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Letzte Änderung 21.01.2012

Was ist Samenspende?

Sobald genetische und soziale Elternschaft gezielt von der Geburt an auseinanderfallen, handelt es sich bei den so gezeugten Kindern um Spenderkinder. Wir sind alle durch eine Samenspende gezeugt worden, es gibt jedoch auch andere Formen künstlich assistierter Zeugung, durch welche Spenderkinder enstehen.

Unter einer Samenspende, auch genannt donogene oder heterologe Insemination, versteht man die Übertragung von Sperma eines fremden Spenders in die Gebärmutter einer Frau, um eine Schwangerschaft einzuleiten. Die Samenspende ist eine recht alte Methode der künstlichen Befruchtung. Von einigen erfolgreichen Versuchen wurde schon im 19. Jahrhundert berichtet. Seit 1930 existiert eine medizinische Praxis hierzu, allerdings wurde Samenspende zunächst als moralisch und religiös anstößig gesehen und mit Ehebruch verbunden. In Deutschland wurde in den 60er Jahren sogar überlegt, sie unter Strafe zu stellen. Erst mit der allgemeinen Liberalisierung in den siebziger Jahren wurde Samenspende ein verbreitetes Mittel der Behandlung von Kinderlosigkeit wegen Unfruchtbarkeit des Mannes. Die Befruchtung durch Fremdsamen ist im Vergleich mit der In-Vitro-Fertilisation eine relativ einfache Technik der künstlichen Befruchtung. Der Samen wird direkt in die Gebärmutter der Frau eingebracht.

Nach den Richtlinien des Arbeitskreises für Donogene Insemination muss der Samenspender gesund, in gutem körperlichen und psychischen Zustand und frei von Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis und Syphilis sein. Der Spender erhält für eine Spende je nach Qualität zwischen 75 und 150 Euro. Die Befruchtung darf nur mit Sperma geschehen, das bereits sechs Monate tiefgefroren gelagert worden ist und dessen Spender nach Ablauf dieser Zeit noch immer frei von HIV ist. Bis 1983 wurde oft noch frischer Samen verwendet. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA haben die Wunscheltern in Deutschland wenig Möglichkeiten, den Spender mit auszuwählen. Die Kliniken suchen anhand des Aussehens des Ehemannes und dessen Blutgruppe einen passenden Spender aus. Angeblich bieten jedoch einige Praxen die Möglichkeit, eine eingeschränkte Auswahl nach Haarfarbe, Augenfarbe, Blutgruppe, Hautfarbe, Beruf, Hobbys, Körpergröße und -gewicht zu treffen. Nach Schätzungen werden in Deutschland zwischen 4.500 und 5.000 Kinder jährlich durch eine donogene Insemination erzeugt.

Als Vorteile einer Samenspende werden oft genannt:

  • Die Schwangerschaft kann erlebt werden.
  • Das Kind ist zumindest genetisch mit einem Elternteil verwandt.
  • Sie ist ein relativ einfaches Verfahren, welches normalerweise nicht schmerzhaft ist und keine Operation oder einen stationären Krankenhausaufenthalt erfordert.

Es gibt aber auch Nachteile und Herausforderungen, derer sich viele Paare oft nicht bewusst sind:

