Archiv des Autors: Anne

Vierter Halbgeschwistertreffer

Im Dezember gab es einen weiteren Halbgeschwistertreffer zwischen zwei Spenderkindermitgliedern, diesmal aus dem Novum in Essen. Das ist der vierte Halbgeschwister-Treffer insgesamt und der dritte Treffer über unseren DNA-Test FamilyFinder. Der dritte Halbgeschwistertreffer liegt gerade mal drei Monate zurück – wir sind gespannt, wie es weitergeht!

Wir können alle Spenderkinder und Spender nur ermutigen, sich bei Family Finder zu registrieren, da jede Registrierung die Wahrscheinlichkeit für weitere Treffer erhöht!

Enttäuschendes Gerichtsverfahren gegen Münchner Reproduktionsmediziner

Am 03.11.2014 nahm das Verfahren eines Spenderkindermitglieds im Landgericht München ein enttäuschendes Ende: Der beklagte Mediziner war zwar grundsätzlich aufgefordert, Auskunft über die Identität des Spenders zu erteilen, konnte dies aber nicht erfüllen, da seiner Aussage nach keinerlei Informationen mehr vorhanden seien.

In den vergangenen Monaten gab es viele erfreuliche Nachrichten darüber, dass sich Spender und Spenderkind oder Halbgeschwister gefunden hatten. Gestärkt durch derartige Geschichten sowie die für uns Spenderkinder sprechende Rechtslage hatte auch ich* vor etwa 1,5 Jahren den Entschluss gefasst, mich auf die Suche nach meiner Herkunft zu begeben und den Münchner Reproduktionsmediziner auf Herausgabe identifizierender Informationen über den Spender verklagt.

Seinem Wunsch nachkommend, fand eine Güteverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Am runden Tisch“ beantwortete er bereitwillig alle Fragen, die während des Schriftverkehrs noch offen oder widersprüchlich geblieben waren.
Angeblich hatte er von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1988/1989 erst 4 Jahre später erfahren und erst 1993 seine Praxis dahingehend angepasst, dass eine Zuordnung zwischen Spender und Patientin möglich gewesen wäre. Ich falle in die Zeit davor und hatte dahingehend „Pech“, obwohl mir das Auskunftsrecht eindeutig zustand. Den Richtlinien der Bundes- und Landesärztekammer, die schon seit den 70er Jahren darauf hinweisen, dass ein Kind aus Samenspende seine Abstammung nachvollziehen können muss, habe er persönlich nicht zugestimmt und sie deshalb ignoriert. Patientinnenakten habe er nach 10 Jahren vernichtet.

Um die Anonymität der Spender zu schützen, habe er ihnen die Karteikarten, auf denen ihre Informationen verzeichnet waren, nach Beendigung ihrer Tätigkeit wieder zurückgegeben. So habe er eine Kontaktaufnahme der Kinder und somit auch mögliche Unterhaltsforderungen verhindern wollen. Paaren, die zu ihm in Behandlung kamen, empfahl er mit Nachdruck, ihre Kinder nicht aufzuklären.

Dass hinter dem Wunsch eines Kindes, zu wissen, wer der biologische Vater ist, ganz andere Interessen und Bedürfnisse stehen können, zog er nicht in Betracht – ich sei die erste durch Samenspende gezeugte Person gewesen, mit der er sich unterhalten habe. Ebenso wenig konnte er sich vorstellen, dass ein solches Geheimnis Auswirkungen auf die Beziehungen innerhalb der Familie haben kann.

Seine Ausführungen haben mich sehr getroffen und machen mich nach wie vor fassungslos. Wie kann man die Bedürfnisse und Rechte der sogenannten „Wunschkinder“ – um die es ja schließlich bei diesem ganzen Prozedere geht – nur so stringent ausblenden? Er empfand es als Entgegenkommen seinerseits, dass ich – wenn schon nicht dem Spender – zumindest ihm gegenübertreten und in die Augen schauen durfte. Ich könnte ihn ja wie eine Art „Onkel“ sehen. Denn er habe ja auch einen entscheidenden Beitrag zu meiner Existenz geleistet…

Da er keinen einzigen Beweis lieferte und auch die damaligen Mitarbeiter nicht befragt werden konnten, weil er sich angeblich nicht mehr an sie erinnert, bin ich nicht sicher, was ich ihm glauben kann. Dennoch muss ich es erstmal akzeptieren, da von ihm kein Entgegenkommen zu erwarten ist. Das Verfahren endete in einem Vergleich, in dem er mir symbolisch als „Good Will“ 1500 € gezahlt hat. Das Bedauern des Arztes erlebte ich als nicht ehrlich gemeinte Floskel.

