet sich daher für eine Eizellspende in Spanien. Da das als Handlung etwas dünn ist, wird es noch damit garniert, (Achtung Spoiler) dass sie herausfindet, dass ihre als Kind verstorbene Schwester Selbstmord begangen hat, weil sie unter der Mutter litt. Die Kinderwunsch-Odyssee hätte als zweiseitige Betroffenheits-Story für eine Zeitschrift wie nido oder Brigitte vielleicht noch ganz gut funktioniert, ist aber auf über 200 Seiten nur ermüdend, besonders wenn es nachher darum geht, welche Schwangerschaftstests sie wann und wie macht, wie sie Schwangerschaft und Geburt erlebt und wie sie sich für den Namen des Kindes entscheidet.

Gewundert habe ich mich aber insbesondere über die Motivation, ein solches Buch zu veröffentlichen. Wenn man Sympathie für unfruchtbare Menschen wecken möchte, dann garantiert nicht mit so einer Hauptperson. Würde ich dagegen eine negative Schilderung schreiben wollen über eine Frau mit Kinderwunsch, die auf eine künstliche Befruchtung zurückgreift, würde sie genau so aussehen wie Marta. Sie hat nämlich eigentlich nur ein einziges Thema – sich selbst. Sie will Mutter werden, und deswegen muss das irgendwie funktionieren. Ohne Kind zu leben, ist für sie nicht vorstellbar. Die Motivation hierfür, die ausdrücklich genannt wird, ist, dass sie selbst eine so schlechte Mutter hatte, dass sie es selbst besser machen möchte. Dass ein Kind kein Mittel sein sollte, um die eigenen seelischen Wunden zu heilen, sollte eigentlich klar sein, wird aber nie hinterfragt. Sie hat eine stark überspannte Persönlichkeit, worunter auch ihr ganz sympathischer Mann im gesamten Buch leiden muss, wenn er sie immer wieder beruhigen muss.

Die Entscheidung für eine Eizellspende fällt Marta so: Bei Adoptiv- und Pflegekindern befürchtet sie, dass sie krank oder behindert sind. Also muss sie selbst eins bekommen. „In vielen Ländern der EU ist Eizellspende legal, praktiziert wird sie regelmäßig aber nur in Tschechien, Spanien und seit 2015 auch in Österreich. Die Tschechen betrügen uns bestimmt, vorverurteile ich, und die Österreicher müssen noch üben, also werden wir nach Spanien gehen, eine renommierte Kinderwunschklinik liegt auf Mallorca“. Genau, da ist dann ja auch schönes Wetter. Dass Eizellspenden in Österreich anders als in Spanien nicht anonym sind, ist nicht Teil ihrer Entscheidung. Nicht anonyme Eizellspenden sind auch in einigen anderen europäischen Ländern möglich – aber das wird im Buch noch nicht einmal thematisiert.

Die Perspektive des Kindes wird im gesamten Buch nicht angesprochen – es ist nur das Wesen, was sehnlichst erwünscht wird. Das Verbot der Eizellspende in Deutschland sieht Marta als Ausdruck einer patriarchalischen Gesellschaft, deren Entscheidungsträger weiterhin Männer sind. Dass das Verbot auch das Kind schützen soll, interessiert sie überhaupt nicht, bei Restriktionen kann es sich nur um Schikane handeln. Ethische Bedenken hat Marta wenig – „Skrupel steigen in mir hoch – aber die müssen weg, damit wir unser Mädchen holen können.“ Zur Anonymität von Eizellspenderinnen in Spanien sagt sie nur: „Damit wird unser Kind leben müssen und auch können. Wir werden ihm dabei helfen.“ Bleibt nur zu hoffen, dass das Kind diese Entscheidung dann auch so akzeptieren wird.

Ihr Mann hat nach dem ersten Beratungsgespräch auf Mallorca Zweifel, ob die Eizellspende das Richtige für sie ist. „Weißt Du, Du bist nun mal etwas labil, und ich kann nicht immer alles auffangen. Wir beide wissen nicht wie das sein wird für dich, wenn unser Kind meine Gene hätte, aber deine nicht, sondern die einer Unbekannten. Wirst du nicht doch neidisch sein, dich ausgegrenzt fühlen? Und für das Kind wird es auch nicht einfach, dass es seine biologische Mutter nie kennenlernen kann.“ Sehr wahre Bedenken – und was macht Marta? Setzt ihm ein Ultimatum, dass sie es notfalls alleine durchzieht. Das widerspricht natürlich diametral dem Ratschlag, dass beide Eltern voll hinter der Entscheidung für eine Gametenspende stehen müssen.