  • Dass die Mutter mit dem Kind genetisch verwandt ist und der Vater nicht, kann zu Spannungen im Familienleben führen. Die Position der Eltern zu dem Kind ist nie gleich, weil zumindest die Eltern von der fehlenden Verwandschaft des Mannes wissen. Dies kann nicht geändert werden, wie sehr der Vater das Kind auch liebt.
  • Die Familiensituation erfordert viel Nachdenken und Reden über die eigenen Gefühle und darüber, was Familie ausmacht, und auch eine Auseinandersetzung mit schmerzhaften Themen wie der eigenen Unfruchtbarkeit. Wenn nicht beide Partner überzeugt hinter der Samenspende stehen, kann es dazu kommen, dass ein Elternteil das Kind ablehnt.
  • Unterbleibt ein aktiver Beziehungsaufbau von Seiten des Vaters, rettet kein biologisches Band die fehlende Zusammengehörigkeit
  • Wenn man genetische Verwandschaft für die Eltern-Kind-Beziehung als wichtig erachtet, sollte einem bewusst sein, dass dem Kind genau dies zu einem Elternteil verweigert wird. Das Kind wird vielleicht nie oder erst sehr spät seinen genetischen Vater kennenlernen können.
  • Das Kind könnte unglücklich über seine Entstehungsweise sein, vor allem wenn es erst spät davon erfährt.
  • Der Mangel an Informationen über den Spender kann zu Verunsicherung bei den Eltern und dem Kind führen. Einerseits aufgrund von Verhaltensmustern des Kindes, die man aus der eigenen Familie nicht kennt, aber auch wegen des Aussehens oder eventueller Krankheiten.
  • Es kann zu ablehnenden Reaktionen im sozialen Umfeld kommen. Bei vielen Eltern führt bereits die Befürchtung, dass es zu ablehnenden Reaktionen kommen könnte, dazu dass sie nicht offen mit der Zeugung durch Samenspende umgehen.
  • Die Samenspende wird zumindest in Deutschland oft noch unter der Bedingung der Anonymität der Spender durchgeführt, die Herausgabe der Daten ist oft ungeklärt.

Andere Formen künstlich assistierter Zeugung

Die genannten Formen und Nachteile können auf die anderen Formen medizinisch assistierter Zeugung übertragen werden, die jedoch nicht so häufig wie die Samenspende angewandt werden und in Deutschland bisher nicht erlaubt sind. Hierzu zählen:

Eizellspende Bei der Eizellspende werden die Eierstöcke eine Spenderin medikamentös stimuliert, um mehrere Eizellen reifen zu lassen, diese werden anschließend entnommen, durch In-Vitro-Fertilisation oder ICSI mit Sperma befruchtet und der Empfängerin transferiert oder für einen späteren Transfer kryokonserviert (eingefroren). Die Empfängerin ist mit dem Kind also nicht genetisch verwandt. Für die Befruchtung kann Spendersamen verwendet werden, so dass das Kind dann sowohl durch Eizell- wie Samenspende gezeugt wurde. Die Eizellspende ist in einigen Ländern legal, bisher besteht jedoch lediglich in den USA die Möglichkeit einer offenen Spende.

Embryonenadoption Bei der Zeugung von Kindern durch IVF oder ICSI werden teilweise mehr Embryonen erzeugt, als der Mutter transferiert werden können. Diese werden dann kryokonserviert aufbewahrt und können in manchen Ländern an andere Paare oder Einzelpersonen abgegeben werden. Mit einer herkömmlichen Adoption hat es also wenig zu tun. Das Kind wächst wie bei der Eizellspende im Körper der Wunschmutter heran. Es handelt sich dann nicht um das genetisch eigene Kind der Wunscheltern, aber die genetischen Eltern haben eine Verbindung und sind keine professionellen Spender (es sei denn, es handelt sich um eine heterologe IVF oder ICSI).

Leihmutterschaft Eine Leihmutter vermietet ihre Fähigkeit, schwanger zu werden und ein Kind auszutragen, an andere Paare oder Einzelpersonen und gibt das Kind nach der Geburt an diese ab. Leihmutterschaft kann in zwei Formen auftreten: Die Leihmutter wird mit Samen des Wunschvaters oder eines Spenders befruchtet, dann ist sie auch genetische Mutter des Kindes. In einer zweiten Form trägt die Leihmutter den mittels IVF oder ICSI gezeugten Embryo aus, es handelt sich dann um ein genetisch fremdes Kind. Leihmutterschaft ist in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten, Verträge über Leihmutterschaft sind sittenwidrig.