Ich bin sehr traurig darüber, nicht mal einen kleinen Hinweis über meinen Spender erfahren zu haben. Was bleibt ist die Hoffnung auf einen nicht vorhersehbaren Zufall, bei dem sich vielleicht doch noch irgendein Türchen öffnet…

*Autorin dieses Artikels ist die Klägerin, die namentlich nicht genannt werden möchte.

Zweiter Treffer zwischen Spender und Kind bei FTDNA

Anderthalb Jahre nach dem ersten Treffer zwischen Spender und Kind wurde kürzlich der zweite Treffer zwischen einem weiteren Spender und einem Spenderkindermitglied über unseren DNA-Test FamilyFinder bekannt. Wir wissen von einigen wenigen ehemaligen Spendern, dass sie sich dort registriert haben. Das Spannende an dem aktuellen Treffer ist, dass sich der Spender ohne vorherige Kontaktaufnahme mit uns registriert hat und wir erst durch den Treffer von ihm erfahren haben. Wir freuen uns sehr und wünschen beiden Ruhe beim Kennenlernen und hoffen auf viele weitere Treffer!

Ehemaligen Spendern und erwachsenen Spenderkindern, die Interesse an einem Kennenlernen haben und noch nicht registriert sind, sei eine Registrierung ans Herz gelegt!

Dritter Halbgeschwistertreffer

Zwei weitere Halbschwestern fanden sich im September. Anders als die ersten beiden Treffer kam dieses Match nicht über unseren DNA-Test FamilyFinder zustande, sondern über die Suchprofile auf unserer Homepage.

Das Spenderkindermitglied hatte von der gynäkologischen Praxis, die die Spende damals vermittelt hatte, eine Spendernummer erfahren und diese in seinem Profil eingetragen. Seine Halbschwester war zwar in einer anderen Praxis entstanden, hatte aber die gleiche Nummer genannt bekommen. Sie stolperte zufällig über das Profil und meldete sich daraufhin bei Spenderkinder. Tatsächlich waren beide Spenden auf dieselbe Samenbank zurückzuführen. Beide erhielten unabhängig voneinander Auskunft über die Identität des Spenders. Wie zu erwarten war, handelte es sich um denselben biologischen Vater.
Also, liebe Spenderkinder, Mut zum Profil! Diese Geschichte zeigt, wie wirkungsvoll auch kleine Schritte sein können.

Stellungnahme zum Entwurf der ESHRE-Leitlinien zur psychosozialen Versorgung bei unerfülltem Kinderwunsch

Die europäische Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie (ESHRE) ist erfreulicherweise dabei, Leitlinien zur psychosozialen Versorgung bei Unfruchtbarkeit und medizinisch-assistierter Fortpflanzung zu entwickeln. Spenderkinder hat sich mit folgender Stellungnahme an der Revision beteiligt:

 

Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zum Entwurf der Leitlinien für psychosoziale Versorgung bei Unfruchtbarkeit und medizinisch-assistierter Fortpflanzung der europäischen Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie (ESHRE)

Die Leitlinien sollten nicht nur das Wohlbefinden der Wunscheltern berücksichtigen, sondern auch das der entstehenden Kinder

Wir begrüßen es sehr, dass ESHRE Leitlinien zur psychosozialen Versorgung bei Unfruchtbarkeit und medizinisch assistierter Reproduktion (im Folgenden „die Leitlinien“) entwickelt und freuen uns über die Möglichkeit, auch unsere Perspektive, die der durch Fremdsamenspende entstandenen Menschen, einbringen zu können.

Beim Durchsehen der Leitlinien ist uns aufgefallen, dass diese ausschließlich das Wohlbefinden, bzw. die psychosozialen Bedürfnisse, der Wunscheltern zum Ziel haben. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass ebenso auch das Wohl der entstehenden Menschen, der Kinder, berücksichtigt werden sollte. Natürlich ist das in erheblichem Ausmaß vom Wohlbefinden der Eltern abhängig, aber es gibt auch einige zusätzliche Aspekte.

Im Folgenden beziehen wir uns auf die Familiengründung zu Dritt mittels Fremdsamenspende. Spenderkinder brauchen in erster Linie informierte Eltern, die selbstbewusst und reflektiert mit den lebenslangen Herausforderungen dieser besonderen Familienkonstellation umgehen.

