Letzte Änderung 02.07.2010
Sobald genetische und soziale Elternschaft gezielt von der Geburt an auseinanderfallen, handelt es sich bei den so gezeugten Kindern um Spenderkinder. Wir sind alle durch eine Samenspende gezeugt worden, es gibt jedoch auch andere Formen künstlich assistierter Zeugung, durch welche Spenderkinder enstehen.
Unter einer Samenspende, auch genannt donogene oder heterologe Insemination, versteht man die Übertragung von Sperma eines fremden Spenders in die Gebärmutter einer Frau, um eine Schwangerschaft einzuleiten. Die Samenspende ist eine recht alte Methode der künstlichen Befruchtung. Von einigen erfolgreichen Versuchen wurde schon im 19. Jahrhundert berichtet. Seit 1930 existiert eine medizinische Praxis hierzu, allerdings wurde Samenspende zunächst als moralisch und religiös anstößig gesehen und mit Ehebruch verbunden. In Deutschland wurde in den 60er Jahren sogar überlegt, sie unter Strafe zu stellen. Erst mit der allgemeinen Liberalisierung in den siebziger Jahren wurde Samenspende ein verbreitetes Mittel der Behandlung von Kinderlosigkeit wegen Unfruchtbarkeit des Mannes. Die Befruchtung durch Fremdsamen ist im Vergleich mit der In-Vitro-Fertilisation eine relativ einfache Technik der künstlichen Befruchtung. Der Samen wird direkt in die Gebärmutter der Frau eingebracht.
Nach den Richtlinien des Arbeitskreises für Donogene Insemination muss der Samenspender gesund, in gutem körperlichen und psychischen Zustand und frei von Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis und Syphilis sein. Der Spender erhält für eine Spende je nach Qualität zwischen 75 und 150 Euro. Die Befruchtung darf nur mit Sperma geschehen, das bereits sechs Monate tiefgefroren gelagert worden ist und dessen Spender nach Ablauf dieser Zeit noch immer frei von HIV ist. Bis 1983 wurde oft noch frischer Samen verwendet. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA haben die Wunscheltern in Deutschland wenig Möglichkeiten, den Spender mit auszuwählen. Die Kliniken suchen anhand des Aussehens des Ehemannes und dessen Blutgruppe einen passenden Spender aus. Angeblich bieten jedoch einige Praxen die Möglichkeit, eine eingeschränkte Auswahl nach Haarfarbe, Augenfarbe, Blutgruppe, Hautfarbe, Beruf, Hobbys, Körpergröße und -gewicht zu treffen. Nach Schätzungen werden in Deutschland zwischen 4.500 und 5.000 Kinder jährlich durch eine donogene Insemination erzeugt.
Als Vorteile einer Samenspende werden oft genannt:
Es gibt aber auch Nachteile und Herausforderungen, derer sich viele Paare oft nicht bewusst sind:
Die genannten Formen und Nachteile können auf die anderen Formen medizinisch assistierter Zeugung übertragen werden, die jedoch nicht so häufig wie die Samenspende angewandt werden und in Deutschland bisher nicht erlaubt sind. Hierzu zählen:
Eizellspende Bei der Eizellspende werden die Eierstöcke eine Spenderin medikamentös stimuliert, um mehrere Eizellen reifen zu lassen, diese werden anschließend entnommen, durch In-Vitro-Fertilisation oder ICSI mit Sperma befruchtet und der Empfängerin transferiert oder für einen späteren Transfer kryokonserviert (eingefroren). Die Empfängerin ist mit dem Kind also nicht genetisch verwandt. Für die Befruchtung kann Spendersamen verwendet werden, so dass das Kind dann sowohl durch Eizell- wie Samenspende gezeugt wurde. Die Eizellspende ist in einigen Ländern legal, bisher besteht jedoch lediglich in den USA die Möglichkeit einer offenen Spende.
Embryonenadoption Bei der Zeugung von Kindern durch IVF oder ICSI werden teilweise mehr Embryonen erzeugt, als der Mutter transferiert werden können. Diese werden dann kryokonserviert aufbewahrt und können in manchen Ländern an andere Paare oder Einzelpersonen abgegeben werden. Mit einer herkömmlichen Adoption hat es also wenig zu tun. Das Kind wächst wie bei der Eizellspende im Körper der Wunschmutter heran. Es handelt sich dann nicht um das genetisch eigene Kind der Wunscheltern, aber die genetischen Eltern haben eine Verbindung und sind keine professionellen Spender (es sei denn, es handelt sich um eine heterologe IVF oder ICSI).
Leihmutterschaft Eine Leihmutter vermietet ihre Fähigkeit, schwanger zu werden und ein Kind auszutragen, an andere Paare oder Einzelpersonen und gibt das Kind nach der Geburt an diese ab. Leihmutterschaft kann in zwei Formen auftreten: Die Leihmutter wird mit Samen des Wunschvaters oder eines Spenders befruchtet, dann ist sie auch genetische Mutter des Kindes. In einer zweiten Form trägt die Leihmutter den mittels IVF oder ICSI gezeugten Embryo aus, es handelt sich dann um ein genetisch fremdes Kind. Leihmutterschaft ist in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten, Verträge über Leihmutterschaft sind sittenwidrig.