Nach der Lektüre des Buches hoffe ich nur, dass der Großteil der Kinderwunsch-Eltern in Deutschland anders als die Protagonistin ist und sich etwas tiefer gehende Gedanken macht und dass das Buch zum Nachdenken über die elternzentrierte Erfüllung eines Kinderwunsches durch Eizellspende anregt.

Spendenaufruf für Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

PMA – Procréation Médicalement Anonyme„, die französische Partnerorganisation von Spenderkinder, sammelt Spenden für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Hintergrund: Die Klägerin Audrey Kermalvezen, geboren 1980 und selbst Anwältin, hat sich in Frankreich bisher vergeblich durch alle Instanzen geklagt. Ihr Anliegen: sie möchte nicht-identifizierende Informationen über ihren genetischen Vater haben sowie dass der Spender gefragt wird, ob er bereit ist, auf seine Anonymität zu verzichten. Das würde den Rechten entsprechen, die Kinder haben, die durch ebenfalls in Frankreich zulässige anonyme Geburten zur Welt kamen. In der letzten Instanz wurde ihre Klage am 12. November 2015 vor dem Conseil d’Etat abgewiesen.

In Frankreich ist die Rechtslage aus der Sicht von Spenderkindern katastrophal. Die Anonymität des Spenders preiszugeben ist strafbar, der Spender darf noch nicht einmal freiwillig auf seine Anonymität verzichten, und private DNA-Tests sind verboten. Dementsprechend hat noch kein französisches Spenderkind den leiblichen Vater gefunden.

PMA ruft für Audrey jetzt zu einer Spende in einen extra dafür angelegten „pot commun“ auf, um Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Ihre Chancen dafür stehen gut (mehr dazu in einem englischsprachigen Beitrag auf Donor Offspring Europe): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in mehreren Urteilen zu Adoptionen entschieden, dass anonyme Adoptionen das Recht der betroffenen Menschen auf ihr Privatleben aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, wenn diese noch nicht einmal die Möglichkeit haben, irgendwelche Informationen über die leiblichen Eltern zu erhalten und keine Interessenabwägung zwischen den Rechten der Kinder und der Eltern stattfindet (Odièvre, Godelli).

Leider gibt es neben Frankreich auch einige andere europäische Länder, die eine gesetzliche Anonymität von Gametenspendern erlauben, zum Beispiel Belgien, Spanien und Tschechien. Ein positives Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hätte langfristig auf alle anderen europäischen Länder Auswirkungen und würde die Rechtsstellung von Spenderkindern enorm stärken. Es könnte auch den innereuropäischen Reproduktionsmedizin-Tourismus in Nachbarländer verändern, der leider davon lebt, dass Länder wie Tschechien dies als boomenden Wirtschaftszweig ansehen, bei dem die Rechte der so gezeugten Menschen keine Rolle spielen.

Wir unterstützen daher den Spendenaufruf von PMA und bedanken uns für den Mut und die Durchhaltekraft von Audrey. WeNN es Euch irgendwie möglich ist, unterstützt PMA bei dieser Aktion – sie betonen ausdrücklich, dass auch 5€ schon helfen. Ziemlich weit unten auf der Seite kann man auch für die praktische Durchführung der Spende ins Englische wechseln.

Update: Eine Besprechung des Urteils zur Klage findet ihr unter Erstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Rechten von Spenderkindern

Reportage im Bayerischen Rundfunk am Sonntag, 31. Januar 2016, 14:35 Uhr und 21.35 Uhr

Unter dem Titel „Umstrittener Eizellentourismus nach Tschechien – Brauchen wir ein neues deutsches Embryonenschutzgesetz?“ sendet der Bayerische Rundfunk am kommenden Sonntag (31. Januar 2015) eine Reportage. Eine schriftliche Version ist bereits online verfügbar.
Darin findet sich auch das Zitat einer Mutter durch Eizellspende, die überlegt, wie sie ihrem Kind helfen könnte, mit seiner Entstehungsweise zurecht zu kommen. Sie möchte dem Kind helfen, indem sie ihm sagt, dass es ohne die Eizellspende gar nicht entstanden wäre. Tatsächlich ist diese – Spenderkindern gut bekannte – Argumentation ein sehr elternzentrierter Rechtfertigungsversuch. Das lässt sich gut mit der Frage überprüfen, wer unter der Nicht-Existenz des Kindes leiden würde – die Frau mit Kinderwunsch oder das nicht-existierende Kind? Es gibt furchtbare Möglichkeiten, Kinder zu zeugen, die die daraus entstehenden Kinder deshalb hoffentlich nicht gutheißen müssen.
Die Eizellspenderin hebt in dem Beitrag, beinahe erleichtert, hervor, dass sie ihre Eizellen nur als Eizellen sehe und sich mit den daraus entstehenden Kindern nicht verbunden fühle. Diese Tatsache mag für die Spenderin und auch für die Wunscheltern erfreulich und entlastend sein. Für den entstehenden Menschen bedeutet es jedoch eine tiefe Kränkung, wenn ein biologischer Elternteil kein Interesse an ihm hat und eine doppelte Kränkung, wenn gezielt ein solch beziehungsloser Elternteil zur Zeugung ausgewählt wurde.