Zum Zeitpunkt des unerfüllten Kinderwunsches und der Entscheidung für eine Familiengründung zu Dritt gibt es vieles, womit sich die Paare beschäftigen, welche Methoden es gibt, wie erfolgversprechend die einzelnen Methoden sind, Trauer über eigene Unfruchtbarkeit, Ängste und möglicherweise die Bewältigung bereits erfolglos absolvierter Versuche, den Kinderwunsch zu verwirklichen. Psychosoziale Aspekte, die möglicherweise erst in 10, 20 Jahren wichtig werden können, werden deshalb oft nicht beachtet.

Psychosoziale Versorgung der Wunscheltern bedeutet auch, sie aktiv über die Bedürfnisse der Spenderkinder zu informieren: Frühe Aufklärung und mögliches Interesse der Kinder an ihrer biologischen Verwandtschaft

Psychosoziale Sorge für die Wunscheltern und die entstehenden Familien zu tragen, bedeutet deshalb die Wunscheltern nicht nur mit ihren eigenen Ängsten und Sorgen aufzufangen, sondern sie darüber hinaus aktiv über alle wesentlichen psychosozialen Aspekte zu informieren. Nur so können sie eine bewusste, verantwortliche Entscheidung für oder gegen die Familiengründung zu Dritt treffen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte diese Beratung von ideologisch und wirtschaftlich vom Reproduktionszentrum unabhängigen psychosozialen Fachkräften durchgeführt werden. Dennoch sollten auch die übrigen Mitarbeitenden über die psychosozialen Herausforderungen informiert sein, damit sie die Wunscheltern besser begleiten können.

Das heißt konkret, Wunscheltern sollten darüber informiert werden, dass Forschungsergebnisse und Erfahrungen mittlerweile erwachsener Spenderkinder eine möglichst frühe Aufklärung der Kinder über ihre Entstehung durch Fremdsamenspende empfehlen (i.e. Blyth, Langridge & Harris, 2010; Rumball & Adair, 1999). Außerdem sollten sie wissen, dass die meisten aufgeklärten Kinder früher oder später ein Interesse daran entwickeln, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist (Beeson, Jennings & Kramer, 2011; Hertz, Nelson & Kramer, 2013; Scheib, Riordan & Rubin, 2005; Blake, Casey, Jadva & Golombok, 2013).

Spenderkinder brauchen starke Eltern, die sie unterstützen und mit denen sie offen über die Familiengründung zu Dritt reden können

Wunscheltern sollten sich nur dann für eine Familiengründung zu Dritt entscheiden, wenn sie auch offen zu ihrer Entscheidung stehen können. Spenderkinder brauchen Eltern, die sie unterstützen und mit denen sie über die Familienkonstellation reden können. Sie brauchen Eltern, die sie begleiten, wenn sie ein Interesse an dem unbekannten Dritten entwickeln. Es besteht die Gefahr der Parentifizierung, wenn die Kinder das Gefühl entwickeln, ihre Eltern schonen zu müssen und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihren Eltern vermeiden, weil diese mit den Herausforderungen der Familienkonstellation überfordert sind.

Weitere familiendynamische Aspekte, die aktiv mit den Wunscheltern thematisiert werden sollten, sind die ungleiche Ausgangslage der Eltern, da nur die Mutter biologisch mit dem Kind verwandt ist (Becker, Butler & Nachtigall, 2005). Regelmäßig äußern Eltern die Befürchtung, der soziale Vater könne vom Kind zurückgewiesen werden (Lalos, Gottlieb & Lalos, 2007) oder das Wissen um die Unfruchtbarkeit könnte als verletzende Waffe gegenüber dem nicht biologisch-verwandten Elternteil eingesetzt werden (Kirkman, 2004). Diese Asymmetrie in der Beziehung zum Kind kann zu Spannungen innerhalb der Paarbeziehung führen und leider auch dazu, dass immernoch viele Spenderkinder entgegen besseren Wissens nicht aufgeklärt werden.

Die Leitlinien vernachlässigen das bestehende Wissen über die Bedürfnisse der Wunschväter

Ein Großteil der Leitlinien soll die Aufklärung und Versorgung der Wunschmütter verbessern und bemängelt die Unwissenheit über die Bedürfnisse der Wunschväter. Deshalb erscheint es uns wichtig, wenigstens die vorhandenen Erkenntnisse in den Leitlinien zu berücksichtigen. Die Belastung der unfruchtbaren Männer wird häufig auch von den Männern selbst übersehen und macht sich erst Jahre später bemerkbar (Thorn & Wischmann, 2014; Indekeu et al., 2012). Die sozialen Väter von Spenderkindern setzen sich oft wenig mit ihren Gefühlen auseinander und haben deshalb häufig große Probleme mit dem notwendigen offenen Umgang (Beeson, Jennigs, Kramer, 2011). Das Gefühl des Verlusts durch die Diagnose der Unfruchtbarkeit kann so überwältigend sein, dass manche (nicht alle) Wunscheltern die Familiengründung zu Dritt zunächst lediglich als pragmatischen Weg sehen, Eltern zu werden – bevor sie die genetische Verbindung aus Sicht ihrer Kinder neu bewerten (Kirkman, 2004).

Der Spender spielt ab der Familiengründung zu Dritt eine existenzielle Rolle für das Kind und damit für die Familie. Auch wenn die Eltern ihn auf seine Funktion als Spender zu reduzieren versuchen, ist er ein Mensch aus Fleisch und Blut, den das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit im Laufe seines Lebens kennenlernen möchte.

Die (ambivalenten) Gefühle der Männer bezüglich ihrer Unfruchtbarkeit, die Demütigung durch den potenten Spender, von dem ihre Frau möglicherweise ein Kind erwartet, ihre Gefühle gegenüber ihrem (fremden) Kind und der Frau, die im Gegensatz zu ihnen zusätzlich über eine biologische Verbindung zum Kind verfügt, sowie ihre Vorstellungen davon, wie sie ihre soziale Vaterrolle wahrnehmen möchten, sollten unbedingt aktiv mit den Wunschvätern thematisiert werden, auch wenn die Wunschväter keinen Gesprächsbedarf deutlich machen. Die Probleme der Männer schlagen sich nicht notwendigerweise als klinisch relevante Angststörung oder Depression nieder. Die familiendynamischen Zusammenhänge sind komplexer und zeigen sich bei manchen Männern z.B. in Unsicherheit gegenüber dem Kind, indifferenten Gefühlen, die sie selbst nicht einordnen können, in Spannungen mit der Partnerin, obwohl sie doch eigentlich glücklich sein müssten, Vater geworden zu sein. Hier besteht großer Aufklärungsbedarf zum Wohle der Männer und ihrer Paar- sowie Eltern-Kind-Beziehung.

Aus den o.g. Gründen sind wir der Meinung, dass die Familiengründung mit Fremdsamenspende eine sehr große Herausforderung für alle Beteiligten darstellt, die nicht leichtfertig empfohlen werden sollte. In jedem Fall raten wir vor jeder Entscheidung für diese Form der Familiengründung dringend zu einer ausführlichen Aufklärung der Wunscheltern über die psychosozialen Implikationen der Familiengründung zu Dritt.

In vielen europäischen Ländern wie zum Beispiel Schweden, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und zuletzt Irland, ist es bereits selbstverständlich, dass Spenderkinder ihren biologischen Erzeuger in Erfahrung bringen können. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir dies für eine Grundvoraussetzung halten als Ausdruck des Respekts vor den Bedürfnissen der (erwachsenen) Spenderkinder.