Internationale Tagung gegen Leihmutterschaft am 2. Februar 2016 in Paris

In Paris findet am 2. Februar 2016 in der Nationalversammlung eine internationale Tagung gegen Leihmutterschaft statt, um auf die laufende Kampagne „Stop Surrogacy Now“ und auf die mit Leihmutterschaft verbundenen Problemeaufmerksam zu machen. Als Referentinnen werden etwa die Feministin Alice Schwarzer, die Schweizer Politologin Regula Stämpfli und die schwedische Feministin Kajsa Ekis Ekman erwartet, aus Österreich ist die Autorin und Journalistin Eva Maria Bachinger eingeladen.

Aus der Pressemitteilung:

„In Österreich hat sich eine breite Front gegen das globale Geschäft rund um die Leihmutterschaft formiert. Unabhängig von der jeweiligen Weltanschauung will eine Runde von ExpertInnen den Tendenzen zur Aushöhlung der nationalen Verbote von Leihmutterschaft Einhalt gebieten: Denn sowohl im Europarat als auch bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wird eine Standardisierung des globalen Geschäftes geplant, völlig abseits von einer breiten öffentlichen Diskussion.“

Die Initiatorinnen finden: statt einer Standardisierung der Leihmutterschaft und damit verbundener frauen- und kinderverachtende Tendenzen sollen aus den folgenden Gründen nationale Verbote beibehalten und Leihmutterschaft weltweit verbotenen werden.

  • Fast alle Staaten der Erde – mit Ausnahme der USA – haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die Konvention gilt und ist einzuhalten. Unter Artikel 35 ist festgehalten, dass ein Kind das Recht hat, nicht gegen Geld gehandelt zu werden. Die Praxis der Leihmutterschaft bedeutet einen Handel von Kindern gegen Geld, denn die Schwangere bekommt in den meisten Fällen kein Geld für ihre oftmals mehrmaligen Versuche, schwanger zu werden, auch nicht für die Schwangerschaft an sich, sondern sie erhält ihren „Lohn“ für ihre „Arbeit“, wenn sie ein Kind liefert – und es muss natürlich ein gesundes Kind sein. Die Leihmutterschaft ist insofern kinderrechtswidrig.
  • Die Praxis der Leihmutterschaft richtet sich gegen die Würde und die körperliche Integrität der Frau, weil ihr Körper für reproduktive Zwecke instrumentalisiert wird. Es kommt besonders in ärmeren Ländern zur menschenverachtenden Ausbeutung.
  • Die Leihmutterschaft forciert die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche. Alles wird zur Ware, selbst das Kind: Es wird als Ware angesehen, die man bestellen, planen und auswählen kann.
  • Durch Hormonstimulierungen bei der Frau werden mögliche gesundheitliche Risiken vorsätzlich in Kauf genommen, es kommen auch häufiger Fehlgeburten vor als bei normalen Schwangerschaften. Die Leihmutterschaft kann zudem psychische Beeinträchtigungen bei Frau und Kind verursachen. Es wird eine Distanzierung der Schwangeren vom Ungeborenen einfordert, was allen Erkenntnissen über die Wichtigkeit der pränatalen Bindung widerspricht.
  • Da es weltweit weder Datenbanken und oft nur mangelhafte Gesetze über Auskunftsrechte gibt, wird das Kinderrecht auf Kenntnis der eigenen Herkunft und Entstehung ignoriert.

Wir möchten noch einen Aspekt hinzufügen:

  • Auch eine nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist ethisch bedenklich, weil ein Mensch „verschenkt“ wird. Objekte kann man verschenken, aber keine Subjekte, keine Menschen. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt.

Wir freuen uns, dass sich Widerstand gegen Leihmutterschaft auch von einer dezidiert feministischen Perspektive aus bildet und etwas Licht auf die Tendenzen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wirft, Leihmutterschaft indirekt anzuerkennen.