Literatur:
Becker G, Butler A, Nachtigall R (2005) Resemblance talk: A challenge for parents whose children were conceived with donor gametes in the US. Social Science & Medicine 61 (2005), p. 1300–1309, p. 1307.
Beeson D, Jennings P, Kramer W (2011) offspring searching for their sperm donors: how family type shapes the process. Human Reproduction 9 (26), p. 2415-2424, p. 2419.
Beeson D, Jennigs P, Kramer W (2011), Offspring searching for their sperm donors: how family type shapes the process. Human Reproduction (9) 26, p. 2415–2424, p. 2422.
Blake L, Casey P, Jadva V, Golombok S (2013) ‘I Was Quite Amazed’: Donor Conception and Parent–Child Relationships from the Child’s Perspective. Children & Society, p. 10.
Blyth E, Langridge D, Harris R (2010) Family building in donor conception: parents‘ experiences of sharing information, in: Journal of Reproductive and Infant Psychology (2) 28, p. 116-127, p. 124-125.
Hertz R, Nelson M, Kramer W (2013) Donor conceived offspring conceive of the donor: The relevance of age, awareness, and family form. Social Science & Medicine 86, p. 52-65, p. 56.
Indekeu A et. al. (2012) Parenthood motives, well-being and disclosure among men from couples ready to start treatment with intrauterine insemination using their own sperm or donor sperm. Human Reproduction (1) 27, p. 159–166, p. 164.
Kirkman M (2004) Genetic Connection And Relationships in Narratives Of Donor-Assisted Conception. Australian Journal of Emerging Technologies and Society (1) 2, p. 1-21, p. 12.
Kirkman M (2004) Genetic Connection And Relationships In Narratives Of Donor-Assisted Conception. Australian Journal of Emerging Technologies and Society (1) 2, p. 1-21, p. 15.
Lalos A, Gottlieb C, Lalos O (2007) Legislated right for donor-insemination children to know their genetic origin: a study of parental thinking. Human Reproduction (6) 22, p. 1759–1768, p. 1766.
Rumball A, Adair V (1999) Telling the story: parents‘ scripts for donor off-jump. Human Reproduction (5) 14 p.1392-1399, p. 1397.
Scheib J, Riordan M, Rubin S (2005) Adolescents with open-identity sperm donors: reports from 12–17 year olds. Human Reproduction (1) 20, p. 239–252, p. 248.
Thorn P, Wischmann T (2014) Der Mann in der Kinderwunschbehandlung (unter besonderer Berücksichtigung der donogen Insemination). Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie, Pre-Publishing Online.

Zweiter Halbgeschwistertreffer bei FTDNA

Nachdem unser DNA-Test Family-Finder von FTDNA letztes Jahr im August unser erstes Halbgeschwisterpaar identifizierte, gibt es jetzt einen Treffer zweier Halbschwestern, die beide vor gut 30 Jahren im Uniklinikum Gießen entstanden sind.

Und so kam es dazu: Nachdem Mia Ende letzten Jahres von ihrer Zeugungsart erfahren hatte und bisher von der Klinik noch keine Informationen über den Spender erhalten konnte, erfuhr sie zufällig von einer Person, die einige Monate vor ihr ebenfalls im Uniklinikum Gießen gezeugt worden war. Einem Bauchgefühl folgend nahm sie Kontakt zu ihr auf und beide ließen sich beim Family Finder registrieren. Letzte Woche bekamen sie die Benachrichtigung, dass beide tatsächlich unmittelbar miteinander verwandt sind!

Vielleicht kann diese kleine Geschichte auch anderen Spenderkindern Mut machen, sich bei FTDNA zu registrieren. Je mehr mitmachen, desto größer ist die Chance auf weitere Treffer! Dafür braucht man kein Mitglied in unserem Verein zu sein oder überhaupt Kontakt zu uns aufgenommen haben – die Teilnahme an dem Test bei FTDNA reicht aus.

Radiobeitrag zum 1. Erlanger Symposium am 20.03.2014 um 19.00 Uhr

Der Radiobeitrag mit Bezugnahme auf das 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung durch Samenspende, der Donnerstag (20.03.) auf Radio Corax gesendet wurde, kann im Sendearchiv nachgehört werden. Interviewpartnerinnen sind Brigitte Zypries, Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesjustizministerin, sowie Spenderkindermitglied Anne.

Fernsehhinweis: Justice am Montag, 18.11. um 23.30 Uhr auf RTL

Kommenden Montag, den 18.11.2013, um 23.30 Uhr wird auf RTL im Rahmen der Sendereihe Justice – mit Richterin Julia Scherf der Film „Tabuthema Samenspende“ von Andrea Böll zum Thema Samenspende gezeigt. Mit dabei: Spenderkinder-Mitglied Sunny.

Der Beitrag wird auf der Internetseite der Sendung folgendermaßen angekündigt:

„Sunny Müller ist 33 Jahre alt. Ihr Leben begann im Oktober 1979 in einem Krankenhaus in Berlin. Dort wurde ihrer Mutter der Samen eines anonymen Spenders eingepflanzt. Lange Zeit ist das überhaupt kein Thema für Sunny. Aber dann, vor etwa einem Jahr, beginnt es in ihr zu rumoren: wer ist dieser Mann, der genetisch ein Teil von ihr ist? „Ich habe nicht nur zwei Eltern, ich habe eigentlich drei Eltern, und das dritte Teil fehlt halt noch. Es ist Ungewissheit da, und ich versuche einfach, dieses Loch zu füllen.“

Schätzungsweise 100.000 Samenspenderkinder leben in Deutschland. Die Anonymität des Spenders wurde Jahrzehnte lang einfach hingenommen. In den betroffenen Familien wurde so gut wie nie darüber gesprochen. Zu groß war die Angst vor gesellschaftlicher Ächtung.“

Zeitungsartikel „Die geheimen Väter“

Unter diesem Titel erschien am Mittwoch, den 13.11.2013, ein Beitrag der Journalistin Irmtraud Fenn-Nebel in den Tageszeitungen Fränkischer Tag, Bayerische Rundschau, Coburger Tageblatt, Saale-Zeitung und DIE KITZINGER. Zu Wort kommen Dr. Andreas Hammel, Leiter der Erlanger Samenbank und ein Spenderkindermitglied. Der vollständige Artikel kann kostenpflichtig nachgelesen werden.

Kommentar zur Sendung ‚Blaue Couch‘ auf Bayern 1 vom 22.09.2013

Unter dem Titel „Auf der Suche nach dem biologischen Vater“ durfte ich von meinen Erfahrungen sowie meiner Suche nach dem Spender berichten. Mir hat die Sendung sehr gut gefallen, und ich möchte mich bei allen bedanken, die daran beteiligt waren.

Mir ist es wichtig, an dieser Stelle eine Korrektur der geschilderten Rechtslage vorzunehmen: Entgegen der Darstellung des beteiligten Juristen galt bereits vor 2007 eine Aufbewahrungspflicht für Behandlungsunterlagen über die üblichen 10 Jahre hinaus, wenn die ärztliche Erfahrung dies gebot. Bei einer Samenspende ist dies eindeutig der Fall. Wenn trotzdem Unterlagen vernichtet werden und es dem Kind dadurch unmöglich wird, die Identität des Spenders zu erfahren, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies wurde den Ärzten schon seit 1970 z.B. im Deutschen Ärzteblatt kommuniziert.

Die Kontaktierung des Arztes ist der direkte und einfachste Weg, die Identität des Spenders in Erfahrung zu bringen. Der Zugang zu den Unterlagen wird jedoch gerade bei Spenderkindern, die sich heute bereits im Erwachsenenalter befinden, in den meisten Fällen von Seiten der Ärzte verhindert. Weitere Möglichkeiten sind die DNA-Datenbank „Family Tree DNA“ (FTDNA) sowie die Suchprofile auf dieser Website. Über FTDNA gab es in diesem Jahr sogar die ersten Treffer! Wünschenswert wäre es, Samenspender insoweit zu sensibilisieren, selbst zu erkennen, wie bereichernd es für sie und Spenderkinder sein kann, einander kennen zu lernen. Spender könnten jene Vermittlungsplattformen (FTDNA etc.) nutzen, um die gegenseitige Suche zu unterstützen.

Sicherlich ist der Verzicht auf die einst von den Ärzten zugesicherte Anonymität für viele Spender mit Unsicherheiten verbunden, was z.B. auch Unterhalts- und Erbschaftsansprüche betrifft. Auch auf der Blauen Couch wurde darüber gesprochen. Ich möchte diesen Gedanken noch einmal aufgreifen: Das ausgemalte Szenario ist ein sehr theoretisches. Voraussetzung dafür ist, dass das Spenderkind die Vaterschaft seines sozialen Vaters anficht, so dass es vor Gericht vaterlos wird. Erst unter dieser Bedingung könnte der Spender – theoretisch – an rechtlicher Vaterstelle eingesetzt werden. Für diese Entscheidung hat das Kind zwei Jahre nach seiner Aufklärung (bei Minderjährigen ab Volljährigkeit) Zeit.

Sollte das Kind sich tatsächlich für diese Möglichkeit entscheiden, würde es aber auch dem Spender gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er z.B. alt und pflegebedürftig wird. Der Spender hätte außerdem die Möglichkeit, sich das Geld zurück zu holen indem er die Eltern oder den Arzt (wenn dieser ihn z.B. nicht darüber aufgeklärt hat) belangt.

Diese Bedingungen schaffen für uns Spenderkinder also keine Anreize, von dieser theoretischen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Vielmehr setzen auch wir uns für den ausdrücklichen Ausschluss von gegenseitigen Unterhaltsansprüchen ein.

Ich hoffe, dass in naher Zukunft für alle klare Verhältnisse geschaffen werden und die Tragweite der im Zusammenhang mit der Samenspende getroffenen Entscheidungen offen und ehrlich kommuniziert wird.

Autorin: Anja